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Österreich: Die Eintragung von Titeln und akademischen Graden in öffentliche Urkunden erfolgt vor oder nach dem Namen. Hat das etwas mit dem NQR-Niveau zu tun?

Kurze Antwort: nein

Längere Antwort:

Seit 21. August 2020 dürfen Absolventen und Absolventinnen einer Meisterprüfung die Eintragung ihres Meistertitels in öffentliche Urkunden verlangen und den Meistertitel vor ihrem Namen führen.

Geregelt wird das durch die österreichische Gewerbeordnung (GewO) im § 21 Abs. 5[1]

Die Wirtschaftskammer (WKO) hat dazu auch einen Informationsfolder aufgelegt.

Schon im Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) StF: BGBl. I Nr. 23/2017 wurde im § 10 bestimmt:

Ingenieurinnen und Ingenieure gemäß diesem Bundesgesetz sind berechtigt, die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ vor ihrem Namen in Kurzform („Ing.“ bzw. auch „Ing.in“ oder „Ing.in“) oder in vollem Wortlaut mit oder ohne Hinweis zum Qualifikationsniveau des Nationalen Qualifikationsrahmens (Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016) zu führen und deren Eintragung in amtlichen Urkunden zu verlangen.

Sie sehen, in Österreich werden nicht nur akademische Grade in öffentliche Urkunden eingetragen.

Auch die Qualifikationsbezeichnung „Ing.“ (vor 2017 eine Standesbezeichnung) ist kein akademischer Grad und wird in öffentliche Urkunden eingetragen.

Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ wird von der Koordinierungsstelle für den NQR | Österreich https://www.qualifikationsregister.at/ gemäß dem gesetzlichen Auftrag aus dem IngG 2017 auf dem NQR-Niveau VI eingestuft.

Auf diesem Qualifikationsniveau gibt es bislang – Österreich hinkt Deutschland um Jahre nach – nur die Qualifikation gem. IngG 2017, die Qualifikation Meister/Meisterin und das WIFI Diplom Küchenmeister, wobei dieses, weil keine Meisterprüfung, auch nicht als Titel eingetragen werden kann.

Die Führung bzw. Eintragung eines Titels vor oder nach dem Namen ergibt sich allerdings nicht aus dem NQR-Niveau, sondern aus den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

So regelt das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 die Führung akademischer Grade im § 88:

(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Mit der Meisterprüfung studieren


[1] Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform („Mst.“ bzw. auch „Mst.in“ oder „Mst.in“) oder in vollem Wortlaut zu führen und deren Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden zu verlangen

Die Rumsfeld Matrix:

Donald Rumsfeld Unknown Unknowns !

„Es gibt bekannte Bekannte, es gibt Dinge, von denen wir wissen, dass wir sie wissen.

Wir wissen auch, dass es bekannte Unbekannte gibt, das heißt, wir wissen, es gibt einige Dinge, die wir nicht wissen.

Aber es gibt auch unbekannte Unbekannte – es gibt Dinge, von denen wir nicht wissen, dass wir sie nicht wissen.“

„Known Knowns (Dinge von denen wir wissen, dass wir sie kennen)

Der einfachste Fall. Der jeweilige Sachverhalt ist uns bekannt und wir sind uns dessen auch bewusst. Wir können also bereits im Voraus festlegen wie wir mit ihm umgehen werden (Planung ist möglich). Beispiel: wie organisieren wir die Arbeitsvertretung in den Weihnachtsferien.

Known Unknowns (Dinge von denen wir wissen, dass wir sie nicht kennen)

Schon etwas schwieriger. Wir wissen, dass der Sachverhalt existiert, kennen uns aber nicht wirklich mit ihm aus. Bestenfalls können wir im Voraus festlegen wie wir uns ihm annähern sobald er auftaucht (Planung ist eingeschränkt möglich). Beispiel: wie organisieren wir die Arbeitsvertretung wenn eine Krankheitswelle auftritt.

Unknown Unknowns (Dinge von denen wir nicht wissen, dass wir sie nicht kennen)

Der schwierigste Fall. Nicht nur kennen wir uns mit einem Sachverhalt nicht aus, wir wissen nicht einmal, dass er existiert. Das einzige was wir im Voraus unternehmen können ist es, die Prozesse so schlank zu halten, dass wir schnell reagieren können wenn er auftaucht (Planung ist nicht möglich). Beispiel: der Eintritt neuartiger und disruptiver Wettbewerber in einen Markt, wie etwa Uber oder AirBNB.

Unknown Knowns (Dinge von denen wir nicht wissen, dass wir sie kennen)

Ein etwas widersprüchlicher Fall. Wir kennen eigentlich einen Sachverhalt, nehmen ihn aber aufgrund von Desensibilisierung nicht mehr wahr und werden daher von seinen Auswirkungen überrascht (Planung ist nicht möglich). Beispiel: permanente Überstunden führen zu schleichender Frustration in einer Belegschaft, die sich in einer Kündigungswelle entlädt.

Vor allem im Fall der Unknown Unknowns aber auch im Fall der Known Unknowns besteht der Lösungsweg daraus, eine schnelle und effektive Reaktionsfähigkeit zu haben. Planung hilft nicht, egal in welcher Detailtiefe und mit welchem Vorlauf. Im Fall der Unknown Knowns kommt dazu noch eine Resensibilisierung – durch regelmässiges Überprüfen von Ursachen und Wirkungen kann versucht werden entstehender Betriebsblindheit entgegenzuwirken. In allen drei Fällen sind agile Vorgehensweisen sehr geeignet“

Die Quelle dazu: https://www.lean-agility.de/2017/07/die-rumsfeld-matrix.html

Die Rumsfeld Matrix:

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Management und Marketing – Kontaktstudium

„Selbstmarketing“ – (kostenloses) VIS Nano Degree

Ziel des Selbstmarketings ist, die eigene Person als Markenpersönlichkeit zu etablieren!

Denn: was in der Produktwerbung die Marken erfolgreich macht, kann auch zur Profilierung der eigenen Person dienen.

Aus dem Inhalt:

– Selbstmarketing gilt für das ganze Arbeitsleben!
– Die eigene Person als Marke
– Kommunikation
– Der Selbstmarketingprozess
– Selbstmarketing in der Praxis
– Die Instrumente des Marketingmix
– Anwendung des strategischen Marketings
– Schritte zum erfolgreichen Selbstmarketing
– Die 7 Gebote für ein erfolgreiches Selbstmarketing

Sie können diesen Kurs kostenlos absolvieren und sich hier anmelden:

https://campus.viennastudies.com/catalog/info/id:148

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Selbstmarketing – VIS Nano Degree

Wirtschaftsmediation – ein zweites Standbein für Unternehmensberater

Die Unternehmensberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit einem beträchtlichen Berechtigungsumfang.

Das Berufsrecht der Unternehmensberater/-innen ist daher auch ein sehr starkes und umfangreiches.

Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:

  • Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
  • Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
  • Sanierungs- und Insolvenzberatung.
  • Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Unternehmensberater/innen können zudem in einer verkürzten Ausbildung zum eingetragenen Zivilrechtsmediator/in ausgebildet werden.

Unternehmensberater dürfen Wirtschaftsmediation anbieten!

Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatG darf ein/e Unternehmens-berater/in Wirtschaftsmediation[1] anbieten:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
  • Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Um Unternehmensberatern nun die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH dafür hilfreiche und maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Fernstudium an.

ASAS-Lehrgang „Wirtschaftsmediation“ (1.600,– EUR)

Bestehend aus den vier (auch einzeln, jeweils 450,– EUR) buchbaren Modulen:

  • Interpersonelle Kommunikation 
    • Grundmodelle der Kommunikation
    • Sprache des Körpers
    • Gesprächstechniken
    • Persönlichkeit, Veränderung und Resilienz
    • Resilienz
  • Konfliktmanagement 
    • Konflikt und Mediation
    • Konfliktdiagnose
    • Konflikt-Parteien
    • Einstellungen zu Konflikten
    • Konflikt-Eskalation
    • Phasen der Konfliktlösung
  • Mediation im rechtlich-wirtschaftlichen Umfeld 
    • Entwicklung der Mediation
    • Rechtsstrukturen, Rechtsgebiete und Fachbegriffe rund um das Thema Mediation
    • Mediation in der österreichischen Rechtslandschaft
    • Mediation im Umfeld von Ehe, Familie und Kindschaft
    • Mediation im wirtschaftlichen Umfeld
      • Mediation im Betrieb
      • Mediation im Umfeld von Immobilien
      • Interkulturelle Mediation
  • Persönlichkeit – Modelle und Dynamiken 
    • Persönlichkeitsmodelle
    • Das Aristoteles-Modell
    • Metaprogramme
    • Menschliche Dynamiken
    • System-Dynamiken

Diese Module bilden auch die fachliche Vertiefung des Professional MBA Mediation und können daher

Professional MBA Mediation (ASAS/AIM/FH Burgenland)

Professional MBA Coaching und Training (ASAS/AIM/FH Burgenland)

mit dem für Wirtschaftsmediatoren hoch interessanten Modulen

  • Coaching-Prozesse und Interaktion (6 ECTS)
  • Interpersonelle Kommunikation (6 ECTS)
  • Vortrag, Präsentation und Lernen (6 ECTS)
  • Supervision (6 ECTS).

Individuelle Kontaktstudien (Hochschule Allensbach)

Für erfahrene Unternehmensberater/innen bieten sich als Abrundung und Erweiterung oder für Wirtschafts- und Zivilrechtsmediatoren mit Weiterbildungsverpflichtung auch zur Weiterbildung folgende Kontaktstudien an:

Förderung und Finanzierung

Wir möchten Sie herzlich einladen, sich zum/zur Wirtschaftsmediator/in ausbilden zu lassen und beraten Sie gerne individuell und maß-geschneidert – auf Ihre bisherige Bildungsbiographie hin abgestimmt.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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ASAS Aus- und Weiterbildung auf youtube:


[1] Mediation:

  • Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
  • Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
  • Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein

Zivilrechtsmediation in Österreich – verkürzte Ausbildung für Notare, Rechtsanwälte, Richter, Unternehmensberater, Wirtschaftstreuhänder, Ziviltechniker u.a.

Foto: https://www.bryanfagan.com

Die Zivilrechtsmediation in Österreich:

Das Gesetz definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG: „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen“.

Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).

Seit 1.5.2004 führt das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz eine Liste der eingetragenen Mediatoren.

Voraussetzungen für die Eintragung:

  • Antrag an das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz , Museumstraße 7, A-1070 Wien
  • Mindestalter 28 Jahre
  • fachliche Qualifikation
  • Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung)
  • Haftpflichtversicherung des Mediators (Versicherungsvertrag nach österreichischem Recht; Mindestversicherungssumme 400.000 Euro; kein Ausschluss und keine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers)
  • Angabe, wo der Mediator seine Tätigkeit ausüben wird

Fachlich qualifiziert ist, wer

  • auf Grund einer entsprechenden Ausbildung
  • die Kenntnisse und Fertigkeiten der Mediation hat und
  • ihre rechtlichen und psychosozialen Grundlagen kennt.

Die Ausbildung ist tunlichst in eingetragenen Ausbildungseinrichtungen – inkl. Universitäten – zu absolvieren.

Der Inhalt der Ausbildung ist in § 29 ZivMediatG sowie in der dazu ergangenen Verordnung geregelt (BGBl. II Nr. 47/2004).

Die Ausbildung (Ausbildungsinhalt) besteht aus 365 Mindesteinheiten:

Teil 1 Theoretischer Teil – 200 Mindesteinheiten

1. Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder – 12 Mindesteinheiten

2. Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze – 26 Mindesteinheiten

3. Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen – 32 Mindesteinheiten

4. Konfliktanalysen – 15 Mindesteinheiten

5. Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, z.B. Einzel-, Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts- und interkulturelle Mediation – 20 Mindesteinheiten

6. Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken – 20 Mindesteinheiten

7. Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation – 15 Mindesteinheiten

8. Grundzüge rechtlicher Bestimmungen – 40 Mindesteinheiten

9. Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge – 20 Mindesteinheiten

Teil 2 Anwendungsorientierter Teil – 165 Mindesteinheiten

1. Einzel- und Gruppenselbsterfahrung – 40 Mindesteinheiten

2. Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollen- spielen, Simulation und Reflexion – 58 Mindesteinheiten

3. Peergruppenarbeit – 24 Mindesteinheiten

4. Fallarbeit – 17 Mindesteinheiten

5. begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation (davon 3 Einheiten Einzelsupervisionen) – 26 Mindesteinheiten

Die verkürzte Ausbildung:

  • Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte und Juristen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem juristischen Fach – Reduktion auf 220 Unterrichtseinheiten
  • Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater und Ziviltechniker, jeweils ab Berufsprüfung; Hochschullehrer aus einem einschlägigen Fach – Reduktion auf 220 Unterrichtseinheiten
  • Psychotherapeuten, klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen, jeweils ab Eintragung; Lebens- und Sozialberater und Sozialarbeiter, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis – Reduktion auf 220 Unterrichtseinheiten

Die jeweilige Aufstellung der Ausbildungsinhalte finden Sie in der Zivilrechts-Mediations-Ausbildungsverordnung – ZivMediat-AV:  

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2004_II_47/BGBLA_2004_II_47.pdfsig

Hoch interessant ist, dass Unternehmensberater auch ohne diese Zivilrechts-Mediations-Ausbildung „Wirtschaftsmediation“ anbieten dürfen – diese wird vom Berufsbild der Unternehmensberater umfasst!

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte über: vis@viennastudies.com

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hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Gesellschaftspolitik, Politische Theorie, Public Management, Verwaltungsökonomie, u.v.a.m. – Vorlesungen zum Nachhören:

Zum Nachhören auf youtube:

Diese Vorlesungen waren Teil des Lehrgangs universitären Charakters „Public Management“ des Hans Sachs Instituts Wels, welcher mit dem akademischen Grad MPA (Master of Public Administration) abgeschlossen werden konnte.

Mit einem akademischen Grad, den das HSI in Österreich erstmals eingeführt und verliehen hat.

Nun verleihen staatliche und private Universitäten und Fachhochschulen den MPA ebenfalls und hat sich das Studium „Public Management“ auch in Österreich etabliert.

Informationen zum HSI finden Sie hier: https://viennastudies.com/news/f/was-wurde-aus-dem-hans-sachs-institut 

Informationen zu (akademischen) (Master-)Lehrgängen der Weiterbildung (z.B. MBA) und zu in- und ausländischen) Regelstudien (Bachelor, Master/Magister, Doktorat), die in Fernlehre absolviert werden können, finden Sie hier: https://viennastudies.com/de

Nach erfolgreichem Studium wurde in legendären Graduierungsfeiern dann auch weiter diskutiert und oft der Grundstein für weitere Studie gelegt.

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Nicht nur für Regentage: Die Schriftenreihe „KOMMUNALE FORSCHUNG IN ÖSTERREICH“

Das Institut für Kommunalwissenschaften (IKW), Linz, 1969  unter der wissenschaftlichen Leitung von o. Univ.-Prof. Dr. Ludwig Fröhler, dem ersten Rektor der Universität Linz, in der Rechtsform eines Vereines gegründet, gibt eine eigene Schriftenreihe heraus.

In diesen Bänden durfte ich auch publizieren:

Band 125 – Stabile Finanzwirtschaft in Gemeinden

Peter Biwald, Jörg Kemptner, Friedrich Klug (Hrsg.), Manuel Köfel, Alexander Maimer, Axel Maurer, Bernhard Müller, Martin G. Stieger, Bernadette Tropper-Malz, Detlef Wimmer; Linz, 2013, 168 Seiten, kart., € 15,– Bestellung per E-Mail: ikw@ikw.linz.at     

Kurzfassung Bd. 125

Onlinebestellung

Band 124 – Wahrung und Stärkung der Gemeindeautonomie

Helfried Bauer, Peter Biwald, Martin Huber, Friedrich Klug (Hrsg.), Manuel Köfel, Bernhard Müller, Bruno Rossmann, Christian Schleritzko, Johannes Schmid, Friedrich Schneider, Margit Schratzenstaller, Gerhard Steger, Martin Stieger, Detlef Wimmer und Klaus Wirth; Linz, 2012, 346 Seiten, kart., € 15,– Bestellung per E-Mail: ikw@ikw.linz.at

Kurzfassung Bd. 124

Onlinebestellung

Band 121 – Daseinsvorsorge durch Re-Kommunalisierung

Rainer Bartel, Christian Felber, Friedrich Klug (Hrsg.), Helmut Kramer, Gerald Mathis, Christian Meidlinger, Günter Riegler, Horst Schachner, Friedrich Schneider, Jasmin Voigt, Martin Stieger; Linz, 2011, 165 Seiten, kart., € 10,– Bestellung per E-Mail: ikw@ikw.linz.at

Kurzfassung Bd. 121

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Was ist Politik?

weitere Wikis:

(kostenlose) Hilfe beim wissenschaftlichen Arbeiten:

Kostenlose VIS Nano Degree Reihe wissenschaftliches Arbeiten

Viele Studierende aber auch Schülerinnen und Schüler arbeiten derzeit verstärkt an ihren (vor)wissenschaftlichen Arbeiten.

VIS Vienna International Studies möchte Sie dabei unterstützen und stellt dazu kostenlose Nano Degrees auf dem VIS-Campus bereit:

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit

Concept of Dissertation / Konzept einer Dissertationsschrift – Anleitung 

Richtiges Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten

Weitere Kurse  wie z.B. “How to write an Essay” sind bereits in Arbeit.

Videos zum Thema wissenschaftliches Arbeiten finden Sie auch auf youtube

VIS Nano Degree Reihe Wissenschaftliches Arbeiten:

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Hans Sachs Institut Wels (HSI)

Das Hans Sachs Institut Wels wurde im Mai 1993 von Renate und Martin Stieger mit der Idee gegründet, die lebenslange Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere für Berufstätige zu ermöglichen.

Namensgeber war Hans Sachs, der auch in Wels von „der Muse geküsst wurde“.

Mit großem Erfolg konnten jahrelang gut besuchte Seminare[1], insbesondere die Seminare „Fachkraft Recht[2]“, eine Seminarreihe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorwiegend aus Rechtsanwaltskanzleien und Notariaten abgehalten werden.

In den Jahren 2003 bis 2012 hatte das HSI das Recht den Lehrgang universitären Charakters „Akademisches Verwaltungsmanagement“ (Abschluss als akademische/r Verwaltungsmanager/in) und in den Jahren 2005 bis 2012 den Lehrgang universitären Charakters „Public Management“ anzubieten und damit auch den akademischen Grad MPA – Master of Public Administration – zu verleihen.

Das HSI konnte damit als erste Bildungseinrichtung Österreichs den akademischen Grad MPA verleihen, hatte diesen somit[3] in Österreich eingeführt.

In den Jahren 2004 bis 2012 wurden die HSI-Lehrgänge durch die vom HSI mittels Geschäftsbesorgungs- und Managementvertrag beauftragte WWEDU World Wide Education GmbH, Wels, erfolgreich angeboten und durchgeführt.

Die teils legendären Graduierungsfeiern fanden zum größten Teil in Wels, aber z.B. auch in Wien statt.

Seit dem österreichweiten Auslaufen der Lehrgänge universitären Charakters arbeitet das HSI mit VIS Vienna International Studies  in Wien und Wels zusammen.

Sie finden das Hans Sachs Institut Wels auch auf Facebook

Zu Berufsrechten nach Lehrgängen universitären Charakters, zu Anrechnungen in weiteren Studien und Lehrgängen, dem dadurch möglichen Entfall der Unternehmerprüfung, der Titelführung u.v.a.m. finden sich in meinem Blog viele für Sie hoffentlich interessante Beiträge:

Berufsrecht:

Anrechnung:

Nutzung der ECTS für weitere Studien:

Eintragbarkeit und Titelführung:

Mit dem MBA promovieren?

Allgemeines:

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[1] Z.B. Insolvenzrecht-Vertiefung, Selbstbemessung von Gebühren- und Verkehrsteuergeschäftsfällen/Vertiefung , Aus HGB wird UGB – Unternehmensgesetzbuch; Grundlagen und Neuerungen, Der Umgang mit schwierigen Situationen oder schwierige Situationen managen, So erstellen Sie Ihren Business Plan, Neuerungen im Kostenrecht – zivilgerichtliches Verfahren und Verfahren außer Streit, Von der Pfändung bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Einbringung im finanzbehördlichen Abgabenverfahren,

Selbstbemessung von Gebühren- und Verkehrsteuergeschäftsfällen (Basisseminar und Vertiefungsseminar)

[2] Bestehend aus den 5 Seminaren: Firmenbuch, Grundbuch, Außerstreitverfahren, Insolvenzrecht, Exekution

[3] 369. Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über den akademischen Grad „Master of Public Administration“, Hans Sachs Institut Wels, Lehrgang „Public Management“

Auf Grund des § 124 Abs. 6 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 77/2005, in Verbindung mit den §§ 27 Abs. 1 und 28 Abs. 1 des Universitäts-Studiengesetzes, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 121/2002, wird verordnet:

§ 1. Das Hans Sachs Institut Wels ist berechtigt, den Lehrgang „Public Management“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

§ 2. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Public Management“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Public Administration“, abgekürzt „MPA“, zu verleihen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2005 in Kraft.

§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft.

Gehrer

Joseph Schumpeter Institut Wels (JSI)

Im Dezember 2003 als außeruniversitäre wissenschaftliche Bildungseinrichtung gegründet, um lebenslanges, berufsbegleitendes Lernen in Fernlehre zu ermöglichen. 

In den Jahren 2005 bis 2012 konnten tausende Studierende in den Lehrgängen universitären Charakters des JSI:  

– Betriebsorganisation

– Finanzcoaching

– Unternehmensrechnung – Controlling

– Immobilienmanagement

– MBA General Management

graduiert bzw. spondiert werden.

Auf Grund eines Geschäftsbesorgungs- und Managementvertrages wurden die JSI-Lehrgänge von der Welser WWEDU World Wide Education GmbH angeboten und durchgeführt.

Die teils legendären Graduierungsfeiern fanden zum größten Teil in Wels, aber z.B. auch in Wien statt.

Lehrgänge der Weiterbildung, die auf diesen Lehrgängen aufbauen bzw. aus diesen entstanden und weiter entwickelt wurden, werden derzeit und nach einer Neuakkreditierung im Jahr 2019 vom AIM der FH Burgenland über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH angeboten.

Kooperationspartner des Joseph Schumpeter Institutes Wels  in der Vermittlung (akademischer) Weiterbildung und von Regelstudien (Bachelor, Master, Promotion) ist nun die VIS Vienna International Studies – VIS Management GmbH.

Sie finden das Joseph Schumpeter Institut Wels auch auf Facebook

Zu Berufsrechten nach Lehrgängen universitären Charakters, zu Anrechnungen in weiteren Studien und Lehrgängen, dem dadurch möglichen Entfall der Unternehmerprüfung, der Titelführung u.v.a.m. finden sich in meinem Blog viele für Sie hoffentlich interessante Beiträge:

Berufsrecht:

Anrechnung:

Nutzung der ECTS für weitere Studien:

Eintragbarkeit und Titelführung:

Mit dem MBA promovieren?

Allgemeines:

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