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(kostenlose) Hilfe beim wissenschaftlichen Arbeiten:

Kostenlose VIS Nano Degree Reihe wissenschaftliches Arbeiten

Viele Studierende aber auch Schülerinnen und Schüler arbeiten derzeit verstärkt an ihren (vor)wissenschaftlichen Arbeiten.

VIS Vienna International Studies möchte Sie dabei unterstützen und stellt dazu kostenlose Nano Degrees auf dem VIS-Campus bereit:

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit

Concept of Dissertation / Konzept einer Dissertationsschrift – Anleitung 

Richtiges Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten

Weitere Kurse  wie z.B. “How to write an Essay” sind bereits in Arbeit.

Videos zum Thema wissenschaftliches Arbeiten finden Sie auch auf youtube

VIS Nano Degree Reihe Wissenschaftliches Arbeiten:

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

Martin G. Stieger auf youtube:

Die 10 Gebote der Unternehmensgründung

Du sollst ……

  1. eine zündende Idee für ein neues Produkt, eine innovative Dienstleistung, haben
  2. diese Idee in ein tragfähiges Konzept verwandeln
  3. die richtige Rechtsform wählen
  4. den Firmensitz festlegen
  5. einen guten Namen für Dein Unternehmen finden
  6. alle Berechtigungen (Gewerbe, Betriebsanlage, …) sicher stellen
  7. die (ausreichende) Finanzierung aufstellen
  8. kurz gesagt, einen Businessplan erstellen
  9. Deine moralischen und ethischen Werte gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden, der Umwelt …. nicht vergessen und bewusst leben
  10. vor lauter Unternehmen gründen und fest arbeiten auf Dich und Deine Familie nicht vergessen

Das klingt ja irgendwie logisch – aber was soll man nun konkret tun – wie die 10 Gebote umsetzen und leben?

Nun, das österreichische Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat für Unternehmensgründer eine eigene – recht hilfreiche – Seite eingerichtet:

Unternehmensgründung

Ein Unternehmen zu gründen ist eine hervorragende Gelegenheit für Menschen, die unabhängig arbeiten wollen und bereit sind, sich überdurchschnittlich einzusetzen.

Neue Unternehmen geben der heimischen Wirtschaft wichtige Impulse, schaffen neue Arbeitsplätze und sind somit ein bedeutender Wachstumsmotor.

Österreich braucht diese innovativen und erfinderischen Kräfte, die ihre beruflichen Stärken und Qualifikationen zu Eigenmarken ummünzen und daneben Wachstums-, Beschäftigungs- und Struktureffekte generieren.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort daher selbst in höchstem Maße interessiert, die Rahmenbedingungen für Gründungswillige weiter zu optimieren und Unterstützung für Gründer/-innen anzubieten.

Das Service “Unternehmensgründung” im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort unterstützt Sie bei Ihren ersten Schritten in die Selbständigkeit:

Von der Idee zum Konzept

Gründerinitiative der Freien Berufe

Fahrplan für Unternehmensgründer/-innen im Überblick

Betriebsübernahmen

Die Finanzierung

Gewerberecht

Der Standort

Die Wahl der Rechtsform

Neugründungsförderungsgesetz

Von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit

Die Wirtschaft ist weiblich

Initiative Land der Gründer

 

Österreich ein Land der Gründer:

https://www.bmdw.gv.at/Wirtschaftspolitik/Wirtschaftspolitik/Documents/BMWFW_Land_der_Gruender_NEU.pdf

 

Wenn Sie Ihr Unternehmen dann erfolgreich gegründet haben, beachten Sie bitte die

10 Gebote der Unternehmensführung

des Unternehmers, Management-Trainers und Buchautors Dr. Dr. Cay von Fournier 

Das erste Gebot: Sei kreativ!

Das zweite Gebot: Biete Kunden wahren Nutzen!
 

Das dritte Gebot: Sei mutig und anders als die Anderen!

Das vierte Gebot: Investiere!

Das fünfte Gebot: Sei konsequent!

Das sechste Gebot: Sei einfach!

Das siebte Gebot: Verbessere Dich ständig!

Das achte Gebot: Stärke Deine Stärken!

Das neunte Gebot: Führe mit Werten!

Das zehnte Gebot: Lebe und führe in Balance! 

Vergessen Sie beim Gründen und Führen eines Unternehmens nicht auf die eigene Aus-, Fort- und Weiterbildung und die Ihrer Mitarbeitenden.

Zeit- und ortsunabhängig – also neben Beruf und Familie – absolvierbare Online-Studienangebote finden sich viele, zwei sehr gut geeignete kenne ich persönlich, weil ich dafür arbeite, die der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH[1] und die der Hochschule AllensbachAllensbach University, Konstanz.

Mit dem MBA General Management Competence könnten Sie sich sogar die Inhalte Ihres MBA-Lehrgangs maß-schneidern:

https://martinstieger.blog/2018/04/05/mba-general-management-competence-der-fernlehr-mba-mit-massanzug/

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

[1] Die akademischen Programme werden in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten

Die Österreichische Plattform gesundheitsbezogener Berufe (OGB)

Die Österreichische Plattform gesundheitsbezogener Berufe (OGB), ein Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung, Entwicklung und Vertretung der neuen gesundheitsbezogenen gewerblichen Berufe und solcher gesundheitsbezogener Berufe die im Rahmen der neuen Selbständigkeit ausgeübt werden.

Der Verein darf sich hiezu auch an wirtschaftlichen Unternehmen – auch als Vollhafter – beteiligen und arbeitet auch mit anderen Institutionen, Kammern und Vereinen, insbesondere mit facheinschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zusammen.

OGB verleiht ein Qualitätsgütesiegel an  Bildungseinrichtungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen –  10 Gebote der qualitätsvollen Bildungseinrichtung: 

  1. Erwachsenenbildung im Bereich der Gesundheit ist die Haupttätigkeit der Organisation
  2. Der/die LeiterIn oder zumindest ein/e MitarbeiterIn der Einrichtung muss 2 Jahre Berufspraxis in einer EB-Einrichtung und/oder eine pädagogische Ausbildung bzw. Berufsausbildung mit pädagogischer Zusatzqualifikation nachweisen.
  3. Es werden nur eingetragene bzw. protokollierte Unternehmen bzw. Vereine zugelassen.
  4. Das Unternehmen/ der Verein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindesten zwei Wirtschafts- bzw. Kalenderjahren Erwachsenenbildungs-/ Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt haben.
  5. Die Geschäftsbedingungen der Organisation müssen öffentlich transparent bzw. allgemein zugänglich sein.
  6. Die Bildungsangebote stehen in keinem Zusammenhang mit Produktschulungen.
  7. Die Bildungsveranstaltungen sind für alle InteressentInnen frei zugänglich und die Lehrgangs- bzw. Schulungsgebühren nachvollziehbar.
  8. Die Bildungsangebote werden öffentlich in einem selbständigen Programm regelmäßig angeboten
  9. Die Bildungsangebote sind vielfältig, d.h. es werden zumindest drei unterschiedliche Kurstypen im Wirtschaftsjahr/ Kalenderjahr angeboten.
  10. Die Bildungseinrichtung muss ein qualitätssicherndes System nachweisen.

Das Qualitätsgütesiegel kann auch an natürliche Personen verliehen werden, die in gesundheitsbezogenen Berufen arbeiten.

Voraussetzungen bei Personen:
– einschlägige Ausbildung im Ausmaß von mindestens 200 Stunden
Weiterbildungsbereitschaft von 24 UE in zwei Jahren
– Einhaltung von Wohlverhaltensregeln
– Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
das Gütesiegel wird dann auf 5 Jahre verliehen und kann mit dem Nachweis der Versicherung und der bestätigten Weiterbildung natürlich immer wieder um 5 Jahre verlängert werden.

http://ogb.co.at/ogb-qualitatsgutesiegel/

Derzeit erarbeitet OGB ein Register gesundheitsbezogener Berufe (RGB) nach dem Vorbild des Gesundheitsberufe-Registers in welchem die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflege, als auch Angehörige der Medizinisch-Technischen-Dienste, das heißt: PhysiotherapeutInnen, DiätologInnen, LogopädInnen, ErgotherapeutInnen, biomedizinische AnalytikerInnen, LogopädInnen und Radiologie-TechnologInnen erfasst werden.

Analog zu anderen Gesundheitsberufen (ÄrztInnen, ZahnärztInnen, PsychotherapeutInnen, Hebammen, etc.) werden im Gesundheitsberufe-Register und im künftigen Register gesundheitsbezogener Berufe (RGB) Namenslisten samt Ausbildung geführt, die öffentlich und über Internet abrufbar sind.

vgl. dazu http://www.bmg.gv.at/home/Presse/Pressemeldungen/Oberhauser_Gesundheitsberufe_Register_Gesetz_wichtiger_Beitrag_zu_PatientInnensicherheit_und_KonsumentInnenschutz

home page: http://ogb.co.at/

auf facebook: https://www.facebook.com/OGB-Oesterreichische-Plattform-gesundheitsbezogener-Berufe-169655443051159/