Die Studiengebühren für den MBA sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar

Die Studiengebühren und weitere Aufwendungen für einen Lehrgang der Weiterbildung sind steuerlich absetzbar.

Erlass des BMF, GZ 07 0104/5-IV/7/02 vom 20.12.2002:

Rz 361
„Besteht ein Zusammenhang mit der ausgeübten (verwandten) Tätigkeit, sind auch Aufwendungen für berufsbildende mittlere und höhere Schulen und für Fachhochschulen abzugsfähig. Gleiches gilt, wenn der Besuch einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule bzw. Fachhochschule den Teil einer umfassenden Umschulungsmaßnahme darstellt. Werbungskosten liegen daher ua. bei folgenden Bildungsmaßnahmen vor:
Fachschulen oder Handelsschulen,Handelsakademien, höhere technische Lehranstalten, höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe einschließlich der Berufsreifeprüfung nach dem Lehrplan für diese Schulen sowie die diesbezüglichen Aufbaulehrgänge zur Erlangung der Reifeprüfung an einer berufsbildenden höheren Schule, Kollegs nach dem Schulorganisationsgesetz (seinerzeitige Abiturientenlehrgänge), Fachhochschulen, Pädagogische Akademien, Sozialakademien, Militärakademie, Universitätslehrgänge und postgraduale Studien (zB Master of Business Administration), Verwaltungsakademie und Beamtenaufstiegsprüfung.
Ob die Aus- oder Fortbildung oder die umfassende Umschulungsmaßnahme im Tagesschulbetrieb oder in Abendkursen erfolgt, ist unmaßgeblich.“

zu finden unter:

https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%2207+0104%2F5-IV%2F7%2F02%22&gueltig=20021220&segid=%222497.1.1+12.05.2005+09%3A09%3A03%3A28%22

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

5 Gedanken zu „Die Studiengebühren für den MBA sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar

  1. Pingback: MBA General Management Competence – der (Fernlehr-) MBA mit Maßanzug | martinstiegerblog

  2. Pingback: MBA online – 9 Spezialisierungen | martinstiegerblog

  3. Pingback: Lehrgangsgebühr für einen MBA-Lehrgang steuerlich absetzbar (Werbungskosten) | martinstiegerblog

  4. Pingback: Joseph Schumpeter Institut Wels (JSI) | martinstiegerblog

  5. Pingback: Hans Sachs Institut Wels (HSI) | martinstiegerblog

Kommentar verfassen