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Ein persönliches Jubiläum: 5 Jahre Allensbach Hochschule Konstanz

Vor fünf Jahren habe ich begonnen für die Allensbach Hochschule in Konstanz zu arbeiten.

Vorerst als Hochschullektor, dann als Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und seit Jahresbeginn auch als Rektor.

Es freut mich sehr in einem ambitionierten und engagierten Team einer auf Wirtschaft und Fernlehre spezialisierten Hochschule mitwirken und mit hoch motivierten Studierenden arbeiten zu dürfen.

Unsere Studierenden studieren in Regel- und Kontaktstudien:

Wenn Sie mehr über unser Studienangebot und die Hochschule wissen wollen, nutzen Sie bitte unsere Informationsabende oder wenden Sie sich direkt an mich:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies und das IHM

M.A. – Master of Arts – Magister Artium – Mag. – Eintragung in Österreich

Da einige Masterstudiengänge meiner Hochschule mit dem M.A. (Master of Arts) abgeschlossen werden und das baden-württembergische Hochschulrecht auch noch die Verleihung der akademischen Mastergrade in Form der akademischen Grade Magister und Magistra erlaubt, stellt sich insbesondere für die österreichischen Absolventen und Absolventinnen die Frage wie der akademische Grad nun in öffentliche Urkunden eingetragen werden kann.

Für Österreich gilt: abhängig von der Urkunde, die die Allensbach Hochschule ausstellt, es besteht ja die Wahlmöglichkeit gemäß Hochschulrecht des Landes Baden Württemberg entweder den M.A. oder den Mag. zu verleihen, werden die akademischen Grade genau so geführt.

Der M.A. wird nach dem Namen geführt: N. N., MA

Der Mag. wird vor dem Namen geführt: Mag. N. N.

In öffentlichen Urkunden und offiziellen Dokumenten wird der Magister der Allensbach Hochschule als „Mag.“ eingetragen – ohne den Zusatz „Art.“.

Wird der M.A. in der offiziellen Abschlussurkunde verliehen, wird er auch als M.A. eingetragen.

Gesetzliche Grundlagen:

Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) vom 1. Januar 2005  i.d.g.F.

§ 36 Verleihung und Führung inländischer Grade

(1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

(5) Die Grade dürfen nur gemäß der Verleihungsurkunde oder in der sonst festgelegten Form geführt werden. Für Ehrendoktorgrade gelten Satz 1 und Absatz 4 entsprechend. Frauen und Männer führen alle Hochschulgrade, akademischen Bezeichnungen und Titel in der jeweils ihrem Geschlecht entsprechenden Sprachform.

Österreich: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 

Führung akademischer Grade § 88:

(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Siehe dazu auch:

Magister oder Master? Das baden-württembergische Hochschulrecht erlaubt beides:

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

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Dr. – PhD – DBA – PhDr.

Österreich: Die Eintragung von Titeln und akademischen Graden in öffentliche Urkunden erfolgt vor oder nach dem Namen. Hat das etwas mit dem NQR-Niveau zu tun?

Kurze Antwort: nein

Längere Antwort:

Seit 21. August 2020 dürfen Absolventen und Absolventinnen einer Meisterprüfung die Eintragung ihres Meistertitels in öffentliche Urkunden verlangen und den Meistertitel vor ihrem Namen führen.

Geregelt wird das durch die österreichische Gewerbeordnung (GewO) im § 21 Abs. 5[1]

Die Wirtschaftskammer (WKO) hat dazu auch einen Informationsfolder aufgelegt.

Schon im Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) StF: BGBl. I Nr. 23/2017 wurde im § 10 bestimmt:

Ingenieurinnen und Ingenieure gemäß diesem Bundesgesetz sind berechtigt, die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ vor ihrem Namen in Kurzform („Ing.“ bzw. auch „Ing.in“ oder „Ing.in“) oder in vollem Wortlaut mit oder ohne Hinweis zum Qualifikationsniveau des Nationalen Qualifikationsrahmens (Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016) zu führen und deren Eintragung in amtlichen Urkunden zu verlangen.

Sie sehen, in Österreich werden nicht nur akademische Grade in öffentliche Urkunden eingetragen.

Auch die Qualifikationsbezeichnung „Ing.“ (vor 2017 eine Standesbezeichnung) ist kein akademischer Grad und wird in öffentliche Urkunden eingetragen.

Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ wird von der Koordinierungsstelle für den NQR | Österreich https://www.qualifikationsregister.at/ gemäß dem gesetzlichen Auftrag aus dem IngG 2017 auf dem NQR-Niveau VI eingestuft.

Auf diesem Qualifikationsniveau gibt es bislang – Österreich hinkt Deutschland um Jahre nach – nur die Qualifikation gem. IngG 2017, die Qualifikation Meister/Meisterin und das WIFI Diplom Küchenmeister, wobei dieses, weil keine Meisterprüfung, auch nicht als Titel eingetragen werden kann.

Die Führung bzw. Eintragung eines Titels vor oder nach dem Namen ergibt sich allerdings nicht aus dem NQR-Niveau, sondern aus den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

So regelt das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 die Führung akademischer Grade im § 88:

(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

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hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Mit der Meisterprüfung studieren


[1] Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen in Kurzform („Mst.“ bzw. auch „Mst.in“ oder „Mst.in“) oder in vollem Wortlaut zu führen und deren Eintragung gleich einem akademischen Grad in amtlichen Urkunden zu verlangen

Bachelor- und Masterstudien (B.A., M.A., Mag., MBA) in Fernlehre

Neben interessanten Nano Degrees bietet VIS in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienmöglichkeiten an.

VIS berät und vermittelt dabei auch die in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung absolvierbaren Bachelor– und Masterstudien (B.A., M.A., Mag., MBA) der Hochschule Allensbach .

Für Studierende aus Österreich interessant zu wissen, dass in den Masterstudiengängen die mit dem M.A. abgeschlossen werden, auch der akademische Grad Magister Artium (Mag.) ausgegeben werden darf.

Zur Zeit sind folgende 5 Masterstudien – alles Regelstudien – möglich:

  • Betriebswirtschaft und Management (M.A./Mag.)
  • Finance (M.A./Mag.)
  • MBA Engineering Management
  • MBA General Management
  • Wirtschaftspädagogik (M.A./Mag.)

Derzeit ist der Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) mit 10 Studienschwerpunkten wählbar:

  • Banking
  • Bau- und Immobilienmanagement
  • Betriebliche Steuerlehre
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Digital Business Management
  • Digital Marketing Management
  • Fashion Management
  • Gründungs- und Innovationsmanagement
  • KMU- und Handwerksmanagement
  • Wirtschaftspsychologie

VIS berät Sie in Fragen der Zulassungsvoraussetzungen, Anrechnungen, Spezialisierungsmöglichkeiten und dem Ablauf des Fernstudiums sehr gerne.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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VIDEO

Wirtschaftspädagogik (M.A.) – Fernstudium an der Hochschule Allensbach

Ob Quer- oder Seiteneinstieg ins Referendariat als Berufsschullehrer, Karriere im Personalwesen oder im Bildungsbereich, selbstständiger Berater oder Dozent – mit dem berufsbegleitenden Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ können Sie Ihrer Karriere einen Schub geben oder sie in neue Bahnen lenken – je nach Ihren individuellen Zielsetzungen.

Dabei bietet Ihnen dieses berufsbegleitende Fernstudium mit hochwertigen Lernmaterialien, unterstützenden Online-Seminaren nach Feierabend zu allen Modulen und einer intensiven Betreuung die besten Voraussetzungen.

Zeitlich flexible Prüfungsmöglichkeiten an deutschlandweit verteilten Prüfungszentren bieten Berufstätigen die Chance, sich persönlich weiterzuentwickeln, ohne auf Berufstätigkeit und Gehalt verzichten zu müssen.

Karriere in der Personalentwicklung

Sie streben eine Karriere im Personalwesen oder bei einem Bildungsträger an?

Sie sind in der Aus- und Weiterbildung tätig und möchten eine leitende Funktion im Unternehmen übernehmen? Sie beabsichtigen als freier Berater oder Dozent für Unternehmen und Bildungseinrichtungen zu arbeiten?

Dann ist der Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik[1] mit dem Schwerpunkt „Betriebliche und außerbetriebliche Weiterbildung“ genau richtig für Sie.

Egal ob Sie den Seiten- oder Quereinstieg ins Lehramt suchen oder in der Personalentwicklung Ihre Karriere konsequent weiterverfolgen: Der Studiengang „Wirtschaftspädagogik – Master of Arts“ befähigt Sie zur Übernahme leitender Positionen in der beruflichen Bildung und Personalarbeit.

Sie sind damit in der Lage, als Führungskraft in der Personalentwicklung größerer Unternehmen die interne und externe Weiterbildung von Mitarbeitern zu steuern.

Als Bildungsexperte erarbeiten Sie Lösungen für komplexe Entscheidungssituationen für Unternehmen und Bildungsträger.

Damit haben Sie die besten  Voraussetzungen für eine zukunftssichere Karriere.

Für wissenschaftlich besonders ambitionierte Absolventen der Wirtschaftspädagogik kann das Masterstudium als Ausgangspunkt für eine Karriere im Hochschulbereich dienen und stellt eine Zusatzqualifikation für Dozenten dar.

Studienaufbau und Lehrinhalte

Der Fernstudiengang „Wirtschaftspädagogik – Master of Arts“ umfasst vier inhaltliche Blöcke, die sich systematisch ergänzen:

1. Grundlagen:

Im Block „Einführung in die Berufs- und Wirtschaftspädagogik“ stehen Fragen des Lehrens und Lernens sowie der Didaktik in der ökonomischen und beruflichen Bildung im Mittelpunkt.

2. Wirtschaftswissenschaftlicher Sockel:

In diesem Modulbereich erweitern Sie Ihre Qualifikationen aus dem ökonomischen Erststudium um Themen der Internationalisierung und der Forschungsmethodik.

3. Wirtschaftspädagogischer Schwerpunkt:

Hier bereiten Sie sich gezielt auf die Tätigkeit in einem Bereich beruflicher Bildung vor. Zwei Schwerpunkte stehen zur Wahl: Berufliche Bildung und Pädagogik beruflicher Schulen oder Betriebliche und außerbetriebliche Weiterbildung.

4. Vertiefungsfächer:

Die Wahl von zwei Vertiefungsrichtungen (aus fünf wirtschaftswissenschaftlichen Vertiefungen) ermöglicht Ihnen eine individuelle Profilbildung.

Mit Ihrer Master-Thesis, die den Abschluss Ihres Studiums bildet, beweisen Sie, dass Sie ein Problem aus den Themenbereichen des Master-Studiums selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie haben bereits einen ersten wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss mit mindestens 180 ECTS.

Wenn Sie einen ersten nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss haben, können Sie mit dem Masterstudiengang starten, nachdem Sie das achtmonatige «Kompaktstudium Management» absolviert haben. Dieses vermittelt Ihnen die für das Masterstudium erforderlichen wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen.

Studiendauer und Abschluss
Studiendauer:

Regelstudienzeit: 24 Monate
Eine kostenlose Verlängerung der Studiendauer um bis zu 12 Monate ist möglich, sodass das Studium je nach individueller Zeitplanung in 24 bis 36 Monaten absolviert werden kann.

Studienbeginn: jederzeit

Studienabschluss:

Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht haben, verleiht Ihnen die Hochschule den akademischen Grad “Master of Arts[2] – Wirtschaftspädagogik”, welcher Sie auch zur Promotion berechtigt.

Vertiefungsrichtungen

Im Studiengang „Wirtschaftspädagogik – Master of Arts “ bietet Ihnen die Allensbach University Expertise in fünf Vertiefungsrichtungen an, die Ihnen ein individuelles und spezialisiertes Master-Studium ermöglichen.

Für Ihr Masterstudium wählen Sie zwei der folgenden Vertiefungsrichtungen:

1. Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung:
Sie möchten Ihr Fachwissen im Bereich der Rechnungslegung und der Erstellung von Abschlüssen nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf den neuesten Stand bringen.

2. Personalmanagement und Organisation:
Sie möchten sich auf den Schwerpunkt Personalmanagement und Organisation fokussieren? Dann lernen Sie hier alles zu Themen wie z.B. Flexibilisierung personeller Kapazitäten, Arbeitsrecht und Change Management.

3. Finanzmanagement:
Sie möchten fundiertes Wissen über Marktmechanismen erlangen  und Ihre Kenntnisse im Bereich der Finanzierung und Investition vertiefen.

4. Marktorientiertes Management:
Wir zeigen wir Ihnen Mittel und Methoden eines zielgruppenorientierten Marketings für die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche. Wir vermitteln Ihnen weiterhin praxisorientiertes Wissen über das Management von Geschäftsbeziehungen und die Umsetzung des marktorientierten Managements.

5. Volkswirtschaftslehre:
Sie möchten fundiertes Fachwissen im Bereich der Volkswirtschaftslehre erwerben – bzw. Ihr Wissen auffrischen – und die Funktionsweise volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen kennenlernen.

http://xstudy.eu/fileadmin/europe/germany/_study/docs/M.A.-Wirtschaftspaedagogik.pdf
Kontakt

Allensbach Hochschule
Lohnerhofstrasse 2
D-78467 Konstanz
Tel.: 7533 919 23 -90
Fax: 7533 919 23 -91
E-Mail: info@allensbach-hochschule.de

Studiengangsleitung:
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
Tel.: 7533 919 2390
E-Mail: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Kontakt für Anfragen:
Eva-Maria Engesser
Marketing- & Vertriebs-Managerin
Tel.: 7533 91923 – 94
eva-maria.engesser@allensbach-hochschule.de

Weitere Informationen zum Studiengang erhalten Sie auf der Webseite der Hochschule
https://www.allensbach-hochschule.de/

Vorteile einer Weiterbildung an der Allensbach Hochschule:

  • Sie entwickeln sich persönlich weiter und vertiefen Ihre fachlichen Qualifikationen!
  • Sie schaffen damit die Voraussetzungen für einen beruflichen Aufstieg!
  • Sie studieren berufsbegleitend, komplett online und ohne Präsenzpflicht!
  • Sie studieren an einer staatlich anerkannten Hochschule!
  • Sie absolvieren einen Studiengang, der durch AQUIN oder ZEvA und ZFU akkreditiert ist!
  • Sie erweitern Ihr Netzwerk durch das Kennenlernen Ihrer Kommilitonen, Dozenten und Professoren!
  • Sie entwickeln und trainieren Ihr Selbstmanagement sowie selbstständiges Lernen!
  • Sie können die Studiengebühren steuerlich absetzen!

 

[1] https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/master-programs/economics-and-pedagogics

[2] Das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) ermöglicht im § 36 Verleihung und Führung inländischer Grade auch die Verleihung des akademischen Grades Magister/Magistra: § 36 (1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ (Mag. oder M.A.) im Fernstudium absolvieren

Das Studium der Wirtschaftspädagogik ist in Österreich nur an vier Wirtschaftsuniversitäten und im Präsenzunterricht möglich:

Studium an vier Standorten

  • Universität Graz
  • Universität Innsbruck
  • Universität Linz
  • Wirtschaftsuniversität Wien
  • zwei Studienmodelle
    • Universität Linz: 9 Semester (Abschluss Mag.rer.soc.oec.)
    • Anderen Universitäten: Bachelorstudium (180 ECTS), anschließendes 5-semestriges WiPäd-Studium (Master)
  • nur 50 % der AbsolventInnen finden den Weg in die Schule
  • polyvalentes Studium – kein klassisches Lehramt
  • Qualifiziert für die Schule und Berufsfelder in der Wirtschaft
  • Außerschulische Arbeitsfelder eröffnen den Lehrern auch Exit-szenarien
  • Einphasiges Studium (nach Mag. oder Master zwei Jahre Berufserfahrung i.S.v. kaufmännischer Berufspraxis als Eintrittserfordernis in den Schuldienst)
  • nicht kombinationsfähig bzw. -pflichtig

 

In Deutschland können künftige Wirtschaftspädagogen aus 40 Bachelor- und eben so viele Masterstudiengänge wählen.

Ein einziger Studiengang kann in Fernlehre absolviert werden – der Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ der Hochschule Allensbach[1] und ermöglicht so ein zeit- und ortsunabhängiges Studieren auch neben Beruf und Familie.

Der Studiengang wird mit dem Master of Arts (M.A.) abgeschlossen, es kann aber nach baden-württembergischen Studienrecht auch der akademische Grad Magister/Magistra verliehen werden. 

Das ist wohl für Studierende aus Österreich interessant – auch die Beurteilung des Studiengangs durch den Landesschulrat für Oberösterreich, wonach AbsolventInnen „(sofern nach Abschluss des Studiums eine 2-jährige facheinschlägige Berufspraxis nachgewiesen wird), kaufmännische Gegenstände an BMHS (überwiegend an Handelsakademien) unterrichten“ können.

 

Was macht die Wirtschaftspädagogik besonders?

  • kein klassisches Lehramtsstudium
  • das Studium bildet für die Schule und die Wirtschaft aus (ein Wechsel in beide Richtungen ist möglich), das bedeutet:
  • Berufsfähigkeit auch außerhalb der Schule
  • sehr starke Prozessorientierung schon im Studium
  • oft Schulpraktikum während des Studiums und/oder Berufspraktikum nach dem Studium
  • praxisorientierte Ausbildung und dabei
  • forschungsbasiert, denn
  • berufsfachliche Kompetenz setzt tiefverstandenes Wissen voraus

 

Informationen zum Fernstudiengang Wirtschaftspädagogik:

https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/master-programs/economics-and-pedagogics

 

Rückfragen:

Martin Stieger

martin.stieger@liwest.at

http://stieger.online

 

[1] https://www.allensbach-hochschule.de

VTU-Master in Business Administration (Mag.)

Dieses Masterstudium wird in Fernlehre und deutscher Sprache von der VTU – Veliko Tarnovo Universität – http://www.uni-vt.bg/2/ – grenzüberschreitend angeboten, d.h. es ist in Österreich durch die AQ registriert[1] worden:

St. Cyril and St. Methodius University of Veliko Turnovo – Universität Veliko Tarnovo, Bulgarien – in Österreich durchgeführte Studiengänge:

Masterstudium Business Administration (2 bzw. 4 Semester)

(Beschluss des Board vom 29.06.2016)

 

Zugangsvoraussetzung:

ein entsprechendes Bachelorstudium wie z.B. BWL, Business Administration

Hat das Bachelorstudium 180 ECTS an work load erfordert, sind 120 ECTS (4 Semester) für den Abschluss als Mag. zu erbringen,

hat das Bachelorstudium 240 ECTS erfordert, sind 60 ECTS (2 Semester) an work load zu erarbeiten.

Der Abschluss lautet auf Magistăr (Магистър) Mag.

Das bulgarische Hochschulgesetz (Zusatzbestimmungen, § 6) berechtigt Inhaber/innen von Qualifikationen aufgrund früherer vier- oder fünfjähriger Hochschulstudien generell, den akademischen Grad „Магистър“ zu führen.[2]

Die Studiengebühren betragen EUR 6.000,— (2 Semester) und EUR 9.000,– (4 Semester).

Anfragen bitte an martin.stieger@liwest.at

 

Module

 

  1. Semester:

 

Quantitative Methoden im Management – Pflichtmodul

Corporate Entrepreneurship – Pflichtmodul

Organisationsmanagement – Pflichtmodul

Unternehmensstrategien und Wettbewerbsfähigkeit – Pflichtmodul

Organisation und Management der Produktion – Wahlfach

Handelsrecht – Wahlfach

Internationale Wirtschaftskommunikation – Fakultativ

Risiko-Management – Fakultativ

 

  1. Semester:

 

Öffentlichkeitsarbeit – Pflichtmodul

Industrieorganisation – Pflichtmodul

Organisationsentwicklung – Pflichtmodul

Innovationen und Innovationspolitik – Wahlfach

Korporative Sozialverantwortung – Wahlfach

Finanzmanagement im Unternehmen – Wahlfach

Bankmanagement – Fakultativ

Organisationskultur – Fakultativ

 

  1. Semester:

 

Strategisches Management – Pflichtmodul

Human Resource Management – Pflichtmodul

Projektmanagement – Pflichtmodul

Team-Management – Wahlfach

Benchmarking im Management – Wahlfach

Buchführung im Unternehmen – Wahlfach

Krisenmanagement – Fakultativ

Management des Arbeitsumfeldes – Fakultativ

 

  1. Semester:

 

Management von Kleinunternehmen – Pflichtmodul

Organisationsverhalten – Pflichtmodul

Führungsfähigkeiten – Pflichtmodul

E-Business
- Wahlfach

Leadership
- Wahlfach

Nachhaltige Entwicklung – Wahlfach

Fachseminar Vorarbeit zum Diplom – Fakultativ

 

[1] https://www.aq.ac.at/de/meldung-grenzueberschreitender-studien/meldung-grenzueberschreitender-studien.php

 

[2] http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/akademische_grade_2012.pdf