Schlagwort-Archive: EQR

Online in London studieren! Mit der Meisterprüfung direkt in ein britisches Masterstudium einsteigen:

Hoch interessant auch für alle Absolventen/-innen von Meisterprüfungen und Lehrgängen der Weiterbildung:

Die AFUM Akademie für Unternehmensmanagement bietet in Kooperation mit der Buckinghamshire New University berufsorientierte Masterprogramme an.

Die Buckinghamshire New University (New Bucks) ist eine britische, junge und moderne Hochschule. 1891 zunächst als College gegründet, seit 2007 eine staatliche Universität.

In der Nähe von London ansässig gehört die New Bucks laut dem „Good University Ranking Guide“ zu den beliebtesten Universitäten Großbritanniens.

Internationale Master-Programme der New Bucks:

  • M.A. Leadership and Management
  • International Master of Business Administration

Dauer: 3 Semester, 180 CATS, Credit Accumulation and Transfer Scheme, 2 CATS entsprechen 1 ECTS (European Credit Transfer System), ca. 1.800 Stunden Workload (Seminare, Workshops und Selbststudium)

Unterrichtssprachen: Deutsch und Englisch

Zugangsvoraussetzungen: akademischer Abschluss oder (Fach)Abitur und zumindest 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungsqualifikation auf Level 6/7 EQR, fundierte Englischkenntnisse

Abschluss: M.A., MBA verliehen von der Buckinghamshire New University

Studienrichtung: Management

Organisation: Berufsbegleitender Studiengang mit Lehrveranstaltungen an 14 Kompaktwochenenden

Studienbeginn: Sommersemester (Ende April, beim M.A. nur berufsbegleitend) und Wintersemester (Ende Oktober – Vollzeit und berufsbegleitend)

Ort: Monheim am Rhein, zwischen Düsseldorf und Köln gelegen

Kosten: 10.950 € Einmalzahlung, monatliche Ratenzahlung möglich:
18 monatliche Raten a 495 € plus jeweils Semestergebühren in Höhe von 995 €

M.A. Leadership and Management:

Der M.A. Leadership and Management ist als berufsbegleitendes Studium konzipiert.

Sie erarbeiten sich die Inhalte der einzelnen Module in Präsenzveranstaltungen an ausgesuchten Kompaktwochenenden (ca. 1 Wochenende pro Monat) sowie im Selbststudium.
Jeweils zum Wintersemester wird der Studiengang auch als Vollzeitstudium angeboten.

Studienmodule

– Performance Leadership in a VUCA Environment
– Realising Personal Potential & Developing Team Talent
– Ethics, Change & Innovation
– Financial & Operational Excellence while Managing Risk
– Master Thesis
– optional:  2 Schwerpunktmodule aus den Bereichen Automobilwirtschaft, Digital Business Transformation, IT, Marketing, Wirtschaftspsychologie

MBA International Master of Business Administration:

Der Studiengang setzt sich aus 8 Theoriemodulen und der anschließenden Masterthesis zusammen. Die Theoriemodule werden in den ersten beiden Semestern absolviert, während sich das dritte Semester der Abschlussarbeit widmet.

Fachliche, betriebswirtschaftliche Lerninhalte werden hier ganz eng mit praxisorientierten Arbeitsweisen verknüpft: Projektarbeit im Team, Behandlung von Fallstudien und gemeinsame Ausarbeitung von Strategien fördern die Sozial- und Methodenkompetenz.

Die Lehrveranstaltungen finden berufsbegleitend an ausgesuchten Kompaktwochenenden (ca. 1 x pro Monat) statt. Die Module des ersten Semesters werden auf Deutsch unterrichtet und parallel besuchen Sie einen Englisch-Crashkurs, um Ihre Sprachkenntnisse aufzufrischen. Die Module im zweiten Semester in englischer Sprache. Der MBA International Master of Business Administration ist ein Executive MBA.

Folgende Themen werden im Studium bearbeitet:

1. Semester

– Marketing Strategy
– Leading Management and Developing Talents
– International Management and Finance
– International Logistics and Operations Management

2. Semester

– Strategic Leadership
– Project Management
– Organisational Resilience
– Digital Leadership

3. Semester

– Business Research Methods / Master Thesis

Double Degree: London & Paris

Es besteht auch die Möglichkeit zum International Double Degree.

Nach dem Studium in London könnten Sie auf den MBA oder MA einen MSc der Paris Pole Alternance (PPA) als TopUp folgen lassen:

Online in Paris studieren! TopUp: nutzen Sie Ihren MBA, MA, LL.M. … für einen berufsorientierten MSc der PPA (1 Semester)

Nach erfolgreichem Abschluss des Masters haben Sie damit in einem zusätzlichen Semester die Möglichkeit, den internationalen Abschluss Master of Science in

– Automotive Management
– Digital Business Transformation Management
– Economic Psychology
– IT Management
– Marketing Management

zu erlangen.

Hierfür sind zwei fachspezifische Module zu besuchen und eine zusätzliche Master-Thesis zu schreiben.

Das Studienprogramm ist berufsbegleitend an Kompaktwochenenden organisiert und erfordert 3 Präsenztage im Studienzentrum Monheim plus online Lernen. Optionale Auslandsaufenthalte sind möglich, aber nicht verpflichtend.

Die reguläre Studiendauer des Double Degree Programms beträgt 4 Semester.

Auf die Kosten für das Double Degree Programm erhalten Sie 10% auf die Gebühren bei Einmalzahlung zu Beginn des Studiums.

Mit dem britischen Masterabschluss auch promovieren:

Sie könnten nach Ihrem britischen MBA oder M.A. auch ein Promotionsstudium (in Fernlehre) anschließen:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 6 Jahren 40 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), der Pôle Paris Alternance (PPA) und der Buckinghamshire New University, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

EQR:

ECTS:

Promotion im Fernstudium:

Online in Paris studieren! TopUp: nutzen Sie Ihren MBA, MA, LL.M. … für einen berufsorientierten MSc der PPA (1 Semester)

Hoch interessant für alle Absolventen/-innen von Lehrgängen der Weiterbildung:

Die AFUM Akademie für Unternehmensmanagement bietet in Kooperation mit der ppa Pôle Paris Alternance „La Grande École de Commerce et de Management“ berufsorientierte, branchenbezogene Masterprogramme als TopUp an.

TopUp:

bedeutet aufbauend auf einem bereits abgeschlossenen MBA/MA/MSc-Lehrgang können in einem weiteren Semester die nötigen Theoriemodule besucht und die Masterarbeit für den TopUp-Abschluss erstellt werden.

Über die AFUM können folgende Masterprogramme mit den angeführten Studieninhalten als TopUp absolviert werden:

  • Master of Science (MSc) in Automotive Management (ppa)
    • Automotive Marketing & Retail Management
    • After Sales Management
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in Digital Business Transformation Management (ppa)
    • Project Management
    • Digital Leadership & Management
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in Economic Psychology (ppa)
    • Arbeits- und Organisationspsychologie
    • Markt- und Werbepsychologie
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in IT Management (ppa)
    • Project Management
    • IT Management
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in Management (ppa)
    • Human Resource und Talent Management
    • Leadership/Management
    • Masterarbeit und Kolloquium
  • Master of Science (MSc) in Marketing Management (ppa)
    • International Marketing
    • Marketing Strategy
    • Masterarbeit und Kolloquium

Als TopUp besonders beliebt, der MSc in Wirtschaftspsychologie Economic Psychology (MSc Master of Science) ppa Pôle Paris Alternance „La Grande École de Commerce et de Management“:

Die Abschlüsse der privaten PPA Pole Paris Alternance sind allesamt vom französischen Staat akkreditiert. 

Sie wurden ebenfalls von der staatlichen UK NARIC registriert und auf Level 7 (franz. Niveau I – Mastère) anerkannt.

Die Pole Paris Alternance (PPA) gehört zu den Grandes Écoles Spécialisées, also den französischen Eliteschulen, die in dem Netzwerk Reseau GES – Grandes Écoles Spécialisées, organisiert sind, wurde 1975 gegründet und hat derzeit mehr als 7.500 Studierende.

Die Pôle Paris Alternance Business School (ppa) nimmt in den französischen Business School Rankings immer Top Positionen ein und freut sich über mehr als 35.000 erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen.

Die Besonderheit der Grandes Écoles Spécialisées ist das praxisorientierte Studium. Die ppa ist renommiert im Bereich Handel und Management. Sie bildet perfekt im Einklang mit den aktuellen Anforderungen der Arbeitswelt aus. Die Spezialität der ppa ist es, Führungskräfte auf höchstem Niveau auszubilden. Die ppa stützt sich dabei auch auf ihre mehr als 30 jährige Erfahrung und ein umfassendes Alumni-Netzwerk.

Ihr Studium in der Übersicht:

Abschluss: Master of Science in Economic Psychology (ppa) verliehen von der ppa Paris Pole Alternance

Studienrichtung: Management

Organisation: berufsbegleitend, Online-Lernen

Umfang: 30 ECTS

Dauer: 1 Semester

Voraussetzungen: abgeschlossenes MBA-/MA-/MSc-Studium im betriebswirtschaftlichen Bereich (bzw. PgDip Postgraduate Diploma) auf EQR-Level 7 im Umfang von mind. 60 ECTS

Unterrichtssprache: Deutsch

Studienbeginn: Sommersemester (Ende April), Wintersemester (Ende Oktober)

Kosten: 4.250 € Einmalzahlung, monatliche Ratenzahlung möglich

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor und der Pôle Paris Alternance (PPA), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Master of Science (MSc) als TopUp in einem Semester

EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen

Österreich: Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur/in“ für landwirtschaftliche/r Meister/in

Am 28. 12. 2021 ordnete die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) als weitere Qualifikation aus dem formalen Bildungsbereich der/die landwirtschaftliche/r Meister/in im Verbund dem NQR-Niveau VI zu.

Mit dieser Zuordnung eröffnen sich neue Möglichkeiten für weiterführende Studien aber auch – unter gewissen Voraussetzungen – die Möglichkeit die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur/in“ zu beantragen.

Das Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) regelt im § 1

Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ dienen dem Nachweis, dass die Inhaberin oder der Inhaber komplexe berufliche Tätigkeiten bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens (Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016) in ihrem bzw. seinem jeweiligen technischen und gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereich durchgeführt hat. Zur Erlangung müssen die Voraussetzungen gemäß § 2 erfüllt und das Fachgespräch gemäß den §§ 5 oder 6 erfolgreich absolviert worden sein.

Die Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus einbringen und findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

Hier die näheren Infos

Allensfalls auch interessant für Sie:

Österreich: Landwirtschaftsmeister/in – Einstufung im NQR – ein wohlverdientes Geburtstagsgeschenk für die ARGE MEISTER

Landwirtschaftsmeister – Bachelor gleichwertig! Ing. gleichwertig!

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen im Anschluss an die Meisterprüfung bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Österreich: geprüften Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe; Pflegeassistent/in, Pflegefachassistent/in und diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in nun dem NKS zugeordnet!

Die 33.000 geprüften Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe können sich freuen. Sie wurden am 28. 12. 2021 durch die Koordinierungsstelle für den NQR Österreich im Verbund auf das NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Eine herzliche Gratulation den geprüften Meisterinnen und Meister und der ARGE Meister, die sich hier sehr verdient gemacht hat.

Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) ordnete am 28. 12. 2021 noch weitere Qualifikationen aus dem formalen Bildungsbereich zu.

Hierbei handelt es sich um sehr wichtige Qualifikationen aus dem Gesundheitsbereich:

Mit dem NQR-Qualifikationsniveau VI kann man auch ohne Matura studieren:

In Deutschland sind die Landwirtschaftsmeister/innen schon jahrelang dem DQR-Niveau VI zugeordnet und können damit auch ohne Matura/Abitur studieren:

Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Somit steht z.B. das Bachelorstudium BWL der Allensbach Hochschule, das als Online-Studium in Fernlehre neben Beruf und Familie und mit 11 Studienschwerpunkten absolviert werden kann, allen geprüften Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe aus Österreich offen.

Für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger ist das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre allenfalls mit dem Schwerpunkt „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ interessant.

In Österreich können dem NQR-Qualifikationsniveau VI Zugeordnete derzeit auch ohne Matura einen Masterlehrgang in der Weiterbildung (z.B. MBA oder MSc) absolvieren.

Fragen zum NQR, zu damit verbundenen Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Ohne Matura studieren:

Mit der Meisterprüfung studieren:

Österreich: das neue Berufsbild integriert die Kompetenzen der Drogisten in den Bereichen wie Ernährung, Kosmetik und Gesundheitsvorsorge nun besser

Das Lehrberufspaket 2/2021 trat mit 1. August 2021 in Kraft und bringt neue Beurufsbilder – darunter auch für den Drogisten, die Drogistin.

Drogist/Drogistin

Vertiefung der Ausbildung zu Themen wie Ernährung, dekorative Kosmetik, Haushalt – Chemie, berufsbezogenes Englisch, Digitalisierung,den Kompetenzen insb. zu Verkauf und Beratung von Arzneimitteln und Chemikalien oder Waren in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Bestellabwicklung, Umgang mit verschiedenen Kundensituationen, Marketing und E-Commerce, Bedarfsermittlung und -bestellung sowie (digitaler) Administration.

Das neue Berufsbild beinhält eine – für den EQR wichtige – Kompetenzorientierung, wichtige Elemente der Digitalisierung und eine noch stärkere Ausrichtung auf den Bereich der Gesundheitsvorsorge.

Fachlich sind die Themen Ernährung, dekorative Kosmetik, Haushalt-Chemie, berufsbezogenes Englisch, Verkaufsgespräche und Digitalisierung besser in das Berufsbild integriert.

So heißt es im 4. Kompetenzbereich: Verkauf und Beratung beispielsweise:

“Kunden und Kundinnen auf Grundlage seines/ihres fachlichen KnowHows (drogistische Fachkunde, Gesundheit, Ernährung und Kosmetik,
Arzneimittel und Chemikalien) im persönlichen Gespräch, schriftlich oder
mit digitalen Medien beraten”

oder auch

“Kunden und Kundinnen über Waren zur Gesundheitsvorsorge,
Lebensmittel für die gesunde Ernährung und für spezielle Gruppen
sowie
Nahrungsergänzungsmittel beraten und dabei einschlägige Vorschriften
(zB Health Claims VO) einhalten.”

Damit tut sich für mich eine spannende berufsrechtliche Fragestellung auf – wie grenzen sich künftig die Drogisten mit dem neuen Berufsbild in Ernährungsfragen innerhalb der Beratung von Kunden und Kundinnen vom Berufsbild der Ernährungsberater ab?

Siehe dazu auch:

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , das IHM Institut für Heath Management, die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB) sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ), unterrichtet gelegentlich auch an der Vitalakademie

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

VIS Bildungsberatung:

Wie schreibe ich meine Doktorarbeit?

…….. voll motiviert und mit Herzblut

Um zum Promotionsverfahren zugelassen zu werden hat man bereits zumindest eine Master- oder Diplomarbeit verfasst und darüber hinaus gibt es unzählige Bücher, die sich mit dem richtige Verfassen einer Dissertation beschäftigen, dennoch ist aller Anfang schwer.

Da die Promotion im gewählten Fachbereich den höchsten akademischen Abschluss darstellt, stellt sie an die Doktorarbeit naturgemäß große Anforderungen, insbesondere die Herausforderung selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.

Die Fachkompetenz  der Doktoratsebene des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR):

Wissen

  • Über umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfügen und
  • zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen und
  • über entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen verfügen.

Fertigkeiten

  • Über umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Lösung neuartiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach verfügen.
  • Innovative Prozesse auch tätigkeitsfeldübergreifend konzipieren, durchführen, steuern, reflektieren und beurteilen.
  • Neue Ideen und Verfahren beurteilen.

 Nach einer Promotion sollte man zusätzlich auch über die nötige „Personale Kompetenz“ verfügen:

Sozialkompetenz

  • Organisationen oder Gruppen mit komplexen bzw. interdisziplinären Aufgabenstellungen verantwortlich leiten, dabei ihre Potenziale aktivieren.
  • Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt fördern.
  • Fachübergreifend Diskussionen führen und
  • in fachspezifischen Diskussionen innovative Beiträge einbringen, auch in internationalen Kontexten.

Selbständigkeit

  • Für neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren,
  • geeignete Mittel wählen und
  • neue Ideen und Prozesse entwickeln.

Ein großes Unterfangen also Ihre Dissertation!

Es geht vor allem darum, dass Sie sich während Ihres Promotionsstudiums

  • umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen aneignen,
  • dieses mit eigenen Worten wiedergeben,
  • zur Erweiterung des Wissens Ihrer Fachdisziplin beitragen.

Wichtig ist es, dass Sie im Rahmen der Dissertation

  • selbständig arbeiten und hier vor allem am Beginn
  • umfassende Recherchearbeit leisten und
  • in geplanten Schritten vorgehen.

In geplanten Schritten vorgehen:

  • das richtige Thema wählen
  • die Betreuung klären
  • einen Zeitplan erstellen
  • die Forschungsmethode festlegen und Thesen formulieren
  • die Arbeit gliedern
  • die Arbeit schreiben
  • Auszeiten planen

Das richtige Thema wählen:

Das Forschungsthema muss entweder neue Lösungswege aktueller Probleme aufzeigen, innovativ sein, jedenfalls einen wissenschaftlichen Mehrwert schaffen – wie es ja der Name Wissen-schafft eigentlich immer verlangt.

Da die Lösung mancher Problemstellungen auch finanziell gefördert wird, wäre auch dieser Aspekt bei Ihrer Themenwahl zu berücksichtigen.

Die Betreuung klären:

In vielen Promotionsprogrammen gibt es nicht mehr die/den Doktormutter/Doktorvatersondern Haupt- und Nebengutachter.

Sie sollten daher im Vorfeld wissen, wie selbständig Sie arbeiten können und wie intensiv die Betreuung ist.

Zudem wird in vielen Programmen in Teams und zudem interdisziplinär geforscht, was den Betreuungsaufwand zusätzlich intensiviert.

Einen Zeitplan erstellen:

Wer sein Promotionsprogramm beispielsweise straff auf drei Jahre anlegt, sollte ein Zeitdiagramm erstellen.

Sie brauchen Zeit

  • für die Recherchen zum derzeitigen Stand der Forschung (intensive Literaturrecherche), zur Analyse des gefundenen Datenmaterials,
  • die Identifizierung der Forschungslücke und
  • Ihre eigene Forschungsarbeit (empirischer Teil)
  • die Ausarbeitung der Dissertation (Rohskript)
  • die Endredaktion mit Kontrolllesungen, Rechtschreibprüfung …
  • das Drucken der Arbeit, Vervielfältigungen
  • Verteidigung der Dissertation (defensio)

und planen Sie zeitliche Reserven ein, es kann immer was passieren.

Der Zeitplan hilft Ihnen auch den Überblick zu wahren und sollte auch mit Hinsicht auf Ihren Beruf und Ihre familiären Verpflichtungen nicht zu euphorisch angelegt sein.

Der Zeitplan hilft Ihnen zudem, das „Problem“  – Ihre wissenschaftlichen Arbeit – als Prozess zu sehen, welches Sie in Teilschritten angehen und daher leichter bewältigen können.

Die Forschungsmethode festlegen und Thesen formulieren:

Das zentrale Thema Ihrer Dissertation ist die Forschungsfrage. Diese muss präzise formuliert werden und natürlich von Relevanz für Ihr Fachgebiet sein. Relevant ist beispielsweise ein von Ihnen aufgezeigter neuer Lösungsweg nach dem Sie ein bislang ungelöstes Problem dargestellt haben.

Die Lösung kann in einer Theorie oder in empirischen  Erkenntnissen liegen, die den aktuellen Forschungsstand verbessern bzw. erweitern.

Zum Thema Forschungsthesen und zu den folgenden Schritten in Ihrem Dissertationsvorhaben darf ich auf unser Modul wissenschaftliches Arbeiten verweisen.

Die Arbeit gliedern:

So einfach wie es klingt, sollte es auch sein, gliedern Sie Ihre Arbeit wie jede wissenschaftliche Publikation in Einleitung – Hauptteil – Schluss:

  • Deckblatt mit formellen Angaben – das gibt die Universität ohnehin meist vor
  • Abstract
  • Inhaltsverzeichnis mit ausführlicher Gliederung und Seitenzahlen
  • Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnisse
  • Allenfalls Ihr  Vorwort (ich persönlich halte das eher für entbehrlich),
  • Dann:
  1. Einleitung mit
    1. Problemstellung,
    1. Forschungsfrage,
    1. Forschungsmethode und
    1. Aufbau der Arbeit
  2. Hauptteil mit den Kernaspekten des Themas

2.1. Darstellung des aktuellen Forschungsstandes und der Forschungslücke

2.2. Eigener Forschungsansatz

2.2.1. Quantitative/empirische Untersuchung

2.2.2. Ergebnisse

2.2.3. Diskussion Ihrer Forschungsergebnisse

  1. Fazit/Resumee/Schlussfolgerung/Conclusio
  2. Literatur- und Quellenverzeichnis
  3. Glossar
  4. Allenfalls Danksagung
  5. Anhang mit den für den Textteil der Dissertation zu großen Abbildungen und  Grafiken, wichtigen Statistiken ….

Die Arbeit schreiben:

Nachdem Sie im Vorfeld alle technischen Voraussetzungen geklärt haben:

  • Ruhiges Arbeitsumfeld, geeigneter Arbeitsplatz, Schreibtisch mit bequemer Sitzgelegenheit ..
  • Laptop, Kamera und Fotoapparat, Smartphone, Mikro … für Ihre Interviews
  • Schreib- und Zitationsprogramm, Literaturverwaltungsprogramm ..
  • Datensicherung auf geeigneten Datenträgern (Festplatte, USB-Stick, Cloud-Lösungen …)

können Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit aufnehmen und mit dem Schreiben beginnen.

Dabei sind das richtige Zitieren, die Sicherung Ihrer Zwischenergebnisse und die Literaturverwaltung von großer Bedeutung.

Auszeiten planen:

Die Arbeit an der Dissertation wird Sie fordern, daher sollten Sie auch Auszeiten planen und sich bei Sport und Kultur, Familienfesten und Urlauben …… rekreieren.

Rückfragen zum Promotionsprogramm, Informationen und Anmeldungen zu weiteren interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte über: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Wissenschaftliche Quellen im Internet suchen – Wie man Meta-Suchmaschinen benutzt:

Österreich: NQR-Zuordnung der sonstigen reglementierten Gewerbe (die kein Handwerk sind)?

Da ich mich immer wieder mit Fragen zum Berufsrecht, zum EQR, zu Meister- und Befähigungsprüfungen, zum Gewerberecht, zu Qualifikationen ganz allgemein …. beschäftige:

werde ich oft gefragt, warum zwar die Meisterprüfung nach einem Handwerk auf Stufe 6 des NQR zugeordnet wurde, die Befähigungsprüfungen (ebenfalls im § 94 GewO[1] geregelt) aber noch nicht.

Nun, die Antwort ist relativ einfach:

Zwar ist das Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen[2] (NQR) bereits am 15.3.2016 in Kraft getreten, aber leider sind bislang erst wenige Qualifikationen dem NQR[3] (in Österreich Qualifikationsregister QR) zugeordnet: 

  •  Lehrabschlüsse und BMS-Abschlüsse (Fachschulen) auf der Stufe 4
  •  BHS-Abschlüsse (HTL, HAK etc.) auf der Stufe 5
  • die Ingenieurqualifikation und die Meisterprüfung auf Stufe 6 und 
  • die hochschulischen Qualifikationen Bachelor, Master und PhD („Bologna-Qualifikationen“) auf den Stufen 6, 7 und 8

Im § 94 GewO[4] werden alle reglementierten Gewerbe taxativ aufgezählt, inklusive der Handwerke.

Der Oberbegriff ist die Befähigungsprüfung[5] und die Befähigungsprüfung für Handwerke heißt Meisterprüfung.

Die Meisterprüfung ist allerdings klar geregelt und vom Aufbau für jedes Handwerk gleich, so hin konnten die 41 Handwerke oder verbundenen Handwerke recht einfach und pauschal dem Niveau 6 des QR zugeordnet werden:

Jede Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

Das WIFI bietet Kurse für alle Meisterberufe, die es gibt. 

  1. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  2. Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
  3. Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt)
  4. Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
  5. Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

Aber für die Befähigungs-Prüfungen gibt es keine einheitlichen Regelungen wie es sie für die Meister-Prüfungen gibt. 

Daher müssen die einzelnen Gewerbe nun auch jedes einzeln dem QR zugeordnet werden.

In den allermeisten Fällen wird man auf Grund von Referenzkriterien die Befähigungsprüfungen auch dem Niveau 6 des QR zuordnen.

Auch das Ministerium sieht das so[6] und hat neben dem Gütesiegel „Meisterbetrieb“ auch ein Gütesiegel „staatlich geprüft“ für die AbsolventInnen von Befähigungsprüfungen verordnet.

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke.

Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist.

Es darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die nähere Ausgestaltung dieses Gütesiegels durch Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegelverordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009, festgelegt.

Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat die Verordnung über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, BGBl. II Nr. 362/2019 vom 29.11.2019, erlassen.

Ich gehe davon aus, dass noch heuer die sonstigen reglementierten Gewerbe (die kein Handwerk sind) der Stufe 6 des NQR zugeordnet und ins Qualifikationsregister entsprechend aufgenommen werden.

Die Gewerbe „Baumeister“ und „Ingenieurbüros“ werden wohl sogar auf Stufe 7 zugeordnet werden.

Rückfragen: martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach  in Konstanz, leitet die VIS Vienna International Studies und ist als Unternehmensberater tätig, selbst auch geprüfter Immobilientreuhänder, Vermögensberater, Werbeberater und Werbungsmittler

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth: EduEarth

Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich

Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien) 

Martin Stieger auf youtube


[1] https://www.jusline.at/gesetz/gewo/paragraf/94

[2] Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) StF: BGBl. I Nr. 14/2016

[3] Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen.

[4] Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 StF: BGBl. Nr. 194/1994

[5] Personen, die eine Meister- oder entsprechende Befähigungsprüfung positiv absolviert haben, erfüllen durch ihre berufliche Qualifikation in der Regel die fachliche Zugangsvoraussetzung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang gemäß § 4 Abs. 4 FHStG. Die Einrichtung von Studiengängen und die Beurteilung, ob die berufliche Qualifikation erfüllt ist, obliegt der Fachhochschule im Rahmen ihrer Autonomie

[6] Die Ablegung einer „Befähigungsprüfung“ gemäß § 22 Abs. 1 GewO für ein sonstiges reglementiertes Gewerbe (nicht Handwerk) soll grundsätzlich ebenfalls auf Niveau 6 des NQR und gemäß Struktur einer Meisterprüfung erfolgen. Abweichend können Befähigungsprüfungen gemäß § 22 Abs. 2 eine andere Struktur oder ein anderes Qualifikationsniveau aufweisen, wenn dies im Hinblick auf das Gewerbe bzw. die auszuübenden Tätigkeiten sachlich gerechtfertigt ist. Einzelne Prüfungen (z.B. die Befähigungsprüfung für das Baumeistergewerbe) können auch ein höheres Qualifikationsniveau aufweisen. Dies entspricht den bisherigen (faktischen) Anforderungen an Befähigungsprüfungen.

Neu: 1.000 EUR Prämie für abgelegte Meisterprüfungen in Oberösterreich

10 % aller Befähigungsprüfungen[1] und 18 % aller Meisterprüfungen[2] Österreichs werden in Oberösterreich abgelegt, d.h. 13 % aller österreichweit abgelegten Prüfungen für die reglementierten Gewerbe[3] werden im Bundesland Oberösterreich[4] abgelegt.

Rückwirkend mit 01. 01. 2020 wird jede in Oberösterreich bestandene Meister- und Befähigungsprüfung mit einer Prämie von 1.000,– EUR belohnt.

Damit folgt das Land Oberösterreich, welches dafür heuer Fördermittel von 600.000,– EUR budgetiert hat, dem Land Steiermark, welches bereits im Herbst 2019 diese Unterstützung für qualifizierte Gewerbe beschlossen hatte.

Diese Förderung gilt als weitere Anerkennung der Befähigungs- und Meisterprüfungen.

Künftig kann der „Meister“, die „Meisterin“ auch als eintragungsfähiger Titel vor dem Namen („Mst“ bzw. „Mst.in“) geführt werden.

Schon im Jahr 2019 wurde die Meisterprüfung (generell) dem Niveau 6 des NQR[5] zugewiesen und damit dem Bachelorabschluss gleichwertig gestellt.

2019 wurde auch das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ für alle Handwerke und das Gütesiegel „staatlich geprüft“ für Unternehmen eingeführt, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die dafür nötige Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben.

Rückfragen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet die VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/


[1] 282 Prüfungen in OÖ im Jahr 2019

[2] 342 Prüfungen in OÖ im Jahr 2019

[3] gem. § 94 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 StF: BGBl. Nr. 194/1994

[4] insgesamt 624 Prüfungen für reglementierte Gewerben wurden sohin 2019 in Oberösterreich abgelegt, das Durchschnittsalter der Kandidaten lag bei 31,5 Jahren. Die älteste Absolventin war 61, der jüngste Kandidat war 20 Jahre alt. 

[5] Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen. https://www.qualifikationsregister.at/zuordnung-der-meisterpruefung-auf-niveau-vi-2/

EQR, DQR, NQR, me, Ing., Msr., Bachelor Professional, PhD …….?

In einigen Blog-Beiträgen habe ich mich mit der Frage der Qualifikationen nach Berufs- und Hochschulausbildungen und vor allem der Sichtbarmachung dieser Qualifikationen nach außen – beispielsweise durch (eintragungsfähige) Titel – beschäftigt und viele Fragen dazu bekommen:

Die HTL führt zum Titel „Ing.“, die HAK aber nicht zum Titel „Oec.“ – warum eigentlich nicht?

Österreich: Meister (mit Befähigungsprüfung aus einem Handwerk) wird als „Msr“ eintragungsfähiger Titel – was ist mit den anderen Befähigungsprüfungen („Bef.“)?

Aufwertung der Meister in Deutschland und Österreich! Deutschland: Meister sind auch „Bachelor Professional“ Österreich: Meister wird als „Msr“ eintragungsfähiger Titel

Mit einem österreichischen Mastergrad der Weiterbildung promovieren?

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ auch für Absolventen bestimmter Meister- bzw. Befähigungsprüfungen

Daher eine kurze Darstellung zu Qualifikationen, ihrer Vergleichbarkeit und Sichtbarmachung:

Der DQR in Deutschland und das Qualifikationsregister in Österreich dienen als Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des jeweiligen nationalen Bildungssystems. 

Der jeweilige „nationale Qualifikationsrahmen“ NQR hat aber zwei Aufgaben:

  • Zum einen soll er die Orientierung im jeweiligen nationalen Bildungssystem erleichtern und
  • zum anderen zur Vergleichbarkeit der jeweiligen nationalen Qualifikationen in Europa beitragen. 

Um transparenter zu machen, welche Kompetenzen im jeweiligen Bildungssystem erworben werden, definiert der NQR in Deutschland und Österreich acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entsprechen. 

Der EQR dient nun als Übersetzungsinstrument, das hilft, die jeweiligen nationale Qualifikationen europaweit besser verständlich zu machen. 

Als nationale Umsetzung des EQR berücksichtigt der DQR https://www.dqr.de die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und in Österreich das Qualifikationsregister https://www.qualifikationsregister.at die Besonderheiten des österreichischen Bildungssystems. 

Damit trägt das jeweilige nationale EQR-Büro zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit der nationalen Qualifikationen in Europa bei.

Qualifikationen auf Grund von Bildung umfassen aber sowohl

  • die Berufsbildung, als auch
  • die Hochschulbildung und
  • die Allgemeinbildung.

Der DQR unterscheidet acht Niveaus zur allgemeinen Beschreibung der Kompetenzen, die im deutschen Bildungssystem erworben werden:

Niveau 1 beschreibt Kompetenzen zur Erfüllung einfacher Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt unter Anleitung.

Niveau 2 beschreibt Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.

Niveau 3 beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Erfüllung fachlicher Anforderungen in einem noch überschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 4 beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 5 beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 6 beschreibt Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.

Niveau 7 beschreibt Kompetenzen zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet.

Niveau 8 beschreibt Kompetenzen zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet.

Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, neben den Qualifikationen und Niveaus der (Hoch)Schulbildung (Niveau 8 = PhD/Dr, Niveau 7 = Master, Niveau 6 = Bachelor, Niveau 5 = BHS berufsbildende höhere Schule (in Österreich HTL, HAK …) ….. auch die Qualifikationen aus der Berufsbildung nach außen sichtbar zu machen.

Wie eben das Niveau der Qualifikation die man nach (zumindest dreijähriger) Berufspraxis in Kombination mit der HTL-Matura in Österreich als „Ingenieur“, „Ingenieurin“ bezeichnet oder die Meisterprüfung, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich auf Stufe 6 angesiedelt ist.

Damit wird sehr nachvollziehbar ausgedrückt, dass eine Meisterin in ihrem Fach die gleiche Qualifikationsebene (in der Berufsbildung) erreicht hat wie die Absolventin eines Bachelorstudiums (in der Hochschulbildung).

Warum sollen nicht beide Absolventinnen ihre Qualifikation nach außen auch durch „Titel“ sichtbar machen?

  • me. für eine Handwerksmeisterin in Deutschland (zusätzlich „Bachelor Professional),
  • Msr. für eine Handwerksmeisterin in Österreich

Damit wird die Qualifikation genau so sichtbar gemacht wie z.B. der BSc für eine Soziologin.

Natürlich – da gibt es auch viel Kritik – sind die Qualifikationsniveaus nicht immer nachvollziehbar vergeben.

Warum wird in Deutschland ein Dipl.Ing. (FH) bei z.B. Fragen der Promotionsreife (Zugang zum Promotionsstudium) anders bewertet als ein Dipl.Ing. (Univ.) – was in Österreich Gott sei Dank nicht der Fall ist?

Warum braucht Österreich immer mehrere Jahre, bis Zuordnungen die der DQR für Deutschland bereits getroffen hat (Lehrabschluss, Meisterprüfung …) in Österreich nachvollzogen werden …

Haben Sie Rückfragen, Anregungen, Wünsche, Beschwerden ….. genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth: EduEarth

Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich

Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien) 

Berufsrechtliche Bewertung eines österreichischen Mastergrades in der Weiterbildung

Grundlage für die folgenden Ausführungen sind studien- und berufsrechtliche Bestimmungen sowie Ausführungen des Bundes-ministerium für Wissenschaft und Forschung (nun Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung) vom 27. 12. 2012 auf Grundlage eines Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2010, Zahl 2004/10/0227:

Grundsätzliches:

Mastergrade in der Weiterbildung („Master of “, Master in “) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung), Anbieter sind Universitäten und Privatuniversitäten;
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung), österreichweit ausgelaufen mit 31. 12. 2012; Anbieter waren außeruniversitäre Bildungseinrichtungen wie z.B. das Hans Sachs Institut Wels oder das Joseph Schumpeter Institut Wels;
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung), Anbieter sind die Fachhochschulen oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006), Anbieter sind die privaten oder öffentlichen Pädagogischen Hochschulen

verliehen, deren

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen

mit

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen

entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

Bewertung in Österreich:

Mastergrade in der Weiterbildung sind

  • akademische Grade
  • auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
  • mit starkem Berufsbezug,
  • für das seinerseits ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.

Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.

Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten – Berufsrechte:

  • man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
  • durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
  • mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
  • …….
  • nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie 
    • Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), 
    • Vermögensberater
    • Versicherungsagent oder 
    • Wertpapiervermittler 
  • ausgeübt werden.

Die Mastergrade in der Weiterbildung sind allerdings nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.

Universitätsreife und Lehrgang der Weiterbildung:

Mit einer Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Lehrganges universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung, österreichweit ausgelaufen mit 31. 12. 2012) konnte gem. § 64 (1) Z 6.  Universitätsgesetz 2002 – UG die allgemeine Universitätsreife nachgewiesen werden.

Nach derzeit geltender Rechtslage (§ 64 (1) Z 4. UG ist für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung nötig.

Ein abgeschlossener Masterlehrgang der Weiterbildung mit 60, 90 oder 120 ECTS ersetzt die Reifeprüfung daher nicht.

Bei entsprechender Vorqualifikation kann ein Masterlehrgang der Weiterbildung auch

  • ohne Nachweis der allgemeinen Universitätsreife und
  • ohne Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums

aufgenommen werden.

Internationale Bewertung:

Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind z.B.

  • „Master Universitario“ in Italien;
  • „Licentiat“ in Schweden;
  • „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung],
  • „Maestro“ in Spanien).

Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.

EQR-Einstufung der Masterlehrgänge der Weiterbildung in Österreich:

Die Mastergrade der Weiterbildung wurden durch die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) noch nicht zugeordnet, allerdings wurden durch das NQR-Gesetz die Bologna Qualifikationen bereits zugeordnet:

  • Bachelor: NQR-Qualifikationsniveau VI
  • Master: NQR-Qualifikationsniveau VII
  • PhD: NQR-Qualifikationsniveau VIII

Es ist davon auszugehen, dass Mastergrade der Weiterbildung ebenfalls dem NQR-Qualifikationsniveau VII zugeordnet werden, da sie ja mit

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen

entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sein mussten und müssen, um überhaupt angeboten werden zu können.

Führung:

Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.

Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.