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Österreich: schon 10.000 neue Ingenieurinnen und Ingenieure gemäß Ingenieurgesetz 2017

In Österreich regelt das Ingenieurgesetz 2017 die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur oder Ingenieurin, eine in öffentliche Urkunden eintragbare Qualifikationsbezeichnung auf dem NQR-Niveau VI.

Das Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) StF: BGBl. I Nr. 23/2017 bestimmt dazu im § 10:

Ingenieurinnen und Ingenieure gemäß diesem Bundesgesetz sind berechtigt, die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieurin“ bzw. „Ingenieur“ vor ihrem Namen in Kurzform („Ing.“ bzw. auch „Ing.in“ oder „Ing.in“) oder in vollem Wortlaut mit oder ohne Hinweis zum Qualifikationsniveau des Nationalen Qualifikationsrahmens (Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016) zu führen und deren Eintragung in amtlichen Urkunden zu verlangen.

Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ wird von der Koordinierungsstelle für den NQR | Österreich https://www.qualifikationsregister.at/ gemäß dem gesetzlichen Auftrag aus dem IngG 2017 auf dem NQR-Niveau VI eingestuft.

Der Weg zur Qualifikationsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin:

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Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Ingenieur (Ing.) nach einer Meisterprüfung:

Österreich: Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur/in“ für landwirtschaftliche/r Meister/in

Am 28. 12. 2021 ordnete die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) als weitere Qualifikation aus dem formalen Bildungsbereich der/die landwirtschaftliche/r Meister/in im Verbund dem NQR-Niveau VI zu.

Mit dieser Zuordnung eröffnen sich neue Möglichkeiten für weiterführende Studien aber auch – unter gewissen Voraussetzungen – die Möglichkeit die Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur/in“ zu beantragen.

Das Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017) regelt im § 1

Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ dienen dem Nachweis, dass die Inhaberin oder der Inhaber komplexe berufliche Tätigkeiten bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens (Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016) in ihrem bzw. seinem jeweiligen technischen und gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereich durchgeführt hat. Zur Erlangung müssen die Voraussetzungen gemäß § 2 erfüllt und das Fachgespräch gemäß den §§ 5 oder 6 erfolgreich absolviert worden sein.

Die Interessentinnen/Interessenten an der Qualifikation im Bereich Land- und Forstwirtschaft müssen ihren Antrag beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus einbringen und findet das Fachgespräch an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik statt.

Hier die näheren Infos

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Österreich: Landwirtschaftsmeister/in – Einstufung im NQR – ein wohlverdientes Geburtstagsgeschenk für die ARGE MEISTER

Landwirtschaftsmeister – Bachelor gleichwertig! Ing. gleichwertig!

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen im Anschluss an die Meisterprüfung bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Österreich: geprüften Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe; Pflegeassistent/in, Pflegefachassistent/in und diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in nun dem NKS zugeordnet!

Die 33.000 geprüften Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe können sich freuen. Sie wurden am 28. 12. 2021 durch die Koordinierungsstelle für den NQR Österreich im Verbund auf das NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Eine herzliche Gratulation den geprüften Meisterinnen und Meister und der ARGE Meister, die sich hier sehr verdient gemacht hat.

Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) ordnete am 28. 12. 2021 noch weitere Qualifikationen aus dem formalen Bildungsbereich zu.

Hierbei handelt es sich um sehr wichtige Qualifikationen aus dem Gesundheitsbereich:

Mit dem NQR-Qualifikationsniveau VI kann man auch ohne Matura studieren:

In Deutschland sind die Landwirtschaftsmeister/innen schon jahrelang dem DQR-Niveau VI zugeordnet und können damit auch ohne Matura/Abitur studieren:

Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Somit steht z.B. das Bachelorstudium BWL der Allensbach Hochschule, das als Online-Studium in Fernlehre neben Beruf und Familie und mit 11 Studienschwerpunkten absolviert werden kann, allen geprüften Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe aus Österreich offen.

Für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger ist das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre allenfalls mit dem Schwerpunkt „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ interessant.

In Österreich können dem NQR-Qualifikationsniveau VI Zugeordnete derzeit auch ohne Matura einen Masterlehrgang in der Weiterbildung (z.B. MBA oder MSc) absolvieren.

Fragen zum NQR, zu damit verbundenen Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Ohne Matura studieren:

Mit der Meisterprüfung studieren:

Österreich: Landwirtschaftsmeister/in – Einstufung im NQR – ein wohlverdientes Geburtstagsgeschenk für die ARGE MEISTER

Die ARGE Meister Österreich feiert heuer ihr 30jähriges Bestehen.

Diese bundesweit tätige Interessenvertretung vereint mehr als 33.000 geprüfte Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe:

  • Landwirtschaft
  • Ländliches Betriebs & Haushaltmanagement
  • Forstwirtschaft
  • Bienenwirtschaft
  • Gartenbau
  • Geflügelwirtschaft
  • Fischereiwirtschaft
  • Pferdewirtschaft
  • Feldgemüsebau
  • Obst & Obstverwertung
  • Weinbau& Kellerwirtschaft
  • Molkerei- & Käsereiwirtschaft
  • Forstgarten- & Forstpflegewirtschaft
  • Landwirtschaftliche Lagerhaltung
  • Biomasseproduktion & Land- und Forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Nach intensiven Vorbereitungen – und auf Grund der Österreich-eigenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Ausbildung der land- und forstwirtschaftlichen Berufe nicht gerade einfachen Rechtslage – scheint es nun endlich gelungen; die Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe werden durch die Koordinierungsstelle für den NQR Österreich im Verbund auf das NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet – sehr wünschenswert wäre, wenn das heuer noch gelänge.

In Deutschland sind die Landwirtschaftsmeister/innen und schon jahrelang dem DQR-Niveau VI zugeordnet und können damit auch ohne Matura/Abitur studieren:

Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

In Österreich wurden die Landwirtschaftlichen Fachschulen schon vor geraumer Zeit auf das NQR-Qualifikationsniveau IV eingestuft.

Die Abschlussprüfungen an den landwirtschaftlichen Fachschulen wurden dabei nicht einzeln sondern im Verbund zugeordnet, das bedeutet, dass alle mindestens dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschulen mit Abschlussprüfung auf NQR-Qualifikationsniveau IV sind.

Diese Zuordnung im Verbund möchte man nun auch für die Landwirtschaftsmeister/innen vornehmen, was den richtigen Umgang mit der Kompetenzvielfalt in Österreich darstellt.

Wir gratulieren der ARGE Meister zum 30jährigen Bestehen und freuen uns auf die längst fällige Kompetenzzuordnung der 33.000 Mitglieder.

Rückfragen, auch zu den Studienmöglichkeiten von Meistern und Meisterinnen in Österreich und Deutschland bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Studieren auch ohne Matura/Abitur: