Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.
Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.
Die Grundlage für die Aufnahme in einen Masterlehrgang der Weiterbildung auch ohne Matura schafft der „Europäische Qualifikationsrahmen“ (EQR)
Der Vorschlag für einen „Europäischen
Qualifikationsrahmen“
(EQR) wurde von der Europäischen Kommission im September 2006 vorgestellt, 2008
von den europäischen Institutionen verabschiedete und seither europaweit
umgesetzt.
Dazu entwickeln die Mitgliedstaaten eigene nationale Qualifikationsrahmen. Ihre Niveaus werden den Niveaus des EQR zugeordnet.
Der EQR ist kompatibel mit dem Europäischen
Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse.
Die Niveaus 6 – 8 des EQR entsprechen dabei den
drei Niveaus des Hochschulrahmens (Bachelor, Master, Doctoral studies).
Das Kernstück des Rahmens besteht aus acht durch Lernergebnisse
(Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) beschriebenen Qualifikationsniveaus.
Die Länder sind aufgefordert, ihre nationalen
Qualifikationsniveaus mit dem EQR als neutrale Referenz zu verknüpfen.
Der EQR ist damit der Referenzrahmen für den Vergleich
der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme.
Der europaweite Nutzen eines europäischen
Qualifikationsrahmens liegt sohin in der Vergleichbarkeit, Übersetzbarkeit und
Transparenz von Qualifikationen zwischen Mitgliedsstaaten.
Um dies zu erreichen wurde den Staaten von der
Europäischen Kommission auch empfohlen, nationale Datenbanken zu entwickeln.
Ein Register, das Qualifikationen abbildet, kann
einen wertvollen Beitrag für mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und
Sichtbarkeit der angebotenen Qualifikationen leisten.
Damit können Qualifikationen leichter verglichen
und die Orientierung bei den bestehenden Angeboten erleichtert werden.
Österreich:
Das vorliegende NQR-Register, administriert von
der NQR-Koordinierungsstelle in Österreich (NKS), besteht
aus zwei Bereichen.
Zum einen gibt es einen öffentlichen, allgemein
zugänglichen Bereich, der Informationen zum EQR/NQR und der
Lernergebnisorientierung bereitstellt. Dieser öffentliche Bereich ist
zielgruppenorientiert aufbereitet und liefert alle relevanten
Hintergrundinformationen zu diesen Themenbereichen.
Zum anderen werden hier die Zuordnungen zu
Informationszwecken von der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) veröffentlicht.
Die das Zuordnungsersuchen einbringenden Stellen
finden ihre Qualifikation, nach einer eingehenden Prüfung (formal und
inhaltlich) und dem abgeschlossenen Zuordnungsprozess einem Niveau zugeordnet,
in diesem NQR-Register wieder. Bestimmte für die Veröffentlichung
vorgesehenen Datensätze (Titel der Qualifikation, Lernergebnisse, NQR Niveau, usw.) sind somit allgemein
zugänglich und tragen so für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz auf Basis
von Lernergebnissen in Österreich und Europa bei.
Es ist auch ein Ziel die Daten dieser nationalen
Datenbank mit einer europäischen Datenbankzu verknüpfen und dem
Endverbraucher rasch verfügbar zu machen.
Das NQR-Register unterstützt damit das übergeordnete Vorhaben,
alle dem NQR zugeordneten Qualifikationen in Österreich und Europa vergleichbar
und transparent zu machen.
Im Nationalen Qualifikationsrahmen
Österreichs (Qualifikationsregister) werden der/die Meister/in (die Meisterabschlussprüfung) dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.
Die
Meisterqualifikationen wurden nicht einzeln, sondern in einem Verbund
zugeordnet. Das bedeutet, dass alle Meisterqualifikationen
auf NQR-Qualifikationsniveau VI sind.
Folgende fünf
Qualifikationen sind exemplarisch im Qualifikationsegister
dargestellt:
Inhaber/innen
von Qualifikationen des Niveau 6 haben ein vertieftes theoretisches Wissen in ihrem Arbeits- oder
Lernbereich und können daher Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau
selbstständig und letztverantwortlich durchführen.
Zudem sind sie
in der Lage, auch umfassende Herausforderungen in sich ändernden Kontexten zu
bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.
Inhaber/innen
von Niveau 6-Qualifikationen sind darüber hinaus fähig, Projekte,
Funktionsbereiche oder Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter/ innen zu führen und
Entscheidungsverantwortung zu übernehmen.
Im § 94 der
österreichischen Gewerbeordnung 1994 – GewO – werden 75 Gewerbe als reglementierte Gewerbe taxativ
angeführt.
Jene 41 hier im § 94 GewO angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind.
Die anderen reglementierten
Gewerbe (alle ohne den Zusatz: Handwerk) müssen nun individuell einem
NQR-Qualifikationsniveau zugeordnet werden.
Jene hier
angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind
solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun
dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind:
2. Augenoptik
3. Bäcker
4. Bandagisten,
Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)
7. Bodenleger
8. Buchbinder,
Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung (verbundenes
Handwerk)
11. Dachdecker
12. verbundenes
Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung;
verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)
13. Denkmal-,
Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)
19. Fleischer
22. Friseur und
Perückenmacher
24. Gärtner;
Florist (verbundenes Handwerk)
27.
Getreidemüller
28. Glaser,
Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer
und Hohlglasveredeler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes
Handwerk)
29. Gold- und
Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)
30. Hafner
31.
Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
34.
Hörgeräteakustik
37. Kälte- und
Klimatechnik
38. Keramiker;
Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
39.
Kommunikationselektronik
40. Konditoren
(Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes-
und Schokoladewarenerzeugung
43.
Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes
Handwerk)
45.
Kunststoffverarbeitung
47. Maler und
Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung
(verbundenes Handwerk)
49.
Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für
Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker
für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatronik für Medizingerätetechnik
(verbundenes Handwerk)
50.
Milchtechnologie (Handwerk)
51.
Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)
52. Orgelbauer;
Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger;
Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes
Handwerk)
53.
Orthopädieschuhmacher; Schuhmacher; verbundenes Handwerk: Sattler
einschließlich Fahrzeugsattler und Reimer, Ledergalanteriewarenerzeugung
und Taschner
54. Pflasterer
55.
Rauchfangkehrer
58.
Schädlingsbekämpfung
59.
Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und
Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)
64. Spengler;
Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)
67. Stuckateure
und Trockenausbauer
68. Tapezierer
und Dekorateure
70.
Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und W.schebügler)
71. Tischler;
Modelbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes
Handwerk)
73. Uhrmacher
79. Wärme-,
Kälte-, Schall- und Branddämmer
81.
Zahntechniker
Die Meisterprüfung
Die
Meisterprüfung für ein Handwerk ist immer gleich aufgebaut und besteht aus 5
Modulen.
Sie wird von
den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.
• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus
Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung
ersetzt)
• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus
Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung
ersetzt)
• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung
• Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich
abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)
• Modul 5: Unternehmerprüfung
Das bedeutet,
dass eine Meisterprüfung jedenfalls aus folgenden Prüfungsteilen besteht:
• Modul 1:
Fachlich praktische Prüfung Teil B.
• Modul 2:
Fachlich mündliche Prüfung Teil B.
• Modul 3:
Fachlich schriftliche Prüfung
• Modul 4:
Ausbilderprüfung
• Modul 5:
Unternehmerprüfung
Rückfragen:
Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger
Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik
Allensbach
Hochschule
Web: http://www.allensbach-hochschule.de
Für Schülerinnen und Schüler,
Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen
interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki
in welchem gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer
Filme erklärt werden:
- ECTS,
- USP,
- DB,
- Gesundheit,
- den homo oeconomicus,
- Preiselastizität,
- Venture Capital,
- Factoring,
- die Balanced Scorecard,
- die BCG-Matrix,
- Rückstellungen und Rücklagen,
- die SWOT-Analyse,
- die Prinzipal-Agent-Theorie,
- den Cashflow,
- Politik
- weitere 20 Filme
…….….
IMMO-Wiki:
ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige
Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.
…………….