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EQR, DQR, NQR, me, Ing., Msr., Bachelor Professional, PhD …….?

In einigen Blog-Beiträgen habe ich mich mit der Frage der Qualifikationen nach Berufs- und Hochschulausbildungen und vor allem der Sichtbarmachung dieser Qualifikationen nach außen – beispielsweise durch (eintragungsfähige) Titel – beschäftigt und viele Fragen dazu bekommen:

Die HTL führt zum Titel „Ing.“, die HAK aber nicht zum Titel „Oec.“ – warum eigentlich nicht?

Österreich: Meister (mit Befähigungsprüfung aus einem Handwerk) wird als „Msr“ eintragungsfähiger Titel – was ist mit den anderen Befähigungsprüfungen („Bef.“)?

Aufwertung der Meister in Deutschland und Österreich! Deutschland: Meister sind auch „Bachelor Professional“ Österreich: Meister wird als „Msr“ eintragungsfähiger Titel

Mit einem österreichischen Mastergrad der Weiterbildung promovieren?

Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ auch für Absolventen bestimmter Meister- bzw. Befähigungsprüfungen

Daher eine kurze Darstellung zu Qualifikationen, ihrer Vergleichbarkeit und Sichtbarmachung:

Der DQR in Deutschland und das Qualifikationsregister in Österreich dienen als Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des jeweiligen nationalen Bildungssystems. 

Der jeweilige „nationale Qualifikationsrahmen“ NQR hat aber zwei Aufgaben:

  • Zum einen soll er die Orientierung im jeweiligen nationalen Bildungssystem erleichtern und
  • zum anderen zur Vergleichbarkeit der jeweiligen nationalen Qualifikationen in Europa beitragen. 

Um transparenter zu machen, welche Kompetenzen im jeweiligen Bildungssystem erworben werden, definiert der NQR in Deutschland und Österreich acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) entsprechen. 

Der EQR dient nun als Übersetzungsinstrument, das hilft, die jeweiligen nationale Qualifikationen europaweit besser verständlich zu machen. 

Als nationale Umsetzung des EQR berücksichtigt der DQR https://www.dqr.de die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und in Österreich das Qualifikationsregister https://www.qualifikationsregister.at die Besonderheiten des österreichischen Bildungssystems. 

Damit trägt das jeweilige nationale EQR-Büro zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit der nationalen Qualifikationen in Europa bei.

Qualifikationen auf Grund von Bildung umfassen aber sowohl

  • die Berufsbildung, als auch
  • die Hochschulbildung und
  • die Allgemeinbildung.

Der DQR unterscheidet acht Niveaus zur allgemeinen Beschreibung der Kompetenzen, die im deutschen Bildungssystem erworben werden:

Niveau 1 beschreibt Kompetenzen zur Erfüllung einfacher Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt unter Anleitung.

Niveau 2 beschreibt Kompetenzen zur fachgerechten Erfüllung grundlegender Anforderungen in einem überschaubar und stabil strukturierten Lern- oder Arbeitsbereich. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt weitgehend unter Anleitung.

Niveau 3 beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Erfüllung fachlicher Anforderungen in einem noch überschaubaren und zum Teil offen strukturierten Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 4 beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung fachlicher Aufgabenstellungen in einem umfassenden, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 5 beschreibt Kompetenzen zur selbständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten, sich verändernden Lernbereich oder beruflichen Tätigkeitsfeld.

Niveau 6 beschreibt Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.

Niveau 7 beschreibt Kompetenzen zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem wissenschaftlichen Fach oder in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch häufige und unvorhersehbare Veränderungen gekennzeichnet.

Niveau 8 beschreibt Kompetenzen zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. Die Anforderungsstruktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet.

Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, neben den Qualifikationen und Niveaus der (Hoch)Schulbildung (Niveau 8 = PhD/Dr, Niveau 7 = Master, Niveau 6 = Bachelor, Niveau 5 = BHS berufsbildende höhere Schule (in Österreich HTL, HAK …) ….. auch die Qualifikationen aus der Berufsbildung nach außen sichtbar zu machen.

Wie eben das Niveau der Qualifikation die man nach (zumindest dreijähriger) Berufspraxis in Kombination mit der HTL-Matura in Österreich als „Ingenieur“, „Ingenieurin“ bezeichnet oder die Meisterprüfung, die sowohl in Deutschland als auch in Österreich auf Stufe 6 angesiedelt ist.

Damit wird sehr nachvollziehbar ausgedrückt, dass eine Meisterin in ihrem Fach die gleiche Qualifikationsebene (in der Berufsbildung) erreicht hat wie die Absolventin eines Bachelorstudiums (in der Hochschulbildung).

Warum sollen nicht beide Absolventinnen ihre Qualifikation nach außen auch durch „Titel“ sichtbar machen?

  • me. für eine Handwerksmeisterin in Deutschland (zusätzlich „Bachelor Professional),
  • Msr. für eine Handwerksmeisterin in Österreich

Damit wird die Qualifikation genau so sichtbar gemacht wie z.B. der BSc für eine Soziologin.

Natürlich – da gibt es auch viel Kritik – sind die Qualifikationsniveaus nicht immer nachvollziehbar vergeben.

Warum wird in Deutschland ein Dipl.Ing. (FH) bei z.B. Fragen der Promotionsreife (Zugang zum Promotionsstudium) anders bewertet als ein Dipl.Ing. (Univ.) – was in Österreich Gott sei Dank nicht der Fall ist?

Warum braucht Österreich immer mehrere Jahre, bis Zuordnungen die der DQR für Deutschland bereits getroffen hat (Lehrabschluss, Meisterprüfung …) in Österreich nachvollzogen werden …

Haben Sie Rückfragen, Anregungen, Wünsche, Beschwerden ….. genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth: EduEarth

Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich

Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien) 

Ing. – Dipl.HTL-Ing. – Bachelor? – MBA!

Der/die Ingenieur/in, der/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in sind einem Bachelor gleichwertig und können direkt in Masterlehrgänge der Weiterbildung einsteigen.

“Diplom-HTL-Ingenieur” (abgek.: Dipl.-HTL-Ing.):

Die Bezeichnungen Diplom-HTL-Ingenieur beziehungsweise Diplom-HLFL-Ingenieur (Kurzbezeichnung Dipl.-HTL-Ing./Dipl.-HLFL-Ing.) wurde – mit der seit dem Jahr 1994 erfolgten Gründung von Fachhochschulen in Österreich – als staatliche Bezeichnung übergangsweise eingeführt, um bereits berufstätigen HTL-Ingenieuren eine Möglichkeit der Nachqualifizierung zu bieten.

Bereits im Jahr 1994 wurde das Gesetz derart befristet, dass die Bezeichnung nur dann verliehen werden kann, wenn die Verleihung vor dem 1. Jänner 2007 beantragt wird und alle Prüfungen bis zum 31. Dezember 2008 abgelegt werden.

Die Verleihung der Bezeichnung oblag dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerium bzw. dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, jeweils in Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium und dem Unterrichtsministerium.

Es handelt sich hierbei um keinen akademischen Grad!

“Ingenieur/in”

In meinem Blog habe ich mich schon einmal mit der Frage beschäftigt, ob HTL-Ingenieure nach der Änderung im IngG 2017 nun Bachelor sind:

Mit 1. Mai 2017 ist das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft getreten.

Mit den neuen Bestimmungen wurde die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine gestellt.

Die bisherigen Grundvoraussetzungen

  • HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und
  • drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis

bleiben gleich.

Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich.

Dadurch wurde aus der Standesbezeichnung “Ingenieur/in” eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte berufliche Qualifikation, die aufgrund von Schule und Praxis erworben wird. Die Qualifikation “Ingenieur/in” ist dem Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet.

Der im Jahre 2016 gesetzlich eingerichtete Nationale Qualifikationsrahmen baut auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) auf und fördert die Transparenz und internationale Vergleichbarkeit von Qualifikationen.

Die berufliche Qualifikation “Ingenieur/in” ist seit 2017 also dem akademischen Grad Bachelor gleichwertig.

Gleichwertigkeit bedeutet aber nicht Gleichartigkeit!

Die Gleichwertigkeit der berufliche Qualifikation “Ingenieur/in” bezieht sich dabei auf eine generelle, alle beruflich verwendbaren Qualifikationen umfassende Stufen-Hierarchie, ähnlich einer Güteklasse.

Diese Skala dient dazu, in Österreich und europaweit ein einheitliches Signal für die Wertigkeit von berufsqualifizierenden und akademischen Abschlüssen zu geben.

Dieses im Wesentlichen an der Komplexität des erlangten Wissens- und Fertigkeitsumfangs ausgerichtete Ranking ist nicht mit einer „Gleichartigkeit“ oder gar mit einer von AbsolventInnen frei wählbaren Führung beider Qualifikationen zu verwechseln.

Direkte Zulassung in Masterlehrgängen der Weiterbildung:

Ein Zugang zu Masterlehrgängen der Weiterbildung ist für den/die Ingenieur/in und den/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in – weil in Österreich auf NQR-Niveau VI (6) – direkt und ohne vorangegangenes Bachelorstudium möglich.

Solche Masterlehrgänge finden sich für den/die Ingenieur/in und den/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in z.B. hier: http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html

Beschreibung der Qualifikation “Ingenieur/in” gemäß IngG 2017

Die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens ist in den Richtlinien gemäß § 7 IngG 2017, bestehend aus je einer Broschüre für die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie für die Fachexpertinnen und Fachexperten, welche die Fachgespräche durchführen, geregelt.

In jedem Bundesland stehen Zertifizierungsstellen zur Vergabe der Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin” und „Ingenieur” zur Verfügung.

Links zu den aktuellen Zertifizierungsstellen:

Sie haben Fragen zum Qualifikationsregister, zum NQR oder zu Weiterbildungs-möglichkeiten für Ingenieure? … dann schreiben Sie mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.