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Wie schreibe ich meine Doktorarbeit?

…….. voll motiviert und mit Herzblut

Um zum Promotionsverfahren zugelassen zu werden hat man bereits zumindest eine Master- oder Diplomarbeit verfasst und darüber hinaus gibt es unzählige Bücher, die sich mit dem richtige Verfassen einer Dissertation beschäftigen, dennoch ist aller Anfang schwer.

Da die Promotion im gewählten Fachbereich den höchsten akademischen Abschluss darstellt, stellt sie an die Doktorarbeit naturgemäß große Anforderungen, insbesondere die Herausforderung selbständig wissenschaftlich zu arbeiten.

Die Fachkompetenz  der Doktoratsebene des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR):

Wissen

  • Über umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfügen und
  • zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen und
  • über entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen verfügen.

Fertigkeiten

  • Über umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Lösung neuartiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach verfügen.
  • Innovative Prozesse auch tätigkeitsfeldübergreifend konzipieren, durchführen, steuern, reflektieren und beurteilen.
  • Neue Ideen und Verfahren beurteilen.

 Nach einer Promotion sollte man zusätzlich auch über die nötige „Personale Kompetenz“ verfügen:

Sozialkompetenz

  • Organisationen oder Gruppen mit komplexen bzw. interdisziplinären Aufgabenstellungen verantwortlich leiten, dabei ihre Potenziale aktivieren.
  • Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt fördern.
  • Fachübergreifend Diskussionen führen und
  • in fachspezifischen Diskussionen innovative Beiträge einbringen, auch in internationalen Kontexten.

Selbständigkeit

  • Für neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren,
  • geeignete Mittel wählen und
  • neue Ideen und Prozesse entwickeln.

Ein großes Unterfangen also Ihre Dissertation!

Es geht vor allem darum, dass Sie sich während Ihres Promotionsstudiums

  • umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen aneignen,
  • dieses mit eigenen Worten wiedergeben,
  • zur Erweiterung des Wissens Ihrer Fachdisziplin beitragen.

Wichtig ist es, dass Sie im Rahmen der Dissertation

  • selbständig arbeiten und hier vor allem am Beginn
  • umfassende Recherchearbeit leisten und
  • in geplanten Schritten vorgehen.

In geplanten Schritten vorgehen:

  • das richtige Thema wählen
  • die Betreuung klären
  • einen Zeitplan erstellen
  • die Forschungsmethode festlegen und Thesen formulieren
  • die Arbeit gliedern
  • die Arbeit schreiben
  • Auszeiten planen

Das richtige Thema wählen:

Das Forschungsthema muss entweder neue Lösungswege aktueller Probleme aufzeigen, innovativ sein, jedenfalls einen wissenschaftlichen Mehrwert schaffen – wie es ja der Name Wissen-schafft eigentlich immer verlangt.

Da die Lösung mancher Problemstellungen auch finanziell gefördert wird, wäre auch dieser Aspekt bei Ihrer Themenwahl zu berücksichtigen.

Die Betreuung klären:

In vielen Promotionsprogrammen gibt es nicht mehr die/den Doktormutter/Doktorvatersondern Haupt- und Nebengutachter.

Sie sollten daher im Vorfeld wissen, wie selbständig Sie arbeiten können und wie intensiv die Betreuung ist.

Zudem wird in vielen Programmen in Teams und zudem interdisziplinär geforscht, was den Betreuungsaufwand zusätzlich intensiviert.

Einen Zeitplan erstellen:

Wer sein Promotionsprogramm beispielsweise straff auf drei Jahre anlegt, sollte ein Zeitdiagramm erstellen.

Sie brauchen Zeit

  • für die Recherchen zum derzeitigen Stand der Forschung (intensive Literaturrecherche), zur Analyse des gefundenen Datenmaterials,
  • die Identifizierung der Forschungslücke und
  • Ihre eigene Forschungsarbeit (empirischer Teil)
  • die Ausarbeitung der Dissertation (Rohskript)
  • die Endredaktion mit Kontrolllesungen, Rechtschreibprüfung …
  • das Drucken der Arbeit, Vervielfältigungen
  • Verteidigung der Dissertation (defensio)

und planen Sie zeitliche Reserven ein, es kann immer was passieren.

Der Zeitplan hilft Ihnen auch den Überblick zu wahren und sollte auch mit Hinsicht auf Ihren Beruf und Ihre familiären Verpflichtungen nicht zu euphorisch angelegt sein.

Der Zeitplan hilft Ihnen zudem, das „Problem“  – Ihre wissenschaftlichen Arbeit – als Prozess zu sehen, welches Sie in Teilschritten angehen und daher leichter bewältigen können.

Die Forschungsmethode festlegen und Thesen formulieren:

Das zentrale Thema Ihrer Dissertation ist die Forschungsfrage. Diese muss präzise formuliert werden und natürlich von Relevanz für Ihr Fachgebiet sein. Relevant ist beispielsweise ein von Ihnen aufgezeigter neuer Lösungsweg nach dem Sie ein bislang ungelöstes Problem dargestellt haben.

Die Lösung kann in einer Theorie oder in empirischen  Erkenntnissen liegen, die den aktuellen Forschungsstand verbessern bzw. erweitern.

Zum Thema Forschungsthesen und zu den folgenden Schritten in Ihrem Dissertationsvorhaben darf ich auf unser Modul wissenschaftliches Arbeiten verweisen.

Die Arbeit gliedern:

So einfach wie es klingt, sollte es auch sein, gliedern Sie Ihre Arbeit wie jede wissenschaftliche Publikation in Einleitung – Hauptteil – Schluss:

  • Deckblatt mit formellen Angaben – das gibt die Universität ohnehin meist vor
  • Abstract
  • Inhaltsverzeichnis mit ausführlicher Gliederung und Seitenzahlen
  • Abkürzungs-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnisse
  • Allenfalls Ihr  Vorwort (ich persönlich halte das eher für entbehrlich),
  • Dann:
  1. Einleitung mit
    1. Problemstellung,
    1. Forschungsfrage,
    1. Forschungsmethode und
    1. Aufbau der Arbeit
  2. Hauptteil mit den Kernaspekten des Themas

2.1. Darstellung des aktuellen Forschungsstandes und der Forschungslücke

2.2. Eigener Forschungsansatz

2.2.1. Quantitative/empirische Untersuchung

2.2.2. Ergebnisse

2.2.3. Diskussion Ihrer Forschungsergebnisse

  1. Fazit/Resumee/Schlussfolgerung/Conclusio
  2. Literatur- und Quellenverzeichnis
  3. Glossar
  4. Allenfalls Danksagung
  5. Anhang mit den für den Textteil der Dissertation zu großen Abbildungen und  Grafiken, wichtigen Statistiken ….

Die Arbeit schreiben:

Nachdem Sie im Vorfeld alle technischen Voraussetzungen geklärt haben:

  • Ruhiges Arbeitsumfeld, geeigneter Arbeitsplatz, Schreibtisch mit bequemer Sitzgelegenheit ..
  • Laptop, Kamera und Fotoapparat, Smartphone, Mikro … für Ihre Interviews
  • Schreib- und Zitationsprogramm, Literaturverwaltungsprogramm ..
  • Datensicherung auf geeigneten Datenträgern (Festplatte, USB-Stick, Cloud-Lösungen …)

können Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit aufnehmen und mit dem Schreiben beginnen.

Dabei sind das richtige Zitieren, die Sicherung Ihrer Zwischenergebnisse und die Literaturverwaltung von großer Bedeutung.

Auszeiten planen:

Die Arbeit an der Dissertation wird Sie fordern, daher sollten Sie auch Auszeiten planen und sich bei Sport und Kultur, Familienfesten und Urlauben …… rekreieren.

Rückfragen zum Promotionsprogramm, Informationen und Anmeldungen zu weiteren interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte über: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Wissenschaftliche Quellen im Internet suchen – Wie man Meta-Suchmaschinen benutzt:

Mit dem Meister zum Master

Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.

Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.  

Die Grundlage für die Aufnahme in einen Masterlehrgang der Weiterbildung auch ohne Matura schafft der „Europäische Qualifikationsrahmen“ (EQR)

Der Vorschlag für einen „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR) wurde von der Europäischen Kommission im September 2006 vorgestellt, 2008 von den europäischen Institutionen verabschiedete und seither europaweit umgesetzt.

Dazu entwickeln die Mitgliedstaaten eigene nationale Qualifikationsrahmen. Ihre Niveaus werden den Niveaus des EQR zugeordnet.

Der EQR ist kompatibel mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse.

Die Niveaus 6 – 8 des EQR entsprechen dabei den drei Niveaus des Hochschulrahmens (Bachelor, Master, Doctoral studies).

Das Kernstück des Rahmens besteht aus acht durch Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) beschriebenen Qualifikationsniveaus.

Die Länder sind aufgefordert, ihre nationalen Qualifikationsniveaus mit dem EQR als neutrale Referenz zu verknüpfen.

Der EQR ist damit der Referenzrahmen für den Vergleich der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme.

Der europaweite Nutzen eines europäischen Qualifikationsrahmens liegt sohin in der Vergleichbarkeit, Übersetzbarkeit und Transparenz von Qualifikationen zwischen Mitgliedsstaaten.

Um dies zu erreichen wurde den Staaten von der Europäischen Kommission auch empfohlen, nationale Datenbanken zu entwickeln.

Ein Register, das Qualifikationen abbildet, kann einen wertvollen Beitrag für mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit der angebotenen Qualifikationen leisten.

Damit können Qualifikationen leichter verglichen und die Orientierung bei den bestehenden Angeboten erleichtert werden.

Österreich:

Das vorliegende NQR-Register, administriert von der NQR-Koordinierungsstelle in Österreich (NKS), besteht aus zwei Bereichen.

Zum einen gibt es einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Bereich, der Informationen zum EQR/NQR und der Lernergebnisorientierung bereitstellt. Dieser öffentliche Bereich ist zielgruppenorientiert aufbereitet und liefert alle relevanten Hintergrundinformationen zu diesen Themenbereichen.

Zum anderen werden hier die Zuordnungen zu Informationszwecken von der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) veröffentlicht.

Die das Zuordnungsersuchen einbringenden Stellen finden ihre Qualifikation, nach einer eingehenden Prüfung (formal und inhaltlich) und dem abgeschlossenen Zuordnungsprozess einem Niveau zugeordnet, in diesem NQR-Register wieder. Bestimmte für die Veröffentlichung vorgesehenen Datensätze (Titel der Qualifikation, Lernergebnisse, NQR Niveau, usw.) sind somit allgemein zugänglich und tragen so für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz auf Basis von Lernergebnissen in Österreich und Europa bei.

Es ist auch ein Ziel die Daten dieser nationalen Datenbank mit einer europäischen Datenbankzu verknüpfen und dem Endverbraucher rasch verfügbar zu machen.

Das NQR-Register unterstützt damit das übergeordnete Vorhaben, alle dem NQR zugeordneten Qualifikationen in Österreich und Europa vergleichbar und transparent zu machen.

Im Nationalen Qualifikationsrahmen Österreichs (Qualifikationsregister) werden der/die Meister/in (die Meisterabschlussprüfung) dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Die Meisterqualifikationen wurden nicht einzeln, sondern in einem Verbund zugeordnet. Das bedeutet, dass alle Meisterqualifikationen auf NQR-Qualifikationsniveau VI sind.

Folgende fünf Qualifikationen sind exemplarisch im Qualifikationsegister dargestellt:

Inhaber/innen von Qualifikationen des Niveau 6  haben ein vertieftes theoretisches Wissen in ihrem Arbeits- oder Lernbereich und können daher Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich durchführen.

Zudem sind sie in der Lage, auch umfassende Herausforderungen in sich ändernden Kontexten zu bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.

Inhaber/innen von Niveau 6-Qualifikationen sind darüber hinaus fähig, Projekte, Funktionsbereiche oder Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter/ innen zu führen und Entscheidungsverantwortung zu übernehmen.

Im § 94 der österreichischen Gewerbeordnung 1994 – GewO – werden 75 Gewerbe als reglementierte Gewerbe taxativ angeführt.

Jene 41 hier im § 94 GewO angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem  NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind.

Die anderen reglementierten Gewerbe (alle ohne den Zusatz: Handwerk) müssen nun individuell einem NQR-Qualifikationsniveau zugeordnet werden.

Jene hier angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind:

2. Augenoptik

3. Bäcker

4. Bandagisten, Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

7. Bodenleger

8. Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

11. Dachdecker

12. verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)

13. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)

19. Fleischer

22. Friseur und Perückenmacher

24. Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)

27. Getreidemüller

28. Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredeler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)

29. Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)

30. Hafner

31. Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)

34. Hörgeräteakustik

37. Kälte- und Klimatechnik

38. Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)

39. Kommunikationselektronik

40. Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung

43. Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)

45. Kunststoffverarbeitung

47. Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)

49. Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatronik für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)

50. Milchtechnologie (Handwerk)

51. Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)

52. Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)

53. Orthopädieschuhmacher; Schuhmacher; verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Reimer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner

54. Pflasterer

55. Rauchfangkehrer

58. Schädlingsbekämpfung

59. Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)

64. Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)

67. Stuckateure und Trockenausbauer

68. Tapezierer und Dekorateure

70. Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und W.schebügler)

71. Tischler; Modelbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)

73. Uhrmacher

79. Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer

81. Zahntechniker

Die Meisterprüfung

Die Meisterprüfung für ein Handwerk ist immer gleich aufgebaut und besteht aus 5 Modulen.

Sie wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Das bedeutet, dass eine Meisterprüfung jedenfalls aus folgenden Prüfungsteilen besteht:

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Teil B.

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Teil B.

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

…………….

10 Jahre Europäischer Qualifikationsrahmen – Österreich hinkt nach!

Das Europäische Parlament und der Rat empfahlen den Mitgliedstaaten am 23. April 2008 (2008/C 111/01)[1]  „den Europäischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden, um

  • die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl
  • das lebenslange Lernen und
  • die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch
  • die weitere Integration des europäischen Arbeitsmarkts zu fördern […]“.

Eine sehr wichtige und zukunftsträchtige Initiative. Wie stehen wir aber nun bald 10 Jahre danach da?

Während in Deutschland bereits hunderte Qualifikationen den jeweiligen Kompetenzniveaus zugeordnet wurden – so als Beispiel der Meister, die Meisterin dem DQR/EQR-Niveau 6  ist die Situation in Österreich äußerst unbefriedigend.

So kann der jeweilige nationale Qualifikationsrahmen zwar dazu beitragen

  • die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung zu verdeutlichen,
  • die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen zu fördern,
  • die Orientierung der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen zu fördern,
  • Durchlässigkeit und Qualitätssicherung im jeweiligen Bildungssystem zu unterstützen,
  • Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen zu verbessern sowie

lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken, aber ist das den EU-Mitgliedsländern unterschiedlich wichtig.

Der deutschen Politik sichtbar wichtiger als uns in Österreich obgleich in Deutschland auch noch die einzelnen Länderinteressen (Bildungskompetenzen!) berücksichtigt werden mussten.

So wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen DQR am 1. Mai 2013 eingeführt.

Dies erfolgte auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz.

Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise.

Indem der DQR ein System für die Zuordnung von Qualifikationen zu Kompetenzniveaus anbietet, hilft er, Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Qualifikationen besser sichtbar zu machen.

Der DQR  ist offen für die Zuordnung von Qualifikationen

  • der Allgemeinbildung,
  • der beruflichen Bildung und
  • der Hochschulbildung

jeweils einschließlich der Weiterbildung.

Überzeugen Sie sich selbst vom Stande des DQR und suchen Sie nach eine Qualifikationstyp oder einer Qualifikation im DQR https://www.dqr.de und zum Vergleich machen Sie das auch in Österreich: https://www.qualifikationsregister.at

Das (peinliche) dreijährige Nachhinken[2] hinter Deutschland ist mehr als augenscheinlich.

Im österreichischen Qualifikationsregister – also der Koordinationsstelle für den NQR in Österreich – kann man bislang nur aus folgendem Qualifikationstyp auswählen:

  • Berufsbildende Höhere Schulen
  • Berufsbildende Mittlere Schulen
  • Ingenieur/Ingenieurin
  • Lehre

Ein Ruhmesblatt schaut wahrscheinlich anders aus.

 

Lesen Sie bitte auch Qualifications frameworks in Europe: a never-ending success story

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

[1] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

[2] Das Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) wurde erst am 24. Februar 2016 vom Nationalrat und im Anschluss am 10. März, mit einem Inkrafttreten ab 15. März, vom Bundesrat beschlossen. Veröffentlicht wurde das NQR-Gesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 21.März 2016.