Schlagwort-Archive: Allensbach Hochschule

SWOT – BSC – USP – BCG – STEP – PEST – Best Practice – Porter’s Five Forces – Igor Ansoff – McKinsey – das sagt Ihnen alles nichts?

Dann sollten Sie sich allenfalls für diese kurzen Wikis etwas Zeit nehmen – es regnet ja auch oft genug:

Marketing & Management

BWL-Wiki

Immo-Wiki

weitere Wikis:

https://www.youtube.com/channel/UC0t4genhh6NoyzeRCseOq-w/featured

Rückfragen zur den Themen dieser Wiki, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Vienna International Studies:

Allensbach Hochschule: Eignungsprüfung für Beruflich Qualifizierte – Studieren ohne Abitur (Matura)

Die Allensbach Hochschule, Konstanz, hat jüngst die Genehmigung des Wissenschaftsministeriums erhalten nun auch selbst Eignungsprüfungen für Beruflich Qualifizierte durchzuführen.

Beruflich Qualifizierte können nach Bestehen der Eignungsprüfung zum Bachelor Betriebswirtschaftslehre (B.A.) zugelassen werden.

Die Eignungsprüfung ist vor allem für Bewerberinnen und Bewerber interessant, die keine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder FH-Reife) mitbringen und auch nicht über eine Aufstiegsfortbildung oder eine Meisterprüfung verfügen.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung sind

  • eine mindestens zweijährige kaufmännische Ausbildung und
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem fachlich entsprechenden Bereich.

Zudem muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, in dem Bewerberinnen und Bewerber über den Studiengang und die Zulassungsvoraussetzungen informiert werden.

Die Allensbach Hochschule bietet die Prüfung mindestens zwei Mal pro Jahr in Konstanz an.

Geprüft wird in den folgenden Fächern:

  • Deutsch,
  • English,
  • Mathematik und
  • Wirtschaft.

Neben den schriftlichen Prüfungen muss auch eine mündliche Prüfung abgelegt werden.

Die Bewerbungsfrist für den Studienbeginn zum 01.01.2021 endet am 31.08.2020.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.allensbach-hochschule.de/eignungspruefung-fuer-beruflich-qualifizierte/

Rückfragen zur Eignungsprüfung für Beruflich Qualifizierte, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

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Vienna International Studies:

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Wirtschaftsmediation – ein zweites Standbein für Unternehmensberater

Die Unternehmensberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe mit einem beträchtlichen Berechtigungsumfang.

Das Berufsrecht der Unternehmensberater/-innen ist daher auch ein sehr starkes und umfangreiches.

Der Berechtigungsumfang der Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren (§ 94 Z 74 GewO) erfasst laut § 136 GewO jedenfalls im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung auch folgende Tätigkeiten:

  • Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.
  • Beratung in Angelegenheiten der Unternehmensgründung, Unternehmensschließung und der Betriebsübergabe.
  • Sanierungs- und Insolvenzberatung.
  • Berufsmäßige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, wie insbesondere Kunden und Lieferanten, sowie vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Unternehmensberater/innen können zudem in einer verkürzten Ausbildung zum eingetragenen Zivilrechtsmediator/in ausgebildet werden.

Unternehmensberater dürfen Wirtschaftsmediation anbieten!

Auch ohne zusätzliche Ausbildung gem. ZivMediatG darf ein/e Unternehmens-berater/in Wirtschaftsmediation[1] anbieten:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Management und Belegschaftsvertretungen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlicher Strukturfragen, wie z.B. Unternehmensnachfolge, Kooperationen und Fusionen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Unternehmen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Unternehmen, z.B. vor- und nachgelagert in der Prozesskette oder dem Mitbewerb
  • Beratung bei der Auswahl des Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung einer verbindlichen Vereinbarung
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Um Unternehmensberatern nun die Möglichkeit zu bieten, dieses Berufsrecht auch wirklich nutzen und sich als Wirtschaftsmediator/in ein zweites Standbein aufbauen zu können, bietet die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH dafür hilfreiche und maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Fernstudium an.

ASAS-Lehrgang „Wirtschaftsmediation“ (1.600,– EUR)

Bestehend aus den vier (auch einzeln, jeweils 450,– EUR) buchbaren Modulen:

  • Interpersonelle Kommunikation 
    • Grundmodelle der Kommunikation
    • Sprache des Körpers
    • Gesprächstechniken
    • Persönlichkeit, Veränderung und Resilienz
    • Resilienz
  • Konfliktmanagement 
    • Konflikt und Mediation
    • Konfliktdiagnose
    • Konflikt-Parteien
    • Einstellungen zu Konflikten
    • Konflikt-Eskalation
    • Phasen der Konfliktlösung
  • Mediation im rechtlich-wirtschaftlichen Umfeld 
    • Entwicklung der Mediation
    • Rechtsstrukturen, Rechtsgebiete und Fachbegriffe rund um das Thema Mediation
    • Mediation in der österreichischen Rechtslandschaft
    • Mediation im Umfeld von Ehe, Familie und Kindschaft
    • Mediation im wirtschaftlichen Umfeld
      • Mediation im Betrieb
      • Mediation im Umfeld von Immobilien
      • Interkulturelle Mediation
  • Persönlichkeit – Modelle und Dynamiken 
    • Persönlichkeitsmodelle
    • Das Aristoteles-Modell
    • Metaprogramme
    • Menschliche Dynamiken
    • System-Dynamiken

Diese Module bilden auch die fachliche Vertiefung des Professional MBA Mediation und können daher

Professional MBA Mediation (ASAS/AIM/FH Burgenland)

Professional MBA Coaching und Training (ASAS/AIM/FH Burgenland)

mit dem für Wirtschaftsmediatoren hoch interessanten Modulen

  • Coaching-Prozesse und Interaktion (6 ECTS)
  • Interpersonelle Kommunikation (6 ECTS)
  • Vortrag, Präsentation und Lernen (6 ECTS)
  • Supervision (6 ECTS).

Individuelle Kontaktstudien (Hochschule Allensbach)

Für erfahrene Unternehmensberater/innen bieten sich als Abrundung und Erweiterung oder für Wirtschafts- und Zivilrechtsmediatoren mit Weiterbildungsverpflichtung auch zur Weiterbildung folgende Kontaktstudien an:

Förderung und Finanzierung

Wir möchten Sie herzlich einladen, sich zum/zur Wirtschaftsmediator/in ausbilden zu lassen und beraten Sie gerne individuell und maß-geschneidert – auf Ihre bisherige Bildungsbiographie hin abgestimmt.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte alle an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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ASAS Aus- und Weiterbildung auf youtube:


[1] Mediation:

  • Die Mediation führt Gruppen mit unterschiedlichen Interessen zu einer gemeinsam akzeptierten Lösung
  • Die Mediation steht in der Mitte und ist strikt neutral
  • Das Wirken und damit die Verantwortung der Mediation bezieht sich auf den Prozess, sie macht keine Kompromissvorschläge und bringt sich nicht in die fachliche Lösung ein

Fortbildungspflicht der Zivilrechtsmediatoren – Meldepflicht durch Covid-19-Gesetz verlängert – Erfüllung auch durch Online-Kontaktstudien möglich:

Das Bundesgesetz über Mediation in Zivilrechtssachen (Zivilrechts-Mediations-Gesetz – ZivMediatG) StF: BGBl. I Nr. 29/2003 verpflichtet eingetragene Zivilrechtsmediatoren /innen zur Fortbildung:

§ 20. Der Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen.

„Endet dieser Zeitraum vor dem 1. Jänner 2021, so wird er bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.“ (Art. III des 8. Covid-19-Gesetzes

Mediator*innen, die Fortbildung nachzuweisen hätten aber noch keinen Antrag auf Aufrechterhaltung stellen könnten (also fünf Jahre nach einer Aufrechterhaltung der Eintragung), haben somit bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, um dies zu tun.

Diese Fortbildungspflicht könnten Mediator*innen aber auch mit dem Nachweis eines entsprechenden Kontaktstudiums der Hochschule Allensbach, welches in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH im Fernstudium angeboten wird, erfüllen:

Rückfragen dazu, Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien – bitte an: vis@viennastudies.com

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Triple-A (AAA) für die VIS-Kooperationspartner im Fernstudiumcheck

Über VIS Vienna International Studies kann man onlinezeit- und ortsunabhängig im Fernstudium – Bildungsprogramme unterschiedlicher Bologna-Stufen:  PhD /Dr. , Master (Magister), Bachelor, Weiterbildung(skurse) …. in Kooperation mit unterschiedlichen in- und ausländischen Hochschulen absolvieren.

Natürlich wirbt VIS damit, ausschließlich mit besonders qualifizierten Kooperationspartnern zu arbeiten.

Über einen schnellen „Fernstudiumcheck“ kann man sich aber auch selbst einen Überblick verschaffen und aus mehr als 50.000 Bewertungen Weiterempfehlungsraten usw. für mehr als 5.000 Fernstudiengängen von fast 400 Anbietern (Fernhochschulen, Fernschulen, Fernstudienanbieter) aufrufen.

Drei der VIS-Kooperationspartner sind auf „Fernstudiumcheck“ zu finden:

afw Wirtschaftsakademie Bad Harzbug

Allensbach UniversityHochschule Allensbach, Konstanz

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH, Austrian School of Applied Studies, Wels

und werden dabei hervorragend bewertet.

Im wahrsten Sinne ein Triple-A (AAA) für die VIS-Kooperationspartner AFW, Allensbach und ASAS.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte über: vis@viennastudies.com

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Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.)

VIS berät und vermittelt in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung absolvierbare Bachelor– und Masterstudien (B.A., M.A., Mag., MBA) der Hochschule Allensbach.

Der Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) ist mit 10 Studienschwerpunkten wählbar:

  • Banking
  • Bau- und Immobilienmanagement
  • Betriebliche Steuerlehre
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Digital Business Management
  • Digital Marketing Management
  • Fashion Management
  • Gründungs- und Innovationsmanagement
  • KMU- und Handwerksmanagement
  • Wirtschaftspsychologie

Neben dem klassischen Abitur (Matura) bestehen auch alternative Zugangswege zum Bachelor-Fernstudium: Fachhochschulreife, eine bereits absolvierte Fortbildungsprüfung z.B.: Staatlich geprüfter Betriebswirt, geprüfter Betriebswirt IHK, Betriebswirt VWA, Betriebswirt HWK, Betriebswirt HWO, Staatlich geprüfter Techniker, Fachwirt IHK, Bilanzbuchhalter IHK, Fachkaufleute IHK, Handelsfachwirt IHK, Meister, Abschluss landesrechtlicher Fortbildungsregelungen, Befähigungszeugnis nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung.

VIS berät Sie in Fragen der Zulassungsvoraussetzungen, Anrechnungen, Spezialisierungsmöglichkeiten und dem Ablauf des Fernstudiums sehr gerne.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu Online-Lehrgängen: vis@viennastudies.com

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VIDEO

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

Online- und Fernstudien ermöglichen ein Studium – eine Aus- und Weiterbildung – neben Beruf und Familie auch von zu Hause aus.

So können Sie z.B. in sich geschlossene Kurz-Lehrgänge (sogenannte Nano Degrees) über unseren VIS Campus absolvieren:

Master-Absolventinnen und Absolventen akademischer Weiterbildung (MBA, MPA, MAS …) haben die Möglichkeit in einem Semester einen MSc-Lehrgang (Wirtschaftspsychologie) als TopUp in Fernlehre zu absolvieren.

Sie können in einem VIS-Fernstudium

Über VIS – Vienna International Studies –  bieten wir

  • Bildungsprogramme unterschiedlicher Bologna-Stufen
    • Bachelor,
    • Master (Magister)
    • PhD/Dr. und
    • Weiterbildung
  • in Kooperation mit unterschiedlichen Hochschulen aus 
    • Bulgarien
    • Deutschland 
    • Frankreich
    • Groß Britannien 
    • Österreich
    • Polen 
    • Serbien 

an.

Das bietet uns die Möglichkeit – quasi maßgeschneidert – auf die Bedürfnisse der Studierenden und unterschiedliche Bildungsbiographien einzugehen.

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen: vis@viennastudies.com

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Österreich: „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“ im neuen Regierungsprogramm vorgesehen

Die neue österreichische Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm

Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024

unter dem großen Thema „Staat, Gesellschaft & Transparenz“  auch dem Thema Wohnen (als Unterkapitel des Themas „Justiz und Konsumentenschutz“) angenommen und führt auf Seite 43 aus:

Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip:

„Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat.“

Österreich folgt damit wohl dem bundesdeutschen Weg, der bereits vor sechs Jahren beschritten wurde.

Das „Bestellerprinzip“ sieht vor, dass Vermittler von Mietwohnungen von denjenigen bezahlt werden, welche die Leistung des Maklers bestellen.

Das Bestellerprinzip wurde im Jahr 2013 in Deutschland als Zielsetzung in den Koalitionsvertrag der „großen Koalition“ aufgenommen:

„Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt“

und im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG)[1] auch umgesetzt, am 1. Oktober 2014 beschlossen, vom Bundesrat am 27. März 2015 gebilligt und trat nach seinem Art. 4 überwiegend am 1. Juni 2015 in Kraft.

Im Rahmen dieses Novellierungsgesetzes wurde auch die sogenannte Mietpreisbindung umgesetzt, die die Mietpreissteigerung – gerade in Ballungsräumen – eindämmen soll.

Da Vermieter dadurch auf die Beauftragung von Maklern verzichten könnten, um die zusätzlichen Kosten zu vermeiden, ging die deutsche Bundesregierung davon aus, dass sich die gegenüber Vermietern durchzusetzende Maklergebühr halbieren würde.

Tatsächlich hatte sich die durchschnittliche Courtage nach einem Jahr bei etwa einer Monatsmiete eingependelt, der Umsatz der Immobilienmakler ging um 20 % zurück.[2]

Das Bestellerprinzip wurde in Deutschland auf mehrere Verfassungsbeschwerden[3] hin am 29. Juni 2016 vom deutschen Bundesverfassungsgericht für grundgesetzkonform erklärt.

Das „Bestellerprinzip“ sei gerechtfertigt, um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten, die auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Wohnungssuchenden bestünden, entgegenzuwirken (Az.: 1 BvR 1015/15).

Mit dem „Bestellerprinzip“ wird de facto die Maklerprovision für Mieter abgeschafft und befürchten die österreichischen Immobilienmakler dadurch tiefgreifende Verwerfungen am Mietwohnungsmarkt und innerhalb der Branche.

Bereits im Jahr 2015 hatte ich mich mit dem „Bestellerprinzip“ kritisch auseinander gesetzt.

Fakt ist, dass schon derzeit bei Abschluss eines befristeten Mietvertrags für maximal 3 Jahre die Maklergebühr maximal eine Monatsmiete beträgt.

Welche Folgen wird dieses „Bestellerprinzip“ nun in Österreich haben?

  1. In Österreich werden künftig weniger Mietwohnungen über Makler angeboten werden, sich diese teilweise aus der Vermittlungstätigkeit von Mietwohnungen zurück ziehen
  2. Stark nach gefragte Wohnungen werden „unter der Hand“ also nicht mehr öffentlich angeboten, weil die Vermieter die Maklerkosten scheuen werden, dessen Leistungen sie ja vermeintlich nicht benötigen, weil eben die Nachfrage so groß ist. Viele potentielle Mieter werden also frei werdende Wohnungen erst gar nicht mehr erfahren und das quasi jetzt noch öffentlich bekannte Angebot dadurch geringer werden.
  3. Maklerbüros werden zusperren. Da künftig Makler Mietinteressenten Objekte aus dem Bestand nicht mehr anbieten werden (es gibt dafür ja dann keine Provision) sondern erst nach Auftrag auf dem Markt neue Mietangebote akquirieren müssen, wobei sich der Aufwand nicht mehr lohnt, werden sich Makler zunehmend aus dem Geschäft mit den Mietwohnungen zurückziehen (müssen).

Wir werden sehen, wie sich der Berufsstand der österreichischen Immobilienmakler auf das kommende „Bestellerprinzip“ einstellen werden (können).

Mein Rat an die Immobilienmakler:

Machen Sie sich für Vermieter fit, Sie nehmen Vermietern lästige Arbeiten ab, können z.B. im Vorfeld die Bonität künftiger Mieter prüfen und unter vielen Nachfragern den optimalsten Mieter vor-selektieren ….

Rückfragen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und lehrt u.a. im Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement der Hochschule Allensbach in Konstanz; im MBA Immobilienmanagement der ASAS und des AIM der Fachhochschule Burgenland und im VIS-Vorbereitungslehrgang für das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gem. ONR 43001-1

VIS Vienna International Studies

Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Maximale Maklerprovision bei Abschluss eines neuen Mietverhältnis:

  • Bei einem Abschluss eines Mietvertrages, der unbefristet oder auf mehr als 3 Jahre befristet ist: Maximal 2 Monatsmieten.
  • Bei einem Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags, bei dem der Makler auch gleichzeitig Wohnungsverwalter ist: Maximal eine Monatsmiete.
  • Abschluss eines befristeten Mietvertrags für maximal 3 Jahre: Maximal eine Monatsmiete
  • Bei Verlängerung eines vorhandenen Mietvertrags bzw. der Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Mietverhältnis: Ergänzungsprovision von maximal einer halben Monatsmiete.
  • Abschluss eines Mietvertrags für einzelne Wohnräume: maximal eine Monatsmiete.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

ASAS Begriffs – Wiki

Vielleicht für Sie auch interessant das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem gängige Begriffe mittels kurzer Filme erklärt werden: z.B. ECTSUSPDBGesundheit, der homo oeconomicusPreiselastizitätVenture CapitalFactoring, die Balanced Scorecard, die BCG-MatrixRückstellungen und Rücklagen, die SWOT-Analyse, die Prinzipal-Agent-Theorie, den CashflowPolitik …….….

Weitere ASAS-Hilfen auf youtube:


[1] Der Gesetzgeber hat durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.04.2015 das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung eingeführt. Danach darf ein Wohnungsvermittler für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten. Auch Vereinbarungen, durch die Wohnungsuchende verpflichtet werden, ein vom Vermieter oder einem Dritten geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, sind unwirksam. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro gegenüber dem Wohnungsvermittler verfolgt werden.

[2] Nicolai Kwasniewski: Bestellerprinzip für Makler: Hurra, es funktioniert! In: Spiegel Online. 26. Mai 2016

[3] Zwei Immobilienmakler und ein Wohnungsmieter beanstandeten das Bestellerprinzip

Die Meisterprüfung ist dem Bachelorabschluss gleichwertig, erlaubt die Zulassung zu Studien und zur Führung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“

Die Gewerbeordnung 1994GewO 1994 – bestimmt im § 94 insgesamt 75 reglementierte Gewerbe.

Zur Ausübung dieser reglementierten Gewerbe braucht man einen Befähigungsnachweis.

Für 41 dieser reglementierten Gewerbe (Handwerke[1]) wird die Befähigung durch die Meisterprüfung nachgewiesen.

Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

  1. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  2. Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
  3. Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt)
  4. Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
  5. Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Meisterprüfung antreten.

Die Meisterprüfung hat einen sehr hohen Stellenwert:

  1. sie ist gleichwertig dem Bachelorabschluss und
  2. schafft u.U. die Zulassung zu Bachelorstudien und MBA-Lehrgängen und
  3. berechtigt zur Führung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“

Gleichwertig dem Bachelorabschluss:

Auf Grund des hohen Niveaus der Meisterprüfung wurde diese (generell) dem Niveau 6 des NQR[2] zugewiesen und damit dem Bachelorabschluss gleichwertig gestellt.

Studieren mit Meisterprüfung:

Die Meisterprüfung schafft zudem die Möglichkeit auch ohne Matura/Abitur zu studieren.

So können deutsche und österreichische Meister zu Bachelorstudien in Deutschland z.B. zum Bachelorstudium  Betriebswirtschaftslehre (online, B.A.) an der Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, zugelassen zu werden oder in einen Masterlehrgang der Weiterbildung einzusteigen (mit dem Meister zum Master!)

Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.

Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.  

Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung für Handwerke erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte die Worte „Meister“, „Meisterbetrieb“ oder Worte ähnlichen Inhalts verwenden.

Diese Betriebe dürfen auch im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als „Meisterbetrieb“ kennzeichnendes Gütesiegel verwenden.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die nähere Ausgestaltung dieses Gütesiegels durch Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegelverordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009, festgelegt. 

Wer darf das Siegel führen?

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ darf nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Für welche Handwerke gilt das Siegel?

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke (siehe Liste Anhang 1).

Wie sieht das Siegel aus?

Diese Siegel ist stilisiert an das Bundeswappen angelehnt und mit dem kreisförmigen Schriftzug „Meisterbetrieb“ umrahmt.

Infos zur Verwendung

Rückfragen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und lehrt u.a. auch in den Lehrgängen der Weiterbildung der ASAS in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland und leitet die VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Anhang Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke.

Es sind dies:

  • Augenoptik
  • Bäcker
  • Bandagisten; Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  • Bodenleger
  • Buchbinder; Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung
  • Dachdecker
  • verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
  • Fleischer
  • Friseur und Perückenmacher (Stylist)
  • Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)
  • Getreidemüller
  • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  • Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)
  • Hafner
  • Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
  • Hörgeräteakustik
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
  • Kommunikationselektronik (Handwerk)
  • Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung
  • Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)
  • Kunststoffverarbeitung
  • Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)
  • Milchtechnologie
  • Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)
  • Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)
  • Orthopädieschuhmacher (Handwerk); Schuhmacher (Handwerk); verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner
  • Pflasterer
  • Rauchfangkehrer
  • Schädlingsbekämpfung
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)
  • Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)
  • Stuckateure und Trockenausbauer
  • Tapezierer und Dekorateure
  • Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und Wäschebügler)
  • Tischler; Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
  • Uhrmacher
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
  • Zahntechniker

[1] Die 41 Handwerke siehe unten im Anhang

[2] Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen. https://www.qualifikationsregister.at/zuordnung-der-meisterpruefung-auf-niveau-vi-2/

Betongold – in Immobilien investieren? Ja – aber richtig – die 5-Finger-Strategie:

Der Weltspartag findet alljährlich in der letzten Oktoberwoche statt.

Die Idee für diesen Tag geht auf den 1. Internationalen Sparkassenkongress (First International Thrift Congress) im Oktober 1924 zurück.

Ursprünglich der Förderung des Spargedankens gewidmet wächst zur Zeit allerdings zunehmend das Bewusstsein für nötige finanzielle Bildung, eine allgemeine Finanzerziehung und der Notwendigkeit neuer und attraktiver Alternativen für den langfristigen Vermögensaufbau.

Das Sparbuch soll heutzutage nur mehr kurzfristige Liquidität sichern, zum Vermögensaufbau ist es denkbar ungeeignet.

Um Kapital auf einem Sparbuch zu verdoppeln, müsste man heute 400 Jahre warten!

Eine dieser Alternativen stellt die Investition in Immobilien – auch Betongold genannt – dar.

Von Immobilieninvestment sprechen wir, wenn Anleger Immobilien kaufen um ihr  Vermögen zu vermehren.

Man kann eine Immobilie selbst nutzen oder natürlich auch vermieten.

Vermietete Objekte werfen dadurch eine Rendite ab, bewahren ihren Wert auch in Zeiten hoher Inflation[1], eignen sich als Sicherheit für Hypothekarkredite und bei einigem Geschick bringen sie auch noch Steuervorteile.

Also reden wir von der sprichwörtlichen eierlegenden Wollmilchsau?

Nein.

Nur wer optimal investiert und Fehler vermeidet kommt in den Genuss der geschilderten Vorteile.

Was Sie unbedingt beachten müssen sind die 5 Finger die Sie an Ihrer Hand abzählen und keinen davon vergessen sollten:

  1. die Auswahl des geeigneten Objektes
  2. Der optimale Finanzierungsmix
  3. Die richtige Auswahl Ihrer Mieter
  4. Die laufende Kostenkontrolle
  5. Nutzen Sie die Kenntnisse eines Immobilienprofis

Der Daumen – die Auswahl des geeigneten Objektes:

Man kann in Wohnungen, Vorsorgewohnungen, Studentenwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Geschäftsobjekte ……. ja auch in Immobilienfonds investieren.

Wichtig sind dabei vor allem die Lage (attraktiver Standort, Infrastruktur) des Objektes, die richtige Einschätzung der Mietpreisentwicklung, die Prüfung der Bausubstanz und des nötigen Renovierungsaufwands  …..

Sie sehen, man kann hier schon viele entscheidende Fehler machen.

Der Zeigefinger – der richtige Finanzierungsmix:

Auch wenn die Zinsen für Hypothekarkredite so günstig sind wie selten zuvor, sollte auch ein wenig eigenes Kapital investiert werden können.

Vermögensaufbau rein auf Pump ist sicher sexy aber auch gefährlich.

Niemand weiß wirklich wie sich Inflation und Zinsen entwickeln werden, schon gar nicht auf die längeren Laufzeiten einer Immobilienfinanzierung bezogen.

Anlaufverluste aus Investitionen in Instandsetzung und Fremdfinanzierung lassen sich steuerlich nutzen und müssen daher ebenfalls optimiert werden.

Der Mittelfinger – die richtige Auswahl ihrer Mieter oder Pächter

Da wir unsere Mieter oft nicht kennen gibt es die Kaution und die Mieterselbstauskunft. Doch hilft diese nicht immer gegen Mietnomaden und lange Leerstehungen. Drum prüfe wer sich länger bindet!

Der Ringfinger – die laufende Kostenkontrolle:

Schon beim Erwerb fallen Nebenkosten an, aber dann auch beim Erhalt (Renovierungs- und laufende Reparaturkosten) der Immobilie sind strenge Ausgaben- und Kostenkontrolle gefragt. Das beginnt beim schon angesprochenen optimalen Finanzierungsmix (Zins- und Tilgungsaufwand) und endet bei der Indexsicherung der Miete.

Der kleine Finger – Ihr Immobilienprofi

Nutzen Sie die Kenntnisse eines Immobilienprofis so haben Sie alle Ihre Probleme im kleinen Finger.

Gut ausgebildete und erfahrene Immobilienmakler finden für Sie die geeignete Immobilie, helfen bei der Finanzierung, optimieren Ihre Steuern und suchen für Sie geeignete Mieter und Pächter und können die Immobilie auch entsprechend bewerten.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und lehrt u.a. im Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement der Hochschule Allensbach in Konstanz; im MBA Immobilienmanagement der ASAS und des AIM der Fachhochschule Burgenland und im VIS-Vorbereitungslehrgang für das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gem. ONR 43001-1

VIS Vienna International Studies

Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/


[1] Der Wert einer Immobilie steigt im längeren Zeitverlauf nahezu im gleichen Ausmaß wie die Inflation, wenn nicht sogar höher

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

ASAS Begriffs – Wiki

Vielleicht für Sie auch interessant das ASAS BWL-Begriffs-Wiki:   in welchem wir gängige Begriffe mittels kurzer Filme erklären. Z.B. ECTS, USP, DB, Gesundheit, den homo oeconomicus, Preiselastizität, Venture Capital, Factoring, die Balanced Scorecard, die BCG-Matrix, Rückstellungen und Rücklagen, die SWOT-Analyse, die Prinzipal-Agent-Theorie, den Cashflow, Politik …….….

Weitere ASAS-Hilfen auf youtube: