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Betongold – in Immobilien investieren? Ja – aber richtig – die 5-Finger-Strategie:

Der Weltspartag findet alljährlich in der letzten Oktoberwoche statt.

Die Idee für diesen Tag geht auf den 1. Internationalen Sparkassenkongress (First International Thrift Congress) im Oktober 1924 zurück.

Ursprünglich der Förderung des Spargedankens gewidmet wächst zur Zeit allerdings zunehmend das Bewusstsein für nötige finanzielle Bildung, eine allgemeine Finanzerziehung und der Notwendigkeit neuer und attraktiver Alternativen für den langfristigen Vermögensaufbau.

Das Sparbuch soll heutzutage nur mehr kurzfristige Liquidität sichern, zum Vermögensaufbau ist es denkbar ungeeignet.

Um Kapital auf einem Sparbuch zu verdoppeln, müsste man heute 400 Jahre warten!

Eine dieser Alternativen stellt die Investition in Immobilien – auch Betongold genannt – dar.

Von Immobilieninvestment sprechen wir, wenn Anleger Immobilien kaufen um ihr  Vermögen zu vermehren.

Man kann eine Immobilie selbst nutzen oder natürlich auch vermieten.

Vermietete Objekte werfen dadurch eine Rendite ab, bewahren ihren Wert auch in Zeiten hoher Inflation[1], eignen sich als Sicherheit für Hypothekarkredite und bei einigem Geschick bringen sie auch noch Steuervorteile.

Also reden wir von der sprichwörtlichen eierlegenden Wollmilchsau?

Nein.

Nur wer optimal investiert und Fehler vermeidet kommt in den Genuss der geschilderten Vorteile.

Was Sie unbedingt beachten müssen sind die 5 Finger die Sie an Ihrer Hand abzählen und keinen davon vergessen sollten:

  1. die Auswahl des geeigneten Objektes
  2. Der optimale Finanzierungsmix
  3. Die richtige Auswahl Ihrer Mieter
  4. Die laufende Kostenkontrolle
  5. Nutzen Sie die Kenntnisse eines Immobilienprofis

Der Daumen – die Auswahl des geeigneten Objektes:

Man kann in Wohnungen, Vorsorgewohnungen, Studentenwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Geschäftsobjekte ……. ja auch in Immobilienfonds investieren.

Wichtig sind dabei vor allem die Lage (attraktiver Standort, Infrastruktur) des Objektes, die richtige Einschätzung der Mietpreisentwicklung, die Prüfung der Bausubstanz und des nötigen Renovierungsaufwands  …..

Sie sehen, man kann hier schon viele entscheidende Fehler machen.

Der Zeigefinger – der richtige Finanzierungsmix:

Auch wenn die Zinsen für Hypothekarkredite so günstig sind wie selten zuvor, sollte auch ein wenig eigenes Kapital investiert werden können.

Vermögensaufbau rein auf Pump ist sicher sexy aber auch gefährlich.

Niemand weiß wirklich wie sich Inflation und Zinsen entwickeln werden, schon gar nicht auf die längeren Laufzeiten einer Immobilienfinanzierung bezogen.

Anlaufverluste aus Investitionen in Instandsetzung und Fremdfinanzierung lassen sich steuerlich nutzen und müssen daher ebenfalls optimiert werden.

Der Mittelfinger – die richtige Auswahl ihrer Mieter oder Pächter

Da wir unsere Mieter oft nicht kennen gibt es die Kaution und die Mieterselbstauskunft. Doch hilft diese nicht immer gegen Mietnomaden und lange Leerstehungen. Drum prüfe wer sich länger bindet!

Der Ringfinger – die laufende Kostenkontrolle:

Schon beim Erwerb fallen Nebenkosten an, aber dann auch beim Erhalt (Renovierungs- und laufende Reparaturkosten) der Immobilie sind strenge Ausgaben- und Kostenkontrolle gefragt. Das beginnt beim schon angesprochenen optimalen Finanzierungsmix (Zins- und Tilgungsaufwand) und endet bei der Indexsicherung der Miete.

Der kleine Finger – Ihr Immobilienprofi

Nutzen Sie die Kenntnisse eines Immobilienprofis so haben Sie alle Ihre Probleme im kleinen Finger.

Gut ausgebildete und erfahrene Immobilienmakler finden für Sie die geeignete Immobilie, helfen bei der Finanzierung, optimieren Ihre Steuern und suchen für Sie geeignete Mieter und Pächter und können die Immobilie auch entsprechend bewerten.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und lehrt u.a. im Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement der Hochschule Allensbach in Konstanz; im MBA Immobilienmanagement der ASAS und des AIM der Fachhochschule Burgenland und im VIS-Vorbereitungslehrgang für das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gem. ONR 43001-1

VIS Vienna International Studies

Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/


[1] Der Wert einer Immobilie steigt im längeren Zeitverlauf nahezu im gleichen Ausmaß wie die Inflation, wenn nicht sogar höher

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

ASAS Begriffs – Wiki

Vielleicht für Sie auch interessant das ASAS BWL-Begriffs-Wiki:   in welchem wir gängige Begriffe mittels kurzer Filme erklären. Z.B. ECTS, USP, DB, Gesundheit, den homo oeconomicus, Preiselastizität, Venture Capital, Factoring, die Balanced Scorecard, die BCG-Matrix, Rückstellungen und Rücklagen, die SWOT-Analyse, die Prinzipal-Agent-Theorie, den Cashflow, Politik …….….

Weitere ASAS-Hilfen auf youtube:

Wissenswertes zur Meister- und Befähigungsprüfung in Österreich – Entfall der Unternehmerprüfung – auch durch entsprechende Weiterbildung

Die österreichische Gewerbeordnung (GewO 1994) kennt Tätigkeiten

  • für die man einen Befähigungsnachweis erbringen muss und
  • solche Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.

Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe werden reglementierte Gewerbe genannt.

In Österreich gibt es – seit der Gewerberechtsnovelle 2017 – 75 reglementierte Gewerbe inkl. Handwerke (diese werden im § 94 GewO durch den Zusatz (Handwerk) so bezeichnet z.B. § 94 Z 3. Bäcker (Handwerk)), für die es Gewerbezugangs-voraussetzungen gibt.

Bei den meisten dieser Gewerbe ist die Meisterprüfung oder die Befähigungsprüfung als eine Variante des Gewerbezugangs vorgesehen.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde das modulare Prüfungssystem eingeführt.

Die Meisterprüfung:

Die Meisterprüfung besteht aus 5 Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B. Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B. Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

Modul 4Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)

Modul 5Unternehmerprüfung

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Die Befähigungsprüfung

Die Befähigungsprüfung ist in Österreich eine behördliche Prüfung der Kenntnisse einer Person, um ein bestimmtes Gewerbe ausüben zu dürfen (Befähigungsnachweis).

Mehr Infos: Prüfungs- und Befähigungsnachweise auf WKO.at

Sowohl die Meister- als auch die Befähigungsprüfung kennen das Prüfungsmodul der Unternehmerprüfung.

Die Unternehmerprüfung

Die Unternehmerprüfung soll das Basiswissen vermitteln, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung vorausgesetzt wird.

Sie ist für alle Gewerbe gleich.

Das bedeutet, wenn einmal die Unternehmerprüfung abgelegt wurde, ist sie bei allen Meister- oder Befähigungsprüfungen anzurechnen.

Die Unternehmerprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die Aufgabenstellung umfasst eine Projektarbeit, Fallbeispiele und Fragen aus den Bereichen unternehmerische Rechtskunde, Marketing, Rechnungswesen, Kommunikation und Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber nicht dem Unternehmen angehörigen Personen und Institutionen, Organisation, Mitarbeiterführung und Personalmanagement.

Für die Unternehmerprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen!

Für die selbstständige Ausübung eines Handwerkes und einiger reglementierter Gewerbe ist die Unternehmerprüfung als Modul Voraussetzung.

Wurde die Unternehmerprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.

Hinweis:

Die erfolgreich bestandene Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.

Die Unternehmerprüfung wird durch einige andere Ausbildungen wie z.B. eine Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf oder berufliche Praxis – z.B. durch eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen – ersetzt.

Auch durch einen positiv absolvierten MBA-Lehrgang! https://martinstieger.blog/2014/03/12/ein-mba-ersetzt-die-unternehmerprufung/

Diese Ausbildungen ersetzen allerdings nicht automatisch auch die Ausbilderprüfung.

Die Ausbilderpüfung:

Die Ausbilderprüfung soll das pädagogische und rechtliche Basiswissen für die Lehrlingsausbildung vermitteln.

Soll im Betrieb ein Lehrling ausgebildet werden, so hat zumindest ein Ausbilder die Ausbilderprüfung nachzuweisen.

Zur Ausbilderprüfung darf jede Person, die eigenberechtigt ist, also die das 18. Lebensjahr vollendet hat, antreten.

Bei den Meisterprüfungen ist die Ausbilderprüfung als Modul 4 verpflichtend vorgesehen.

Bei den Befähigungsprüfungen ist die Ausbilderprüfung verpflichtend abzulegen, sofern es einen einschlägigen Lehrberuf gibt.

Gibt es keinen einschlägigen Lehrberufe, so kann auf die Ablegung der Ausbilderprüfung in der Befähigungsprüfungsordnung verzichtet werden.

Wurde die Ausbilderprüfung bereits abgelegt, so ist sie bei jeder weiteren Meister- oder Befähigungsprüfung anzurechnen.

Ersatz oder Entfall der Ausbilderprüfung

Die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung.

Ersätze der Unternehmerprüfung ersetzten nicht automatisch die Ausbilderprüfung.

Die Ausbilderprüfung kann auch durch einen Ausbilderkurs ersetzt werden, der mindestens 40 Unterrichtseinheiten dauern und mit einem Fachgespräch abgeschlossen werden muss.

Prüfungsstellen:

Meisterprüfungen für Handwerke und Prüfungen für reglementierte Gewerbe werden generell bei den Meisterprüfungsstellen der Landeskammern abgenommen.

Achtung – Nicht bei jeder Meisterprüfungsstelle gibt es auch für jedes Gewerbe eine Prüfung.

→ Adressen und Ansprechpartner der Meisterprüfungsstellen.

Prüfungskommissionen:

Nicht für jedes Gewerbe ist in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Prüfungskommissionen werden auf drei Jahre bestellt.

Fragen zu den Prüfungskommissionen sowie in welchem Bundesland welche Prüfung durchgeführt wird, beantworten die Meisterprüfungsstellen.

Liste der Prüfungskomissionen für die Prüfungsperiode 1.1.2014 bis 31.12.2018.

Prüfungsgebühren

Die Gebühren sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) geregelt.

Die Gebührenprozentsätze für die Prüfungen der reglementierten Gewerbe sind in der Anlage zur APO festgelegt.

Sofern die Ausbilderprüfung und/oder die Unternehmerprüfung als Modul vorgesehen wurden, sind diese Prüfungen angeführt.

Prüfungsgebühren

→ Adressen und Ansprechpartner der Meisterprüfungsstellen.

MBA-Lehrgänge der Weiterbildung in Fernlehre – daher zeit- und ortsunabhängig neben Beruf und Familie absolvierbar – werden durch die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Kooperation mit dem AIM der Fachhochschule Burgenland angeboten.

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

Wirtschaftspädagogik (M.A.) – Fernstudium an der Hochschule Allensbach

Ob Quer- oder Seiteneinstieg ins Referendariat als Berufsschullehrer, Karriere im Personalwesen oder im Bildungsbereich, selbstständiger Berater oder Dozent – mit dem berufsbegleitenden Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ können Sie Ihrer Karriere einen Schub geben oder sie in neue Bahnen lenken – je nach Ihren individuellen Zielsetzungen.

Dabei bietet Ihnen dieses berufsbegleitende Fernstudium mit hochwertigen Lernmaterialien, unterstützenden Online-Seminaren nach Feierabend zu allen Modulen und einer intensiven Betreuung die besten Voraussetzungen.

Zeitlich flexible Prüfungsmöglichkeiten an deutschlandweit verteilten Prüfungszentren bieten Berufstätigen die Chance, sich persönlich weiterzuentwickeln, ohne auf Berufstätigkeit und Gehalt verzichten zu müssen.

Karriere in der Personalentwicklung

Sie streben eine Karriere im Personalwesen oder bei einem Bildungsträger an?

Sie sind in der Aus- und Weiterbildung tätig und möchten eine leitende Funktion im Unternehmen übernehmen? Sie beabsichtigen als freier Berater oder Dozent für Unternehmen und Bildungseinrichtungen zu arbeiten?

Dann ist der Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik[1] mit dem Schwerpunkt „Betriebliche und außerbetriebliche Weiterbildung“ genau richtig für Sie.

Egal ob Sie den Seiten- oder Quereinstieg ins Lehramt suchen oder in der Personalentwicklung Ihre Karriere konsequent weiterverfolgen: Der Studiengang „Wirtschaftspädagogik – Master of Arts“ befähigt Sie zur Übernahme leitender Positionen in der beruflichen Bildung und Personalarbeit.

Sie sind damit in der Lage, als Führungskraft in der Personalentwicklung größerer Unternehmen die interne und externe Weiterbildung von Mitarbeitern zu steuern.

Als Bildungsexperte erarbeiten Sie Lösungen für komplexe Entscheidungssituationen für Unternehmen und Bildungsträger.

Damit haben Sie die besten  Voraussetzungen für eine zukunftssichere Karriere.

Für wissenschaftlich besonders ambitionierte Absolventen der Wirtschaftspädagogik kann das Masterstudium als Ausgangspunkt für eine Karriere im Hochschulbereich dienen und stellt eine Zusatzqualifikation für Dozenten dar.

Studienaufbau und Lehrinhalte

Der Fernstudiengang „Wirtschaftspädagogik – Master of Arts“ umfasst vier inhaltliche Blöcke, die sich systematisch ergänzen:

1. Grundlagen:

Im Block „Einführung in die Berufs- und Wirtschaftspädagogik“ stehen Fragen des Lehrens und Lernens sowie der Didaktik in der ökonomischen und beruflichen Bildung im Mittelpunkt.

2. Wirtschaftswissenschaftlicher Sockel:

In diesem Modulbereich erweitern Sie Ihre Qualifikationen aus dem ökonomischen Erststudium um Themen der Internationalisierung und der Forschungsmethodik.

3. Wirtschaftspädagogischer Schwerpunkt:

Hier bereiten Sie sich gezielt auf die Tätigkeit in einem Bereich beruflicher Bildung vor. Zwei Schwerpunkte stehen zur Wahl: Berufliche Bildung und Pädagogik beruflicher Schulen oder Betriebliche und außerbetriebliche Weiterbildung.

4. Vertiefungsfächer:

Die Wahl von zwei Vertiefungsrichtungen (aus fünf wirtschaftswissenschaftlichen Vertiefungen) ermöglicht Ihnen eine individuelle Profilbildung.

Mit Ihrer Master-Thesis, die den Abschluss Ihres Studiums bildet, beweisen Sie, dass Sie ein Problem aus den Themenbereichen des Master-Studiums selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.

Zulassungsvoraussetzungen

Sie haben bereits einen ersten wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss mit mindestens 180 ECTS.

Wenn Sie einen ersten nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschluss haben, können Sie mit dem Masterstudiengang starten, nachdem Sie das achtmonatige «Kompaktstudium Management» absolviert haben. Dieses vermittelt Ihnen die für das Masterstudium erforderlichen wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen.

Studiendauer und Abschluss
Studiendauer:

Regelstudienzeit: 24 Monate
Eine kostenlose Verlängerung der Studiendauer um bis zu 12 Monate ist möglich, sodass das Studium je nach individueller Zeitplanung in 24 bis 36 Monaten absolviert werden kann.

Studienbeginn: jederzeit

Studienabschluss:

Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht haben, verleiht Ihnen die Hochschule den akademischen Grad “Master of Arts[2] – Wirtschaftspädagogik”, welcher Sie auch zur Promotion berechtigt.

Vertiefungsrichtungen

Im Studiengang „Wirtschaftspädagogik – Master of Arts “ bietet Ihnen die Allensbach University Expertise in fünf Vertiefungsrichtungen an, die Ihnen ein individuelles und spezialisiertes Master-Studium ermöglichen.

Für Ihr Masterstudium wählen Sie zwei der folgenden Vertiefungsrichtungen:

1. Externes Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung:
Sie möchten Ihr Fachwissen im Bereich der Rechnungslegung und der Erstellung von Abschlüssen nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf den neuesten Stand bringen.

2. Personalmanagement und Organisation:
Sie möchten sich auf den Schwerpunkt Personalmanagement und Organisation fokussieren? Dann lernen Sie hier alles zu Themen wie z.B. Flexibilisierung personeller Kapazitäten, Arbeitsrecht und Change Management.

3. Finanzmanagement:
Sie möchten fundiertes Wissen über Marktmechanismen erlangen  und Ihre Kenntnisse im Bereich der Finanzierung und Investition vertiefen.

4. Marktorientiertes Management:
Wir zeigen wir Ihnen Mittel und Methoden eines zielgruppenorientierten Marketings für die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche. Wir vermitteln Ihnen weiterhin praxisorientiertes Wissen über das Management von Geschäftsbeziehungen und die Umsetzung des marktorientierten Managements.

5. Volkswirtschaftslehre:
Sie möchten fundiertes Fachwissen im Bereich der Volkswirtschaftslehre erwerben – bzw. Ihr Wissen auffrischen – und die Funktionsweise volkswirtschaftlicher Rahmenbedingungen kennenlernen.

http://xstudy.eu/fileadmin/europe/germany/_study/docs/M.A.-Wirtschaftspaedagogik.pdf
Kontakt

Allensbach Hochschule
Lohnerhofstrasse 2
D-78467 Konstanz
Tel.: 7533 919 23 -90
Fax: 7533 919 23 -91
E-Mail: info@allensbach-hochschule.de

Studiengangsleitung:
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger
Tel.: 7533 919 2390
E-Mail: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Kontakt für Anfragen:
Eva-Maria Engesser
Marketing- & Vertriebs-Managerin
Tel.: 7533 91923 – 94
eva-maria.engesser@allensbach-hochschule.de

Weitere Informationen zum Studiengang erhalten Sie auf der Webseite der Hochschule
https://www.allensbach-hochschule.de/

Vorteile einer Weiterbildung an der Allensbach Hochschule:

  • Sie entwickeln sich persönlich weiter und vertiefen Ihre fachlichen Qualifikationen!
  • Sie schaffen damit die Voraussetzungen für einen beruflichen Aufstieg!
  • Sie studieren berufsbegleitend, komplett online und ohne Präsenzpflicht!
  • Sie studieren an einer staatlich anerkannten Hochschule!
  • Sie absolvieren einen Studiengang, der durch AQUIN oder ZEvA und ZFU akkreditiert ist!
  • Sie erweitern Ihr Netzwerk durch das Kennenlernen Ihrer Kommilitonen, Dozenten und Professoren!
  • Sie entwickeln und trainieren Ihr Selbstmanagement sowie selbstständiges Lernen!
  • Sie können die Studiengebühren steuerlich absetzen!

 

[1] https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/master-programs/economics-and-pedagogics

[2] Das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) ermöglicht im § 36 Verleihung und Führung inländischer Grade auch die Verleihung des akademischen Grades Magister/Magistra: § 36 (1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

Die Mieterselbstauskunft: Was Vermieter wissen wollen und für Mieter wichtig ist!

Gute Mietwohnungen sind heiß begehrt und gute Mieter auch.

Auf der einen Seite gibt es Mietnomaden, die nicht nur lange Zeit die Miete schuldig bleiben und die Mietgegenstände darüber hinaus auch noch devastieren, auf der anderen Seite schießen Vermieter gelegentlich über das Ziel hinaus, wenn sie die Bonität und die Lebensumstände des künftigen Mieters feststellen wollen.

Mietnomaden sind noch Ausnahmefälle, aber es werden leider mehr und es gibt nicht nur Personen, die ein Objekt anmieten, ohne die Absicht zu haben, jemals den Mietzins zu bezahlen – manche Mietnomaden erlegen nicht einmal die Kaution – immer mehr sind so gewieft, dass sie den Vermieter in Sicherheit wiegen und zumindest die Kaution und die erste Miete überweisen und erst dann die Zahlungen völlig grundlos einstellen.

Durch Verlust der Arbeit, Krankheit oder Scheidung kann man schnell in eine finanzielle Notlage geraten. Die meisten Vermieter haben dafür Verständnis und akzeptieren in solchen Fällen eine Ratenzahlung, aber gegen vorsätzliche Betrüger – Mietnomaden sind Einmietbetrüger – wollen sich die Vermieter zunehmend schützen, insbesondere weil der Weg über die Gerichte ein langer ist und gewiefte Mietbetrüger oft ein Jahr[1] oder noch länger gratis wohnen können.

Vermieter versuchen daher sich abzusichern:

  1. Schlüsselübergabe erst nach bezahlter Kaution
  2. Informationen über den potentiellen Mieter einholen

Aber welche Informationen können und sollen eingefordert werden:

  • die Mieterselbstauskunft
  • der Gehaltsnachweis,
  • die Auskünfte der Gläubigerschutzverbände,
  • ein Referenzschreiben des vorangegangenen Vermieters,
  • die Haftung/Bürgschaft der Eltern bei Schülern und Studenten?

Die Mieterselbstauskunft als Grundlage für den Mietvertrag?

Vermieter fordern eine Selbstauskunft ein, um sich abzusichern.

Neben den Personalien ist vor allem die Zahlungsfähigkeit für den Vermieter von Interesse.

Indem der Nachweis eines geregelten Einkommens eingebracht wurde und bewiesen wurde, dass woanders keine unbezahlten Mietschulden vorhanden sind, kann sich der zukünftige Mieter das Vertrauen des Vermieters sichern.

Selbstauskunft beim Gläubigerschutzverband:

Eine privat angeforderte Selbstauskunft kann einem Mieter gegenüber anderen Mietern sogar einen Startvorteil sichern.

Aber es gibt auch einen zweiten Grund für den Sinn einer selbst eingeholte Bonitätsauskunft: entsprechend dem Datenschutzgesetz müssen Kreditauskunftsunternehmen Daten über Personen löschen, wenn diese nicht mehr aktuell sind. Für Mieter, die sich nicht sicher sind ob über sie Daten gespeichert wurden, empfiehlt es sich, von vornherein eine Selbstauskunft einzuholen.

Entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes haben alle Betroffenen das Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person verarbeiteten Daten.

Diese Auskünfte sind laut Gesetz vielfach kostenlos.

Nähere Informationen dazu findet man bei der Österreichischen Datenschutzkommission.

Nach diesen Dokumenten fragen Vermieter:

  • Offizieller Lichtbildausweis: Fast immer möchte ein Vermieter feststellen, dass die Person die den Mietvertrag unterzeichnet hat, auch tatsächlich die Person ist, die sie vorgibt, zu sein. In vielen Fällen werfen Vermieter bei der Vertragsunterzeichnung einen Blick auf einen offiziellen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) des Mieters bzw. machen davon eine Kopie.
  • Gehaltszettel/Arbeitsvertrag:  Vermieter möchten sichergehen, dass sich Mieter die Wohnung auch leisten können. Der Arbeitsvertrag und der letzte Gehaltszettel können schnell und einfach Auskunft darüber geben. Gelegentlich wird auch eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers gefordert, dass das Beschäftigungsverhältnis weiterhin bestehend ist.
  • Strafregisterbescheinigung (Leumundszeugnis):  Sehr vorsichtige Vermieter verlangen von ihren Mietern eine Strafregisterbescheinigung (früher Leumundszeugnis bzw. Führungszeugnis) um zu erkennen, ob der Mieter in den vergangenen Jahren Straftaten begangen hat. Eine Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass keine Verurteilungen vorliegen. Eine Strafregisterbescheinigung kann nur von der betreffenden Person selbst beantragt werden. 

 

Wie ist die Auskunftsplicht des Mieters laut Mietrechtsgesetz geregelt?

Ein Vermieter kann zwar Dokumente anfordern, der Mieter ist aber nur verpflichtet, Personalausweis oder Pass vorzulegen.

Er kann die Bekanntgabe weiterer persönlicher Daten verweigern.

Das hat allerdings für den Mieter den Nachteil, dass umgekehrt die Chancen auf eine Mietwohnung sinken können.

Viele Vermieter machen die Selbstauskunft zum Auswahlkriterium und verweigern ohne weitere Gründe ansonsten die Vermietung.

Solange es noch keinen Mietvertrag gibt, kann der Vermieter die Auswahl des Mieters anhand persönlicher Kriterien treffen und muss niemandem Rechenschafft abgeben.

 

Welche Fragen können in der Mietauskunft beantwortet werden?

Grundsätzlich gilt, dass Vermieter  bzw. Hausverwaltungen alle Informationen über die Zahlungsfähigkeit eines Mieters für die eigenen Zwecke verwenden dürfen – unabhängig davon, ob sie selbst gesammelt wurden oder von externen Unternehmen zugekauft worden sind.

Andererseits brauchen sich Mieter keine Fragen zu persönlichen Lebensumständen gefallen lassen, wobei hier einige Fragen in Grauzonen liegen.

Der Vermieter darf z.B. nach den Einkommensverhältnissen, dem Familienstand, Haustieren oder auch nach einer Einkommenspfändung fragen.

Unzulässig sind hingegen Fragen zum alten Vermieterverhältnis und zur Familienplanung, zur Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, zu Hobbies, Krankheiten, Vorstrafen usw.

Wer bei unzulässigen Fragen unrichtige Angaben macht, hat keine Konsequenzen zu fürchten, es besteht keine Aufklärungspflicht.

Mietinteressenten können das Beantworten solcher Fragen oder auch die Selbstauskunft verweigern, allerdings sinken damit die Chancen auf einen Mietvertrag.

 

Darf ein Makler die Vorlage einer Mieterselbstauskunft verlangen?

Bei der Erstbesichtigung ist es nicht üblich, dass der Immobilienmakler eine Mieterselbstauskunft von den Mietinteressenten voraussetzt.

Es ist erst ein erstes Herantasten und der Mieter hat noch keinen konkreten Mietwunsch ausgesprochen.

Erst wenn der Vertragsabschluss näher rückt, kann die Auskunft eingefordert werden.

Wer beim Besichtigungstermin ungefragt eine Mietauskunft mitbringt, sammelt Punkte, der Usus ist das allerdings nicht.

Warum das Formular zur Mieterselbstauskunft so wichtig ist

Wer eine Mieterselbstauskunft vorlegen möchte, sollte dazu ein standardisiertes Formular verwenden.

Der Vermieter hat damit die Sicherheit, nur erlaubte, ordnungsgemäße Fragen zu stellen und der Mieter macht durch das ordentliche Ausfüllen einen ersten guten Eindruck.

Formulare können kostenlos im Internet heruntergeladen werden.

Sie sind jedoch keine amtlichen Dokumente, d.h. unrichtige Angaben haben keine juristischen Folgen für den Mieter, auch wenn er die Richtigkeit mit seiner Unterschrift bestätigt hat.

Eine Ausnahme bilden jedoch eventuell offene Mietschulden.

Hat der Mieter diese verschwiegen, kann der Vermieter wegen des Tatbestands der arglistigen Täuschung klagen und das Mietverhältnis fristlos kündigen.

 

Darf der Vermieter nachträglich eine Selbstauskunft verlangen?

Der Vermieter kann zwar Fragen zu Nettoeinkommen, Familienstand usw. stellen, der Mieter ist aber nicht zur Beantwortung verpflichtet.

Im Mietrecht gibt es keine entsprechende Verordnung.

Weigert sich der Mieter, eine Auskunft zu geben, ist das kein gültiger Grund für eine Kündigung.

Wer sich über die Zahlungsfähigkeit oder die Lebensumstände seines Mieters informieren möchte, muss dies vor Vertragsunterzeichnung tun.

 

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs – AIO – http://www.aio.academy

Professor an der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz

https://www.allensbach-hochschule.de/

http://stieger.online

 

 

[1] Auf die Mahnung folgt eine weitere, dann die Kündigung, die Mietzins- und Räumungsklage ……

Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ (Mag. oder M.A.) im Fernstudium absolvieren

Das Studium der Wirtschaftspädagogik ist in Österreich nur an vier Wirtschaftsuniversitäten und im Präsenzunterricht möglich:

Studium an vier Standorten

  • Universität Graz
  • Universität Innsbruck
  • Universität Linz
  • Wirtschaftsuniversität Wien
  • zwei Studienmodelle
    • Universität Linz: 9 Semester (Abschluss Mag.rer.soc.oec.)
    • Anderen Universitäten: Bachelorstudium (180 ECTS), anschließendes 5-semestriges WiPäd-Studium (Master)
  • nur 50 % der AbsolventInnen finden den Weg in die Schule
  • polyvalentes Studium – kein klassisches Lehramt
  • Qualifiziert für die Schule und Berufsfelder in der Wirtschaft
  • Außerschulische Arbeitsfelder eröffnen den Lehrern auch Exit-szenarien
  • Einphasiges Studium (nach Mag. oder Master zwei Jahre Berufserfahrung i.S.v. kaufmännischer Berufspraxis als Eintrittserfordernis in den Schuldienst)
  • nicht kombinationsfähig bzw. -pflichtig

 

In Deutschland können künftige Wirtschaftspädagogen aus 40 Bachelor- und eben so viele Masterstudiengänge wählen.

Ein einziger Studiengang kann in Fernlehre absolviert werden – der Masterstudiengang „Wirtschaftspädagogik“ der Hochschule Allensbach[1] und ermöglicht so ein zeit- und ortsunabhängiges Studieren auch neben Beruf und Familie.

Der Studiengang wird mit dem Master of Arts (M.A.) abgeschlossen, es kann aber nach baden-württembergischen Studienrecht auch der akademische Grad Magister/Magistra verliehen werden. 

Das ist wohl für Studierende aus Österreich interessant – auch die Beurteilung des Studiengangs durch den Landesschulrat für Oberösterreich, wonach AbsolventInnen „(sofern nach Abschluss des Studiums eine 2-jährige facheinschlägige Berufspraxis nachgewiesen wird), kaufmännische Gegenstände an BMHS (überwiegend an Handelsakademien) unterrichten“ können.

 

Was macht die Wirtschaftspädagogik besonders?

  • kein klassisches Lehramtsstudium
  • das Studium bildet für die Schule und die Wirtschaft aus (ein Wechsel in beide Richtungen ist möglich), das bedeutet:
  • Berufsfähigkeit auch außerhalb der Schule
  • sehr starke Prozessorientierung schon im Studium
  • oft Schulpraktikum während des Studiums und/oder Berufspraktikum nach dem Studium
  • praxisorientierte Ausbildung und dabei
  • forschungsbasiert, denn
  • berufsfachliche Kompetenz setzt tiefverstandenes Wissen voraus

 

Informationen zum Fernstudiengang Wirtschaftspädagogik:

https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/master-programs/economics-and-pedagogics

 

Rückfragen:

Martin Stieger

martin.stieger@liwest.at

http://stieger.online

 

[1] https://www.allensbach-hochschule.de

Bachelor-Sidegrade nach dem MBA der Weiterbildung – viele Spezialisierungen – Fernlehre

In Österreich absolvieren tausende außerordentlich Studierende einen Mastergrad der Weiterbildung – vornehmlich einen MBA, aber auch MPA, MAS, MSc, LL.M., MA … – in Lehrgängen an der Donauuniversität Krems, den staatlichen und privaten Universitäten oder deren Töchtern (wie LIMAK, M.O.T. oder WU Executive Academy………), den Fachhochschulen oder deren Töchtern wie dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland….

An der Allensbach University[1] (Konstanz) können nun diese AbsolventInnen unter Anrechnung erbrachter Studienleistungen ein Fernstudium der Betriebswirtschaftslehre[2] zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor (B.A.) absolvieren.

So sind z.B. für MBA-AbsolventInnen je nach gewähltem Studienschwerpunkt zwischen 45 und 70 ECTS anrechenbar.

Im Fernstudium Bachelor Betriebswirtschaft (BWL) der Allensbach University sind zudem spannende Spezialisierungen möglich:

  • im Digital Business Management,
  • in der Wirtschaftspsychologie,
  • in der Unternehmensberatung,
  • im Marketingmanagement,
  • im Bereich Energie- und Umweltmanagementoder auch
  • im Handelsmanagement und E-Commerce oder
  • im Sportbusiness Management.

und werden die Studenten dadurch gezielt auf die Übernahme von Aufgaben in verschiedensten Funktionen und Branchen im mittleren bis hohen Management vorbereitet.

Dabei wird besonderer Wert auf eine hohe Flexibilität, exzellente Qualität, einen starken Praxisbezug und zahlreiche Services gelegt, die das Studieren leichter machen.

Die Allensbach LektorInnen und auch das ASAS[3] Team stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, um Sie in Ihrem Studium bestmöglich zu unterstützen.

Sollten Sie Interesse haben, beraten wir Sie sehr gerne und erhalten Sie die individuell geprüfte Anrechnungsmöglichkeit seitens der Allensbach University.

Richten Sie Ihre Anfragen einfach an info@asasonline.com

 

[1] https://www.allensbach-hochschule.de/

[2] https://www.allensbach-hochschule.de/study-programs/bachelor-programs

[3] http://asasonline.com/

 

Magister oder Master? Das baden-württembergische Hochschulrecht erlaubt beides:

Natürlich folgt das baden-württembergische Hochschulrecht[1] der Bologna-Architektur:

  1. Zyklus: 180 – 240 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Bachelor; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« vorsehen.
  1. Zyklus: 60 – 120 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Master; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen.
  1. Zyklus: Promotionsstudium mit eigenständiger Forschung; Doktor-Grad / PhD (keine ECTS-Grundlage; angenommener Arbeitsaufwand von drei bis vier Jahren in Vollzeitbeschäftigung).

 

Das Land Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft[2]:

  • 9 Universitäten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 8 Kunst- und Musikhochschulen,
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie,
  • mehr als 25 anerkannte private und kirchliche Hochschulen mit Hauptsitz im Land,
    • darunter 3 Hochschulen für Kirchenmusik und
    • 2 Private Universitäten.

 

Fernstudium:

Eine der Hochschulen – die Allensbach University – ermöglicht sogar vollständig ortsunabhängige Fernstudien: https://www.allensbach-hochschule.de/

 

Weitere Infos zur Bologna-Architektur: http://forum.asasonline.com/das-begriffs-wiki/was-ist-die-bologna-architektur/

 

Gesetzestext:

Verleihung und Führung inländischer Grade 

§ 36 (1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

 

[1] Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG)

Vom 1. Januar 2005 – letzte berücksichtigte Änderung: § 20 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 108, 118) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3q7b/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=110&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGBWV19P1&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

[2] https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulkarte/

 

 

Mit dem Maßanzug in die Bildungskarenz

Bildungskarenz – was ist das eigentlich?

In Österreich ermöglicht es die „Bildungskarenz“, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen:

  • Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart
  • Auf Bildungskarenz besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn man zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt war.[1]
  • Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate.
  • Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil zumindest 2 Monate umfassen.
  • Der Verbrauch in einzelnen Teilen ist innerhalb von 4 Jahren möglich.
  • Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz.

 

Was gilt als Aus- oder Weiterbildung:

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich.

Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.

Welche Ausbildungen machen Sinn?

Es macht daher Sinn, die Bildungskarenz oder auch die Bildungsteilzeit (Weiterbildung bei reduzierter Arbeitszeit)[2] auf den bestehende Beruf oder eine zukünftige berufliche Nutzung auszulegen und bei der Auswahl der Bildungsanbieter nicht den Anzug von der Stange sondern den Maßanzug zu wählen.

Ein Maßanzug – wie geht denn das?

Eine Buchhalterin möchte sich in die Buchhaltung für Hausverwaltungen vertiefen, eine diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester ein Magisterstudium absolvieren, ein Fitnesstrainer die LAP nachholen, ein Immobilienmanager die Gewerbeberechtigung erarbeiten, ein Sozialpädagoge den MBA Mediation absolvieren ……

Der richtige Bildungspartner wird sein Angebot

  • auf Ihre Bedürfnisse hin maßschneidern,
  • Ihnen mit spannend vermittelten Fernlehrangeboten
  • ein zeit- und ortsunabhängiges Lernen ermöglichen und
  • die Ausbildung auf vernünftigem Niveau und
  • qualitätsgesichert sowie
  • zu fairen Lehrgangsgebühren

anbieten.

Der geforderte Bildungsnachweis:

Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen).

Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.

NACHWEIS BEI STUDIUM

Bei einem Studium gilt:

  • der Nachweis über Prüfungen über 4 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester (16 ECTS im Jahr) oder
  • bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit eine Bestätigung über den Fortschritt oder eine Bestätigung über die Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung.

Es macht daher Sinn, wenn Sie Ihre Bildungsmaßnahme bei einem Bildungspartner absolvieren, der auch ECTS vergeben kann, z.B. in einem Lehrgang der Weiterbildung des AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland oder einem Kontaktstudium der Hochschule Allensbach.

Solche Lehrgänge – zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre absolvierbar – werden von der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Wels http://asasonline.com angeboten.

Vom Zertifikatskurs, über den Zertifikats- und Diplomlehrgang bis hin zu akademischen Experten und Masterlehrgängen.

 

Wovon leben Sie in der Zeit der Bildungskarenz?

Während der Bildungskarenz bekommen die Arbeitnehmer „Weiterbildungsgeld“

  • in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen,
  • dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und
  • die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können.

Ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung ist erlaubt (415,72 Euro im Jahr 2016), auch beim gleichen Arbeitgeber.

Hier können Sie sich Ihr Entgelt selbst berechnen: http://www.arbeitslosengeld.at

Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind die Arbeitnehmer kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz.

Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt.

Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z.B. Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

ANTRAGSTELLUNG UND AUSZAHLUNG

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen.

Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

 

Rückfragen und weitere Infos: info@asasonline.com

 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Geschäftsführender Gesellschafter der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

[1] bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt

[2] http://www.ams.at/_docs/001_infoblatt_bildungsteilzeitgeld.pdf

 

ECTS aus einem Expertenlehrgang oder MBA der Weiterbildung für Regelstudien nutzen!

Nicht nur die Donauuniversität Krems sondern eigentlich alle österreichischen Universitäten und Fachhochschulen, auch einige Pädagogische Hochschulen, bieten selbst oder in Kooperationen Weiterbildungslehrgänge (Abschluss mit Experten- oder Mastergraden) an.

In diesen Weiterbildungsstudien (die Lehrgangsteilnehmer sind a.o. Studierende) werden ECTS verliehen und können diese natürlich auch für Regelstudien genutzt werden.

Da nach einem Mastergrad der Weiterbildung seit 2013 nicht mehr promoviert werden kann, überlegen viele MBA-AbsolventInnen ein konsekutives Bachelor– bzw. Masterstudium zu absolvieren.

Da oft berufstätig vorzugsweise im Fernstudium und in deutscher Sprache.

Es gibt einige recht interessante side-grade-Angebote von Hochschulen, die ECTS aus den Experten- und Mastergraden anrechnen und auch die Studiengebühren entsprechend reduzieren.

Bei Interesse kann ich gerne maßgeschneiderte Angebote erstellen und darf unten stehend noch die rechtliche Beurteilung des österr. Wissenschaftsministeriums zu den Mastergraden der Weiterbildung anhängen.

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich; http://ph-ooe.at/

Professor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien; http://www.rafin.edu.rs/

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport (Wien); http://www.bundesheer.at/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium:

https://www.youtube.com/watch?v=8UJ0JoSkbKk&t=11s

Martin G. Stieger auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PL71mRwVptOHWyggVs-56UfM_S6MWenfxr

 

Mastergrade in der Weiterbildung (Erläuterung Weiterbildung 2013)

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gibt folgende Bewertung der österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung bekannt, die sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2010, Zahl 2004/10/0227, ergibt:

  1. Grundsätzliches: 
Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von
    •   Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
    •   Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
    •   Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
    •   Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006) verliehen, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, 
Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
  1. Bewertung in Österreich: 
Mastergrade in der Weiterbildung sind akademische Grade auf der Grundlage einer abge­schlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung) mit starkem Berufsbezug, für das sei­ nerseits ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Diplomstudium oder Masterstudium bzw. eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist. Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf aka­ demischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt. 
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.
  2. Internationale Bewertung: 
Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind (z.B. „Master Universitario“ in Italien; „Licentiat“ in Schweden; „Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung], „Maestro“ in Spanien). Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.