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UNIBIT: Ehrendoktorat für Staatspräsident Ilir Rexhep Meta

Ilir Rexhep Meta, seit 28. April 2017 amtierender Staatspräsident der Republik Albanien, wurde anlässlich seines fünfjährigen Amtsjubiläums einerseits für besondere persönliche Verdienste und andererseits – wie Rektorin Prof. Irena Peteva anlässlich der Feierlichkeit ausführte – als ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber der gesamten albanischen Nation, die 2017 die bulgarische nationale Minderheit im Land anerkannt hat, die Ehrendoktorwürde der UNIBIT verliehen.

Staatspräsident Dr.h.c. Ilir Rexhep Meta sprach daher auch die besonderen Beziehungen Bulgariens und Albaniens in seinen Dankesworten an:

Vielen Dank, meine Freunde! Ihr habt mich berührt. Ich werde diese Zeremonie, die Ehre und die wunderbaren Worte, die Sie über mich gesagt haben, nie vergessen. Ich bin Ihnen zu Dank verpflichtet und werde versuchen, den Gefallen zu erwidern, indem ich Botschafter der UNIBIT bin und mich für die Vertiefung und den Ausbau der Beziehungen zwischen Albanien und Bulgarien insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Sport einsetze. Die bulgarisch-albanische Diplomatie besteht nun seit mehr als 100 Jahren und spielt eine wichtige Rolle für die guten Beziehungen und die Zusammenarbeit in der Balkanregion.“

UNIBIT:

Die UNIBIT, die staatliche Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien – University of Library Studies and Information Technologies (ULSIT), Sofia, wurde 1950 als Bibliothekswissenschaftliches College und Landesbibliothekswissenschaftliches Institut gegründet, ist seit 2004 Volluniversität und Gründungsmitglied im Netzwerk der Balkan-Universitäten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Serbien, Slowenien, Türkei).

Internationales Promotionsstudium:

Die UNIBIT verstärkt die internationale Zusammenarbeit in Lehr- und Forschungs-fragen auch durch eine Kooperation mit VIS Vienna International Studies und bietet seit 2015 im grenzüberschreitenden Studium Promotionsprogramme für die DACH-Region an.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos zu diesem Promotionsprogramm:

Vienna International Studies:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Der VIS Campus: https://campus.viennastudies.com/

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet.

70 UNI BITs of KNOWLEDGE:

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 6 Jahren 40 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Vor knapp einem Jahr durfte ich in meinem Blog von 35 erfolgreichen Promotionen nach fünf Jahren Kooperation mit der UNIBIT berichten.

Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung eines Kollegen aus Österreich gestern, können wir bereits die 40ste erfolgreiche Promotionen feiern.

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet[1],
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Dr. – PhD – DBA – PhDr. …..


[1] Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

19th NATIONAL SCIENTIFIC CONFERENCE WITH INTERNATIONAL PARTICIPATION “KNOWLEDGE SOCIETY AND 21st CENTURY HUMANISM”: 1 NOVEMBER 2021, SOFIA

“Knowledge society and 21st century humanism” is a national scientific conference with international participation held annually on 1st November at the University of Library studies and information technologies and dedicated to the Day of the leaders of the Bulgarian Revival

The aim is, along with the celebration of the Day of the leaders of the National Revival, to give the scientific community the opportunity to present and get acquainted with the achievements in various thematic areas of knowledge. 

The materials of the conference are peer-reviewed and after a positive review are published in the e-proceedings “Knowledge society and 21st century humanism”, which is part of The National Center for Information and Documentation (NACID) reference list.

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For further information, queries about this article, and also registrations for study and training courses, please contact: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

holds a professorship for vocational education and business education, teaches at the Allensbach University in Konstanz, is also the rector there and heads VISVienna International Studies

Here you can follow VIS on youtube

Österreich: Hinweispflichten ausländischer Bildungseinrichtungen beim Studienbetrieb in Österreich

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden.

Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Nach der positiven Entscheidung der dafür zuständigen AQ Austria sind die ausländischen Bildungseinrichtungen gemäß § 27 Abs. 7 HS-QSG[1] verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf den oben genannten Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen. 

Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria gemäß § 4 Abs. 3 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen.

Gemäß § 4 Abs. 4 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) sind Bildungseinrichtungen verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit der Meldung im Rahmen ihres Außenauftrittes in Österreich schriftlich darauf hinzuweisen, dass im Falle des Widerrufs der Entscheidung über die Meldung durch das Board der AQ Austria der Studiengang/die Studiengänge in Österreich nicht mehr durchgeführt werden darf/dürfen. 

Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen. 

Eine jährliche Datenmeldepflicht gemäß § 27 Abs. 10 HS-QSG ibt es auch.

Das Verzeichnis gemäß § 27 Abs. 6 HS-QSG ist auf der Homepage der AQ Austria unter folgendem Link abrufbar.

Im Verzeichnis ausländischer Studiengänge finden sich auch Master- und Doktoratsprogramme der ULSIT – University of Library Studies and Information Technologies – auch UNIBIT – aus Sofia, die in Kooperation mit Vienna International StudiesVIS Management GmbH – durchgeführt werden.

Weitere Informationen, Rückfragen zu diesem Beitrag, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Promotion in Fernlehre:


[1] Studien ausländischer Bildungseinrichtungen

Meldeverfahren

§ 27.

 (1) Studien ausländischer Bildungseinrichtungen in Österreich, die

  1. in Ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind und
  2. mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind, sind vor Aufnahme des Studienbetriebs einem Meldeverfahren zu unterziehen.

(2) Das Anbieten von Studien, welche mit österreichischen Studien nicht vergleichbar sind, ist unzulässig. Bildungseinrichtungen, die in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat nicht als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten.

(3) Meldestelle ist die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Auf das Verfahren sind das AVG und das Zustellgesetz anzuwenden. § 20 Abs. 1, § 25 Abs. 3 erster und zweiter Satz sowie § 25 Abs. 6 gelten sinngemäß.

(4) Die Entscheidung über die Meldung ist auf längstens sechs Jahre zu befristen und kann mit Auflagen versehen werden.

(5) Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

(6) Die Meldestelle hat ein Verzeichnis der Meldeverfahren zu führen, auf dem neuesten Stand zu halten und zu veröffentlichen. Das Verzeichnis hat jedenfalls Informationen zur Bildungseinrichtung, den Studien und den Ergebnissen des Meldeverfahrens zu umfassen. Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist darüber regelmäßig zu informieren.

(7) Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der Bildungseinrichtung. Ausländische Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf diesen Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen.

(8) Für das Erlöschen der Entscheidung über die Meldung ist § 26 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 sinngemäß anzuwenden.

(9) Der Widerruf der Entscheidung über die Meldung hat bei Verweigerung der Informationspflichten und Mitwirkung an statistischen Erhebungen gemäß Abs. 10 oder bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 27a Abs. 1 und § 27b Abs. 1 und 2 zu erfolgen.

(10) Die Bildungseinrichtung hat der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria folgende Änderungen und Daten zu melden:

  1. Änderungen betreffend der Anerkennung als postsekundäre Bildungseinrichtung im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG und der Anerkennung des jeweiligen Studiums und der akademischen Grade im Herkunfts- bzw. Sitzstaat;
  2. bis Ende Dezember jedes Jahres statistische Daten zur Entwicklung der Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen nach Geschlecht und Herkunft in den jeweiligen Studienprogrammen. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria hat diese statistischen Daten zu veröffentlichen.

(11) Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist ermächtigt, Vorgaben zur Struktur der zu meldenden Änderungen und Daten gemäß Abs. 10 mittels Verordnung festzulegen.

(12) Studierende an ausländischen Bildungseinrichtungen sind berechtigt, sich zu Informations- und Beratungszwecken an die Ombudsstelle für Studierende zu wenden.

Doktoratsstudien: Umfang des Studiums, ECTS, Bezeichnung, Zulassungsfrist ……

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

Mit dieser Frage habe ich mich in meinem Blog und auch auf Youtube schon befasst.

Heute möchte ich zwei weitere oft gestellte Fragen beantworten:

  1. Wird der Umfang eines Doktoratsstudiums im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) auch in ECTS-Anrechnungspunkten angegeben?

Nein!

Das österreichische UG – Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 – regelt im § 54 (2) UG eindeutig: Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben.

Aber:

Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden. (§ 54 (2) UG)

In den jeweiligen Promotionsprogrammen können nun Studienleistungen gefordert werden wie z.B. spezielle Doktoranden-Seminare und auch Prüfungsleistungen vorgeschrieben werden, für die es dann sehr wohl ECTS-Anrechnungspunkte geben kann.

So kann man also in einem dreijährigen Doktoratsstudium durchaus beispielsweise 60 ECTS an Prüfungsleistungen ableisten müssen, die durch die Universität auch gesondert bestätigt werden können.

Wichtig ist auch, dass sogenannte Weiterbildungsdoktorate, Berufsdoktorate oder „Kleine“ Doktorate nicht als ein wissenschaftliches Doktorat im Sinne des österreichischen UG oder des Studienrechts der deutschen Bundesländer angesehen wird.

2. Ist die Zulassung zum Doktorat ganzjährig möglich oder ist man auch hier an die allgemeine Zulassungsfrist und die daran anschließende Nachfrist (die gem. UG in Österreich im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet) gebunden?

JA!

Die Zulassung zu einem Doktorat ist ganzjährig möglich!

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationen zum VISPromotionsprogramm bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

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Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Doktorat in Fernlehre:

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Promotion neben Beruf und Familie:

UniBIT feiert das 70-jährige Bestehen und promoviert seit fünf Jahren auch Österreicher in einem grenzüberschreitend angebotenem Studium

Am 1. November 2020 – feierte die Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien UniBIT (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) das 70-jährige Bestehen der Universität (фотограф Георги Иванов – Fotograf Georgi Ivanov)

Die Universität führt auch in Österreich Studiengänge durch – derzeit ausschließlich Doktoratsstudien:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

(Beschluss des AQ-Board vom 10.12.2015)

Mehr zur Universität: http://www.unibit.bg und zur Feierlichkeit.

Das Promotionsprogramm

  • wird also in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

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Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

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Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen.

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

In den sozialen Medien:

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Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Promotion in Fernlehre:

Dr. – PhD – DBA – PhDr.?

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 5 Jahren 35 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Vor knapp einem Jahr durfte ich in meinem Blog berichten:

https://martinstieger.blog/2019/10/27/wien-grenzuberschreitend-promovieren-nach-vier-jahren-24-promotionen-internationales-programm-startete-sehr-erfolgreich/

Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung dreier deutscher und eines österreichischen Kollegen heute, können wir bereits 35 erfolgreiche Promotionen feiern.

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

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https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

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Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Wherebyvereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

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Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

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Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

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Doktorat in Fernlehre


[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)

Umfangreiches Kooperationsabkommen zwischen UNIBIT und GDBOP – Generaldirektion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität – in Sofia abgeschlossen

Foto: Сн. МВР

Der Bericht dazu in bulgarischer Sprache und auf der GDBOP-Webpage

Prof. Irena Peteva, Rektorin der Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologie (UniBIT), und Chief Commissioner Ivaylo Spiridonov, Direktor der Generaldirektion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität (GDBOP) im Innenministerium, unterzeichneten eine Kooperationsvereinbarung im Bereich der Cybersicherheit und der Bekämpfung der Internetkriminalität .

Die Leiter der beiden Institutionen einigten sich darauf, die Bemühungen um ein höheres Schutzniveau im Bereich der Cybersicherheit in der Republik Bulgarien zu vereinen, um der Cyberkriminalität und den daraus resultierenden Bedrohungen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung entgegenzuwirken.

Das übergeordnete, gemeinsame Ziel besteht darin:

  • schnell und angemessen auf Cyber-Bedrohungen, Cyber-Angriffe und Cyber-Vorfälle zu reagieren,
  • einen Dialog zu führen,
  • bewährte Verfahren im Bereich der Cybersicherheit zu unterstützen und auszutauschen,
  • die organisatorische Basis und die Fähigkeit der Behörden zu verbessern,
  • kriminelle Aktivitäten im Cyberspace durch Interaktion zu untersuchen und aufzudecken.

Als Zeichen einer guten Partnerschaft überreichte Chief Commissioner Spiridonov an Prof. Peteva eine Ehrentafel der Generaldirektion für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

“Ich fühle mich geehrt, ein Universitätszentrum für den Informationsaustausch über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Netzwerk- und Informationssicherheit auf nationaler und internationaler Ebene zu sein”, sagte Prof. Peteva.

Die Rektorin fügte hinzu, dass viele UNIBIT-Absolventen in IT-Fachgebieten in GDBOP und anderen Sicherheitsdiensten (Intelligence Service) arbeiten.

“Unsere Zusammenarbeit basiert ausschließlich auf dem guten Willen beider Seiten”, sagte Chief Commissioner Spiridonov.

Er zeigte sich zufrieden mit den beruflichen Fähigkeiten der Fachkräfte, die ihre Ausbildung an der renommierten Universität erhalten haben.

Das denkwürdige Treffen fand im Konferenzsaal von UniBIT statt.

Prof. Stoyan Denchev, Vorsitzender der Generalversammlung der UniBIT, forderte, dass die festliche Veranstaltung mit der Nationalhymne beginnt.

Das bulgarische Lied “Mila Rodino” sei ein weiterer Grund, sich bulgarisch zu fühlen, sagte er.

Ein besonderer Gast der Veranstaltung war die stellvertretende Premierministerin Mariana Nikolova, stellvertretende Premierministerin für Wirtschafts- und Demografiepolitik und Vorsitzende des Cyber ​​Security Council.

“Wir leben in einer Zeit hybrider Kriege, wachsender Cyber-Angriffe und Social Engineering. Um angemessen auf die ständigen Angriffe und Durchbrüche im Cyberspace vorbereitet zu sein, müssen ein starker Rechtsrahmen, ein hohes Maß an Netzwerk- und Informationssicherheit sowie Investitionen in den Aufbau der Cybersicherheitsinfrastruktur erreicht werden. Es ist auch notwendig, die Kompetenzen und das Wissen von Spezialisten ständig weiterzuentwickeln. Ich glaube, dass das heutige Kooperationsabkommen der Beginn einer erfolgreichen Partnerschaft zwischen den Institutionen und UniBIT ist. Die wissenschaftliche Infrastruktur und die Analyse von Big Data werden den Mitarbeitern der Generaldirektion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität bei ihrer täglichen Arbeit zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Bulgarien von Nutzen sein “, fasste die stellvertretende Ministerpräsidentin Mariana Nikolova die Bedeutung des Treffens zusammen.

Eine Begrüßung im Namen von Herrn Sotir Tsatsarov, Vorsitzender von KPKONPI, wurde von Frau Hristina Vasileva, Direktorin der Direktion für Interessenkonflikte bei KPKONPI, gelesen.

An der Veranstaltung nahmen auch

  • Dr. Petar Nikolov, stellvertretender Minister für Bildung und Wissenschaft,
  • Stefan Balabanov, stellvertretender Innenminister,
  • Nikolay Nenkov, stellvertretender Vorsitzender der staatlichen Agentur für nationale Sicherheit,
  • Vertreter der staatlichen Agentur “Intelligence“,
  • Mitarbeiter der Generaldirektion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität,
  • und viele Dozenten, Doktoranden und Studenten der UniBIT

teil.

Die Veranstaltung fand am Vorabend der Kandidaten-Studenten-Kampagne für das akademische Jahr 2020/2021 statt und ist Teil des festlichen Programms anlässlich des 70-jährigen Jubiläums von UniBIT.

Vienna International Studies führt seit 2015 in Kooperation mit der UNIBIT grenzüberschreitende Promotionsstudien am Standort Wien durch und konnte bislang 30 Doktoranden in den AQ-registrierten Programmen promovieren.

Rückfragen zum Promotionsprogramm, Informationen und Anmeldungen zu weiteren interessanten Lehrgängen und Regelstudien bitte über: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

https://www.youtube.com/channel/UC45ic2jjbdXdVHfST0UQVoQ

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach vier Jahren 24 Promotionen – internationales Programm startete sehr erfolgreich!

24 erfolgreiche Promotionen bislang machen das seit 4 Jahren grenzüberschreitend angebotene Doktoratsstudium der UNIBIT zu einem der erfolgreichsten in Österreich.

Montag letzter Woche konnten fünf Studierende aus Deutschland und Österreich ihre Dissertationen erfolgreich verteidigen – den Newsletter und Absolventenstimmen dazu.

Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

European Cross-border (distant) PhD – in English or German

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/35659736/admin/

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

Immer wieder einmal stellen wir das Programm auch in Webinaren vor – hier ein Link zu einer Aufzeichnung:

https://eduearth.webinarninja.com/live-webinars/89870?tok_reg=afe446b2-c05d-4547-8152-f04b66ee9701-84539495

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 


[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)

three great opportunities for our young people: EQF, EVET, ECTS

Contemporary Dimensions of the European Educational and Scientific Area

Bulgarian-Austrian Cultural Dialogue

27th May – 28th May 2019
Bulgarian Cultural Institute “House Wittgenstein”
Vienna, Austria

  • The European Qualifications Framework
  • European Vocational Education and Training
  • European Credit Transfer System

three great opportunities for our young people

Lecturer: Prof. Dr. Dr. Martin StiegerAllensbach University    

Reasons, problems and future development:

  • In the year 2000 there were 100 million students worldwide.
  • In 2014 there were 207 million
  • 1960 13 million
  • In many emerging countries, a middle class has emerged that strives for and demands access to higher education.
  • the expansion of school systems, in particular secondary education, in many countries
  • In many countries the number of students will continue to rise in the future.
  • More female students than male students worldwide!
  • Around the globe, every third young adult attends an academic institution.
  • In Africa, f. e. the admission rate is only eight percent. While it is 75 percent in Europe and North America.“
  • The lower the access to higher education in a country, the more unfair it is.
  • Especially in low-income countries: women make up only 30 percent of those enrolled there.
  • In many developing countries, certain social groups such as the low-income, ethnic minorities or indigenous peoples almost never make the leap to university.
  • In the Philippines, for example, only one percent of the poorest fifth of the population has access to higher education.
  • In South Africa, the participation rate for black Africans is only 14 percent, while that of the white population is 55 percent.
  • UNESCO: Today it’s no longer just a question of what amount, what budget the state will invest, or how expensive a study place will be per capita: “Whether someone can attend a university does not only depend on whether he can afford the tuition fees. It also depends on whether he or she has the means to pay for books and other study materials, travel expenses, accommodation and meals.
  • By 2020, around 6 million students will be studying outside their home country
  • 4 out of 5 students worldwide study in the G20 countries
  • Around 80 % of all foreign students study in the OECD region
  • 40 % of foreign students study in Europe, 25 % in North America
  • By 2020 around 720,000 EU students will be studying in another EU country
  • In 2010 around 30% of academics aged 25 to 34 came from India and China, by 2020 the figure will be 40%.
  • In 2000 there were 91 million 25- to 34-year-old university graduates in the OECD and G20 countries, in 2020: 204 million
  • In 2000, the USA, with 17% of young academics worldwide, was on a par with China and clearly ahead of India (10%).
  • In 2010, the Chinese (18%) had already passed the USA (14%).
  • 2020 forecast: China (29%), India (12%), USA (11%), Russia (7%)
  • China has quintupled the number of university graduates in the past 10 years
  • 20% of all adult Chinese – 200 million people – should have a university degree by 2020 = this corresponds to the total employable resident population of the USA.
  • In 2000 and 2010, 0.2% of university graduates worldwide aged between 25 and 34 years came from Austria, by 2020 it will only be 0.1%.
  • 20% of educational nomads come from CH/I
  • The number of educational nomads from China and India will exceed 1.2 million this year
  • the outbound mobilty ratio in China is on a global average and India even lower
  • More than 60 million people currently study in CH and I
  • 50,000 foreign scientists conduct research at US universities (20% of teaching staff)
  • 60 % of all physics PhD students in the USA were born abroad
  • Australian universities generate around 8 billion Australian dollars p.a. and education ranks sixth among Australian export goods.
  • 6 % of us exports of services are education exports = this in turn corresponds to German government spending on higher education in total
  • By 2020, approximately 750,000 students will be enrolled in South Africa, 5% of them international students.
  • The National Autonomous University of Mexico (UNAM) is one of the best Latin American universities and has about 300,000 students this year.
  • Indira Gandhi National Open University has 3.5 million students,
  • Bangladesh National University 2.1 million and
  • Anadolu Üniversitesi 1.9 million.

The European Qualifications Framework

  • The European Qualifications Framework is a bridge between national qualifications systems
  • EQF is a common European reference framework whose purpose is to make qualifications more readable and understandable across different countries and systems.
  • Covering qualifications at all levels and in all sub-systems of education and training, the EQF provides a comprehensive overview over qualifications in the 39 European countries currently involved in its implementation
  • The core of the EQF is its eight reference levels defined in terms of learning outcomes, i. e. knowledge, Skills and autonomy-responsibility.
  • Learning outcomes express what individuals know, understand and are able to do at the end of a learning process.
  • Countries develop national qualifications frameworks (NQFs) to implement the EQF.
  • The main purpose of the EQF is to make qualifications more readable and understandable across countries and systems.
  • This is important to support cross-border mobility of learners and workers and lifelong learning across Europe.

European Credit Transfer System

ECTS is a credit system designed to make it easier for students to move between different countries.

Since they are based on the learning achievements and workload of a course, a student can transfer their ECTS credits from one university to another so they are added up to contribute to an individual’s degree programme or training.

  • ECTS helps to make learning more student-centred.
  • It is a central tool in the Bologna Process, which aims to make national systems more compatible
  • ECTS also helps with the planning, delivery and evaluation of study programmes, and makes them more transparent.
  • The differences between national systems can lead to problems with the recognition of educational qualifications from other countries and of periods of study taken abroad. Greater transparency of learning achievements simplifies the recognition of studies done in other countries.
  • ECTS also makes it possible to merge different types of learning, such as university and work-based learning, within the same programme of study or in a lifelong learning perspective.
  • ECTS credits represent the workload and defined learning outcomes (“what the individual knows understands and is able to do”) of a given course or programme. 60 credits are the equivalent of a full year of study or work. In a standard academic year, 60 credits would be usually broken down into several smaller components.
  • A typical “first cycle” (or Bachelor’s) Degree, would consist of 180 or 240 credits, whereas a typical “second cycle” (or Master’s) Degree, would consist of 90 or 120 credits, with at least 60 credits at second cycle level. The use of ECTS at the “third cycle” (or Ph.D. level) varies.

European Vocational Education and Training

  • VET in Europe is the most comprehensive information resource on vocational education and training (VET) systems in Europe.
  • European cooperation in VET (the Copenhagen process) considers the rich diversity of national systems and stakeholders in Member States, EFTA-EEA countries and candidate countries. It builds its success on a flexible approach for sharing experiences, working towards common goals and learning from best practices using the ‘open method of coordination’.
  • Vocational Education and Training is a broad concept, usually defined at European level as preparing learners for jobs with a basis in manual or practical activities, traditionally non-academic and entirely related to a specific trade, occupation or vocation.
  • the system it is very similar to the ECTS- system and can also be purchased 60 points per year.

Summary

  • Education is an important raw material and the demand for international courses of study is growing enormously.
  • I will see around 300 million people studying at the same time, a third of them abroad.
  • The European Union is a pioneer here and I have tried to illustrate this with the help of three systems that are already very well established.