Schlagwort-Archive: Bologna-Architektur

Studieren Sie via VIS Online in London und Paris, Konstanz, Sofia, …

Vienna International Studies ermöglicht durch internationale Kooperation Fernstudien auf allen drei Ebenen der Bologna Architektur:

  • Doktoratsstudium in Sofia

Daneben auch (akademische) Weiterbildung mit ECTS-Ausweis.

VIS Vienna International Studies ermöglicht also ein internationales Studium von zu Hause aus.

Damit können Studierende der Corona-Situation trotzen, im Ausland studierenECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD, als akademische Weiterbildung: MBA, MSc …) erreichen.

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degreesalso sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist eben über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung  im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So z.B. das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes  Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), der Pôle Paris Alternance (PPA) und der Buckinghamshire New University, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Vienna International Studies auf Youtube:

https://www.youtube.com/channel/UC45ic2jjbdXdVHfST0UQVoQ/videos

https://www.youtube.com/channel/UC45ic2jjbdXdVHfST0UQVoQ

Keine Promotion mit einem „Título propio“

Weil ich heute angefragt wurde, ob man im Anschluss an einen absolvierten Máster-Lehrgang (Abschluss mit einem Título propio) promovieren kann:

Kurze Antwort: leider Nein

Längere Antwort:

Spanische Universitäten verleihen – oft in Kooperation mit Partnern aus der Wirtschaft oder der Wissenschaft – auch in grenzüberschreitend angebotenen Programmen in anderen EU-Ländern – nach dem Absolvieren eines nicht staatlich reglementierten (Aufbau)Studiengangs universitätseigene Titel (Título propio auf dt.: Eigentitel).

Ein solches „Diploma propio“ hat einen universitätseigenen, nicht staatlich-offiziellen Status.

Daher hängt das Prestige eines solchen Titels in hohem Maße von der fachlichen Anerkennung der ausstellenden Einrichtung ab.

Die rechtliche Grundlage dafür findet sich Art. 34 (3) der Ley Orgánica de Universidades vom 21. Dezember 2001 und ermächtigt die spanischen Universitäten in relativer Autonomie hochschuleigene Abschlüsse zur Ergänzung regulärer Studien oder berufspraktischer Kenntnisse in eigenen Curricula anzubieten:

3. Las Universidades podrán establecer enseñanzas conducentes a la obtención de diplomas y títulos propios, así como enseñanzas de formación a lo largo de toda la vida. Estos diplomas y títulos carecerán de los efectos que las disposiciones legales otorguen a los mencionados en el apartado in dt.: Die Universitäten können Kurse einrichten, die zur Verleihung von eigenen Diplomen und Abschlüssen führen, sowie Kurse für lebenslanges Lernen. Diesen Diplomen und akademischen Graden fehlen die Wirkungen, die die Rechtsvorschriften den in Absatz 1 genannten Diplomen und Graden zuerkennen.

Diese hochschuleigenen Studiengänge sind vollständig durch die Studierenden oder allfällige Kooperationspartner zu tragen und entsprechen mit dieser Auflage am ehesten den österreichischen Lehrgängen der Weiterbildung oder den deutschen Kontaktstudien.

Abhängig von

  • Zulassungsvoraussetzung und
  • Dauer des Studiums

verleihen die Universitäten z.B. folgende Titel:

  • Experto Universitario (dt. Experte) (+ Fachrichtung) (oft auch für berufserfahrene Nicht-Akademiker geöffnet) (250 Stunden)
  • Especialista Universitario (dt. Spezialist) oder Diploma Universitario de Postgrado (dt. Postgraduierten-Diplom) (+ Fachrichtung) (300 Stunden)
  • Máster bzw. Magíster Universitario, auch Maestría (+ Fachrichtung) (500 Stunden)

wobei Vorlesungs- und weiterer Arbeitsaufwand (etwa in Form von Abschlussarbeiten) ebenso wie das Niveau von Studiengang zu Studiengang und Hochschule zu Hochschule variieren.

Die títulos propios werden zwar von den jeweils zuständigen Ministerien für Bildung und Wissenschaft nicht als Regelstudienabschlüsse[1] anerkannt, sind aber innerhalb der akademischen Welt und für einen zukünftigen Arbeitgeber durchaus von Wert, da sich die Absolventen durch hochspezialisierte Kenntnisse mit meist betriebswirtschaftlicher Orientierung auszeichnen.[2]

Da die Universitäten die Abschluss-Titel in diesen Studien (außerhalb der Bolognaarchitektur) selbst wählen können sind auch die Bezeichnung „Magister“ oder „Magistra“ denkbar.

Diese Titel weisen aber keinen Abschluss eines Regelstudiums auf der Stufe 2 der Bologna-Architektur nach und berechtigen daher auch nicht zur anschließenden Promotion.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VISVienna International Studies ,

Hier finden Sie die Allensbach Hochschule, Martin Stieger und  VIS auf youtube

Fernlehrangebot am VIS Campus:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. ?


[1] Diesen Diplomen und akademischen Graden fehlen die Wirkungen, die die Rechtsvorschriften den in Absatz 1 genannten Diplomen und Graden zuerkennen (Art. 34 (3) der Ley Orgánica de Universidades vom 21. Dezember 2001)

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%ADtulo_propio#cite_note-1

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 5 Jahren 35 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Vor knapp einem Jahr durfte ich in meinem Blog berichten:

https://martinstieger.blog/2019/10/27/wien-grenzuberschreitend-promovieren-nach-vier-jahren-24-promotionen-internationales-programm-startete-sehr-erfolgreich/

Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung dreier deutscher und eines österreichischen Kollegen heute, können wir bereits 35 erfolgreiche Promotionen feiern.

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Wherebyvereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. VIS Begriffs Wiki

Doktorat in Fernlehre


[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)

20 Jahre Bologna-Prozess

Dieser Tage feiern wir 20 Jahre Start des Bologna-Prozesses:

  • 1999, 2001, 2003, 2005, 2007, 2009 …. 2018
  • Europäischer Hochschulraum
  • vergleichbare Abschlüsse
  • Leistungspunkte, ECTS
  • Bologna-Architektur: 3 Stufen (Bachelor, Master, PhD)
  • Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
  • Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung
  • ursprünglich 29, nun 48 Staaten

Der Bologna-Prozess ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Behörden, Hochschulen, Lehrkräften, Studierenden, Interessenverbänden, Arbeitgebern, Qualitätssicherungsagenturen, internationalen Organisationen und anderen Einrichtungen, einschließlich der Europäischen Kommission.

Schwerpunkte sind

Wo liegt das Problem?

Da sich die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa erheblich voneinander unterscheiden, war es bisher schwierig, die in einem Land erworbenen Qualifikationen für eine Bewerbung oder ein Studium in einem anderen Land zu nutzen. Durch die verbesserte Kompatibilität der Bildungssysteme können sich Studierende und Arbeitssuchende jetzt einfacher innerhalb Europas bewegen.

Gleichzeitig tragen die Bologna-Reformen dazu bei, europäische Hochschulen wettbewerbsfähiger und für den Rest der Welt attraktiver zu machen.

Der Bologna-Prozess unterstützt auch die Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme, um diese auf die Bedürfnisse eines Arbeitsmarkts im Wandel auszurichten. Dies ist um so wichtiger, als der Anteil an Arbeitsplätzen mit hohen Qualifikationsanforderungen steigt und zunehmend Innovationsbereitschaft und Unternehmergeist gefragt sind. 

Bisherige Maßnahmen

Aus den regelmäßigen Berichten geht hervor, dass bei der Umsetzung der Reformen große Fortschritte gemacht wurden.

Im Mai 2015 haben die Bildungsminister in Jerewan vier prioritäre Bereiche für die weitere Arbeit festgelegt:

  1. Verbesserung der Qualität und Relevanz von Ausbildung und Unterricht
  2. Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen während ihres gesamten Berufslebens
  3. inklusivere Gestaltung der Bildungssysteme
  4. Umsetzung der vereinbarten strukturellen Reformen.

Wer nimmt teil?

Auf der Website des Europäischen Hochschulraums findet sich eine Liste der teilnehmenden Länder

Mehr dazu

EU-Rechtsvorschriften und ‑Initiativen

Magister oder Master? Das baden-württembergische Hochschulrecht erlaubt beides:

Natürlich folgt das baden-württembergische Hochschulrecht[1] der Bologna-Architektur:

  1. Zyklus: 180 – 240 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Bachelor; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« vorsehen.
  1. Zyklus: 60 – 120 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Master; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen.
  1. Zyklus: Promotionsstudium mit eigenständiger Forschung; Doktor-Grad / PhD (keine ECTS-Grundlage; angenommener Arbeitsaufwand von drei bis vier Jahren in Vollzeitbeschäftigung).

 

Das Land Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft[2]:

  • 9 Universitäten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 8 Kunst- und Musikhochschulen,
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie,
  • mehr als 25 anerkannte private und kirchliche Hochschulen mit Hauptsitz im Land,
    • darunter 3 Hochschulen für Kirchenmusik und
    • 2 Private Universitäten.

 

Fernstudium:

Eine der Hochschulen – die Allensbach University – ermöglicht sogar vollständig ortsunabhängige Fernstudien: https://www.allensbach-hochschule.de/

 

Weitere Infos zur Bologna-Architektur: http://forum.asasonline.com/das-begriffs-wiki/was-ist-die-bologna-architektur/

 

Gesetzestext:

Verleihung und Führung inländischer Grade 

§ 36 (1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

 

[1] Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG)

Vom 1. Januar 2005 – letzte berücksichtigte Änderung: § 20 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 108, 118) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3q7b/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=110&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGBWV19P1&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

[2] https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulkarte/