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The PhD Club

Studierende und Absolvent*innen des grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogrammes der UNIBIT haben sich in einem PhD Club zusammen geschlossen, um Erfahrungen auszutauschen, Netzwerke zu knüpfen, …. und um sich auch einmal im Jahr vor Ort an der Universität in Sofia zu treffen.

Zwei solcher Treffen (2021 und 2022) fanden bereits unter reger Beteiligung – im September konnten auch zwei Promotionsurkunden übergeben werden – statt.

Derzeit hat der bereits sehr aktive PhD Club rund 80 Mitglieder.

Ein kurzer Überblick zum Promotionsprogramm:

  • Das grenzüberschreitende Studium wird mit einem Doktorgrad (Dr.) auf der Stufe 3 (Bolognastufe PhD) abgeschlossen.
  • Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt mittels Nachweises eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. entsprechende Diplomstudien.
  • Die Zulassung zu einem der akkreditierten Programme wird auf Grundlage eines geeigneten PhD-Research-Conceptes ausgesprochen. 
  • Das Promotions-Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig  absolvierbar.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos finden sich hier:

🎬 VIS Youtube Videos zum Thema Promotion

🎬 VIS Absolventenstimmen 

📖 VIS Website NEWS Artikel zum Thema Promotion

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür 

Erfolgreiches Promotionsprogramm – Wir feiern den 40. Absolventen

Dr. Vindigni – Mit VIS und Eduearth zur Promotion

👓 Martin Stieger BLOG

Grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

European cross border distant PhD in English or German

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

VIS erstellt gerne auch Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch in dem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Hier können Sie VIS auf YouTube folgen.

Immer wieder interessante News zum VIS-Fernstudien-Angebot können Sie hier finden:

https://viennastudies.com/news

Promotion im Fernstudium:

Doktorat in Fernlehre:

Dr. – PhD – DBA – PhDr.?

Promotion: …… es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun!

„Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.“ Johann Wolfgang von Goethe

Anlässlich der Verteidigung ihrer Dissertation vor wenigen Tagen hat einer der nun erfolgreichen neuen Doktoranden ein Foto gepostet, welches es wirklich gut auf den Punkt bringt.

Man kann nicht promovieren, wenn man mit dem Promotionsverfahren nicht beginnt.

“Auch der längste Marsch beginnt mit dem ersten Schritt.”[1]

Unser Promotionsprogramm im Überblick:

Universität:

Die UNIBIT Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologien, Sofia, hat einige Promotionsstudien in Österreich als grenzüberschreitende Studienangebote bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) gemeldet.

Prüfungsleistungen:

Die Promotionsleistung besteht aus einer Dissertation und der (2-maligen) Verteidigung dieser vor einer Prüfungskommission vor Ort.

Im Laufe des Studiums werden folgende Prüfungsleistungen erbracht:

  • natürlich die Dissertation
  • 5 Einsendeaufgaben in englischer Sprache
  • 3 – 6 Publikationen in Fachzeitschriften oder bei Konferenzen
  • eine Vorverteidigung
  • eine Endverteidigung in Sofia (die einzige Präsenzverpflichtung)
  • bei der Endverteidigung ist ein Auto-Referat, eine Zusammenfassung der Dissertation aufzulegen.

Bei Publikationen kann die VIS Management GmbH, Wien, mit eigenen Publikationsorganen unterstützen.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bachelor- und Masterabschluss einer anerkannten Hochschule oder Universität, der Masterabschluss muss zur Promotion berechtigen oder
  • Diplomabschluss / Magisterabschluss (Universität), mit mindestens acht Semestern Studium oder
  • Diplomabschluss (FH) mit Nachweis, dass es sich um ein 8- semestriges Studium gehandelt hat oder 240 ECTS erreicht wurden

Das Wichtigste zum Promotionsprogramm: 

European Cross-border (distant) PhD – in English or German 

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Unsere Webpages:

VIS Vienna International Studieshttps://viennastudies.com/

EduEarth – unser team vor Ort https://eduearth.org/ 

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

Rückfragen beantworten wir sehr gerne und stehen Ihnen auch für direkte Gespräche und Telefonate zur Verfügung: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Geschäftsführender Gesellschafter der VIS Management GmbHVienna International Studies

VIS Management GmbH E-Mail: vis@liwest.at  

VIS Vienna International Studies: https://viennastudies.com/


[1] Laotse: Kapitel 64

Original: 千里之行,始於足下。 – Qiān lǐ zhī xíng, shǐ yú zúxià. (“Eine Reise von tausend Meilen beginnt unter deinem Fuß.”)

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

  1. Kompetenzen und Persönlichkeit stärken
  2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf
  3. Höheres Gehalt
  4. Status
  5. Freude

Auch Hochschulabsolventen, die nicht das Ziel haben, eine akademische Laufbahn einzuschlagen, denken oft an eine Promotion.

Sie haben dabei abzuwägen, ob der damit verbundene langjährige und anspruchsvolle Weg zum Doktortitel wirklich sinnvoll ist.

Diese Frage kann natürlich nur jede/r für sich selbst beantworten, aber in allen Überlegungen werden wohl 5 Gründe immer wieder genannt und diesbezügliche  Argumente dafür und dagegen abgewogen.

  1. eine Promotion vermittelt Fachkenntnisse und stärkt die eigene Persönlichkeit.

Beschrieben wird die Kompetenz nach einer Promotion im Niveau 8 des europäischen Qualifikationsrahmens:

Niveau 8 beschreibt Kompetenzen, die zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet.

Fachkompetenz

Wissen

Über umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfügen und zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen (Doktoratsebene) oder über umfassendes berufliches Wissen in einem strategie- und innovationsorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Über entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen verfügen.

Fertigkeiten

Über umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Lösung neuartiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach (Doktoratsebene) oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Innovative Prozesse auch tätigkeitsfeldübergreifend konzipieren, durchführen, steuern, reflektieren und beurteilen.
Neue Ideen und Verfahren beurteilen.

Personale Kompetenz

Sozialkompetenz

Organisationen oder Gruppen[1] mit komplexen bzw. interdisziplinären Aufgabenstellungen verantwortlich leiten, dabei ihre Potenziale aktivieren.
Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt fördern.
Fachübergreifend Diskussionen führen und in fachspezifischen Diskussionen innovative Beiträge einbringen, auch in internationalen Kontexten.

Selbständigkeit

Für neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren, geeignete Mittel wählen und neue Ideen und Prozesse entwickeln.

2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf

Ein Doktortitel verspricht bessere Chancen auf Führungspositionen. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes übernehmen mehr als die Hälfte aller Promovierten bereits im ersten Job eine Leitungsfunktion.[2] Dabei beträgt der Altersmedian bei den Promovierenden in Deutschland 29,7 Jahre, d.h. die eine Hälfte der Promovierenden war im Jahr 2017 jünger, die andere Hälfte älter.[3]

Man kann also mit einer Promotion schneller aufsteigen, wobei es hier natürlich große Unterschiede gibt und sich die Promotion für Sozial- und Geisteswissenschaftler eher nicht spürbar auswirkt, bei Medizinern, Technikern und Ingenieuren sowie Wirtschaftswissenschaftlern – insbesonders jene, die in Unternehmensberatungen und Kanzleien arbeiten wollen, schon.[4]

3. Höheres Gehalt

Schon das Einstiegsgehalt liegt mit Doktortitel in den meisten Branchen höher als das anderer Absolventen.

Daraus folgend dann auch das durchschnittliche Einkommen im Laufe der Karriere: bis zu 26 Prozent mehr Gehalt mit Doktortitel

Wie stark sich eine Promotion in den verschiedenen Fachbereichen auf das Gehalt auswirkt, zeigt eine Auswertung des Gehaltportals gehalt.de aus dem Jahr 2018.

Je nach Branche verdienen Berufseinsteiger mit Doktortitel zwischen 4 und 26 Prozent mehr Geld.[5]

4. Status

Ein Doktortitel sorgt in jedem Fall für Anerkennung und Respekt – nicht nur im Beruf, sondern auch im Alltag.

Im OECD-Durchschnitt besitzt ein Prozent aller Bürger über 25 Jahren einen Doktortitel. In den Vereinigten Staaten sind es 1,2 Prozent, in Deutschland sogar 1,8 Prozent.

Sehr interessant zu diesem Argument finde ich die Artikel „Die Akademisierung der Vorstandsetagen“ von Eugen Buß, „Promotionen von Politikern …“ von Heinrich Best und viele spannende wissenschaftliche Aufsätze mehr in Huber/Schelling/Honbostel (Hrsg): „Der Doktortitel zwischen Status und Qualifikation“, 2012

5. Freude

Ein Promotionsvorhaben kann aber einfach auch nur große Freude bereiten komplexere Sachverhalte zu durchschauen und zu verknüpfen, Interesse zu befriedigen, den Geist zu nutzen und zu schulen …….

So ist es auch zu erklären, warum der älteste Promovierende im Jahr 2017 in Deutschland bereits 97 Jahre alt war – die mit einer Promotion steigenden Berufsaussichten alleine werden hier nicht den Ausschlag gegeben haben.

Wie lege ich mein Promotionsvorhaben nun aber konkret an?  

Obgleich in Deutschland derzeit fast 200.000 Studierende ein Promotionsvorhaben betreiben und 155 der insgesamt 429 Hochschulen in Deutschland auch eine Promotionsberechtigung[6] haben, wird es zunehmend schwieriger die nötigen Betreuer zu finden (5,6 Promovierende je HochschulprofessorIn waren es in Deutschland im Jahr 2017).

Die Lösung liegt zunehmend in der Möglichkeit einer Auslandspromotion:

Wenn Sie daran Interesse haben, berate ich Sie sehr gerne – schreiben Sie einfach an Mail mit Ihren Fragen an martin.stieger@liwest.at

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth


[1] Dies umfasst Unternehmen, Verwaltungseinheiten oder gemeinnützige Organisationen

[2] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[3] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[4] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[5] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[6] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

PhD (online) webinar

Join us tonight 08/03/19 at 18 p.m. CET

The first webinar edition is dedicated to EduEarth‘s international remote PhD program with one of our partners – the University of Library Studies and Information Technologies.

In this webinar you will learn more about the advantages of the program for working professionals who want to develop in their field of interest.

Join the free session to find out more about the international program and its benefits, opportunities, accreditations and requirements! 

Ask your questions, have 1-on-1 discussion with Prof. Stieger and meet the Sofia team!

Join by clicking on this link https://EduEarth.webinarninja.com/live-webinars/89870/register

Info:

Internationales PhD-Programm (in Deutsch und Englisch): 
Webinar am 08.03.2019 um 18:00 Uhr

Wir würden uns freuen, Sie unseren künftigen Webinaren einladen zu dürfen:

Die erste Ausgabe ist dem internationalen PhD-Programm von EduEarth mit der University of Library Studies und Information Technologies (UNIBIT) gewidmet.

In unserem – natürlich kostenlosen – Webinar wollen wir das internationale Promotionsprogramm der UNIBIT/ULSIT vorstellen und Ihre Fragen beantworten.

Registrieren Sie sich bitte auf https://vis.webinarninja.com/webinar/89870 

oder senden Sie ein Mail an team@eduearth.org (gerne auch schon mit Ihren Fragen) und seien Sie am 8. März 2019 um 18 Uhr dabei!  



Weitere Informationen – auch zu den kommenden Webinaren – finden Sie auf https://martinstieger.blog/ oder auf unseren Facebook– und LinkedIn-Seiten.

Die staatliche Universität UNIBIT Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologien, Sofia, ermöglicht ein in Österreich AQ-registriertes Promotionsstudium (auf der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation) in deutscher Sprache.

  1. Promotionsstudium in Österreich

Ausländische Hochschulen dürfen in Österreich auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat anerkannte Ausbildungen im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG darstellen.

Voraussetzung für die Durchführung ist die Meldung der Studien und deren Aufnahme in ein Verzeichnis der AQ Austria[1].

Die UNIBIT hat der AQ Austria vier Promotionsstudien gemeldet und wurden diese in das Verzeichnis aufgenommen:

Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies)

In Österreich durchgeführte Doktoratsstudiengänge:

  1. Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  2. Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  3. Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
  4. Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

(Beschluss des Board vom 10.12.2015)

Die Studiendauer beträgt regulär 3 Jahre. Wenn die Dissertation fertiggestellt ist und sowohl quantitativ als auch qualitativ den Anforderungen entspricht, kann auch früher promoviert werden – jedoch beträgt die Studiendauer mindestens zwei Jahre.

Studiengebühren und Kosten für das Verfahren:

Studiengebühr auf Anfrage!

Die wissenschaftliche Arbeit kann in deutscher Sprache verfasst, muss aber in Bulgarisch oder in Englisch eingereicht werden, so dass ggfs. noch Übersetzungskosten hinzukommen. Diese sind in Bulgarien jedoch recht günstig.

Reisekosten nach Bulgarien fallen für die Verteidigung an, welche in Präsenz in Sofia stattfindet.

Alle anderen Termine können online absolviert werden. Falls für die Verteidigung ein Dolmetscher benötigt wird (weil z.B. in deutscher Sprache präsentiert wird), würden hierfür noch entsprechende Kosten anfallen.

Die Verteidigung kann ohne Dolmetscher in englischer oder bulgarischer Sprache erfolgen.

Die Promotionsurkunde wird in englischer und bulgarischer Sprache ausgestellt.

  1. Prüfungsleistungen:

Die Promotionsleistung besteht aus einer Dissertation und der (2maligen) Verteidigung dieser vor einer Prüfungskommission vor Ort.

Im Laufe des Studiums werden folgende Prüfungsleistungen erbracht:

  1. 5 Einsendeaufgaben in englischer Sprache
  2. 3 Publikationen in Fachzeitschriften oder bei Konferenzen
  3. eine Vorverteidigung
  4. eine Endverteidigung in Sofia (die einzige Präsenzverpflichtung)
  5. bei der Endverteidigung ist ein Auto-Referat – eine Zusammenfassung der Dissertation – aufzulegen.

Bei Publikationen kann die Allensbach Hochschule oder die VIS Management GmbH, Wien, mit eigenen Publikationsorganen unterstützen.

Die Doktorarbeit wird publiziert und in einer eigenen Forschungsreihe der Uni aufgelegt. Damit soll auch die Qualität der Arbeiten nachgewiesen werden.

3.  Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bachelor- und Masterabschluss einer anerkannten Hochschule oder Universität, der Masterabschluss muss zur Promotion berechtigen
  • Oder: Diplomabschluss / Magisterabschluss (Universität), mit mindestens acht Semestern Studium
  • Oder: Diplomabschluss (FH) mit Nachweis, dass es sich um ein 8-semestriges Studium gehandelt hat oder 240 ECTS erreicht wurden
  • Englischkenntnisse, idealerweise mit Nachweis (z.B. TOEFL, Cambridge Certificate, IELTS, sonstige Studiennachweise (z.B. englischsprachige Kurse im Studium)

4.   Anmeldeunterlagen:

Es werden die folgenden Anmeldeunterlagen benötigt:

  • Kopie des Reisepasses
  • 1 Passfoto (Bitte auf der Rückseite mit Namen versehen.)
  • Europass-Lebenslauf: europass.at (bitte in Englisch ausfüllen, mit Farbfoto und Unterschrift des Kandidaten/der Kandidatin.)
  • ein kurzes Motivationsschreiben (in englischer Sprache), 1/2 A-4-Seite, warum man die Promotion anstrebt, mit Thema und Forschungsfrage sowie – methode
  • der Themenvorschlag für die Dissertation – dieser wird mit den Betreuern der Universität noch abgestimmt, jedoch muss die Universität auf Grund der gewünschten Themenbereiche die geeigneten Betreuer aussuchen.
  • alle Studiennachweise, Diplomurkunden, Diplomzeugnisse usw. (soweit möglich in englischer Sprache, deutschsprachige Urkunden müssen übersetzt werden) als beglaubigte Kopie

Die geforderte Übersetzung der Unterlagen durch eine(n) gerichtlich beeidete(n) Dolmetscher(in) und in Folge durch die bulgarische Botschaft können wir gerne koordinieren.

Zusätzlich sind die folgenden Anmeldeunterlagen der Universität auszufüllen:

  • Application to the Rector
  • Concept of the dissertation
  • Aktuelles ärztliches Attest, das die Studierfähigkeit bescheinigt, im Original oder beglaubigte Kopie
  • Publikationsliste, sofern vorhanden.

5.   Informationen zum Ablauf des Studiums:

  1. Einreichung der Anmeldeunterlagen gemäß Punkt 4a) mit Themenvorschlag
  2. Prüfung der Zulassungsmöglichkeiten und des Themenvorschlags (inhaltliche Übereinstimmung mit den Forschungsgebieten der Universität)
  3. Falls der Kandidat oder die Kandidat die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und das Thema inhaltlich passend ist, kann im nächsten Schritt ein Vertrag mit der VIS Management GmbH, Wien (Kontakt: Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, email: stieger@liwest.at) unterzeichnet werden.
  4. Nach Unterzeichnung des Vertrags werden alle Anmeldeunterlagen der Universität (Punkt 4b) ausgefüllt und geprüft. Die Unterlagen werden anschließend zum Nostrifikationsverfahren eingereicht und die Anmeldung an der Universität wird vorgenommen.
  5. Der Kandidat oder die Kandidatin hat grundsätzlich einen eigenen Themenvorschlag zu erstellen. Dieser ist auf dem Formular der Universität „Concept of the dissertation“ einzureichen.
  6. Nach der Anmeldung und Immatrikulation erstellt der Kandidat oder die Kandidatin die Dissertation und erbringt die unter Punkt 2 genannten Prüfungsleistungen. Falls eine Einschreibung in ein Promotionsstudium an einer anderen Universität nachgewiesen werden kann, kann diese Zeit auf das Verfahren angerechnet werden.
  7. Ein Beginn ist jederzeit möglich, es gibt keine festen Einschreibetermine.

Rückfragen und Betreuung:

VIS Management GmbH 

Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Dr. Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

[1] Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wurde 2012 auf der Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als Qualitätssicherungsagentur für die österreichischen Hochschulen gegründet.

Führung bulgarischer Doktorate in Deutschland und Österreich?

Bulgarien kennt keine „kleinen“ Doktorate (PhDr.) wie es sie beispielsweise noch in der Slowakei gibt.

Bei den bulgarischen Promotionsprogrammen handelt sich ausschließlich um wissenschaftliche Doktorate auf der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation (PhD oder Dr.) und wird der bulgarische PhD/Dr in allen deutschen Bundesländern und Österreich als als Dr. geführt:

Deutschland:

Beschlüsse der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)1 oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
  2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

 

Rechtslage in Österreich:

Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) normiert zur Führung akademischer Grade:

§ 88. (1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Wird also in der Verleihungsurkunde ein Dr. verliehen, wird er als solcher auch in Österreich geführt und in öffentliche Urkunden eingetragen.

 

Rückfragen:

Martin Stieger, martin.stieger@liwest.at

http://stieger.online