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10 Jahre AQ Austria – neues Präsidium

Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wurde 2012 auf der Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als Qualitätssicherungsagentur für die österreichischen Hochschulen gegründet. 

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag ist die AQ Austria für den gesamten Hochschulbereich in Österreich zuständig.

In ihrer Tätigkeit orientiert sich die AQ Austria an folgenden Prinzipien:

  • Hochschulen tragen die Hauptverantwortung für die Qualität in allen ihren Leistungsbereichen und für die Qualitätssicherung und -entwicklung.
  • Die AQ Austria versteht ihre Verfahren als Ergänzung zur hochschulinternen Qualitätssicherung und orientiert sie an den selbstgesteckten Zielen der Hochschule. Sie ist in ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei. Entscheidungen in Qualitätssicherungsverfahren werden ausschließlich nach Qualitätsgesichtspunkten getroffen. 
  • Die Durchführung von Qualitätssicherungsverfahren orientiert sich an internationalen Maßstäben der guten Praxis, vor allem an den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG).
  • Grundlage für die Entwicklung von Verfahrensregeln und Standards oder Kriterien ist die Zusammenarbeit mit den Hochschulen und anderen Interessenträgern.

Neues Präsidium für die AQ Austria

Wechsel in Präsidium und Board der AQ Austria

Wir freuen uns, dass das Präsidium nun vollständig ist. Bedanken möchten wir uns insbesondere bei Prof.in Dr.in Anke Hanft, die zuvor 10 Jahre Präsidentin der AQ Austria war und sich auch schon davor für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im tertiären Bildungssektor in Österreich engagiert hat.” Präsident der AQ Austria Thomas Bieger

Wien (OTS/AQ Austria) – Die AQ Austria hat ein neues Präsidium.

Mit Prof. Dr. Thomas Bieger, langjähriger Rektor der Universität St. Gallen, als Präsidenten und Prof.in (FH) em. Mag.a Eva Werner, langjährige Rektorin der IMC FH Krems als Vizepräsidentin sind beide Positionen neu besetzt.

Sie lösen nach zehn Jahren Prof.in Dr.in Anke Hanft und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal als Präsidentin bzw. Vizepräsidenten ab.

Auch im Board der AQ Austria hat sich ein umfassender personeller Wechsel vollzogen.

Thomas Bieger ist Professor für Betriebswirtschaftslehre mit besonderer Berücksichtigung des Tourismus an der Universität St. Gallen. Dort war er von 2003-2005 Dekan der betriebswissenschaftlichen Abteilung, von 2005 bis 2011 Prorektor und von 2011 bis 2020 Rektor der Universität. Er hatte Gastprofessuren u. a. an der Universität Innsbruck sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien inne. Seit 2017 ist Bieger zudem Board-Mitglied bei der European Foundation for Management Development (EFMD). Zudem war er von 2010 bis 2014 Präsident der Global Alliance in Management Education (CEMS) und 2012 bis 2018 Mitglied des Awarding Body des European Quality Improvement System (EQUIS).

Eva Werner war von 2010 bis 2019 Rektorin der IMC Fachhochschule Krems, wo sie seit 1994 eine Professur und von 2005 bis 2009 das Amt der Vizerektorin für Studium, Lehre und Internationalisierung inne hatte. Von 2012 bis 2018 war Werner Mitglied des Präsidiums der Fachhochschulkonferenz (FHK) und zeitgleich Mitglied der Generalversammlung der AQ Austria. Sie ist als Bologna Expertin tätig, ist Mitglied der nationalen Bologna Follow-up Group und war mehrfach Gutachterin bei internationalen Audits und Akkreditierungsverfahren.

Das Board ist das zentrale, weisungsfreie und teils international besetzte Entscheidungsorgan der AQ Austria und besteht insgesamt aus 14 Personen.

Mitglieder sind neben dem Präsidenten Thomas Bieger und der Vizepräsidentin Eva Werner als Expert*innen des Hochschulwesens

  • Univ.-Prof.in Dr.in Kerstin Fink (Nordakademie Hochschule der Wirtschaft, Nordrhein-Westfalen),
  • Prof. Dr. Micha Teuscher (Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg),
  • Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko (Johannes Kepler Universität Linz),
  • Prof.in Dr.in Elena Wilhelm (ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften),
  • Mairéad Boland, LL.B., LL.M. (Quality and Qualifications Ireland (QQI)) und
  • Josef Oberneder, MAS, MBA, MSc (Pädagogische Hochschule Oberösterreich).

Die Berufspraxis vertreten

  • MMag. Rudolf Lichtmannegger (Wirtschaftskammer Österreich),
  • MMMag.a Marina Laux (Arbeiterkammer Wien),
  • ao. Univ.-Prof. Dr. Herwig Ostermann (Gesundheit Österreich GmbH) und
  • Mag.a Gudrun Feucht, M.A. (Industriellenvereinigung)

und für die Studierenden sind

  • Sebastian Neufeld, BSc (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) und
  • Anna Klampfer, BSc (Technische Universität Wien)

im Board.

Weitere Infos: www.aq.ac.at

Österreich: Hinweispflichten ausländischer Bildungseinrichtungen beim Studienbetrieb in Österreich

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden.

Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Nach der positiven Entscheidung der dafür zuständigen AQ Austria sind die ausländischen Bildungseinrichtungen gemäß § 27 Abs. 7 HS-QSG[1] verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf den oben genannten Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen. 

Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria gemäß § 4 Abs. 3 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen.

Gemäß § 4 Abs. 4 der § 27-MeldeVO 2019 (in der geltenden Fassung) sind Bildungseinrichtungen verpflichtet, für die Dauer der Gültigkeit der Meldung im Rahmen ihres Außenauftrittes in Österreich schriftlich darauf hinzuweisen, dass im Falle des Widerrufs der Entscheidung über die Meldung durch das Board der AQ Austria der Studiengang/die Studiengänge in Österreich nicht mehr durchgeführt werden darf/dürfen. 

Die Bildungseinrichtung hat diese Veröffentlichung der AQ Austria umgehend nach Verfahrensabschluss nachzuweisen. 

Eine jährliche Datenmeldepflicht gemäß § 27 Abs. 10 HS-QSG ibt es auch.

Das Verzeichnis gemäß § 27 Abs. 6 HS-QSG ist auf der Homepage der AQ Austria unter folgendem Link abrufbar.

Im Verzeichnis ausländischer Studiengänge finden sich auch Master- und Doktoratsprogramme der ULSIT – University of Library Studies and Information Technologies – auch UNIBIT – aus Sofia, die in Kooperation mit Vienna International StudiesVIS Management GmbH – durchgeführt werden.

Weitere Informationen, Rückfragen zu diesem Beitrag, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Promotion in Fernlehre:


[1] Studien ausländischer Bildungseinrichtungen

Meldeverfahren

§ 27.

 (1) Studien ausländischer Bildungseinrichtungen in Österreich, die

  1. in Ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind und
  2. mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind, sind vor Aufnahme des Studienbetriebs einem Meldeverfahren zu unterziehen.

(2) Das Anbieten von Studien, welche mit österreichischen Studien nicht vergleichbar sind, ist unzulässig. Bildungseinrichtungen, die in ihrem jeweiligen Herkunfts- bzw. Sitzstaat nicht als postsekundär im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG anerkannt sind, dürfen Studien in Österreich nicht anbieten.

(3) Meldestelle ist die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Auf das Verfahren sind das AVG und das Zustellgesetz anzuwenden. § 20 Abs. 1, § 25 Abs. 3 erster und zweiter Satz sowie § 25 Abs. 6 gelten sinngemäß.

(4) Die Entscheidung über die Meldung ist auf längstens sechs Jahre zu befristen und kann mit Auflagen versehen werden.

(5) Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

(6) Die Meldestelle hat ein Verzeichnis der Meldeverfahren zu führen, auf dem neuesten Stand zu halten und zu veröffentlichen. Das Verzeichnis hat jedenfalls Informationen zur Bildungseinrichtung, den Studien und den Ergebnissen des Meldeverfahrens zu umfassen. Die Bundesministerin oder der Bundesminister ist darüber regelmäßig zu informieren.

(7) Mit der Entscheidung über die Meldung der Studien ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studien und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden. Die Studien und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der Bildungseinrichtung. Ausländische Bildungseinrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Marktkommunikation und ihres Außenauftrittes in Österreich auf diesen Umstand in schriftlicher und optisch hervorgehobener Form hinzuweisen.

(8) Für das Erlöschen der Entscheidung über die Meldung ist § 26 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 sinngemäß anzuwenden.

(9) Der Widerruf der Entscheidung über die Meldung hat bei Verweigerung der Informationspflichten und Mitwirkung an statistischen Erhebungen gemäß Abs. 10 oder bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 27a Abs. 1 und § 27b Abs. 1 und 2 zu erfolgen.

(10) Die Bildungseinrichtung hat der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria folgende Änderungen und Daten zu melden:

  1. Änderungen betreffend der Anerkennung als postsekundäre Bildungseinrichtung im Sinne des § 51 Abs. 2 Z 1 UG und der Anerkennung des jeweiligen Studiums und der akademischen Grade im Herkunfts- bzw. Sitzstaat;
  2. bis Ende Dezember jedes Jahres statistische Daten zur Entwicklung der Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger, Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen nach Geschlecht und Herkunft in den jeweiligen Studienprogrammen. Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria hat diese statistischen Daten zu veröffentlichen.

(11) Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist ermächtigt, Vorgaben zur Struktur der zu meldenden Änderungen und Daten gemäß Abs. 10 mittels Verordnung festzulegen.

(12) Studierende an ausländischen Bildungseinrichtungen sind berechtigt, sich zu Informations- und Beratungszwecken an die Ombudsstelle für Studierende zu wenden.

8. AQ Austria Jahrestagung am 23. September 2021

Die AQ Austria – Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria – schreibt heute:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir laden Sie herzlich zur AQ Austria Jahrestagung ein und dürfen Sie bitten, folgenden Termin vorzumerken und an interessierte Kolleg*innen weiterzuleiten.

Das tue ich hiermit sehr gerne:

Personal stärken – Qualität sichern: Zukunftsweisende Wege widerstandsfähiger Hochschulen und Universitäten

8. AQ Austria Jahrestagung am 23. September 2021 (Registrierung ab Juni)

Hochschulen und Universitäten sind mit dynamischen Entwicklungen und zum Teil unvorhersehbaren äußeren Einflussfaktoren konfrontiert, die sie immer wieder vor neue Herausforderungen stellen. Das haben nicht zuletzt die Ereignisse im Jahr 2020/21 gezeigt.

Den Mitarbeiter*innen von Hochschulen und Universitäten kommt gerade in solchen Situationen rascher Veränderung eine besonders wichtige Rolle zu, da die Qualität in der Lehre, Forschung und Wissenschaft maßgeblich von ihnen getragen und gestaltet wird. In unterschiedlichen fachlichen und organisatorischen Bereichen sind differenzierte Kompetenzen und Qualifikationen sowie das Wissen um die Anwendung passender Maßnahmen und Strategien gefragt. Kompetente und engagierte Mitarbeiter*innen sind somit unerlässlich, um schnell, situationsadäquat und zielgerichtet auf unerwartete Veränderungen reagieren zu können. Hinzu kommen hochschulinterne Supportstrukturen, die Mitarbeiter*innen sowohl bei der Bewältigung herausfordernder Situationen unterstützen, aber auch einen Beitrag zu deren Weiterentwicklung leisten können.

Im Rahmen der diesjährigen AQ Austria Jahrestagung gehen wir in den Themensessions folgenden drei grundsätzlichen Fragen nach.

  • Welche Kompetenzen, Qualifikationen und Haltungen der Mitarbeiter*innen erweisen sich als Stärke unter sich verändernden und herausfordernden Umständen?
  • Welche hochschulinternen Unterstützungsangebote stärken die Mitarbeiter*innen in ihrer Arbeit und Weiterentwicklung?
  • Welche Anforderungen ergeben sich in einem dynamisch geprägten Hochschulbetrieb für das Qualitätsmanagement und die Qualitätsentwicklung?

 Die Tagung wird als Online-Veranstaltung durchgeführt.

Die Anmeldung ist ab Juni 2021 möglich.

Weitere Details finden Sie im Veranstaltungsflyer und auf der AQ-Website.

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 5 Jahren 35 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Vor knapp einem Jahr durfte ich in meinem Blog berichten:

https://martinstieger.blog/2019/10/27/wien-grenzuberschreitend-promovieren-nach-vier-jahren-24-promotionen-internationales-programm-startete-sehr-erfolgreich/

Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung dreier deutscher und eines österreichischen Kollegen heute, können wir bereits 35 erfolgreiche Promotionen feiern.

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Wherebyvereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. VIS Begriffs Wiki

Doktorat in Fernlehre


[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach vier Jahren 24 Promotionen – internationales Programm startete sehr erfolgreich!

24 erfolgreiche Promotionen bislang machen das seit 4 Jahren grenzüberschreitend angebotene Doktoratsstudium der UNIBIT zu einem der erfolgreichsten in Österreich.

Montag letzter Woche konnten fünf Studierende aus Deutschland und Österreich ihre Dissertationen erfolgreich verteidigen – den Newsletter und Absolventenstimmen dazu.

Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

European Cross-border (distant) PhD – in English or German

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/35659736/admin/

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

Immer wieder einmal stellen wir das Programm auch in Webinaren vor – hier ein Link zu einer Aufzeichnung:

https://eduearth.webinarninja.com/live-webinars/89870?tok_reg=afe446b2-c05d-4547-8152-f04b66ee9701-84539495

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 


[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)

Österreich: Meldung ausländischer Studien neu geregelt

Das Board der AQ Austria hat in seiner 55. Sitzung am 3. Juli 2019 die

„Verordnung über Meldeverfahren für Studien ausländischer Bildungseinrichtungen 2019 – § 27 – Meldeverordnung 2019 (§ 27 – MeldeVO 2019)“

sowie die

„Verordnung über die zu meldenden Daten gemäß § 27 Abs 10 HS-QSG – § 27-Datenmeldeverordnung (§ 27 – DatenmeldeVO)“

beschlossen und auf der website veröffentlicht – https://www.aq.ac.at/de/meldung-auslaendischer-studien/meldung-auslaendischer-studien.php

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Bildungseinrichtungen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben vor Aufnahme des Studienbetriebes die in § 27a Abs 1 Z 1-5 HS-QSG angeführten Unterlagen vorzulegen.

Bildungseinrichtungen aus Drittstaaten haben sich vor Aufnahme des Studienbetriebes einer externen Evaluierung nach § 27b Abs 2 HS-QSG zu unterziehen und die in § 27b Abs 1 Z 1-4 HS-QSG angeführten Unterlagen vorzulegen.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Mit der Meldung der ausländischen Studiengänge und der Aufnahme in das Verzeichnis ist keine Feststellung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Studiengängen und entsprechenden österreichischen akademischen Graden verbunden.

Die Studiengänge und akademischen Grade gelten als solche des Herkunfts- bzw. Sitzstaates der ausländischen Bildungseinrichtung.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Vienna International Studies:

Internationales PhD-Programm (in Deutsch und Englisch): 
Webinar am 08.03.2019 um 18:00 Uhr

Wir würden uns freuen, Sie unseren künftigen Webinaren einladen zu dürfen:

Die erste Ausgabe ist dem internationalen PhD-Programm von EduEarth mit der University of Library Studies und Information Technologies (UNIBIT) gewidmet.

In unserem – natürlich kostenlosen – Webinar wollen wir das internationale Promotionsprogramm der UNIBIT/ULSIT vorstellen und Ihre Fragen beantworten.

Registrieren Sie sich bitte auf https://vis.webinarninja.com/webinar/89870 

oder senden Sie ein Mail an team@eduearth.org (gerne auch schon mit Ihren Fragen) und seien Sie am 8. März 2019 um 18 Uhr dabei!  



Weitere Informationen – auch zu den kommenden Webinaren – finden Sie auf https://martinstieger.blog/ oder auf unseren Facebook– und LinkedIn-Seiten.

Die staatliche Universität UNIBIT Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologien, Sofia, ermöglicht ein in Österreich AQ-registriertes Promotionsstudium (auf der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation) in deutscher Sprache.

  1. Promotionsstudium in Österreich

Ausländische Hochschulen dürfen in Österreich auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat anerkannte Ausbildungen im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG darstellen.

Voraussetzung für die Durchführung ist die Meldung der Studien und deren Aufnahme in ein Verzeichnis der AQ Austria[1].

Die UNIBIT hat der AQ Austria vier Promotionsstudien gemeldet und wurden diese in das Verzeichnis aufgenommen:

Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies)

In Österreich durchgeführte Doktoratsstudiengänge:

  1. Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  2. Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  3. Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
  4. Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

(Beschluss des Board vom 10.12.2015)

Die Studiendauer beträgt regulär 3 Jahre. Wenn die Dissertation fertiggestellt ist und sowohl quantitativ als auch qualitativ den Anforderungen entspricht, kann auch früher promoviert werden – jedoch beträgt die Studiendauer mindestens zwei Jahre.

Studiengebühren und Kosten für das Verfahren:

Studiengebühr auf Anfrage!

Die wissenschaftliche Arbeit kann in deutscher Sprache verfasst, muss aber in Bulgarisch oder in Englisch eingereicht werden, so dass ggfs. noch Übersetzungskosten hinzukommen. Diese sind in Bulgarien jedoch recht günstig.

Reisekosten nach Bulgarien fallen für die Verteidigung an, welche in Präsenz in Sofia stattfindet.

Alle anderen Termine können online absolviert werden. Falls für die Verteidigung ein Dolmetscher benötigt wird (weil z.B. in deutscher Sprache präsentiert wird), würden hierfür noch entsprechende Kosten anfallen.

Die Verteidigung kann ohne Dolmetscher in englischer oder bulgarischer Sprache erfolgen.

Die Promotionsurkunde wird in englischer und bulgarischer Sprache ausgestellt.

  1. Prüfungsleistungen:

Die Promotionsleistung besteht aus einer Dissertation und der (2maligen) Verteidigung dieser vor einer Prüfungskommission vor Ort.

Im Laufe des Studiums werden folgende Prüfungsleistungen erbracht:

  1. 5 Einsendeaufgaben in englischer Sprache
  2. 3 Publikationen in Fachzeitschriften oder bei Konferenzen
  3. eine Vorverteidigung
  4. eine Endverteidigung in Sofia (die einzige Präsenzverpflichtung)
  5. bei der Endverteidigung ist ein Auto-Referat – eine Zusammenfassung der Dissertation – aufzulegen.

Bei Publikationen kann die Allensbach Hochschule oder die VIS Management GmbH, Wien, mit eigenen Publikationsorganen unterstützen.

Die Doktorarbeit wird publiziert und in einer eigenen Forschungsreihe der Uni aufgelegt. Damit soll auch die Qualität der Arbeiten nachgewiesen werden.

3.  Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bachelor- und Masterabschluss einer anerkannten Hochschule oder Universität, der Masterabschluss muss zur Promotion berechtigen
  • Oder: Diplomabschluss / Magisterabschluss (Universität), mit mindestens acht Semestern Studium
  • Oder: Diplomabschluss (FH) mit Nachweis, dass es sich um ein 8-semestriges Studium gehandelt hat oder 240 ECTS erreicht wurden
  • Englischkenntnisse, idealerweise mit Nachweis (z.B. TOEFL, Cambridge Certificate, IELTS, sonstige Studiennachweise (z.B. englischsprachige Kurse im Studium)

4.   Anmeldeunterlagen:

Es werden die folgenden Anmeldeunterlagen benötigt:

  • Kopie des Reisepasses
  • 1 Passfoto (Bitte auf der Rückseite mit Namen versehen.)
  • Europass-Lebenslauf: europass.at (bitte in Englisch ausfüllen, mit Farbfoto und Unterschrift des Kandidaten/der Kandidatin.)
  • ein kurzes Motivationsschreiben (in englischer Sprache), 1/2 A-4-Seite, warum man die Promotion anstrebt, mit Thema und Forschungsfrage sowie – methode
  • der Themenvorschlag für die Dissertation – dieser wird mit den Betreuern der Universität noch abgestimmt, jedoch muss die Universität auf Grund der gewünschten Themenbereiche die geeigneten Betreuer aussuchen.
  • alle Studiennachweise, Diplomurkunden, Diplomzeugnisse usw. (soweit möglich in englischer Sprache, deutschsprachige Urkunden müssen übersetzt werden) als beglaubigte Kopie

Die geforderte Übersetzung der Unterlagen durch eine(n) gerichtlich beeidete(n) Dolmetscher(in) und in Folge durch die bulgarische Botschaft können wir gerne koordinieren.

Zusätzlich sind die folgenden Anmeldeunterlagen der Universität auszufüllen:

  • Application to the Rector
  • Concept of the dissertation
  • Aktuelles ärztliches Attest, das die Studierfähigkeit bescheinigt, im Original oder beglaubigte Kopie
  • Publikationsliste, sofern vorhanden.

5.   Informationen zum Ablauf des Studiums:

  1. Einreichung der Anmeldeunterlagen gemäß Punkt 4a) mit Themenvorschlag
  2. Prüfung der Zulassungsmöglichkeiten und des Themenvorschlags (inhaltliche Übereinstimmung mit den Forschungsgebieten der Universität)
  3. Falls der Kandidat oder die Kandidat die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und das Thema inhaltlich passend ist, kann im nächsten Schritt ein Vertrag mit der VIS Management GmbH, Wien (Kontakt: Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, email: stieger@liwest.at) unterzeichnet werden.
  4. Nach Unterzeichnung des Vertrags werden alle Anmeldeunterlagen der Universität (Punkt 4b) ausgefüllt und geprüft. Die Unterlagen werden anschließend zum Nostrifikationsverfahren eingereicht und die Anmeldung an der Universität wird vorgenommen.
  5. Der Kandidat oder die Kandidatin hat grundsätzlich einen eigenen Themenvorschlag zu erstellen. Dieser ist auf dem Formular der Universität „Concept of the dissertation“ einzureichen.
  6. Nach der Anmeldung und Immatrikulation erstellt der Kandidat oder die Kandidatin die Dissertation und erbringt die unter Punkt 2 genannten Prüfungsleistungen. Falls eine Einschreibung in ein Promotionsstudium an einer anderen Universität nachgewiesen werden kann, kann diese Zeit auf das Verfahren angerechnet werden.
  7. Ein Beginn ist jederzeit möglich, es gibt keine festen Einschreibetermine.

Rückfragen und Betreuung:

VIS Management GmbH 

Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Dr. Martin Stieger: martin.stieger@liwest.at

[1] Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wurde 2012 auf der Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als Qualitätssicherungsagentur für die österreichischen Hochschulen gegründet.

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Da die UNIBIT Universität für Bibliothekswissenschaft und Informations-technologien, Sofia, einige Promotionsstudien in Österreich als grenzüberschreitende Studienangebote bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) gemeldet hat und ich in diesen Programmen Studierende begleiten und betreuen darf, möchte ich die immer wieder gestellte Frage nach der Führbarkeit eines dadurch erworbenen PhD– oder Doktorgrades auch hier in meinem blog beantworten:

Führbarkeit des akademischen Grades:

in Deutschland auf Grund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)1 oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
  2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

In Österreich auf Grund des § 88 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG)

Führung akademischer Grade 

§ 88.(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

 

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

European Cross-border (distant) PhD – in English or German

Vienna International Studies

EduEarth and ULSIT present :

 

Cross-border PhD

Highlights of the PhD Programme

  1. BOLOGNA PROCESS
  • Launched in 1999 with the the Bologna Declaration, it now defines the European Higher Education Area (EHEA)
  • The EHEA Ministerial Conferences have taken place throughout whole Europe every 2 or 3 years since then and have acheived:
    • Comparable degrees
    • Credits, ECTS
    • 3 levels (Bachelor, Master, PhD) of cooperation
    • Promoting the mobility of students and teachers
    • Promoting European cooperation in quality assurance
    • Promoting the European dimension in higher education
    • Originally 29 in 1999, now 49 states are included

 

  1. CROSS-BORDER STUDYING
  • Announced in Austria (location Vienna) and AQ registered
  • Agency for Quality Assurance and Accreditation Austria (AQ Austria
  • The inclusion in a directory of AQ Austria is a required condition for conducting foreign university studies, e.g.
  • University of Library Studies and Information Technologies
  • Courses conducted in Austria -> Doctoral programs:
    • Automated Information Processing and Management Systems (PhD or Dr)
    • Organization and Management of Information Processes (PhD or Dr)
    • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD or Dr)
    • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD or Dr)

              (Decision of the Board of 10.12.2015)

 

  1. ULSIT

UNIVERSITY OF LIBRARY STUDIES AND INFORMATION TECHNOLOGIES

  • State University in Sofia
  • In the worldwide ranking list the university is comparable with the University of Mozarteum Salzburg, University of Education Vienna and the University of Applied Sciences Burgenland (Austria) or the University of Speyer, the University of Bochum, the Steinbeis University Berlin (D)

 

  1. CONFERENCE OF THE MINISTRY OF EDUCATION, SCIENCE AND RESEARCH

Germany, legal basis

Decision of the Conference of the Ministry of Culture of 21.09.2001 i. d. F. from 26.06.2015:

Higher education degrees from Member States of the European Union (EU) or the European Economic Area (EEA), as well as higher education degrees of the European University Institute Florence and the Pontifical Universities, can be kept in their original form without appellation of origin.

Holder of a doctoral degree, acquired in a scientific doctoral procedure in EU state or institution, may use the approved common abbreviation of the country of origin. Section 1 of the resolution of 14.04.2000 alternatively points the abbreviation “Dr.” without technical addition and without designation of origin. This does not apply to doctoral degrees awarded without doctoral studies and procedures (so-called professional doctorates) and to doctoral degrees which, according to the legislation of the country of origin, are not assigned to the third level of the Bologna classification of degrees. Simultaneous management of both abbreviations is not permitted.

  1. Quality Control

Germany: ANABIN H+

Bulgaria: Promotions can be requested from around the world via the official home page of NACID: http://nacid.bg/en/dissertations/

Austria: AQ-Registration

 

  1. WE SUPPORT YOU THROUGH THE ENTIRE STUDY PROCESS

the partners:

 

  1. REGISTRATION PROCEDURE

  • Submission of application documents with a doctoral thesis’ topic
  • Examination of the admission options and the topic proposal
  • If the admission requirements are met and the topic is suitable, both sides – agency and student sign a contract
  • After signing of the contract, the student will be accepted by the university
  • Then the candidate has to prepare “Concept of the dissertation” on his / her dissertation
  • The student can start at any time, there are no fixed enrollment dates.

 

  1. DOCUMENTS FOR REGISTRATION
  • Application Form
  • CV in English (europass) with color photo and handwritten signed
  • Notarized master’s degree (Master) or other degree (Dipl.Ing. …) with Diploma Supplement proving the fulfillment of the admission requirements
  • Medical certificate
  • Criminal record certificate if available
  • List of scientific publications, if the student already has ones. Or he / she has to make them during the study
  • Research Concept
  • ID copy
  • Social Security number
  • Dissertation if already available or at least 2/3 finished – then you can do a doctorate within one year
  • Proof of a completed course in English – otherwise you will need

 

  1. PH.D. RESEARCH CONCEPT
  • TITLE OF PHD DISSERTATION
  • AUTHOR
  • PHD SUPERVISOR(S)
  • TOPIC
  • STATE OF THE ART
  • RESEARCH OBJECT
  • RESEARCH SUBJECT
  • AIM OF THE RESEARCH
  • RESEARCH TASKS
  • WORKING HYPOTHESIS
  • RESEARCH METHODOLOGY AND TOOLS
  • CRITERIA FOR SUCCESS, QUALITY AND EFFECTIVENESS OF THE RESEARCH AND THE METRICS
  • FINAL RESEARCH PRODUCT/ OUTCOME
  • CUSTOMER OF THE RESEARCH PRODUCT AND WAYS IT CAN BE USED
  • APPROBATION AND IMPLEMENTATION OF THE PRODUCT
  • STRUCTURE AND SHORT CHAPTER ANNOTATIONS
  • PUBLICITY OF RESULTS
  • EXPECTED SCIENTIFIC AND PRACTICAL CONTRIBUTIONS

 

  1. PROCESS OF STUDY

After the successful registration and enrollment the candidate completes the dissertation and provides the required examinations:

  • At least three publications
  • Proof of knowledge of the English language
  • 5 – 6 Submitted assignments, which bring you ECTS are confirmed in the transcript
  • Author’s summary of the dissertation
  • A pre-defense (can also be done via skype)
  • Completion of the dissertation
  • The final defense of the work (defensio) in Sofia

 

  1. COURSE EXAMS – EXAMPLE
  • COURSE NAME: Theory and Practice of Knowledge Management
  • EXAM FORM: Essay on the book “The Revolutionary Wealth” (Alvin Toffler and Heidi Toffler, 2007).
  • Write an essay no less than 1500 words no longer than 2000 words (ex.: no less than 5 pages and it shouldn’t exceed 7 pages). The font you are to use for your text should be 14-point Times New Roman, whether in normal, bold, or italic, the line spacing should be exactly 1,5.
  • Choose your own topic depending on the issue/ issues that you find most interesting or intriguing in the book. Read carefully the criteria for evaluation of essays at the University before you start writing it. Do not forget to write the title of the essay and to include a statement of your main thesis in the beginning.

 

12. Final Defense in Sofia

The study duration is normally 3 years. If the dissertation is completed and meets the requirements both quantitatively and qualitatively, you can also do your doctorate earlier.

Tuition and costs of the procedure:

  • The tuition fee is EUR 19,900, which includes the fees for two years. If a third year is needed, EUR 1,200 will be added to the faculty fees.
  • The work has to be submitted in Bulgarian or in English, so that translation costs may be added if necessary. These are in Bulgaria with about EUR 6.00 / page (Bulgarian – German) but quite cheap.
  • Travel expenses to Bulgaria are incurred only for the defense, which takes place in presence in Sofia. All other appointments can be completed online, e.g. the pre-defense.
  • If an interpreter is required for the defense, there would be a corresponding cost. The defense can be in English or Bulgarian.

 

SOME OF OUR DOCTORS

Dr. Georg Votava, Director bei Lohmann&Rauscher Export and Emerging Market

Working in one of the leading companies for medical devices in Europe for more than 25 years, I am responsible for the worldwide export business. After my PhD program I got promoted as the new head for worldwide education and training, and all international affairs.

Dr. Hesham Hafez, Owner of Paper Distribution International PDI GROUP

It is my greatest pleasure to work with EduEarth and VIS, and I am very pleased to recommend their team. They have helped and supported me a lot throughout my PhD program. I was very impressed on how they walked me through the whole study process where they assisted me on every detail I need. The people who worked with me are very helpful and professional.”

Dr. Brigitte Mitterlechner-Pollak, Scientific / legal assistant at the controlling office, Federal Administrative Court

I can recommend the EduEarth and VIS teams 100%! They helped me a lot during my PhD program, and they were really perfect in their mission to educate and support me throughout the whole study process. The people working with me understood and facilitated everything that I needed.”

 

ASK US MORE

www.eduearth.org

team@eduearth.org

+359 899 993 654

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

Die staatliche Universität UNIBIT Universität für Bibliothekswissenschaft und Informationstechnologien, Sofia, ermöglicht ein in Österreich AQ-registriertes Promotionsstudium (auf der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation) in deutscher Sprache.

  1. Promotionsstudium in Österreich

Ausländische Hochschulen dürfen in Österreich auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat anerkannte Ausbildungen im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 UG darstellen.

Voraussetzung für die Durchführung ist die Meldung der Studien und deren Aufnahme in ein Verzeichnis der AQ Austria[1].

Die UNIBIT hat der AQ Austria vier Promotionsstudien gemeldet und wurden diese in das Verzeichnis aufgenommen:

Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies)

In Österreich durchgeführte Doktoratsstudiengänge:

  1. Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  2. Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  3. Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
  4. Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

(Beschluss des Board vom 10.12.2015)

Die Studiendauer beträgt regulär 3 Jahre. Wenn die Dissertation fertiggestellt ist und sowohl quantitativ als auch qualitativ den Anforderungen entspricht, kann auch früher promoviert werden – jedoch beträgt die Studiendauer mindestens zwei Jahre.

Studiengebühren und Kosten für das Verfahren:

Studiengebühr auf Anfrage!

Die wissenschaftliche Arbeit kann in deutscher Sprache verfasst, muss aber in Bulgarisch oder in Englisch eingereicht werden, so dass ggfs. noch Übersetzungskosten hinzukommen. Diese sind in Bulgarien jedoch recht günstig.

Reisekosten nach Bulgarien fallen für die Verteidigung an, welche in Präsenz in Sofia stattfindet.

Alle anderen Termine können online absolviert werden. Falls für die Verteidigung ein Dolmetscher benötigt wird (weil z.B. in deutscher Sprache präsentiert wird), würden hierfür noch entsprechende Kosten anfallen.

Die Verteidigung kann ohne Dolmetscher in englischer oder bulgarischer Sprache erfolgen.

Die Promotionsurkunde wird in englischer und bulgarischer Sprache ausgestellt.

  1. Prüfungsleistungen:

Die Promotionsleistung besteht aus einer Dissertation und der (2maligen) Verteidigung dieser vor einer Prüfungskommission vor Ort.

Im Laufe des Studiums werden folgende Prüfungsleistungen erbracht:

  1. 5 Einsendeaufgaben in englischer Sprache
  2. 3 Publikationen in Fachzeitschriften oder bei Konferenzen
  3. eine Vorverteidigung
  4. eine Endverteidigung in Sofia (die einzige Präsenzverpflichtung)
  5. bei der Endverteidigung ist ein Auto-Referat – eine Zusammenfassung der Dissertation – aufzulegen.

Bei Publikationen kann die Allensbach Hochschule oder die VIS Management GmbH, Wien, mit eigenen Publikationsorganen unterstützen.

Die Doktorarbeit wird publiziert und in einer eigenen Forschungsreihe der Uni aufgelegt. Damit soll auch die Qualität der Arbeiten nachgewiesen werden.

3.  Zulassungsvoraussetzungen:

  • Bachelor- und Masterabschluss einer anerkannten Hochschule oder Universität, der Masterabschluss muss zur Promotion berechtigen
  • Oder: Diplomabschluss / Magisterabschluss (Universität), mit mindestens acht Semestern Studium
  • Oder: Diplomabschluss (FH) mit Nachweis, dass es sich um ein 8-semestriges Studium gehandelt hat oder 240 ECTS erreicht wurden
  • Englischkenntnisse, idealerweise mit Nachweis (z.B. TOEFL, Cambridge Certificate, IELTS, sonstige Studiennachweise (z.B. englischsprachige Kurse im Studium)

4.   Anmeldeunterlagen:

Es werden die folgenden Anmeldeunterlagen benötigt:

  • Kopie des Reisepasses
  • 1 Passfoto (Bitte auf der Rückseite mit Namen versehen.)
  • Europass-Lebenslauf: europass.at (bitte in Englisch ausfüllen, mit Farbfoto und Unterschrift des Kandidaten/der Kandidatin.)
  • ein kurzes Motivationsschreiben (in englischer Sprache), 1/2 A-4-Seite, warum man die Promotion anstrebt, mit Thema und Forschungsfrage sowie – methode
  • der Themenvorschlag für die Dissertation – dieser wird mit den Betreuern der Universität noch abgestimmt, jedoch muss die Universität auf Grund der gewünschten Themenbereiche die geeigneten Betreuer aussuchen.
  • alle Studiennachweise, Diplomurkunden, Diplomzeugnisse usw. (soweit möglich in englischer Sprache, deutschsprachige Urkunden müssen übersetzt werden) als beglaubigte Kopie

Die geforderte Übersetzung der Unterlagen durch eine(n) gerichtlich beeidete(n) Dolmetscher(in) und in Folge durch die bulgarische Botschaft können wir gerne koordinieren.

Zusätzlich sind die folgenden Anmeldeunterlagen der Universität auszufüllen:

  • Application to the Rector
  • Concept of the dissertation
  • Aktuelles ärztliches Attest, das die Studierfähigkeit bescheinigt, im Original oder beglaubigte Kopie
  • Publikationsliste, sofern vorhanden.

5.   Informationen zum Ablauf des Studiums:

  1. Einreichung der Anmeldeunterlagen gemäß Punkt 4a) mit Themenvorschlag
  2. Prüfung der Zulassungsmöglichkeiten und des Themenvorschlags (inhaltliche Übereinstimmung mit den Forschungsgebieten der Universität)
  3. Falls der Kandidat oder die Kandidat die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und das Thema inhaltlich passend ist, kann im nächsten Schritt ein Vertrag mit der VIS Management GmbH, Wien (Kontakt: Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, email: stieger@liwest.at) unterzeichnet werden.
  4. Nach Unterzeichnung des Vertrags werden alle Anmeldeunterlagen der Universität (Punkt 4b) ausgefüllt und geprüft. Die Unterlagen werden anschließend zum Nostrifikationsverfahren eingereicht und die Anmeldung an der Universität wird vorgenommen.
  5. Der Kandidat oder die Kandidatin hat grundsätzlich einen eigenen Themenvorschlag zu erstellen. Dieser ist auf dem Formular der Universität „Concept of the dissertation“ einzureichen.
  6. Nach der Anmeldung und Immatrikulation erstellt der Kandidat oder die Kandidatin die Dissertation und erbringt die unter Punkt 2 genannten Prüfungsleistungen. Falls eine Einschreibung in ein Promotionsstudium an einer anderen Universität nachgewiesen werden kann, kann diese Zeit auf das Verfahren angerechnet werden.
  7. Ein Beginn ist jederzeit möglich, es gibt keine festen Einschreibetermine.

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

[1] Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) wurde 2012 auf der Basis des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als Qualitätssicherungsagentur für die österreichischen Hochschulen gegründet.