fernstudium-direkt.de das Vergleichs- und Bewertungsportal rund um Fernstudien, Online-Studien und berufsbegleitende (Online-)Weiterbildung konnte der Allensbach Hochschule das Siegel „exzellenter Anbieter“ verleihen.
Damit wird die Allensbach Hochschule für durchschnittlich fünf Sterne bei den Bewertungen im Jahr 2021 ausgezeichnet.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.
So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.
Zeit- und ortsunabhängige Fernstudien und Online-Angebote helfen neben straffem Zeitmanagement das Problem Zeit zu lindern.
Das Bildungsdarlehen und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildung ermöglichen es Ihnen Ihre angestrebte höhere Qualifikation zu finanzieren.
Ein Bildungsdarlehen z.B. von Wüstenrot ermöglicht die Finanzierung der angestrebten Höherqualifikation – von der Werkmeisterprüfung oder IT- und Computerschulungen über Lehrgänge zu Unternehmensführung und Management bis zum kompletten Auslandsstudium oder dem begehrten VIS-Studium an einer renommierten Hochschule:
Das TopUp: Für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich über VIS die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester einen zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Nano Degrees: Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren. Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
Das Bildungsdarlehen deckt praktisch alle Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung auftreten können.
Das benötigte Bildungskapital steht Ihnen gleich, ohne Ansparen zur Verfügung.
Durch eine fixe Zinsobergrenze bleibt die Investition in Ihre Zukunft immer kalkulierbar.
Sie können damit auch sofort mit Ihrer Aus- und Weiterbildung beginnen!
Möglich ist ein Bildungsdarlehen für österreichische Staatsbürger und/oder EU-Bürger mit einem Wohnsitzaufenthalt seit mindestens 6 Jahren in Österreich.
Voraussetzung ist ein Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit, seit mindestens 4 Monaten, ein unbefristetes, ungekündigtes Dienstverhältnis.
Das Einkommen muss auch während der Ausbildung gegeben sein.
Es dürfen keine Privatkredite aktuell vorhanden sein und keine höheren Hypothekendarlehen.
Es ist auch möglich eine Person aus dem Familienverband als Bürgen zu benennen, wenn diese Person die angeführten Voraussetzungen erfüllt.
Die Höchstdarlehenssumme beträgt Euro 30.000,00.
Die Rückzahlung des Bildungsdarlehens kann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, z.B. wenn „Überstunden“ wieder möglich sind.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
Mastergrade in der Weiterbildung („Master of Business Administration“, Master in …“) werden nach Abschluss von
Universitätslehrgängen
an öffentlichen Universitäten[1] gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
an Privatuniversitäten[2] gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
Lehrgängen zur Weiterbildung
an (privaten) Fachhochschulen[3] gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
an Privathochschulen[4]gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
Hochschullehrgängen[5] an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
verliehen, deren
Zugangsbedingungen,
Umfang und
Anforderungen
mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
Bis 31. 12. 2012 auch nach Abschluss von Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
Bewertung in Österreich durch das zuständige Ministerium:
Mastergrade in der Weiterbildung sind
akademische Grade
auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
mit starkem Berufsbezug,
für das seinerseits ein abgeschlossenes
Bachelorstudium,
Diplomstudium oder Masterstudium bzw.
eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.
Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.
man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
…….
nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut
haben.
Internationale Bewertung:
Mastergrade entsprechen den Spezialisierungsstudien, die in manchen Staaten parallel zu den Doktoratsstudien eingerichtet sind, z.B.
„Master Universitario“ in Italien;
„Licentiat“ in Schweden;
„Diplôme d‘études approfondies“ in Frankreich [nur ungefähre Entsprechung],
„Maestro“ in Spanien.
Auf Grund eines Mastergrades in der Weiterbildung ist auch nicht mit einer Zulassung zu einem Doktoratsstudium im Ausland zu rechnen.
In den Lehrgängen besteht die Möglichkeit der Anrechnung im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen.
Anrechnungen in anderen Studien:
In Anrechnungsfragen der im Rahmen der Masterstudien erbrachten Studienleistungen für weitere ordentliche oder außerordentliche Studien ist der § 78 Abs. 8 Universitätsgesetz 2002 idgF zur Anwendung zu bringen: „Positiv beurteilte Prüfungen, die außerordentliche Studierende abgelegt haben, sind für ordentliche Studien nach Maßgabe der Gleichwertigkeit nur insoweit anerkennbar, als sie im Rahmen von Universitätslehrgängen oder Hochschullehrgängen“ abgelegt wurden.
Online-Angebote:
VIS vermittelt in Fernlehre – also neben Beruf und Familie ortsunabhängig und in freier Zeiteinteilung – absolvierbaren Lehrgänge der Weiterbildung der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.
Diese Lehrgänge werden in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland durchgeführt und so kommen die Abschlüsse als
akademische Experten (akademische/r Business Manager/in oder akademische/r Immobilienmaklerin) und der
Gemäß § 88 UG sind Inhaber/inn/en eines Mastergrades berechtigt, diesen in vollem Wortlaut oder abgekürzt (z.B. „MA“, „MSc“) ihrem Namen nachzustellen.
Auch das Recht auf Eintragung in Urkunden in abgekürzter Form ist damit verbunden.
Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien: vis@viennastudies.com
(1) Die Universitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten.
(2) Universitätslehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme (§ 54d) oder als gemeinsam eingerichtete Studien (§ 54e) und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Rechtsträgern durchgeführt werden.
(3) Für den Besuch von Universitätslehrgängen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Universitätslehrgangs vom Rektorat festzusetzen. Ordentlichen Studierenden, die eine Studienbeihilfe beziehen, ist auf Antrag unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit eine Ermäßigung des Lehrgangsbeitrags zu gewähren.
(4) Die Teilnahme an Universitätslehrgängen der Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, die im öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag durchgeführt werden, ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer frei von Lehrgangsbeiträgen.
(5) Im Curriculum eines Universitätslehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semester umfasst.
[2] Universitätslehrgänge gem. § 3 Abs. 4 PUG: Privatuniversitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. Diese können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Rechtsträgern durchgeführt werden.
(1) Die Erhalter sind berechtigt, in den Fachrichtungen der bei ihnen akkreditierten Fachhochschul-Studiengänge auch Lehrgänge zur Weiterbildung anzubieten. Diese Lehrgänge zur Weiterbildung sind in einer angemessenen Form in die hochschulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung einzubinden.
(2) Im Studienplan eines Lehrganges zur Weiterbildung dürfen im jeweiligen Fach international gebräuchliche Mastergrade festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind. Die Qualität der Lehre ist durch ein wissenschaftlich und didaktisch entsprechend qualifiziertes Lehrpersonal sicher zu stellen.
(3) Wenn Abs. 2 nicht zur Anwendung kommt, darf die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweiligen Lehrganges zur Weiterbildung charakterisierenden Zusatz festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Lehrgänge zur Weiterbildung zu verleihen ist, die mindestens 60 ECTS-Anrechnungspunkte umfassen.
(4) Für den Besuch von Lehrgängen zur Weiterbildung haben die außerordentlichen Studierenden einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Er ist unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Lehrganges zur Weiterbildung festzusetzen.
(5) Den Urkunden über die Verleihung der Bezeichnung dürfen fremdsprachige Übersetzungen angeschlossen werden, wobei die Benennung des Erhalters und des ausstellenden Organs sowie die Bezeichnung selbst nicht zu übersetzen sind.
[4] Lehrgänge zur Weiterbildung gem. § 8 Abs. 4 PrivHG: Privathochschulen sind berechtigt, Lehrgänge zur Weiterbildung einzurichten und Privatuniversitäten sind berechtigt, Universitätslehrgänge einzurichten. Diese können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit außerhochschulischen Rechtsträgern durchgeführt werden.
(1) An den Pädagogischen Hochschulen sind Hochschullehrgänge zur Fort- und Weiterbildung
1.
von Lehrerinnen und Lehrern nach den inhaltlichen Vorgaben des zuständigen Regierungsmitglieds oder mit dessen Ermächtigung zur Wahrung der regionalen Erfordernisse der diesem unterstehenden Schulbehörden sowie
2.
in allgemeinen pädagogischen Professionsfeldern der Betreuung von Kindern und Jugendlichen
einzurichten.
(2) Es sind Hochschullehrgänge zur Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern für die Freizeit an ganztägigen Schulformen (Hochschullehrgänge für Freizeitpädagogik) sowie Hochschullehrgänge zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen (für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe) einzurichten, deren Arbeitsaufwand jeweils 60 ECTS-Anrechnungspunkte beträgt.
(3) Es können Hochschullehrgänge zur wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Weiterbildung im Umfang von mindestens 90 und höchstens 120 ECTS-Anrechnungspunkten bedarfsgerecht und nach Prüfung über die Erfüllung der wissenschaftlichen und professionsorientierten Voraussetzungen im Sinne des § 74a Abs. 1 Z 3 nach Maßgabe der Schwerpunktsetzungen des zuständigen Regierungsmitgliedes im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrages eingerichtet werden.
(4) Im Rahmen der eigenen Rechtspersönlichkeit der Pädagogischen Hochschule können in sämtlichen pädagogischen Berufsfeldern Hochschullehrgänge (insbesondere zur wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung) eingerichtet werden, die auf andere pädagogische Berufsfelder als jene der Bachelor- und Masterstudien ausgerichtet sind.
(5) Hochschullehrgänge können auch als gemeinsame Studienprogramme oder als gemeinsam eingerichtete Studien und während der lehrveranstaltungsfreien Zeit angeboten und zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit anderen Rechtsträgern durchgeführt werden.
(6) Im Curriculum eines Hochschullehrgangs kann eine Höchststudiendauer vorgesehen werden, die mindestens die vorgesehene Studienzeit zuzüglich zwei Semestern umfasst.
VIS ermöglicht Regelstudien & Weiterbildung im Fernstudium
Vienna International Studies (VIS) bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Möglichkeiten an und kann Ihnen einen individuellen Bildungsplan erstellen, den Sie auch erfüllen können.
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten können auch ECTS erworben werden, die im Anschluss auch für weitere Lehrgänge oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
für AbsolventInnen eines Masterstudiums, gerade auch für Mastergrade in der Weiterbildung(MBA …) bietet sich die wirklich einmalige Gelegenheit, in nur einem Semester mit einem zusätzlichen MSc als TopUp abschließen zu können.
Man kann über VIS nicht nur akademische Studien oder Lehrgänge absolvieren, man kann auch Nano Degrees – also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren. Das ist über den VIS-Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.
Master of Science (MSc) in einem Semester:
Kommunikation – VIS Nano Degree:
Wir beraten Sie gerne individuell und persönlich.
Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu Online-Lehrgängen: vis@viennastudies.com
– in Kooperation mit unterschiedlichen Hochschulen aus
Bulgarien
Deutschland
Frankreich
Groß Britannien
Österreich
Polen
Serbien
absolviert werden.
Fast alles online und auch in deutscher Sprache.
Diese Kooperationen bieten VIS die Möglichkeit, ganz individuell auf die Bedürfnisse der Studierenden mit unterschiedlichen Bildungsbiographien einzugehen.
VIS bietet den Maßanzug, der aus genormten Programmen zusammengestellt werden kann.
Wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail mit Ihren Vorstellungen an VIS: vis@viennastudies.com
Zum ersten Mal präsentiert das Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung 2020“.
Die Auszeichnung basiert auf einer komplexen
Onlineanalyse, die über die Methodik „Social Listening“ an rund 20.000
Anbietern von Erwachsenenbildung durchgeführt
wurde.
Erfüllten die Anbieter fünf Kriterien (wie Mitarbeiterzahl,
Online-Bewertungen und Lernkonzept, Fokussierung auf berufliche
Weiterbildung und keine reinen Apps und Onlineprogramme) wurden sie in die
Bewertung aufgenommen.
Die verbliebenen Unternehmen wurden in den Kategorien Reputation,
Bekanntheit und Kundennähe bewertet.
Dazu wurden Online-Bewertungen, Tonalitätsanalysen und Follower-Zahlen
sowie Interaktionen zur Bewertung mit unterschiedlicher Gewichtung
herangezogen.
92
Weiterbildungsanbieter, davon 16 Fernschulen, schafften es in die finale Liste!
„Dass wir zu den
besten Weiterbildungseinrichtungen in Deutschland gehören, ist für uns eine
große Ehre und zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und
Praxisnähe ausgerichtetes Konzept genau richtig ist“
Unter den rund 20.000 Anbietern von Programmen in der
Erwachsenenbildung hat sich die Allensbach Hochschule vor allem mit ihrem
digitalen Lehr- und Lernkonzept durchgesetzt.
„Die Allensbach
Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren
Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten
Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch
didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die
Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht
ihnen jederzeit ein Dozent oder eine Dozentin zur Verfügung.
VIS und die Akademie für Unternehmensmanagement (AFUM), Monheim bei Köln, ermöglichen mittels einer Kooperation Studierenden an der staatlichen Buckinghamshire New University, kurz New Bucks, Bachelor- und Masterstudien in Fernlehre (mit Präsenzseminaren in Monheim oder gänzlich online) zu absolvieren.
Die Buckinghamshire New University, kurz New Bucks, ist eine staatliche, also öffentliche britische Universität und hat je einen Campus in High Wycombe und in Uxbridge.
Die Universität ist ca. 50 Kilometer von London entfernt und deshalb
sehr gut erreichbar.
Die Wurzeln von New Bucks gehen in das Jahr 1893 zurück, als das
Buckinghamshire Chilterns College gegründet wurde.
New Bucks ist heute eine hochmoderne Universität mit ca. 18.000 Studierenden und gehört zu den beliebtesten Universitäten in Großbritannien (“Good University Ranking Guide“).
Im Teaching Excellence Framework (TEF) 2018
wurde sie mit dem Silver Award ausgezeichnet, das herausragende Leistungen beim
Lernen und Lehren in der Hochschulbildung anerkennt.
Die AFUM bietet in Kooperation mit New Bucks sowohl den Bachelor of Arts in Business Management, als auch Masterprogramme wie den
MBA,
den MSC Master of Science in Marketing Communications und
den MA Master of Arts in Leadership and Management an.
Im internationalen Bachelor-Programm können Sie zwischen branchenspezifischen Zusatzqualifikationen in den folgenden Schwerpunkten wählen:
Wirtschaftspsychologie
Automobilwirtschaft
International Management
Handelsmanagement
IT Management
Tourism & event Management
Im Anschluss an die Masterprogramme können Sie über VIS auch in einem grenzüberschreitenden Promotionsprogramm Ihren PhD-Abschluss (Dr.) auf der 3. Bologna-Stufe erreichen.
Die Idee und den Begriff verdanken wir Prof. Sebastian Thrun, der 2012 bereits Bildung demokratisieren und für möglichst viele Menschen zugänglich machen wollte.
Seine Online-Vorlesungen
zur Künstlichen Intelligenz absolvierten mehr als 160.000 KursteilnehmerInnen
weltweit und 23.000 davon legten auch die Prüfung darüber ab.
Online-Studierende dabei oft mit besseren Resultaten als seine
Stanford-Studierenden im Hörsaal.
Heute ist die Online-Lernplattform Udacity ein Erfolgsprojekt und auch die Bezeichnung Nano-Degree für kürzerfristige Lernformate ein Begriff.
Nano-Degrees stellen Kurse dar, die oft in einzelne Module aufgeteilt online absolviert werden können. Natürlich können diese auch kombiniert mit Präsenzangeboten (Blended Learning) und unter tutorieller Begleitung angeboten werden.
Wichtig ist die hohe
Qualität der praktischen und theoretischen Lerneinheiten – dann werden die Nano-Degree-Abschlüsse
von der Wirtschaft und den Arbeitgebern auch entsprechend anerkannt.
Der österreichische Fernlehranbieter ASAS und die 1. Bayerische Fleischerschule Landshutbieten nun genau solche Nano-Degrees und in dieser Form wohl einzigartige Kooperationslehrgänge an:
Die langjährige Fernlehrexpertise der ASAS und die hohe Fachkompetenz der Bayerischen Fleischerschule verbinden sich hier in bewährter Weise zu einem für die ganze Branche wichtigen und innovativen Lehrangebot (On-Demand-Weiterbildung).
Bei
Interesse an einem entsprechenden Weiterbildungsangebot
oder zum Studienangebot (Online Bachelor-,
Master- und PhD-Studien) ganz allgemein wenden Sie sich einfach direkt an mich:
martin.stieger@liwest.at
[1] Auch wenn
damit nicht wirklich der Einheitenvorsatz für den
milliardsten Teil gemeint ist, ein solches Nano-Degree erfordert mehr als einen
Sekundenbruchteil an work load
Über VIS werden in Wien Studienprogramme ausländischer Hochschulen grenzüberschreitend angeboten und dabei alle Stufen der „Bologna“-Architektur (Bachelor, Master, Promotion) abgedeckt.
Neben den Regelstudiengängen ermöglicht VIS auch akademische Weiterbildung (Expertenlehrgänge, Masterlehrgänge) in Fernlehre.
VIS selbst ist keine Hochschule sondern kann dieses umfassende Studienangebot im Rahmen von Kooperationen mit unterschiedlichen Universitäten und (Fach-)Hochschulen anbieten.
Das ermöglicht dem VIS-Team, für jede/n Interessierte/n ein individuelles Studienangebot quasi maß-zu-schneidern.
Die Zulassungsvoraussetzungen, das inhaltliche Studienangebot, die Studiengebühren, die Unterrichtssprache ….. sind so unterschiedlich wie die Interessen der potentiell Studierenden selbst.
Besuchen Sie daher unsere Website https://viennastudies.com oder lassen Sie sich ganz einfach vom VIS-team umfassend beraten.
Sowohl der Bachelor-Studiengang, als auch der Masterstudiengang Finance werden im Fernstudium angeboten und eignen sich dadurch besonders gut für Berufstätige, denn die Studiengänge finden online und ohne Präsenzveranstaltungen sowie ohne Präsenzpflicht statt.
Der Masterstudiengang Finance wurde von der Akkreditierungsagentur ZEvA 2017 für 7 Jahre re-akkreditiert und ist bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.
Der Fernstudiengang „Finance – Master of Arts“ beinhaltet vier aufeinander aufbauende Studienabschnitte mit sehr vielfältigen Inhalten:
1. Semester:
Methoden des wiss. Arbeitens und der empirischen Sozialforschung
Internationales Management und interkulturelle Kompetenz
Internationale Finanzmärkte
Leadership
Prozessmanagement und Prozessqualität
Projektmanagement
Semester:
Corporate Finance
Bonitätsbeurteilung und Rating
Digital Finance
Risikomanagement
Portfoliomanagement
Corporate Governance und Compliance
Semester:
Sie absolvieren drei Module Ihrer Vertiefungsrichtung und erwerben Expertenwissen.
Wahlpflichtbereich „Banking“
Vertriebsmanagement
Produktionsmanagement
Gesamtbanksteuerung und Aufsichtsrecht
Wahlpflichtbereich „Wealth Management“
Performanceanalyse in der Praxis
Finanz- und Nachfolgeplanung
Private Equity und Hedgefonds
Wahlpflichtbereich „Family Office Management“
Geschäftsmodelle und Kerndienstleistungen des Family Office Management
Rechtliche und steuerliche Themen des Family Office Management
Family Governance, Trusted Advisor und Life Consulting beim Family Office Management
Als Vorbereitung für Ihre Master-Arbeit fertigen Sie in diesen Modulen jeweils eine Seminararbeit an, in welcher Sie sich mit fachspezifischen Themen auseinandersetzen.
Semester:
Zentrales Highlight zum Ende Ihres Fernstudiums ist die Master-Arbeit.
Mit dieser beweisen Sie, dass Sie ein Problem aus den Themenbereichen des Master-Studiums selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.
Selbstverständlich werden Sie während dieser Phase individuell von unseren Professoren betreut.
Studienabschluss:
Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht haben, verleiht Ihnen die Hochschule Allensbach den akademischen Grad “Master of Arts – Finance”, welcher Sie auch zur Promotion bspw. an einer unserer Partneruniversitäten berechtigt.
Alternativ vergibt die Hochschule den akademischen Grad “Magister Artium”.
Bei Interesse und für Rückfragen erbitte ich ein Mail an