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Baden-Württemberg: die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften erhalten das Promotionsrecht

 Foto © Land Baden-Württemberg

Der Wissenschaftsausschuss im Landtag hat den Weg für eine Promotion an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften frei gemacht. Ein Promotionsverband wird künftig die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen verleihen.

Die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg haben einen neuen Weg zur Promotion: Ein gemeinsamer Promotionsverband wird künftig den Doktorgrad verleihen können. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat am Mittwoch, 21. September 2022 sein Einvernehmen mit einer entsprechenden Verordnung erteilt. Noch im September soll das neue Promotionsrecht im Gesetzblatt verkündet werden.

Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst: „Ich freue mich sehr, dass mit dem Einvernehmen des Wissenschaftsausschusses zur Rechtsverordnung ein neuer Weg für die wissenschaftliche Weiterqualifikation offen steht. Viele junge Menschen werden davon profitieren. Die beteiligten Hochschulen werden in ihrer wissenschaftlichen Arbeit weiter gestärkt.“

Prof. Dr. Volker Reuter, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der HAW und des neu gegründeten Promotionsverbands: „Die HAW in Baden-Württemberg machen heute den folgerichtigen und ihrer Entwicklung in der anwendungsorientierten Forschung angemessenen Schritt innerhalb des Wissenschaftssystems. Unsere forschungsaffinsten und -stärksten Professorinnen und Professoren haben jetzt die Möglichkeit, in ihren gesellschaftlich hochrelevanten Projekten und Themen junge Menschen eigenverantwortlich und qualitätsgesichert zur Promotion zu führen. Dies ist auch eine Stärkung und Anerkennung der regionalen Innovationssysteme, die sich um die HAW-Standorte etabliert haben“

Baden-Württemberg war 2014 das erste Land, das eine Klausel im Hochschul­gesetz verankert hat, die es möglich macht, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. Nachdem die HAW in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren auch auf dem Gebiet der Forschung Spitzenleistungen erbracht haben, hat die Wissenschaftsministerin entschieden, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.

Promotionsverband vergibt Doktorgrade

Laut Verordnung geht das Promotionsrecht an einen Hochschulverband, dem alle staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg angehören. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird künftig die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW verleihen. Für besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren wird ein Promotionszentrum eingerichtet. Dies ermöglicht einheitliche Prozesse und Qualitätsstandards und den wissenschaftlichen Austausch über die Hochschulgrenzen hinweg.

Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So müssen auch im Promotions­zentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entschei­dung vorgelegt werden. Kern der Qualitätssicherung ist die zeitlich befristete Aufnahme der anhand objektiver Kriterien nachgewiesen forschungsstärksten Professorinnnen und Professoren in das Promotionszentrum. Beim Start des Zentrums werden es 223 Gründungsmitglieder sein, deren Anträge individuell geprüft und begutachtet wurden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird außerdem die Promotionsver­fahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualitätsstandards aufweist.

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Die Allensbach Hochschule:

Promotion im Fernstudium:

Dr. – PhD – PhDr. – DBA?

The PhD Club

Studierende und Absolvent*innen des grenzüberschreitend angebotenen Promotionsprogrammes der UNIBIT haben sich in einem PhD Club zusammen geschlossen, um Erfahrungen auszutauschen, Netzwerke zu knüpfen, …. und um sich auch einmal im Jahr vor Ort an der Universität in Sofia zu treffen.

Zwei solcher Treffen (2021 und 2022) fanden bereits unter reger Beteiligung – im September konnten auch zwei Promotionsurkunden übergeben werden – statt.

Derzeit hat der bereits sehr aktive PhD Club rund 80 Mitglieder.

Ein kurzer Überblick zum Promotionsprogramm:

  • Das grenzüberschreitende Studium wird mit einem Doktorgrad (Dr.) auf der Stufe 3 (Bolognastufe PhD) abgeschlossen.
  • Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt mittels Nachweises eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. entsprechende Diplomstudien.
  • Die Zulassung zu einem der akkreditierten Programme wird auf Grundlage eines geeigneten PhD-Research-Conceptes ausgesprochen. 
  • Das Promotions-Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig  absolvierbar.

Links zu Absolventenstimmen und weitere Infos finden sich hier:

🎬 VIS Youtube Videos zum Thema Promotion

🎬 VIS Absolventenstimmen 

📖 VIS Website NEWS Artikel zum Thema Promotion

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür 

Erfolgreiches Promotionsprogramm – Wir feiern den 40. Absolventen

Dr. Vindigni – Mit VIS und Eduearth zur Promotion

👓 Martin Stieger BLOG

Grenzüberschreitend und in Fernlehre in Österreich promovieren

Deutschsprachiges Promotionsstudium der UNIBIT in Österreich

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

European cross border distant PhD in English or German

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

VIS erstellt gerne auch Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch in dem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Hier können Sie VIS auf YouTube folgen.

Immer wieder interessante News zum VIS-Fernstudien-Angebot können Sie hier finden:

https://viennastudies.com/news

Promotion im Fernstudium:

Doktorat in Fernlehre:

Dr. – PhD – DBA – PhDr.?

Doktoratsstudien: Umfang des Studiums, ECTS, Bezeichnung, Zulassungsfrist ……

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

Mit dieser Frage habe ich mich in meinem Blog und auch auf Youtube schon befasst.

Heute möchte ich zwei weitere oft gestellte Fragen beantworten:

  1. Wird der Umfang eines Doktoratsstudiums im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) auch in ECTS-Anrechnungspunkten angegeben?

Nein!

Das österreichische UG – Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 – regelt im § 54 (2) UG eindeutig: Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben.

Aber:

Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden. (§ 54 (2) UG)

In den jeweiligen Promotionsprogrammen können nun Studienleistungen gefordert werden wie z.B. spezielle Doktoranden-Seminare und auch Prüfungsleistungen vorgeschrieben werden, für die es dann sehr wohl ECTS-Anrechnungspunkte geben kann.

So kann man also in einem dreijährigen Doktoratsstudium durchaus beispielsweise 60 ECTS an Prüfungsleistungen ableisten müssen, die durch die Universität auch gesondert bestätigt werden können.

Wichtig ist auch, dass sogenannte Weiterbildungsdoktorate, Berufsdoktorate oder „Kleine“ Doktorate nicht als ein wissenschaftliches Doktorat im Sinne des österreichischen UG oder des Studienrechts der deutschen Bundesländer angesehen wird.

2. Ist die Zulassung zum Doktorat ganzjährig möglich oder ist man auch hier an die allgemeine Zulassungsfrist und die daran anschließende Nachfrist (die gem. UG in Österreich im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet) gebunden?

JA!

Die Zulassung zu einem Doktorat ist ganzjährig möglich!

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationen zum VISPromotionsprogramm bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Doktorat in Fernlehre:

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Promotion neben Beruf und Familie:

UniBIT feiert das 70-jährige Bestehen und promoviert seit fünf Jahren auch Österreicher in einem grenzüberschreitend angebotenem Studium

Am 1. November 2020 – feierte die Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien UniBIT (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) das 70-jährige Bestehen der Universität (фотограф Георги Иванов – Fotograf Georgi Ivanov)

Die Universität führt auch in Österreich Studiengänge durch – derzeit ausschließlich Doktoratsstudien:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

(Beschluss des AQ-Board vom 10.12.2015)

Mehr zur Universität: http://www.unibit.bg und zur Feierlichkeit.

Das Promotionsprogramm

  • wird also in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen.

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Promotion in Fernlehre:

Dr. – PhD – DBA – PhDr.?