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Kontaktstudien der Allensbach Hochschule gem. Richtlinien des Bildungskontos des Landes Oberösterreich förderbar

Das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bildungskonto informiert auf Grund einer Anfrage:

Sie gehen richtig in der Annahme, dass Lehrangebote an Hochschulen auf Grund von Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet, gefördert werden. Lehrgänge, die nicht mit einem akademischen Grand enden, sind gemäß den Richtlinien von Seiten des Bildungskontos förderbar.

Voraussetzung dafür ist, dass die Allensbach Hochschule Konstanz

  • die Teilnahmebestätigung und
  • das Zertifikat/Zeugnis stellt.

Lehrgänge, die nur mit einer Teilnahmebestätigung enden, sind gemäß den Richtlinien nicht förderbar.“

Damit sind die Kontaktstudien der Allensbach Hochschule gemäß den Richtlinien des Bildungskontos des Landes Oberösterreich förderbar!

Das Bildungskonto das Landes Oberösterreich:

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung

Hier die kurze Übersicht der Änderungen für die Förderperiode 2023 – 2026:

  • Hauptwohnsitz OÖ mind. 6 Monate vor Kursstart
  • Anhebung der Höchstgrenzen:
    • 30 % von 2.000 auf 2.200 Euro
    • 60 % von 2.400 auf 2.700 Euro für Bildungsmaßnahmen
  • berufliche Umsetzung innerhalb von 1 Jahr nach Abschluss, Antrag 6 Monate nach pos. Absolvierung
  • zusätzlich wurden die Einkommensgrenzen für Personen mit akad. Abschluss und bei Ein-Pers.- und Kleinunternehmer von 2.700,- auf 3.000,– Euro erhöht
  • Weitere Infos finden Sie hier!

Das Formular zum download

Hier die etwas längere Übersicht für die Förderperiode 2023 – 2026:

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmer/innen 
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
  • Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)

Wer wird nicht gefördert?

  • Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
  • Alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktorratsstudium, MBA, MSc etc.)
  • Energetische Aus- und Weiterbildungen
  • Der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
  • Esoterische Aus- und Weiterbildungen 
  • Kurskosten unter 100 Euro
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung. Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen.

Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.

Wie wird gefördert?

  • Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis 2026.
  • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert.

Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700 Euro/max. 4.000 Euro bei OÖ. Digi-Bonus gefördert für

  • OÖ. Digi-Bonus (für höherwertige digitale Ausbildungen),
  • OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen,
  • OÖ. Bonus für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen,
  • OÖ. Bonus für außerordentliche Lehrabschlüsse (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz),
  • OÖ. Bonus für Karenzierte und Wiedereinsteiger/innen (Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Dienstverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen),
  • Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.400 Euro brutto beträgt,
  • Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2),
  • Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine berufliche Qualifikation haben und sich in keinem Lehrverhältnis befinden.
  • Sprachkurse sind generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro förderbar.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (z.B. Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
  • Die Anwesenheit von 75% an der Bildungsmaßnahme muss nach deren Abschluss mit einer Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der Förderantrag ist fristgerecht mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz einzubringen.

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Förderungswerber eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung und diesen Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

AH/VIS-Kontaktstudium:

Management und Marketing – Kontaktstudium:

Österreichs beste Weiterbildungsförderung – das OÖ. Bildungskonto

Das Land Oberösterreich fördert Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
  • Ein-Personen-Unternehmerinnen und Ein-Personen-Unternehmer, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten.

 

Nicht gefördert werden:

  • Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen mit einem akademischen Abschluss
  • alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium, MBA, MSc etc.)
  • der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
  • Kurskosten unter 100 Euro
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).

  • Kurskosten für Bildungsmaßnahmen

 

Wie wird gefördert?

  • Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2015 bis 2018.
  • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.
  • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400 Euro gefördert, dies gilt für Personen
    • die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeits­verhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
    • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS
    • arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens
    • sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
    • zur Vorbereitung auf die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
    • ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto beträgt
    • die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
    • die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben
  • Sprachkurse generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung von 75 % der Bildungsmaßnahme erforderlich.

 

Abwicklung / Antragstellung

Der Förderantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme zu richten.

Formular

Richtlinien ab 1.1.2018

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Bildung und Gesellschaft

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-149 00, Fax (+43 732) 77 20-21 17 87,

E-Mail bildungskonto@ooe.gv.at

 

Auch die ASAS-Lehrgänge werden durch das OÖ. Bildungskonto gefördert:

Diplomlehrgänge

Expertenlehrgänge in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland:

Kontaktstudien in Kooperation mit der Hochschule Allensbach:

Zertifikatskurse:

Zertifikatslehrgänge:

alle Infos:

http://asasonline.com

OÖ. Bildungskonto:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm

In Kombination mit einem allfälligen Bildungsdarlehen und der steuerlichen Absetzbarkeit wird dadurch berufsbegleitende Bildung leistbar und als Fernstudium auch neben Beruf und Familie machbar.

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Tel.: +49 7533 919 23 90

Fax.: +49 7533 919 23 91

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp