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Kontaktstudien der Allensbach Hochschule gem. Richtlinien des Bildungskontos des Landes Oberösterreich förderbar

Das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bildungskonto informiert auf Grund einer Anfrage:

Sie gehen richtig in der Annahme, dass Lehrangebote an Hochschulen auf Grund von Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet, gefördert werden. Lehrgänge, die nicht mit einem akademischen Grand enden, sind gemäß den Richtlinien von Seiten des Bildungskontos förderbar.

Voraussetzung dafür ist, dass die Allensbach Hochschule Konstanz

  • die Teilnahmebestätigung und
  • das Zertifikat/Zeugnis stellt.

Lehrgänge, die nur mit einer Teilnahmebestätigung enden, sind gemäß den Richtlinien nicht förderbar.“

Damit sind die Kontaktstudien der Allensbach Hochschule gemäß den Richtlinien des Bildungskontos des Landes Oberösterreich förderbar!

Das Bildungskonto das Landes Oberösterreich:

Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung

Hier die kurze Übersicht der Änderungen für die Förderperiode 2023 – 2026:

  • Hauptwohnsitz OÖ mind. 6 Monate vor Kursstart
  • Anhebung der Höchstgrenzen:
    • 30 % von 2.000 auf 2.200 Euro
    • 60 % von 2.400 auf 2.700 Euro für Bildungsmaßnahmen
  • berufliche Umsetzung innerhalb von 1 Jahr nach Abschluss, Antrag 6 Monate nach pos. Absolvierung
  • zusätzlich wurden die Einkommensgrenzen für Personen mit akad. Abschluss und bei Ein-Pers.- und Kleinunternehmer von 2.700,- auf 3.000,– Euro erhöht
  • Weitere Infos finden Sie hier!

Das Formular zum download

Hier die etwas längere Übersicht für die Förderperiode 2023 – 2026:

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteiger/innen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmer/innen 
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto beträgt (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)
  • Ein-Personen-Unternehmer/innen, Kleinunternehmer/innen mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten. Bei Unternehmer/innen mit einem akademischen Abschluss darf das Einkommen monatlich nicht mehr als 3.000 Euro brutto betragen (bei OÖ. Digi-Bonus max. 4.000 Euro brutto)

Wer wird nicht gefördert?

  • Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen, die ihren Hauptwohnsitz nur für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich angemeldet haben (für Studien- und Ausbildungszwecke, Aupair)
  • Alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktorratsstudium, MBA, MSc etc.)
  • Energetische Aus- und Weiterbildungen
  • Der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
  • Esoterische Aus- und Weiterbildungen 
  • Kurskosten unter 100 Euro
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und berufliche Umorientierungen (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung. Bei Umorientierungen ist der Nachweis der beruflichen Anwendung innerhalb eines Jahres nach Kursabschluss nachzuweisen.

Anträge sind spätestens sechs Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme bzw. Abschluss der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen einzubringen.

Wie wird gefördert?

  • Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2023 bis 2026.
  • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.200 Euro gefördert.

Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.700 Euro/max. 4.000 Euro bei OÖ. Digi-Bonus gefördert für

  • OÖ. Digi-Bonus (für höherwertige digitale Ausbildungen),
  • OÖ. Bonus: Kollegs für Elementar- und Sozialpädagogik sowie Grundausbildungen für Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen,
  • OÖ. Bonus für Ausbildungen in Gesundheits- und Pflegeberufen,
  • OÖ. Bonus für außerordentliche Lehrabschlüsse (ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz),
  • OÖ. Bonus für Karenzierte und Wiedereinsteiger/innen (Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Dienstverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen),
  • Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.400 Euro brutto beträgt,
  • Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2),
  • Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine berufliche Qualifikation haben und sich in keinem Lehrverhältnis befinden.
  • Sprachkurse sind generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro förderbar.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (z.B. Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
  • Die Anwesenheit von 75% an der Bildungsmaßnahme muss nach deren Abschluss mit einer Teilnahmebestätigung nachgewiesen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der Förderantrag ist fristgerecht mittels Formular an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz einzubringen.

Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen erhält der Förderungswerber eine Mitteilung über die Höhe der genehmigten Förderung und diesen Betrag auf das angegebene Konto überwiesen.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

AH/VIS-Kontaktstudium:

Management und Marketing – Kontaktstudium:

Lebenslanges Lernen? Studieren? Gute Idee! Ich habe nur keine Zeit und auch nicht die finanziellen Mittel dazu?

Wir alle wissen, dass Lebenslanges Lernen (LLL) ein Gebot der Stunde ist und die Bereitschaft dazu eine wesentliche Kompetenz darstellt:

  • Wissen und Verstehen
  • Anwendung des Wissens und Verstehens
  • Urteilungsvermögen
  • Kommunikation
  • Fähigkeiten zum lebenslangen Lernen

Weitere Informationen zu Kompetenzen entnehmen Sie bitte bei Interesse dem von der Universität Graz erstellten Dokument “Dublin Deskriptoren”.

Dem Problem „zu wenig Zeit“ kann mittels modernem Fernstudienangebot  begegnet werden, welches ein zeit- und ortsunabhängiges Studium neben Beruf und Familie ermöglicht:

VIS: Akademische Weiterbildung im Fernstudium

Die Frage der Leistbarkeit berührt die

Förderungen in Deutschland:

BAföG

Bundesministerium Bildungsprämie

BVA Bildungskredit

CHE – Studienkredite und Bildungsfonds im Vergleich

Förderdatenbank Deutschland

Stiftung Warentest – Leitfaden: Weiterbildung finanzieren

und in Österreich:

AMS Förderung Weiterbildung

Arbeiterkammer Bildungsförderungen

erwachsenenbildung.at – Bundesministerium für Bildung

Förderkompass

ÖH Sozialfonds

USP: Steuerliche Förderung Aus- und Weiterbildung

Wifi Förder- und Steuertipps

Wirtschaftskammern Österreich – Bildungsförderungen

WKO Förderdatenbank

NÖ Bildungsförderung

NÖ Sonderprogramm “NÖ Weiterbildungsscheck”

NÖ Stipendien

NÖ Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung

NÖ Stipendien-Stiftungen

Wien Waff – Förderungen

Burgenland Förderungen

Land Oberösterreich – Bildung und Forschung

Land Salzburg – Bildungsscheck

Bildungsberatung Steiermark

Arbeiterkammer Kärnten – Bildungsförderungen

WIFI Tirol – Förderungen

Bildungszuschuss Vorarlberg

Rückfragen zur optimalen Studienfinanzierung, Informationen und Anmeldungen zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien in Fernlehre bitte an: vis@viennastudies.com

Informationen zu (akademischen) (Master-)Lehrgängen der Weiterbildung (z.B. MBA) und zu in- und ausländischen) Regelstudien (Bachelor, Master/Magister, Doktorat), die in Fernlehre absolviert werden können, finden Sie hier: https://viennastudies.com/de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Die Regentage für einen Bildungsurlaub nutzen – Fernstudien sind völlig zeit- und ortsunabhängig absolvierbar

Zu einem richtigen Sommer gehören auch Regentage.

Diese könnte man auch für ein Fernstudium nutzen:

  • zeit- und ortsunabhängig, weil online
  • vom Einzelkurs bis zum akademischen Abschluss
  • MBA auch ohne Matura
  • steuerlich absetzbar
  • auch in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
  • qualitätsgeprüft: ISO 29990 und ÖCERT 
  • mit Bildungsförderung
  • die Lehrgangsgebühren sind steuerlich absetzbar

Die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH bietet Ihnen dazu maß-geschneiderte Lehrangebote in Kooperation mit der Fachhochschule Burgenland oder der Hochschule Allensbach aus Konstanz sowie mittels eigener Lehrformate an:

An der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH  ist vom

ein individuelles Lernen möglich.

Die Experten- und Masterlehrgänge der Weiterbildung werden vom AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland auf Grund der Kooperation mit ASAS in Fernlehre angeboten und können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Alle diese Lehrangebote sind daher bestens geeignet, sie neben Beruf und Familie zu absolvieren.

Die Lehrgänge eignen sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar.

Man kann sich zu allen Lehrgängen direkt – auch online – bei ASAS anmelden.

ASAS Fernstudium:

Flexibel online studieren.

Fernstudium bedeutet für Sie flexibel online sowie zu 100% orts- und zeitunabhängig zu studieren.

Der Studienstart ist jederzeit möglich.

Die Lehrgänge sind berufsbegleitend absolvierbar und eine attraktive Möglichkeit sich qualitativ neben Beruf und Familie weiterzubilden.

Freuen Sie sich auf schnellen Lernerfolg und unser Team, das Sie jederzeit gerne unterstützt.

Die ASAS versteht sich als Anbieter von qualitativ hochwertigen Fernstudien.

ASAS bietet eigene Lehrgänge

und in Kooperationen akademische Lehrgänge der Weiterbildung, Kontakt- und Vollstudien an.

Die Lehrgänge die in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten werden, sind durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria)  geprüft.

ASAS ist ISO 29990 zertifiziert.

Unsere Ausbildung eignet sich hervorragend für die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.

Unsere Diplomlehrgänge

  • schaffen die Zugangsvoraussetzungen für ein nachfolgendes MBA-Studium,
  • verkürzen das MBA-Studium um ein Drittel und
  • reduzieren auch die MBAStudiengebühren.

Unser Campus, die Lernplattform http://campus.aim.ac.at bietet anerkannte, internationale und plattformunabhängige Technologie-Standards in hoher Qualität.

Der fachliche und technische Support gewährleistet ein dem Präsenzstudium vergleichbares Studienniveau bei flexiblerer Zeiteinteilung und zu den für Studierende attraktiven, finanziellen Bedingungen.

Darüber hinaus ist die ASAS ein kompetenter Partner für die Erarbeitung spezifischer Lehrgangsformen für öffentliche und private Auftraggeber.

Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare

Oder Sie schreiben mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

austrian school of applied studies

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Konsulent

Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.