Archiv der Kategorie: Bildung

„Tutor des Jahres 2019“

Die Allensbach Hochschule hat mich für den Titel „Tutor des Jahres 2019“ nominiert, was mich ehrt und freut.

Der „Tutor des Jahres“ ist eine gemeinsame Aktion des Fachverbandes Forum DistancE-Learning und des Bewertungsportals FernstudiumCheck.de und wird im Rahmen des Studienpreises DistancE-Learning verliehen.

Das Voting startet in diesem Jahr am 15. August 2018 auf https://www.fernstudiumcheck.de/tutor-des-jahres-2019.

Der „Tutor des Jahres 2019“ wird dann am 11. Oktober 2018 in einer Online-veranstaltung bekanntgegeben und schließlich am 12. November 2018 auf der Studienpreis-Gala im Ballhaus Berlin geehrt.

Schon die Nominierung freut mich – Danke!

 

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Ernährungstraining: Tätigkeitsfelder?

Jüngst musste ich im Schreiben eines Anwaltes an eine Ernährungstrainerin lesen:

„Es tut mir leid mitteilen zu müssen, dass die Bezeichnung als Ernährungstrainerin im Freien Gewerbe nicht erlaubt ist und zumindest irreführend mit der gesetzlich geregelten Ernährungsberatung von Verbrauchern verwechselt werden kann …..“

und möchte daher einmal mehr in meinem Blog zum Thema „Ernährungstraining“ Stellung nehmen:

Ernährungstraining in Form der Unterrichtstätigkeit ist als solche gemäß § 2 GewO überhaupt vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen und ist es gar nicht möglich einen Gewerbeschein „Ernährungstraining“ anzumelden.

Ernährungstrainer tragen dazu bei, Menschen auf ihrem Weg zur Schaffung eines neuen Ernährungsbewusstseins – auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse – durch Informationsweitergabe zu bestärken und über eine gesunde Lebensweise zu unterrichten.

Dabei gehen Ernährungstrainer im Unterricht auch auf allgemeine Gewohnheiten bzw. Problemfelder (auch durch Beantwortung von Fragen) ein, sodass der/die Interessierte seine Ernährung aus eigener Entscheidung individuell auf Basis der gegebenen allgemeinen Informationen gestalten und mit Aussicht auf kontinuierliche Verbesserung umstellen kann.

Darüber hinaus dürfen Ernährungstrainer nach dem OGH jedenfalls folgende Tätigkeiten vornehmen:

  • die Auswahl von Nahrungsmittellieferanten;
  • den Einkauf und die Auswahl von Nahrungsmitteln;
  • die Zubereitung von Speisen (etwa Vollwertkost) nach einem von dritter Seite erstellten Ernährungs- oder Diätplan;
  • die Variation von Speisen im Rahmen des von dritter Seite erstellten Ernährungs- oder Diätplans;
  • die Ausarbeitung individueller Rezepte;
  • die Führung eines Haushaltsbuches;
  • das Zählen von Kalorien;
  • die Führung einer Kalorien- oder Gewichtstabelle;
  • das Ausmessen von Körpermaßen;
  • die Buchführung darüber oder das Führen eines Ernährungsprotokolls.

Diese Tätigkeiten können auch mit weiteren freien Tätigkeiten aller Art kombiniert werden.

Ernährungstrainer erteilen (Einzel-)Unterricht, halten Vorträge, organisieren Workshops, Seminare etc.

Individuelle Ernährungsberatung mit dem Eingehen auf individuelle Bedürfnisse, sowie die Erstellung von speziell auf einzelne Personen abgestimmte Ernährungs-/Diätpläne sind nach der aktuellen Rechtslage den Ernährungswissenschaftern und Lebensmittelchemikern nach der Gewerbeordnung vorbehalten.

Allfällige Details in Bezug auf eine außerhalb einer Unterrichtstätigkeit liegende gewerbliche Tätigkeit klären Ernährungstrainer bitte mit der für sie zuständigen Gewerbebehörde oder der Wirtschaftskammer ab.

Weitere Ausführungen zum Thema Ernährungstraining finden Sie auch hier:

https://martinstieger.blog/?s=Ern%C3%A4hrungstraining

https://martinstieger.blog/2018/03/15/ernaehrungstraining-berufsrecht-und-taetigkeitsbeschreibung/

https://martinstieger.blog/2016/12/05/ernaehrungsberatung-ernaehrungstraining/

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

Die Regentage für einen Bildungsurlaub nutzen – Fernstudien sind völlig zeit- und ortsunabhängig absolvierbar

Zu einem richtigen Sommer gehören auch Regentage.

Diese könnte man auch für ein Fernstudium nutzen:

  • zeit- und ortsunabhängig, weil online
  • vom Einzelkurs bis zum akademischen Abschluss
  • MBA auch ohne Matura
  • steuerlich absetzbar
  • auch in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
  • qualitätsgeprüft: ISO 29990 und ÖCERT 
  • mit Bildungsförderung
  • die Lehrgangsgebühren sind steuerlich absetzbar

Die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH bietet Ihnen dazu maß-geschneiderte Lehrangebote in Kooperation mit der Fachhochschule Burgenland oder der Hochschule Allensbach aus Konstanz sowie mittels eigener Lehrformate an:

An der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH  ist vom

ein individuelles Lernen möglich.

Die Experten- und Masterlehrgänge der Weiterbildung werden vom AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland auf Grund der Kooperation mit ASAS in Fernlehre angeboten und können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Alle diese Lehrangebote sind daher bestens geeignet, sie neben Beruf und Familie zu absolvieren.

Die Lehrgänge eignen sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar.

Man kann sich zu allen Lehrgängen direkt – auch online – bei ASAS anmelden.

ASAS Fernstudium:

Flexibel online studieren.

Fernstudium bedeutet für Sie flexibel online sowie zu 100% orts- und zeitunabhängig zu studieren.

Der Studienstart ist jederzeit möglich.

Die Lehrgänge sind berufsbegleitend absolvierbar und eine attraktive Möglichkeit sich qualitativ neben Beruf und Familie weiterzubilden.

Freuen Sie sich auf schnellen Lernerfolg und unser Team, das Sie jederzeit gerne unterstützt.

Die ASAS versteht sich als Anbieter von qualitativ hochwertigen Fernstudien.

ASAS bietet eigene Lehrgänge

und in Kooperationen akademische Lehrgänge der Weiterbildung, Kontakt- und Vollstudien an.

Die Lehrgänge die in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten werden, sind durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria)  geprüft.

ASAS ist ISO 29990 zertifiziert.

Unsere Ausbildung eignet sich hervorragend für die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.

Unsere Diplomlehrgänge

  • schaffen die Zugangsvoraussetzungen für ein nachfolgendes MBA-Studium,
  • verkürzen das MBA-Studium um ein Drittel und
  • reduzieren auch die MBAStudiengebühren.

Unser Campus, die Lernplattform http://campus.aim.ac.at bietet anerkannte, internationale und plattformunabhängige Technologie-Standards in hoher Qualität.

Der fachliche und technische Support gewährleistet ein dem Präsenzstudium vergleichbares Studienniveau bei flexiblerer Zeiteinteilung und zu den für Studierende attraktiven, finanziellen Bedingungen.

Darüber hinaus ist die ASAS ein kompetenter Partner für die Erarbeitung spezifischer Lehrgangsformen für öffentliche und private Auftraggeber.

Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare

Oder Sie schreiben mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

austrian school of applied studies

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Konsulent

Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

EASY: Europäische Akademische Studien Yspertal – It is easy to study in Yspertal

Fernstudium – online – mit Gutschein – MBA auch ohne Matura – steuerlich absetzbar – auch in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit – NÖ Bildungsförderung möglich!

Die VHS Südliches Waldviertel macht es möglich und so können Sie auf Grund einer Kooperation der VHS mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH an der Fachhochschule Burgenland oder der Hochschule Allensbach aus Konstanz Lehrgänge absolvieren.

An der VHS ist vom

nun alles möglich.

Die Experten- und Masterlehrgänge der Weiterbildung werden vom AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland auf Grund der Kooperation mit ASAS in Fernlehre angeboten und können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Alle diese Lehrangebote sind daher bestens geeignet, sie neben Beruf und Familie zu absolvieren.

Die Lehrgänge eignen sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar.

Man kann sich zu allen Lehrgängen direkt bei der VHS oder bei ASAS anmelden.

Gerne auch online.

Wenn Sie dazu den Gutschein der VHS nutzen oder die VHS bei der online-Anmeldung angeben, sparen Sie sich auf jeden Lehrgang 5 % der Studiengebühren!

ASAS Fernstudium:

Flexibel online studieren.

Fernstudium bedeutet für Sie flexibel online sowie zu 100% orts- und zeitunabhängig zu studieren.

Der Studienstart ist jederzeit möglich.

Die Lehrgänge sind berufsbegleitend absolvierbar und eine attraktive Möglichkeit sich qualitativ neben Beruf und Familie weiterzubilden.

Freuen Sie sich auf schnellen Lernerfolg und unser Team, das Sie jederzeit gerne unterstützt.

Die ASAS versteht sich als Anbieter von qualitativ hochwertigen Fernstudien.

ASAS bietet eigene Lehrgänge

und in Kooperationen akademische Lehrgänge der Weiterbildung, Kontakt- und Vollstudien an.

Die Lehrgänge die in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten werden, sind durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria)  geprüft.

ASAS ist ISO 29990 zertifiziert.

Unsere Ausbildung eignet sich hervorragend für die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.

Unsere Diplomlehrgänge

  • schaffen die Zugangsvoraussetzungen für ein nachfolgendes MBA-Studium,
  • verkürzen das MBA-Studium um ein Drittel und
  • reduzieren auch die MBAStudiengebühren.

Unser Campus, die Lernplattform http://campus.aim.ac.at bietet anerkannte, internationale und plattformunabhängige Technologie-Standards in hoher Qualität.

Der fachliche und technische Support gewährleistet ein dem Präsenzstudium vergleichbares Studienniveau bei flexiblerer Zeiteinteilung und zu den für Studierende attraktiven, finanziellen Bedingungen.

Darüber hinaus ist die ASAS ein kompetenter Partner für die Erarbeitung spezifischer Lehrgangsformen für öffentliche und private Auftraggeber.

Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare

Oder Sie schreiben mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

austrian school of applied studies

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Konsulent

Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

 

 

Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Da die UNIBIT Universität für Bibliothekswissenschaft und Informations-technologien, Sofia, einige Promotionsstudien in Österreich als grenzüberschreitende Studienangebote bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) gemeldet hat und ich in diesen Programmen Studierende begleiten und betreuen darf, möchte ich die immer wieder gestellte Frage nach der Führbarkeit eines dadurch erworbenen PhD– oder Doktorgrades auch hier in meinem blog beantworten:

Führbarkeit des akademischen Grades:

in Deutschland auf Grund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)1 oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
  2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

In Österreich auf Grund des § 88 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG)

Führung akademischer Grade 

§ 88.(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

 

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

European Cross-border (distant) PhD – in English or German

Vienna International Studies

EduEarth and ULSIT present :

Cross-border PhD

Highlights of the PhD Programme

  1. BOLOGNA PROCESS
  • Launched in 1999 with the the Bologna Declaration, it now defines the European Higher Education Area (EHEA)
  • The EHEA Ministerial Conferences have taken place throughout whole Europe every 2 or 3 years since then and have acheived:
    • Comparable degrees
    • Credits, ECTS
    • 3 levels (Bachelor, Master, PhD) of cooperation
    • Promoting the mobility of students and teachers
    • Promoting European cooperation in quality assurance
    • Promoting the European dimension in higher education
    • Originally 29 in 1999, now 49 states are included
  1. CROSS-BORDER STUDYING
  • Announced in Austria (location Vienna) and AQ registered
  • Agency for Quality Assurance and Accreditation Austria (AQ Austria
  • The inclusion in a directory of AQ Austria is a required condition for conducting foreign university studies, e.g.
  • University of Library Studies and Information Technologies
  • Courses conducted in Austria -> Doctoral programs:
    • Automated Information Processing and Management Systems (PhD or Dr)
    • Organization and Management of Information Processes (PhD or Dr)
    • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD or Dr)
    • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD or Dr)

              (Decision of the Board of 10.12.2015)

  1. ULSIT

UNIVERSITY OF LIBRARY STUDIES AND INFORMATION TECHNOLOGIES

  • State University in Sofia
  • In the worldwide ranking list the university is comparable with the University of Mozarteum Salzburg, University of Education Vienna and the University of Applied Sciences Burgenland (Austria) or the University of Speyer, the University of Bochum, the Steinbeis University Berlin (D)
  1. CONFERENCE OF THE MINISTRY OF EDUCATION, SCIENCE AND RESEARCH

Germany, legal basis

Decision of the Conference of the Ministry of Culture of 21.09.2001 i. d. F. from 26.06.2015:

Higher education degrees from Member States of the European Union (EU) or the European Economic Area (EEA), as well as higher education degrees of the European University Institute Florence and the Pontifical Universities, can be kept in their original form without appellation of origin.

Holder of a doctoral degree, acquired in a scientific doctoral procedure in EU state or institution, may use the approved common abbreviation of the country of origin. Section 1 of the resolution of 14.04.2000 alternatively points the abbreviation „Dr.“ without technical addition and without designation of origin. This does not apply to doctoral degrees awarded without doctoral studies and procedures (so-called professional doctorates) and to doctoral degrees which, according to the legislation of the country of origin, are not assigned to the third level of the Bologna classification of degrees. Simultaneous management of both abbreviations is not permitted.

  1. Quality Control

Germany: ANABIN H+

Bulgaria: Promotions can be requested from around the world via the official home page of NACID: http://nacid.bg/en/dissertations/

Austria: AQ-Registration

  1. WE SUPPORT YOU THROUGH THE ENTIRE STUDY PROCESS

the partners:

  1. REGISTRATION PROCEDURE
  • Submission of application documents with a doctoral thesis‘ topic
  • Examination of the admission options and the topic proposal
  • If the admission requirements are met and the topic is suitable, both sides – agency and student sign a contract
  • After signing of the contract, the student will be accepted by the university
  • Then the candidate has to prepare „Concept of the dissertation“ on his / her dissertation
  • The student can start at any time, there are no fixed enrollment dates.
  1. DOCUMENTS FOR REGISTRATION
  • Application Form
  • CV in English (europass) with color photo and handwritten signed
  • Notarized master’s degree (Master) or other degree (Dipl.Ing. …) with Diploma Supplement proving the fulfillment of the admission requirements
  • Medical certificate
  • Criminal record certificate if available
  • List of scientific publications, if the student already has ones. Or he / she has to make them during the study
  • Research Concept
  • ID copy
  • Social Security number
  • Dissertation if already available or at least 2/3 finished – then you can do a doctorate within one year
  • Proof of a completed course in English – otherwise you will need
  1. PH.D. RESEARCH CONCEPT
  • TITLE OF PHD DISSERTATION
  • AUTHOR
  • PHD SUPERVISOR(S)
  • TOPIC
  • STATE OF THE ART
  • RESEARCH OBJECT
  • RESEARCH SUBJECT
  • AIM OF THE RESEARCH
  • RESEARCH TASKS
  • WORKING HYPOTHESIS
  • RESEARCH METHODOLOGY AND TOOLS
  • CRITERIA FOR SUCCESS, QUALITY AND EFFECTIVENESS OF THE RESEARCH AND THE METRICS
  • FINAL RESEARCH PRODUCT/ OUTCOME
  • CUSTOMER OF THE RESEARCH PRODUCT AND WAYS IT CAN BE USED
  • APPROBATION AND IMPLEMENTATION OF THE PRODUCT
  • STRUCTURE AND SHORT CHAPTER ANNOTATIONS
  • PUBLICITY OF RESULTS
  • EXPECTED SCIENTIFIC AND PRACTICAL CONTRIBUTIONS
  1. PROCESS OF STUDY

After the successful registration and enrollment the candidate completes the dissertation and provides the required examinations:

  • At least three publications
  • Proof of knowledge of the English language
  • 5 – 6 Submitted assignments, which bring you ECTS are confirmed in the transcript
  • Author’s summary of the dissertation
  • A pre-defense (can also be done via skype)
  • Completion of the dissertation
  • The final defense of the work (defensio) in Sofia
  1. COURSE EXAMS – EXAMPLE
  • COURSE NAME: Theory and Practice of Knowledge Management
  • EXAM FORM: Essay on the book “The Revolutionary Wealth” (Alvin Toffler and Heidi Toffler, 2007).
  • Write an essay no less than 1500 words no longer than 2000 words (ex.: no less than 5 pages and it shouldn’t exceed 7 pages). The font you are to use for your text should be 14-point Times New Roman, whether in normal, bold, or italic, the line spacing should be exactly 1,5.
  • Choose your own topic depending on the issue/ issues that you find most interesting or intriguing in the book. Read carefully the criteria for evaluation of essays at the University before you start writing it. Do not forget to write the title of the essay and to include a statement of your main thesis in the beginning.

12. Final Defense in Sofia

The study duration is normally 3 years. If the dissertation is completed and meets the requirements both quantitatively and qualitatively, you can also do your doctorate earlier.

Tuition and costs of the procedure:

  • The tuition fee is EUR 23,880, which includes the fees for two years. If a third year is needed, EUR 1,600 will be added to the faculty fees.
  • The work has to be submitted in Bulgarian or in English, so that translation costs may be added if necessary. These are in Bulgaria with about EUR 6.00 / page (Bulgarian – German) but quite cheap.
  • Travel expenses to Bulgaria are incurred only for the defense, which takes place in presence in Sofia. All other appointments can be completed online, e.g. the pre-defense.
  • If an interpreter is required for the defense, there would be a corresponding cost. The defense can be in English or Bulgarian.

SOME OF OUR DOCTORS

Dr. Georg Votava, Director bei Lohmann&Rauscher Export and Emerging Market

Working in one of the leading companies for medical devices in Europe for more than 25 years, I am responsible for the worldwide export business. After my PhD program I got promoted as the new head for worldwide education and training, and all international affairs.

Dr. Hesham Hafez, Owner of Paper Distribution International PDI GROUP

It is my greatest pleasure to work with EduEarth and VIS, and I am very pleased to recommend their team. They have helped and supported me a lot throughout my PhD program. I was very impressed on how they walked me through the whole study process where they assisted me on every detail I need. The people who worked with me are very helpful and professional.”

Dr. Brigitte Mitterlechner-Pollak, Scientific / legal assistant at the controlling office, Federal Administrative Court

I can recommend the EduEarth and VIS teams 100%! They helped me a lot during my PhD program, and they were really perfect in their mission to educate and support me throughout the whole study process. The people working with me understood and facilitated everything that I needed.”

ASK US MORE

www.eduearth.org

team@eduearth.org

+359 899 993 654

Kontaktstudien – die Möglichkeit zur Weiterbildung – auch in Fernlehre

Kontaktstudien sind

  • längerfristig angelegte Weiterbildungsmöglichkeiten[1],
  • die insbesondere Berufstätigen die Möglichkeit eröffnen,
  • ihr einmal erworbenes Wissen auf den neuesten wissenschaftlichen[2] Stand zu bringen oder
  • sich mit den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaften vertraut zu machen.
  • Kontaktstudien werden in Landeshochschulgesetzen[3] der (deutschen) Bundesländer geregelt,
  • sind an der Praxis orientiert und richten sich an diesem Bedarf aus.

In Kontaktstudien besteht die Möglichkeit, sowohl Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zu erwerben, als auch die erworbenen Punkte für fachverwandte Bachelor- und Masterstudiengänge anrechnen[4] zu lassen.

Interessante Kontaktstudien in Fernlehre, also zeit- und ortsunabhängig absolvierbar, bietet die Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, in Kooperation mit der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH an.

Von den Anwendungsbereichen der Mediation bis zum Sportmanagement finden Sie hier 26 Kontaktstudien, die Sie auch individuell miteinander kombinieren und zu maßgeschneiderten Lehrgängen verknüpfen können:

Kontaktstudien eignen sich auch für die österreichische Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.

https://martinstieger.blog/2017/01/27/in-die-bildungskarenz-mit-einem-kontaktstudium/

Sind Sie interessiert? Haben Sie Rückfragen?

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen zu Online-Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

VIDEO

[1] Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) vom 1. Januar 2005, § 31 Weiterbildung

(1) Die Hochschulen sollen wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung in Form von weiterbildenden Studiengängen und Kontaktstudien anbieten. Die wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung erfordert curriculare und didaktische Konzepte, die an die Berufserfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfen…..

[2] Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) vom 1. Januar 2005, § 31 Weiterbildung

(5) Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

[3] Z.B. Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) vom 1. Januar 2005

[4] Kontaktstudien werden gem. § 35 Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen auf weitere Studien angerechnet, wenn zum Zeitpunkt der Anrechnung die für den Hochschulzugang geltenden Voraussetzungen erfüllt sind (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1)

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

In Fernlehre studieren – was heißt das konkret?

Lebenslanges Lernen als Gebot der Stunde ist uns allen bewusst.

Aber wie soll das neben Beruf und Familie wirklich funktionieren?

Eine große Fülle von Fernlehrangeboten macht ein zeit- und ortsunabhängiges Lernen, ja sogar Studieren, möglich.

Doch wie sieht so etwas ganz konkret aus?

Eine Abfolge von kleinen Textpassagen und abgefilmten Vorlesungen bietet z.B. der Welser Fernlehrspezialist, die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH an, die in den akademischen Angeboten mit dem AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland und der Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz zusammen arbeitet.

ASAS vermittelt diese Inhalte über einen modernen Fernlehr-Campus, der jederzeit auch von Nichtstudierenden zum Hineinschnuppern besucht werden kann:

http://asasonline.com/weiterbildung/campus-ihre-persionalisierte-studienplattform.html

Während des Weiterbildungsstudiums steht Ihnen das team der ASAS gerne zur Seite.

ASAS-Forum:

Viele Studierende nutzen auch das ASAS-Forum für Fragen, News, Diskussionen, dem Erfahrungs- und Gedankenaustausch und für die vielen kurzen Filme zur Erklärung von Begriffen aus der BWL und rund um das Thema Immobilien.

http://forum.asasonline.com

Auch die Prüfungen können entweder in einem Prüfungszentrum oder online von zu Hause aus – also wirklich zeit- und ortsungebunden – abgelegt werden:

http://embed.wistia.com/deliveries/b68761ff73dc35361a7570ff7d76938dd225ca2b/file.mp4

Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare

Oder Sie schreiben mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

austrian school of applied studies

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Konsulent

Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

 

 

Verpflichtendes Qualitätsmanagement (Fortbildung!) für Hebammen und Heilmasseure

Als Referent (u.a. Berufsrecht) der Vitalakademie erreicht mich heute folgendes Mail:

Hallo lieber Herr Stieger aus Wels 🙂

Hab da mal wieder eine Frage:

Seit 4.10.2017 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das besagt, dass Gesundheitsberufe dazu verpflichtet sind Qualitätsmanagement zu betreiben/machen und dies auch zu dokumentieren.

Meine Gattin ist freiberufliche Hebamme. Sie braucht ein Zertifikat, dass sie dazu befähigt ist.

Betrifft dies auch mich als angehenden freiberuflichen Heilmasseur? Wenn ja, sollte Sie dies im Unterricht mal erwähnen.

P.S. Das Hebammengremium schrieb:

gemäß dem Bundesgesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen (Gesundheitsqualitätsgesetz – GQG) vom 04.10.2017 § 3 werden Gesundheitsleistungserbringerinnen und -erbringer zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen verpflichtet. Für die/den freiberufliche Hebamme ist es demnach erforderlich, Qualitätssicherungsmaßnahmen durchzuführen und die Tätigkeit in einem entsprechenden Qualitätsmanagementsystem darzustellen.

Meine Antwort:

Lieber Herr Kollege,

danke für Ihr Mail.

Ganz Unrecht hat Ihre Gattin nicht. Obwohl die gesetzliche Grundlage aus dem Jahr 2004, novelliert 2013 schon eine ältere ist, wurde sie durch die Zielsteuerung Gesundheit 2017 in der Tat auch für die Qualitätsarbeit im niedergelassenen Bereich wichtiger. Ziel ist aber die Qualitätsarbeit in den Krankenhäusern.

Derzeit gibt es nur für einige wenige Berufsgruppen detaillierte Regelungen. Die Qualitätssicherung der Arztordinationen ist im Ärztegesetz und die der Zahnarztordinationen durch eine Verordnung der Österreichischen Zahnärztekammer geregelt. Für alle anderen Berufsgruppen gibt es aktuell nur bedingt Vorschriften in den Berufsgesetzen. Auch im Bundesgesetz über den Hebammenberuf (Hebammengesetz – HebG) gibt es keine diesbezügliche Regelungen. 

Aber es ist sicher kein Fehler, wenn sich auch die freiberufliche Hebamme  Qualitätssicherungsmaßnahmen überlegt, durchführt und ihre Tätigkeit in einem entsprechenden Qualitätsmanagementsystem darstellt.

Sehr übersichtliche und gute Informationen finden Sie hier: https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/gesundheitswesen/qualitaet

Ein wichtiger Baustein und sicher eine qualitätssichernde Maßnahme ist die Fortbildung, die ja für Hebammen und Heilmasseure gleichermaßen gesetzlich geregelt ist – Verpflichtung!

Hebammen:

Die Fortbildungsverpflichtung der Hebammen ist in Österreich im Hebammengesetz BGBl Nr. 310/1994 geregelt.

§ 37 (1) Zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und zur Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Hebammenkunde sowie der medizinischen Wissenschaft sind Personen, die gemäß § 10 zur Ausübung des Hebammenberufes berechtigt sind, verpflichtet, in Abständen von fünf Jahren Fortbildungskurse im Ausmaß von fünf Tagen zu besuchen. Der Besuch eines Fortbildungskurses ist weiters nach einer mehr als zweijährigen Berufsunterbrechung verpflichtend.

(5) Die regelmäßige Teilnahme ist von der Landesgeschäftsstelle des Österreichischen Hebammengremiums im Fortbildungspass zu bestätigen.

Mit 1.1.2012 wurde das Fortbildungsreferat (des Hebammengremiums) zentral für ganz Österreich mit der Anerkennung und Bewertung von Fortbildungen betraut.

Die Bewertung erfolgt über ein Punktesystem, wobei 150 Punkte fünf Tagen entsprechen. Die Punkte werden pro ganzer Stunde Vortragszeit berechnet und in fünf Hauptkriterien sowie einem Sonderkriterium eingeteilt. Der Fortbildungstag bleibt weiterhin mit sechs Stunden gedeckelt. Dadurch werden Fortbildungen ab einer Stunde Vortragsdauer (Pausenzeiten sind nicht berechenbar) anerkannt.

Zur Qualitätssicherung ist jede Hebamme verpflichtet, mindestens 75 Pflichtfortbildungspunkte zu absolvieren. Die weiteren 75 Punkte stehen zur freien Verfügung, können jedoch ebenfalls mit Pflichtfortbildungspunkten belegt werden. Die Unterschiedlichkeit der Themen muss gewährleistet sein, d. h. es ist nicht möglich ausschließlich FB aus einer Themenrichtung z. B. Stillen, zu belegen.

Seit 1.1.2013 ist jede Hebamme selbst verantwortlich, die Erreichung ihrer Fortbildungspflicht zu kontrollieren, das heißt, dass die Eigenverantwortung steigt. Die Nichterfüllung der Fortbildungspflicht kann folgende Auswirkungen haben:

  • Die Vertrauenswürdigkeit lt. § 10 Z 2 HebG ist nicht gegeben
  • Im Schadensfall kann es zu nachteiligen Folgen kommen
  • Die Versicherung kann die Zahlung verweigern
  • Das Österreichische Hebammengremium hat die Berufsberechtigung zu entziehen, wenn eine der Voraussetzungen zur Berufsausübung gemäß § 10 Z1 bis 5 wegfallen.

Heilmasseure:

Gemäß Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmGhaben Heilmasseure in den allgemeinen Berufspflichten (§ 2) auch im Abs. 2) eine Fortbildungsverpflichtung aufgetragen: Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Auch die im MMHmG geregelte Dokumentationspflicht (mit qualitätssichernden Maßnahmen), die Verschwiegenheitspflicht und die besondere Berufspflichten sowie die Hygiene (Hygieneplan) eignen sich als Grundlage für ein allfälliges Qualitätsmanagementsystem.

Ich werde die Anregung gerne aufnehmen und im Unterricht noch einmal speziell darauf eingehen.

Mit den besten Wünschen für einen recht angenehmen Sonntag morgen und herzliche Grüße aus Wels

Martin Stieger

Haben auch Sie Fragen?

Einfach ein Mail an martin.stieger@liwest.at richten und ich bemühe mich Ihnen zu antworten.

Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University Konstanz

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Master Finance (M.A.) – (Fern-)Masterstudiengang für Finanzexperten

Der Studiengang „Finance – Master of Arts

  • richtet sich an Studierende mit einem ersten akademischen Abschluss,
  • die vorzugsweise im Bank-, Finanz- oder Versicherungssektor arbeiten,
  • mehr Führungsverantwortung im Unternehmen oder in einer Bank übernehmen und
  • sich in überschaubarer Zeit weiterbilden wollen, ohne ihren Beruf aufzugeben oder einzuschränken.

Der Studiengang „Finance – Master of Arts

  • gibt die passenden Antworten auf die Herausforderungen und den permanenten Wandel, denen z.B. die Finanz- und Kreditwirtschaft unterliegt,
  • vermittelt wichtiges Wissen an Mitarbeitende von Vermögensberatungen, Family Offices oder Finanzabteilungen von Unternehmen
  • ermöglicht ein berufsbegleitendes Studium, örtlich und zeitlich flexibel

Sie können im Masterstudiengang Finance Ihren eigenen Schwerpunkt setzen und haben die Wahl zwischen drei Spezialisierungen:

  • Banking
  • Wealth Management
  • Family Office Management

Der Master Finance umfasst 120 ECTS und erfordert einen Bachelorabschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften mit zumindest 180 ECTS.

An der Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, können Sie natürlich auch ein solches Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre (B.A.) im Fernstudium -mit Spezialisierungs-Möglichkeiten wie zum Beispiel

  • Digital Business Management
  • Wirtschaftspsychologie,  
  • Unternehmensberatung,
  • Marketingmanagement,
  • Energie- und Umweltmanagement oder auch
  • Handelsmanagement und E-Commerce oder
  • Sportbusiness Management

absolvieren.

Sowohl der Bachelor-Studiengang, als auch der Masterstudiengang Finance werden im  Fernstudium angeboten und eignen sich dadurch besonders gut für Berufstätige, denn die Studiengänge finden online und ohne Präsenzveranstaltungen sowie ohne Präsenzpflicht statt.

Der Masterstudiengang Finance wurde von der Akkreditierungsagentur ZEvA 2017 für 7 Jahre re-akkreditiert und ist bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Der Fernstudiengang „Finance – Master of Arts“ beinhaltet vier aufeinander aufbauende Studienabschnitte mit sehr vielfältigen Inhalten:

1. Semester:

  • Methoden des wiss. Arbeitens und der empirischen Sozialforschung
  • Internationales Management und interkulturelle Kompetenz
  • Internationale Finanzmärkte
  • Leadership
  • Prozessmanagement und Prozessqualität
  • Projektmanagement
  1.  Semester:
  • Corporate Finance
  • Bonitätsbeurteilung und Rating
  • Digital Finance
  • Risikomanagement
  • Portfoliomanagement
  • Corporate Governance und Compliance
  1. Semester:
  • Sie absolvieren drei Module Ihrer Vertiefungsrichtung und erwerben Expertenwissen.
    • Wahlpflichtbereich „Banking“
      • Vertriebsmanagement
      • Produktionsmanagement
      • Gesamtbanksteuerung und Aufsichtsrecht
    • Wahlpflichtbereich „Wealth Management“
      • Performanceanalyse in der Praxis
      • Finanz- und Nachfolgeplanung
      • Private Equity und Hedgefonds
    • Wahlpflichtbereich „Family Office Management“
      • Geschäftsmodelle und Kerndienstleistungen  des Family Office Management
      • Rechtliche und steuerliche Themen des Family Office Management
      • Family Governance, Trusted Advisor und Life Consulting beim Family Office Management
  • Als Vorbereitung für Ihre Master-Arbeit fertigen Sie in diesen Modulen jeweils eine Seminararbeit an, in welcher Sie sich mit fachspezifischen Themen auseinandersetzen.
  1. Semester:

Zentrales Highlight zum Ende Ihres Fernstudiums ist die Master-Arbeit.

Mit dieser beweisen Sie, dass Sie ein Problem aus den Themenbereichen des Master-Studiums selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten können.

Selbstverständlich werden Sie während dieser Phase individuell von unseren Professoren betreut.

Studienabschluss:
Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht haben, verleiht Ihnen die Hochschule Allensbach den akademischen Grad “Master of Arts – Finance”, welcher Sie auch zur Promotion bspw. an einer unserer Partneruniversitäten berechtigt.

Alternativ vergibt die Hochschule den akademischen Grad „Magister Artium“.

Bei Interesse und für Rückfragen erbitte ich ein Mail an

martin.stieger@allensbach-hochschule.de  

Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University Konstanz

 

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