Archiv der Kategorie: Bildung

Allensbach Hochschule: MBA „General Management“ schon ab zwei Semestern

An der staatlich anerkannten Allensbach Hochschule können Studierende berufsbegleitend den Master of Business Administration im Bereich „General Management“ erwerben.

Die Dauer liegt zwischen zwei und vier Semestern.

Nicht jeder möchte ein wirtschaftswissenschaftliches Studium absolvieren – aber die allermeisten Akademiker benötigen Kompetenzen in Betriebswirtschaft, Führung und Management, um sich heute und in Zukunft beruflich attraktiv weiterentwickeln zu können.

Ob als Ingenieur, Jurist, Mediziner, Geistes- oder Naturwissenschaftler: Es hilft der Karriere ungemein, das vorhandene Fachwissen mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und Management-Know-how zu kombinieren.

Der Hintergrund: Entscheidungsträger für unternehmerisches Handeln sind in allen Branchen und über alle Größenordnungen hinweg gefragter denn je, ob mittelgroßes Unternehmen oder weltweiter Konzern.

Experten, die über interdisziplinäre fachliche Kompetenzen verfügen, sind daher gesucht, um rasch verändernde Wettbewerbsumfelder in einer globalisierten Wirtschaft bewältigen zu können“, sagt Prof. Dr. Sonja Keppler, Professorin für Entrepreneurship an der Allensbach Hochschule Konstanz.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die private Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung 2020“ ausgezeichnet worden.

Die Allensbach Hochschule bietet seit langem Masterstudiengänge im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Vor allem der MBA „General Management“ steht dabei im Fokus. Das anerkannte MBA-Studium vermittelt umfassende Kompetenzen im strategischen Management, im Bereich Leadership und Entrepreneurship sowie im Marketing, daneben aber auch alle erforderlichen grundlegenden wirtschaftswissenschaftlichen Fähigkeiten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf internationalen Fragestellungen.

Das sind Kenntnisse, die im Bereich Gründungs- und Innovationsmanagement eine wesentliche Rolle spielen und durch die (angehende) Unternehmer dazu befähigt werden, ihre Pläne wirklich professionell zu verfolgen und auf diese Weise auch schwierige Zeiten durchzustehen“, sagt Sonja Keppler.

Ab 2021 können Studierende von der maximalen Flexibilität durch drei Studiengangsvarianten profitieren.

Der MBA General Management kann in einer Regelstudienzeit von

  • zwölf,
  • 18 oder
  • 24 Monaten

absolviert werden.

Voraussetzung hierfür ist, dass Studierende eine entsprechende Anzahl ECTS aus Ihrem Erststudium mitbringen.

Vertiefungsrichtungen sind nur in der Variante mit 120 ECTS enthalten.

Besonders interessant ist für akademisch ausgebildete Professionals das MBA-Studium in zwei Semestern.

Voraussetzung ist ein vorheriger Abschluss mit mindestens acht Semestern Studiendauer und 240 ECTS.

Bei den anderen Varianten reduziert sich der Umfang der nachweispflichtigen ECTS der ersten akademischen Ausbildung.

Ebenso benötigen Interessenten drei Jahre einschlägige Berufserfahrung (bei der Variante mit 18 oder 24 Monaten: ein Jahr Berufserfahrung), davon mindestens ein Jahr als Führungskraft.

Ideal ist der Studiengang zum Beispiel für Juristen, Ingenieure oder Mediziner in Führungspositionen, die sich betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Managementwissen in kompakter Form aneignen möchten.

Insgesamt sind beim zweisemestrigen Studium sechs Prüfungsleistungen zu erbringen.

Generell nötig sind Englischkenntnisse auf mindestens Niveau B2 des Cambridge Certificate und Nachweise über mathematische, statistische und quantitativ-methodische Kenntnisse.

Prof. Dr. Martin Stieger sagt: „Ein MBA-Abschluss signalisiert fundierte BWL-Kenntnisse und eine entsprechende Managementausbildung. Insbesondere Absolventen anderer Fachrichtungen profitieren von betriebswirtschaftlichem Know-how und einem ganzheitlichen Verständnis wirtschaftlicher Prozesse.“

Das bedeutet: Gerade die Varianten mit drei und vier Semestern eignen sich für Fach- und Führungskräfte beispielsweise mit geistes- oder auch gesellschaftswissenschaftlichem Hintergrund, die über eine geringe wirtschaftswissenschaftliche Vorbildung verfügen. „Für sie ist der MBA General Management wohl einer der kürzesten Wege die Karriereleiter hinauf.“

Das berufsbegleitende MBA-Studium an der Allensbach Hochschule kostet 590 Euro pro Monat innerhalb der Regelstudienzeit, je nach Dauer ist eine kostenlose Verlängerung zwischen sechs und zwölf Monaten möglich.

Patrick Schretzlmaier hat den MBA-Studiengang bereits absolviert und stellt heraus: „Mein Studium an der Allensbach Hochschule Konstanz verbinde ich mit sehr vielen positiven Erfahrungen und viel neuem Wissen, das ich direkt in meinem beruflichen Alltag als Führungskraft umsetzen konnte. Durch die hohe Flexibilität der Hochschule konnte ich mein Studium optimal mit meinem Vollzeitjob kombinieren und mich so berufsbegleitend weiter qualifizieren. Aufgrund des direkten Kontakts zu den Lehrenden konnten auch komplexe inhaltliche Themen jederzeit offline besprochen werden. Ich würde ein Studium an der Allensbach Hochschule immer wieder beginnen.“

Alle Masterstudiengänge der Allensbach Hochschule sind von der Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) genehmigt.

Die Studiengänge sind staatlich anerkannt und berechtigen auch zur Promotion.

Pressekontakt

European Education Group GmbH

Timo Keppler

Lohnerhofstrasse 2

78467 Konstanz

Telefon: 07533 919 2399

E-Mail: timo.keppler@allensbach-hochschule.de

Internet: www.allensbach-hochschule.de

Management und Marketing – VIS-Kontaktstudium – Allensbach Hochschule

The US Elections 2020: What Future for Democracy, Social Movements, and Human Rights?

Besuchen Sie hier die Webversion.

On behalf of the Austrian Institute for International Affairs – oiip
I cordially invite you to the third

Heinz Gärtner Lecture

on the topic

The US Elections 2020: What Future for Democracy, Social Movements, and Human Rights?

While the final results of the US elections are not yet known, it is already clear that the Trump presidency was not an aberration in the democratic tradition of the US, but reflects a broader shift towards authoritarian politics that is also mirrored on the global scale. This panel discussion reflects on the domestic and international effects of these shifts on social movements, marginalized populations, human rights, and global peace-making. Together with renowned experts, we will explore the future of social justice, inclusion, and participation in the US and beyond under the conditions of populism, persistent white supremacy, and rising authoritarianism.

Participants:
DEVA WOODLY
(The New School for Social Research, New York)
TINA KEMPIN REUTERS
(University of Alabama at Birmingham)
Chair:
SASKIA STACHOWITSCH
(Austrian Institute for international Affairs/University of Vienna)

Date & Time:
Monday, November 30, 2020
5 pm

Program

Registrations are required for this event, please register here

THIS LECTURE IS PART OF THE „A BRAND NEW WORLD? SHIFTING POWERS IN INTERNATIONAL POLITICS OIIP ONLINE SERIES“

In cooperation with

  • the U.S. Embassy Vienna,
  • the University of Vienna and
  • the Ministry of Defense.

Martin Stieger, Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung (Scientific Commission of the Austrian Ministry of Defense)

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W: Allensbach University IHM Blog LinkedIn Xing Facebook Twitter Instagram ProvenExpert Researchgate YouTube

Cand.Dr. als Bezeichnung für Promotionsstudenten?

Eine mir heute gestellte Frage:

Ich bin ja jetzt im Promotionsprogramm eingeschrieben. Darf ich mich nun als Cand.Dr. bezeichnen?

Meine Antwort:

Cand.Dr. wird tatsächlich gelegentlich im hochschulinternen Gebrauch verwendet.

Von einer Verwendung außerhalb der Hochschule würde ich abraten, da die unberechtigte Führung akademischer Grade in Deutschland grundsätzlich strafbar ist.

Zwar gibt es den Titel Cand.Dr. in Deutschland nicht, aber in anderen Ländern, z.B. in Dänemark und ist das dort ein dem Master bzw. Magister vergleichbarer Grad. 

Da das deutsche Recht auch zum Verwechseln ähnliche ausländische Grade schützt wäre mir hier das Risiko zu hoch.

Auch in Österreich – da ist die unberechtigte Führung akademischer Grade eine Verwaltungsübertretung – würde ich auf die Verwendung Cand.Dr. außerhalb der Universität verzichten.

Rückfragen zum angesprochenen Promotionsprogramm:

Martin Stieger

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Doktorat in Fernlehre:

Dr. – PhD – DBA – PhDr.?

Promotion neben Beruf und Familie:

Wählen auch Sie das „Wissenschaftsbuch des Jahres“

Das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt gemeinsam mit dem Magazin „Buchkultur“ zur Wahl des Wissenschaftsbuches des Jahres ein.

Eine Fachjury hat wieder eine äußerst vielfältige und interessante Shortlist vorgelegt. Bis 11. Jänner 2021 haben Sie Zeit, Ihre Favoriten in 4 Kategorien zu wählen.

Ich halte diese Aktion für eine sehr wichtige – beteiligen Sie sich daher bitte auch – am besten online: http://www.wissenschaftsbuch.at

Martin Stieger

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Doktoratsstudien: Umfang des Studiums, ECTS, Bezeichnung, Zulassungsfrist ……

Doktor ist nicht gleich Doktor: PhD, Dr., DBA, PhDr. ….?

Mit dieser Frage habe ich mich in meinem Blog und auch auf Youtube schon befasst.

Heute möchte ich zwei weitere oft gestellte Fragen beantworten:

  1. Wird der Umfang eines Doktoratsstudiums im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) auch in ECTS-Anrechnungspunkten angegeben?

Nein!

Das österreichische UG – Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 – regelt im § 54 (2) UG eindeutig: Der Umfang der Studien mit Ausnahme der Doktoratsstudien ist im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000) in ECTS-Anrechnungspunkten anzugeben.

Aber:

Die Dauer von Doktoratsstudien beträgt mindestens drei Jahre. Das Studium darf als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium bezeichnet und der akademische Grad „Doctor of Philosophy“, abgekürzt „PhD“, verliehen werden. (§ 54 (2) UG)

In den jeweiligen Promotionsprogrammen können nun Studienleistungen gefordert werden wie z.B. spezielle Doktoranden-Seminare und auch Prüfungsleistungen vorgeschrieben werden, für die es dann sehr wohl ECTS-Anrechnungspunkte geben kann.

So kann man also in einem dreijährigen Doktoratsstudium durchaus beispielsweise 60 ECTS an Prüfungsleistungen ableisten müssen, die durch die Universität auch gesondert bestätigt werden können.

Wichtig ist auch, dass sogenannte Weiterbildungsdoktorate, Berufsdoktorate oder „Kleine“ Doktorate nicht als ein wissenschaftliches Doktorat im Sinne des österreichischen UG oder des Studienrechts der deutschen Bundesländer angesehen wird.

2. Ist die Zulassung zum Doktorat ganzjährig möglich oder ist man auch hier an die allgemeine Zulassungsfrist und die daran anschließende Nachfrist (die gem. UG in Österreich im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet) gebunden?

JA!

Die Zulassung zu einem Doktorat ist ganzjährig möglich!

Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationen zum VISPromotionsprogramm bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgt mittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Doktorat in Fernlehre:

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Promotion im Fernstudium (Dr. / PhD):

Promotion neben Beruf und Familie:

UniBIT feiert das 70-jährige Bestehen und promoviert seit fünf Jahren auch Österreicher in einem grenzüberschreitend angebotenem Studium

Am 1. November 2020 – feierte die Universität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien UniBIT (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) das 70-jährige Bestehen der Universität (фотограф Георги Иванов – Fotograf Georgi Ivanov)

Die Universität führt auch in Österreich Studiengänge durch – derzeit ausschließlich Doktoratsstudien:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder Dr)
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

(Beschluss des AQ-Board vom 10.12.2015)

Mehr zur Universität: http://www.unibit.bg und zur Feierlichkeit.

Das Promotionsprogramm

  • wird also in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Whereby vereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen.

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Promotion in Fernlehre:

Dr. – PhD – DBA – PhDr.?

Wien: grenzüberschreitend promovieren – nach knapp 5 Jahren 35 Promotionen – das internationale Programm wird gut angenommen!

Vor knapp einem Jahr durfte ich in meinem Blog berichten:

https://martinstieger.blog/2019/10/27/wien-grenzuberschreitend-promovieren-nach-vier-jahren-24-promotionen-internationales-programm-startete-sehr-erfolgreich/

Nun, mit der erfolgreichen Verteidigung dreier deutscher und eines österreichischen Kollegen heute, können wir bereits 35 erfolgreiche Promotionen feiern.

Das Promotionsprogramm

  • wird in enger Kooperation mit der staatlichen Universität UNIBIT aus Sofia
  • in Österreich AQ-gemeldet,
  • grenzüberschreitend
  • in deutscher Sprache angeboten,
  • mit einem Doktorgrad auf der Bolognastufe 3 (Wissenschaftliches Doktorat/PhD) abgeschlossen und
  • wird der dabei verliehene akademische Grad „Dr.“ so auch in Deutschland und in Österreich geführt und eingetragen.

Die Zulassung erfolgtmittels Nachweis eines abgeschlossenen Regelstudiums auf der Bolognastufe 2 (NQR Stufe 7), das sind Master- bzw. Diplomstudien.  

Das Programm ist als Fernstudium zeit- und ortsunabhängig absolvierbar.

Innerhalb des Programms sind Prüfungen abzulegen und Publikationen zu fertigen.

Weitere Infos und Links zu Absolventenstimmen

https://viennastudies.com/news/f/wien-grenzüberschreitend-promovieren

https://viennastudies.com/news/f/warum-promovieren-fünf-gute-gründe-sprechen-dafür

https://viennastudies.com/news/f/führbarkeit-eines-bulgarischen-doktorgrades-dr-in-deutschland

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen bekommen möchten, schreiben Sie bitte an vis@viennastudies.com

Sie können auch ein kostenloses LIVE Gespräch mit VIS auf Wherebyvereinbaren.

Da müssen Sie zu einem vorher mit VIS vereinbarten Zeitpunkt nur auf den Link klicken und wir können Ihre Fragen von Angesicht zu Angesicht besprechen.

Martin Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Internationales, grenzüberschreitendes Studium:

Mit Beschluss des Board vom 10.12.2015 hat die AQ Austria die Meldung nach § 27 HS-QSG der UNIBITUniversität für Bibliothekswissenschaften und Informationstechnologien (University of Library Studies and Information Technologies – ULSIT) in Österreich (grenzüberschreitend) Doktoratsstudiengänge durchzuführen zur Kenntnis genommen und in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG der gemeldeten ausländischen Hochschulen (und von diesen in Österreich durchgeführten Studiengänge) aufgenommen:

  • Automated Information Processing and Management Systems (PhD oder Dr)
  • Organisation and Management of Information Processes (PhD oder Dr)
  • Cultural and Historical Heritage in Modern Information Environment (PhD oder
  • Book Studies, Library Studies and Bibliography (PhD oder Dr)

Auf der Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG[1]) ist die AQ Austria für die Durchführung von Akkreditierungsverfahren in Österreich zuständig. Privatuniversitäten und Fachhochschulen bedürfen einer Akkreditierung als Voraussetzung für ihre staatliche Anerkennung. Mit der Akkreditierung bescheinigt die AQ Austria den Hochschulen die Erfüllung der Akkreditierungsvoraussetzungen.

Ausländische Bildungseinrichtungen dürfen auf der Grundlage von § 27 des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) in Österreich Studiengänge durchführen, soweit diese in ihrem Herkunfts- bzw. Sitzstaat als postsekundär im Sinne des § 51 Abs 2 Z 1 1 UG anerkannt sind und mit österreichischen Studien und akademischen Graden vergleichbar sind.

Nach positiver Absolvierung des Meldeverfahrens erfolgt die Aufnahme der Bildungseinrichtung und ihrer Studien in das Verzeichnis gemäß § 27 Abs 6 HS-QSG.

Ist das Meldeverfahren positiv entschieden, dürfen die Bildungseinrichtungen den Studienbetrieb in Österreich aufnehmen und durchführen.

Promotion neben Beruf und Familie – INFO:

In den sozialen Medien:

https://www.linkedin.com/company/vienna-international-studies/?viewAsMember=true

https://www.facebook.com/EduEarth-193062461358291/

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

Unser Team vor Ort

Das EduEarth Team informiert in allen Fragen zum Studium, hält den Kontakt zur Universität, organisiert auf Wunsch Übersetzungen, Hotel, Aufenthalt … 

Ihr Leitfaden für die Promotion:

Dr. – PhD – DBA – PhDr. VIS Begriffs Wiki

Doktorat in Fernlehre


[1] Bundesgesetz über die externe Qualitätssicherung im Hochschulwesen und die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz – HS-QSG)

Von zu Haus aus (auch im Ausland) studieren – in Bildungskarenz – gefördert – im Homeoffice?

Sie wollen sich neben Beruf und Familie weiterqualifizieren?

Sie denken an ein Studium vom Homeoffice aus?

Sie wollen alle Vorteile eines Fernstudium nutzen und zeit- und ortsunabhängig online-studieren?

Sie suchen taugliche Lehrgänge für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit?

Sie wollen die Corona-bedingte Kurzarbeit für ein Studium, einen Lehrgang nutzen?

Sie wollen doch noch promovieren?

Sie denken an ein berufsbegleitendes Bachelorstudium ohne Maturaerfordernis?

Sie wollen von zu Hause aus im Ausland studieren?

Sie wollen ein Masterstudium mit Magister-Abschluss absolvieren?

Sie wollen kleine, in sich geschlossene (Kurs-)Ausbildungen absolvieren?

Sie wollen ein abgebrochenes Studium doch noch abschließen?

Sie wollen ECTS der Weiterbildung für ein Regelstudium nutzen?

Sie wollen ……

….. und noch viele andere Überlegungen führen zu einem Ergebnis: zum Ausbildungsverbund Vienna International Studies – VIS

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktoratsstudium in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

Man kann über VIS neben den akademischen Studien oder Lehrgängen auch Nano Degrees, also sehr kurze, in sich abgeschlossene Lehrgänge in Fernlehre absolvieren.

Das ist über den VIS Campus möglich und man kann sich direkt dort anmelden.

Derzeit können folgende Nano Degrees über den VIS Campus absolviert werden:

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Regelstudien (Bachelor-, Master– und Promotionsstudien) ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden auch ECTS erworben, die im Anschluss auch in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VISKontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

VIS ermöglicht neben den Regelstudien

insbesondere drei Formate:

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu spannenden Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  AllensbachUniversity   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube    

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Doktorat in Fernlehre

VIS Kontaktstudium

Wie finanziere ich mein Studium?

Die neue Technische Universität gehört (nur) nach Linz?

Der großartige Erfolg  für Oberösterreich Standort einer neuen Technischen Universität mit Schwerpunkt Digitalisierung zu werden hat naturgemäß die genauere Standortfrage ausgelöst.

Neben dem – auch von der Landespolitik – favorisierten Standort Linz – begründet auch mit der Nähe zur Johannes Kepler Universität – haben sich auch andere Städte ins Spiel gebracht.

Auch Wels.

Wels ist Standort der FH Oberösterreich und hat den damaligen Wettbewerb darum mit einem guten Konzept gewonnen.

Warum soll Wels daher nicht auch Standort der neuen Technischen Universität werden?

Oberösterreichs Landespolitiker fordern zu Recht Föderalismus für den Bundesstaat Österreich ein und da hört man dann, dass bei  der Ansiedelung von Bundesbehörden sehr drastisch aufgezeigt wird: „In Österreich sind nur drei dieser Stellen außerhalb von Wien angesiedelt, in Deutschland hingegen sind 80 Bundeszentralen gleich auf 24 Städte verteilt und in der Schweiz findet man 45 Bundesbehörden in elf verschiedenen Städten.“

Leider hört die Diskussion über Föderalismus dann auch schon auf und übersieht dann ganz leicht, dass Oberösterreich nicht nur aus der Landeshauptstadt Linz besteht.

Gerade die Nähe zur FH Oberösterreich und das industrielle und technische Umfeld prädestinieren Wels.

Die nötige und sinnvolle Zusammenarbeit der neuen TU mit der Universität Linz würde darunter sich nicht leiden.

Den oberösterreichischen Lehramtsstudierenden wird zugemutet Teile ihres Studiums an der Universität Salzburg (!) zu absolvieren, warum sollte daher die neue TU am Standort Wels nicht mit der JKU kooperieren können?

Und wenn wir schon den Vergleich mit Wien suchen, der räumliche Abstand TU Wels und JKU wäre auch nicht größer als der einzelner Institute der Uni Wien, die in der ganzen Stadt verstreut angesiedelt sind.

Wichtig ist beim Wettbewerb der Standorte nun auch noch, dass nicht jeder Welser Kommunalpolitiker in Aussicht genommene Welser Standort in Medien kritisiert, sondern dass verantwortungsbewusst an einem geeigneten Konzept gearbeitet wird – denn das hat schon einmal geklappt – siehe Ansiedelung der FH OÖ in Wels.

Erschienen auch als Kommentar in „Die Monatliche“, Ausgabe 58

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

ceo and partner

Vienna International Studies and EduEarth.org

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube       

M.A. – Master of Arts – Magister Artium – Mag. – Eintragung in Österreich

Da einige Masterstudiengänge meiner Hochschule mit dem M.A. (Master of Arts) abgeschlossen werden und das baden-württembergische Hochschulrecht auch noch die Verleihung der akademischen Mastergrade in Form der akademischen Grade Magister und Magistra erlaubt, stellt sich insbesondere für die österreichischen Absolventen und Absolventinnen die Frage wie der akademische Grad nun in öffentliche Urkunden eingetragen werden kann.

Für Österreich gilt: abhängig von der Urkunde, die die Allensbach Hochschule ausstellt, es besteht ja die Wahlmöglichkeit gemäß Hochschulrecht des Landes Baden Württemberg entweder den M.A. oder den Mag. zu verleihen, werden die akademischen Grade genau so geführt.

Der M.A. wird nach dem Namen geführt: N. N., MA

Der Mag. wird vor dem Namen geführt: Mag. N. N.

In öffentlichen Urkunden und offiziellen Dokumenten wird der Magister der Allensbach Hochschule als „Mag.“ eingetragen – ohne den Zusatz „Art.“.

Wird der M.A. in der offiziellen Abschlussurkunde verliehen, wird er auch als M.A. eingetragen.

Gesetzliche Grundlagen:

Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) vom 1. Januar 2005  i.d.g.F.

§ 36 Verleihung und Führung inländischer Grade

(1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

(5) Die Grade dürfen nur gemäß der Verleihungsurkunde oder in der sonst festgelegten Form geführt werden. Für Ehrendoktorgrade gelten Satz 1 und Absatz 4 entsprechend. Frauen und Männer führen alle Hochschulgrade, akademischen Bezeichnungen und Titel in der jeweils ihrem Geschlecht entsprechenden Sprachform.

Österreich: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 

Führung akademischer Grade § 88:

(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Siehe dazu auch:

Magister oder Master? Das baden-württembergische Hochschulrecht erlaubt beides:

Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Dr. – PhD – DBA – PhDr.