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Österreich: „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“ im neuen Regierungsprogramm vorgesehen

Die neue österreichische Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm

Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024

unter dem großen Thema „Staat, Gesellschaft & Transparenz“  auch dem Thema Wohnen (als Unterkapitel des Themas „Justiz und Konsumentenschutz“) angenommen und führt auf Seite 43 aus:

Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip:

„Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat.“

Österreich folgt damit wohl dem bundesdeutschen Weg, der bereits vor sechs Jahren beschritten wurde.

Das „Bestellerprinzip“ sieht vor, dass Vermittler von Mietwohnungen von denjenigen bezahlt werden, welche die Leistung des Maklers bestellen.

Das Bestellerprinzip wurde im Jahr 2013 in Deutschland als Zielsetzung in den Koalitionsvertrag der „großen Koalition“ aufgenommen:

„Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt“

und im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG)[1] auch umgesetzt, am 1. Oktober 2014 beschlossen, vom Bundesrat am 27. März 2015 gebilligt und trat nach seinem Art. 4 überwiegend am 1. Juni 2015 in Kraft.

Im Rahmen dieses Novellierungsgesetzes wurde auch die sogenannte Mietpreisbindung umgesetzt, die die Mietpreissteigerung – gerade in Ballungsräumen – eindämmen soll.

Da Vermieter dadurch auf die Beauftragung von Maklern verzichten könnten, um die zusätzlichen Kosten zu vermeiden, ging die deutsche Bundesregierung davon aus, dass sich die gegenüber Vermietern durchzusetzende Maklergebühr halbieren würde.

Tatsächlich hatte sich die durchschnittliche Courtage nach einem Jahr bei etwa einer Monatsmiete eingependelt, der Umsatz der Immobilienmakler ging um 20 % zurück.[2]

Das Bestellerprinzip wurde in Deutschland auf mehrere Verfassungsbeschwerden[3] hin am 29. Juni 2016 vom deutschen Bundesverfassungsgericht für grundgesetzkonform erklärt.

Das „Bestellerprinzip“ sei gerechtfertigt, um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten, die auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Wohnungssuchenden bestünden, entgegenzuwirken (Az.: 1 BvR 1015/15).

Mit dem „Bestellerprinzip“ wird de facto die Maklerprovision für Mieter abgeschafft und befürchten die österreichischen Immobilienmakler dadurch tiefgreifende Verwerfungen am Mietwohnungsmarkt und innerhalb der Branche.

Bereits im Jahr 2015 hatte ich mich mit dem „Bestellerprinzip“ kritisch auseinander gesetzt.

Fakt ist, dass schon derzeit bei Abschluss eines befristeten Mietvertrags für maximal 3 Jahre die Maklergebühr maximal eine Monatsmiete beträgt.

Welche Folgen wird dieses „Bestellerprinzip“ nun in Österreich haben?

  1. In Österreich werden künftig weniger Mietwohnungen über Makler angeboten werden, sich diese teilweise aus der Vermittlungstätigkeit von Mietwohnungen zurück ziehen
  2. Stark nach gefragte Wohnungen werden „unter der Hand“ also nicht mehr öffentlich angeboten, weil die Vermieter die Maklerkosten scheuen werden, dessen Leistungen sie ja vermeintlich nicht benötigen, weil eben die Nachfrage so groß ist. Viele potentielle Mieter werden also frei werdende Wohnungen erst gar nicht mehr erfahren und das quasi jetzt noch öffentlich bekannte Angebot dadurch geringer werden.
  3. Maklerbüros werden zusperren. Da künftig Makler Mietinteressenten Objekte aus dem Bestand nicht mehr anbieten werden (es gibt dafür ja dann keine Provision) sondern erst nach Auftrag auf dem Markt neue Mietangebote akquirieren müssen, wobei sich der Aufwand nicht mehr lohnt, werden sich Makler zunehmend aus dem Geschäft mit den Mietwohnungen zurückziehen (müssen).

Wir werden sehen, wie sich der Berufsstand der österreichischen Immobilienmakler auf das kommende „Bestellerprinzip“ einstellen werden (können).

Mein Rat an die Immobilienmakler:

Machen Sie sich für Vermieter fit, Sie nehmen Vermietern lästige Arbeiten ab, können z.B. im Vorfeld die Bonität künftiger Mieter prüfen und unter vielen Nachfragern den optimalsten Mieter vor-selektieren ….

Rückfragen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und lehrt u.a. im Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement der Hochschule Allensbach in Konstanz; im MBA Immobilienmanagement der ASAS und des AIM der Fachhochschule Burgenland und im VIS-Vorbereitungslehrgang für das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gem. ONR 43001-1

VIS Vienna International Studies

Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Maximale Maklerprovision bei Abschluss eines neuen Mietverhältnis:

  • Bei einem Abschluss eines Mietvertrages, der unbefristet oder auf mehr als 3 Jahre befristet ist: Maximal 2 Monatsmieten.
  • Bei einem Abschluss eines unbefristeten Mietvertrags, bei dem der Makler auch gleichzeitig Wohnungsverwalter ist: Maximal eine Monatsmiete.
  • Abschluss eines befristeten Mietvertrags für maximal 3 Jahre: Maximal eine Monatsmiete
  • Bei Verlängerung eines vorhandenen Mietvertrags bzw. der Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Mietverhältnis: Ergänzungsprovision von maximal einer halben Monatsmiete.
  • Abschluss eines Mietvertrags für einzelne Wohnräume: maximal eine Monatsmiete.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

ASAS Begriffs – Wiki

Vielleicht für Sie auch interessant das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem gängige Begriffe mittels kurzer Filme erklärt werden: z.B. ECTSUSPDBGesundheit, der homo oeconomicusPreiselastizitätVenture CapitalFactoring, die Balanced Scorecard, die BCG-MatrixRückstellungen und Rücklagen, die SWOT-Analyse, die Prinzipal-Agent-Theorie, den CashflowPolitik …….….

Weitere ASAS-Hilfen auf youtube:


[1] Der Gesetzgeber hat durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.04.2015 das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung eingeführt. Danach darf ein Wohnungsvermittler für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vom Wohnungssuchenden kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten. Auch Vereinbarungen, durch die Wohnungsuchende verpflichtet werden, ein vom Vermieter oder einem Dritten geschuldetes Vermittlungsentgelt zu zahlen, sind unwirksam. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro gegenüber dem Wohnungsvermittler verfolgt werden.

[2] Nicolai Kwasniewski: Bestellerprinzip für Makler: Hurra, es funktioniert! In: Spiegel Online. 26. Mai 2016

[3] Zwei Immobilienmakler und ein Wohnungsmieter beanstandeten das Bestellerprinzip

Die Meisterprüfung ist dem Bachelorabschluss gleichwertig, erlaubt die Zulassung zu Studien und zur Führung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“

Die Gewerbeordnung 1994GewO 1994 – bestimmt im § 94 insgesamt 75 reglementierte Gewerbe.

Zur Ausübung dieser reglementierten Gewerbe braucht man einen Befähigungsnachweis.

Für 41 dieser reglementierten Gewerbe (Handwerke[1]) wird die Befähigung durch die Meisterprüfung nachgewiesen.

Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

  1. Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  2. Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt
  3. Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil (Modul 3 wird durch bestimmte in der Prüfungsordnung genannte Studienrichtungen, Fachhochschul-Studiengänge oder berufsbildende höheren Schulen* ersetzt)
  4. Ausbilderprüfung oder Ersatz der Ausbilderprüfung
  5. Unternehmerprüfung oder Ersatz der Unternehmerprüfung

Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Meisterprüfung antreten.

Die Meisterprüfung hat einen sehr hohen Stellenwert:

  1. sie ist gleichwertig dem Bachelorabschluss und
  2. schafft u.U. die Zulassung zu Bachelorstudien und MBA-Lehrgängen und
  3. berechtigt zur Führung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“

Gleichwertig dem Bachelorabschluss:

Auf Grund des hohen Niveaus der Meisterprüfung wurde diese (generell) dem Niveau 6 des NQR[2] zugewiesen und damit dem Bachelorabschluss gleichwertig gestellt.

Studieren mit Meisterprüfung:

Die Meisterprüfung schafft zudem die Möglichkeit auch ohne Matura/Abitur zu studieren.

So können deutsche und österreichische Meister zu Bachelorstudien in Deutschland z.B. zum Bachelorstudium  Betriebswirtschaftslehre (online, B.A.) an der Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, zugelassen zu werden oder in einen Masterlehrgang der Weiterbildung einzusteigen (mit dem Meister zum Master!)

Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.

Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.  

Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung für Handwerke erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte die Worte „Meister“, „Meisterbetrieb“ oder Worte ähnlichen Inhalts verwenden.

Diese Betriebe dürfen auch im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als „Meisterbetrieb“ kennzeichnendes Gütesiegel verwenden.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die nähere Ausgestaltung dieses Gütesiegels durch Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegelverordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009, festgelegt. 

Wer darf das Siegel führen?

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ darf nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Für welche Handwerke gilt das Siegel?

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke (siehe Liste Anhang 1).

Wie sieht das Siegel aus?

Diese Siegel ist stilisiert an das Bundeswappen angelehnt und mit dem kreisförmigen Schriftzug „Meisterbetrieb“ umrahmt.

Infos zur Verwendung

Rückfragen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und lehrt u.a. auch in den Lehrgängen der Weiterbildung der ASAS in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland und leitet die VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

Anhang Gütesiegel „Meisterbetrieb“

Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke.

Es sind dies:

  • Augenoptik
  • Bäcker
  • Bandagisten; Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  • Bodenleger
  • Buchbinder; Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung
  • Dachdecker
  • verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
  • Fleischer
  • Friseur und Perückenmacher (Stylist)
  • Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)
  • Getreidemüller
  • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)
  • Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)
  • Hafner
  • Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
  • Hörgeräteakustik
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
  • Kommunikationselektronik (Handwerk)
  • Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung
  • Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)
  • Kunststoffverarbeitung
  • Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
  • Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)
  • Milchtechnologie
  • Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)
  • Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)
  • Orthopädieschuhmacher (Handwerk); Schuhmacher (Handwerk); verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner
  • Pflasterer
  • Rauchfangkehrer
  • Schädlingsbekämpfung
  • Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)
  • Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)
  • Stuckateure und Trockenausbauer
  • Tapezierer und Dekorateure
  • Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und Wäschebügler)
  • Tischler; Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
  • Uhrmacher
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
  • Zahntechniker

[1] Die 41 Handwerke siehe unten im Anhang

[2] Der Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems. Dieses Transparenzinstrument soll einerseits die Orientierung im österreichischen Bildungssystem erleichtern und zum anderen zur Vergleichbarkeit und Verständlichkeit nationaler Qualifikationen in Europa beitragen. https://www.qualifikationsregister.at/zuordnung-der-meisterpruefung-auf-niveau-vi-2/

Betongold – in Immobilien investieren? Ja – aber richtig – die 5-Finger-Strategie:

Der Weltspartag findet alljährlich in der letzten Oktoberwoche statt.

Die Idee für diesen Tag geht auf den 1. Internationalen Sparkassenkongress (First International Thrift Congress) im Oktober 1924 zurück.

Ursprünglich der Förderung des Spargedankens gewidmet wächst zur Zeit allerdings zunehmend das Bewusstsein für nötige finanzielle Bildung, eine allgemeine Finanzerziehung und der Notwendigkeit neuer und attraktiver Alternativen für den langfristigen Vermögensaufbau.

Das Sparbuch soll heutzutage nur mehr kurzfristige Liquidität sichern, zum Vermögensaufbau ist es denkbar ungeeignet.

Um Kapital auf einem Sparbuch zu verdoppeln, müsste man heute 400 Jahre warten!

Eine dieser Alternativen stellt die Investition in Immobilien – auch Betongold genannt – dar.

Von Immobilieninvestment sprechen wir, wenn Anleger Immobilien kaufen um ihr  Vermögen zu vermehren.

Man kann eine Immobilie selbst nutzen oder natürlich auch vermieten.

Vermietete Objekte werfen dadurch eine Rendite ab, bewahren ihren Wert auch in Zeiten hoher Inflation[1], eignen sich als Sicherheit für Hypothekarkredite und bei einigem Geschick bringen sie auch noch Steuervorteile.

Also reden wir von der sprichwörtlichen eierlegenden Wollmilchsau?

Nein.

Nur wer optimal investiert und Fehler vermeidet kommt in den Genuss der geschilderten Vorteile.

Was Sie unbedingt beachten müssen sind die 5 Finger die Sie an Ihrer Hand abzählen und keinen davon vergessen sollten:

  1. die Auswahl des geeigneten Objektes
  2. Der optimale Finanzierungsmix
  3. Die richtige Auswahl Ihrer Mieter
  4. Die laufende Kostenkontrolle
  5. Nutzen Sie die Kenntnisse eines Immobilienprofis

Der Daumen – die Auswahl des geeigneten Objektes:

Man kann in Wohnungen, Vorsorgewohnungen, Studentenwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Geschäftsobjekte ……. ja auch in Immobilienfonds investieren.

Wichtig sind dabei vor allem die Lage (attraktiver Standort, Infrastruktur) des Objektes, die richtige Einschätzung der Mietpreisentwicklung, die Prüfung der Bausubstanz und des nötigen Renovierungsaufwands  …..

Sie sehen, man kann hier schon viele entscheidende Fehler machen.

Der Zeigefinger – der richtige Finanzierungsmix:

Auch wenn die Zinsen für Hypothekarkredite so günstig sind wie selten zuvor, sollte auch ein wenig eigenes Kapital investiert werden können.

Vermögensaufbau rein auf Pump ist sicher sexy aber auch gefährlich.

Niemand weiß wirklich wie sich Inflation und Zinsen entwickeln werden, schon gar nicht auf die längeren Laufzeiten einer Immobilienfinanzierung bezogen.

Anlaufverluste aus Investitionen in Instandsetzung und Fremdfinanzierung lassen sich steuerlich nutzen und müssen daher ebenfalls optimiert werden.

Der Mittelfinger – die richtige Auswahl ihrer Mieter oder Pächter

Da wir unsere Mieter oft nicht kennen gibt es die Kaution und die Mieterselbstauskunft. Doch hilft diese nicht immer gegen Mietnomaden und lange Leerstehungen. Drum prüfe wer sich länger bindet!

Der Ringfinger – die laufende Kostenkontrolle:

Schon beim Erwerb fallen Nebenkosten an, aber dann auch beim Erhalt (Renovierungs- und laufende Reparaturkosten) der Immobilie sind strenge Ausgaben- und Kostenkontrolle gefragt. Das beginnt beim schon angesprochenen optimalen Finanzierungsmix (Zins- und Tilgungsaufwand) und endet bei der Indexsicherung der Miete.

Der kleine Finger – Ihr Immobilienprofi

Nutzen Sie die Kenntnisse eines Immobilienprofis so haben Sie alle Ihre Probleme im kleinen Finger.

Gut ausgebildete und erfahrene Immobilienmakler finden für Sie die geeignete Immobilie, helfen bei der Finanzierung, optimieren Ihre Steuern und suchen für Sie geeignete Mieter und Pächter und können die Immobilie auch entsprechend bewerten.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik und lehrt u.a. im Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement der Hochschule Allensbach in Konstanz; im MBA Immobilienmanagement der ASAS und des AIM der Fachhochschule Burgenland und im VIS-Vorbereitungslehrgang für das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gem. ONR 43001-1

VIS Vienna International Studies

Bachelorstudiengang Bau- und Immobilienmanagement

MBA Immobilienmanagement

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/


[1] Der Wert einer Immobilie steigt im längeren Zeitverlauf nahezu im gleichen Ausmaß wie die Inflation, wenn nicht sogar höher

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

ASAS Begriffs – Wiki

Vielleicht für Sie auch interessant das ASAS BWL-Begriffs-Wiki:   in welchem wir gängige Begriffe mittels kurzer Filme erklären. Z.B. ECTS, USP, DB, Gesundheit, den homo oeconomicus, Preiselastizität, Venture Capital, Factoring, die Balanced Scorecard, die BCG-Matrix, Rückstellungen und Rücklagen, die SWOT-Analyse, die Prinzipal-Agent-Theorie, den Cashflow, Politik …….….

Weitere ASAS-Hilfen auf youtube:

Wie funktioniert e-Learning?

Wie funktioniert e-Learning?

Wie funktionieren online-Prüfungen?

Wie vermittelt ASAS Inhalte?

Sie können kostenlos ein Modul aus dem MBA-Programm der ASAS absolvieren und sich dieses nach bestandener Prüfung sogar anrechnen lassen.

Mit kostenfreiem Login steigen Sie direkt in die „Grundlagen des Marketing“ (6 ECTS) ein.

Ihr Login können Sie hier anfordern: https://www.asasonline.com

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach bei uns: vis@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Vienna International Studies:

ASAS nach einem gelungenen Relaunch mit 10 MBA-Angeboten online!

Das AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland bietet in Kooperation mit dem Fernlehrexperten ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH eine Reihe von MBA-Lehrgängen an, die zeit- und ortsunabhängig online absolviert werden können.

Diese Professional MBA’s umfassen 90 ECTS Punkte, sind berufsbegleitend in 24 Monaten (Mindeststudiendauer 18 Monate) absolvierbar und gliedern sich wie folgt:

  • Zunächst sind sechs Pflichtmodule im Basisabschnitt zu absolvieren (36 ECTS). Deutsche Studierende können anstatt des Moduls „Österreichisches Unternehmensrecht“ das Modul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht“ wählen.
  • Im Vertiefungsabschnitt (30 ECTS) muss zuerst das Modul Wissenschaftliches Arbeiten bearbeitet werden, um dann die 4 Pflichtmodule zu absolvieren.
  • Für jedes dieser insgesamt elf Lehrmodule ist eine Prüfung abzulegen (Klausur, Seminararbeit, mündliches Prüfungsgespräch).
  • Den Abschluss des Lehrgangs Professional MBA bildet die Masterarbeit aus dem Bereich der in der Vertiefung von Ihnen ausgewählten Module (24 ECTS). 

MBA-Lehrgänge – Vertiefungsmöglichkeiten:

MBA Coaching und Training

MBA Controlling

MBA Export Marketing

MBA Führung im Gesundheitswesen (vormals Gesundheitsmanagement)

MBA General Management Competence

MBA Human Ressource Management

MBA Immobilienmanagement

MBA Mediation

MBA Public Management

MBA Unternehmensführung 

Alle Lehrgänge können neben Beruf und Familie in Fernlehre absolviert werden und machen somit lebenslanges berufsbegleitendes Lernen erst wirklich möglich.

Der jeweilige Masterlehrgang (Professional MBA) besteht – wie schon ausgeführt – aus zwei Abschnitten – dem Abschnitt BASIS (36 ECTS an Studienleistung) mit den 6 Pflichtmodulen – die in allen MBA-Lehrgängen zu absolvieren sind:

  • Grundzüge der Ökonomie (6 ECTS)
  • Rechnungswesen – Buchhaltung & Bilanzierung (6 ECTS)
  • Marketing (6 ECTS)
  • Unternehmensfinanzierung (6 ECTS)
  • Personalwirtschaft (6 ECTS)
  • Unternehmensrecht (6 ECTS)[1]

sowie einem Abschnitt VERTIEFUNG (30 ECTS Studienleistung) mit den 5 Pflichtmodulen:

bestehend aus

  • Wissenschaftliches Arbeiten (6 ECTS)
  • vier Modulen (24 6 ECTS)

und der Masterthesis (24 ECTS Studienleistung).

Zur Erlangung des akademischen Grades Master of Business Administration ist die Verfassung einer Masterarbeit notwendig – das Thema der Arbeit soll aus dem Bereich der Vertiefung kommen. Die Richtlinien zur Erstellung der Masterarbeit finden Sie hier.

ASAS bietet 10 inhaltlich unterschiedliche MBA-Lehrgänge an.

Hoch interessant ist darunter der MBA General Management Competence weil hier für Sie eine Wahlmöglichkeit bei den Modulen besteht:

4 Wahlmodule, welche der Studierende aus den nachstehenden Lehrveranstaltungen selbst auswählt!

  • Strategisches Management (6 ECTS)
  • Leadership (6 ECTS)
  • Business Planning (6 ECTS)
  • Projekt Management (6 ECTS)
  • Organisations- und Arbeitspsychologie (6 ECTS)
  • Motivation und Personalentwicklung (6 ECTS)
  • Strategisches und operatives Controlling (6 ECTS)
  • Export-orientiertes Marketing (6 ECTS)
  • Investitionsgüter-Marketing (6 ECTS)
  • Handelsmarketing (6 ECTS)
  • Werbe- und Verkaufs-Pychologie (6 ECTS)
  • Change Management (6 ECTS)

Falls Sie Rückfragen

  • zur Voraussetzung & Zulassung
  • zur Anrechnung von Vorstudien und anderen Aus- und Weiterbildungen
  • zur Aufnahme
  • zum Ablauf
  • zu den Kosten und deren Finanzierung, Förderung und steuerlichen Situation
  • zum Abschluss
  • zum akademischen Grad
  • zur Titelführbarkeit
  • zu gewerbe- und berufsrechtlichen Möglichkeiten
  • ……

haben, melden Sie sich einfach bei uns: vis@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Vienna International Studies:


[1] Studierende aus Deutschland können wahlweise das Lehrmodul „Unternehmensrecht“ durch ein Wahlmodul „Deutsches Recht inkl. Europa-Recht“ ersetzen.

In kurzen Filmen werden Begriffe aus der Betriebswirtschaft, aber auch aus dem Immobilienwesen und dem Studienrecht einfach und verständlich erklärt und erreicht die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH damit hunderttausende Aufrufe auf youtube

Die bislang drei erfolgreichsten ASAS-BWL-Begriffe-Wikis:

die Balanced Scorecard – mehr als 85.000 Aufrufe

der Deckungsbeitrag – mehr als 65.000 Aufrufe

die SWOT-Analyse – fast 30.000 Aufrufe

Also für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Die ERA-Akademie startet durch: moderne Konzepte – Fernlehre – kompetente Partner

Zwei wichtige Aufgaben hat sich die ERA-Akademie selbst gegeben.

  1. die umfassende Aus- und Fortbildungsverpflichtung der Immobilienmakler und ihrer Mitarbeiter so zu gewährleisten, dass diese neben Beruf und Familie möglich ist.

Gerade Immobilienmakler haben sehr unregelmäßige Arbeitszeiten und wissen daher moderne Fernlehrangebote zu schätzen.

Immobilienmakler und deren Mitarbeiter haben eine ganz besondere Aus- und Fortbildungsverpflichtung:

Das wird in den„Besonderen Standesregeln“ seit dem 01. Oktober2012 verlangt:

„Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler nachweisen.

Immobilienmakler sorgen dafür, dass

  • ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter,
  • im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und
  • alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen,

die nicht die fachliche Befähigung zum Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann erfolgreich abgeschlossen haben, binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch Teilnahme an Ausbildungs-veranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der ON-Regel 43001 – 1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die vorgesehene Zertifizierungsprüfungen ablegen.

Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich fortzubilden.“

Immobilienmakler werden ist nicht leicht!

Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler laut Immobilientreuhänder-Verordnung kann man z.B. mit Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) erfüllen.

Die ERA-Akademie wird diesen Ansprüchen mehr als gerecht!

Aus- und Fortbildungsverpflichtung:

Sowohl die Fort- als auch die Ausbildungsverpflichtung aus den Standesregeln kann mit

der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH – teilweise in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland oder der Hochschule Allensbach – Allensbach University – erfüllt werden, die als zeit- und ortsunabhängige Fernstudienangebote neben Beruf und Familie im Fernstudium absolviert werden können.

Immobilienmakler-Assistent/-in:

Auch auf die Prüfung zur/zum zertifizierter/en Immobilienmakler-Assistent/-in kann man sich in Fernlehre vorbereiten.

Den Vorbereitungslehrgang dazu führt die ERA-Akademie in Fernlehre mit der VIS Management GmbHhttps://viennastudies.com – durch und organisiert dazu Präsenztage zur Vertiefung und Anwendung des Erlernten und zur Prüfungsvorbereitung mit den renommierten Vortragenden FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer und Prof. Mag. Thomas Malloth.

Akademische Lehrgänge zur fachlichen Qualifikation der Immobilienmakler:

Gemeinsam mit dem Fernlehrexperten ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland  werden die Lehrgänge der Weiterbildung

und

angeboten.

Immobilien-Wikis auf youtube:

Online können wichtige Bergriffe schnell und einfach aufgerufen werden und so erklärt ASAS in einem eigenen IMMO-Wiki auf Youtube– bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft:

Immobilienausbildungen können nicht nur nützlich sondern auch sehr spannend sein.

Überzeugen Sie sich selbst und wenden Sie sich an die ERA-Akademie oder unsere Kooperationspartner direkt.

Bei Interesse und Rückfragen auch: vis@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Vienna International Studies:

25 Jahre FH Burgenland

Die Fachhochschule Burgenland feiert heute ihr 25 jähriges Bestehen und dazu gratuliere ich herzlich:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190424_OTS0174/25-jahre-fh-burgenland-eine-erfolgsgeschichte-mit-zukunft-bild

https://www.bvz.at/burgenland/gesellschaft/jubilaeums-festakt-25-jahre-die-fachhochschule-feierte-eisenstadt-fotos-jubilaeum-fachhochschule-fh-burgenland-144843457

1993 – Ein Gründungsteam besiegelt den FH Start im Burgenland. Man legt sich auf die beiden Standorte Eisenstadt und Pinkafeld fest.

Die Studiengänge Internationale Wirtschaftsbeziehungen und Gebäudetechnik/Building Technology and Management sind die ersten FH Studiengänge Österreichs. Träger ist ein gemeinnütziger Verein.

1995 – Bereits 90 Studierende studieren in Eisenstadt. In Pinkafeld studieren zur gleichen Zeit 45 Studierende, die in diesem Jahr in ein neues Gebäude übersiedeln dürfen.

1997 – Im Juni feiern die ersten 32 Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiengangs Internationale Wirtschaftsbeziehungen ihre Sponsion.

1999 – In Pinkafeld erfolgt der Spatenstich für das Technologiezentrum Süd, in dem sich auch heute noch das Labor der FH Burgenland befindet. Damit wurde der Grundstein für die äußerst erfolgreichen Forschungsaktivitäten der nächsten Jahre gelegt.

2003 – Im September wird das neue Studienzentrum in Eisenstadt feierlich eröffnet. Der von Architekt Riepl geplante Gebäudekomplex erhält 2004 sogar den Architekturpreis des Landes Burgenland. Der Campus weist eine Nutzfläche von über 10.000 m2 auf und bietet beste Rahmenbedingungen für die Studierenden.

2004 – Dreijährige Bachelorstudiengänge und zweijährige Masterstudiengänge starten im Zuge des Bologna Prozesses nun auch im Burgenland. Auch berufsbegleitend kann man ab jetzt an der FH Burgenland studieren.

2006 – Die Absolventenzahlen knacken die 1.000er Marke und machen klar: die FH Burgenland ist gekommen, um zu bleiben. Das Studienangebot wird laufend ausgebaut.

2012/2013 – Neben einer neuen Geschäftsführung tritt auch das neu gewählte FH-Kollegium seine Arbeit an. Die Fachhochschulstudiengänge Burgenland dürfen sich nun offiziell FH Burgenland nennen, aus den Kernkompetenzbereichen werden Departments.

Ein neuer Markenauftritt mit neuem Logo und dem Claim „FH Burgenland. Bringt Besonderes zusammen.“ soll Ansporn für alle Akteure und Akteurinnen der Fachhochschule sein.

Außerdem wächst die Unternehmensgruppe um die FH Töchter Forschung Burgenland, AIM – Austrian Institute of Management und Akademie Burgenland.

2014 – Der Forschungsstandort Pinkafeld beschreitet mit der Eröffnung des Energetikums neue Wege. Dieses ist als sogenanntes „Living Lab“ konzipiert, das heißt, dass geforscht wird, während das Gebäude auch tatsächlich im Alltag genutzt wird.

2014 – Pioniergeist bleibt auch weiterhin eine Stärke der größten Hochschule des Burgenlands. Gemeinsam mit internationalen Partneruniversitäten ist es ab nun möglich, ein PhD-Programm an der FH Burgenland zu belegen.

2015 – Die FH weist bereits über 6.000 AbsolventInnen auf. Der neugegründete Verein alumni FH Burgenland startet voll durch.

2018/19 – Die FH Burgenland bietet an zwei Studienzentren neun Bachelor- und 13 Masterstudiengänge an. Derzeit studieren rund 4.000 Studierende in fünf Departments sowie in ebenso vielen Masterlehrgängen der akademischen Weiterbildung.

Über 7.500 AbsolventInnen in guten Positionen beweisen die hohe Ausbildungsqualität.

Mit über 730 Beschäftigten in der Unternehmensgruppe hat sich die FH Burgenland zu einem wichtigen Arbeitgeber in der Region entwickelt.

5 gute Gründe sprechen gerade für diesen MBA:

Wir alle wissen, dass lebenslanges Lernen (LLL) und dabei die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung das Gebot der Stunde sind und der Satz: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ einfach nicht mehr stimmt.

Dennoch fällt es uns oft schwer dem Wissen, der Überzeugung Taten folgen zu lassen.

Wir haben

  1. keine Zeit,
  2. auch kein Geld, wissen
  3. nicht genau was wir mit dem an sich interessanten, ja verlockenden Lehrgang beruflich dann anfangen können, finden
  4. unsere speziellen Interessen im genormten Angebot nicht wieder und müssen
  5. auch noch viel Unnötiges lernen, etwas, was uns eigentlich nicht wirklich interessiert oder nutzt.

Auf gerade diese 5 Punkte hat ASAS die richtige Antwort, die gesuchte Lösung:

Keine Zeit:

Der moderne Campus, das LMS der ASAS, ermöglicht Ihnen ein zeit- und ortsunabhängiges Studium. Sie lernen wann immer und wo immer Sie wollen, bestimmen auch den Ort und die Zeit Ihrer Prüfung (gerne auch von zu Hause aus) selbst: https://www.asasonline.com/online-campus

Kein Geld:

Der Fernlehrspezialist ASAS ist Kooperationspartner des AIM der FH Burgenland und kommt der akademische Grad MBA von der Fachhochschule Burgenland. Die MBA-Lehrgänge des AIM sind dabei in Österreich Preisführer!

Die Lehrgangsgebühren sind steuerlich absetzbar und werden u.U. auch gefördert. Da ASAS das Ö-Cert hat, lohnt sich hier eine entsprechende Überprüfung der bundesländereigenen Fördermöglichkeiten.

https://oe-cert.at/

Was kann ich mit dem MBA dann anfangen?

Ein MBA schafft Employability[1]viele Arbeitgeber wissen es zu schätzen, wenn sich Mitarbeiter fortbilden und beweist gerade ein erfolgreich absolviertes Fernstudium, dass man gut organisiert und strukturiert ist.

Mit einem MBA gibt es natürlich viele Möglichkeiten der selbständigen und unselbständigen Berufsausübung, einige Berufsrechte sind meiner Meinung nach noch zu wenig bekannt:

  • man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
  • durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
  • mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
  • …….
  • nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie 
    • Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), 
    • Vermögensberater
    • Versicherungsagent oder 
    • Wertpapiervermittler 

ausgeübt werden.

Warum kriege ich keinen Maßanzug?

Aber den kriegen Sie ja.

Im Basisteil sind für alle MBA-Lehrgänge die selben Pflichtmodule zu absolvieren z.B. Grundzüge der Ökonomie und Marketing.

Der Aufbauteil im MBA erlaubt dann die Spezialisierung z.B. auf Immobilienmanagement, Gesundheitsmanagement, Public Management, Unternehmensführung, Controlling, Mediation, Coaching und Training und General Management Competence.

So wie Bier, Tee, Kaffee und Wein zu mehr als 90 % aus Wasser bestehen und dennoch spürbar unterschiedlich schmecken und wirken, ist es auch beim MBA und ein Absolvent des MBA Immobilienmanagement muss wissen, wie der Mietzins gebildet, die Absolventin des MBA Gesundheitsmanagement wie Krankheit definiert wird.

Über ASAS sind sehr interessante Spezialisierungen möglich: https://www.asasonline.com/mba-general-management

Wieso muss ich Unnötiges lernen?

Müssen Sie nicht!

Im MBA General Management Competence können Sie die Module in der Spezialisierung (Aufbauteil) selbst wählen und nach beruflicher Notwendigkeit, Interesse, Vorwissen und eigener Vorliebe die Module selbst bestimmen: https://www.asasonline.com/fernstudium/mba-general-competence

Der Modus von Wahlmodulen im Abschnitt AUFBAU ermöglicht sohin eine auf die Bedürfnisse der Studierenden maßgeschneiderte Weiterbildung.

Bei Rückfragen zu den angesprochenen Lehrgängen, zu den möglichen Anrechnungen von Vorkenntnissen, den Zugangsvoraussetzungen … wenden Sie sich einfach an mich:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Konsulent der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH, Wels


[1]Employability“ – wörtlich: Beschäftigungsfähigkeit – nennt sich das Konzept, mit dem die lebenslange Arbeitsmarktfitness von Mitarbeitern gestärkt werden soll.

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Mit dem Meister zum Master

Mit abgeschlossener Meisterprüfung kann man – auch ohne Matura/Abitur – direkt in einen MBA-Lehrgang der Weiterbildung am AIM der FH Burgenland aufgenommen werden.

Sehr interessante MBA-Lehrgänge die in Fernlehre – also zeit- und ortsunabhängig – neben Beruf und Familie absolviert werden können, finden sie z.B. über die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH.  

Die Grundlage für die Aufnahme in einen Masterlehrgang der Weiterbildung auch ohne Matura schafft der „Europäische Qualifikationsrahmen“ (EQR)

Der Vorschlag für einen „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR) wurde von der Europäischen Kommission im September 2006 vorgestellt, 2008 von den europäischen Institutionen verabschiedete und seither europaweit umgesetzt.

Dazu entwickeln die Mitgliedstaaten eigene nationale Qualifikationsrahmen. Ihre Niveaus werden den Niveaus des EQR zugeordnet.

Der EQR ist kompatibel mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse.

Die Niveaus 6 – 8 des EQR entsprechen dabei den drei Niveaus des Hochschulrahmens (Bachelor, Master, Doctoral studies).

Das Kernstück des Rahmens besteht aus acht durch Lernergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenz) beschriebenen Qualifikationsniveaus.

Die Länder sind aufgefordert, ihre nationalen Qualifikationsniveaus mit dem EQR als neutrale Referenz zu verknüpfen.

Der EQR ist damit der Referenzrahmen für den Vergleich der verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme.

Der europaweite Nutzen eines europäischen Qualifikationsrahmens liegt sohin in der Vergleichbarkeit, Übersetzbarkeit und Transparenz von Qualifikationen zwischen Mitgliedsstaaten.

Um dies zu erreichen wurde den Staaten von der Europäischen Kommission auch empfohlen, nationale Datenbanken zu entwickeln.

Ein Register, das Qualifikationen abbildet, kann einen wertvollen Beitrag für mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Sichtbarkeit der angebotenen Qualifikationen leisten.

Damit können Qualifikationen leichter verglichen und die Orientierung bei den bestehenden Angeboten erleichtert werden.

Österreich:

Das vorliegende NQR-Register, administriert von der NQR-Koordinierungsstelle in Österreich (NKS), besteht aus zwei Bereichen.

Zum einen gibt es einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Bereich, der Informationen zum EQR/NQR und der Lernergebnisorientierung bereitstellt. Dieser öffentliche Bereich ist zielgruppenorientiert aufbereitet und liefert alle relevanten Hintergrundinformationen zu diesen Themenbereichen.

Zum anderen werden hier die Zuordnungen zu Informationszwecken von der NQR-Koordinierungsstelle (NKS) veröffentlicht.

Die das Zuordnungsersuchen einbringenden Stellen finden ihre Qualifikation, nach einer eingehenden Prüfung (formal und inhaltlich) und dem abgeschlossenen Zuordnungsprozess einem Niveau zugeordnet, in diesem NQR-Register wieder. Bestimmte für die Veröffentlichung vorgesehenen Datensätze (Titel der Qualifikation, Lernergebnisse, NQR Niveau, usw.) sind somit allgemein zugänglich und tragen so für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz auf Basis von Lernergebnissen in Österreich und Europa bei.

Es ist auch ein Ziel die Daten dieser nationalen Datenbank mit einer europäischen Datenbankzu verknüpfen und dem Endverbraucher rasch verfügbar zu machen.

Das NQR-Register unterstützt damit das übergeordnete Vorhaben, alle dem NQR zugeordneten Qualifikationen in Österreich und Europa vergleichbar und transparent zu machen.

Im Nationalen Qualifikationsrahmen Österreichs (Qualifikationsregister) werden der/die Meister/in (die Meisterabschlussprüfung) dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Die Meisterqualifikationen wurden nicht einzeln, sondern in einem Verbund zugeordnet. Das bedeutet, dass alle Meisterqualifikationen auf NQR-Qualifikationsniveau VI sind.

Folgende fünf Qualifikationen sind exemplarisch im Qualifikationsegister dargestellt:

Inhaber/innen von Qualifikationen des Niveau 6  haben ein vertieftes theoretisches Wissen in ihrem Arbeits- oder Lernbereich und können daher Aufgaben auf sehr hohem professionellem Niveau selbstständig und letztverantwortlich durchführen.

Zudem sind sie in der Lage, auch umfassende Herausforderungen in sich ändernden Kontexten zu bewältigen und neue, innovative Lösungsansätze zu entwickeln.

Inhaber/innen von Niveau 6-Qualifikationen sind darüber hinaus fähig, Projekte, Funktionsbereiche oder Unternehmen zu leiten, Mitarbeiter/ innen zu führen und Entscheidungsverantwortung zu übernehmen.

Im § 94 der österreichischen Gewerbeordnung 1994 – GewO – werden 75 Gewerbe als reglementierte Gewerbe taxativ angeführt.

Jene 41 hier im § 94 GewO angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem  NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind.

Die anderen reglementierten Gewerbe (alle ohne den Zusatz: Handwerk) müssen nun individuell einem NQR-Qualifikationsniveau zugeordnet werden.

Jene hier angeführten Gewerbe mit dem Klammerzusatz (Handwerk) sind solche, die mit einer Meisterprüfung abgeschlossen werden und daher nun dem NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet sind:

2. Augenoptik

3. Bäcker

4. Bandagisten, Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

7. Bodenleger

8. Buchbinder, Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung (verbundenes Handwerk)

11. Dachdecker

12. verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)

13. Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)

19. Fleischer

22. Friseur und Perückenmacher

24. Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)

27. Getreidemüller

28. Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredeler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)

29. Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)

30. Hafner

31. Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)

34. Hörgeräteakustik

37. Kälte- und Klimatechnik

38. Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)

39. Kommunikationselektronik

40. Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung

43. Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)

45. Kunststoffverarbeitung

47. Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)

49. Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatronik für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)

50. Milchtechnologie (Handwerk)

51. Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)

52. Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)

53. Orthopädieschuhmacher; Schuhmacher; verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Reimer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner

54. Pflasterer

55. Rauchfangkehrer

58. Schädlingsbekämpfung

59. Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)

64. Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)

67. Stuckateure und Trockenausbauer

68. Tapezierer und Dekorateure

70. Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und W.schebügler)

71. Tischler; Modelbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)

73. Uhrmacher

79. Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer

81. Zahntechniker

Die Meisterprüfung

Die Meisterprüfung für ein Handwerk ist immer gleich aufgebaut und besteht aus 5 Modulen.

Sie wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt.

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung (besteht aus Teil A und Teil B.Teil A wird durch die einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Das bedeutet, dass eine Meisterprüfung jedenfalls aus folgenden Prüfungsteilen besteht:

• Modul 1: Fachlich praktische Prüfung Teil B.

• Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung Teil B.

• Modul 3: Fachlich schriftliche Prüfung

• Modul 4: Ausbilderprüfung

• Modul 5: Unternehmerprüfung

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

…………….

Erhöhte Qualifikationserfordernisse für Immobilientreuhänder

Auf Seite 49 des Regierungsprogramms[1] von ÖVP und FPÖ wird unter der Übertitelung: „Erhöhte Qualifikationserfordernisse an Immobilientreuhänder sowie gemeinnützige Bauvereinigungen“ u.a. gefordert:

  • Erhöhung der Qualifikationserfordernisse für die Ausübung der Gewerbe des Immobilientreuhänders sowie für deren Angestellte, freie Mitarbeiter und sonstige Hilfskräfte
  • Schaffung von „Fit & Proper“- bzw. Compliance-Regeln für den gemeinnützigen Immobilienbereich ..

Wie wichtig Aus- und Weiterbildung für die Berufsausübung ist, wissen die Immobilientreuhänder natürlich selbst auch, schlussendlich müssen sie jeden Tag den Anforderungen ihrer Klienten genügen, müssen sie sich jeden Tag dem Markt stellen und sind tagtäglich für Rat und Tat haftbar.

Die Immobilienmakler haben sich daher in ihren Standesregeln[2] gleich als ersten Punkt (A) folgendes selbst aufgetragen:

Aus- und Fortbildungsverpflichtung

  1. Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler nachweisen.
  2. Immobilienmakler sorgen dafür, dass ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter, im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die nicht die fachliche Befähigung zum Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann erfolgreich abgeschlossen haben, binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der ON-Regel 43001 – 1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die vorgesehene Zertifizierungsprüfungen ablegen. Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich fortzubilden.

Doch wie soll und kann man sich neben Beruf und Familie aus- und weiterbilden?

Sowohl die Fort- als auch die Ausbildungsverpflichtungaus den Standesregeln kann mit

erfüllt werden, die als zeit- und ortsunabhängige Fernstudienangebote neben Beruf und Familie absolviert werden können.

Mit Abschluss des Expertenlehrgangs „Immobilienmanagement“ oder des MBA Immobilienmanagement sowie der nötigen Berufspraxis ist eine Anmeldung der Gewerbeberechtigung Immobilientreuhänder(eingeschränkt auf Immobilienmakler und Immobilienverwalter) gem. § 19 GewO möglich.

Auch auf die Prüfung zur/zum zertifizierter/en Immobilienmakler-Assistent/-in kann man sich in Fernlehre vorbereiten.

Das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gemäß ONR 43001-1“ ist ein Nachweis für die Qualifikation eines Immobilienmakler-Assistenten.

Wer kann sich zertifizieren lassen?

Natürliche Personen mit einer absolvierten Ausbildung zum „Immobilienmakler-Assistent“ im Ausmaß von mindestens 60 Stunden basierend auf den Inhalten der ONR 43001-1.

Inhalt:

  • Bürgerliches Recht
  • Grundbuch, Liegenschaftsbewertung
  • MRG, WEG, KSchG
  • Baurecht, Flächenwidmung
  • Steuern
  • Finanzierung
  • Maklerrecht
  • Praxisbeispiele

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen einfach mit einem Mail info@asasonline.com an die ASAS https://www.asasonline.com und Sie erhalten rasch die gewünschte Antwort.

IMMO Wikis:


[1] Zusammen. Für unser Österreich. https://www.dieneuevolkspartei.at/download/Regierungsprogramm.pdf

[2] https://www.wko.at/branchen/information-consulting/immobilien-vermoegenstreuhaender/wko_immo_standesregeln_3011.pdf

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.