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5 gute Gründe sprechen gerade für diesen MBA:

Wir alle wissen, dass lebenslanges Lernen (LLL) und dabei die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung das Gebot der Stunde sind und der Satz: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ einfach nicht mehr stimmt.

Dennoch fällt es uns oft schwer dem Wissen, der Überzeugung Taten folgen zu lassen.

Wir haben

  1. keine Zeit,
  2. auch kein Geld, wissen
  3. nicht genau was wir mit dem an sich interessanten, ja verlockenden Lehrgang beruflich dann anfangen können, finden
  4. unsere speziellen Interessen im genormten Angebot nicht wieder und müssen
  5. auch noch viel Unnötiges lernen, etwas, was uns eigentlich nicht wirklich interessiert oder nutzt.

Auf gerade diese 5 Punkte hat ASAS die richtige Antwort, die gesuchte Lösung:

Keine Zeit:

Der moderne Campus, das LMS der ASAS, ermöglicht Ihnen ein zeit- und ortsunabhängiges Studium. Sie lernen wann immer und wo immer Sie wollen, bestimmen auch den Ort und die Zeit Ihrer Prüfung (gerne auch von zu Hause aus) selbst: https://www.asasonline.com/online-campus

Kein Geld:

Der Fernlehrspezialist ASAS ist Kooperationspartner des AIM der FH Burgenland und kommt der akademische Grad MBA von der Fachhochschule Burgenland. Die MBA-Lehrgänge des AIM sind dabei in Österreich Preisführer!

Die Lehrgangsgebühren sind steuerlich absetzbar und werden u.U. auch gefördert. Da ASAS das Ö-Cert hat, lohnt sich hier eine entsprechende Überprüfung der bundesländereigenen Fördermöglichkeiten.

https://oe-cert.at/

Was kann ich mit dem MBA dann anfangen?

Ein MBA schafft Employability[1]viele Arbeitgeber wissen es zu schätzen, wenn sich Mitarbeiter fortbilden und beweist gerade ein erfolgreich absolviertes Fernstudium, dass man gut organisiert und strukturiert ist.

Mit einem MBA gibt es natürlich viele Möglichkeiten der selbständigen und unselbständigen Berufsausübung, einige Berufsrechte sind meiner Meinung nach noch zu wenig bekannt:

  • man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
  • durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
  • mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
  • …….
  • nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie 
    • Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), 
    • Vermögensberater
    • Versicherungsagent oder 
    • Wertpapiervermittler 

ausgeübt werden.

Warum kriege ich keinen Maßanzug?

Aber den kriegen Sie ja.

Im Basisteil sind für alle MBA-Lehrgänge die selben Pflichtmodule zu absolvieren z.B. Grundzüge der Ökonomie und Marketing.

Der Aufbauteil im MBA erlaubt dann die Spezialisierung z.B. auf Immobilienmanagement, Gesundheitsmanagement, Public Management, Unternehmensführung, Controlling, Mediation, Coaching und Training und General Management Competence.

So wie Bier, Tee, Kaffee und Wein zu mehr als 90 % aus Wasser bestehen und dennoch spürbar unterschiedlich schmecken und wirken, ist es auch beim MBA und ein Absolvent des MBA Immobilienmanagement muss wissen, wie der Mietzins gebildet, die Absolventin des MBA Gesundheitsmanagement wie Krankheit definiert wird.

Über ASAS sind sehr interessante Spezialisierungen möglich: https://www.asasonline.com/mba-general-management

Wieso muss ich Unnötiges lernen?

Müssen Sie nicht!

Im MBA General Management Competence können Sie die Module in der Spezialisierung (Aufbauteil) selbst wählen und nach beruflicher Notwendigkeit, Interesse, Vorwissen und eigener Vorliebe die Module selbst bestimmen: https://www.asasonline.com/fernstudium/mba-general-competence

Der Modus von Wahlmodulen im Abschnitt AUFBAU ermöglicht sohin eine auf die Bedürfnisse der Studierenden maßgeschneiderte Weiterbildung.

Bei Rückfragen zu den angesprochenen Lehrgängen, zu den möglichen Anrechnungen von Vorkenntnissen, den Zugangsvoraussetzungen … wenden Sie sich einfach an mich:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Konsulent der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH, Wels


[1]Employability“ – wörtlich: Beschäftigungsfähigkeit – nennt sich das Konzept, mit dem die lebenslange Arbeitsmarktfitness von Mitarbeitern gestärkt werden soll.

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Österreichs beste Weiterbildungsförderung – das OÖ. Bildungskonto

Das Land Oberösterreich fördert Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.

Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten bzw. erhalten haben und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
  • Ein-Personen-Unternehmerinnen und Ein-Personen-Unternehmer, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer mit maximal fünf (VZÄ – Vollzeitäquivalent) Beschäftigten.

 

Nicht gefördert werden:

  • Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind und bisher keinen Arbeitnehmerstatus hatten
  • Personen, die eine Alterspension beziehen
  • Personen mit einem akademischen Abschluss
  • alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratsstudium, MBA, MSc etc.)
  • der Besuch von Hobbykursen und der Erwerb von Lenkerberechtigungen, ausgenommen der Gruppen C bis F bei unmittelbarer beruflicher Anwendung
  • Kurskosten unter 100 Euro
  • Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und Prüfungsgebühren.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden berufsorientierte Weiterbildungen und Umschulungen (bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen).

  • Kurskosten für Bildungsmaßnahmen

 

Wie wird gefördert?

  • Die maximale Gesamtförderhöhe gilt für den Zeitraum 2015 bis 2018.
  • Bildungsmaßnahmen werden grundsätzlich mit 30 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.000 Euro gefördert.
  • Bildungsmaßnahmen werden mit einem erhöhten Fördersatz von 60 % der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2.400 Euro gefördert, dies gilt für Personen
    • die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld haben bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeits­verhältnis waren und mindestens sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
    • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz, die beim AMS
    • arbeitssuchend gemeldet sind, keine Leistungen des AMS erhalten und mindestens
    • sechs Monate ihr Arbeitsverhältnis unterbrechen
    • zur Vorbereitung auf die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz
    • ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 2.200 Euro brutto beträgt
    • die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
    • die keinen höheren formalen Abschluss als maximal den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben
  • Sprachkurse generell bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 1.000 Euro.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenenbildung verfügt, durch vergleichbare Verfahren (Ö-Cert) zertifiziert ist oder an Akademien bzw. Schulen, die auf Grund von Bundes- oder Landesgesetzen mit Bescheid eingerichtet sind.
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung von 75 % der Bildungsmaßnahme erforderlich.

 

Abwicklung / Antragstellung

Der Förderantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme zu richten.

Formular

Richtlinien ab 1.1.2018

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Bildung und Gesellschaft

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-149 00, Fax (+43 732) 77 20-21 17 87,

E-Mail bildungskonto@ooe.gv.at

 

Auch die ASAS-Lehrgänge werden durch das OÖ. Bildungskonto gefördert:

Diplomlehrgänge

Expertenlehrgänge in Kooperation mit dem AIM der FH Burgenland:

Kontaktstudien in Kooperation mit der Hochschule Allensbach:

Zertifikatskurse:

Zertifikatslehrgänge:

alle Infos:

http://asasonline.com

OÖ. Bildungskonto:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm

In Kombination mit einem allfälligen Bildungsdarlehen und der steuerlichen Absetzbarkeit wird dadurch berufsbegleitende Bildung leistbar und als Fernstudium auch neben Beruf und Familie machbar.

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Tel.: +49 7533 919 23 90

Fax.: +49 7533 919 23 91

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

 

Qualität in der Erwachsenenbildung Österreichs: Ö-Cert verschafft den Überblick!

Ö-Cert ist der Qualitätsrahmen für die Erwachsenenbildung in Österreich und gilt die Aufnahme ins Verzeichnis der Ö-Cert nicht nur als Qualitätsnachweis der Organisationen sondern gewährleistet auch Transparenz für die Kunden dieser Einrichtungen.

Ö-Cert verschafft Ihnen einen Überblick über qualitätssichernde Maßnahmen wie z.B. ISO 29990, ISO 9001, wien-cert, CERT-NÖ, QVB, OÖ-EBQS, LQW, S-QS, EFQM, ….. der Erwachsenenbildungsorganisationen in Österreich und erreichen die hier gelisteten Organisationen damit österreichweite Anerkennung.

Ö-Cert sichert dabei auch die gegenseitige überregionale Anerkennung zwischen den einzelnen Bundesländern sowie mit dem Bund – erleichtert dadurch die Verwaltung ganz erheblich und schafft Klarheit und Vereinfachung bei Förderungen.

Ziel dieses europäischen Vorzeigeprojektes ist es, qualitätssichernde Maßnahmen in der Erwachsenenbildung weiter zu fördern und Transparenz und vereinfachte Verwaltung zu schaffen.

Sie können auf der web page von Ö-Cert ganz bequem Ihren Ö-Cert-Qualitätsanbieter suchen: https://oe-cert.at/qualitaetsanbieter/

 

Rückfragen bitte an Martin Stieger, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach – Allensbach University in Konstanz: martin.stieger@liwest.at