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Österreich: Der Titel „Meister/-in“ ist nun eintragungsfähig – wäre “Bachelor Professional” nicht besser? Was ist mit den weiteren reglementierten Gewerben, den Werkmeistern, den Dipl. Rechtspflegern, ……?

Die Regelung, dass für Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, der Titel „Meister“ bzw. „Meisterin“ in der abgekürzten Form nun eintragungsfähig (in offizielle) Dokumente ist, hat das österreichische Parlament getroffen und in der Gewerbeordnung geregelt.

Die Meisterprüfungen an sich werden im § 21 GewO 1994 geregelt.

Der § 94 GewO kennt 75 reglementierte Gewerbe, die erst nach bestandener Befähigungsprüfung ausgeübt werden können.

Eben die 41 Handwerke mit Meisterprüfung und weitere 34 Befähigungsprüfungen, die entsprechend der für die Meisterprüfungen vorgegebenen Struktur gestaltet sein müssen und mindestens den Qualifikationsanforderungen gemäß § 20 Abs. 1 GewO zu entsprechen haben (vgl. § 22 GewO)

Die Chance auch diese weiteren Befähigungsprüfungen gem. § 94 GewO – die kein Handwerk sind  – mit einem eintragungs-fähigen Titel aufzuwerten, hat das Parlament leider nicht genutzt.

Fehlendes Bemühen oder mangelnde Phantasie?

Der Titel: Befähigte/Befähigter ist ja auch lange nicht so griffig wie Meister/Meisterin.

In Deutschland hat man das aus meiner Sicht ohnehin klüger geregelt.

Mit der Abschlussbezeichnung “Bachelor Professional” für die Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Bachelor-Niveau, z. B. Geprüfte Fachwirte, Fachkaufleute, Meister und IT-Aufstiegsfortbildungen) und der Abschlussbezeichnung “Master Professional” für die Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Master-Niveau, z. B. Geprüfte Betriebswirte und Geprüfte Technische Betriebswirte).

Unbestritten positiv sind alle diese Bemühungen in Österreich und Deutschland zu sehen, die höherqualifizierende Berufsausbildung damit zu stärken und weiter zu entwickeln.

Wirklich wichtig ist dabei, dass die höherqualifizierende Berufsbildung und die dadurch erworbene berufliche Handlungsfähigkeit durch Fortbildung stetig erweitert wird.

Diese Aufstiegsfortbildungen erfolgen auf dem gleichen Niveau wie ein (Hochschul-)Studium und unterstützen dadurch den beruflichen Aufstieg.

Die einheitlichen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ sollen die bewährten Bezeichnungen stärken und betonen, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind.

Diese Gleichwertigkeit wird zwar bereits in den jeweiligen nationalen Qualifikationsrahmen DQR und QR abgebildet und dokumentiert, hat sich jedoch in der alltäglichen Wahrnehmung noch nicht wirklich durchgesetzt.

In Österreich eintragungsfähige Titel wie Meister (Mst.) und Meisterin (Mst.in) sind daher ebenso richtig und wichtig, wie die Abschlussbezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional in Deutschland auch.

Der Zusatz “Professional” gewährleistet dabei die Abgrenzung zu akademischen Abschlüssen und verhindert eine Verwechselung.

Begrüßenswert wären daher auch eintragungsfähige Titel für die reglementierten Gewerbe in Österreich die keine Handwerke sind wenn man sich nicht überhaupt dazu durchringen könnte, einen Weg wie in Deutschland zu gehen, was ich persönlich stark begrüßen würde.

Damit könnten auch hoch qualitative Ausbildungen wie die zum/zur “Diplomrechtspfleger/-in (Dipl.Rpfl.in)“ (derzeit eine Berufsbezeichnung in Österreich) oder zum Werkmeister ganz leicht zuordenbar und eintragungsfähig werden.

Wünschenswert:

Alle im Österreichischen Qualifikationsregister auf Niveaustufe VI bewerteten Qualifikationsnachweise werden als Bachelor Professional und alle auf Stufe VII bewerteten Qualifikationen als Master Professional eingetragen.

Industriemeister in Deutschland werden den Titel Bachelor Professional zukünftig auch nutzen können – die österreichischen Werkmeister sind den deutschen Industriemeistern gleichgestellt – und somit wäre auch die Vergleichbarkeit Deutschland und Österreich sehr leicht möglich.

Werkmeister – Anerkennung in Deutschland – Bezeichnung des österreichischen Zeugnisses – Bezeichnung des deutschen Zeugnisses:

Werkmeister für Bauwesen – geprüfter Polier

Werkmeister für Elektrotechnik – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Werkmeister für Kunststofftechnik – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Werkmeister für die Papierindustrie – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Papiererzeugung

Werkmeister für Technische Chemie und Umwelttechnik – geprüfter Industriemeister/geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Chemie

und könnten so auch sehr rasch international verortet werden:

Industriemeister (IHK)

Betriebswirte (IHK)

Fachwirte/ Fachkaufleute (IHK)

Weil ich schon bei der Wunschliste ans Christkind bin – diese Idee, alle im Österreichischen Qualifikationsregister auf Niveaustufe VI bewerteten Qualifikationsnachweise als Bachelor Professional und alle auf Stufe VII bewerteten Qualifikationen als Master Professional zu benennen und als solche mit eintragungsfähigen Titeln nach außen sichtbar zu machen, würde auch die Weiterführung der Ausbildung in vertiefende Regelstudien und Weiterbildungslehrgänge (Mastergrade der Weiterbildung) erleichtern.

Siehe dazu auch:

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen

Aufwertung der Meister in Deutschland und Österreich! Deutschland: Meister sind auch „Bachelor Professional“ Österreich: Meister wird als „Msr“ eintragungsfähiger Titel

Deutschland:

So wie beispielsweise Rechtsanwälte ihre hohe Qualifikation durch die Verwendung der Berufsbezeichnung auf Visitenkarten und im Briefkopf ersichtlich machen, machen das deutsche Meister (Inhabern eines Meisterbriefs einer deutschen Handwerkskammer) auch, in dem sie das von der Handwerkskammer Wiesbaden (seit 2004) markenrechtlich geschützte Kürzel me. als Kurztitel für „Meister im Handwerk“ als Hinweis auf ihre erworbene fachliche Qualifikation vor dem Namen führen

z. B. me. Eva Mustermann, Meisterin im Goldschmiede-Handwerk.

Deutschland ging nun einen Schritt weiter und seit 01. 01. 2020 sind das BBiMoG[1] und mit diesem die dadurch beschlossenen Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten.

Die Änderungen des BBiMoG betreffen folgende Gesetze:

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG),
  • Handwerksordnung (HwO)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III)
  • Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie
  • Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Damit können sich in Deutschland Meister nun zusätzlich Bachelor Professional nennen.

Bereits im Koalitionsvertrag 2018 war vereinbart worden, dass transparente berufliche Fortbildungsstufen zur Stärkung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung (S. 30, Zeilen 1265 – 1266) unmittelbar gesetzlich geregelt werden sollen. Die Bundesregierung hat diese Vereinbarung aufgegriffen und drei Stufen der Fortbildung im Gesetz mit quantitativen und qualitativen Mindestzielen beschrieben.

In den qualitativen Zielen orientierte man sich an den Stufen fünf bis sieben der Festlegungen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) und kennt nun drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung:

  • als erste Fortbildungsstufe den „Geprüften Berufsspezialist“ und die „Geprüfte Berufsspezialistin“ (DQR-Stufe 5),
  • als zweite Fortbildungsstufe den „Bachelor Professional“ (DQR-Stufe 6) und
  • als dritte Fortbildungsstufe den „Master Professional“ (DQR-Stufe 7).

Der Meister wird also zum „Bachelor Professional“, geprüfte Betriebswirte (HWK) werden zu „Master Professional“, wobei die bisherigen Berufsbezeichnungen natürlich fortgeführt werden (dürfen).

Österreich

In Österreich folgt man Deutschland meist zeitverzögert und mit Änderungen.

So mit einer Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegel-verordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009 und nun auch mit der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahme den Meistertitel künftig auch in offizielle Dokumente eingetragen zu können.

Der Titel „Meister“ und „Meisterin“ soll dabei künftig dem Namen vorangestellt und mit „Msr.“ abgekürzt werden können.

Wünschenswert wäre es bei dieser sicher sinnvollen Maßnahme, sich an den deutschen Vorbildern nicht nur zu orientieren sondern sich auch zu synchronisieren, damit könnte durch mehr Einheitlichkeit auch mehr Übersichtlichkeit gewonnen werden.

Haben Sie Rückfragen genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth: EduEarth

Lehrbeauftragter für Politische Bildung an der Pädagogischen Hochschule Oberösterreich

Honorarprofessor für Fachstudien im Bereich Volks- und Betriebswirtschaft an der R & B Hochschule für Wirtschaft und Verwaltung, Belgrad und Wien

Mitglied der Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Wien) 


[1] Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG)

AFUM ermöglicht den Abschluss eines deutschsprachigen MBA-Studiums der renommierten Warsaw Management University

Short summary:

Unterrichtssprache: deutsch

Dauer: 3 Semester, 90 ECTS, Fernlehre

Zulassung: Vorstudium oder Qualifikation Level 6 DQR

Studiengebühren: EUR 7.900,–

More:

Die Akademie für Unternehmensmanagement (AFUM), Monheim bei Köln, ermöglicht mittels einer Kooperation Studierenden in deutscher Sprache den MBA in Management und der Spezialisierung Marketing der renommierten Collegium Humanum – Warsaw Management University in Fernlehre mit Präsenzseminaren in Monheim oder gänzlich online zu absolvieren.

Der Master of Business Administration (MBA) in Management mit der Spezialisierung Marketing kann – wie schon ausgeführt – in deutscher Sprache an der Warsaw Management University  absolviert werden.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums verleiht die Warsaw Management University den Abschluss „Master of Business Administration“ (Kurzform MBA).

Die Warsaw Management University ist eine von der deutschen Kultusministerkonferenz voll anerkannte private Universität.

Ihre Studienprogramme sind vom polnischen Wissenschaftsministerium (PKA) akkreditiert.

Alle Studiengänge der Collegium Humanum – Warsaw Management University sind in Österreich von der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) als grenzüberschreitendes Studium registriert.

Der Zugang zum MBA-Studium ist mit einem Vorstudium, aber auch mit  einem Nachweis einer Berufsausbildung und Weiterbildungsqualifikation (Level 6 DQR) sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung möglich.

Der Lehrveranstaltungszeitraum beginnt am 1. November 2019 in den Räumen der AFUM in Monheim, Rheinpromenade 3.

Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester, die max. Studiendauer beträgt 6 Semester.

Die Gebühren für die von AFUM zu erbringenden Dienstleistungen inklusiv dem Nutzungsangebot der Einrichtungen sowie Studienplatz und Immatrikulation bei der Partnerinstitution belaufen sich auf € 7.900,00 bei Einmalzahlung und Einhaltung der Regelstudienzeit von 3 Semestern, zahlungsfällig zu Beginn des Studiums, spätestens zum 1. Lehrveranstaltungstag.

Dem Studierenden haben auch die Möglichkeit, die Studiengebühren in jeweils 18 monatlichen Raten von € 395,00 plus einer einmaligen Gebühr in Höhe von 1.490,00 EUR, die vor Studienbeginn fällig wird, im Voraus zu entrichten.

Für die Immatrikulation werden folgende Dokumente benötigt:

  1. Ein deutsch- und ein englisch-sprachiger tabellarischer Lebenslauf;
  2. Digitales Lichtbild für den Studentenausweis
  3. Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  4. Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschlusszeugnis)
  5. Beglaubigte Kopien der akademischen Urkunde / Zeugnis (Diploma Supplement) oder Nachweis einer Berufsausbildung und Weiterbildungsqualifikation (Level 6 DQR) sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung (z. B. englischsprachiges Arbeitszeugnis);

Nützliche Hinweise zur Erstellung deutsch- und englisch-sprachiger Lebensläufe finden Sie unter: http://www.europass-info.de

Bei Interesse und Rückfragen: vis@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Vienna International Studies:

Werkmeister – eine chancenreiche Qualifikation – 10 gute Gründe für die Werkmeisterausbildung:

10 gute Gründer für die Werkmeisterausbildung:

  1. Der Abschluss einer Werkmeisterschule ersetzt unter anderem die Lehrlingsausbilderprüfung,
  2. das Modul „Fachbereich“ der Berufsreifeprüfung und
  3. befähigt gemeinsam mit der Unternehmerprüfung nach zwei- bis vierjähriger fachlicher Tätigkeit zur Ausübung eines Gewerbes,
  4. die Berechtigung zum Einstieg in das 3. Semester der HTBL für Berufstätige der jeweiligen Fachrichtung,
  5. erfüllt die Zugangsvoraussetzung (Studienberechtigungsprüfung) zur Pädagogischen Hochschule im Bereich Berufsschulpädagogik.
  6. Vom Qualifikationsniveau sind Werkmeister gleichgestellt Personen, die die Meisterprüfung absolviert haben, seit 2008 dem Industriemeister in Deutschland gleichgestellt. Werkmeister haben die Qualifikation für Meistertätigkeiten im Betrieb, in der technischen Administration und derQualitätssicherung. Angestellte Werkmeister in der Industrie und dem öffentlichen Dienst sind in ihrer Verwendungsgruppe dem Techniker mit Fachschulabschluss gleichgestellt.
  7. Der Meisterbrief wird innerhalb der EU anerkannt. Dies wird in der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, bei der der Meisterbrief in Deutschland im Januar 2012 (in Österreich September 2018) im Rahmen der Erstellung des Europäischen Qualifikationrahmens (EQR) auf die Stufe 6 von 8 eingeordnet wurde. Damit steht der Meisterabschluss mit dem Bachelor (B.Eng., B.Sc.) sowie dem Staatlich geprüften Techniker auf der gleichen Stufe.
  8. Personen mit einem Werkmeisterabschluss können nach dem am 1. Mai 2017 in Kraft getretenen neuen Ingenieurgesetz (IngG 2017) nach sechs Jahren einschlägiger Berufspraxis die Qualifikationsbezeichnung Ingenieur beantragen, wenn sie die Hochschulreife (Matura oder gleichgestellter Abschluss) nachweisen können.
  9. Außerdem die direkte Zulassung zu Masterlehrgängen in der Weiterbildung z.B. zum MBA der ASAS (als Fernstudienprogramme des AIM der FH Burgenland angeboten) und
  10. direkte Zulassung zu Bachelorstudien in Deutschland, z.B. an der Hochschule Allensbach, Allensbach University, Konstanz, die ein BWL-Bachelorstudium in Fernlehre anbietet.

Werkmeister werden in Österreich an öffentlichen Schulen oder Schulen mit Öffentlichkeitsrecht (nach gesetzlichen Lehrplänen) ausgebildet und dauert die Ausbildung im Allgemeinen vier Semester.

Die Werkmeisterschulen für Berufstätige sind gemäß Schulorganisationsgesetz Sonderformen von technischen und gewerblichen Fachschulen.

Als Schulen im nicht-universitären Tertitärbereich sind sie auf dem Level ISCED 5B eingestuft.

Aufnahmevoraussetzung in eine Werkmeisterschule für Berufstätige ist ein facheinschlägiger Lehrabschluss oder der Abschluss einer einschlägigen Fachschule.

Die meisten Werkmeisterschulen in Österreich werden von den Berufsförderungsinstituten (BFI) und von den Wirtschaftsförderungsinstituten (WIFI) als Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht geführt.

Über den engen Industriesektor hinaus werden dort auch Meisterabschlüsse für die Sektoren Bau- und Immobilienwirtschaft, Ingenieurbüros, Kosmetik, Speditionen und Transportagenturen und Versicherungsmakler angeboten.

Werkmeister sind qualifizierte Führungskräfte für verschiedene Gewerbe und Industrien.

Um Werkmeister/in zu werden, muss man, wie schon ausgeführt,  eine Werkmeisterschule besuchen.

Die gibt es für verschiedene technische Berufe: Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Bauwesen, Bio- und Lebensmitteltechnologie, Schweißen und einige mehr.

In zwei Schuljahren (bzw. 4 Semestern) bereiten sich Fachkräfte, die bereits eine Lehre absolviert haben, auf die Werkmeisterprüfung vor.

Vom Qualifikationsniveau sind Werkmeister gleichgestellt mit Personen, die die Meisterprüfung absolviert haben.

Einen Unterschied zur Meisterprüfung gibt es jedoch: Werkmeister müssen nicht eine große Prüfung ablegen.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Vienna International Studies:

10 Jahre Europäischer Qualifikationsrahmen – Österreich hinkt nach!

Das Europäische Parlament und der Rat empfahlen den Mitgliedstaaten am 23. April 2008 (2008/C 111/01)[1]  „den Europäischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden, um

  • die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl
  • das lebenslange Lernen und
  • die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch
  • die weitere Integration des europäischen Arbeitsmarkts zu fördern […]“.

Eine sehr wichtige und zukunftsträchtige Initiative. Wie stehen wir aber nun bald 10 Jahre danach da?

Während in Deutschland bereits hunderte Qualifikationen den jeweiligen Kompetenzniveaus zugeordnet wurden – so als Beispiel der Meister, die Meisterin dem DQR/EQR-Niveau 6  ist die Situation in Österreich äußerst unbefriedigend.

So kann der jeweilige nationale Qualifikationsrahmen zwar dazu beitragen

  • die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung zu verdeutlichen,
  • die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen zu fördern,
  • die Orientierung der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen zu fördern,
  • Durchlässigkeit und Qualitätssicherung im jeweiligen Bildungssystem zu unterstützen,
  • Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen zu verbessern sowie

lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken, aber ist das den EU-Mitgliedsländern unterschiedlich wichtig.

Der deutschen Politik sichtbar wichtiger als uns in Österreich obgleich in Deutschland auch noch die einzelnen Länderinteressen (Bildungskompetenzen!) berücksichtigt werden mussten.

So wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen DQR am 1. Mai 2013 eingeführt.

Dies erfolgte auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz.

Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise.

Indem der DQR ein System für die Zuordnung von Qualifikationen zu Kompetenzniveaus anbietet, hilft er, Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Qualifikationen besser sichtbar zu machen.

Der DQR  ist offen für die Zuordnung von Qualifikationen

  • der Allgemeinbildung,
  • der beruflichen Bildung und
  • der Hochschulbildung

jeweils einschließlich der Weiterbildung.

Überzeugen Sie sich selbst vom Stande des DQR und suchen Sie nach eine Qualifikationstyp oder einer Qualifikation im DQR https://www.dqr.de und zum Vergleich machen Sie das auch in Österreich: https://www.qualifikationsregister.at

Das (peinliche) dreijährige Nachhinken[2] hinter Deutschland ist mehr als augenscheinlich.

Im österreichischen Qualifikationsregister – also der Koordinationsstelle für den NQR in Österreich – kann man bislang nur aus folgendem Qualifikationstyp auswählen:

  • Berufsbildende Höhere Schulen
  • Berufsbildende Mittlere Schulen
  • Ingenieur/Ingenieurin
  • Lehre

Ein Ruhmesblatt schaut wahrscheinlich anders aus.

 

Lesen Sie bitte auch Qualifications frameworks in Europe: a never-ending success story

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

[1] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

[2] Das Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) wurde erst am 24. Februar 2016 vom Nationalrat und im Anschluss am 10. März, mit einem Inkrafttreten ab 15. März, vom Bundesrat beschlossen. Veröffentlicht wurde das NQR-Gesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 21.März 2016.