Schlagwort-Archive: Qualitätssicherung

20 Jahre Bologna-Prozess

Dieser Tage feiern wir 20 Jahre Start des Bologna-Prozesses:

  • 1999, 2001, 2003, 2005, 2007, 2009 …. 2018
  • Europäischer Hochschulraum
  • vergleichbare Abschlüsse
  • Leistungspunkte, ECTS
  • Bologna-Architektur: 3 Stufen (Bachelor, Master, PhD)
  • Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
  • Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung
  • ursprünglich 29, nun 48 Staaten

Der Bologna-Prozess ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen von Behörden, Hochschulen, Lehrkräften, Studierenden, Interessenverbänden, Arbeitgebern, Qualitätssicherungsagenturen, internationalen Organisationen und anderen Einrichtungen, einschließlich der Europäischen Kommission.

Schwerpunkte sind

Wo liegt das Problem?

Da sich die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa erheblich voneinander unterscheiden, war es bisher schwierig, die in einem Land erworbenen Qualifikationen für eine Bewerbung oder ein Studium in einem anderen Land zu nutzen. Durch die verbesserte Kompatibilität der Bildungssysteme können sich Studierende und Arbeitssuchende jetzt einfacher innerhalb Europas bewegen.

Gleichzeitig tragen die Bologna-Reformen dazu bei, europäische Hochschulen wettbewerbsfähiger und für den Rest der Welt attraktiver zu machen.

Der Bologna-Prozess unterstützt auch die Modernisierung der Bildungs- und Ausbildungssysteme, um diese auf die Bedürfnisse eines Arbeitsmarkts im Wandel auszurichten. Dies ist um so wichtiger, als der Anteil an Arbeitsplätzen mit hohen Qualifikationsanforderungen steigt und zunehmend Innovationsbereitschaft und Unternehmergeist gefragt sind. 

Bisherige Maßnahmen

Aus den regelmäßigen Berichten geht hervor, dass bei der Umsetzung der Reformen große Fortschritte gemacht wurden.

Im Mai 2015 haben die Bildungsminister in Jerewan vier prioritäre Bereiche für die weitere Arbeit festgelegt:

  1. Verbesserung der Qualität und Relevanz von Ausbildung und Unterricht
  2. Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen während ihres gesamten Berufslebens
  3. inklusivere Gestaltung der Bildungssysteme
  4. Umsetzung der vereinbarten strukturellen Reformen.

Wer nimmt teil?

Auf der Website des Europäischen Hochschulraums findet sich eine Liste der teilnehmenden Länder

Mehr dazu

EU-Rechtsvorschriften und ‑Initiativen

Energetiker in Österreich – Berufsbild und Gewerbeberechtigung

Ein Energetiker soll für ein Honorar von EUR 95.000,– netto (!) „Schwingungen des Grundstücks“ um das Krankenhaus Nord in Wien-Floridsdorf aus das höchstmögliche Niveau angehoben, das Gebäude „in den natürlichen Umgebungsplan von Mutter Erde“ eingebettet und einen „Schutzring“ verlegt haben, der verhindert, „dass negative Energien des Umfelds Einfluss auf das Haus und die Menschen nehmen“.

Auch wenn es sich bei diesem Dienstleister gar nicht um einen Energetiker handelt, denn eine entsprechende Gewerbeberechtigung liegt nicht vor, hat die Causa einem ganzen Berufsbild, einer stetig wachsenden Berufsgruppe leider wesentlich geschadet.

Grund genug einigen Fragen nach zu gehen:

  • Was ist und wie wird man eigentlich ein Energetiker?
  • Wie schaut es mit einer Gewerbeberechtigung aus und
  • mit welchen Methoden arbeiten die österreichischen Energetiker eigentlich?

Die österreichischen Humanenergetiker arbeiten intensiv an ihrem Berufsbild, dem Methodenkatalog und der Qualitätssicherung, befolgen dabei eigene Standesregeln und arbeiten mit einem Gewerbeschein.

Energetiker sind Dienstleister und damit auch individuelle Hilfestellung angeboten werden kann, arbeiten die Energetiker mit (zumindest einem) Gewerbeschein.

In der Regel im Rahmen des freien Gewerbes „Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit[1]

Allgemeines zum Gewerbe finden Sie hier:

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/gruendung/gewerbe/40985.html

Damit Energetiker können was sie beruflich alles tun dürfen sollten sie entsprechende Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote nutzen.

 

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

[1] „Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe“

 

10 Jahre Europäischer Qualifikationsrahmen – Österreich hinkt nach!

Das Europäische Parlament und der Rat empfahlen den Mitgliedstaaten am 23. April 2008 (2008/C 111/01)[1]  „den Europäischen Qualifikationsrahmen als Referenzinstrument zu verwenden, um

  • die Qualifikationsniveaus verschiedener Qualifikationssysteme zu vergleichen und sowohl
  • das lebenslange Lernen und
  • die Chancengleichheit in der wissensbasierten Gesellschaft als auch
  • die weitere Integration des europäischen Arbeitsmarkts zu fördern […]“.

Eine sehr wichtige und zukunftsträchtige Initiative. Wie stehen wir aber nun bald 10 Jahre danach da?

Während in Deutschland bereits hunderte Qualifikationen den jeweiligen Kompetenzniveaus zugeordnet wurden – so als Beispiel der Meister, die Meisterin dem DQR/EQR-Niveau 6  ist die Situation in Österreich äußerst unbefriedigend.

So kann der jeweilige nationale Qualifikationsrahmen zwar dazu beitragen

  • die Gleichwertigkeit von allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung zu verdeutlichen,
  • die Orientierung der Qualifikationen an Kompetenzen zu fördern,
  • die Orientierung der Qualifizierungsprozesse an Lernergebnissen zu fördern,
  • Durchlässigkeit und Qualitätssicherung im jeweiligen Bildungssystem zu unterstützen,
  • Möglichkeiten der Anerkennung und Anrechnung von nicht-formal und informell erworbenen Kompetenzen zu verbessern sowie

lebenslanges Lernen insgesamt zu stärken, aber ist das den EU-Mitgliedsländern unterschiedlich wichtig.

Der deutschen Politik sichtbar wichtiger als uns in Österreich obgleich in Deutschland auch noch die einzelnen Länderinteressen (Bildungskompetenzen!) berücksichtigt werden mussten.

So wurde der Deutsche Qualifikationsrahmen DQR am 1. Mai 2013 eingeführt.

Dies erfolgte auf der Grundlage des Gemeinsamen Beschlusses zum Deutschen Qualifikationsrahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der Kultusministerkonferenz und der Wirtschaftsministerkonferenz.

Die Ausweisung der DQR-/EQR-Niveaus auf neu ausgestellten Qualifikationsbescheinigungen erfolgt seit 2014 schrittweise.

Indem der DQR ein System für die Zuordnung von Qualifikationen zu Kompetenzniveaus anbietet, hilft er, Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Qualifikationen besser sichtbar zu machen.

Der DQR  ist offen für die Zuordnung von Qualifikationen

  • der Allgemeinbildung,
  • der beruflichen Bildung und
  • der Hochschulbildung

jeweils einschließlich der Weiterbildung.

Überzeugen Sie sich selbst vom Stande des DQR und suchen Sie nach eine Qualifikationstyp oder einer Qualifikation im DQR https://www.dqr.de und zum Vergleich machen Sie das auch in Österreich: https://www.qualifikationsregister.at

Das (peinliche) dreijährige Nachhinken[2] hinter Deutschland ist mehr als augenscheinlich.

Im österreichischen Qualifikationsregister – also der Koordinationsstelle für den NQR in Österreich – kann man bislang nur aus folgendem Qualifikationstyp auswählen:

  • Berufsbildende Höhere Schulen
  • Berufsbildende Mittlere Schulen
  • Ingenieur/Ingenieurin
  • Lehre

Ein Ruhmesblatt schaut wahrscheinlich anders aus.

 

Lesen Sie bitte auch Qualifications frameworks in Europe: a never-ending success story

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

 

[1] Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen

[2] Das Bundesgesetzes über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) wurde erst am 24. Februar 2016 vom Nationalrat und im Anschluss am 10. März, mit einem Inkrafttreten ab 15. März, vom Bundesrat beschlossen. Veröffentlicht wurde das NQR-Gesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich am 21.März 2016.

 

Das Register für Gesundheitsberufe kommt – die Masseure fehlen darin!

In 14 Ländern der Europäischen Union ist es bereits eingeführt.
Nun kommt es auch in Österreich.
Das Gesetz zur Einrichtung eines zentral öffentlich zugänglichen Registers für Gesundheitsberufe wurde am 16. Juni 2015 im Ministerrat beschlossen.

Das Gesundheitsberufe-Register wird online zur Verfügung stehen.
Es wird bei der Bundesarbeitskammer eingerichtet.
Angehörige der betroffenen Berufsgruppen können sich nach Vorlage der erforderlichen Nachweise eintragen lassen.
Im Register sind Namenslisten samt Ausbildung angeführt.
Die Registrierung soll im Sommer 2016 beginnen.
http://www.bmg.gv.at/home/Startseite/aktuelle_Meldungen/Ministerrat_beschliesst_Register_fuer_Gesundheitsberufe

Über 100.000 PflegerInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen und andere betroffene Berufsgruppen sollen dadurch aufgewertet werden, indem ihre Qualifikationen, Spezialisierungen und Weiterbildungen öffentlich einsehbar sind.

Vor allem freiberuflich Tätige sollen davon profitieren. Sind sie registriert, könnte sie der Zugang zu ELGA in ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann man die Zeugnisse künftig zuhause lassen, ein Blick ins Register für Gesundheitsberufe genügt.

Das Register umfasst Berufsgruppen der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Angehörige der Medizinisch-Technischen-Dienste:
• Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
• Diätologinnen und Diätologen
• Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
• biomedizinische Analytikerinnen und biomedizinische Analytiker
• Logopädinnen und Logopäden
• Radiologie-Technologinnen und Radiologie-Technologen
• Orthoptistinnen und Orthopisten

Der Schönheitsfehler dabei, die Masseur-Berufe fehlen!

Aus meiner Sicht hätte man die Berufe Medizinscher Masseur und Heilmasseur – geregelt im Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) in dieses Register mit aufnehmen müssen.

Die Vorteile des neuen Registers sind Patientensicherheit und Konsumentenschutz:
Das neue Register für Gesundheitsberufe ist sowohl für die erfassten Berufsgruppen als auch für Betroffene von Vorteil.
Ziel ist, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich aufzuwerten und mehr Patientensicherheit zu gewährleisten.

Damit steigt das Niveau des Gesundheitsschutzes – die AK zählt auf:

Vorteile für Berufsangehörige:

• Ihr Beruf wird aufgewertet: Nur, wer die entsprechenden Qualifikationen hat, wird ins Register aufgenommen. Mit Ihren bestätigten Ausbildungen und Spezialisierungen können Sie bei Patientinnen und Patienten punkten.
• Arbeitsplatzwechsel leicht gemacht: Sie ersparen sich das mühevolle Zusammentragen von Zeugnissen und Ihre zukünftigen Arbeitgeber können auf Ihre im Register ausgewiese Qualifikation und Eignung vertrauen.
• Zugangsberechtigungen: Wenn Sie registriert sind, könnte Sie z. B. der Zugang zu ELGA in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
• Berufsausweis: Sie erhalten einen offiziellen Berufsausweis, um jederzeit Ihre Qualifikation nachweisen zu können.

Vorteile für Betroffene bzw. Patientinnen und Patienten:

• Qualitätssicherung und Transparenz: Sie können überprüfen, ob die angegebene Ausbildung tatsächlich absolviert wurde und der Berufsberechtigte regelmäßig Fortbildungen besucht hat. Insbesondere im freiberuflichen Bereich sind Sie so abgesichert.

Überlebenswert aus Sicht der Österreichischen Plattform gesundheitsbezogener Berufe (OGB) ist daher auch die Errichtung eines freiwilligen Registers der “gesundheitsbezogenen Berufe”.