Archiv der Kategorie: Allgemein

15 Jahre Galerie im Wimmer Medienhaus Wels

Im Jahr 2002 startete die Galerie im Wimmer Medienhaus mit einer Ausstellung von Franz Weiß.

Seit dieser Zeit wird das Ausstellungsgeschehen organisiert, kuratiert und zum Erfolg geführt von Josef Scherrer, zuvor langjähriger Mitarbeiter der OÖN.

Das „Drehbuch“ einer jeder Ausstellung stammt auch von ihm – man nehme:

  • ein/e Künstler/in
  • einen Sponsor für das Buffet
  • eine/n Eröffnungsredner/in
  • jede Menge interessierter Menschen

und es klappt immer … die Ausstellungen sind wirklich jedes mal ein voller Erfolg.

Nun ist es wieder soweit:

. . . am Do, 2. Feb. um 19.30 Uhr im Wimmer Medienhaus

„WINTERGARTEN – ÖLBILDER“

Wels, Stadtplatz 41 / 3.

Begrüßung: Mag. Gino Cuturi MBA – Wimmer Medien

Laudator: Kultur-StR. Johann Reindl Schwaighofer MBA

Eröffnung: Vorst. Dir. Mag. Andreas Pirkelbauer – Volksbank

Mehr Infos zur Ausstellung unter: www.weissfranz.at

20 Jahre MBA in Österreich – über 200 Angebote derzeit!

Mit In-Kraft-Treten des Universitätsstudien-Gesetzes (UniStG) am 1. August 1997 wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, an Absolventen von Universitätslehrgängen und Lehrgängen universitären Charakters den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (MBA) zu verleihen[1] und 1998 die ersten AbsolventInnen graduiert.

MBA-Studien werden seit dieser Zeit nun auch von österreichischen öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen, aber auch anderen in- und ausländischen Bildungsanbietern durchgeführt.

Seit 1997 boomt die MBA-Ausbildung in Österreich.

Schon nach 10 Jahren (2007) boten etwa 30 Universitäten, Privatuniversitäten und sonstige Institutionen mehr als 80 MBA-Programme an und wurden österreichweit rund 3.000 MBA-AbsolventInnen gezählt.

Heuer kann man – Fernlehrangebote mitgerechnet – aus rund 200 deutschsprachigen Programmen wählen und zählt man verwandte akademische Grade der Weiterbildung dazu, dann sind etwa 300 Programme deutscher Sprache auf dem österreichischen Markt buchbar.

Im Wintersemester 2015 waren rund 20.000 Studierende in Universitätslehrgängen österreichischer Universitäten inskribiert, davon etwas mehr als 14.000 in Masterlehrgängen – 8.922 (7.669) davon alleine an der Donauuniversität Krems.[2]

An Fachhochschulen waren 2.877 ao Studierende – 1.790 davon in Masterlehrgängen – eingeschrieben.

Die FH Burgenland führte innerhalb der Fachhochschulen mit 445 Studierenden – davon 426 in Masterlehrgängen – die Liste der FH-Anbieter an.

Es handelt sich dabei vor allem um die Studierenden in den Kooperationslehrgängen des AIM mit der Welser ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH, einem auf Fernlehre spezialisierten Bildungsanbieter.

Pro Jahr schließen mehr als 3.500 Studierende in Österreich einen Masterlehrgang der Weiterbildung ab, viele davon den nach wie vor sehr populären MBA.

Wir können davon ausgehen, dass es in Österreich derzeit schon mehr als 15.000 MBA-AbsolventInnen gibt.

Mastergrade in der Weiterbildung („Master of …“, Master in …“) werden nach Abschluss von

  • Universitätslehrgängen (§ 58 des Universitätsgesetzes 2002 – UG, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung) – bis 31.12.2012
  • Lehrgängen zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgängen (§ 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005 – HG, BGBl. I Nr. 30/2006)

verliehen, deren

  • Zugangsbedingungen,
  • Umfang und
  • Anforderungen

mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.

 

 

[1] Den MBA als ausländischen akademischen Grad in Österreich gab es schon wesentlich früher – die Webster University bot im Herbst 1985 den ersten MBA in Wien an

[2] BMWFW Statistisches Taschenbuch 2016

Magister oder Master? Das baden-württembergische Hochschulrecht erlaubt beides:

Natürlich folgt das baden-württembergische Hochschulrecht[1] der Bologna-Architektur:

  1. Zyklus: 180 – 240 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Bachelor; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« vorsehen.
  1. Zyklus: 60 – 120 ECTS-Credits; Qualifikationsniveau Master; auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen.
  1. Zyklus: Promotionsstudium mit eigenständiger Forschung; Doktor-Grad / PhD (keine ECTS-Grundlage; angenommener Arbeitsaufwand von drei bis vier Jahren in Vollzeitbeschäftigung).

 

Das Land Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige Hochschullandschaft[2]:

  • 9 Universitäten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 8 Kunst- und Musikhochschulen,
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie,
  • mehr als 25 anerkannte private und kirchliche Hochschulen mit Hauptsitz im Land,
    • darunter 3 Hochschulen für Kirchenmusik und
    • 2 Private Universitäten.

 

Fernstudium:

Eine der Hochschulen – die Allensbach University – ermöglicht sogar vollständig ortsunabhängige Fernstudien: https://www.allensbach-hochschule.de/

 

Weitere Infos zur Bologna-Architektur: http://forum.asasonline.com/das-begriffs-wiki/was-ist-die-bologna-architektur/

 

Gesetzestext:

Verleihung und Führung inländischer Grade 

§ 36 (1) Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein erster Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Bachelorgrad. Auf Grund einer Hochschulprüfung, mit der ein weiterer Hochschulabschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Mastergrad. Die Hochschulen können anstelle der Bezeichnung »Bachelor« die Bezeichnung »Bakkalaureus« oder »Bakkalaurea« und anstelle der Bezeichnung »Master« die Bezeichnung »Magister« oder »Magistra« vorsehen. Abweichend von Satz 1 können die Hochschulen im Rahmen von § 34 Absatz 1 einen Diplomgrad mit Angabe der Fachrichtung verleihen.

 

[1] Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG)

Vom 1. Januar 2005 – letzte berücksichtigte Änderung: § 20 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2016 (GBl. S. 108, 118) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/3q7b/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=4&numberofresults=110&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HSchulGBWV19P1&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

[2] https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/hochschulkarte/

 

 

Akademische Fernlehre – der USP der ASAS

  • ASAS ist ein – wenn nicht der – Fernlehranbieter in Österreich.
  • Die Programme können neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
  • Die Studiengebühren sind preislich fair.
  • ASAS ermöglicht akademische Experten- und Masterprogramme[1], aber auch einzelne Kurse.
  • Alle Programme eignen sich für die Bildungskarenz[2] und die Bildungsteilzeit.
  • Die Lehrgangsgebühren können auch in Raten bezahlt werden und sind steuerlich absetzbar.
  • Die ECTS der Weiterbildung kann man in weiteren Regelstudien der Kooperationspartner nutzen,
  • So beispielsweise an der Allensbach University[3] in Konstanz, an welcher bereits mehrere MBA-Absolventinnen aus den ASAS-Kooperationslehrgängen im Bachelorstudium (Fernlehre!) studieren
  • ASAS berät auch bei Promotionsvorhaben.
  • Vorausbildungen können angerechnet werden und verkürzen dadurch die Studiendauer.
  • Die Inhalte aus den Programmen können jederzeit über den modernen Fernlehrcampus[4] abgerufen werden.
  • Prüfungen können von zu Hause abgelegt werden.
  • ASAS erklärt in kurzen Filmen allgemeine Begriffe, wie z.B. USP.[5]
  • Das BWL-Begriffe-Wiki auf youtube wurde bereits mehr als 55.000 mal aufgerufen
  • Die Studierenden können ein eigenes Forum[6] für Fragen und Diskussionen nutzen.
  • Sitz der ASAS ist Wels in Oberösterreich.

 

Näheres zu den umfangreichen Angeboten auf unserer Website:

[1] In den MBA-Programmen des AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland http://aim.ac.at absolvieren derzeit rund 450 Studierende den MBA Executive in Fernlehre

[2] http://asasonline.com/news/mit-dem-massanzug-in-die-bildungskarenz.html

[3] https://www.allensbach-hochschule.de/

[4] http://demo.asasonline.com/signin

[5] https://www.youtube.com/watch?v=949twqsNVgM&list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl&index=21&t=3s

[6] http://forum.asasonline.com/

In die Bildungskarenz mit einem Kontaktstudium

ASAS-Kontaktstudien[1] in Kooperation mit der Allensbach University (Konstanz)[2]

Mit dem Maßanzug in die Bildungskarenz!

Bildungskarenz[3]

Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen.

Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden.

Auf Bildungskarenz besteht also kein Rechtsanspruch.

Bereits nach 6 Monaten Beschäftigung möglich

Bildungskarenz kann jederzeit vereinbart werden, wenn Sie zuvor 6 Monate ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren (bei Saisonbetrieben: 3 Monate, sofern eine Beschäftigung von insgesamt mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten 4 Jahre beim selben Arbeitgeber vorliegt).

Die Mindestdauer der Bildungskarenz beträgt 2 Monate.

Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil zumindest 2 Monate umfassen.

Der Verbrauch in einzelnen Teilen ist innerhalb von 4 Jahren möglich.

Maximal gibt es in 4 Jahren 12 Monate geförderte Bildungskarenz.

Was als Aus- oder Weiterbildung gilt:

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich.

Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug.

Bildungsnachweis

Der Besuch einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Stunden pro Woche (inkl. Lernzeiten) muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen).

Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt der Nachweis über 16 Stunden pro Woche.

NACHWEIS BEI STUDIUM

Bei einem Studium gilt: Sie brauchen für den Weiterbezug des Weiterbildungsgeldes

  • den Nachweis über Prüfungen über 4 Semesterwochenstunden oder
  • im Ausmaß von 8 ECTS pro Semester oder
  • bei Abschlussarbeiten wie z.B. einer Diplomarbeit eine Bestätigung über den Fortschritt,
  • oder eine Bestätigung über die Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung.

Höhe der Unterstützung:

Während der Bildungskarenz bekommen Sie „Weiterbildungsgeld“ in der Höhe des Arbeitslosengeldes (Mindestsatz pro Tag: 14,53 Euro), wenn Sie die für das Arbeitslosengeld erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, dem AMS die Bildungskarenzvereinbarung mit dem Arbeitgeber vorlegen und die erforderlichen wöchentlichen Weiterbildungsstunden belegen können.

Weiters ist ein Zuverdienst im Ausmaß einer geringfügigen Beschäftigung erlaubt (425,70 Euro im Jahr 2017), auch beim gleichen Arbeitgeber.

Was noch zu beachten ist:

Während des Weiterbildungsgeldbezugs sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Es besteht kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei Elternkarenz. Für die Zeiten der Bildungskarenz besteht auch kein Anspruch auf Sonderzahlungen, der Urlaubsanspruch wird anteilig verkürzt.

Auch für Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten (z.B. Abfertigung Alt), zählt die Bildungskarenz nicht.

ANTRAGSTELLUNG UND AUSZAHLUNG

Der Antrag auf Weiterbildungsgeld ist bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (Wohnbezirk) zu stellen. Das Weiterbildungsgeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung zuerkannt werden, sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Leistungspunkte (ECTS-Punkte)[4]

Leistungspunkte (= Credit Points) werden im Europäischen Hochschulraum als ECTS-Punkte vergeben. Das European Credit Transfer System (ECTS) erleichtert die Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen.

ECTS-Punkte sind keine Noten (Leistungsbewertungen), sondern sie werden zusätzlich zu den Noten vergeben. Sie messen die zeitliche Gesamtbelastung des Studierenden und umfassen sowohl den unmittelbaren Unterricht als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffs (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitung einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie gegebenenfalls Praktika.

In der Regel werden pro Semester 30 Leistungspunkte vergeben. Für einen Leistungspunkt wird eine Arbeitsbelastung des Studierenden (workload) im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen.

Überträgt man diese Punktevergabe auf die Regelstudienzeit eines Bachelorstudiums (mindestens drei und höchstens vier Jahre), so sind mindestens 180 und höchstens 240 ECTS-Punkte nachzuweisen.

Entsprechend verhält es sich mit dem anschließenden Masterstudium (Regelstudienzeit ein bis zwei Jahre), in dem folglich weitere 60 bis 120 ECTS-Punkte nachzuweisen sind.

Unter Einbeziehung des vorangegangenen Bachelorstudiums erfordert ein Masterstudium insgesamt 300 ECTS-Punkte.

 

Praktische Anwendung der Allensbacher Kontaktstudien – Nachweis der Bildungskarenz:

  • 1 Modul im Kontaktstudium (6 ECTS = 180 Stunden[5]) deckt die Bildungskarenz von zumindest 4 Monaten ab
  • für ein Jahr Bildungskarenz benötigen wir daher 3 Module

 

[1] http://asasonline.com/weiterbildung/kontaktstudien.html

[2] https://www.allensbach-hochschule.de

[3] https://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildungsfoerderungen/Bildungskarenz.html

[4] https://www.studieninfo-bw.de/studieren/bachelormaster/leistungspunkte_ects_punkte/

[5] 1 Credit-Point erfordert nach österreichischem UnivG 150 Stunden an work load, nach dem Studienrecht Baden Württembergs 180 Stunden)

MBA General Management / English / Distance learning

Distance learning means flexibility – studying is not constrained to a certain place or time.

The study can be started anytime and allows continuing working at the same time.

It is an attractive opportunity to study further in reconcilement with work and family life.

You can look forward to a quick learning success and to our team, which supports you – anytime.

This course of studies aims to procure knowledge and qualification for leadership positions for students, also those who are full-time employed.

Inter alia the course of studies includes courses on such topics as Marketing, Human Resources and Leadership.

The course, a postgraduate program for (future) executives, who have no time for full time studies, provides its students with the necessary knowledge for management positions and leadership roles in national and international corporations, private and public.

The studies course is a distance learning course; so it can be completed without time-offs from the job.

You can access the learning material at all times and from any place; no travel expenses; especially women, who have to take care of the offspring are enabled to study without any problems.

  • Admission
  • Admission Requirements
  • Content
  • Costs
  • Curriculum
  • Graduation
  • Procedure
  • Recognition
  • Study Duration:

http://asasonline.com/en/distance-learning/online-mba/mba-individual-skills-1.html

 

 

Gesetzliche Unfallversicherung bei Praktikum oder Volontariat

Wer zahlt die Unfallversicherung(sbeiträge) bei einem Praktikum?

Unbestritten ist, dass PraktikantInnen unfallversichert sein müssen. Doch wer zahlt die dafür nötige Prämie?

Wichtig ist, dass die Praktikanten kein Entgelt (auch keine Sachleistungen) bekommen, sonst entsteht der Versicherungsschutz durch das Entgelt (Arbeitnehmer) und selbst bei geringfügigem Einkommen wäre die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber zu bezahlen.

Handelt es sich eben nicht um AN und zahlt der AG keine Beiträge – gibt es also kein Einkommen und sprechen wir von einem „echten“ Praktikum (Näheres unten), dann sind die Praktikanten

– entweder als Schüler/StudentInnen ohnehin versichert oder

– müssen sich selbst versichern

– oder der Ausbildner übernimmt die Versicherung freiwillig

Wir sprechen von einem „echten“ Praktikum, wenn folgende Punkte vorliegen:

•   Die Beschäftigten müssen Schüler oder Studenten sein, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienrichtung vorgeschriebene oder übliche Tätigkeit verrichten.

•   Keine (persönliche) Arbeitsverpflichtung, keine Weisungsgebundenheit, keine Kontrollunterworfenheit, keine Einbindung in die Betriebsorganisation etc.

•   Lohnsteuerpflicht darf nicht gegeben sein.

•   Weder Geldleistungen (auch kein „Taschengeld“) noch Sachleis­tungen vom Arbeitgeber.

•   Es muss sich nachweislich um Schüler oder Studenten einer bestimmten Fachrichtung handeln, die im Betrieb entsprechend dieser Fachrichtung eingesetzt werden. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht der Lern- und Ausbildungszweck (und nicht die Arbeitsleistung).

•   Die Praktikumsdauer richtet sich nach den Ausbildungsvorschriften.

•   Die Nachweise über die Ausbildungserfordernisse sind aufzubewahren.

•   Das Praktikum kann während des ganzen Jahres absolviert werden.

•   Der „echte“ Ferialpraktikant hat keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Entgelt, Urlaub etc.

•   Beiträge zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) sind nicht zu entrichten.

Sozialversicherung:

•   Liegen alle obigen Merkmale vor, entfällt die Anmeldung zur Sozialversicherung.

Für sie ist eine Anmeldung zur Unfallversicherung durch die Dienstgeberin/durch den Dienstgeber nicht gesondert erforderlich.

Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt aus Mitteln des Familienlastenausgleichfonds, sowie durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Sind Praktikanten nicht durch die Eltern (mit)versichert, müssen die Unfall-versicherungsbeiträge selbst oder eben durch den Ausbildner bezahlt und die Praktikanten wie Volontäre bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) angemeldet werden.

Der Unfallversicherungsbeitrag wird von der AUVA vorgeschrieben und beträgt 13 Cent (Stand 2016) pro Person und Kalendertag. 

Formular zur Anmeldung: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542589&version=1457523981

weitere Infos:

https://dienstgeber.ooegkk.at/portal27/dgooegkkportal/content?contentid=10007.681160&viewmode=content 

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Ausbildungsverhaeltnisse/Ferialpraktikant_-_sozialrechtlich.html

(Lehr-)Angebote der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

(Lehr-)Angebote der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

http://asasonline.com/

Vorbemerkung:

 

Eigene Angebote:

http://asasonline.com/weiterbildung/fernstudium-programm.html

Zertifikatskurse

  • Jeweils eine in sich geschlossene Lehrveranstaltung
  • im Ausmaß von 150 Stunden Kontaktzeit und Selbststudium (abgefilmte Lehrinhalte, Texte)

Zertifikatslehrgänge

Fünf zusammengehörige Zertifikatskurse (ein Semester Mindeststudiendauer)

Diplomlehrgänge

  • 10 zusammengehörige Module (Zertifikatskurse)
  • zwei Semester Studiendauer
  • schaffen den Zugang zum MBA auch ohne Matura
  • werden auf den MBA mit 30 ECTS angerechnet

 

Kooperationsangebote:

Kontaktstudien

 

akademische Experten:

 

MBA Lehrgänge:

 

 

ECTS für Regelstudien nutzen:

ECTS aus der Weiterbildung (Kontaktstudium, akad. Experte, MBA) können für Bachelor- und Master/Magisterstudien genutzt werden.

Über ASAS können dabei Bachelorstudien aus Deutschland (Allensbach) oder Serbien, Bosnien, Bulgarien absolviert werden, die den Zugang zum Magisterstudium (Magister in Wirtschaftspädagogik aus Allensbach oder Magister BWL aus Sofia) und damit auch zur Promotion schaffen.

 

Rückfragen: martin.stieger@asasonline.com

Gewerbliche Masseure und Heilmasseure erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen zur Berufsreifeprüfung

Das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (Berufsreifeprüfungsgesetz – BRPG) regelt eindeutig:

§ 1. (1) Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw. absolviert haben:

Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194,

Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194

– erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur – MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002

Die mit der Berufsreifeprüfung (kurz: BRP) erworbenen Berechtigungen entsprechen – im Gegensatz zur Studienberechtigungsprüfung – jenen einer normalen Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura).

Die erfolgreich absolvierte BRP ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zum Besuch von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.

Ein Studienwechsel ist jederzeit möglich und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst im Bundesdienst.

Das Modell Berufsmatura – Lehre mit Berufsreifeprüfung – (eine Kombination von Lehre und BRP) ermöglicht Lehrlingen die Vorbereitung auf die BRP begleitend zur Lehre.

Seit 2011 sind die Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung in

kompetenzorientiert durchzuführen.

Dazu kommt die Prüfung aus dem Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Die letzte Teilprüfung darf nicht vor dem vollendeten 19. Lebensjahr abgelegt werden.

 

Weitere Informationen zur Berufsreifeprüfung finden sich hier:

http://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/zweiter_bildungsweg/berufsreifepruefung.php

 

Rückfragen bitte an:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

martin.stieger@liwest.at

[1] eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule und eine mündliche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit und Diskussion derselben

[2] Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule

[3] eine vierstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule

Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs – AIO

Die Vereinsbehörde hat den Verein „Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs – AIO“ zur Aufnahme der Vereinstätigkeit eingeladen.

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Aus- und Weiterbildung der österreichischen Immobilienwirtschaft.

Der Verein darf sich hiezu auch an wirtschaftlichen Unternehmen – auch als Vollhafter – beteiligen und arbeitet auch mit anderen Institutionen, Kammern und Vereinen, insbesondere mit facheinschlägigen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen zusammen.

An Ausbildungen werden bereits angeboten:

  • Immobilienmakler-Assistent (IMMA)
  • Lehrgang „akademischer Immobilienmanager“
  • MBA Immobilienmanagement

Immobilienmakler-Assistent:

Das Zertifikat  „Immobilienmakler-Assistent gemäß ONR 43001-1“ ist ein Nachweis für die Qualifikation eines Immobilienmakler-Assistenten.

Wer kann sich zertifizieren lassen?

Natürliche Personen mit einer absolvierten Ausbildung zum „Immobilienmakler-Assistent“ im Ausmaß von mindestens 60 Stunden basierend auf den Inhalten der ONR 43001-1.

Ausbildung & Zertifizierung

Die Ausbildung erfolgt an der Akademie der Immobilienwirtschaft Österreichs (AIO)

Die Zertifizierung erfolgt durch Austrian Standards.

Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte für das Zertifikat „Immobilienmakler-Assistent gemäß ONR 43001-1, einem Nachweis für die Qualifikation von Immobilienmakler-Assistenten, wird im blended learning Format, d.h. einer Abfolge von Theorie (über Fernlehre) und Praxis (in Präsenzvorträgen) vermittelt.

Inhalt:

  • Bürgerliches Recht
  • Grundbuch, Liegenschaftsbewertung
  • MRG, WEG, KSchG
  • Baurecht, Flächenwidmung
  • Steuern
  • Finanzierung
  • Maklerrecht
  • Praxisbeispiele

Die Präsenzerfordernisse werden so gestaltet, dass sie neben einem selbständigen und daher kundenorientierten Beruf und Familie absolviert werden können, die Fernlehrinhalte sind orts- und zeitunabhängig abrufbar.

Die Ausbildung wird auf die weiterführenden Aus- und Weiterbildungen wie z.B. akademische/r Immobilienmanager/in angerechnet

AIO = all in one:

  • IMMA, IMMB
  • Akademischer Immobilienmanager/in
  • MBA Immobilienmanagement

Wichtige Inhalte und Begriffe) werden in kurzen Filmen erklärt und stehen diese jederzeit zur Verfügung

Erste Beispiele:

http://forum.asasonline.com/immobilien/

USP von AIO

  • Die Kombination von Präsenzveranstaltungen und IMMO-Wikis ist einzigartig
  • Blended learning nimmt auf die berufliche Situation der Kursteilnehmer Rücksicht
  • Die abgefilmten Inhalte können immer und immer wieder nachgesehen werden und erhöhen den Mehrwert der Ausbildung
  • Die IMMO-Wikis tragen der Entwicklung in Richtung digital-natives Rücksicht

Zertifizierung:

  • Mit dem AIO-Ausbildungsnachweis wird ein Antrag auf Zertifizierung gestellt
  • Ablegung einer schriftlichen Prüfung
  • Ausstellung des Zertifikats
  • Alle 2 Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Fachwissens im Ausmaß von 16 Stunden
  • Das Zertifikat ist für 5 Jahre gültig,
  • Rezertifizierung (mdl. Gespräch und Nachweis der Weiterbildung)

Zertifizierte Maklerassistenten sind berechtigt, die Bezeichnung „ON Certified Person“ zu führen und dies durch ein entsprechendes Logo zu kommunizieren. Für die Benutzung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen des Zertifizierungssystems ON Certified Person.

Akademischer Immobilienmanager

MBA Immobilienmanagement

  • in Fernlehre völlig zeit- und ortsunabhängig absolvierbar
  • der akademische Grad „MBA“ wird durch die Fachhochschule Burgenland verliehen
  • alle Informationen: http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-immobilienmanagement.html

 

Anmeldungen und Rückfragen: DDr. Martin Stieger, martin.stieger@liwest.at