Wer zahlt die Unfallversicherung(sbeiträge) bei einem Praktikum?
Unbestritten ist, dass PraktikantInnen unfallversichert sein müssen. Doch wer zahlt die dafür nötige Prämie?
Wichtig ist, dass die Praktikanten kein Entgelt (auch keine Sachleistungen) bekommen, sonst entsteht der Versicherungsschutz durch das Entgelt (Arbeitnehmer) und selbst bei geringfügigem Einkommen wäre die Unfallversicherung durch den Arbeitgeber zu bezahlen.
Handelt es sich eben nicht um AN und zahlt der AG keine Beiträge – gibt es also kein Einkommen und sprechen wir von einem „echten” Praktikum (Näheres unten), dann sind die Praktikanten
– entweder als Schüler/StudentInnen ohnehin versichert oder
– müssen sich selbst versichern
– oder der Ausbildner übernimmt die Versicherung freiwillig
Wir sprechen von einem „echten“ Praktikum, wenn folgende Punkte vorliegen:
• Die Beschäftigten müssen Schüler oder Studenten sein, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienrichtung vorgeschriebene oder übliche Tätigkeit verrichten.
• Keine (persönliche) Arbeitsverpflichtung, keine Weisungsgebundenheit, keine Kontrollunterworfenheit, keine Einbindung in die Betriebsorganisation etc.
• Lohnsteuerpflicht darf nicht gegeben sein.
• Weder Geldleistungen (auch kein “Taschengeld“) noch Sachleistungen vom Arbeitgeber.
• Es muss sich nachweislich um Schüler oder Studenten einer bestimmten Fachrichtung handeln, die im Betrieb entsprechend dieser Fachrichtung eingesetzt werden. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht der Lern- und Ausbildungszweck (und nicht die Arbeitsleistung).
• Die Praktikumsdauer richtet sich nach den Ausbildungsvorschriften.
• Die Nachweise über die Ausbildungserfordernisse sind aufzubewahren.
• Das Praktikum kann während des ganzen Jahres absolviert werden.
• Der “echte“ Ferialpraktikant hat keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Entgelt, Urlaub etc.
• Beiträge zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) sind nicht zu entrichten.
Sozialversicherung:
• Liegen alle obigen Merkmale vor, entfällt die Anmeldung zur Sozialversicherung.
Für sie ist eine Anmeldung zur Unfallversicherung durch die Dienstgeberin/durch den Dienstgeber nicht gesondert erforderlich.
Die Finanzierung der Unfallversicherung erfolgt aus Mitteln des Familienlastenausgleichfonds, sowie durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
Sind Praktikanten nicht durch die Eltern (mit)versichert, müssen die Unfall-versicherungsbeiträge selbst oder eben durch den Ausbildner bezahlt und die Praktikanten wie Volontäre bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) angemeldet werden.
Der Unfallversicherungsbeitrag wird von der AUVA vorgeschrieben und beträgt 13 Cent (Stand 2016) pro Person und Kalendertag.
Formular zur Anmeldung: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542589&version=1457523981
weitere Infos: