Schlagwort-Archive: Martin Stieger

Urban Forum schließt Partnerschaftsabkommen mit EUPIC

Über Vermittlung der Österreichischen Botschaft in China, insbesondere durch das Office of Science and Technology Austria (OSTA) vertreten durch Gesandten Mag. Philipp Agathonos, wurde Urban Forum die Möglichkeit einer Partnerschaft mit dem renommierten European Union Project Innovation Center (EUPIC) mit Sitz in Chengdu ermöglicht.

EUPIC ist ein Non-Profit-Projekt der Europäischen Kommission, das Interessen von Europa mit China verbinden soll und zahlreiche bilaterale Projekte fördert.

Partner aus Österreich sind Advantage Austria und die Vienna Business Agency.

Im Zuge der 13. EU-China Business & Technology Fair  fand vor mehreren hundert Gästen und Delegierten die feierliche Unterzeichnung eines Partnerschaftsvertrages zwischen EUPIC und Urban Forum statt.

Für EUPIC unterzeichnete die CEO, Segree Dai, für Urban Forum Generalsekretär Bernhard Müller.

Das Memorandum of Understanding (MoU) beinhaltet u. a. folgende Punkte:

  •  Teilnahme und Austausch von Fachvorträgen bzw. Gesprächen mit urbanem Themenfokus
  •  Strategische Partnerschaft bei relevanten Tätigkeiten der Institutionen
  •  Einbindung chinesischer staatlicher Stellen, Experten, Spezialisten und Recherchetätigkeiten bei relevanten Tätigkeiten des Vereins
  •  Think-Tank für Urbanisierungsstrategien
  •  Einhaltung der Prinzipien „One Discussion for One Case“ als kooperatives Modell und Organisation für gemeinsame Aktivitäten in China

Rückfragehinweis: Mag.a Marie Grüner, Bakk.

Urban Forum,  02622/21132, marie.gruener@urbanforum.at

Martin Stieger

Mitglied des Vorstandes Urban Forum

Nominiert für den Tutor des Jahres 2019

https://www.fernstudiumcheck.de/tutor-des-jahres-2019/tutor/151

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem ASAS gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt.

Sie finden hier z.B.

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

 

Noch 5 Tage für die Wahl zum Tutor des Jahres

Das Forum Distance Learning – der Fachverband für Fernlernen und Lernmedien e.V. und FernstudiumCheck haben nominiert und bis einschließlich 23. September 2018 darf in diesem Jahr noch abgestimmt werden!

50 Tutoren stellen sich der Wahl und zählen durch ihre Nominierung schon heute zu den beliebtesten Tutoren Deutschlands.

Jeder Interessierte hat eine Stimme und kann sich am Voting beteiligen.

Zur Entscheidungsfindung werden alle Nominierten in individuellen, kurzen Texten vorgestellt.

Einige – so auch ich – präsentieren sich und ihre Arbeit in einem kurzen Video.

In zusätzlichen vordefinierten Statements kann der Wähler zudem die Stimmabgabe für seinen Kandidaten begründen.

Diese Aussagen sind alle positiv formuliert und entsprechen Bewertungskriterien, die selbstverständlich auf alle Nominierten anwendbar sind und für ihre engagierte Arbeit stehen.

Pro Statement wird ein Punkt vergeben.

Der Vorteil dabei: Die Anzahl der Bewertungen spielt nur eine untergeordnete Rolle, da nur der Durchschnittswert der vergebenen Punkte zur Ermittlung des Gewinners herangezogen wird.

Da für eine valide Aussage jedoch eine gewisse Anzahl an Stimmen notwendig ist, wurde von den Kooperationspartnern festgelegt, dass ein Tutor mindestens 100 Stimmen erhalten muss, um in die Endauswertung zu gelangen.

Am 11. Oktober 2018 wird der „Tutor des Jahres 2019“ in einer gemeinsamen Onlineveranstaltung des Verbandes zusammen mit FernstudiumCheck bekanntgegeben und am 12. November 2018 auf der Studienpreis-Gala im Ballhaus Berlin geehrt.

Allgemeine Informationen zum Voting:

https://www.youtube.com/watch?v=LCyqXs4gQLc&t=10s

Meine Abstimmungsseite: https://www.fernstudiumcheck.de/tutor-des-jahres-2019/tutor/151

 

Martin Stieger

Nominiert für den Tutor des Jahres 2019

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Wels: keine Stadt ohne attraktive Wochenmärkte

Schließen Sie die Augen und denken Sie an einen mittelalterlichen Ort, an eine historische Stadt und Sie haben unweigerlich den Markt vor sich.

Ohne Markt und Markthandel – die Jahrhunderte das Erscheinungsbild der Städte prägten – wären viele Kommunen überhaupt nicht entstanden. Moderne Formen des Warenaustausches, früher einsetzende Industrialisierung, heute der online-Handel haben dem Handel die prägende Wirkung genommen, aber ihre Funktion als Nahversorger und Ort der Kommunikation haben die Märkte nicht verloren.

Man schätzt, dass es in der Europäischen Union etwa eine Million Unternehmen mit rund 3 Millionen Beschäftigten gibt, die bis zu 40.000 regelmäßig stattfindende Märkte bespielen.

Natürlich müssen die Märkte nahezu tagtäglich um ihre Attraktivität kämpfen um mit den schon genannten anderen Handelsformen konkurrieren zu können, was große Anstrengungen in die harten (wie die Infrastruktur, z.B. die Markthalle) und weichen (z.B. sozialen und rechtlichen) Standortfaktoren erfordert.

Im Jahr 2017 hat man sich – dessen einmal mehr bewusst – daher auf die Erstellung einer Prioritätenliste zur Attraktivierung des Welser Wochenmarktes geeinigt, die nun – eigentlich ein Wunder – nun in allen zehn Punkten, insbesondere mittels Erweiterung der Markthalle nach Norden sowie einer Verglasung der überdachten Marktfläche Richtung Osten weiterverfolgt werden sollen.

Magistrat und Stadtpolitik haben das angekündigt und wir Welser und Welserinnen – und nicht nur wir, denn auch aus den Nachbarbezirken kommen Anbieter und Kunden dazu gern nach Wels – freuen uns auf die Umsetzung, denn wir halten unseren Märkten die Treue, wir schätzen den persönlichen Kontakt, das frische Angebot, das bunte und vielfältige Treiben …. einfach das Leben, welches einen Markt ausmacht.

 

Erschienen auch als Kolumne

https://issuu.com/wels1/docs/die_monatliche_ausgabe_47

 

Martin Stieger

Nominiert für den Tutor des Jahres 2019

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90 Jahre 1. Bayerische Fleischerschule Landshut

Die 1. Bayerische Fleischerschule Landshut – Fachakademie des Fleischerhandwerks – feiert ihren 90. Geburtstag.

90 Jahre Fleischerschule im Zeitraffer:

1928 wird die älteste Bayrische Fleischerschule durch Metzgermeister Max Schöner gegründet.

1958, also vor 60 Jahren, erlernt Herbert Huber bei Max Schöner das Metzgerhandwerk. Herbert Huber wird zuerst Dozent, später Schulleiter

1979 wird Dr. Herbert Huber Inhaber

1993 erfolgt die Umwandlung in die 1. Bayerische Fleischerschule Dr. Herbert Huber GmbH. Georg Zinkl wird Mitgesellschafter und Geschäftsführer

1997: Neubau der Schule mit modernen Unterrichtsräumen und technischem Hörsaal

2001: Gründung der Fachakademie des Fleischerhandwerks. Berufsbezogene Ausbildung zum Betriebswirt (HWK)

2009: Auszeichnung mit dem Innovationspreis 2009 “Wurst hat Zukunft!”, Barbara Zinkl wird Schulleiterin

2010: Neben der Vorbereitung zu den Teilen I und II der Meisterprüfung, werden nun auch Teil III (Betriebswirtschaft) und Teil IV (Arbeitspädagogik) fachbezogen in Eigenregie durchgeführt; Auszeichnung und Zertifizierung nach der DIN ISO 9001:2008 Erhalt der Trägerzulassung AZAV

2014: Umsetzung der neuen Prüfungsverordnung bei den Meistern und Organisation von Teil III & IV in Eigenregie, Barbara Zinkl wird Geschäftsführerin

2016: in Kooperation mit dem AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland wird der MBA in Unternehmensführung in Fernlehre (Fernlehrpartner ist hier die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH) und mit der Zusatzvertiefung Fleischwirtschaft (in Präsenz) angeboten.

 

Auf meinen Vortrag:

Die Revolution der beruflichen Bildung – vom Meister zum Master

am 22. September in Landshut und ein Treffen mit dem gesamten Team der 1. Fleischerschule Landshut, den Gästen, den Vortragenden, den Studierenden, den Lehrgangsteilnehmern, den Meistern, allen Absolventen/-innen …… freue ich mich schon sehr.

Martin Stieger

Nominiert für den Tutor des Jahres 2019

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Ing. – Dipl.HTL-Ing. – Bachelor? – MBA!

Der/die Ingenieur/in, der/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in sind einem Bachelor gleichwertig und können direkt in Masterlehrgänge der Weiterbildung einsteigen.

„Diplom-HTL-Ingenieur“ (abgek.: Dipl.-HTL-Ing.):

Die Bezeichnungen Diplom-HTL-Ingenieur beziehungsweise Diplom-HLFL-Ingenieur (Kurzbezeichnung Dipl.-HTL-Ing./Dipl.-HLFL-Ing.) wurde – mit der seit dem Jahr 1994 erfolgten Gründung von Fachhochschulen in Österreich – als staatliche Bezeichnung übergangsweise eingeführt, um bereits berufstätigen HTL-Ingenieuren eine Möglichkeit der Nachqualifizierung zu bieten.

Bereits im Jahr 1994 wurde das Gesetz derart befristet, dass die Bezeichnung nur dann verliehen werden kann, wenn die Verleihung vor dem 1. Jänner 2007 beantragt wird und alle Prüfungen bis zum 31. Dezember 2008 abgelegt werden.

Die Verleihung der Bezeichnung oblag dem für Wirtschaft zuständigen Bundesministerium bzw. dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, jeweils in Kooperation mit dem Wissenschaftsministerium und dem Unterrichtsministerium.

Es handelt sich hierbei um keinen akademischen Grad!

„Ingenieur/in“

In meinem Blog habe ich mich schon einmal mit der Frage beschäftigt, ob HTL-Ingenieure nach der Änderung im IngG 2017 nun Bachelor sind:

Mit 1. Mai 2017 ist das neue Ingenieurgesetz (IngG 2017) in Kraft getreten.

Mit den neuen Bestimmungen wurde die Verleihung der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine gestellt.

Die bisherigen Grundvoraussetzungen

  • HTL Matura oder vergleichbare Qualifikation und
  • drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis

bleiben gleich.

Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Berufsbereich.

Dadurch wurde aus der Standesbezeichnung „Ingenieur/in“ eine international vergleichbare und als Bildungsabschluss anerkannte berufliche Qualifikation, die aufgrund von Schule und Praxis erworben wird. Die Qualifikation „Ingenieur/in“ ist dem Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) zugeordnet.

Der im Jahre 2016 gesetzlich eingerichtete Nationale Qualifikationsrahmen baut auf dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) auf und fördert die Transparenz und internationale Vergleichbarkeit von Qualifikationen.

Die berufliche Qualifikation „Ingenieur/in“ ist seit 2017 also dem akademischen Grad Bachelor gleichwertig.

Gleichwertigkeit bedeutet aber nicht Gleichartigkeit!

Die Gleichwertigkeit der berufliche Qualifikation „Ingenieur/in“ bezieht sich dabei auf eine generelle, alle beruflich verwendbaren Qualifikationen umfassende Stufen-Hierarchie, ähnlich einer Güteklasse.

Diese Skala dient dazu, in Österreich und europaweit ein einheitliches Signal für die Wertigkeit von berufsqualifizierenden und akademischen Abschlüssen zu geben.

Dieses im Wesentlichen an der Komplexität des erlangten Wissens- und Fertigkeitsumfangs ausgerichtete Ranking ist nicht mit einer „Gleichartigkeit“ oder gar mit einer von AbsolventInnen frei wählbaren Führung beider Qualifikationen zu verwechseln.

Direkte Zulassung in Masterlehrgängen der Weiterbildung:

Ein Zugang zu Masterlehrgängen der Weiterbildung ist für den/die Ingenieur/in und den/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in – weil in Österreich auf NQR-Niveau VI (6) – direkt und ohne vorangegangenes Bachelorstudium möglich.

Solche Masterlehrgänge finden sich für den/die Ingenieur/in und den/die Dipl.-HTL-Ingenieur/in z.B. hier: http://asasonline.com/fernstudium/mba-general-management.html

Beschreibung der Qualifikation „Ingenieur/in“ gemäß IngG 2017

Die Durchführung des Zertifizierungsverfahrens ist in den Richtlinien gemäß § 7 IngG 2017, bestehend aus je einer Broschüre für die Antragstellerinnen und Antragsteller sowie für die Fachexpertinnen und Fachexperten, welche die Fachgespräche durchführen, geregelt.

In jedem Bundesland stehen Zertifizierungsstellen zur Vergabe der Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ zur Verfügung.

Links zu den aktuellen Zertifizierungsstellen:

Sie haben Fragen zum Qualifikationsregister, zum NQR oder zu Weiterbildungs-möglichkeiten für Ingenieure? … dann schreiben Sie mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

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„Tutor des Jahres 2019“

Die Allensbach Hochschule hat mich für den Titel „Tutor des Jahres 2019“ nominiert, was mich ehrt und freut.

Der „Tutor des Jahres“ ist eine gemeinsame Aktion des Fachverbandes Forum DistancE-Learning und des Bewertungsportals FernstudiumCheck.de und wird im Rahmen des Studienpreises DistancE-Learning verliehen.

Das Voting startet in diesem Jahr am 15. August 2018 auf https://www.fernstudiumcheck.de/tutor-des-jahres-2019.

Der „Tutor des Jahres 2019“ wird dann am 11. Oktober 2018 in einer Online-veranstaltung bekanntgegeben und schließlich am 12. November 2018 auf der Studienpreis-Gala im Ballhaus Berlin geehrt.

Schon die Nominierung freut mich – Danke!

 

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

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Ernährungstraining: Tätigkeitsfelder?

Jüngst musste ich im Schreiben eines Anwaltes an eine Ernährungstrainerin lesen:

„Es tut mir leid mitteilen zu müssen, dass die Bezeichnung als Ernährungstrainerin im Freien Gewerbe nicht erlaubt ist und zumindest irreführend mit der gesetzlich geregelten Ernährungsberatung von Verbrauchern verwechselt werden kann …..“

und möchte daher einmal mehr in meinem Blog zum Thema „Ernährungstraining“ Stellung nehmen:

Ernährungstraining in Form der Unterrichtstätigkeit ist als solche gemäß § 2 GewO überhaupt vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen und ist es gar nicht möglich einen Gewerbeschein „Ernährungstraining“ anzumelden.

Ernährungstrainer tragen dazu bei, Menschen auf ihrem Weg zur Schaffung eines neuen Ernährungsbewusstseins – auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse – durch Informationsweitergabe zu bestärken und über eine gesunde Lebensweise zu unterrichten.

Dabei gehen Ernährungstrainer im Unterricht auch auf allgemeine Gewohnheiten bzw. Problemfelder (auch durch Beantwortung von Fragen) ein, sodass der/die Interessierte seine Ernährung aus eigener Entscheidung individuell auf Basis der gegebenen allgemeinen Informationen gestalten und mit Aussicht auf kontinuierliche Verbesserung umstellen kann.

Darüber hinaus dürfen Ernährungstrainer nach dem OGH jedenfalls folgende Tätigkeiten vornehmen:

  • die Auswahl von Nahrungsmittellieferanten;
  • den Einkauf und die Auswahl von Nahrungsmitteln;
  • die Zubereitung von Speisen (etwa Vollwertkost) nach einem von dritter Seite erstellten Ernährungs- oder Diätplan;
  • die Variation von Speisen im Rahmen des von dritter Seite erstellten Ernährungs- oder Diätplans;
  • die Ausarbeitung individueller Rezepte;
  • die Führung eines Haushaltsbuches;
  • das Zählen von Kalorien;
  • die Führung einer Kalorien- oder Gewichtstabelle;
  • das Ausmessen von Körpermaßen;
  • die Buchführung darüber oder das Führen eines Ernährungsprotokolls.

Diese Tätigkeiten können auch mit weiteren freien Tätigkeiten aller Art kombiniert werden.

Ernährungstrainer erteilen (Einzel-)Unterricht, halten Vorträge, organisieren Workshops, Seminare etc.

Individuelle Ernährungsberatung mit dem Eingehen auf individuelle Bedürfnisse, sowie die Erstellung von speziell auf einzelne Personen abgestimmte Ernährungs-/Diätpläne sind nach der aktuellen Rechtslage den Ernährungswissenschaftern und Lebensmittelchemikern nach der Gewerbeordnung vorbehalten.

Allfällige Details in Bezug auf eine außerhalb einer Unterrichtstätigkeit liegende gewerbliche Tätigkeit klären Ernährungstrainer bitte mit der für sie zuständigen Gewerbebehörde oder der Wirtschaftskammer ab.

Weitere Ausführungen zum Thema Ernährungstraining finden Sie auch hier:

https://martinstieger.blog/?s=Ern%C3%A4hrungstraining

https://martinstieger.blog/2018/03/15/ernaehrungstraining-berufsrecht-und-taetigkeitsbeschreibung/

https://martinstieger.blog/2016/12/05/ernaehrungsberatung-ernaehrungstraining/

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

Die Regentage für einen Bildungsurlaub nutzen – Fernstudien sind völlig zeit- und ortsunabhängig absolvierbar

Zu einem richtigen Sommer gehören auch Regentage.

Diese könnte man auch für ein Fernstudium nutzen:

  • zeit- und ortsunabhängig, weil online
  • vom Einzelkurs bis zum akademischen Abschluss
  • MBA auch ohne Matura
  • steuerlich absetzbar
  • auch in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit
  • qualitätsgeprüft: ISO 29990 und ÖCERT 
  • mit Bildungsförderung
  • die Lehrgangsgebühren sind steuerlich absetzbar

Die ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH bietet Ihnen dazu maß-geschneiderte Lehrangebote in Kooperation mit der Fachhochschule Burgenland oder der Hochschule Allensbach aus Konstanz sowie mittels eigener Lehrformate an:

An der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH  ist vom

ein individuelles Lernen möglich.

Die Experten- und Masterlehrgänge der Weiterbildung werden vom AIM Austrian Institut of Management der Fachhochschule Burgenland auf Grund der Kooperation mit ASAS in Fernlehre angeboten und können zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.

Alle diese Lehrangebote sind daher bestens geeignet, sie neben Beruf und Familie zu absolvieren.

Die Lehrgänge eignen sich für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

Die Studiengebühren sind steuerlich absetzbar.

Man kann sich zu allen Lehrgängen direkt – auch online – bei ASAS anmelden.

ASAS Fernstudium:

Flexibel online studieren.

Fernstudium bedeutet für Sie flexibel online sowie zu 100% orts- und zeitunabhängig zu studieren.

Der Studienstart ist jederzeit möglich.

Die Lehrgänge sind berufsbegleitend absolvierbar und eine attraktive Möglichkeit sich qualitativ neben Beruf und Familie weiterzubilden.

Freuen Sie sich auf schnellen Lernerfolg und unser Team, das Sie jederzeit gerne unterstützt.

Die ASAS versteht sich als Anbieter von qualitativ hochwertigen Fernstudien.

ASAS bietet eigene Lehrgänge

und in Kooperationen akademische Lehrgänge der Weiterbildung, Kontakt- und Vollstudien an.

Die Lehrgänge die in Kooperation mit dem AIM Austrian Institute of Management der Fachhochschule Burgenland angeboten werden, sind durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria)  geprüft.

ASAS ist ISO 29990 zertifiziert.

Unsere Ausbildung eignet sich hervorragend für die Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.

Unsere Diplomlehrgänge

  • schaffen die Zugangsvoraussetzungen für ein nachfolgendes MBA-Studium,
  • verkürzen das MBA-Studium um ein Drittel und
  • reduzieren auch die MBAStudiengebühren.

Unser Campus, die Lernplattform http://campus.aim.ac.at bietet anerkannte, internationale und plattformunabhängige Technologie-Standards in hoher Qualität.

Der fachliche und technische Support gewährleistet ein dem Präsenzstudium vergleichbares Studienniveau bei flexiblerer Zeiteinteilung und zu den für Studierende attraktiven, finanziellen Bedingungen.

Darüber hinaus ist die ASAS ein kompetenter Partner für die Erarbeitung spezifischer Lehrgangsformen für öffentliche und private Auftraggeber.

Alle Fragen und Informationen zum Fernstudium via ASAS, zu Inhalten der Lehrgänge, Vertiefungs-Möglichkeiten, (Muster-)Klausuren, Prüfungen, zur Masterarbeit, zu Anrechnungen … finden Sie hier: http://campus.aim.ac.at/pages/formulare

Oder Sie schreiben mir einfach ein Mail: martin.stieger@asasonline.com

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

austrian school of applied studies

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Konsulent

Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

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Führbarkeit eines bulgarischen Doktorgrades (Dr.) in Deutschland und Österreich

Da die UNIBIT Universität für Bibliothekswissenschaft und Informations-technologien, Sofia, einige Promotionsstudien in Österreich als grenzüberschreitende Studienangebote bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) gemeldet hat und ich in diesen Programmen Studierende begleiten und betreuen darf, möchte ich die immer wieder gestellte Frage nach der Führbarkeit eines dadurch erworbenen PhD– oder Doktorgrades auch hier in meinem blog beantworten:

Führbarkeit des akademischen Grades:

in Deutschland auf Grund eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage

Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)

Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:

  1. Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)1 oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
  2. Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen. Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.

In Österreich auf Grund des § 88 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG)

Führung akademischer Grade 

§ 88.(1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

 

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

Was macht einen guten Bürgermeister aus? Ich weiß es nicht – aber Andreas Stockinger ist einer!

Als Politikwissenschaftler werde ich gelegentlich gefragt, was einen guten Bürgermeister ausmacht.

Ehrlich gesagt weiß ich es nicht wirklich – habe ich es doch in Wels selbst drei Mal mit einer Kandidatur erfolglos versucht (1991, 1997, 1999) .

Das Gesetz stellt an Bürgermeister jedenfalls keine Anforderungen in fachlicher Hinsicht, die Praxis aber zeigt zwei Dinge:

  • er/sie sollte fachlich qualifiziert sein, und
  • er/sie muss menschliche Qualitäten haben.

Ein/e guter Bürgermeister/-in muss ein offener Typ sein, auf Menschen zugehen und mit ihnen gut umgehen können. Er/sie muss authentisch und ehrlich sein – mit einem Wort er muss auch grüßen können und die Menschen mögen.

Ein solcher Bürgermeister ist Andreas Stockinger – zugegeben ich bin nicht ganz objektiv – ich kenne Andreas seit der Schulzeit an der Handelsakademie I in Wels – ich durfte dort ein Jahr hinter ihm mit seinem Bruder Joachim die Schulbank drücken, in der Milizoffiziersausbildung haben wir gemeinsam die Fähnrichs-Kaderübung absolviert und seither immer wieder unsre Wege gekreuzt, die gleichen Stammtische besucht, unsere Familien sind befreundet …

Es gibt kaum spezielle Ausbildungen, die Bürgermeister konkret zur Vorbereitung ihres Amtes besuchen könn(t)en.

Andreas jedenfalls ist ein Naturtalent, ein authentischer, offener Politiker, der Anliegen der Bürger zu seinen macht und dabei sehr viel Fachkompetenz einbringen kann.

Eine gewisse Unterstützung allerdings braucht man als Bürgermeister natürlich schon: einen guten Fotografen (Andreas sicher auch) ein geeignetes Team, einen guten Amtseiter, ….. schlussendlich jemanden, der die Prospekte layoutet oder die Homepage erstellt. Eine Tätigkeit als Gemeinderat wäre zudem eine gute Vorbereitung auf das Amt.

Der Bürgermeisterberuf ist der interessanteste, den die Politik zu bieten hat.

Ein Traumberuf mit zwei großen Nachteilen:

  • er ist zeitaufwendig und
  • man hat nicht mehr so viel Privatheit, ist unter ständiger Beobachtung – auch der Partner und die Familie.

Aber wenn man dazu bereit ist, dann ist das der Traumberuf und Andreas Stockinger lebt diesen Traum.

 

Martin Stieger ist als Hochschullehrer (Hochschule Allensbach – Allensbach University, Konstanz) – vor allem in Fernlehre von Wels aus tätig und Obmann des Vereins Lebensraum Wels