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Präsident Szöky zum Member of the Expert Group on European Judicial Training ernannt!

Die Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission – EUROPEAN COMMISSION DIRECTORATE-GENERAL JUSTICE AND CONSUMERS – hat Ende Februar eine Expertengruppe von 25 Personen – Members of the Expert Group on European Judicial Training –

Members in their personal capacity (in alphabetical order):

  1. ARNAUDOVSKA Aneta
  2. COOPER Jeremy
  3. DAS NEVES Pedro
  4. FÖKEHRER Cindy
  5. GOLDSHMIDT Peter
  6. ISERN BUSQUETS Marta
  7. KRYSIAK Katarzyna
  8. O’REGAN Attracta
  9. RAGEADE Jean-Philippe
  10. THONY Jean-François
  11. UNGUREANU Diana
  12. VAN RANSBEEK Raf
  13. ZELLER Edith
  14. ZUBA Dariusz Adam

Members representing a common interest of stakeholders (in alphabetical order):

  1. AMODEO-PERILLO Maria Daniela
  2. BRUECKNER Markus
  3. DURNESCU Ioan
  4. IGREJA MATOS José
  5. LE BOSSÉ Cédric
  6. PANSINI Giovanni
  7. PASTRANA Eva
  8. RĂDOI Raul-Mihai
  9. SZÖKY Walter
  10. UITDEHAAG Jos
  11. VADASZ Victor

Alternates for members representing a common interest of stakeholders (in alphabetical order):

  1. DRIESEN Christiane
  2. GIELEN Patrick
  3. GRIES-REDEKER Sabine
  4. MEDARSKA-LAZAROVA Ana
  5. TANGENBERG Gerard

– ernannt, welche die Generaldirektion bei der Entwicklung und Umsetzung politischer Initiativen im Bereich der justiziellen Fortbildung unterstützen soll. 

Es freut mich sehr, dass – nach Vorschlag einer Kommission – die stellvertretende Generaldirektorin Alexandra JOUR-SCHROEDER den Präsidenten der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger ÖsterreichsVDRÖ – Herrn Amtsdirektor Regierungsrat Walter SZÖKY – in diese Arbeitsgruppe aufgenommen hat.

Präsident Szöky hat als Generalsekretär der Europäischen Union der Rechtspfleger EUR – bereits große internationale Erfahrung und kann sich nun verstärkt in Aus- und Weiterbildungsfragen auf europäischer Ebene einbringen.

Ich gratuliere Herrn Präsidenten Szöky, den wir auch schon als Referenten bei Tagungen unserer Hochschule in Konstanz begrüßen durften sehr herzlich und wünsche ihm alles Gute und viel Erfolg mit dieser ehrenden Aufgabe.

Siehe dazu auch: Rechtspfleger die unbekannten ExpertInnen

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor, leitet VISVienna International Studies , das IHM Institut für Heath Management, die Österreichische Plattform gesundheitsbezogener Berufe OGB und arbeitet als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Fernlehrangebot am VIS Campus:

Rechtspfleger? Gibt es auch Linkspfleger? Rechtspfleger – die unbekannten ExpertInnen

Rechtspfleger? Gibt es auch Linkspfleger?

Das wurde der Präsident der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs – VDRÖ – tatsächlich beim Grenzübertritt von einem aufgeräumten Zöllner gefragt.

Solche Fragen scheinen mir Grund genug, sich mit dem Berufsbild[1] der Diplomrechtspfleger/innen ein wenig vertraut zu machen:

Diplomrechtspfleger/innen sind besonders ausgebildete Gerichtsbeamte, denen wie Richtern, Rechtsprechungsaufgaben übertragen sind.

Mittels Urkunde werden sie vom Bundesminister für Justiz ermächtigt, Aufgaben der Gerichtsbarkeit wahrzunehmen.

Die Stellung der Rechtspfleger/innen ist im Bundesverfassungsgesetz verankert.

Ihre Ausbildung, Aufgabengebiete, Befugnisse und Pflichten sind im Rechtspflegergesetz[2] geregelt.

Diplomrechtspfleger und Diplomrechtspflegerinnen können in folgenden Aufgabenbereichen tätig werden:

  • Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen
  • Verlassenschafts- und Pflegschaftssachen sowie Angelegenheiten des Gerichtserlages und der Einziehung gerichtlicher Verwahrnisse.
  • Grundbuchs- und Schiffsregistersachen
  • Sachen des Firmenbuchs

Voraussetzung für die Ausübung des Berufes eines Diplomrechtspflegers bzw. einer Diplomrechtspflegerin sind

  • die völlige Vertrautheit mit den Arbeiten in der jeweiligen Geschäftsabteilung,
  • die Eignung zum selbständigen Parteienverkehr,
  • die zuverlässige Besorgung der vorbereitenden Erledigungen im betreffenden Arbeitsgebiet sowie
  • ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung.

Diplomrechtspfleger/innen sind in ihrer Entscheidungsfindung ungebunden und haben sich einzig an allfällige Weisungen des jeweils zuständigen Richters zu halten. Derartige richterliche Weisungen werden in der Praxis jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt und sind daher nicht üblich.

Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Informationen über den österreichischen Diplomrechtspfleger.

Rückfragen zum Thema, weitere Informationen und Anmeldungen – auch zu interessanten Lehrgängen und Regelstudien:  vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz und arbeitet für VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/ sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ).

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Diplomrechtspfleger Österreich:

Deutschland: Berufsportrait Rechtspfleger/-in


[1] https://www.vdroe.at/startseite

[2] Bundesgesetz vom 12. Dezember 1985 betreffend die Besorgung gerichtlicher Geschäfte durch Rechtspfleger (Rechtspflegergesetz – RpflG) StF: BGBl. Nr. 560/1985 idF BGBl. Nr. 612/1986 (DFB) und BGBl. Nr. 251/1989 (DFB)