Archiv der Kategorie: Bildung

Vienna International Studies: zeit- und ortsunabhängig im In- und Ausland studieren und das Studium fair finanzieren

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VIS–Kontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Das Studium fair finanzieren:

Bildungsinteressierte mit Hauptwohnsitz Österreich, die unselbständig erwerbstätig sind (Beamte, Angestellte ..) haben die Möglichkeit den Fair Credit für Bildungsmaßnahmen zu nutzen:

https://www.raiffeisen.at/ooe/wels/de/privatkunden/kredit-leasing/der-faire-credit—bildung.html

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Baden-Württemberg: neue „KI-Champions BW“ gesucht

Auch 2025 werden beim Wettbewerb „KI-Champions BW“ wieder Unternehmen ausgezeichnet, die herausragende Anwendungen künstlicher Intelligenz in Baden-Württemberg anbieten.

Im Jahr 2025 werden wieder herausragende Lösungen künstlicher Intelligenz aus dem Land prämiert. Die Bekanntgabe der diesjährigen KI-Champions BW erfolgt im Rahmen des bundesweit einmaligen Metaverse-Events „Virtuelle Welten – Chancen im Metaverse erleben“, bestehend aus Kongress und Messe, am 8. Mai 2025 in Stuttgart.

KI als treibende Kraft für technologische Innovationen

„Künstliche Intelligenz (KI) ist nach wie vor die treibende Kraft für technologische Innovationen und ein entscheidender Hebel für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in unserem Land. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung einer digitalen und nachhaltigen Wirtschaft. Das enorme Potenzial an erstklassigen KI-Lösungen und KI-basierten Innovationen unserer Start-ups und etablierte Unternehmen im Land muss sichtbarer gemacht werden. Mit dem Wettbewerb ‚KI-Champions BW‘ bieten wir dafür eine Bühne“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, zum Auftakt des diesjährigen Wettbewerbs.

„Mit dem Wettbewerb wollen wir die Marke ‚KI-made in BW‘ weiter stärken und deutlich machen, wie KI bereits erfolgreich in den unterschiedlichsten Branchen eingesetzt wird und welcher Mehrwert für Unternehmen und die Gesellschaft bestehen kann – gerade auch als zentrale Basistechnologie für die Entwicklung zahlreicher Metaverse-relevanter Anwendungsfälle“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Die KI-Champions BW 2025 werden auf dem Metaverse-Kongress am 8. Mai 2025 in Stuttgart ausgezeichnet. Dieser wird in Kooperation mit der XR EXPO 2025, veranstaltet durch das Virtual Dimension Center (VDC) Fellbach, um einen Messebereich mit zahlreichen Ausstellern unter anderem aus Kreativwirtschaft und Industrial Metaverse ergänzt. Interessierten steht bei der ganztägigen Veranstaltung am 8. Mai die Möglichkeit offen, als Einstimmung auf die Preisverleihung eine Vielzahl an interaktiven Anwendungen an der Schnittstelle von Technologien wie Augmented Reality, digitale Zwillinge und KI kennenzulernen und sich zum individuellen Einsatz in Unternehmen beraten zu lassen.

Gradmesser für hochinnovative KI-Lösungen

Der Wettbewerb „KI-Champions BW“ ist in seinem sechsten Jahr zu einem Gradmesser für hochinnovative KI-Lösungen gewachsen. Zahlreiche Unternehmen haben sich nach der Auszeichnung sehr erfolgreich entwickelt. Beispielsweise gehörten in den vergangenen Jahren Unternehmen wie Optocycle, Neura Robotics oder Vialytics zu den Preisträgern. Der Titel „KI-Champion“ hat bei vielen Unternehmen eine Katalysator-Wirkung für deren weitere Entwicklung entfaltet.

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut sagte: „Mit vielfältigen Maßnahmen im Rahmen unserer KI-Strategie konnten wir dazu beitragen, dass es bereits heute im Südwesten eine ganze Reihe von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gibt, die führend auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz sind. Dieses ‚KI-Ökosystem‘ bezieht seine Stärke aus einer engen Verzahnung von Forschungseinrichtungen, KI-Entwicklerinnen und -Entwickler, Start-ups und einer großen Zahl von Unternehmen. Sie setzen unter anderem in den für Baden-Württemberg prägenden Leitbranchen des Fahrzeugbaus, des Maschinenbaus und Zukunftsbranchen wie der Robotik und der Luft- und Raumfahrt erfolgreich auf die Basistechnologie der KI. Hier reiht sich auch der Wettbewerb ‚KI-Champions BW‘ ein, der die erfolgreichen KI-Lösungen aus dem Land auszeichnet.“

Ab sofort können sich sowohl Start-ups als auch etablierte Unternehmen aller Branchen mit ihren KI-basierten Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen sowie Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial oder einen wesentlichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen versprechen, bewerben. Bis zum 14. März 2025 gibt es die Möglichkeit, sich über ein Online-Formular zu bewerben. Neben der öffentlichkeitswirksamen Bekanntgabe werden die diesjährigen Best-Practice-Beispiele auf dem Portal Wirtschaft digital Baden-Württemberg veröffentlicht.

Wettbewerb „KI-Champions BW“

Der Wettbewerb findet im Rahmen der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg statt. Er präsentiert herausragende und erfolgreiche KI-Lösungen aus Baden-Württemberg und wird zum sechsten Mal durchgeführt. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Expertenjury, die das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zusammenstellt. Weitere Informationen zum Wettbewerb, das Online-Bewerbungsformular und Informationen zu den 45 KI-Champions BW der letzten fünf Jahre finden sich auf der Webseite des KI-Champions BW.

Die ausgezeichneten Lösungen der Vorjahre sind auf dem YouTube-Kanal der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg zu sehen.

Weitere Informationen zum Metaverse-Kongress am 8. Mai 2025 in Stuttgart finden sich bei CyberLand oder beim VDC Fellbach.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Neue Ausgabe der „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ erschienen

Das wissenschaftliche Open Access-Journal der Allensbach Hochschule Konstanz versammelt eine Vielzahl relevanter Beiträge aus der gesamten Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspädagogik. Die Ausgabe 2024 ist Mitte Dezember erschienen.

Die „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ (ZIF) der Allensbach Hochschule Konstanz ist Beiträgen gewidmet, die akademische Forschung mit in der Praxis gewonnen Erfahrungswerten verbinden.

Hier werden sowohl aktuelle Erkenntnisse vermittelt als auch Anregungen für weiterführende Untersuchungen geliefert. Viele der Autor:innen verfügen über langjährige Berufserfahrung außerhalb der Universitäten, wodurch der anwendungsbezogene Aspekt bei ihren Forschungen besonderes Gewicht findet.

Die neue Ausgabe der Zeitschrift für interdisziplinäre ökonomische Forschung ist Mitte Dezember erschienen und unter https://www.allensbach-hochschule.de/hochschule/zeitschrift/ kostenfrei erhältlich.

„Das wissenschaftliche Open Access-Journal ist bewusst interdisziplinär angelegt, um die vier Säulen des akademischen Diskurses zu stärken: Wissen, Forschung, Bildung und Theorie. Daher müssen alle Beiträge ökonomische oder wirtschaftspädagogische Aspekte behandeln beziehungsweise solche Erkenntnisse in andere Beobachtungen sichtbar einbinden“, sagt Prof. Dr. Sonja Keppler, Chefredakteurin der „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“.

Der Hintergrund des Ansatzes, wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen im interdisziplinären Kontext zu betrachten, lautet: „Jedes Fach verfügt über seine eigene Gemeinschaft von Expertinnen und Experten. Der Grundgedanke ist nicht neu. Schon in der Antike finden wir die interdisziplinäre Idee, wenn es um die Verbindung der einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen geht. Und viele Probleme unserer modernen Welt benötigen einen interdisziplinären Ansatz, der im Stande ist, unser aller intellektuelles Potential zu mobilisieren, und welcher uns zwingt, mit unserem kategorialen Denken zu brechen und Neuland zu betreten“, betont Sonja Keppler.

Die neue Ausgabe versammelt auf 76 Seiten eine Vielzahl relevanter Beiträge aus den gesamten Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik sowie aus der Rechtswissenschaft.

Aufgrund des vernetzt gedachten, interdisziplinären Ansatzes kommen vielfältige Themen mit direktem Praxisbezug zur Sprache, etwa „Lehren und Lernen in der Berufsbildung 2030“, „Rechtliche Grenzen der Bepreisung von Bareinzahlungen und Barauszahlungen durch Banken“ oder auch „Krisenfrüherkennung in Unternehmen: Eine Analyse zum Stand der Umsetzung nach § 1 StaRUG“.

Autor:innen der Ausgabe 2024 der „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ sind neben Professor:innen der Allensbach Hochschule auch Wissenschaftler:innen anderer Hochschulen und Universitäten und publizistisch tätige Praktiker:innen einschlägiger Fachgebiete. Ebenso steht die Zeitschrift Studierenden offen, um Ergebnisse ihrer Abschlussarbeiten zu präsentieren.

Dem Editorial Board gehören der Zeitschrift gehören neben Sonja Keppler auch Prof. Dr. Felix Unger, Prof. Dr. Uwe M. Seidel (Ostbayrische Technische Hochschule) Prof. Dr. Holger Zinn und Prof. Dr. Patrick Peters (beide Allensbach Hochschule) an.

Das Review Committee besteht aus 17 internationalen Wissenschaftler:innen.

Die Fachzeitschrift ist in folgenden Datenbanken indexiert:

  • Deutsche Nationalbibliothek,
  • Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften,
  • EconBiz,
  • Google Scholar,
  • Leibniz-Informationszentrum für Lebenswissenschaften,
  • Max-Planck-Institute for Comparative and International Law,
  • RePEc (Research Papers in Economics) und
  • Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.

    Das wissenschaftliche Journal erscheint jedes Jahr, Artikel können ab sofort für die folgende Ausgabe im Dezember 2025 in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Abgabefrist ist der 31. August 2025.

Da es sich um eine Open Access-Zeitschrift handelt, ist bei Einreichung eines Artikels eine Submission Fee von 450 Euro zu entrichten.

Voraussetzung zur Veröffentlichung ist, dass die Beiträge neue Erkenntnisse liefern oder bestehende Erkenntnisse auf neue Art und Weise kritisch betrachten und die Kriterien wissenschaftlicher Arbeiten erfüllen.

Empirische Arbeiten müssen die verwendeten Methoden nachvollziehbar beschreiben. „So stellen wir eine fachliche Tiefe sicher, die einem wissenschaftlichen Journal angemessen ist und dementsprechend national und international anerkannt ist.“, so Prof. Dr. Patrick Peters, Mitglied des Editorial Boards.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Allensbach Hochschule – „Exzellenter Anbieter“ bei Fernstudium Direkt

Das Vergleichsportal Fernstudium Direkt hat 48 „Exzellente Anbieter“ ausgezeichnet. Die Allensbach Hochschule hat die Top-Bewertung von fünf Sternen erhalten.

Fernstudium Direkt gehört zu den führenden Vergleichsportalen für Weiterbildung und Studium im deutschsprachigen Raum und vergibt jährlich das FSD-Gütesiegel für die bestbewerteten akademischen und nicht-akademischen Bildungsanbieter auf der Plattform.

Für das aktuelle FSD-Gütesiegel 2025 wurden 8799 Bewertungen ausgewertet, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 eingegangen sind, sodass insgesamt 48 „Exzellente Anbieter“ und vier „Sehr Gute Anbieter“ 2025 gekürt worden sind.

Dabei haben Teilnehmende ihre Erfahrungen mit ihren Fernkursen und Fernstudiengängen beschrieben und das Fernstudium des Bildungsanbieters auf einer Skala von ein bis fünf Sternen in Hinblick auf drei Aspekte bewertet. Hieraus ergibt sich eine Gesamtbewertung von einem bis fünf Sterne für die Aspekte Unterricht und Konzept, Inhalt und Materialien sowie Betreuung und Organisation.

Die Allensbach Hochschule Konstanz hat in diesem Zuge das Siegel „Exzellenter Anbieter 2025“ für die Top-Bewertung von fünf Sternen erhalten, als eine von nur wenigen Hochschulen auf der Plattform.

„Wir freuen uns sehr über diese weitere Auszeichnung von Fernstudium Direkt, die eine ganze Reihe von Awards und positiven Rankings im Fernhochschulbereich für unsere Hochschule fortsetzen. Dass wir Jahr für Jahr zu den besten Fernhochschulen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre. Es zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept trägt und wir die Bedürfnisse von Studierenden in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen, vor allem mit dem Fokus auf das berufsbegleitende Studium“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Der Award ergänzt die Palette an vielfältigen Awards der Allensbach Hochschule. Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020, 2022, 2023, 2024 und 2025 ausgezeichnet worden.

Ebenso wurde die Allensbach Hochschule von „FernstudiumCheck“ als „Top Fernhochschule 2024“ ausgezeichnet.

Die Allensbach Hochschule belegt auch bei dem Portal im Segment „Fernhochschulen-DE“ den zweiten Platz und gehört im Ranking von FernstudiumCheck.de zu den besten Fernhochschulen Deutschlands.

Ebenso hat die Hochschule zudem die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft und beim „Deutschland-Monitor“ – Bildungsanbieter“ die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit 2023“ im Segment der Fernhochschulen erhalten und gehört zu Deutschlands Innovationschampions 2024 und 2025 von FOCUS-Business.

Unter den privaten Hochschulen in Deutschland liegt die Allensbach Hochschule Konstanz im aktuellen F.A.Z.-Institut-Ranking auf Platz 3 unter Deutschlands begehrtesten Arbeitgebern.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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Wissenschaftliches Arbeiten

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Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Grenzüberschreitendes digitales Lernen: Kooperation zwischen Bildungsanbietern

Timo Keppler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Allensbach Hochschule

Die Allensbach Hochschule Konstanz und das BFI Tirol stehen für hochqualitative Aus- und Weiterbildung in Deutschland und Österreich. Jetzt bietet das BFI Tirol die Möglichkeit, den etablierten Bachelor Betriebswirtschaftslehre der Allensbach Hochschule zu erwerben.

In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt sind kontinuierliche Weiterbildung und akademische Qualifikationen entscheidende Faktoren für beruflichen Erfolg und Aufstieg. Denn: Die Anforderungen an Fach- und Führungskräfte steigen kontinuierlich. Unternehmen suchen verstärkt nach gut ausgebildeten Mitarbeitern, die nicht nur über praktisches Know-how, sondern auch über fundierte theoretische Kenntnisse verfügen. Für Menschen mit einer kaufmännischen Ausbildung kann ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium in den Wirtschaftswissenschaften eine entscheidende Rolle spielen, um ihre Karriere voranzutreiben. Ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium in Wirtschaftswissenschaften bietet hier eine vielversprechende Lösung. Besonders Fernhochschulen, die durch ihre Flexibilität und innovative Lehrmethoden bestechen, sind für Berufstätige eine ideale Wahl.

Aus diesem Grund haben die Allensbach Hochschule Konstanz und das BFI Tirol eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an. Alle Studiengänge sind akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert und zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Das BFI Tirol ist der Spezialist für berufliche Erwachsenenbildung und gleichzeitig führend am Tiroler Bildungsmarkt. Seit der Gründung im Jahr 1966 steht das BFI Tirol für hochqualitative Aus- und Weiterbildung. Am BFI Tirol ist es auch möglich, akademische Abschlüsse über ein Fernstudium zu erwerben – und jetzt steht den Lernenden auch der Zugang zum etablierten Bachelor Betriebswirtschaftslehre und Management der Allensbach Hochschule offen. Die Kooperation erstreckt sich über die 13 verschiedenen Studienschwerpunkten im Bachelor-Studiengang.

„Ein Bachelor-Studium in Wirtschaftswissenschaften erweitert das Fachwissen und vermittelt tiefergehende Kenntnisse in Bereichen wie Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Unternehmensführung und Finanzwesen. Diese theoretischen Grundlagen ergänzen die bereits vorhandenen praktischen Erfahrungen und schaffen ein umfassendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Geschäftsprozesse“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule. Studierende lernen in dem Fernstudium, wie sie komplexe ökonomische Modelle anwenden, Märkte analysieren und strategische Geschäftsentscheidungen fundiert treffen können. Darüber hinaus fördert das Studium kritisches Denken und die Fähigkeit, Probleme systematisch zu lösen, was in der dynamischen Geschäftswelt von unschätzbarem Wert ist. „Daher freuen wir uns, unsere Programme nun über unseren Partner BFI Tirol auch in Österreich anbieten zu können“, sagt Timo Keppler weiter.

Dies betont auch Othmar Tamerl, Geschäftsführer des BFI Tirol: „Die Kombination von praktischer Berufserfahrung und akademischer Weiterbildung macht Absolventinnen und Absolventen besonders attraktiv für Arbeitgebende. Ein berufsbegleitendes Studium an einer Fernhochschule wie der Allensbach Hochschule ermöglicht eine optimale Balance zwischen Arbeit, Studium und Leben. Studierende können durch moderne digitale Lernplattformen und eine Vielzahl von Online-Lehrmaterialien orts- und zeitunabhängig lernen. Durch diese Flexibilität kann die Allensbach Hochschule auf die vielfältigen Lebenssituationen der Studierenden eingehen und ermöglicht so eine hochwertige akademische Ausbildung.“

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

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Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Österreich: 30 Jahre Fachhochschulen – FH-Rekordausbau mit 800 zusätzlichen Studienplätzen

30 Jahre Fachhochschulen: Anlässlich des diesjährigen Jubiläums stellt das BMBWF dem FH-Sektor mehr Budget zur Verfügung. Das ermöglicht einen doppelten Ausbauschritt ab dem Studienjahr 2025/26. Die Ausschreibung dafür läuft bis 30. April. 

2024 feiert der österreichische Fachhochschulsektor sein 30-jähriges Bestehen.

Was im Herbst 1994 mit zehn Fachhochschulstudiengänge mit rund 700 Studierenden in Dornbirn, Wiener Neustadt, Krems, Eisenstadt, Pinkafeld, Wels, Hagenberg und Wien gestartet, begann, umfasst heute mehr als 500 Studiengänge mit fast 60.000 Studierenden. 
Grund genug für Wissenschaftsminister Martin Polaschek im Jubiläumsjahr „eine massive Steigerung des FH-Ausbaus“ vorzunehmen. 

So werden ab dem Studienjahr 2025/26 800 zusätzliche bundesfinanzierte Fachhochschulstudienplätze zu Verfügung stehen. Das ist mehr als das Doppelte der 350 zusätzlichen Anfängerinnen- und Anfängerplätze, die im aktuellen Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan angeführt werden und sogar um 100 Plätze mehr als in der aktuellen Ausschreibung für den FH-Ausbau 2025/26 ursprünglich vorgesehen waren.

Warum, erklärt Bundesminister Polaschek so: „Die Fachhochschulen sind eine unverzichtbare Säule unseres Hochschulsystems. Anlässlich des 30. Jubiläums ihrer Erfolgsgeschichte haben wir uns dazu entschlossen, dass wir in diesem dritten Ausbauschritt der aktuellen Planungsperiode 2023/24 bis 2025/26 Fachhochschulen in allen Bundesländern ausbauen. Daher fiel die Entscheidung, diesmal einen Rekordausbau vorzunehmen und 800 zusätzliche FH-Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze zu vergeben.“

Mit ihrer Ausrichtung auf arbeitsmarktorientierte und berufspraktische Ausbildungen auf akademischem Niveau bringen Fachhochschulen genau jene Absolventinnen und Absolventen hervor, die als Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Das gilt einerseits für die Zukunftsfelder, die mit der digitalen und ökologischen Transformation in Zusammenhang stehen, andererseits auch für andere Fachbereiche, in denen grundsätzlich eine hohe Nachfrage am Arbeitsmarkt besteht.

Massiver Ausbau des FH-Studiums Soziale Arbeit in allen neun Bundesländern

Das erklärt, warum diesmal alle neun Fachhochschulen in Österreich, die ein Studium der Sozialen Arbeit anbieten, zusätzliche Studienplätze erhalten. Ab 2026/26 werden damit österreichweit insgesamt 239 zusätzliche FH-Plätze in diesem Bereich zur Verfügung stehen. „Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, um mehr Fachkräfte in der Sozialarbeit hervorzubringen. Wir benötigen sie in vielen Lebensbereichen, allen voran an den Schulen und in der Familienarbeit – und das in allen Regionen Österreichs“, betont Bundesminister Martin Polaschek.

Erfreulich ist es auch, dass es nun gelungen ist, ab dem Studienjahr 2025/26 das Studienangebot im Bereich Gebärdensprachdolmetsch auszubauen. „Wir richten einerseits an der FH Kärnten einen völlig neuen Bachelorstudiengang mit 30 Studienplätzen ein, andererseits kommen die 25 bestehenden Studienplätze an der FH Gesundheit Tirol dazu, deren Finanzierung der Bund übernimmt. Das soll mehr Menschen die Möglichkeit bieten, sich für den spannenden und wichtigen Beruf der Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des Gebärdensprachdolmetschers zu entscheiden. Dies treibt aber auch die Akademisierung der Gebärdensprache voran, die wiederum wesentlich zur Inklusion und Teilhabe in unserer Gesellschaft beiträgt“, betont Minister Polaschek.

„Die zusätzlichen Studienplätze in den stark nachgefragten Disziplinen sind ein richtiger und wichtiger Schritt für den Ausbau unserer Hochschulen und für die vielen Studieninteressierten, die auf einen Studienplatz in diesen Bereichen hoffen. Die Einführung der Gebärdensprache in das Hochschulsystem ist ein zukunftsorientierter Schritt, den wir sehr begrüßen. Österreich muss in den nächsten Jahren alles daransetzen, den hohen Bedarf an akademisch-qualifizierten Fachkräften nachzukommen. Als anwendungsorientiert forschende und lehrende Hochschulen benötigen wir dafür zukunftsfähige Strukturen, die es uns ermöglichen, unseren gesamthaften Auftrag als Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auch in Zukunft qualitätsvoll zu erfüllen“, so die Präsidentin der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz (FHK) Ulrike Prommer.

FH-Ausbau: 15 neue Studienangebote und 29 Ausweitungen bestehender Studiengänge

  • Von den insgesamt 800 zusätzlichen FH-Anfängerinnen- und –Anfängerplätzen entfallen 351 auf MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik), Digitalisierung und Nachhaltigkeit, 449 betreffen andere Fachbereiche mit besonders akutem Fachkräftebedarf.
  • Alle 19 Fachhochschulen, die sich an der Ausschreibung für den FH-Ausbau 2025/26 beteiligt haben, profitieren von der Zuteilung.
  • Von den insgesamt 44 Vorhaben, die eine Finanzierungszusage bekommen, entfallen 15 auf neue Studienangebote und 29 auf die Ausweitung bestehender Studiengänge.
  • Von den 15 neuen Studienangeboten sind vier Bachelor- und elf Masterstudiengänge, darunter drei duale Bachelorstudiengänge.
  • Insgesamt wurden 121 Vorhaben für 2.642 Anfängerinnen- und Anfängerstudienplätze während der Ausschreibungsfrist von 2. bis 30. April 2024 eingereicht. 
  • Auslastung/Eingesetzte Bundesmittel: Ausgewählt wurden nicht nur solche mit bestehenden, erfolgreichen und somit stark nachgefragten Studiengängen in den Bereichen MINT, Digitalisierung, Nachhaltigkeit bzw. anderen Studiengängen mit entsprechend starker Nachfrage am Arbeitsmarkt. Berücksichtigt wurde darüber hinaus ebenso die Auslastung der entsprechenden Studiengänge sowie die Gesamtsituation der jeweiligen Fachhochschule sowie die Ausschöpfung vorhandener Finanzierungspotenziale. Dies entspricht der Zielsetzung im geltenden FH-Plan, das Monitoring der für den FH-Ausbau eingesetzten Bundesmittel zielgerichtet zu intensivieren und weiterzuentwickeln und dabei gesamthafte, bildungspolitische Zielsetzungen zu berücksichtigen.
  • Der aktuelle FH-Plan ist damit nicht nur umgesetzt, sondern gar übererfüllt: Laut aktuellem Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24 bis 2025/26 sollen bis 2026 insgesamt 1.050 neue bundesfinanzierte Studienplätze in den Zukunftsbereichen MINT (also in den Technik- und den Ingenieurwissenschaften sowie in der Informatik) mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit geschaffen werden. Die ersten 350 davon wurden im Wintersemester 2023/24 bereits umgesetzt, die nächsten 353 folgten für den Herbst 2024. Mit der aktuellen Ausschreibung wird nun auch der dritte und letzte Ausbauschritt der aktuellen Periode für das Studienjahr 2025/26 erfolgreich umgesetzt, mit dem somit 1.054 zusätzliche Aufnahmeplätze geschaffen werden.
  • Fast 450 FH-Plätze für Fachkräfte: Durch zusätzliche Mittel können weitere 449 Aufnahmeplätze in Fachbereichen mit besonderem Fachkräftebedarf geschaffen werden. In Summe werden damit in der Planungsperiode 2023/24 bis 2025/26 1.503 zusätzliche Aufnahmeplätze im FH-Sektor geschaffen.

2 Milliarden Euro für die Fachhochschulen: Von 2024 bis 2027 sind Gesamtinvestitionen für den FH-Sektor in der Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro vorgesehen. Alleine für den FH-Ausbau auf Grund des FH-Plans sowie der zusätzlichen Mittel anlässlich des 30-jährigen Jubiläums wird der Bund bis 2027 94,5 Mio. Euro zur Verfügung stellen.

Zuteilung der 800 zusätzlichen FH-Studienplätze auf Bundesländer und Fachhochschulen

BundeslandgesamtFachhochschuleZuteilung
Burgenland40FH Burgenland40
Niederösterreich159FH Krems30
FH Wr. Neustadt30
FH St. Pölten89
Fern FH10
Wien170FHW der WKW10
FH Technikum Wien70
FH bfi Wien10
FH Campus Wien80
Steiermark85FH Joanneum50
FH Campus 0235
Oberösterreich75FH Oberösterreich75
FHG Oberösterreich0
Salzburg55FH Salzburg55
Kärnten55FH Kärnten55
Tirol136MCI71
FH Kufstein25
FHG Tirol40
Vorarlberg25FH Vorarlberg25
Gesamt800 800

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Künstliche Intelligenz – Chance für Österreichs Schulen

Künstliche Intelligenz (KI) verändert unsere Gesellschaft. Künstliche Intelligenz wird nicht mehr verschwinden. Sie wird unseren Alltag und unsere Arbeitswelt in kürzester Zeit auf den Kopf stellen. Künstliche Intelligenz stellt uns vor Herausforderungen, ist vor allem aber eine Chance für unsere Schulen.

Künstliche Intelligenz ist viel mehr als ChatGPT. KI ermöglicht Produktivitätssteigerungen, kann die Lebensqualität erhöhen und sogar bei der Bewältigung globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel und Gesundheitskrisen helfen. Gleichzeitig führt die zunehmende Verbreitung von KI zu Bedenken in Bezug auf menschliche Entscheidungsfreiheit, Datenschutz und Sicherheit. 

Selbst von Expert/inn/en kann die Tragweite der Veränderungen noch nicht umfassend benannt werden. Fest steht jedoch: Künstliche Intelligenz rüttelt an vertrauten Abläufen und Strukturen des Alltags.

Schule muss daher dieses Thema umfassend behandeln, um alle Schülerinnen und Schüler auf ein selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Leben in einer durch die KI beeinflussten Welt vorzubereiten.

Aus diesem Grund wird eine Gruppe von Expert/inn/en aus Universitäten und Pädagogischen Hochschulen eingesetzt, die Maßnahmen im Rahmen des Schulpakets KI vorschlagen, reflektieren und begleiten. Sie werden die Gefahren und Herausforderungen erkennen und Potenziale sowie Chancen freilegen.

1. KI-Pilotschulen: Lernen und Lehren mit KI-Tools

Künstliche Intelligenz bietet zahlreiche Möglichkeiten, Lernprozesse und Lehrkräfte wirksam zu unterstützen. Schon heute gibt es unterschiedliche Lernprogramme, die von KI-Technologien angetrieben werden. Diese zeichnen sich besonders durch die Zurverfügungstellung von individualisierten Lernpfaden aus. Aber auch eigenständig arbeitende KI-Modelle wie ChatGPT haben das Potenzial, die Bildungslandschaft als virtuelle Lernhilfen zu revolutionieren.

  • KI-Pilotschulen: Evaluation von KI-Lernsoftware
    Schulen können sich für eine Pilotierung von KI-Lernsoftware, die individuelle Lernbedürfnisse und -stile berücksichtigen, bewerben. 
    Die Auswahl der Schulen erfolgt durch ein Expert/inn/en-Team des Schulnetzwerkes eEducation Austria. Ziel ist es, aus allen Bundesländern und Schularten 100 Pilotschulen mit einer entsprechenden KI-Lernsoftware auszustatten. Den ausgewählten Schulen wird hierzu ein Projektbudget zur Finanzierung von Lizenzen zur Verfügung gestellt.
    Die Schulen werden die Möglichkeiten und Grenzen im und für das Lernen dokumentieren und aufzeigen. Hochschulen werden diese Pilotphase begleiten und daraus wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für alle Schulen benennen.
  • ChatGPT als Werkzeug nutzen: Sammlung und Prämierung der besten Eingaben („Prompts“)
    Die professionelle Nutzung generativer KI-Tools wie ChatGPT wird eine Schlüsselfunktion in Zukunft sein. Das muss erfahren, gelernt und trainiert werden. Auch für den Einsatz eines KI-Chats als Lernpartner oder Lerncoach ist die treffsichere Formulierung von Prompts – das sind die Eingabeaufforderungen oder Fragen – entscheidend, da sie die Qualität und Relevanz der Antworten bestimmt und somit den Lernerfolg beeinflusst.
    Schulen sammeln hier Best-Practice Beispiele für gut funktionierende Prompts, die innovative Lern-Chats hervorrufen. Im Rahmen der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden Lehrer/innen darauf vorbereitet. Aus den gesammelten Einreichungen bei eEducation Austria werden die besten prämiert.

Die Auswahl weiterer KI-Pilotschulen erfolgte auf Basis von Expertise, Erfahrung und pädagogischem Konzept im Rahmen der digitalen Schulentwicklung in Ergänzung zur repräsentativen Auswahl von 100 Schulen.
interaktive Landkarte der KI-Pilotschulen 

2. Unterrichtsmaterialien – Eduthek, digi.case und Schulbücher

Nur wer informatische und digitale Kompetenzen aufweist, kann auch KI verstehen und entsprechend handeln. Daher:

  • Digitale Unterrichtsmaterialen Eduthek
    Die Eduthek ist eine digitale Plattform des BMBWF, die Lehrkräften, Schüler/innen und Eltern eine Vielzahl an Lernunterlagen bereitstellt. In einem eigenen Schwerpunktbereich zu KI werden laufend Materialien gesammelt und erweitert.
  • Digi.case in der Primarstufe
    Denken lernen, Probleme lösen mit digi.case ermöglicht spielerische Zugänge zu problemorientiertem informatischen Denken und kreativem Problemlösen. Nach einer Pilotphase 2022/23 werden seit dem Schuljahr 2023/24 pro Schuljahr je 1.000 digi.case an alle Volksschulen ausgerollt, indem Lehrkräfte eine einschlägige Fort- und Weiterbildung an einer Pädagogischen Hochschule besuchen.
  • Künstliche Intelligenz in Schulbüchern
    Bereits jetzt ist in Fachlehrplänen (Digitale Grundbildung, Informatik) die Auseinandersetzung mit KI explizit, in den übergreifenden Themen „Informatische Bildung“ bzw. „Medienbildung“ implizit empfohlen. Daher müssen auch Schulbücher dies abbilden.
    In Workshops für Autor/inn/en und Gutachter/innen für Schulbücher werden diese durch Expert/inn/en gezielt geschult, um dieses Thema nachhaltig in den Werken zu platzieren.

3. Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften

Lehrkräfte sind der Dreh- und Angelpunkt für Entwicklungen im Bildungssystem. Ihre Fort- und Weiterbildung ist daher von zentraler Bedeutung. Pädagogische Hochschulen haben im Laufe des Sommersemester 2023 bereits eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Aspekten der Künstlichen Intelligenz angeboten. Zudem werden folgende Maßnahmen hier gesetzt:

  • eLecture-Reihe der Virtuellen PH: Webinarreihe von Expert/inn/en zu Hintergründen, Möglichkeiten und zum Umgang im Klassenzimmer.
  • KI–MOOC: Digitale Grundschulung im Rahmen eines MOOCs
    Ein für alle Lehrer/innen zugänglicher Onlinekurs, bei dem die Teilnehmer/innen in ihrem eigenen Tempo – wann sie wollen und wo sie wollen – selbstbestimmt lernen können. Durch individuelle Schwerpunktsetzungen und differenzierte Angebote können sich die Teilnehmer/innen individuell – und passend zur Schulform – hier bilden.
    Inhaltliche Schwerpunkte: Grundlagen der Künstlichen Intelligenz, Einsatzmöglichkeiten von KI im Unterricht, Ethik und Datenschutz bei KI-Anwendungen, Praktische Tools und Plattformen für KI in der Bildung, KI-basierte Lernanalytik und Individualisierung.
    KI–MOOC | Virtuelle PH
  • Fortbildungen in den Schulen: 
    Für Schulen – von der Primarstufe, also den Volksschulen, über die Mittelschule bis hin zu maturaführende Schulen – besteht die Möglichkeit „KI-SCHILFs“ (Schulinterne Lehrer/innenfortbildungen) zu buchen. Dafür stehen Fortbildungspakete und Referent/inn/en zur Wahl. 
  • Schwerpunkt in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften: 
    Die Pädagogischen Hochschulen setzen im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung einen Schwerpunkt auf das Thema KI. Sie bieten daher flächendeckend aufbauend und neben den oben genannten Angeboten Fort- und Weiterbildungen für alle Schularten an. Im Rahmen der Ausbildung von Pädagog/inn/en wird bereits jetzt zumindest im Rahmen von 6 EC das Thema „Digitalität im Lernkontext“ behandelt. Hier ist auch KI verbindlich und nachhaltig von den Ausbildungseinrichtungen zu implementieren.

4. KI bei schriftlichen Arbeiten

Selbstständig arbeitende, also generative KI wie ChatGPT, kann auch missbräuchlich dazu genutzt werden, um Leistungen vorzutäuschen.

Eines ist klar: Bei der Anwendung von KI-basierten Tools für die Erstellung von schriftlichen Arbeiten sind klare Regeln einzuhalten. Eine Leistung muss selbstständig erbracht werden. 

Es spielt keine Rolle, wer Urheber/in einer vorgetäuschten Leistung ist (Nachhilfelehrer/in oder Chatbot) – eine nachgewiesen vorgetäuschte Leistung ist nicht zu beurteilen.

Hausübungen und schriftliche Arbeiten (z. B. Portfolio)

  • Mit Schüler/innen über die missbräuchliche Verwendung sprechen.
    Schüler/innen sollen wissen, dass die Schule und ihre Lehrer/innen über den missbräuchlichen Einsatz von generativen KI-Tools Bescheid wissen und durch unterschiedliche Maßnahmen – wie etwa Gespräche über abgegebene Leistungen – unredlich erbrachte Leistungen erkennen können.
  • Aufgabenstellungen anpassen und weiterentwickeln
    Lehrer/innen kennen den Schreibstil ihrer Schüler/innen: Kompetenzorientiertes Lernen (Verstehen, Vertiefen, eigenständiges Anwenden von Gelerntem, Diskussion, Reflexion, Beurteilung) muss gegenüber dem bloßen Nachahmen oder Wiedergeben von Informationen oder Handlungen in den Mittelpunkt gerückt werden. 
  • Ergänzende und begleitende Gespräche über Arbeiten
    Lehrpersonen kennen die fachliche Kompetenz ihrer Schüler/innen: die Leistungen abgegebener Hausübungen oder schriftlicher Arbeiten (z. B. Portfolio) können durch eine kurze Wiederholung („Stundenwiederholung“) oder durch gezieltes Nachfragen überprüft werden.

Schularbeiten und Tests

Lehrpersonen legen die verwendbaren Hilfsmittel für Schularbeiten und Tests auf Basis der pädagogischen Anforderungen und Ziele individuell fest, wie z. B. Taschenrechner, Formelsammlung oder Unterlagen. Dies trifft auch auf nutzbare Software, wie Internetseiten oder Tools zu, wozu auch KI-Anwendungen gehören.

Abschließende Arbeiten wie VWA oder Diplomarbeiten

Bei abschließenden Arbeiten sind KI basierte Tools lediglich unterstützend einzusetzen, müssen aber klar ausgewiesen werden. Schülerinnen und Schüler tragen somit eine klare Verantwortung für den Inhalt. Hilfsmittel und Quellen müssen angegeben werden, dies trifft auch auf KI-Tools zu. Arbeiten ohne vollständige und nachvollziehbare Kennzeichnung von Quellen und Hilfsmitteln sind als Täuschungsversuch zu werten.

Schüler/innen müssen mit Chancen und Risiken von KI vertraut gemacht werden, verantwortungsvoll damit umgehen können. Um gegen eine derart missbräuchliche Verwendung vorzugehen, ist als Sofortmaßnahme bei der Diskussion im Rahmen der abschließenden Arbeiten auf gezielte Fragestellungen bei der Diskussion und Präsentation im Rahmen der abschließenden Prüfungen zu fokussieren. 

Zur Eindämmung eines möglichen missbräuchlichen Einsatzes von KI in der Erstellung abschließender Arbeiten werden für den Haupttermin 2023/24 folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Nutzung der Beurteilungsraster/Rubrics: Durch eine Beurteilung von Arbeit, Präsentation und Diskussion entlang der Raster wird sichergestellt, dass die Arbeit alleine nicht ausschlaggebend für eine positive Beurteilung ist. 
  2. Fokus auf den Betreuungsprozess: Begleitprotokoll: Schüler/innen müssen bereits jetzt ein Begleitprotokoll erstellen, in dem alle verwendeten Hilfsmittel anzuführen sind.
  3. Betreuungsprotokoll: Lehrkräfte werden durch die Verwendung eines Betreuungsprotokolls unterstützt, dabei wird der gesamte Arbeitsprozess dokumentiert und gezielt der Verdacht auf KI-generierte Produkte im Zuge der Betreuung thematisiert. 
  4.  Bestätigung der Eigenständigkeit im Zuge der Abgabe: Die eidesstattliche Erklärung wird aktualisiert, die Eigenständigkeit der Arbeit wird bestätigt. Angabe, falls bzw. in welchem Bereich Künstliche Intelligenz herangezogen wurde.
  5. Einheitliche Zitierregeln betreffend KI-Quellen werden zur Verfügung gestellt und sind anzuwenden.
  6. Fokus auf die Diskussion: Durch gezielte Fragestellungen bei der Präsentation/Diskussion lassen sich allfällige KI-unterstützte Arbeiten bzw. Teile davon als solche identifizieren.

5. KI-Schwerpunkt in der Bildungsforschung

Bildungsinnovation braucht Evidenzen! Im Rahmen des Forschungsprogrammes „Bildungsinnovation braucht Bildungsforschung“ wurden Konsortien aus Pädagogischen Hochschulen und Universitäten aufgefordert, sich mit Forschungsprogrammen zu relevanten Bildungsschwerpunkten, wie etwa Digitalisierung, zu bewerben.

2023 wurden neun von 39 Einreichungen bewilligt und mit insgesamt 8,8 Millionen Euro finanziert. In einem Folgecall 2024 wird auch der Themenschwerpunkt „KI im Schulalltag“ ausgeschrieben!

6. Digitale Schulentwicklung im Bereich KI

Das Netzwerk eEducation Austria umfasst derzeit 4.108 Schulen, davon über 1.400 als Expert oder Expert+ Schulen. Diese erfassen Aktivitäten, die im Digitalen gesetzt werden (so genannte Badges) und stellen dadurch die Entwicklung von Member- über Expert- zu Expert+ Schulen dar.

  • KI-Badge für eEducation-Schulen: zusätzlich zu den bisherigen Aktivitäten wird ein KI-Badge angeboten. Dadurch werden Schulen, und insbesondere Schulleitungen, angehalten, das Thema nachhaltig zu bearbeiten. Bis zum Ende des Schuljahres 2024/25 ist von jeder Schule zumindest ein KI-Badge verpflichtend zu absolvieren.
  • Schwerpunkt bei allen Digi-Tagungen 2024: Bei allen eEducation-Tagungen sowie Schwerpunkttagungen zum Thema Digitalisierung wird ein KI-Schwerpunkt gesetzt.

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Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

Allenfalls auch interessant für Sie:

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: Hochschulmediation

Weil ich heute anlässlich meiner Eintragung in die Liste der Mediatorinnen/Mediatoren gefragt wurde: Was bitte ist denn Hochschulmediation?

Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist die Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die Zivilgerichte zuständig sind.

Allgemeines

Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen und ökologischen Umfeld. Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung gemeinsam optimale Lösungen.

Die allparteilichen Mediatorinnen/Mediatoren leiten die Gespräche und sind für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich. Sie achten auf die Einhaltung der Fairness und der Mediationsregeln. Sie sind zur Verschwiegenheit über die Tatsachen verpflichtet, die ihnen im Rahmen der Mediation anvertraut oder sonst bekannt wurden. Die Mediatorinnen/Mediatoren werden von den Parteien selbst ausgewählt. Wer selbst Partei, Parteienvertreterin/Parteienvertreter, Beraterin/Berater bzw. Entscheidungsorgan in einem Konflikt zwischen den Parteien ist oder gewesen ist, darf in diesem Konflikt nicht als Mediatorin/Mediator tätig sein.

Der Beginn und die gehörige Fortsetzung einer Mediation durch einen eingetragenen Mediator/eine eingetragene Mediatorin hemmen Anfang und Fortlauf der Verjährung sowie sonstiger Fristen zur Geltendmachung der von der Mediation betroffenen Rechte und Ansprüche.

Die Liste der eingetragenen Mediatorinnen/Mediatoren wird beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) geführt. Voraussetzung für die Eintragung in diese Liste ist neben einem entsprechenden Antrag und einem Mindestalter von 28 Jahren der Nachweis der fachlichen Qualifikation, der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung), eine Haftpflichtversicherung der Mediatorin/des Mediators sowie die Angaben, wo die Mediatorin/der Mediator ihre/seine Tätigkeit ausüben wird. Überdies müssen eingetragene Mediatorinnen/Mediatoren Fortbildungen absolvieren.

Arten der Mediation

Mediationsarten sind beispielsweise die Familienmediation (z.B. Scheidung), die Wirtschaftsmediation, die Nachbarschaftsmediation, die Umweltmediation, die Schulmediation, die Mediation im öffentlichen Bereich, die Mediation im Bauwesen, die politische Mediation etc.

Hochschulmediation:

  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen der Hochschulleitung und Belegschaftsvertretungen sowie Studierenden
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in grundsätzlichen Strukturfragen, wie z.B. Hochschulkooperationen
  • Analyse von Konflikten innerhalb und zwischen Hochschulen
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Hochschulen,
  • Mediative Begleitung und Unterstützung in streitigen Verhandlungen zwischen Hochschulen und Behörden (z.B. AQ Austria) oder auch Akkreditierungsagenturen
  • Beratung bei der Auswahl hochschulischer Verhandlungsteams sowie Coaching desselben
  • Unterstützung bei der Formulierung verbindlicher Vereinbarungen
  • Präventive Maßnahmen der Konfliktbearbeitung
  • Etablierung einer konstruktiven Konflikt- und Streitkultur
  • Begleitung bei der Umsetzung (eventuell Nachverhandlung) einer erzielten Vereinbarung

Vorteile einer Mediation

  • Mediation ist ein relativ kostengünstiges Verfahren, beim dem (im Gegensatz zum Gerichtsverfahren) kein Risiko besteht, allenfalls die Kosten des Gegenübers ersetzen zu müssen.
  • Mediation spart Zeit, da das Ergebnis oft schneller als bei einem Gerichtsprozess erzielt wird.
  • Mediation ist immer ein freiwilliges Verfahren.
  • Die Lösung selbst kommt von beteiligten Parteien – es gibt niemanden, der besser als jeder für sich selbst entscheiden kann, welche Lösung die fairste ist.
  • Mediation bietet auch die Möglichkeit, wieder ein konstruktives Gesprächsklima zu schaffen, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist.
  • Mediation besticht durch ihre klar strukturierte Konfliktanalyse und beinhaltet das rasche Erkennen, richtige Handeln und Lösen von Konflikten.
  • Mittels optimalen Lösungsstrategien gelingt es, einen Konflikt rasch und für beide Parteien zufriedenstellend zu entschlüsseln.
  • Durch die Nachhaltigkeit der Problemlösung ergibt sich eine Situation, von der alle Beteiligten profitieren.
  • Die Vorteile der Mediation hat auch der Gesetzgeber erkannt und sie in vielen Bereichen bereits integriert (Familie, Nachbarschaft, Arbeitswesen etc.).
  • Mediationsgespräche sind absolut vertraulich.
  • Voraussetzung für eine Mediation ist die Bereitschaft aller Beteiligten, an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten.

Voraussetzungen für eine Mediation

  • Mindestens zwei Menschen, die miteinander einen Konflikt haben, und eine neutrale Mediatorin/einen neutralen Mediator
  • Die Konfliktparteien sind verhandlungsfähig.
  • Sie sind sich des Konfliktes untereinander bewusst.
  • Sie haben die Absicht, den Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen.

Der Ablauf einer Mediation

Der Ablauf einer Mediation lässt sich in mehrere Phasen unterteilen.

  • Vorphase: In der Vorphase bemüht sich die Mediatorin/der Mediator eine Gesprächsbasis zu schaffen, erläutert Ziele, Ablauf und Regeln der Mediation und schließt mit allen Parteien eine Mediationsvereinbarung ab. Darin werden auch Kosten, Kostenaufteilung, allfällige Bedingungen, Fristen, gegebenenfalls Termine und Gesprächsregeln vereinbart.
  • Erste Phase: Die Mediatorin/der Mediator schafft eine vertrauensfördernde Gesprächsatmosphäre und jede Partei erhält die Gelegenheit, ihren Standpunkt zu schildern. Die Mediatorin/der Mediator arbeitet die unterschiedlichen Sichtweisen des Konfliktes heraus, ohne diese zu bewerten, und erstellt eine Themen-Liste.
  • Zweite Phase: In der folgenden Konfliktbearbeitungs-Phase bringen die Parteien ihre Gefühle zum Ausdruck. Die zu Grunde liegenden Interessen, Bedürfnisse und Ziele der Beteiligten werden konkretisiert.
  • Dritte Phase: Auf Basis der Wünsche und Ziele der Beteiligten werden alle möglichen, denkbaren Lösungswege gesucht und alle Ideen und Varianten ohne Bewertung gesammelt.
  • Vierte Phase: Alle gefundenen Optionen werden von den Beteiligten gemeinsam bewertet, auf ihre Umsetzbarkeit und Dauerhaftigkeit überprüft, und aus den verbliebenen Möglichkeiten wird diejenige ausgewählt, die allen den größten Nutzen/Gewinn bringt und die Zustimmung aller findet.
  • Fünfte Phase: Nach einer möglichen zusätzlichen externen Überprüfung durch Expertinnen/Experten findet die schriftliche Abfassung eines Mediationsvertrages statt und wird von allen Beteiligten unterzeichnet. Diese ist dann z.B. im Falle einer Scheidung geeignet dem Gericht für eine einvernehmliche Scheidung vorgelegt zu werden.
  • Evaluierung (Follow-up): Allenfalls kann eine Evaluierung vereinbart oder als Option ins Auge gefasst werden, um zu sehen, ob die Ergebnisse den Zielen und Erwartungen entsprechen bzw. gehalten haben oder auch um Details zu verbessern.

Finden die Parteien im Rahmen einer erfolgreich durchgeführten Mediation zu einer gemeinsamen Lösung, endet die Mediation mit einem außergerichtlichen Vergleich. Andernfalls steht den Parteien weiterhin der Klagsweg offen.

Kosten/Förderung

Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren sind die Kosten der Mediation vom Streitwert unabhängig. Sie werden nach Zeitaufwand der Mediatorin/des Mediators verrechnet und von den Streitparteien bezahlt.

Im Rahmen der vom Bundeskanzleramt geförderten Familienmediation kostet eine Mediationsstunde (ohne Zuschuss) 220 Euro pro Mediatorenteam. Abhängig von der Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder kann das Bundeskanzleramt bei einer Familienmediation einen Zuschuss gewähren. Die Höhe des Selbstbehaltes wird von den Mediatorinnen/Mediatoren errechnet. Beteiligte Parteien bezahlen pro Mediationsstunde den Selbstbehalt. Den Zuschuss des Bundeskanzleramts wickeln die Mediatorinnen/Mediatoren mit den Vereinen und dem Bundeskanzleramt ab.

Eine Förderung von Familienmediation kann nur bei Auswahl von Mediatorinnen/Mediatoren aus den Listen auf der Website des Bundeskanzleramtes (BKA) in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen

Zivilrechts-Mediations-Gesetz (ZivMediatG)

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FlexLex Wirtschaftsmediation

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

„eingetragener Mediator“ gem. § 8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz, BGBl. I Nr. 29/2003, Tätigkeitsbereich: Hochschulmediation

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Österreich: Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe Baumeister der NQR-Stufe VII zugeordnet

Schon im Jahr 2018 wurden die allermeisten Meisterprüfungen (Befähigungsprüfungen in einem Handwerk)[1] vom Österreichischen Qualifikationsregister dem NQR/EQR auf der Niveaustufe VI zugeordnet.

Im Jahr 2023 kamen dann die weiteren Befähigungsprüfungen (auch im Verbund) hinzu.

Baumeister – an sich ein reglementiertes Gewerbe – seit der Novelle der vom 22. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 130/2024) ein „handwerksähnliches Gewerbe“ können die Titel Meister/Meisterin in öffentliche Urkunden eintragen und wurden am 26. 09. 2024 der Niveaustufe VII des NQR/EQR zugeordnet.

Die Baumeisterprüfung ist nun dem Abschluss eines regulären Diplom- oder Masterstudiums gleichwertig:

Eintragung in amtliche Urkunden:

Meister – die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich – sind – wie auch Absolventen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung – zur Führung und Eintragung des Meistertitels berechtigt.

Personen, die eine Meisterprüfung oder handwerksähnliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, sich mit Bezug auf das jeweilige Handwerk oder handwerksähnliche Gewerbe als „Meisterin“ oder „Meister“ zu bezeichnen. Seit 21. August 2020 bzw. 23. August 2024 dürfen diese Personen die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ vor ihrem Namen führen.

Dies darf in vollem Wortlaut oder auch in Kurzform erfolgen (z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“). Bei den Gewerben Baumeister, Brunnenmeister, Holzbau-Meister und Steinmetzmeister wird der „Mst.“ mit entsprechendem Zusatz geführt.
Es darf auch die Eintragung in amtlichen Urkunden verlangt werden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis u.a.).

Die Eintragung in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage des Meisterprüfungszeugnisses oder Befähigungsprüfungszeugnisses (Gesamtprüfungszeugnis) bei jener Behörde, die für die Ausstellung der öffentlichen Urkunde zuständig ist (z.B. Bezirksverwaltungsbehörde, Magistratisches Bezirksamt, Landespolizeidirektion, Verkehrsamt usw.). Dort erfahren Sie auch, welche weiteren Dokumente gegebenenfalls für die Eintragung notwendig sind.

Damit wird der „Meister“ erheblich aufgewertet und die hohe Qualifikation der Meisterin und des Meisters sichtbar gemacht. Die Bezeichnung vor dem Namen ergänzt auch die Verwendung des Gütesiegels „Meisterbetrieb“ (§ 21 Abs 4 GewO 1994).

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Mit der Meisterprüfung auch ohne Matura (Reifeprüfung) studieren:

Auch eine berufliche Qualifikation aus Österreich wie die Meister- oder Befähigungsprüfung ermöglicht den deutschlandweiten Hochschulzugang.

Österreichische (Handwerks-)Meister u.a. können daher in Deutschland auch ohne Matura (Abitur) ein Regelstudium beginnen – die Allensbach Hochschule empfiehlt dafür den B.A. Betriebswirtschaftslehre – Vertiefung KMU- und Handwerksmanagement.

Die Befähigungsprüfung aus Österreich, die abgeschlossene  Werkmeisterausbildung  u.v.am. eröffnet in Deutschland den Zugang zu ordentlichen Studien.

Auch den 33.000 geprüften österreichischen Meisterinnen und Meistern aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe …. steht in Deutschland der Hochschulzugang zum ordentlichen Studium offen.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:


[1] Neben den freien gibt es auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht. In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung.

Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste: Verleihung des TOLERANZPREISES 2024 an Dr. Harald Wögerbauer

Am Cover-Bild (v.l.n.r.): Mag.Talieh Wögerbauer (Ministerialrätin & Moderatorin der Veranstaltung), Mag. Maximilian Hennig, Prof. Dr. Birgit Harreß, Mag.Dr.Harald Wögerbauer, Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger, Prof. Dr. Günther Ofner

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste hat im Jahr 1997 die Toleranzinitiative ins Leben gerufen.

Ausgehend von der Charta der Toleranz wird dieser Preis an Persönlichkeiten verliehen, die ihr Leben beispielhaft im Sinne der Toleranz leben und sich über alle Grenzen hinweg für Mitmenschlichkeit einsetzen. 

Der Preisträger des Toleranzpreises 2024 ist Mag. Dr. Harald Wögerbauer, Mitglied des Präsidiums des Europäischen Rechnungshofes a.D., Präsident und Gründungsmitglied des Österreichisch-Deutschen Länderforums. 

Der Toleranzpreis der Akademie ehrte Dr. Harald Wögerbauer insbesondere für sein Engagement und seinen langjährigen Einsatz für ein gerechtes Handeln, wie auch seinen Einsatz für die interkulturelle und interreligiöse Verständigung, die er besonders während seiner Tätigkeit als Mitglied des Kunstrückgabebeirats gefördert hat. Diese vom Bundeskanzleramt 1998 gegründete juristische Kommission zur Restitution von während der NS-Zeit geraubten Kunstgegenständen setzt sich fortwährend für die Rückgabe und Entschädigung an die ehemaligen jüdischen Eigentümer oder deren Erben ein. Dr. Wögerbauer ist zudem als Präsident Mitbegründer des bilateralen Österreichisch-Deutschen Länderforums stets engagiert, die österreichisch-deutschen Beziehungen auf zahlreiche Veranstaltungen via Diskussion und Begegnungen zu Themen politischer, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher oder künstlerischer Natur zu stärken.
EASA- Präsident Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Mainzer begrüßte in seiner Rede die Festgäste und ging besonders auf die langjährige Tradition des Toleranzpreises der EASA und deren Würdenträger ein. Der Ehrenpräsident der Akademie, Prof. Dr.Dr.h.c. Felix Unger betonte in seinen Grußworten als Initiator dieses Preises, die Wichtigkeit von Toleranz in der Gesellschaft.
Die Laudatio an den Preisträger hielt Prof. Dr. Günther Ofner, Vorstand der Flughafen AG, den Festvortrag Mag. Maximilian Hennig, Botschafter im Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Birgit Harreß, überreichte im Springer Schlössl in Wien, im Beisein vieler Diplomaten, Vertreter von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst diese große Auszeichnung.

Die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste:

Die Aufgabe der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste besteht darin, die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen angesehenen Wissenschaftlern aller Fachrichtungen, führenden Künstlern und Praktikern der Verwaltung zu fördern. Ihr Ziel ist es, wichtige gesellschaftliche Herausforderungen zu analysieren und zur Lösung komplexer Fragen für das Wohlergehen der Zukunft der Europäer beizutragen.

Die Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste bringt über 2.000 herausragende Wissenschaftler und Praktiker aus ganz Europa zusammen, darunter mehr als 30 Nobelpreisträger. Sie sind in 7 Klassen unterteilt: Geisteswissenschaften, Medizin, Kunst, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Technik- und Umweltwissenschaften sowie Weltreligionen.

Die Protektoren der Akademie sind mehrere Staatsoberhäupter.

Auf der Liste der Ehrensenatoren stehen viele bedeutende Persönlichkeiten, wie ehemalige Ministerpräsidenten oder Minister verschiedener Länder, ehemalige Präsidenten der Kommission der Europäischen Union und andere.

Die Akademie verleiht jedes Jahr einen Toleranzpreis an Personen oder Institutionen, die sich in besonderer Weise um den Brückenbau und die Förderung der Toleranz zwischen den Gemeinschaften verdient gemacht haben.

Die Akademie hat ihren Sitz in der alten Abtei St. Peter in Salzburg.

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