Archiv der Kategorie: Bildung

Künstliche Intelligenz – Grundlagenwissen und Praxiskompetenz – Zertifikat der Allensbach Hochschule

Eine akademische Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) bietet einen erheblichen Mehrwert, da KI heute zu den wichtigsten Treibern technologischer Innovation zählt. Eine qualifizierte Fortbildung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praxisnahe Fähigkeiten, um KI-Lösungen gezielt in Geschäftsprozesse zu integrieren.

Unternehmen aus nahezu allen Branchen erkennen zunehmend das Potenzial von KI, Prozesse effizienter zu gestalten, Entscheidungen datenbasiert zu optimieren und Wettbewerbsvorteile durch Automatisierung und intelligente Systeme zu sichern.

Die Rolle des KI-Experten gewinnt in der Praxis daher zunehmend an Bedeutung, da die Fähigkeit, neue Technologien zu verstehen und in wirtschaftlich sinnvolle Anwendungen umzusetzen, als entscheidender Wettbewerbsvorteil gilt. Für Fachkräfte, die sich durch eine akademische Fortbildung im Bereich KI spezialisieren, eröffnet sich somit eine breite Palette an beruflichen Möglichkeiten.

Durch das erworbene Wissen in Bereichen wie maschinelles Lernen, neuronale Netze und Datenanalyse können sie komplexe Probleme in Unternehmen lösen und als Experten für die Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Lösungen fungieren. Die fortschreitende Digitalisierung vieler Geschäftsbereiche macht es für Unternehmen unerlässlich, auf KI-Expertise zu setzen, um zukunftsfähig zu bleiben und sich an neue Marktanforderungen anzupassen.

Aus diesem Grund bietet die Allensbach Hochschule (Konstanz) das Hochschulzertifikat „Geprüfter KI-Experte / Geprüfte KI-Expertin“ als Online-Kurs der Headquarter 3.0 GmbH an.

Absolvierende lernen in der üblicherweise neun bis 13 Wochen dauernden Online-Fortbildung die Grundlagen für den praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz und ihre praktischen Anwendungsmöglichkeiten kennen. Der geschätzte Zeitaufwand beträgt 180 Stunden, es existieren keine Zeitvorgaben, und es ist auch ein früherer Abschluss möglich. Die staatlich anerkannte Allensbach Hochschule stellt das mit sechs ECTS versehene Hochschulzertifikat nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung aus.

„Absolvierende eines KI-Studienprogramms wie des neuen Hochschulzertifikats der Allensbach Hochschule bringen Unternehmen den Mehrwert, innovative Ansätze zu entwickeln und dabei Risiken und Chancen durch den Einsatz von KI zu bewerten. Sie können in verschiedenen Sektoren eine zentrale Position einnehmen, etwa in der IT, im Gesundheitswesen, in der Produktion oder im Finanzsektor, wo KI-Systeme zur Optimierung und Automatisierung von Abläufen bereits in großem Umfang eingesetzt werden“, sagt Hochschulkanzler Timo Keppler.

Um die praktische Umsetzung von KI-Projekten im Unternehmen zu gewährleisten, erhalten die Teilnehmenden des Kurses „Geprüfter KI-Experte / Geprüfte KI-Expertin“ einen Überblick über die beliebtesten KI-Anwendungen und ihren jeweiligen Funktionsumfang und den hieraus resultierenden Anwendungsfällen im Berufsalltag. Ein besonderer Fokus liegt auf der Überwindung von Vorurteilen und Ängsten beim Einsatz von KI-Applikationen sowie der einfachen und sehr verständlichen Anleitung für deren Anwendung.

Darüber hinaus verbessert eine Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz nicht nur die eigene Fachkompetenz, sondern auch die Karriereperspektiven. Da der Fachkräftemangel in technischen Berufen weiterhin anhält, haben KI-Experten hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unternehmen suchen nach Fachleuten, die in der Lage sind, innovative Projekte voranzutreiben, und Absolventen, die ihr Wissen in diesem dynamischen und zukunftsorientierten Bereich weiterentwickeln, sind gefragt wie nie zuvor. Langfristig können sich KI-Experten so eine gefestigte Position auf einem zukunftssicheren und ständig wachsenden Arbeitsmarkt sichern.

„Zusammenfassend bietet eine akademische Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz nicht nur anwendungsorientiertes Wissen, sondern auch das Potenzial, in der dynamischen Welt der digitalen Transformation eine zentrale Rolle zu spielen. Absolventen dieser Programme haben die Chance, durch ihre Fachkompetenz einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu leisten und sich selbst als Experten im Bereich einer der zukunftsträchtigsten Technologien zu etablieren“, betont Timo Keppler.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Welcome to STAS: Europe’s new tool for short-term anticipation of skills trends and VET demand

Rapid changes in the world of work are impacting both long- and short-term trends in the European labour market. The transition to a green and digital economy, the growing adoption of digital and technological innovations, and the consequences of geo-political crises affect skills needs and labour market trends, even in the short term. These shifts challenge EU priorities on competitiveness, growth, sustainability, and inclusion.

To stay ahead of these changes and their impact on skills provision and labour market developments, effective and responsive skills anticipation is crucial. While significant progress has been made in understanding medium to long-term trends, there is a growing need for tools that can promptly capture short-term shifts in the labour market.

Cedefop’s new tool for short-term anticipation of skills trends and VET demand (STAS)addresses this need by producing regular, six-monthly projections of employment by occupation across the 27 EU Member States. These short-term projections provide timely insights into emerging labour market trends and evolving skills needs.

Europe’s new early warning tool for emerging skills 

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Graduate holding certificate at Universität graduation ceremony with faculty and crowd

Allensbach Hochschule für besondere Diversity-Leistungen ausgezeichnet

Organisationen, die aktiv auf Vielfalt und Diversity setzen, spielen eine entscheidende Rolle in der Förderung einer inklusiven und respektvollen Gesellschaft. Die Allensbach Hochschule ist „Vorbild in Vielfalt und Diversity 2024“.

Diversity (Vielfalt) ist ein Buzzword in der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Debatte geworden. Ein Diversity-Konzept umfasst Akzeptanz von und Respekt vor Vielfalt – und wird von Unternehmen mehr und mehr benötigt, um sich als Organisation der Zukunft zu positionieren. Diversity bezieht sich in der Praxis auf die Einbeziehung und den Umgang mit Unterschieden in verschiedenen Dimensionen wie Ethnizität, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung und sozioökonomischem Status. Es geht nicht nur um das Anerkennen dieser Unterschiede, sondern auch um das Wertschätzen und Nutzen dieser Vielfalt.

Aus diesem Grund haben das F.A.Z.-Institut und ServiceValue die Frage untersucht: Was macht ein Vorbild in Vielfalt und Diversity aus? „In der Studie heißt es: Durch den aktiven Fokus auf Chancengleichheit und Geschlechterfairness wird ein Unternehmen zum Vorbild in Vielfalt und Diversity. Somit wird eine Unternehmenskultur geschaffen, die die Vielfalt der Mitarbeitenden, unabhängig von Geschlecht oder Background, wertschätzt und fördert. Ein Wandel innerhalb eines Unternehmens wird dadurch erreicht, dass gleiche Entwicklungsmöglichkeiten für alle geboten werden und dass Frauen stärker in Führungspositionen vertreten sind. Vielfalt treibt eine Erweiterung der Perspektive und kreativere Lösungsansätze voran und ermöglicht innovative sowie optimierte Wege der Kundenansprache, die in langfristigem Erfolg und nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit münden.“

In diesem Zuge haben das F.A.Z.-Institut und ServiceValue die Allensbach Hochschule in Konstanz als „Vorbild in Vielfalt und Diversity 2024“ in der Kategorie „Hochschule“ ausgezeichnet. „Auch für uns als Hochschule ist Diversity ein wesentliches Konzept. Es geht darum, ein Umfeld zu schaffen, in dem alle Individuen unabhängig von ihren unterschiedlichen Merkmalen und Hintergründen anerkannt, wertgeschätzt und unterstützt werden. Ein effektives Diversity Management kann dazu beitragen, ein integratives, respektvolles und produktives Arbeitsumfeld zu fördern“, sagt Timo Keppler, Kanzler der privaten Hochschule. Die Allensbach Hochschule wird regelmäßig für ihre hohe Leistungsfähigkeit in verschiedenen Bereich ausgezeichnet, zuletzt zweimal als Innovationschampion von FOCUS-Business, als „Exzellenter Fernstudiumanbieter“ von Fernstudium Direkt und mit Platz 3 unter den deutschen privaten Hochschulen im Ranking 2024 des F.A.Z.-Instituts als „Deutschlands begehrtester Arbeitgeber“.

Die Methodik von F.A.Z.-Institut und ServiceValue beruht auf einem zweifachen Prinzip. Das Social Media-Monitoring untersucht hierbei für die Unternehmen die Themenbereiche Equality, Fairness und Gender Shift. Parallel zum Social Media Monitoring wurde ein strukturierter Fragebogen an Unternehmen verschickt, der die drei Themengebiete Unternehmensleitbild und Diversity, Diversity-Ziele und Performance behandelt.

Die Allensbach Hochschule bietet übrigens mit dem Zertifikatsstudium „Integrations- und Diversity-Management“ einen schnellen und praxisorientierten Zugang in diesen wachsenden Bereich: „Das Hochschulzertifikat umfasst die beiden Module Diversity Management und Interkulturelles Integrationsmanagement aus dem M.A. Wirtschaftspädagogik und will die Teilnehmenden qualifizieren, sich im beruflichen beziehungsweise organisationellen Umfeld den Herausforderungen an Integrations- und Diversity-Bemühungen kompetent zu stellen“, sagt Timo Keppler. Die für die Diversity-Studies zuständigen Professoren Dr. Martin Bauer und Dr. Patrick Peters haben zudem im Kohlhammer Verlag das Fachbuch „Diversity Management“ veröffentlicht.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Österreich: Fortbildung gehört zu den Berufspflichten der Heilmasseur*innen – wie diese nachweisen?

Viele Berufe kennen neben einer Ausbildungs- auch eine laufende Fortbildungsverpflichtung.

Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden und schreibe ich dazu auch immer wieder kurze Blogbeiträge.

Aus-, Fort- und Weiterbildung ist dabei Arbeitszeit!

Auch den Heilmasseur*innen trägt das Gesetz die Fortbildung als Berufspflicht auf.

Dazu erreichen mich immer wieder Fragen – auch diese Woche:

Frage:

Ich habe die Ausbildung als Heilmasseurin 2020 abgeschlossen und Sie haben unsere Gruppe in der Einheit „Recht“ unterrichtet. Bei mir ist nun die Frage nach der Fortbildungspflicht aufgekommen, ich habe dazu auch einen Blogbeitrag von Ihnen gelesen – die Regel mit 40 Stunden in 5 Jahren ist mir klar. 

Für mich stellt sich nun die Frage, welche Regelungen es für die Inhalte der Fortbildung gibt? Würde in meinem Fall zum Beispiel auch ein Erste Hilfe Grundkurs als Fortbildung für Heilmasseur:innen zählen? 

Antwort:

Gemäß MMHmG – Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – § 2 Allgemeine Berufspflichten – Abs. 2. – haben sich Heilmasseur*innen über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Ein Erste Hilfe Grundkurs z.B. fällt damit nicht unter die gesetzlich geforderte Fortbildung.

Es muss sich um eine fachspezifische Fortbildung handeln.

Diese kann in Kursen, Seminaren oder Workshops, die aktuelle Themen der Heilmassage und verwandter Disziplinen behandeln, erfolgen.

Sie können solche Fortbildungen an Bildungseinrichtungen absolvieren aber auch selbst organisieren – zum Beispiel mit anderen Heilmasseur*innen einen dokumentierten Austausch zu neuesten Technologien und neuen Trends in der Massagetherapie pflegen.

Spannend sicher dabei z.B. das Thema Heilmassage im Digitalen Zeitalter:

Es ist jedenfalls wichtig, alle absolvierten Fortbildungen sorgfältig zu dokumentieren. 

Diese Dokumentation umfasst Teilnahmebestätigungen, Zertifikate und detaillierte Aufzeichnungen über Inhalt und Umfang der Fortbildungen. 

Eine solche Dokumentation ist nicht nur für den eigenen Nachweis wichtig, sondern ist auch bei eventuellen Überprüfungen durch Behörden erforderlich.

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Österreich: Studierenden-Sozialerhebung 2023

Die Studierenden-Sozialerhebung wird von der Forschungsgruppe Higher Education Research (HER) am Institut für Höhere Studien (IHS) in Wien durchgeführt und ausgewertet[1].

Online-Befragung unter mehr als 43.000 Studierenden an öffentlichen und privaten Universitäten, Lehrverbünden, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen im Sommersemester 2023 im Auftrag des BMBWF.

  • Knapp 90 % der Studienanfänger:innen im Studienjahr 2022/23, die den Abschluss der vorangegangenen Bildungskarriere in Österreich erworben haben, kommen mit einer traditionellen Matura an die Hochschule.
  • 10 % kommen über den zweiten Bildungsweg (BRP/SBP etc.) an die Hochschule.
  • Bei der Anzahl der Studienanfänger:innen ist im Studienjahr 2020/21,dem ersten Studienjahr nach dem COVID-19-Ausbruch in Österreich, ein deutlicher Anstieg zu erkennen. Am größten ist der Anstieg in den Studiengruppen Recht und Gesundheit/Sozialwesen.
  • Im Studienjahr 2022/23 liegt die geschätzte Hochschulzugangsquote[2] österreichweit bei 40 %.
  • Für Frauen ist die Wahrscheinlichkeit „im Laufe ihres Lebens“ ein Studium aufzunehmen höher als für Männer (47 % gegenüber 33 %).
  • Die Hochschulzugangsquote liegt zwischen 32 % in Vorarlberg und 49 % in Wien
  • Ein Viertel aller ordentlichen Studierenden sind Bildungsausländer:innen, 68 % sind Bildungsinländer:innen ohne Migrationshintergrund und 7 % Bildungsinländer:innen mit Migrationshintergrund.
  • Bildungsinländer:innen mit Migrationshintergrund haben ihre Wurzeln in Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien, dem Kosovo, Slowenien, Nordmazedonien und Montenegro sowie deutschsprachigen Ländern und der Türkei.
  • Bildungsinländer:innen der 2. Generation haben vermehrt einen Migrationshintergrund in Bosnien und Herzegowina, Serbien, Kroatien etc. (36 %) und türkischen (17 %) Hintergrund, 7 % haben in Deutschland geborene Eltern.
  • Bildungsinländer:innen der 1. Generation, also im Ausland geborene Studierende mit regulärem Schulabschluss in Österreich, kommen vermehrt aus Deutschland (25 %).
  • 57% der inländischen Studienanfänger:innen an öffentlichen Universitäten und Fachhochschulen im Wintersemester 2022/23 sind „First-Generation“ Studierende. Das heißt ihre Eltern haben kein Studium an einer Hochschule oder Akademie absolviert
  • Studierende mit verzögertem Übertritt wählen doppelt so häufig ein FH-Studium (vor allem berufsbegleitende Studien) wie Studierende mit unmittelbarem Übertritt.
  • Studierende von Eltern ohne Matura leben bis zum Alter von 30 Jahren im Vergleich zu Studierenden, deren Eltern einen Studienabschluss haben, häufiger im elterlichen Haushalt – einer Wohnform die kaum oder nur geringe Kosten verursacht.
  • 8% der Studierenden haben Kinder unter 25 Jahren, das sind hochgerechnet rund 23.000 Studierende in Österreich (ohne Doktorand:innen).
  • Mehr als die Hälfte der studierenden Eltern lebt mit (mindestens) einem Kind im Kleinkind- oder Vorschulalter zusammen.
  • Studierende Eltern können im Durchschnitt etwa 10 Stunden pro Woche weniger für ihr Studium aufwenden als jene ohne Kinder und weisen ein deutlich höheres Erwerbsausmaß auf.
  • 0,9% der Studierenden – darunter fast ausschließlich Frauen – sind alleinerziehend. Das sind hochgerechnet rund 2.700 Studierende in Österreich (ohne Doktorand:innen).
  • Alleinerziehende Studierende sehen sich überdurchschnittlich häufig mit finanziellen Problemen konfrontiert (51% vs. Ø 29% über alle Studierenden betrachtet)

…… diese und viele weitere Informationen aus der Studie finden Sie hier: http://www.sozialerhebung.at/images/Berichte/Sola23/Studierenden-Sozialerhebung-2023-auf-einen-Blick.pdf

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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[1] Zucha, Vlasta; Engleder, Judith; Haag, Nora; Thaler, Bianca; Unger, Martin; Zaussinger, Sarah; Binder, David; Fage, Ilinca (2024): Studierenden-Sozialerhebung 2023 auf einen Blick. IHS, Wien

[2] Die Hochschulzugangsquote gibt an, wie viele Personen „im Laufe ihres Lebens“ ein Hochschulstudium aufnehmen

Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen trat am 5. Januar 2023 in Kraft und ist bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Die Richtlinie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen.

Wer ist konkret betroffen?
Ein breiterer Kreis von Großunternehmen sowie börsennotierte Klein- und Mittelunternehmen müssen künftig über ihre Nachhaltigkeitspraktiken berichten.

Ziel dieser Richtlinie:
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Investoren und andere Interessengruppen die nötigen Informationen erhalten, um die Auswirkungen von Unternehmen auf  Mensch und Umwelt beurteilen zu können.

Zudem helfen sie, finanzielle Risiken und Chancen, die sich aus dem Klimawandel und anderen Nachhaltigkeitsthemen für die Unternehmen ergeben, besser bewerten zu können.

Umsetzung und Zeitplan:

Die Berichterstattungspflicht soll für diverse Unternehmen gestaffelt zur Anwendung kommen.

So sind etwa Großunternehmen ab 2026 berichterstattungspflichtig und börsennotierte KMU ab 2027.

Nach und nach soll der Kreis der Unternehmen erweitert werden, um künftig von allen Unternehmen Berichte zu deren Nachhaltigkeitspraktiken einsehen zu können.

Berichtsstandards:

Unternehmen müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Diese Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt.

Prüfung und Digitalisierung im Firmenbuch:

Die Richtlinie verlangt erstmals eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen. Bisher konnten Unternehmen ihre Berichte erstellen, waren jedoch nicht verpflichtet, diese extern prüfen zu lassen.

Somit kommt eine Kontrollinstanz hinzu.

Darüber hinaus sieht sie ein einheitliches Verfahren zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Firmenbuch vor.

Die nationale Umsetzung dieser Richtlinie wird derzeit vom Justizministerium (BMJ) vorbereitet.

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Am 21. April 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der von den Unternehmen verlangt, die Berichterstattung gemäß der ESRS aufzusetzen.

Die CSRD wurde Mitte Dezember 2022 final im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht und ersetzt somit die bestehende EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) wurde als technischer Berater der Europäischen Kommission ernannt und ist für die Bereitstellung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verantwortlich.

Ende November 2022 veröffentlichte die EFRAG die finalen Drafts zu den ersten ESRS und übermittelte diese an die EU-Kommission. Diese hat die Standards Ende Juli angenommen und als delegierter Rechtsakt veröffentlicht.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten.

Die Standards werden von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt, einem unabhängigen Gremium, in dem verschiedene Interessengruppen vertreten sind, darunter auch die österreichische Gruppe der Standardsetter, die sich aus Vertretern des BMF, des BMJ und des AFRAC zusammensetzt.

Ein erster Satz von ESRS wurde am 22. Dezember 2023 in Form einer delegierten Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Richtlinie verlangt auch eine Prüfung der von den Unternehmen gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen und sieht eine digitale Taxonomie zur elektronischen Einreichung der Nachhaltigkeitsinformationen beim Unternehmensregister (in Österreich: Firmenbuch) vor.

Zur Umsetzung hat die zuständige Abteilung des Bundesministeriums für Justiz einen ersten Entwurf eines Bundesgesetzes erarbeitet (Nachhaltigkeitsberichtsgesetz – NaBeG) und bei einer Sitzung im April 2023 mit den wesentlichen Interessenten diskutiert.

Inhaltlich kontrovers gesehen wird vor allem die Frage der Zulassung von sog. „unabhängigen Erbringern von Prüfungsleistungen“ (IASPs = Independent Assurance Services Providers).

Derzeit befindet sich der Entwurf in der politischen Abstimmung.

Download:

Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die sparte.industrie der Wirtschaftskammer OÖ unterstützt betroffene Unternehmen bei der Umsetzung der Regelungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung:

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Statistik Austria: Nutzung von künstlicher Intelligenz in Unternehmen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt – 20 % der Unternehmen nutzen bereits künstliche Intelligenz

Österreichische Unternehmen setzen zunehmend auf künstliche Intelligenz (KI).

2024 nutzt bereits eines von fünf Unternehmen KI-Technologien, während es 2023 erst eines von zehn Unternehmen war. Das zeigen aktuelle Ergebnisse von Statistik Austria aus der Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in Unternehmen.

„Die Nutzung von künstlicher Intelligenz in österreichischen Unternehmen entwickelt sich dynamisch. Aktuell setzen 20 % der Unternehmen KI-Technologien ein. Das sind beinahe doppelt so viele wie im Vorjahr mit knapp 11 % KI-nutzenden Unternehmen. Bei der Verwendung von KI sind vor allem Größe und Tätigkeiten des Unternehmens entscheidend: So nutzen anteilsmäßig mehr große als kleine Unternehmen KI-Technologien, und mehr Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich als aus dem produzierenden Bereich“, so Tobias Thomas, fachstatistischer Generaldirektor von Statistik Austria.

KI-Nutzung fast doppelt so hoch wie im Vorjahr

Aktuell nutzen in Österreich 20 % der Unternehmen ab zehn Beschäftigten Technologien basierend auf künstlicher Intelligenz, während dies 2023 nur 11 % der Unternehmen taten (siehe Tabelle). Dabei nutzen 23 % der Unternehmen im Dienstleistungsbereich KI-Technologien, aber nur 15 % der Unternehmen im produzierenden Bereich. Am höchsten ist die KI-Nutzung erwartungsgemäß im Bereich Information und Kommunikation mit 61 %. Zudem werden KI-Technologien von kleinen Unternehmen (10–49 Beschäftigte: 18 %) deutlich weniger genutzt als von mittelgroßen (50–249 Beschäftigte: 29 %) und großen Unternehmen (250 und mehr Beschäftigte: 50 %).

Großteil nutzt mehr als eine KI-Technologie; KI-basierte Text-Tools am beliebtesten

Während 20 % der Unternehmen zumindest eine KI-Technologie nutzen, verwenden 11 % der Unternehmen zumindest zwei und 7 % der Unternehmen zumindest drei dieser Technologien. Folglich nutzt der Großteil der KI-nutzenden Unternehmen mehr als eine KI-Technologie.

Am häufigsten werden dabei KI-Technologien zur Texterkennung und -verarbeitung eingesetzt und zwar von 65 % der KI-nutzenden Unternehmen. Ebenso beliebt sind KI-Technologien zur Sprachgenerierung (41 %), Datenanalyse (34 %), Spracherkennung (29 %) und Prozessautomatisierung bzw. als Entscheidungshilfe (24 %). KI-Technologien zur Bilderkennung und -verarbeitung (17 %) sowie KI-Technologien in autonom fahrenden Maschinen oder Fahrzeugen (6 %) werden von weniger Unternehmen verwendet. Das starke Wachstum der KI-Nutzung im Vergleich zum Vorjahr lässt sich dabei auf die gesteigerte Nutzung von KI-Tools zur Texterkennung und -verarbeitung sowie zur Sprachgenerierung zurückführen.

Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zum IKT-Einsatz in Unternehmen finden sich auf der Website der Statistik Austria.

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Promotionsreife mit einem Máster de Formación Permanente?

Bei einem “ Máster de Formación Permanente“ handelt es sich um einen Master-Abschluss der Weiterbildung – oder wie der Name selbst es schon sagt, des lebenslangen Lernens.

Mit einem Máster de Formación Permanente ist keine Promotionsreife verbunden, da er, wie die österreichischen Mastergrade in der Weiterbildung auch, berufspraktische Kenntnisse vertieft und nicht auf eine wissenschaftliche Promotion vorbereiten soll.

Für einen Máster de Formación Permanente kann es auch andere Zugangsvoraussetzungen geben als ein abgeschlossenes Bachelorstudium davor.

Die Qualität und das Prestige eines von Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen angebotenen Lehrgangs, der mit einem Máster de Formación Permanente abgeschlossen wird, hängt sehr stark vom Praxisbezug und eben von der Qualität und dem Prestige des Bildungsanbieters ab.

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Zur Promotion im grenzüberschreitend angebotenen Kooperationsprogramm von VIS Vienna International Studies:

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„AI Act“ der EU: Weltweit erstes staatenübergreifendes Regelwerk in Kraft

Foto: Europäisches Parlament

Mit 1. August 2024 trat das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) der EU in Kraft.

Es ist das weltweit erste staaten-übergreifende Regelwerk, das klare Prioritäten und Standards für den Einsatz künstlicher Intelligenz festlegt, um ethische und transparente Innovationen zu fördern.

Der „AI Act“ („Artificial Intelligence Act„) macht die EU zum internationalen Vorreiter für den verantwortungsbewussten Umgang mit KI. Das KI-Gesetz soll für alle beteiligten Wirtschaftsteilnehmenden im privaten und öffentlichen Sektor Rechtssicherheit schaffen.

Zudem soll der „AI Act“ die Einführung von menschenzentrierten und vertrauenswürdigen KI-Systemen fördern und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz, gewährleisten.

Risiken minimieren, Chancen eröffnen

KI wird bereits in vielen alltäglichen Anwendungen eingesetzt; Beispiele dafür sind virtuelle Assistenz, medizinische Diagnosen, automatisierte Übersetzungen, Navigationssysteme oder Vorhersagen von Naturkatastrophen. KI kann zu einer innovativeren, effizienteren, nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Wirtschaft sowie zu Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Sicherheit, Bildung und Gesundheitsversorgung beitragen. Sie wird auch im Dienste des Klimaschutzes eingesetzt.

Die EU unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Die EU-Gesetzgeber beabsichtigen zusätzlich, Innovationen im Bereich der KI in der EU zu fördern und die Entwicklung eines Binnenmarkts für KI-Anwendungen zu erleichtern. Sie sind sich jedoch auch der potenziellen Risiken bewusst und fördern einen ethischen, auf den Menschen ausgerichteten Ansatz für diese technologischen Anwendungen. Der „AI Act“ legt für das jeweilige Risiko von KI-Anwendungen daher Verpflichtungen sowohl für die Nutzerinnen- und Nutzer-Seite als auch für die Anbieterinnen- und Anbieter-Seite fest.

Diese Verpflichtungen sind in folgende Kategorien unterteilt:

  • Minimales oder kein Risiko: Die überwiegende Mehrheit der KI-Systeme (etwa Videospiele oder Spamfilter) birgt keine Risiken, kann deshalb weiterhin genutzt werden und wird durch das KI-Gesetz der EU nicht beschränkt.
  • Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit begrenztem Risiko werden nur sehr geringe Transparenzpflichten gelten, beispielsweise die Offenlegung, dass die Inhalte KI-generiert sind, so dass Nutzerinnen und Nutzer fundierte Entscheidungen über deren Weiterverwendung treffen können.
  • Hohes Risiko: Eine ganze Reihe von Hochrisiko-KI-Systemen werden zugelassen, müssen aber bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen, um Zugang zum EU-Markt zu erhalten.
  • Unannehmbares Risiko: Bei manchen Nutzungsarten künstlicher Intelligenz werden die Risiken als unannehmbar erachtet, sodass die Verwendung dieser Systeme in der EU verboten wird. Dazu gehören kognitive Verhaltensmanipulation, vorausschauende Polizeiarbeit („Predictive Policing“), Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen sowie Sozialkreditsysteme. Biometrische Fernidentifizierungssysteme wie Gesichtserkennung werden mit einigen begrenzten Ausnahmen ebenfalls verboten.

Mit dem neuen Gesetz wird zudem eine Transparenzpflicht eingeführt: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte, wie Bilder, Audios oder Videos, müssen künftig eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Bei Verstößen kann die Europäische Kommission Strafzahlungen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verlangen. 

Die nächsten Schritte

Der „AI Act“ soll nach und nach greifen:

  • Ab 2. Februar 2025 sind in den EU-Mitgliedstaaten zunächst inakzeptable Technologien wie Sozialkreditsysteme verboten.
  • Ab 2. August 2025 greifen die Regeln für allgemein nutzbare KI-Systeme, etwa zur Text- oder Bilderstellung.
  • Ab 2. August 2026 werden alle anderen Bestimmungen des KI-Gesetzes wirksam.
Foto eines Roboterteils, EU/Josep Lago

Bereits im Herbst 2024 erwartet die Europäische Kommission einen „KI-Pakt“ hunderter Unternehmen zu freiwilligen Selbstkontrollen.

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  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Weitere Infos:

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein wesentlicher Treiber für die digitale Transformation der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist KI auch eine der Prioritäten der EU.

Im April 2021 hatte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf für KI vorgeschlagen. Darin wird empfohlen, dass KI-Systeme, die in verschiedenen Anwendungen eingesetzt werden können, je nach dem Risiko, das sie für die Nutzerinnen und Nutzer darstellen, evaluiert und eingestuft werden. Im Dezember 2022 folgte die allgemeine Ausrichtung (Festlegung des gemeinsamen Standpunktes) durch den Rat der EU. Nach der im Juni 2023 erfolgten Festlegung des Europäischen Parlaments auf seine Position führten die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat der EU am 8. Dezember 2023 zu einer politischen Einigung über das KI-Gesetz. Das Europäische Parlament verabschiedete das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 und der Rat der EU erteilte seine Zustimmung im Mai 2024. Am 12. Juli 2024 wurde der „AI Act“ schließlich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Künstliche Intelligenz ist die Fähigkeit einer Maschine, menschliche Fähigkeiten wie logisches Denken, Lernen, Planen und Kreativität zu imitieren. KI ermöglicht es technischen Systemen, ihre Umwelt wahrzunehmen, mit dem Wahrgenommenen umzugehen und Probleme zu lösen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Der Computer empfängt Daten (die bereits über eigene Sensoren, beispielsweise eine Kamera, vorbereitet oder gesammelt wurden), verarbeitet sie und reagiert. KI-Systeme sind in der Lage, ihr Handeln anzupassen, indem sie die Folgen früherer Aktionen analysieren und autonom arbeiten. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den vergangenen Jahren zu entscheidenden Durchbrüchen in der KI geführt.

Weitere Informationen

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

YouTubeProfessor

Vorlesungen auf YouTube:

WKO: KI-Guidelines für KMU

Empfehlungen zum positiven Umgang mit künstlicher Intelligenz

Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, das Potenzial von KI-Anwendungen für den eigenen Betrieb zu entdecken und fit für die Nutzung der Schlüsseltechnologie der kommenden Jahrzehnte zu werden, hat die WKO einen umfassenden Leitfaden entwickelt.

Er soll bei der Nutzung und Integration von KI-Anwendungen unterstützen und wichtige Aspekte des Einsatzes einfach erklären.

Die enthaltenen Muster-Richtlinien für Mitarbeitende sollen KMU als Grundlage dienen, um individuelle Guidelines zur Nutzung von KI-basierten Anwendungen im Unternehmen zu entwickeln.

Sie sollten an die Unternehmenserfordernisse angepasst werden und helfen dabei, eine verständliche Vereinbarung zur Nutzung von KI-Anwendungen mit den Mitarbeiter:innen zu treffen.

KI-Guidelines für Mitarbeitende online erstellen

Das Online-Formular trägt die wesentlichen Punkte einer Richtlinie für Mitarbeitende im Umgang mit künstlicher Intelligenz zusammen und bietet die Möglichkeit, diese maßgeschneidert für Ihr Unternehmen auszuwählen und anzupassen.

Nach Fertigstellung und Download des Dokuments kann dieses noch individualisiert und mit dem eigenem Firmenlogo versehen werden.

Musterformular online erstellen!

geprüfte/r KI-Expert*in

In Kooperation mit der Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA Ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.
Weitere Infos:

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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