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Demokratisierung in der Organisation – ein interessantes Fachbuch von Helmut und Dietmar Borsch

Organisation neu denken!

Demokratisierung in der Organisation:

Dieses Buch ist ein Versuch, das Verhältnis von individueller Autonomie und den Zielen von Führung und Organisation, also der sozialen Ordnung im Betrieb, neu zu durchdenken.

Die Autoren plädieren für die grundsätzliche Weisungsfreiheit aller Mitarbeiter – einer im Rahmen der Rechtslehre im Bereich Management seit langem entwickelten Vorstellung – und beleuchten eine Reihe grundlegender Managementaufgaben aus dieser Perspektive.

Führungskräfte erweitern ihr praktisches Wissen um alle Herausforderungen rund um die Themen Management, Mitarbeiterführung, Führungsorganisation und Organisationsrecht. Sie schaffen ein gemeinsames Verständnis für diese Themen im Unternehmen als Grundlage zukünftigen verantwortlichen Führungshandelns.

Mitarbeitern bietet das Buch die notwendige Argumentationsgrundlage, um Veränderungen „von unten“ zu den Themen Mitarbeiterführung und Führungsorganisation durchzusetzen.

Bestell-Nr.: E10311
ISBN: 978-3-7910-4420-0
Auflage: 1. Auflage 2019
Umfang: 413 Seiten
Einband: Hardcover
Produktart: Fachbuch

Strategies of Genius in Business: Orchestrating Innovation!

Reduction of € 30 when registering with code MST191

Robert Dilts

Strategies of Genius in Business: Orchestrating Innovation!

The entrepreneurial spirit has been a driving force for social and economic growth and advancement throughout human history. In recent years, a new generation of entrepreneurs has emerged who are interested in much more than financial gain. 

Characterized by people like Steve Jobs of Apple Inc. and Pixar, Richard Branson of the Virgin Group, Elon Musk of SpaceX, Tesla Motors and SolarCity, this new generation of entrepreneurs is also deeply committed to living their dreams and making a better world through their projects or ventures. By combining personal ambition with the desire for contribution, growth and fulfillment they have made game-changing and world-changing innovations that have transformed the way we live and do business. 

This program is for people who have a similar vision and are willing to make a conscious decision to become more passionate, purposeful and creative. 

Your trainer: Robert Dilts

About this program


Strategies of Genius in Business: Orchestrating Innovation applies the principles and tools of NLP and Success Factor Modeling to identify key characteristics and capabilities shared by successful entrepreneurs, teams and ventures. This program will present some of the strategies used be the creators of today’s most successful companies, such as Apple, Google, Facebook, Amazon.com and others. 

Perhaps the most important strategy to create a successful venture is orchestrating innovation. Orchestrating innovation involves selecting, evolving and integrating good ideas. It is an essential factor for creating a successful venture, career or life. Orchestrating innovation requires the capacity to catalyze creativity in oneself and others and to promote synergy, collective intelligence and generative collaboration. 

One of the most successful and well-known “orchestrators of innovation” was Apple co-founder Steve Jobs. The iMac, iPod, iPhone and iPad are all examples of this capacity. Jobs’ success with Pixar animation studios is also an example of his ability to orchestrate innovation. 

The program will cover a number of success factors relating to orchestrating innovation and building a successful venture including:

Registration

Limited number of participants! The seminar will be recorded on video. Due to copyright reasons, photos, videos, and or other audio and image recordings are prohibited at the event venue. This also applies to recordings for private purposes.
Workshop language: English. Location: 1130 Vienna, Don Bosco Haus

Reduction of € 30 when registering with code MST191

Www.robertdilts.at

Warum promovieren? Fünf gute Gründe sprechen dafür!

  1. Kompetenzen und Persönlichkeit stärken
  2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf
  3. Höheres Gehalt
  4. Status
  5. Freude

Auch Hochschulabsolventen, die nicht das Ziel haben, eine akademische Laufbahn einzuschlagen, denken oft an eine Promotion.

Sie haben dabei abzuwägen, ob der damit verbundene langjährige und anspruchsvolle Weg zum Doktortitel wirklich sinnvoll ist.

Diese Frage kann natürlich nur jede/r für sich selbst beantworten, aber in allen Überlegungen werden wohl 5 Gründe immer wieder genannt und diesbezügliche  Argumente dafür und dagegen abgewogen.

  1. eine Promotion vermittelt Fachkenntnisse und stärkt die eigene Persönlichkeit.

Beschrieben wird die Kompetenz nach einer Promotion im Niveau 8 des europäischen Qualifikationsrahmens:

Niveau 8 beschreibt Kompetenzen, die zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen und Verfahren in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch neuartige und unklare Problemlagen gekennzeichnet.

Fachkompetenz

Wissen

Über umfassendes, spezialisiertes und systematisches Wissen in einer Forschungsdisziplin verfügen und zur Erweiterung des Wissens der Fachdisziplin beitragen (Doktoratsebene) oder über umfassendes berufliches Wissen in einem strategie- und innovationsorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Über entsprechendes Wissen an den Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen verfügen.

Fertigkeiten

Über umfassend entwickelte Fertigkeiten zur Identifizierung und Lösung neuartiger Problemstellungen in den Bereichen Forschung, Entwicklung oder Innovation in einem spezialisierten wissenschaftlichen Fach (Doktoratsebene) oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld verfügen.
Innovative Prozesse auch tätigkeitsfeldübergreifend konzipieren, durchführen, steuern, reflektieren und beurteilen.
Neue Ideen und Verfahren beurteilen.

Personale Kompetenz

Sozialkompetenz

Organisationen oder Gruppen[1] mit komplexen bzw. interdisziplinären Aufgabenstellungen verantwortlich leiten, dabei ihre Potenziale aktivieren.
Die fachliche Entwicklung anderer nachhaltig gezielt fördern.
Fachübergreifend Diskussionen führen und in fachspezifischen Diskussionen innovative Beiträge einbringen, auch in internationalen Kontexten.

Selbständigkeit

Für neue komplexe anwendungs- oder forschungsorientierte Aufgaben Ziele unter Reflexion der möglichen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen definieren, geeignete Mittel wählen und neue Ideen und Prozesse entwickeln.

2. Bessere (Aufstiegs-)Chancen im Beruf

Ein Doktortitel verspricht bessere Chancen auf Führungspositionen. Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes übernehmen mehr als die Hälfte aller Promovierten bereits im ersten Job eine Leitungsfunktion.[2] Dabei beträgt der Altersmedian bei den Promovierenden in Deutschland 29,7 Jahre, d.h. die eine Hälfte der Promovierenden war im Jahr 2017 jünger, die andere Hälfte älter.[3]

Man kann also mit einer Promotion schneller aufsteigen, wobei es hier natürlich große Unterschiede gibt und sich die Promotion für Sozial- und Geisteswissenschaftler eher nicht spürbar auswirkt, bei Medizinern, Technikern und Ingenieuren sowie Wirtschaftswissenschaftlern – insbesonders jene, die in Unternehmensberatungen und Kanzleien arbeiten wollen, schon.[4]

3. Höheres Gehalt

Schon das Einstiegsgehalt liegt mit Doktortitel in den meisten Branchen höher als das anderer Absolventen.

Daraus folgend dann auch das durchschnittliche Einkommen im Laufe der Karriere: bis zu 26 Prozent mehr Gehalt mit Doktortitel

Wie stark sich eine Promotion in den verschiedenen Fachbereichen auf das Gehalt auswirkt, zeigt eine Auswertung des Gehaltportals gehalt.de aus dem Jahr 2018.

Je nach Branche verdienen Berufseinsteiger mit Doktortitel zwischen 4 und 26 Prozent mehr Geld.[5]

4. Status

Ein Doktortitel sorgt in jedem Fall für Anerkennung und Respekt – nicht nur im Beruf, sondern auch im Alltag.

Im OECD-Durchschnitt besitzt ein Prozent aller Bürger über 25 Jahren einen Doktortitel. In den Vereinigten Staaten sind es 1,2 Prozent, in Deutschland sogar 1,8 Prozent.

Sehr interessant zu diesem Argument finde ich die Artikel „Die Akademisierung der Vorstandsetagen“ von Eugen Buß, „Promotionen von Politikern …“ von Heinrich Best und viele spannende wissenschaftliche Aufsätze mehr in Huber/Schelling/Honbostel (Hrsg): „Der Doktortitel zwischen Status und Qualifikation“, 2012

5. Freude

Ein Promotionsvorhaben kann aber einfach auch nur große Freude bereiten komplexere Sachverhalte zu durchschauen und zu verknüpfen, Interesse zu befriedigen, den Geist zu nutzen und zu schulen …….

So ist es auch zu erklären, warum der älteste Promovierende im Jahr 2017 in Deutschland bereits 97 Jahre alt war – die mit einer Promotion steigenden Berufsaussichten alleine werden hier nicht den Ausschlag gegeben haben.

Wie lege ich mein Promotionsvorhaben nun aber konkret an?  

Obgleich in Deutschland derzeit fast 200.000 Studierende ein Promotionsvorhaben betreiben und 155 der insgesamt 429 Hochschulen in Deutschland auch eine Promotionsberechtigung[6] haben, wird es zunehmend schwieriger die nötigen Betreuer zu finden (5,6 Promovierende je HochschulprofessorIn waren es in Deutschland im Jahr 2017).

Die Lösung liegt zunehmend in der Möglichkeit einer Auslandspromotion:

Wenn Sie daran Interesse haben, berate ich Sie sehr gerne – schreiben Sie einfach an Mail mit Ihren Fragen an martin.stieger@liwest.at

Haben Sie Rückfragen oder wünschen Sie sich eine individuelle Studienberatung, genügt ein einfaches Mail an VIS: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach in Konstanz und leitet VIS Vienna International Studies

VIS – Vienna International Studies https://viennastudies.com/

VIS – Vienna International Studies: Youtube-Channel

EduEarth


[1] Dies umfasst Unternehmen, Verwaltungseinheiten oder gemeinnützige Organisationen

[2] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[3] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[4] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[5] https://www.academics.at/ratgeber/wie-promovieren

[6] https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/01/neue-promovierendenstatistik-012019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Gute Immobilienmakler sind halbe Juristen

Wenn Sie immer schon einmal wissen wollten, mit welchen rechtlichen Grundlagen ein Immobilienmakler in Österreich während seines beruflichen Alltags zu tun hat, hier – neben Abgabe- und Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Datenschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Öffentlichem Recht und Verfahrensrecht …… ein Auszug der wesentlichsten Grundlagen:

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch – ABGB: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der Oesterreichischen Monarchie StF: JGS Nr. 946/1811 Das ABGB regelt den Bestandvertrag (Miete und Pacht) in den §§ 1090 ff ABGB. Im Anwendungsbereich des MRG gehen diese Bestimmungen jedoch dem ABGB vor.

Bauträgervertragsgesetz – BTVG: Bundesgesetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden (Bauträgervertragsgesetz – BTVG) und das Wohnungseigentumsgesetz 1975 geändert wird StF: BGBl. I Nr. 7/1997 Das BTVG sieht umfangreiche Schutzmaßnahmen für den Erwerber eines Neubaus oder eines zu sanierenden Objektes (Eigentumswohnung; Einfamilienhaus) aber auch für den Erwerber von Rechten (z.B. Miete; Leasing) an solchen Objekten vor.

Immobilien-Investmentfondsgesetz – ImmoInvFG: Bundesgesetz über Immobilienfonds (Immobilien-Investmentfondsgesetz – ImmoInvFG) StF: BGBl. I Nr. 80/2003

Grundbuchsgesetz – GBG:Bundesgesetz vom 2. Feber 1955 über die Grundbücher (Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 – GBG. 1955) StF: BGBl. Nr. 39/1955

Denkmalschutzgesetz – DMSG: Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) StF: BGBl. Nr. 533/1923

Heizkostengesetz – HeizKG: Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnungsgesetz – HeizKG) sowie über Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Mietrechtsgesetzes StF: BGBl. Nr. 827/1992 Das HeizKG bildet die Basis für die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten bei Miet- und Eigentumswohnungen.

Konsumentenschutzgesetz – KSchG: Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz – KSchG) StF: BGBl. Nr. 140/1979 Das KSchG sieht insbesondere ein Rücktrittsrecht von Immobiliengeschäften (§ 30a KSchG) sowie Regelungen betreffend Immobilienmakler (Aufklärungspflichten – § 30b KSchG, Höchstdauer von Alleinvermittlungsverträgen – § 30c KSchG und zwingende Bestimmungen des Maklervertrages – § 31 KSchG) vor.

Maklergesetz – MaklerG: Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler (Maklergesetz – MaklerG) StF: BGBl. Nr. 262/1996 Das Maklergesetz regelt die Tätigkeit des Maklers, so etwa seine Rechte und Pflichten, wann Provision verlangt werden kann, Alleinvermittlungsaufträge, etc. Neben diesen allgemeinen grundsätzlichen Bestimmungen gibt es auch Sondervorschriften für Immobilienmakler, Versicherungsmakler und Personalkreditvermittler.

Mietrechtsgesetz – MRG: Bundesgesetz vom 12. November 1981 über das Mietrecht (Mietrechtsgesetz – MRG) StF: BGBl. Nr. 520/1981 Das MRG ist die zentrale Rechtsgrundlage für alle Mietangelegenheiten.

Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler –ImmMV: Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler StF: BGBl. Nr. 297/1996 Die Immobilienmaklerordnung regelt vor allem die Provisionssätze, welche von Immobilienmaklern bei der Vermittlung von Immobilien verlangt werden dürfen.

Wohnbauförderungsgesetz – WFG: Bundesgesetz vom 27. November 1984 über die Förderung der Errichtung von Wohnungen sowie zur Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (Wohnbauförderungsgesetz 1984 – WFG 1984) StF: BGBl. Nr. 482/1984 Der Bund bzw. die Länder bieten diverse finanzielle Unterstützungen für die Errichtung oder die Sanierung von Wohnraum an. Die Förderung ist Landessache und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Wohnbausanierungsgesetz – WSG: Bundesgesetz vom 27. November 1984 über die Förderung der Verbesserung und Erhaltung von Wohnhäusern, Wohnungen und Wohnheimen sowie zur Änderung des Stadterneuerungsgesetzes und des Startwohnungsgesetzes (Wohnhaussanierungsgesetz – WSG) StF: BGBl. Nr. 483/1984 Der Bund bzw. die Länder bieten diverse finanzielle Unterstützungen für die Errichtung oder die Sanierung von Wohnraum an. Die Förderung ist Landessache und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Wohnungseigentumsgesetz – WEG: Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002) StF: BGBl. I Nr. 70/2002 Im WEG finden sich die wesentlichen Bestimmungen betreffendEigentumswohnungen.

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG: Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG)
StF: BGBl. Nr. 139/1979 Im WGG sind die wesentlichen Bestimmungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen einzuhalten sind, zu finden.

Hausbesorgergesetz: Bundesgesetz vom 11. Dezember 1969 über den Dienstvertrag der Hausbesorger (Hausbesorgergesetz) StF: BGBl. Nr. 16/1970

Energieausweis-Vorlage-Gesetz: Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012) StF: BGBl. I Nr. 27/2012

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

Unternehmensberater und Immobilientreuhänder in Wels, Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Hochschule Allensbach, Konstanz

IMMO-Wiki:

Österreichs digitales Bürgerservice: oesterreich.gv.at

Informationen zu Behördenwegen und ein Angebot an Online-Services:

  • Wahlkarte beantragen
  • Ab-, An- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes
  • Digitaler Babypoint
  • u.v.a.m.

ermöglicht das neue österreichische digitale Bürgerservice oesterreich.gv.at:

Klickerr: Wissen via 1-zu-1 Videochat anbieten

Ich habe gerade ein neues Projekt – für Berater, Dienstleister, auch Lehrende  ist es wohl ein neues Tool – entdeckt:

Wissen via 1-zu-1 Videochat

Anbieter ist die A.P. klickerr Ges.m.b.H., Alser Strasse 13/1/9, 1080 Wien / ÖSTERREICH.

Bei Klickerr – so die bestechende Idee – findet man individuelle Dienstleistungen und spezielles Know-how von Menschen aus der ganzen Welt.

Mittels Videochat werden Angebot und Nachfrage einfach und direkt verbunden.

Klickerr ermöglicht es damit Wissen oder spezielle Fähigkeiten über 1-zu-1 Videochat online anzubieten und damit Geld zu verdienen.

Ich teste dies Möglichkeit auch gleich einmal selbst:

https://klickerr.com/z/user/service/show/77c65e8d-9ad3-41de-a55d-e0c6779f1f40

Katowice School of Economics: MBA Management und Marketing künftig auch in deutscher Sprache

Die AFUM Akademie für Unternehmensmanagement, Monheim am Rhein, bietet künftig in Kooperation mit der Oberschlesische Handelshochschule in Katowitz (Katowice School of Economics) ein MBA-Studium Management und Marketing an.

Die Oberschlesische Handelshochschule in Katowitz (Katowice School of Economics) – benannt nach Wojciech Korfanty und in Deutschland von der Kultusministerkonferenz voll anerkannt – bietet Studienmöglichkeiten auf allen drei Ebenen: Bachelor, Master und die Promotion an, teilweise auch in englischer und deutscher Sprache.

Der MBA Management und Marketing (90 ECTS) wird von der AFUM in einer für Berufstätige sehr tauglichen Blended-Learning-Variante und in deutscher Sprache angeboten:

https://www.afum.de/mba-management—marketing-verliehen-von-der-katowice-school-of-economics.aspx

Rückfragen bitte auch an martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Keine Eintragung britischer Grade mehr nach dem Brexit

Die Eintragung britischer Grade nach dem Brexit (British exit) war bereits Thema in meinem Blog – wenn es zu keiner Verlängerung kommt – erfolgt er am  29. März 2019 um 23 Uhr britischer Zeit – werden von britischen Hochschulen verliehene akademisch Grade in Österreich nicht mehr in öffentlichen Urkunden eingetragen:

Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG)

Führung akademischer Grade

§ 88. (1) Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form ohne Zusatz gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2) „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Mein Rat: lassen Sie einen Ihnen verliehenen britischen akademischen Grad sicherheitshalber noch bis zum 29. März in öffentlichen Urkunden eintragen, danach ist diese Möglichkeit wohl nicht mehr gegeben.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Heli Schreder – Ausstellung am 14. März in Wels – herzliche Einladung:

Herzliche Einladung

zu einem Dialog mit dem Thema Wein

und dem Künstler Heli Schreder

Eröffnung der Ausstellung am Donnerstag, 14. März um 19.30 Uhr im Wimmer Medienhaus, Stadtplatz 41/3. Stock

Spannende Informationen zum Künstler Heli Schreder finden Sie hier: http://www.schreder.cc/wa_files/HELI_Kunstkatalog_202014_Web.pdf

1942 in Linz geboren.
1952 Übersiedlung von Bad Ischl nach Linz.
1957 Beginn einer Maschinenschlosserlehre in der damaligen VOEST. Zu seinem Glück erhält er
dort die Möglichkeit, im metallplastischen Atelier unter der Leitung von Metallplastiker Helmut
Gsöllpointner künstlerische Erfahrungen zu sammeln.
1961 erfolgreicher Abschluss der Lehrzeit.
Es folgen 2 Jahre in der VOEST Werbeabteilung.
1963 Beginn des Studium für Grafik und Malerei an der Hochschule für künstlerische und industrielle Gestaltung in Linz.
Seine Lehrer:
Prof. Erich Buchegger (Grafik) und Prof. Herbert Dimmel (Malerei)
1967 erfolgreicher Abschluss des Studium.
Praktika in Basel und München folgen.
Erste Arbeiten als Grafiker und Industriedesigner.
1976 Design-Preis für einen Möbelentwurf (Küche) der Österreichischen Wirtschaftskammer.
In den folgenden Jahren Ausweitung seiner Tätigkeiten:
Entwürfe für Messestände für die Industrie in Mailand, Köln, München, Wien, später auch Gestaltung von Shops, Gastronomie und Fassaden.
In den 90er Jahren entstehen die ersten Bilder.
1986 erster New York-Aufenthalt. Besuch verschiedenster Museen, Galerien und Künstlerateliers.
Auffrischung seiner malerischen Fähigkeiten durch Seminare an Malakademien.
2002 Errichtung des Ateliers für Malerei in der Wachau. Fotoarbeiten in dieser einzigartigen Landschaft (speziell im Winter) ergeben einen reichlichen Fundus an Motiven und Themen für seine malerische Tätigkeit.
2012 Übersiedlung des Ateliers nach Linz.
Weitere Aufenthalte in seiner Lieblingsstadt New York in den Jahren 2012 / 2013 / 2014
beeinflussten seine Malerei wesentlich.
2014 Neustart in Linz.

Die OÖN veranstalten immer wieder höchst interessante Ausstellungen im Medienhaus Wimmer, Wels – der Besuch lohnt sich immer:

https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wels/Gleichklang-im-Wimmer-Medienhaus;art67,2875562

15 Jahre Galerie im Wimmer Medienhaus Wels

https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wels/OOEN-Galerie-zeigt-Sepp-Steiner-in-seiner-Vielfalt;art67,2744116

https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wels/OOEN-Galerie-Kuenstlerische-Reise;art67,297794

Normanno Locci: Neues aus Florenz


PhD (online) webinar

Join us tonight 08/03/19 at 18 p.m. CET

The first webinar edition is dedicated to EduEarth’s international remote PhD program with one of our partners – the University of Library Studies and Information Technologies.

In this webinar you will learn more about the advantages of the program for working professionals who want to develop in their field of interest.

Join the free session to find out more about the international program and its benefits, opportunities, accreditations and requirements! 

Ask your questions, have 1-on-1 discussion with Prof. Stieger and meet the Sofia team!

Join by clicking on this link https://EduEarth.webinarninja.com/live-webinars/89870/register

Info: