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Österreich: Zertifikat vereint Militär und Wirtschaft – Meilenstein in der Miliz

Militärische Qualifikationen ins zivile übersetzt und international normiert

Wien (OTS) – Das Österreichische Bundesheer hat gemeinsam mit der TÜV-Austria-Akademie ein Modell zur Zertifizierung von militärischen Qualifikationen entwickelt.

Mit diesem Pilotprojekt können militärisch erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten ins Zivile übersetzt und nach internationalen Normen sichtbar und nutzbar gemacht werden. Bei einer Veranstaltung, am 21. Juni 2021 überreichte der Milizbeauftragte des Bundesheeres, Generalmajor Erwin Hameseder, die ersten zwölf Zertifikate an Führungskräfte der Miliz.

„Letztlich wird auch dem Arbeitgeber beziehungsweise zivilen Betrieben viel Zeit und Geld erspart, wenn der betroffene Arbeitnehmer Voraussetzungen, Erfahrungen und Qualifikationen bestätigt bekommt, die auch im Interesse des Betriebes sind“, so Generalmajor Erwin Hameseder.

Die Zertifikate wurden auf Basis der Ausbildungsunterlagen des Bundesheeres entwickelt und verdeutlichen die jeweilige Qualifikation und das Verständnis für Sicherheit. Das Niveau reicht dabei vom zertifizierten Milizsoldaten über verschiedene Kommandantenfunktionen bis zum Expertenstatus. Damit wird die zivile Nutzbarkeit verdeutlicht und der Mehrwert für den Arbeitgeber hervorgehoben. Darauf basierend kann der Arbeitgeber die neu erworbenen Kompetenzen des Zertifikatsträgers auch in zivilen Funktionen und Bereichen einsetzen.

Auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner zeigte sich über die Entwicklungen erfreut: „Unsere Milizsoldatinnen und Milizsoldaten leisten als Bürger in Uniform einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit Österreichs – in Uniform aber auch in ihren Unternehmen. Mit dieser Initiative wollen wir einen Anreiz für die gegenseitige Anrechnung von militärischen und zivilen Ausbildungen schaffen.“

In weiterer Folge soll das Projekt auch mit der Wirtschaftskammer verknüpft und ein politisch übergreifender Konsens gefunden werden. Mit dieser Zertifizierung soll die Akzeptanz der Miliztätigkeit in Unternehmen verbessert werden. Ein erworbenes Zertifikat ist zwei Jahre gültig.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Landesverteidigung
Information & Öffentlichkeitsarbeit / Presse
+43 664-622-1005
presse@bmlv.gv.at
http://www.bundesheer.at
@Bundesheerbauer

Sollten Sie Ihre Qualifikationen für Regel- bzw. Kontaktstudien auch nutzen wollen, stehen wir für Rückfragen sehr gerne zur Verfügung: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies und das IHM

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Österreich: Zukunftsfähige Struktur für das Verteidigungsministerium

Wien, 16. Juni 2021  – Dienstag den 15. Juni 2021, hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner die Änderung der Struktur der Zentralstelle des Verteidigungsministeriums angeordnet.

“Nach unzähligen Gesprächen mit den Soldatinnen und Soldaten und basierend auf dem Regierungsprogramm, habe ich den Generalstabschef und meinen Generalsekretär damit beauftragt, eine zukunftsfähige Struktur für das Verteidigungsministerium zu schaffen. Dabei habe ich folgende vier Punkte als Eckpfeiler der Ausarbeitungen definiert.

Erstens: Die Truppe bleibt unberührt und jede und jeder behält seine Anstellung.

Zweitens: Das Bundesheer muss seine Führungsgrundsätze wieder leben können – zum Beispiel die Einheit der Führung – und Doppelgleisigkeiten müssen beseitigt werden.

Drittens: Grundlage jeder Überlegung soll der Grundsatz: ‘Weniger Verwaltung, mehr Truppe’ sein.

Viertens: Ziel ist es, die Zentralstelle des Verteidigungsministeriums soll von einer trägen Verwaltungsorganisation zu einer schnellen, agilen Service- und Führungsorganisation weiterentwickelt werden. Ich danke allen, die in den vergangenen Monaten so intensiv an diesem Projekt gearbeitet haben!”

Konkret sehen die Änderungen der Struktur wie folgt aus:

Aus fünf Sektionen (inkl. Ebene Generalstab) werden drei Generaldirektionen:

  • Präsidialdirektion,
  • Generaldirektion für Verteidigungspolitik und
  • Generaldirektion für Landesverteidigung.

Die Kernkompetenz „Militärische Landesverteidigung“ wird in der Zentralstelle durch den Chef des Generalstabes repräsentiert, der gleichzeitig als Kommandant der Generaldirektion für Landesverteidigung fungiert.

Künftig wird der Generalstabschef, als Teil der Zentralstelle und des Bundesheeres, die Bereiche Einsatz, Luftstreitkräfte, Ausbildung, Logistik Beschaffung, IKT und Cyber, Infrastruktur, Militärisches Gesundheitswesen und Fähigkeiten- und Grundsatzplanung führen.

Durch den Generaldirektor für Verteidigungspolitik werden die Bereiche Recht, Verteidigungspolitik und internationale Beziehungen sowie die Kommunikation geführt.

Die Präsidialdirektion führt die Bereiche Personal und administrative Angelegenheiten.

“Die Truppe wurde in den vergangenen Jahren alle drei bis fünf Jahre neu strukturiert, wobei die Reformen nie zu Ende gebracht wurden. Das schadet jeder Organisation, jedem Unternehmen und auch dem Bundesheer. Jedoch wurde die Wurzel des Problems, die Kopflastigkeit, nie ernsthaft angegriffen. Mit dieser Weiterentwicklung der Zentralstelle und der oberen militärischen Führung wird dies nun geändert. Es handelt sich somit erstmals um eine Reform für die Truppe und nicht der Truppe”, so die Verteidigungsministerin.

Generalstabschef Robert Brieger: “Die bevorstehende Organisationsanpassung des BMLV bringt eine deutliche Verschlankung der Zentralstelle unter gleichzeitiger Zusammenfassung der für die Führung des Bundesheeres wesentlichen Aufgabenträger unter dem Chef des Generalstabes. Dies ermöglicht eine Dynamisierung des Führungsverfahrens, erfordert allerdings von den Aufgabenträgern ein Höchstmaß an Kooperation und eigenverantwortlichem Handeln im Sinne der übergeordneten Absicht.”

Generalleutnant Franz Reißner, Kommandant der Streitkräfte: “Trotz einschneidender Veränderungen werden militärische Prinzipien beibehalten, die insbesondere für die Erfüllung militärischen Aufgaben, auch im internationalen Kontext unabdingbar sind. Die “Interoperabilität” und Vergleichbarkeit mit Führungsstrukturen von Partnernationen im Rahmen der GSVP bleiben gegeben.”

“Diese epochale Organisationsänderung initiiert eine signifikante Verschlankung der Verwaltung, stärkt die Truppe, ordnet Verantwortlichkeiten klar von der strategischen bis zur taktischen Ebene unter dem Grundsatz ‘Einheit der Führung’ und ermöglicht dadurch einen noch effektiveren sowie effizienteren Einsatz der Luftstreitkräfte”, so Brigadier Gerfried Promberger, Kommandant der Luftraumüberwachung.

Generalmajor Hans Hamberger, Leiter der Revision des BMLV: “Die Altersstruktur des Personals und deren Folgen stellen das BMLV in naher Zukunft vor große Herausforderungen. Die beabsichtigte Weiterentwicklung der Zentralstelle, ihre teilweise Verschmelzung mit der oberen militärischen Führung des Bundesheeres und die klare organisatorische Trennung militärischer von allgemein-staatlichen Aufgaben bedeutet, eine große Chance zur Verbesserung des Status quo zu nutzen. Zum Erfolg bedarf es jetzt einer klaren Fokussierung auf das Ziel und die Lösung von Details mit Fingerspitzengefühl.”

Ministerialrat Mag. Walter Hirsch, fcg-GÖD-Vorsitzender der GÖD-Bundesheergewerkschaft: “Der Dienstgeber hat eine Organisationsänderung vorgelegt, die jedenfalls äußerst beachtenswert ist. Viele der beabsichtigten Maßnahmen stellen organisatorische Verbesserungen dar und entsprechen wesentlichen Forderungen der Dienstnehmervertretung. So sollen etwa die Organisation des Ministeriums und des Bundesheeres wieder getrennt werden, das Ministerium soll wieder Ministerium, das Bundesheer wieder Bundesheer sein.

Die Organisation soll wieder primär nach fachlichen Gesichtspunkten erfolgen. Es soll klare Zuständigkeiten und klare Verantwortlichkeiten geben. Dadurch sollen die Fachrichtungen Luftfahrt, IKT&Cyber und Sanitätsdienst gestärkt werden. Die organisatorische “Zerflederung” der Personalverwaltung soll rückgängig gemacht werden und die Budgetverwaltung endlich wieder die Rolle einer zentralen ministeriellen Budgetadministrative zukommen, letztlich soll die oberste militärische Organisation klar gestärkt und der „erste Soldat des Bundesheeres“ auch tatsächlich wieder im Bundesheer abgebildet werden. Der Dienstgeber beabsichtigt damit viele Forderungen der Dienstnehmervertretung umzusetzen. Jetzt ist es am Dienstgeber, die von ihm vorgeschlagene Organisationsänderung ohne Nachteile für die betroffenen Bediensteten zu realisieren. Und es ist an uns als Dienstnehmervertretung, sicherzustellen, dass es im Rahmen der Umsetzung dieser Organisationsanpassung zu keinen Verschlechterungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt.”

Brigadier Erich Cibulka, Präsident der Offiziersgesellschaft: “Einheit der Führung ist ein wichtiger Führungsgrundsatz. Die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten in der obersten politischen und militärischen Ebene ist daher zu begrüßen. Im Fokus muss dabei die Steigerung der Einsatzfähigkeit (‘Jointness’) und nicht die Kostenreduktion stehen. Wenn jedoch durch die Maßnahmen Ressourcen freigespielt werden können, dann sollen diese der Truppe zugutekommen (zB. durch Verschiebung von Planstellen), da diese seit langem die Last zahlreicher Einsätze im In- und Ausland bei gleichbleibender Ausbildungsverantwortung trägt.”

“Als Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft und Berufsunteroffizier danke ich unserer Frau Bundesminister für ihr großes Engagement. Mit dieser umfassenden Reform wird die Truppe deutlich gestärkt und gleichzeitig wird die Verwaltung gestrafft. Als Herz, Hand und Seele der Armee ist uns die Garantie der Unteroffiziers-Arbeitsplätze besonders wichtig. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung geschaffen worden, um bei Einsätzen rasch und effizient unterstützen zu können”, so Vizeleutnant Markus Auinger, Präsident der Österreichischen Unteroffiziersgesellschaft.

Mein Dienst für Österreich

Verteidigungsministerin Mag. Klaudia Tanner präsentierte kürzlich ein neues Maßnahmenpaket für eine attraktivere Ausbildung von Grundwehrdienern und Milizsoldaten.

Das Paket steht unter dem Motto: „Mein Dienst für Österreich“.

Grundwehrdiener können im Zuge ihrer Ausbildung mehrere Optionen auf freiwilliger Basis wählen:

  • Assistenzeinsatz nach dem Grundwehrdienst: Wer nach dem Grundwehrdienst Zeit hat und noch mehr für die Republik leisten möchte, kann sich zu einem dreimonatigen Einsatz melden und so unsere Grenzen schützen. Freiwillige erhalten dafür pro Monat mehr als 3.000 Euro netto.
  • Milizbonus: Alle Grundwehrdiener, die sich zur Miliz melden (30 Übungstage in 10 Jahren), erhalten ab dem dritten  Monat 400 Euro im Monat zusätzlich zu ihrem Sold.
  • Milizkaderausbildung: Rekruten, die sich zur Miliz gemeldet haben, können noch während ihrem Grundwehrdienst den ersten Teil ihrer Milizausbildung absolvieren: Sie melden sich auch zur Milizkaderausbildung und erhalten monatlich weitere 200 Euro.
  • Zusatzausbildungen während dem Grundwehrdienst: Das Bundesheer bietet eine Vielzahl von Weiterbildungsmöglichkeiten. Von der Hygieneausbildung bis zur Sanitäterausbildung bis hin zum LKW-Schein oder zum Programmierkurs.

Info BMLV

Martin Stieger, Mitglied der Wissenschaftskommission im Bundesministerium für Landesverteidigung

Vienna International Studies and EduEarth.org

T:  +43 664 5432246

E:  martin.stieger@viennastudies.com  

W:  Allensbach University   IHM   Blog   LinkedIn   Xing   Facebook   Twitter   Instagram   ProvenExpert  Researchgate  YouTube

Coronavirus: FAQs für Grundwehrdiener und Milizsoldaten

18. März 2020

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung mit MR-Beschluss vom 18.03.20 weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Grundwehrdiener, die demnächst abrüsten sollen, werden nicht abrüsten.
  • Eine Einberufung von Milizsoldaten wird vorbereitet.

Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um diese Maßnahmen

Themenblock Grundwehrdiener:

1. Muss ich im April einrücken?

Ja, da gültige Einberufungsbefehle von der derzeitigen Situation nicht berührt werden.

2. Ich bin Grundwehrdiener kurz vor dem Abrüsten. Wie lange muss ich bleiben?

Grundwehrdiener, die Ende März abrüsten hätten sollen, müssen ihren Dienst voraussichtlich um zwei Monate verlängern (Rechtsgrundlage WG § 23a).

3. Wieviel verdiene ich als Grundwehrdiener im Aufschubpräsenzdienst (also nach meinen „normalen“ 6 Monaten GWD)?

Grundwehrdiener, die aufgrund Verfügung des Aufschubpräsenzdienstes nun nicht abrüsten, bekommen grundsätzlich exakt dasselbe Geld wie bisher im Grundwehrdienst: Das sind bezogen auf Monate mit 30 Tagen: Monatsgeld = 223 €, Grundvergütung = 116 €, Dienstgradzulage (bei Gefreiter) = 61 €, Summe = 401 € (bei Gefreiter)

Zusätzlich hat die Frau Bundesministerin angekündigt, dass solche Soldaten eine Anerkennungsprämie von 190 € erhalten werden.

Werden „aufgeschobene“ Grundwehrdiener zusätzlich im Assistenzeinsatz eingesetzt, so erhalten sie zusätzlich zu den obigen Summen ein erhöhtes Monatsgeld in der Höhe von 290 € (Monate mit 30 Tagen) bzw. 296 € (Monate mit 31 Tagen).

4. Ich war bis vor kurzem Grundwehrdiener und bin nicht Milizsoldat. Kann ich dennoch eingezogen werden?

Nein, es werden nur Milizsoldaten einberufen, die beordert sind.

Im Falle der Beorderung bekommen Sie vor dem Abrüsten oder zu einem späteren Zeitpunkt einen Bereitstellungsschein, wo die Einheit, die Mobkennung und der Mobilmachungssammelort angeführt ist. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer ehemaligen Einheit (z.B. DfUO) oder beim Miliz Service Center des Kommando Streitkräfte, ob Sie nicht vielleicht doch befristet oder unbefristet beordert sind.

Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670

Themenblock Milizsoldaten:

5. Ich bin Milizsoldat – kann ich mich freiwillig zum Einsatz melden?

Bei einer angeordneten Mobilmachung können Sie sich nicht freiwillig melden, da grundsätzlich nur ganze Einheiten aufgeboten werden.

Solange aber keine Mobilmachung angeordnet wird, können – uns SOLLEN – Sie sich sehr wohl freiwillig melden (Freiwillige Waffenübung) und werden auch einberufen, wenn ein Bedarf besteht und Sie geeignet sind.

6. Ich bin kein Milizsoldat – kann ich mich trotzdem freiwillig zum Einsatz melden?

Nein, eine freiwillige Waffenübung ist nur möglich, wenn Sie den Grundwehrdienst abgeleistet haben.

Wenn Sie dem sogenannten Reservestand angehören, können Sie auf Ihr Ansuchen hin wieder in den Milizstand wechseln (bei Eignung und Bedarf bzw. entsprechend der Altersgrenzen gem. § 10 des Wehrgesetzes). Sie werden in weiterer Folge dann beordert unter der Voraussetzung, dass Sie eine Freiwilligenmeldung zu Milizübungen abgeben. Kontaktieren Sie bei Interesse bitte das Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.

7. Ich bin Milizsoldat, wohne im Ausland, muss ich auch einrücken?

Ja, wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, haben Sie einzurücken. Allfällige Ausnahmen werden derzeit beurteilt.

8. Ich bin Milizsoldat – werde ich einberufen? Welche Milizeinheiten betrifft das konkret?

Welche Einheiten betroffen sind, wird derzeit geprüft. Voraussichtlich werden bis zu 3.200 Milizsoldaten in den Einsatz gebracht.

9. Wann wird bekannt sein, welche Einheiten mobilgemacht werden?

Aus derzeitiger Sicht spätestens am 10. April 2020. Diesbezüglich wird dann selbstverständlich sofort informiert werden.

Die Mobilmachung wird also weder für Sie noch Ihren Arbeitgeber überraschend kommen, sondern Sie werden rechtzeitig über die diversen Medien darüber informiert werden.

10. Wann genau wird die Mobilmachung und damit Einberufung erfolgen?

Aus derzeitiger Sicht am 4. Mai 2020.

Die Mobilmachung wird also weder für Sie noch Ihren Arbeitgeber überraschend kommen, sondern Sie werden rechtzeitig über die diversen Medien darüber informiert werden.

11. Wie lange wird der Einsatz nach Mobilmachung dauern?

Es ist mit insgesamt ca. 3 Monaten, davon 2 Wochen Ausbildung vor dem eigentlichen Einsatz und am Ende des Einsatzes ca. 1 Woche Ablöse und Nachbereitung, zu rechnen.

12. Wie ist in diesem Zeitraum mein Verdienst geregelt? Wer erhält in diesem Zeitraum meine Familie?

Ein Angehöriger der Miliz, der zum Einsatzpräsenzdienst einberufen ist, hat nach dem Heeresgebührengesetz 2001 Anspruch auf

  • Erhöhtes Monatsgeld (ca. 525 Euro),
  • Dienstgradzulage (abhängig vom Dienstgrad, zB Gefreiter = 61,41 Euro),
  • Pauschalentschädigung (ca. 1.290 Euro) und Ausgleich des Einkommensentgangs (bis maximal ca. 9.695 Euro),
  • Fahrkostenvergütung.

13. Warum werden die Milizsoldaten voraussichtlich erst ab Mai eingesetzt?

Weil wir bis dahin genügend gut ausgebildete Grundwehrdiener und Berufssoldaten haben, die jetzt gleich helfen. Später können diese dann von Milizsoldaten abgelöst und entlastet werden. Die Milizsoldaten selbst haben auf diese Weise noch genügend Zeit, sich auf ihren Einsatz vorzubereiten.

14. Ich bin Milizsoldat und werde in der momentanen Situation im Unternehmen dringend gebraucht – muss ich unbedingt einrücken?

Ja, wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, müssen Sie einrücken. Allfällige Ausnahmen werden derzeit beurteilt.

15. Ich bin Milizsoldat und bin zum Zeitpunkt der Einberufung bereits als Freiwilliger bei einer Einsatzorganisation, z.B. als Sanitäter, Arzt, Pfleger eingesetzt – muss ich trotzdem unbedingt dem Einberufungsbefehl folgeleisten?

Ja, wenn Sie einen Einberufungsbefehl erhalten, sind Sie verpflichtet, einzurücken. Allfällige Ausnahmen werden derzeit beurteilt.

16. Muss ich auch einrücken, wenn ich krank bin?

Nein, aber die Einheit (der Verband) muss verständigt werden. Nötig sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Arztbestätigung und eine Krankmeldung.

17. Wird der Einsatz von den verbleibenden Milizübungstagen abgezogen?

Nein.

18. Wieviel bekommt ein Milizsoldat im Einsatz monatlich bezahlt?

Ein Angehöriger der Miliz, der zum Einsatzpräsenzdienst einberufen ist, hat nach dem Heeresgebührengesetz 2001 Anspruch auf

  • Erhöhtes Monatsgeld (ca. 525 Euro),
  • Dienstgradzulage (abhängig vom Dienstgrad, z.B. Gefreiter = 61,41Euro),
  • Pauschalentschädigung (ca. 1.290 Euro) und Ausgleich des Einkommensentgangs (bis maximal ca. 9.695 Euro),
  • Fahrkostenvergütung.

19. Wie erfolgt die Einberufung zum Einsatz?

Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten (z.B. allgemeine Bekanntmachung in Radio und Fernsehen), welche derzeit noch beurteilt werden. Jedenfalls ist aber beabsichtigt, dass Sie einen Einberufungsbefehl erhalten.

20. Ich bin eine Frau mit abgeleistetem Ausbildungsdienst und in der Einsatzorganisation des Bundesheeres beordert. Wenn ich von einer Einberufung betroffen bin und Fragen habe, WER ist für mich zuständig?

In allen Fällen ist für Sie das Heerespersonalamt als Militärbehörde erster Instanz zuständig. Dies betrifft auch Ihr allfälliges Interesse an einer Freiwilligen Waffenübung zur Hilfeleistung. (050201-99 1640).

21. Ich bin Milizsoldat und bei meiner Bekleidung und Ausrüstung treten teilweise Mängel auf, wie kann ich meine Ausrüstungsgegenstände rechtzeitig in Ordnung bringen?

Im Rahmen der Vorverständigung wird über die Regelung dieser Details informiert.

Ein Bekleidungstausch VOR der Einberufung ist derzeit NICHT möglich.

22. Wie kann ich meinen Kommandanten im Einsatz kontaktieren?

Die Erreichbarkeit der wichtigen Stellen im Falle der Einberufung werden mit der Vorinformation bekanntgegeben.

23. Bekomme ich vom Bundesheer weiterhin aktuelle Informationen?

Relevante Informationen für eine bevorstehende Einberufung werden laufend veröffentlicht. (z.B. bundesheer.at, Rundfunk, Fernsehen).

24. Ich bin Milizsoldat und möchte zusätzliche Informationen zu einer bevorstehenden Einberufung. An wen kann ich mich wenden?

An das Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.

25. Ich habe meinen Grundwehrdienst bereits abgeleistet und interessiere mich für eine Freiwilligenmeldung zur Miliz. Wo bekomme ich nähere Informationen?

Eine Erstmeldung als Mannschaftssoldat sieht eine Verpflichtung von 30 Tagen vor. Für die Meldung als Unteroffizier oder Offiziere gibt es andere Regelungen. Details dazu, sowie zu den Vorteilen als Milizsoldat, entnehmen Sie der Rubrik Miliz auf der Webseite http://www.bundesheer.at

Miliz Service Center – E-Mail: milizservice@bmlv.gv.at bzw. +43(0)50201-991670.

Mitglied werden! https://www.milizverband.at/Mitglied-werden/  

MILIZVERBAND ÖSTERREICH

Verein zur Förderung der österreichischen Milizsoldaten und des österreichischen Milizwesens

ZVR 1335300557

Sitz des Vereins: Rossauer Lände 1, A-1090 WIEN

Info: https://www.milizverband.at

Österreich: NQR-Koordinierungsstelle ordnet erste Qualifikationen aus dem Gesundheitsbereich zu

Die Klinische Psychologie und die Gesundheitspsychologie wurden auf Niveau VIII zugeordnet.

Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie sind postgraduelle Ausbildungen und setzen ein Psychologiestudium voraus.

Die Klinische Psychologie umfasst die Untersuchung, Auslegung und Prognose des menschlichen Erlebens und Verhaltens sowie die klinisch-psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen.

Die Gesundheitspsychologie entwickelt gesundheitsfördernde Maßnahmen und Projekte im Zusammenhang mit der Förderung und Erhaltung von Gesundheit einzelner Personen und Gruppen.

Die Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich (NKS) ist die zentrale Verwaltungs-, Koordinations- und Informationsstelle zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) in Österreich.

Bislang waren die Lehre, BMS, BHS, die Meisterabschlussprüfung, der Ingenieur-Neu sowie die akademischen Qualifikationen Bachelor, Master und PhD einem Niveau zugeordnet.

Neben der

auf Niveau VIII wurden auch die Militärunteroffiziersausbildung und die landwirtschaftlichen Fachschulen dem Niveau IV zugeordnet.

Unteroffiziersausbildung des österreichischen Bundesheeres:

Das Aufgabengebiet einer Berufsunteroffizierin oder eines Berufsunteroffiziers ist sehr vielseitig und herausfordernd, verlangt hohe Eigenständigkeit bei der Ausbildung und Führung einer Gruppe von bis zu zwölf Personen im Dienstbetrieb und im militärischen Einsatz.

Die landwirtschaftlichen Fachschulen sind berufsbildende mittlere Schulen, die in der Verantwortung der Bundesländer stehen.

Exemplarisch werden folgende Fachrichtungen im NQR-Register veröffentlicht:

• Fachrichtung Landwirtschaft
• Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
• Fachrichtung Pferdewirtschaft
• Fachrichtung Weinbau
• Fachrichtung Gartenbau
• Fachrichtung Obstbau

Allgemeine Informationen zu den nationalen NQR-Entwicklungen sowie Qualifikationen, die bereits einem Niveau zugeordnet sind, finden Sie auf www.qualifikationsregister.at.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Österreich: die Wissenschaftskommission beim Bundesministerium für Landesverteidigung

Dem österreichischen Bundesheer kommt bei der Bewältigung der zentralen Herausforderungen für die Sicherheit Österreichs eine wesentliche Rolle zu.

Eine enge Zusammenarbeit mit ziviler Wissenschaft und Forschung erhöht dabei die Erfolgsaussichten bei der Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Aufgaben sowie der technologischen Weiterentwicklung für künftige Herausforderungen.

Die Wissenschaftskommission versammelt für Fragen an zivile Wissenschaftsbereiche viele Ansprechpartner, die ein Netzwerk und eine hochkarätige Schnittstelle zwischen dem BMLV/ÖBH und der zivilen Wissenschafts-Community bilden und damit die Dienststellen des Bundesheeres beraten und unterstützen können.

Durch den Wissensaustausch zwischen den ressortinternen und – externen Mitgliedern bei den Veranstaltungen im Rahmen der Wissenschaftskommission profitieren beide Seiten gleichermaßen.

Die Funktionsperiode 2017 bis 2022 fällt in einen Zeitraum, in dem sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene die Verteidigungsforschung einen bedeutenden Stellenwert einnimmt. Dieser Tatsache trägt das Leitthema dieser Funktionsperiode “Verteidigungsforschung – Verteidigung forschen” mit relevanten und zielorientierten wissenschaftlichen Beiträgen aus allen Beiräten der Wissenschaftskommission zur Unterstützung der vielfältigen Aktivitäten des Bundesheeres Rechnung. Auf diese Weise bringt sich die Wissenschaftskommission im Sinne der “Umfassenden Sicherheitsvorsorge” ein und unterstützt das Bundesheer als zentralen Sicherheitsfaktor für Österreich.

Die Aufgaben der Kommission sind:

  • Beratung des Bundesministers in Fragen der unmittelbar und mittelbar ressortrelevanten Wissenschaft und Forschung,
  • Unterstützung des Planungs- und Lehrbedarfes des Ressorts,
  • Nutzbarmachung wissenschaftlicher Expertise für den Bedarf des Ressorts,
  • Herstellung, Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kontakte zu wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere zu den Universitäten, um diese mit Themen der Sicherheit und der Landesverteidigung verstärkt zu befassen.

Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender:

Der Vorsitzende führt die Geschäfte der Kommission.

Er vertritt die Kommission gegenüber dem Bundesminister sowie nach außen. Insbesondere obliegt ihm die Vorbereitung (gemeinsam mit dem Exekutivkomitee), Einladung und Leitung der Sitzungen des Exekutivkomitees sowie der Tagungen und Symposien der Wissenschaftskommission.

Der derzeitige Vorsitzende der Wissenschaftskommission beim BMLV ist Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Dr.h.c.mult. Josef Eberhardsteiner.

Der stellvertretende Vorsitzende ist der Chef des Generalstabes.

Der derzeitige stv. Vorsitzende der Wissenschaftskommission beim BMLV ist daher General Mag. Othmar Commenda.

Exekutivkomitee und Beiräte

Das Exekutivkomitee der Wissenschaftskommission setzt sich zusammen aus dem:

  • Vorsitzenden,
  • Stellvertretenden Vorsitzenden,
  • Vertreter des Kabinetts des Bundesministers,
  • Leiter der Generalstabsdirektion,
  • Leiter der Sektion III,
  • Leiter der Direktion für Sicherheitspolitik,
  • Kommandanten der Landesverteidigungsakademie,
  • Leiter der Gruppe Revision,
  • Leiter der Abteilung Wissenschaft, Forschung und Entwicklung,
  • Vertreter des Sekretariates der Wissenschaftskommission.

Erweitertes Exekutivkomitee

Das erweiterte Exekutivkomitee setzt sich aus dem Exekutivkomitee und den Vorsitzenden der Beiräte zusammen.

Die Aufgaben der Beiräte:

  • Beratung der Forschung durchführenden Stellen des Ressorts bei Planung, Durchführung und Steuerung der ressortinternen sowie -externen Forschung,
  • Einbringen von Vorschlägen für Forschungsvorhaben,
  • Beratung hinsichtlich der Vergabe von ressortexternen Leistungen im Forschungsbereich (Einholung von Expertisen, Einladung von ressortfremden Experten etc.).

Beiratvorsitzende und Stellvertreter

Strategie- und Sicherheitspolitischer Beirat (SSB):

Beiratsvorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Heinz Gärtner
Stv. Vorsitzende: Brigadier Mag. Dr. Walter Feichtinger,
Oberrätin Silvia Angerbauer, MA BA

Sozialwissenschaftlicher Beirat (SoWiB):

Beiratsvorsitzender: Univ.-Prof. Mag. Mag. Dr. Dr. Dr. Martin Voracek
Stv. Vorsitzende: Brigadier Mag. Mag. Dr. Wolfgang Peischel,
Hofrat Mag. Michael Mikas

Militärmedizinischer Beirat (MilMedB):

Beiratsvorsitzender: Prim. Univ.-Prof. Dr.med. Harald Hertz
Stv. Vorsitzende: Oberst Priv.-Doz. Dr.med. Klaus Wolff,
Oberst Prof. Dr.med. Harald Harbich

Wehrtechnisch-Naturwissenschaftlicher Beirat (WTNB):

Beiratsvorsitzender: Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Dr.h.c.mult. Herbert Mang, PhD
Stv. Vorsitzende: Dipl.-Ing. Dr. Birgit Wollein,
Brigadier Dipl.-Ing. Mag. Jörg Freistätter

Wirtschaftswissenschaftlicher Beirat (WWB):

Beiratsvorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Dr. Dr.h.c. Herbert Strunz
Stv. Vorsitzende: Brigadier Prof. Mag. Dr. Dr. Harald Pöcher,
Oberst Mag. (FH) Dr. Matthias Sebera

Militärhistorischer Beirat (MHB):

Beiratsvorsitzender: Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Müller
Stv. Vorsitzende: HR Univ.-Doz. Dr. Erwin A. Schmidl,
Hofrat Mag. Dr. Christian M. Ortner

Geschichte

Die Wissenschaftskommission beim BMLV (WissKomm) wurde 1992 in Folge der Entschließung des Nationalrates zur damaligen österreichischen Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin als eine Kommission gemäß § 8 Bundesministeriengesetz 1986 eingerichtet.

Die Funktionsdauer der Wissenschaftskommission beträgt 5 Jahre.

Die aktuelle Funktionsperiode der Kommission begann am 1. Juli 2017 und endet mit 30. Juni 2022.

Danach ist eine Neubestellung durch den Bundesminister erforderlich.

Für die laufende Funktionsperiode wurden bis dato 183 Mitglieder (davon sind 123 externe und 60 ressortinterne Personen) durch den Bundesminister bestellt.

diese Downloads

  •   25 Jahre im kurzen Überblick: Die Wissenschaftskommission von 1992-2017
  •   Veranstaltungen der Wissenschaftskommission
  •   Geschäftsordnung der Wissenschaftskommission
  •   Informationsfolder der Wissenschaftskommission

finden Sie hier: http://www.bundesheer.at/wissen-forschung/wisskomm/index.shtml

Kontakt

Bundesministerium für Landesverteidigung
Abteilung Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
Sekretariat der Wissenschaftskommission beim BMLV

Oberst Walter Maringer, M.A. MSD
Roßauer Lände 1, 1090 Wien

Tel.: 0043 (0)50201-10-22280
Fax: 0043 (0)50201-10-17040

E-Mail: wisskomm@bmlv.gv.at

Rückfragen und weitere Informationen:

martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Mitglied im Sozialwissenschaftlicher Beirat (SoWiB)

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp