In Deutschland gut etabliert, in Österreich hingegen nahezu unbekannt: das Kontaktstudium. Dabei handelt es sich um ein hochschulrechtlich verankertes Format der wissenschaftlichen Weiterbildung, das gerade für Berufstätige einen attraktiven – und rechtlich abgesicherten – Weg in die akademische Welt eröffnet.
Was ist ein Kontaktstudium?
Das Kontaktstudium ist ein Angebot der wissenschaftlichen Weiterbildung an deutschen Hochschulen. Da Hochschulrecht in Deutschland Landesrecht ist, findet sich die maßgebliche Rechtsgrundlage in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen – für Baden-Württemberg etwa in § 31 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG):
„Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen. Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung. Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen. Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden. Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung. Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen. Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen. Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.“
Das Kontaktstudium ist also kein Studiengang im Sinne des Hochschulrechts – es führt daher auch nicht zu einem akademischen Grad. Es ist aber sehr wohl ein akademisches Format: Die Lehre erfolgt auf Hochschulniveau, die Qualitätsstandards der anbietenden Hochschule gelten, und der erfolgreiche Abschluss wird mit einem Hochschulzertifikat dokumentiert.
Kooperation von Hochschulen mit externen Partnern
Weil das Kontaktstudium privatrechtlich ausgestaltet werden kann und die Hochschulen seine Ausgestaltung selbst regeln, eignet es sich in besonderer Weise für Kooperationen zwischen Hochschulen und externen Bildungspartnern.
Der externe Partner übernimmt dabei typischerweise Organisation, Vermarktung und Teile der Durchführung, während die Hochschule die wissenschaftliche Verantwortung trägt, die Prüfungen abnimmt und das Zertifikat ausstellt. So entstehen praxisnahe, berufsbegleitende Weiterbildungsangebote – häufig in Fernlehre –, die akademische Qualität mit der Flexibilität außerhochschulischer Anbieter verbinden.
ECTS – die Währung des Bologna-Raumes
Der entscheidende Mehrwert: Für die im Kontaktstudium erbrachten und geprüften Studienleistungen können ECTS-Anrechnungspunkte (European Credit Transfer and Accumulation System) vergeben werden. ECTS sind die gemeinsame „Währung“ des Europäischen Hochschulraumes und machen Lernleistungen vergleichbar, dokumentierbar und übertragbar.
Anrechnung auf nachfolgende Bachelor- und Masterstudien
Wer ein Kontaktstudium erfolgreich absolviert hat, kann die dort erworbenen ECTS in einem nachfolgenden Bachelor- oder Masterstudium zur Anrechnung bringen.
Die Anrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, wenn die erworbenen Kompetenzen den zu ersetzenden Studienleistungen nach Inhalt und Niveau im Wesentlichen entsprechen (Gleichwertigkeitsprüfung). Im günstigsten Fall verkürzt sich das Regelstudium dadurch ganz erheblich.
Zwei Dinge sind dabei rechtlich klar auseinanderzuhalten:
- Die Anrechnung ersetzt Studienleistungen, nicht die Zulassung. Die Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das jeweilige Bachelor- oder Masterstudium (z. B. Hochschulzugangsberechtigung bzw. ein erster Studienabschluss für den Master) müssen selbstverständlich erfüllt werden. Das Kontaktstudium verschafft keinen Zugang zum Studium – es erleichtert und verkürzt aber den Weg durch das Studium.
- Ein Rechtsanspruch auf pauschale Anrechnung besteht nicht – die Entscheidung trifft die aufnehmende Hochschule im Einzelfall. Seriös konzipierte Kontaktstudien werden allerdings von vornherein so gestaltet (Module, Workload, Prüfungsformen), dass die Anrechnung im kooperierenden Regelstudium gesichert möglich ist.
Anrechnung auch in Österreich und im gesamten Bologna-Raum
Die Verwertbarkeit endet nicht an der deutschen Grenze. Da ECTS das gemeinsame Leistungspunktesystem des Europäischen Hochschulraumes sind, können in deutschen Kontaktstudien erbrachte und von einer staatlich anerkannten Hochschule zertifizierte Studienleistungen auch in österreichischen Studien – auf Grundlage der Anerkennungsbestimmungen des § 78 Universitätsgesetz 2002 bzw. der entsprechenden Regelungen für Fachhochschulen und Privathochschulen – sowie in Studien anderer Staaten des Bologna-Raumes angerechnet bzw. anerkannt werden. Maßstab ist auch hier die Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen; das Lissabonner Anerkennungsübereinkommen gibt dabei den wohlwollenden Prüfungsmaßstab vor: Anerkannt wird, sofern kein wesentlicher Unterschied nachgewiesen werden kann.
Ein Beispiel aus der Praxis
Wie eine solche Kooperation konkret aussehen kann, zeigen die VIS-Kontaktstudien „Management und Marketing“ und „Betriebswirt“, die Vienna International Studies (VIS) gemeinsam mit der staatlich anerkannten Allensbach Hochschule Konstanz in Fernlehre anbieten: Die in diesen Kontaktstudien erbrachten und geprüften Studienleistungen können im Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre (B.A.) der Allensbach Hochschule – einem Fernstudium mit 13 Vertiefungsrichtungen – angerechnet werden.
Wer also zunächst berufsbegleitend und ohne Immatrikulation ein Kontaktstudium absolviert, hat bei nachfolgendem Einstieg in das Bachelorstudium bereits einen erheblichen Teil des Weges zurückgelegt – und konnte zugleich erproben, ob ein Regelstudium der richtige nächste Schritt ist.
In aller Kürze:
- das Kontaktstudium ist ein rechtlich sauber verankertes, flexibles und international anschlussfähiges Instrument der wissenschaftlichen Weiterbildung,
- auf akademischem Niveau ohne Immatrikulation an einer Hochschule,
- ein Hochschulzertifikat mit ECTS und
- damit ein handfester Baustein für spätere Bachelor- und Masterstudien in Deutschland, Österreich und dem gesamten Bologna-Raum.
- Für Berufstätige, die den Einstieg in ein Regelstudium erst erproben oder sich Studienzeit „vorarbeiten“ möchten, gibt es kaum ein besser geeignetes Format.
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