Das Register für Gesundheitsberufe kommt – die Masseure fehlen darin!

In 14 Ländern der Europäischen Union ist es bereits eingeführt.
Nun kommt es auch in Österreich.
Das Gesetz zur Einrichtung eines zentral öffentlich zugänglichen Registers für Gesundheitsberufe wurde am 16. Juni 2015 im Ministerrat beschlossen.

Das Gesundheitsberufe-Register wird online zur Verfügung stehen.
Es wird bei der Bundesarbeitskammer eingerichtet.
Angehörige der betroffenen Berufsgruppen können sich nach Vorlage der erforderlichen Nachweise eintragen lassen.
Im Register sind Namenslisten samt Ausbildung angeführt.
Die Registrierung soll im Sommer 2016 beginnen.
http://www.bmg.gv.at/home/Startseite/aktuelle_Meldungen/Ministerrat_beschliesst_Register_fuer_Gesundheitsberufe

Über 100.000 PflegerInnen, PhysiotherapeutInnen, LogopädInnen und andere betroffene Berufsgruppen sollen dadurch aufgewertet werden, indem ihre Qualifikationen, Spezialisierungen und Weiterbildungen öffentlich einsehbar sind.

Vor allem freiberuflich Tätige sollen davon profitieren. Sind sie registriert, könnte sie der Zugang zu ELGA in ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann man die Zeugnisse künftig zuhause lassen, ein Blick ins Register für Gesundheitsberufe genügt.

Das Register umfasst Berufsgruppen der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Angehörige der Medizinisch-Technischen-Dienste:
• Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
• Diätologinnen und Diätologen
• Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
• biomedizinische Analytikerinnen und biomedizinische Analytiker
• Logopädinnen und Logopäden
• Radiologie-Technologinnen und Radiologie-Technologen
• Orthoptistinnen und Orthopisten

Der Schönheitsfehler dabei, die Masseur-Berufe fehlen!

Aus meiner Sicht hätte man die Berufe Medizinscher Masseur und Heilmasseur – geregelt im Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) in dieses Register mit aufnehmen müssen.

Die Vorteile des neuen Registers sind Patientensicherheit und Konsumentenschutz:
Das neue Register für Gesundheitsberufe ist sowohl für die erfassten Berufsgruppen als auch für Betroffene von Vorteil.
Ziel ist, die erworbenen Qualifikationen im Gesundheitsbereich aufzuwerten und mehr Patientensicherheit zu gewährleisten.

Damit steigt das Niveau des Gesundheitsschutzes – die AK zählt auf:

Vorteile für Berufsangehörige:

• Ihr Beruf wird aufgewertet: Nur, wer die entsprechenden Qualifikationen hat, wird ins Register aufgenommen. Mit Ihren bestätigten Ausbildungen und Spezialisierungen können Sie bei Patientinnen und Patienten punkten.
• Arbeitsplatzwechsel leicht gemacht: Sie ersparen sich das mühevolle Zusammentragen von Zeugnissen und Ihre zukünftigen Arbeitgeber können auf Ihre im Register ausgewiese Qualifikation und Eignung vertrauen.
• Zugangsberechtigungen: Wenn Sie registriert sind, könnte Sie z. B. der Zugang zu ELGA in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
• Berufsausweis: Sie erhalten einen offiziellen Berufsausweis, um jederzeit Ihre Qualifikation nachweisen zu können.

Vorteile für Betroffene bzw. Patientinnen und Patienten:

• Qualitätssicherung und Transparenz: Sie können überprüfen, ob die angegebene Ausbildung tatsächlich absolviert wurde und der Berufsberechtigte regelmäßig Fortbildungen besucht hat. Insbesondere im freiberuflichen Bereich sind Sie so abgesichert.

Überlebenswert aus Sicht der Österreichischen Plattform gesundheitsbezogener Berufe (OGB) ist daher auch die Errichtung eines freiwilligen Registers der „gesundheitsbezogenen Berufe“.

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