Physiotherapie soll es ab dem kommenden Jahr auf Krankenschein geben – und zwar nicht nur in den Vertragsinstituten und den Gesundheitszentren der Gesundheitskasse, sondern erstmals auch bei niedergelassenen Physiotherapeuten.
Physiotherapie ist die Arbeit mit Bewegung und umfasst physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie sowie begleitende Maßnahmen der physikalischen Therapie
Der Fokus der Physiotherapie liegt auf der Entwicklung und den Funktionsweisen des Bewegungssystems sowie auf dem Wechselspiel von Sensorik und Motorik.
Physiotherapie wird in der Prävention, Therapie, Rehabilitation sowie in Palliative Care und Hospizwesen angewendet. Das Arbeitsfeld der PhysiotherapeutInnen umfasst praktisch alle medizinischen Fachbereiche.
Physiotherapeutinnen und -therapeuten arbeiten in ihrer Praxis freiberuflich und stellen eine Rechnung, die der Patient bzw. die Patientin bezahlt. Dieser reicht die Rechnung anschließend bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ein und erhält innerhalb mehrerer Wochen einen fixen Satz in Höhe von 33,43 Euro pro Therapiestunde zurück.
Ab 2022 soll das zum Teil anders werden, denn mehr als 300 Physiotherapeutinnen und -therapeuten in Österreich erhalten dann einen Kassenvertrag.
Behandlung in diesem Falle kostenlos!
Bei Therapeuten mit Kassenvertrag kostet die Behandlung nichts, sie wird wie bei einem Kassenarzt direkt mit der ÖGK abgerechnet. Bei allen anderen niedergelassenen Physiotherapeutinnen und -therapeuten bleiben die Abläufe gleich wie bisher, es ändert sich aber der Kostenzuschuss der ÖGK. Physiotherapeuten ohne Kassenvertrag werden dann wie Wahlärzte behandelt und stellen Rechnungen, der Patient erhält 80 Prozent der Kosten zurück.
Für eine Stunde sind das im Schnitt 48 Euro, denn auch der Stundensatz wurde neu verhandelt: Er liegt ab 1. Jänner bei 60 Euro. Der Tarif und der Kostenzuschuss der ÖGK werden aber nicht fixiert, sondern valorisiert, also jährlich erhöht. Wie bisher benötigt man eine Verordnung der behandelnden Ärztin bzw. des Arztes. Die Bewilligungspflicht, die derzeit wegen der Pandemie bis Ende des Jahres gänzlich ausgesetzt ist, wird für Kassen-Therapeuten auch künftig wegfallen. Für freiberufliche Physiotherapeuten tritt die Bewilligungspflicht ab 1. Jänner wieder in Kraft.
Über viele Jahre hinweg wurden immer wieder Gespräche zwischen den Sozialpartnern geführt, im Sommer 2021 ist nun der Abschluss eines überarbeiteten und damit zeitgemäßen Rahmenkollektivvertrags sowie einer neuen Lohnordnung für ArbeiterInnen zwischen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sowie der Gewerkschaft VIDA erfolgt.
Der neue Rahmenkollektivvertrag und die neue Lohnordnung für ArbeiterInnen gelten ab 1.10.2021.
Vertiefung der Ausbildung zu Themen wie Ernährung, dekorative Kosmetik, Haushalt – Chemie, berufsbezogenes Englisch, Digitalisierung,den Kompetenzen insb. zu Verkauf und Beratung von Arzneimitteln und Chemikalien oder Waren in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Bestellabwicklung, Umgang mit verschiedenen Kundensituationen, Marketing und E-Commerce, Bedarfsermittlung und -bestellung sowie (digitaler) Administration.
Das neue Berufsbild beinhält eine – für den EQR wichtige – Kompetenzorientierung, wichtige Elemente der Digitalisierung und eine noch stärkere Ausrichtung auf den Bereich der Gesundheitsvorsorge.
Fachlich sind die Themen Ernährung, dekorative Kosmetik, Haushalt-Chemie, berufsbezogenes Englisch, Verkaufsgespräche und Digitalisierung besser in das Berufsbild integriert.
So heißt es im 4. Kompetenzbereich: Verkauf und Beratung beispielsweise:
„Kunden und Kundinnen auf Grundlage seines/ihres fachlichen KnowHows (drogistische Fachkunde, Gesundheit, Ernährung und Kosmetik, Arzneimittel und Chemikalien) im persönlichen Gespräch, schriftlich oder mit digitalen Medien beraten“
oder auch
„Kunden und Kundinnen über Waren zur Gesundheitsvorsorge, Lebensmittel für die gesunde Ernährung und für spezielle Gruppen sowie Nahrungsergänzungsmittel beraten und dabei einschlägige Vorschriften (zB Health Claims VO) einhalten.“
Damit tut sich für mich eine spannende berufsrechtliche Fragestellung auf – wie grenzen sich künftig die Drogisten mit dem neuen Berufsbild in Ernährungsfragen innerhalb der Beratung von Kunden und Kundinnen vom Berufsbild der Ernährungsberater ab?
The IHM International (Institute for technology-based education in Health, Management and Social Services International) was founded in 2012 as collaborative partnership in Austria.
We formed as a non-profit association in accordance with the Austrian Chinese research cooperation.
The purpose of our association is to develop, distribute and support educational programs with focus on the fields of health, management and social services.
We are active worldwide with our training programs and we already have or are planning to prepare new training projects in the wound and lymphatic area in Malaysia, Russia, India, Turkey and SE Asia.
Our aim is to deliver the highest quality of education in health, management and social services with global coverage and up-to-date technologies.
For more information contact us or check out our webpage: https://ihm.ac.at/
Die SARS Cov-2 Pandemie führte und führt seit März 2020 zu nachhaltigen und teilweise dramatischen sozioökonomischen Auswirkungen auf Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft.
Restriktive Einschränkungen (restrictive measures) wurden und werden in den EU-Mitgliedsstaaten (vor allem in Mittel- und Westeuropa, u.a. in Österreich) im weltweiten Vergleich besonders konsequent umgesetzt: die ökonomischen, sozialen und politischen Auswirkungen der Umsatzverluste durch die Pandemie sind in tourismusintensiven Ländern erheblich.
Die Öffnung von Hotellerie und Gastronomie kann zu einem Anstieg der Infektionen führen.
Diesen nach Möglichkeit zu beschränken ist das gemeinsame Ziel der Bevölkerung und der Regierung, der Wirtschaft vor allem in dienstleistungsintensiven Sektoren und ihrer Beschäftigten.
Die Einführung qualifizierter und effizienter Hygienekonzepte mit begleitender Kontrolle – mit dem Ziel niederschwelliger Information und Bewusstseinsbildung auf möglichst breiter Basis – kann dazu effektiv betragen.
Diese Hygienekonzepte sollen die Sicherheitsbedürfnisse von Gästen und MitarbeiterInnen ansprechen und zur Eindämmung der Pandemie beitragen
Die SFU entwickelt branchenspezifische Sicherheitsstandards basierendes auf international anerkannten Standards, die AUVAführt die Prüfung und Kontrolle der Umsetzung der Hygienemaßnahmen in den Betrieben durch.
Die VIS als Ausbildungspartner der SFU zeichnet sich als Experte für online Trainings und e-learning aus.
Verwendet werden:
Hygieneleitfaden für Beherbergungsbetriebe durch ExpertInnen
Schulungsmaterial Rotes Kreuz, Industrie & Universität
In einem spezifischen praxisorientierten Leitfaden werden die gesetzlichen Vorgaben konkret in die Praxis übersetzt.
Der Leitfaden liefert spezifische Fachinformationen in Bezug auf MitarbeiterInnen-Information und MitarbeiterInnen-Schulungen, welche eine wirkungsvolle Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie in Österreich bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage durch mehr Sicherheit darstellt.
Corona Beauftragte/r: Jeder Betrieb bestimmt eine/n Hygiene/Corona Beauftragte/n, der vor Ort die geforderten Hygiene-, Reinigungs- und Test Maßnahmen begleitet.
Mitarbeiter Schulung: Jede/r Mitarbeiter/in wird in den Hygiene Maßnahmen geschult.
Diese Schulung, soweit noch nicht erfolgt, wird online durch das Rote Kreuz durchgeführt und kann in 2 Stunden durchgeführt werden.
Gast Check in Bedingungen: Check in – nur mit aktuellem negativem Corona Test (Apotheke), Kontrolle alle 2 Tage (Mo, Mi, Fr) klare Corona Information und Verhaltensmaßnahmen für den Gast (Informationsblatt, Homepage des Hotels, Gastronomiebetrieb etc.).
Anmeldung und Ablauf:
VIS informiert die Hotels über Ablauf, Dauer, etc.
Das Hotel füllt den von SFU/AUVA zur Verfügung gestellten elektronischen Fragebogen aus (Mitarbeiter, Größe, angebotene Leistungen, Zimmer…)
SFU und AUVA stellen die Schulungsunterlagen nach diesen Informationen im Modulsystem zur Verfügung
Corona Beauftragte und Ersthelfer legen eine Prüfungbei der AUVA ab (Online)
…
Im Anschluss ist eine Zertifizierung des Hotels als „Safe, Secured and Certified Hotel“ möglich!
Zertifizierung:
Voraussetzung für die Zertifizierung des Betriebes ist der Corona Beauftragte, die nachweisliche Schulung der Mitarbeiter, die Berücksichtigung der Aufnahme von Hotelgästen nur mit negativem Corona Apotheken Test und die tägliche Berücksichtigung der Hygiene Standards (Verhalten, Reinigung, Desinfektion, Tests, etc.).
Das Ziel der Zertifizierung ist, den eigenen Mitarbeitern und den Gästen die Wichtigkeit aller angeführten Maßnahmen aufzuzeigen und damit den Nachweis der Durchführung und die höchstmögliche Sicherheit für Personal und Gäste zu erreichen.
Die AUVA führt die Prüfung und Kontrolle der Umsetzung der Hygienemaßnahmen in den Betrieben durch.
Kontrollen ohne wesentliche Beanstandungen sind die Voraussetzung für den Bestand der Zertifizierung.
Damit begleiten die SFU und die AUVAden reibungslosen Ablauf in den Betrieben und können damit sowohl den handelnden Betrieben als auch der Politik einen Standard vermitteln, bei dem eine Übertragung bzw. die Gefahr von Clustern praktisch auf ein Minimum reduziert werden kann.
Bis sich die Gesetzeslage ändert, ist die Grundvoraussetzung für das Funktionieren der negativ getestete Mitarbeiter (Personal) und der negativ getestete Gast.
Die Industrie hat detaillierte Handlungsanleitungen zu Hygienemaßnahmen in öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichen im Sektor Hotellerie und Gastronomie erarbeitet.
Wesentliche für Hygienekonzepte relevante Bereiche
Diese strukturierte und kontrollierte Durchführung der Hygiene Konzepte mit klaren Regeln für Mitarbeiter und Gäste bietet eine Chance:
Sicherheitsstandards noch weiter zu heben,
Risiken von Infektionen mit gesundheitlichen Konsequenzen für Mitarbeiter und Gäste und wirtschaftliche für den Betrieb und im Fall eines herausragenden Leitbetriebs auch für den Standort (Imageschaden) weiter zu senken und
damit einen nachhaltigen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie und zur Erholung von den pandemiebedingten wirtschaftlichen Folgeschäden zu leisten.
Dabei berücksichtigen die Betriebe im Voraus nicht nur die Hygiene Vorschriften, sondern testen sich Mitarbeiter und Gäste regelmäßig.
Dieses umfangreiche Konzept kann auch für die Gastronomie umgesetzt werden.
Informationen, Rückfragen zum weiteren VIS Ausbildungs- und Studienangebot, aber auch Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com
4 Prozent der Weltbevölkerung leiden an chronischen Wunden oder Wundheilungsstörungen.
Eine der Ursachen ist der Mangel an gut ausgebildetem Fachpersonal. In Malaysia soll sich das nun ändern.
CHRONISCHE WUNDEN UND Wundheilungsstörungen sind weit verbreitet. Knapp 30 Millionen Menschen weltweit sind davon betroffen. Ursachen sind mangelnde Expertise in Hygiene und modernen Therapiemethoden sowie die fehlende Dokumentation der Heilverfahren und des Heilungsprozesses. Auch die inadäquate Behandlung von Grunderkrankungen wie Diabetes oder Venenleiden zählt dazu.
Expertise aufbauen:
In Entwicklungs- und Schwellenländern ist das Risiko besonders hoch. Allein in Malaysia leben rund 1,5 Millionen Betroffene. Lohmann & Rauscher(L&R), international führendes Unternehmen für Medizinprodukte und Hygieneartikel, hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die lokalen Ausbildungsstrukturen und das Fachwissen in Wundversorgungs-Management zu stärken.
„Als Anbieter von Medizinprodukten wollen wir die soziale Wirkung entlang unserer Wertschöpfungskette fördern. Dank unserer Partner und der Unterstützung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit können wir in Malaysia Ausbildungsprogramme aufbauen“, so Georg Votava, Leiter International Affairs bei L&R.
Europa als Vorbild:
Konkret sollen ein Diplomlehrgang für medizinische Fachkräfte und ein Grundkurs für Pflegepersonal nach europäischem Vorbild entwickelt werden. Dabei arbeiten österreichische und malaysische Expertinnen und Experten eng zusammen. Der Grundkurs hat bereits die erste Hürde genommen: Er ist akkreditiert und startet dank E-Learning-Modulen im Juni.
Der „Bundesverband der Heilmasseure und Med. Masseure Österreichs (BHÖ)“ wurde im Jahr 2002 gegründet um die Interessen des Berufsstandes zu wahren und zu vertreten.
Das Traumazentrum Wien der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) – vielen Wiener*innen auch noch als Unfallkrankenhaus Meidling bekannt – trägt ab sofort die Zusatzbezeichnung „Fakultätsklinikum der Sigmund Freud PrivatUniversität“.
Mit dieser Bezeichnungsänderung wird die umfassende Lehr- und Forschungskooperation zwischen der AUVA und der SFU nun auch nach außen dargestellt. Sowohl die Studierenden der SFU als auch die Patient*innen profitieren von der Zusammenarbeit in so vielfältigen Bereichen wie Handchirurgie, Zahntraumata, intensivmedizinische Rehabilitation, muskuloskelettale Erkrankungen, Osteoporose, Schock und Sepsis, Stoßwellentherapie oder Tissue Engineering.
Da auch im Bereich Psyche und Trauma geforscht und gelehrt wird, sind neben der Fakultät für Medizin auch die Fakultäten für Psychologie und Psychotherapiewissenschaft eingebunden.
Eine wichtige Organisation feiert heuer ihren 20sten Geburtstag und ist die Förderung des Umweltschutzes wichtiger denn je:
Der Deutsche Expertenrat für Umwelttechnik und Infrastruktur (dex) wurde 2001 als Zusammenschluss von zahlreichen namhaften Universitätsprofessoren des deutschsprachigen Raums sowie Vertretern der Industrie gegründet. Er ist seither in der Förderung des Umweltschutzes weltweit tätig.
Die Aufgaben des dex liegen einerseits in der Erstellung von Grundlagenstudien, insbesondere für Projekte in Schwellenländern, bei denen geeignete Technologien zum Einsatz kommen können.
Zweiter wichtiger Grundstein des dex ist die Förderung des Wissensaustausches zwischen internationalen „Young Water Professionals“ in verschiedenen Spezialgebieten der Trink- und Abwassertechnik. Hierzu wird seit 2009 jährlich die einwöchige dex Summer School bei den verschiedensten fördernden Mitgliedern des dex veranstaltet. Der Verein soll hierdurch eine Disskussionsplattform und ein Forum für den Informationsaustausch im Wasserbereich darstellen.
Summer schools des dex fanden auch schon in Kooperation mit der VTA-Gruppe in Oberösterreich statt.
Weitere Informationen zum dex können Sie hier der Vereinssatzung entnehmen.
Wien kann ich mich als Resilienztrainerin oder als Mentaltrainerin selbständig machen?
Antwort:
Selbständig machen kann man sich in einem solchen Bereich in der Regel auf zweierlei Art:
– Selbständig mit Gewerbeschein (in diesem Falle wäre zu prüfen, ob es sich um ein freies oder rein reglementiertes Gewerbe handelt) oder
– ohne Gewerbeschein als neue Selbständige
Alles was mit Training zusammen hängt ist Unterricht und als solcher von Anmeldung als Gewerbe ausgenommen.
Selbstständige TrainerInnen gelten als neue Selbstständige – die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen unterliegt nicht der Gewerbeordnung!
Die Durchführung von Unterricht, Seminaren, Vorträgen, Workshops, Lehrveranstaltungen udgl. unterliegt nicht der Gewerbeordnung.
Ob die Zielgruppe Kinder oder Erwachsene sind, eine Gruppe von Personen oder ein Einzelner unterrichtet wird, ist für die Qualifizierung als ausgenommene Tätigkeit unerheblich.
Der Unterschied zwischen Seminaren als von der Gewerbeordnung ausgenommene Unterrichtstätigkeit und persönlicher Beratung als gewerbliche Tätigkeit ist fließend. Wenn aufgrund eines bereits vorgegebenen Schulungskonzeptes allgemeine und fachliche Lehrinhalte vermittelt werden, wie z.B. Kommunikationstraining, Bewerbungstraining, Verkaufstechniken, Aufbau von Organisationsstrukturen, Instrumente der Mitarbeiterführung, etc. liegt eine Unterrichtstätigkeit vor. Im Rahmen der Unterrichtstätigkeit ist auch eine individuelle Anpassung der Lehrinhalte nach Kundenwunsch aus vorhandenen Modulen möglich. Werden hingegen durch Analyse der „Ist-Situation“ Defizite ausgelotet und auf den individuellen Fall zugeschnittene Wissensinhalte mit einer Anleitung zu deren Umsetzung vermittelt, liegt bereits eine gewerbliche Beratungstätigkeit vor. Welchem Gewerbe diese Beratungstätigkeit zuzuordnen ist, hängt vom ihrem Inhalt ab; in Frage kommen etwa die Gewerbe „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“, „Lebens- und Sozialberatung“, „ Werbeagentur“, „PR Berater“.
In der Praxis wird von selbständigen Trainern immer wieder die Anmeldung des freien Gewerbes „Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)“ verlangt. Diese Berechtigung geht aber am Kern der Tätigkeit vorbei, denn sie deckt nur die sekretariatsmäßige Organisation eines Seminares für den Veranstalter ab, z.B. Koordination der Trainer, Versenden von Teilnahmebestätigungen, Austeilen von Schulungsunterlagen, technischer Support vor Ort.
Selbständige Trainer sind als „Neue Selbständige“ bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen versichert. Das ist auch die zuständige Stelle für die Ausstellung der NeuFöG Bestätigung.
Das heißt, man kann/muss Training nicht als Gewerbe anmelden. Also gibt es auch keine freien Gewerbe für Mental- oder Resilienztraining,
Diese Form des Trainings wird so hin in Form des Unterrichts im Rahmen der neuen selbständigen Tätigkeit ausgeübt:
Neue Selbstständige sind Unternehmer. Sie haben Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Neue Selbstständige sind keine Dienstnehmer. Auch keine freien Dienstnehmer. Sie sind auch keine Gewerbetreibenden.
Den Namen Neue Selbstständige gibt es nur im Sozial-Versicherungs-Recht.
Die Neuen Selbstständigen haben eine Pflicht-Versicherung. Dazu gehört
Pensions-Versicherung
Kranken-Versicherung
Unfall-Versicherung
Selbstständigen-Vorsorge. Selbstständigen-Vorsorge ist eine Alters-Sicherung für Selbstständige. Die Alters-Sicherung heißt auch Abfertigung Neu.
Welche Berufe zählen zu den Neuen Selbstständigen?
Neue Selbstständige sind Personen, die zu keiner anderen Berufs-Gruppe gehören
Selbstständige, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind. Das sind zum Beispiel:
Vortragende
Künstler
Sach-Verständige
Aufsichtsräte
Journalisten
Schriftsteller
Selbstständige in Gesundheits-Berufen (z.B. Krankenpfleger, Hebammen)
Freie Dienstnehmer, wenn sie fast nur eigene Betriebs-Mittel nutzen.
Personen mit Werk-Verträgen, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer sind. Bei Werk-Verträgen hat man eine Leistung vereinbart. Das kann ein Werk sein, aber auch eine Dienstleistung.
Erwerbstätige Kommanditisten, wenn sie nicht in der eigenen Kommandit-Gesellschaft (kurz: KG) arbeiten.
Personen, die ohne Gewerbe-Berechtigung selbstständig arbeiten. Das ist nicht erlaubt. Der gesetzliche Name dafür ist unbefugte Gewerbe-Ausübung.
Persönlich haftende Gesellschafter von Personen-Gesellschaften. Das kann eine offene Gesellschaft sein (kurz: OG). Das kann auch eine Kommandit-Gesellschaft sein (kurz: KG).
Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, wenn sie nicht als Arbeitnehmer versichert sind. Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Wann beginnt die Pflicht-Versicherung für Neue Selbstständige?
Die Pflicht zur Versicherung beginnt mit dem ersten Tag der Arbeit als Neue Selbstständige.
Für die Anmeldung als Neuer Selbstständiger bei der Sozial-Versicherung der gewerblichen Wirtschaft hat man 1 Monat Zeit.
Die Versicherung endet immer am letzten Tag von dem Monat, in dem man die betriebliche Tätigkeit beendet.
Wird die betriebliche Tätigkeit beendet, muss man sich bei der Sozial-Versicherung wieder abmelden. Dafür hat man 1 Monat Zeit.
Wird eine Meldung nicht rechtzeitig gemacht, gilt die Pflicht zur Versicherung für das ganze Jahr. Dann muss man beweisen, dass man später mit der beruflichen Tätigkeit begonnen hat. Das gilt auch bei einem früheren Ende der beruflichen Tätigkeit.
Ab wann muss man sich als Neuer Selbstständiger versichern?
Die Pflicht zur Versicherung gilt, wenn man mehr als 5.527,92 Euro im Jahr als Selbstständiger verdient.
5.527,92 Euro sind auch der kleinste Wert für die Berechnung der Sozial-Versicherungs-Beiträge.
Wichtig! Das Einkommen steht im Einkommen-Steuer-Bescheid. Wenn man mehr als 5.527,92 Euro verdient hat, muss man das der Sozial-Versicherung melden. Dafür hat man 8 Wochen Zeit. Wenn man keine Meldung macht, muss man 9,3 % Straf-Zuschlag bezahlen.
Tipp! Neue Selbstständige können der Sozial-Versicherung melden, dass sie über die Versicherungs-Grenze kommen werden. Das macht man mit einer Überschreitungs-Erklärung. Dann ist der Neue Selbstständige pflicht-versichert.
Ist das Einkommen weniger als die Versicherungs-Grenze von 5.527,92 Euro, gilt die Pflicht zur Versicherung trotzdem.
Die Pflicht zur Versicherung gilt, bis man einen Wider-Ruf der Erklärung macht. Wider-Ruf bedeutet, man nimmt eine Erklärung zurück.
Die Pflicht-Versicherung kann auch nur für die Kranken-Versicherung gemacht werden. Dann ist auch die Unfall-Versicherung Pflicht.
Wie viel kosten die Versicherungen?
Die Unfall-Versicherung kostet 10,09 Euro im Monat.
Die Kranken-Versicherung ist 6,8 % der Beitrags-Grundlage.
Die Pensions-Versicherung ist 18,5 % der Beitrags-Grundlage.
Die Selbstständigen-Vorsorge ist 1,53 % der Beitrags-Grundlage. Die Selbstständigen-Vorsorge ist die Abfertigung für Selbstständige.
Die Beitrags-Grundlage sind die Einkünfte aus dem Gewerbe-Betrieb. Oder die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Das findet man im Einkommen-Steuer-Bescheid. Zu den Einkünften werden noch die Versicherungs-Beiträge des Jahres dazu gerechnet.
Während des Jahres bezahlt man voraussichtliche Versicherungs-Beiträge. Die voraussichtlichen Beiträge werden vom Einkommen-Steuer-Bescheid von vor 3 Jahren ausgerechnet.
Wenn es den neuen Einkommen-Steuer-Bescheid gibt, werden die richtigen Versicherungs-Beträge berechnet. Dann muss man Sozial-Versicherungs-Beiträge nachzahlen. Oder bekommt von der Sozial-Versicherung Geld zurück.
Die Beitrags-Grundlage pro Monat ist höchstens 6.090 Euro. Ist das Einkommen mehr als 6.265 Euro, muss man trotzdem nicht mehr bezahlen.
Wer zahlt keine Pensions-Versicherung?
Wenn man am 1. Jänner 1998 schon 55 Jahre alt war, muss man keine Beiträge für die Pensions-Versicherung bezahlen.
Rückfragen, weitere Informationen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen: vis@viennastudies.com