doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)
In Fernlehre – zur wissenschaflichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse – ECTS – qualitätsgesichert – geeignet für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit – Studium auf Probe
Wir informieren ausführlich und beantworten gerne Ihre Fragen. Donnerstag, 25.11.2021 🕕 18:00 Uhr 📍 Whereby meeting (wir schicken Ihnen gerne den Link zu) Vortrag: Dr. Dr. Martin Stieger Anmeldung: Schreiben Sie uns ein Email anvis@viennastudies.com oder buchen Sie direkt in unserem Kalender –> zum Kalender Wissenswertes zum Thema Kontaktstudium: Was ist ein Kontaktstudium? Sie absolvieren eine in sich geschlossene Ausbildung Management und Marketing in 12 Modulen. Mehr erfahren
Studium auf Probe Wer sich nicht sicher ist, ob er/sie studieren möchte, kann mit dem Kontaktstudium beginnen und sich dieses dann auf ein Regelstudium anrechnen lassen.
Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden und schreibe ich dazu auch immer wieder kurze Blogbeiträge.
Allgemein bekannt ist die Fortbildungsverpflichtungen der Ärzte (§ 49 ÄrzteG), schon weniger bekannt, dass auch anderen Freien Berufen (z.B. Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhändern, …..) und Gewerbetreibenden wie Immobilienmaklern, Lebens- und Sozialberatern, Masseuren, …… natürlich auch Mediatoren und Supervisoren ….. die berufliche Fortbildung (selbst) auferlegt oder gesetzlich verordnet wurde.
Grundlage für die Fortbildung können dabei
– Richtlinien des freiwilligen Berufsverbandes (wie bei den SupervisorInnen), – Standesregeln (wie bei den Immobilienmaklern), – eine Verordnung (wie bei den Lebens- und Sozialberatern) oder – das Gesetz (wie bei den Masseuren und Mediatoren)
sein.
Daher ist wenig verwunderlich, dass diese Fortbildungsverpflichtung für nahezu jeden Beruf völlig unterschiedlich geregelt wird.
Einige Beispiele dafür, welche Einheiten oder Stunden in wie vielen Jahren nachgewiesen werden müssen:
Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
Die aktuelle Regelung verpflichtet Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste zur Fortbildung im Umfang von mindestens 60 Stunden (á 60 Minuten) innerhalb von fünf Jahren.
Bilanzbuchhalter und Personalverrechner:
Das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 schreibt für die bestellten Berufsberechtigten den Nachweis jährlicher Fortbildung im Mindestausmaß von 30 Lehreinheiten für Bilanzbuchhalter und von je 15 Lehreinheiten für Buchhalter und Personalverrechner vor. Eine Lehreinheit hat die Mindestdauer von 45 Minuten.
Hebammen:
Zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und zur Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Hebammenkunde sowie der medizinischen Wissenschaft sind Personen, die zur Ausübung des Hebammenberufes berechtigt sind, verpflichtet, in Abständen von fünf Jahren Fortbildungskurse im Ausmaß von fünf Tagen zu besuchen. Der Besuch eines Fortbildungskurses ist weiters nach einer mehr als zweijährigen Berufsunterbrechung verpflichtend.
Immobilienmakler:
Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn Sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler nachweisen.
Immobilienmakler sorgen dafür, dass ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter, im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die nicht die fachliche Befähigung zum Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann erfolgreich abgeschlossen haben, binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der ON-Regel 43001 –1(Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die vorgesehene Zertifizierungsprüfungen ablegen. Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich fortzubilden.
Lebens- und Sozialberater:
Um eine entsprechende Berufsausübung zu gewährleisten, haben die Lebens- und Sozialberater regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen in der Mindestdauer von 16 Stunden jährlich zu besuchen und sich regelmäßig einer Einzel- und Gruppensupervision bei einer Person zu unterziehen, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 der Lebens- und SozialberaterInnen-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. II Nr. 221/1998, erfüllt.
Mediatoren:
Der Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen.
Medizinische- und Heilmasseure:
Gemäß Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) wird den Medizinischen- und Heilmasseuren eine Fortbildungsverpflichtung aufgetragen: Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.
Psychologen:
Nach absolvierter Ausbildung und Eintragung in die jeweilige Berufsliste der Klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie ist die selbständige Ausübung des psychologischen Berufes im Gesundheitswesen nach bestem Wissen und Gewissen unter besonderer Beachtung der aktuellen Entwicklung und Erkenntnisse der psychologischen sowie anderer berufsrelevanter Wissenschaften und durch Inanspruchnahme von Supervision sowie durch den regelmäßigen Besuch von in- oder auch ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten und hat im Ausmaß von zumindest 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren zu entsprechen.
Rechtsanwälte:
Jeder Rechtsanwalt ist in Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung verpflichtet, seine zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse zu erhalten und zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. Die Fortbildungsverpflichtung besteht im Umfang von mindestens 36 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von 3 Kalenderjahren.
Supervisoren:
Ethische Richtlinien für SupervisorInnen der ÖVS (Österreichische Vereinigung für Supervision): Eine jährliche Fortbildung von 2 bis 6 Tagen ist empfohlen (Austausch zwischen FachkollegInnen/Intervision, Fachtage, Weiterbildung in angrenzender Profession, Fachliteratur, …).
Vermögensberater:
Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ist mit 2019 die Weiterbildungsverpflichtung auf alle Tätigkeiten der Gewerblichen Vermögensberatung erweitert worden und umfasst jetzt 20 Stunden pro Jahr. Die Berufsangehörigen müssen daher gemäß § 136a Abs 6 GewO 1994 Schulungen zu den Themenbereichen Berufsrecht, Finanzierungen, Lebens- und Unfallversicherungen, Veranlagungen und Wertpapiere absolvieren.
Wertpapiervermittler (WPV)
Wertpapiervermittler sind nach § 136c GewO zur Weiterbildung verpflichtet. Die Weiterbildungspflicht beträgt 40 Stunden innerhalb von drei Jahren.
Wirtschaftstreuhänder:
Von den innerhalb von drei Jahren zu absolvierenden 120 Stunden (eine Stunde hat mindestens 45 Minuten) sind zumindest 60 Stunden in den Fachgebieten gemäß § 22 Abs. 3 und Abs. 6 WTBG 2017 zu absolvieren.
ZiviltechnikerInnen:
Das geltende ZTG legt lediglich fest, dass sich ZiviltechnikerInnen „laufend“ fortzubilden haben.
Wichtig ist, dass Sie als Angehörige/r eines qualifizierten Berufes dieser Fortbildungsverpflichtung gerecht werden und dabei auch wissen, dass Sie diese mit Hilfe des VIS-Netzwerkes auch auf höchstem Niveau absolvieren können.
Mo, Di, Mi, nach Vereinbarung, Do – Fr 11 – 19 Uhr, Sa 11 – 18 Uhr
Terminvereinbarung unter 0676 468 18 96 oder amart@amart.at
Die Eröffnung der Ausstellung von Hermann Staudinger wird in ein soft opening umgewandelt, damit kann die Ausstellung auch ohne PCR-Test besucht werden.
Es sollten sich daher nie mehr als 25 Besucher gleichzeitig in der Galerie aufhalten. Deshalb ersucht der Künstler darum, auch schon ab 15 Uhr vorbeizukommen, um den Abend etwas zu entlasten.
Der Künstler ist beim opening von 15 bis 21 Uhr anwesend.
Die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes[1], wurden wie folgt geändert:
„§ 54. (1) Jeder Rechtsanwalt ist in Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung gemäß § 10 Abs 6 RAO verpflichtet, seine zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse zu erhalten und zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten.
(2) Die Fortbildungsverpflichtung besteht im Umfang von mindestens 36 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von 3 Kalenderjahren. Sie hat durch die Teilnahme an facheinschlägigen Fortbildungsveranstaltungen (weltweit, sowohl in Form einer Präsenzveranstaltung als auch in digitaler Form) oder durch Selbststudium zu erfolgen. Zur Erfüllung des vorgeschriebenen Umfangs kann das Selbststudium im Ausmaß von höchstens 18 Stunden herangezogen werden.
(3) Auf den Umfang der Fortbildungsmaßnahmen kann der mit facheinschlägigen Tätigkeiten als Vortragender, Prüfungskommissär, Autor von Fachbeiträgen oder Gesetzesbegutachtungen verbundene angemessene Zeitaufwand angerechnet werden. Zu Vortragstätigkeiten und zur Tätigkeit als Prüfungskommissär sind auch Vorbereitungszeiten zu zählen. Diese sind pauschal mit dem 2- fachen der Vortragszeit dieser hinzuzurechnen.
(4) Der Rechtsanwalt hat die zum Nachweis der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung notwendige Dokumentation vorzunehmen. Diese ist bei Anforderung der Rechtsanwaltskammer zu übermitteln. Die Rechtsanwaltskammer ist zur Überprüfung der Nachweise und der Dokumentation berechtigt. Zu diesem Zweck ist der Rechtsanwalt verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
(5) Die Pflicht zur Dokumentation der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung beginnt mit dem auf die erstmalige Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte folgenden Kalenderjahr.“
Die erstmalige Pflicht zur Dokumentation gemäß § 54 Abs. 4 und der erste Durchrechnungszeitraum gemäß § 54 Abs. 2 beginnen am 1. Jänner 2022, wobei Fortbildungsmaßnahmen im Zeitraum vom 24. Juni 2021 bis zum 31. Dezember 2021 im ersten Durchrechnungszeitraum zu berücksichtigen sind.
Solch facheinschlägige Fortbildungsveranstaltungen können auch im Fernstudium unter Nutzung des vielfältigen VIS-Angebotes, z.B. über Nano-Degrees, das sind einzelne, in sich geschlossene Lehrveranstaltungen über den VIS-Campus absolviert werden.
VIS Nano Degree Reihe „Wissenschaftliches Arbeiten“:
[1] RL-BA 2015, kundgemacht am 26.09.2020 auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, zuletzt geändert mit Beschluss der Vertreterversammlung am 25.09.2020, kundgemacht am 28.09.2020
Aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie stellt das Land Baden-Württemberg mehr als eine halbe Million Euro zusätzlich für den wissenschaftlichen Nachwuchs bereit. Es braucht den Scharfsinn, die Kreativität und die Tatkraft aller klugen Köpfe, damit Baden-Württemberg zukunftsfähig bleibt.
Durch die Beeinträchtigungen der Corona-Pandemie stellt das Land zusätzliche Mittel für Doktorandinnen und Doktoranden in der Landesgraduiertenförderung und für die Habilitandinnen im Margarete von Wrangell-Programm bereit. Davon profitieren knapp 60 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie dürfen nicht dazu führen, dass laufende Dissertationen oder Habilitationen nicht zu Ende geführt werden können. Deshalb verlängern wir durch zusätzliche Mittel Stipendien sowie Beschäftigungsverhältnisse und investieren so mehr als eine halbe Million Euro in die wissenschaftliche Zukunft des Landes Baden-Württemberg“, so Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Wir setzen damit in Pandemiezeiten ein wichtiges Signal, um keine wissenschaftlichen Karrieren abzuschneiden und unterstützen so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Professorinnen und Professoren von morgen.“
Förderung von 59 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern
Insgesamt werden 59 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus ganz Baden-Württemberg gefördert. Davon erhalten 16 geförderte Wissenschaftlerinnen im Margarete von Wrangell-Programm und 43 Geförderte in der Landesgraduiertenförderung durch die Verlängerung ihrer jeweiligen Förderung Unterstützung durch das Land.
Die Förderungen der Doktorandinnen und Doktoranden in der Landesgraduiertenförderung werden um bis zu drei Monate verlängert, die Förderungen der 16 Fellows im Margarete von Wrangell-Programm werden um bis zu sechs Monate verlängert. Davon finanziert das Land ebenfalls bis zu drei Monate und gemäß Ko-Finanzierung des Programms bis zu drei weitere Monate die beteiligte Hochschule.
Rahmen für möglichst viel Lehre in Präsenz im Wintersemester geschaffen
Damit der Studien- und Forschungsbetrieb trotz Corona-Pandemie nicht stagniert, hat das Land bislang bereits rund 83 Millionen Euro investiert.
„Mit der Corona-Verordnung Studienbetrieb und der Einführung der verlängerten Prüfungsfristen haben wir den Rahmen geschaffen, damit im Wintersemester wieder möglichst viel Lehre in Präsenz stattfinden kann. Dabei haben wir auch den wissenschaftlichen Nachwuchs im Blick, denn für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes brauchen wir den Scharfsinn, die Kreativität und die Tatkraft aller klugen Köpfe“, so Bauer.
Diese bundesweit tätige Interessenvertretung vereint mehr als 33.000 geprüfte Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe:
Landwirtschaft
Ländliches Betriebs & Haushaltmanagement
Forstwirtschaft
Bienenwirtschaft
Gartenbau
Geflügelwirtschaft
Fischereiwirtschaft
Pferdewirtschaft
Feldgemüsebau
Obst & Obstverwertung
Weinbau& Kellerwirtschaft
Molkerei- & Käsereiwirtschaft
Forstgarten- & Forstpflegewirtschaft
Landwirtschaftliche Lagerhaltung
Biomasseproduktion & Land- und Forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung
Nach intensiven Vorbereitungen – und auf Grund der Österreich-eigenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Ausbildung der land- und forstwirtschaftlichen Berufe nicht gerade einfachen Rechtslage – scheint es nun endlich gelungen; die Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe werden durch die Koordinierungsstelle für den NQR Österreich im Verbund auf dasNQR-Qualifikationsniveau VIzugeordnet – sehr wünschenswert wäre, wenn das heuer noch gelänge.
In Deutschland sind die Landwirtschaftsmeister/innen und schon jahrelang dem DQR-Niveau VI zugeordnet und können damit auch ohne Matura/Abitur studieren:
Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
In Österreich wurden die Landwirtschaftlichen Fachschulen schon vor geraumer Zeit auf das NQR-Qualifikationsniveau IV eingestuft.
Die Abschlussprüfungen an den landwirtschaftlichen Fachschulen wurden dabei nicht einzeln sondern im Verbund zugeordnet, das bedeutet, dass alle mindestens dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschulen mit Abschlussprüfung auf NQR-Qualifikationsniveau IV sind.
Diese Zuordnung im Verbund möchte man nun auch für die Landwirtschaftsmeister/innen vornehmen, was den richtigen Umgang mit der Kompetenzvielfalt in Österreich darstellt.
Wir gratulieren der ARGE Meister zum 30jährigen Bestehen und freuen uns auf die längst fällige Kompetenzzuordnung der 33.000 Mitglieder.
Rückfragen, auch zu den Studienmöglichkeiten von Meistern und Meisterinnen in Österreich und Deutschland bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Die in Deutschland recht geläufigen und in Österreich nahezu unbekannten Kontaktstudien können auch dafür genutzt werden, sich über die Entscheidung ein Regelstudium aufnehmen zu wollen oder nicht, klar zu werden.
Was versteht man unter einem Kontaktstudium und wie kann man dieses ausgestalten und nutzen?
Da ich an der Allensbach Hochschule in Konstanz lehre, möchte ich diese Frage an Hand des Baden-Württembergischen LHG beantworten.
Das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) regelt im § 31 die Weiterbildung und führt im Absatz 5 aus:
Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung.
Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen.
Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden.
Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung.
Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen.
Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.
Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.
Ein Kontaktstudium stellt also akademische Weiterbildung dar und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.
Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.
Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.
Seit mehr als 30 Jahren vergibt der Bundesverband der Fernstudienanbieter e.V. bereits seinen traditionsreichen Studienpreis an herausragende Absolvent:innen in Fernunterricht und Fernstudium.
Seither werden der Preisträger oder die Preisträgerin mittels eines großen Online-Votings ermittelt. Insgesamt traten in diesem Jahr 46 TutorInnen das Rennen um den Titel an, 3591 Stimmen konnten im Voting gezählt werden.
„Das ist ein sehr schönes Ergebnis, vor allem angesichts der Tatsache, dass nur auf Platz 4, 7 und 8 Professor:innen anderer Fernhochschulen liegen. Die übrigen Top-Ten-Platzierten sind Tutor:innen von Fortbildungsanbietern. Es freut uns, dass unser Rektor Martin Stieger unter den Hochschultutor:innen damit auf dem vierten Platz im diesjährigen Ranking liegt“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger sagt: „Es ehrt mich, dass die Teilnehmenden mich derart auszeichnen. Exzellente Qualität und innovative Ansätze in der Lehre sind entscheidende Kriterien für ein erfolgreiches Fernstudium sind. Dazu passt auch unser zukunftsorientierter Lehransatz. Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht meine Kolleg:innen und ich jederzeit zur Verfügung, um eine konsequente Betreuung zu gewährleisten.“
Dr. Dr. Martin Stieger ist seit 2017 als Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule tätig und amtiert seit Ende 2020 als Rektor der Allensbach Hochschule. Er befasst sich wissenschaftlich vor allem mit Berufsbildung im Kontext europäischer Normen, mit der Lehrerfortbildung insbesondere in der Fernlehrpädagogik und -didaktik und Projekten im schulischen, berufsrechtlichen und betrieblichen Kontext.
„Als Fernhochschule mit einem innovativen und voll funktionsfähigen digitalen Lehrkonzept arbeitet die Allensbach Hochschule am Zahn der Zeit und holt damit eine Vielzahl von Praktikern direkt bei ihren Bedürfnissen ab. Dieses wichtige Ziel der berufsbegleitenden akademischen Zusatzqualifikation mit hohem praktischem Nutzwert wollen wir gemeinsam mit unseren Partner:innen in Deutschland und international ausbauen“, sagt der Politikwissenschaftler, Jurist, Betriebswirt und Pädagoge Martin Stieger.
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.
Auch schon zum zweiten Mal unter den führenden Anbietern für Weiterbildung und damit „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ ist die afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg zu finden.
Die afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg bietet seit mehr als 60 Jahren Aus-, Fort- und Weiterbildung an und ist ein renommierter Bildungsberater für Fernstudien, Seminare, Webinare und Inhouse-Trainings.
Seit 12 Jahren bietet Learn@Home in mittlerweile 70 Ländern weltweit tausenden Lehrgangsteilnehmern Fernstudien an und ist damit zur sehr erfolgreichen Schwester der Vitalakademie Österreich herangewachsen.
VIS gratuliert den drei Kooperationspartnern zur hohen Auszeichnung „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ sehr herzlich und freut sich auf viele weitere gemeinsame Erfolge in der Aus-, Fort- und Weiterbildung zufriedener Kurs- und Lehrgangs-teilnehmerInnen.
Die private Allensbach Hochschuleist von „Focus Business“ wieder als „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ ausgezeichnet worden. Es ist das zweite Siegel nach 2020.
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.
Die Auszeichnung basiert auf einer komplexen Onlineanalyse, die über die Methodik „Social Listening“ durchgeführt wurde. Für das Scoring wurden die Dimensionen Reputation, Bekanntheit und Kundennähe berücksichtigt. Anhand der unterschiedlich gewichteten Bewertungskriterien wurden die Anbieter ausgewählt.
„Dass wir auch in diesem Jahr zu den besten Weiterbildungseinrichtungen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre und zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept genau richtig ist und wir die Bedürfnisse in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.
Die Privathochschule wurde unter rund 20.000 Anbietern von Programmen in der Erwachsenenbildung ausgewählt, die nach harten Kriterien wie Mitarbeiterzahl, Online-Bewertungen und Lernkonzept ermittelt und geprüft worden sind. Unter diesen hat sich die Allensbach Hochschule mit ihrem digitalen Lehr- Lernkonzept durchgesetzt.
„Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Dozent oder eine Dozentin zur Verfügung“, sagt Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger.
Das rein digitalen Lehr- und Lernmodell eröffnet auch für Berufstätige die Möglichkeit, ein umfassendes akademisches Programm zu absolvieren, ohne sich dafür komplett neu organisieren oder die berufliche Tätigkeit einschränken zu müssen. Das etablierte Modell erlaubt autonomes und zeitunabhängiges Lernen im eigenen Lerntempo.
Studierende können ihr Bachelor-Studium an der privaten Hochschule jederzeit beginnen und die Regelstudienzeit – ohne zusätzliche Gebühren – um bis zu 18 Monate verlängern.
„Unser Fokus liegt darauf, Praktikern berufsbegleitend die Möglichkeit einer anerkannten akademischen Ausbildung zu eröffnen und sie damit für verschiedene Karrierewege in aussichtsreichen Branchen und Bereichen zu qualifizieren. Dafür entwickeln wir regelmäßig neue Konzepte, verfügen über eine Vielzahl eigener, immer aktueller Studienmaterialien und arbeiten mit Dozenten und Dozentinnen sowie Professoren und Professorinnen zusammen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Die Auszeichnung ‚Top Anbieter für Weiterbildung 2022‘ von ‚Focus Business‘ trägt dies nun wieder prominent nach außen“, betont Timo Keppler.
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.