Archiv der Kategorie: Bildung

Prof. Neumann, Prof. Peters: Leadership im Geiste der Antike – Aristoteles und die Grundlagen von Purpose im New Normal

Gerade Ethik und der Glücksbegriff spielen für moderne Leadership-Überlegungen, insbesondere in den Generationen Y und Z, eine herausragende Rolle. Die Grundlage dafür findet sich bereits in der Antike in Aristoteles‘ fundamentaler Schrift Nikomachische Ethik. Das Konzept der Eudaimonie ist in Purpose, New Work und New Normal wesentlich für Strategie und Führung.

Von Prof. Dr. habil. Robert Neumann, Professur für Betriebswirtschaftslehre, mit den Schwerpunkten Organisation, Personal und Management, und Prof. Dr. Patrick Peters, Professur für PR, Kommunikation und digitale Medien an der Allensbach Hochschule

Nicht allein, aber vor allem durch die Erfahrungen der Covid-19-Pandemie hat international ein Umdenken in der Mitarbeiter- und Unternehmensführung stattgefunden. Das hat generell etwas mit veränderten Lebenshaltungen zu tun. Covid-19 hat zu neuen Betrachtungsweisen und Bewertungsmustern hinsichtlich Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft geführt. Bestimmte Parameter haben an Bedeutung verloren, andere dafür erheblich gewonnen.

An diesem Wendepunkt stellen sich insbesondere Fragen rund um Leadership-Prinzipien und die Strukturierung der Arbeitswelt der Zukunft. Kann es ein „Weiter so!“ geben oder werden sich fundamentale Veränderungen einfinden, die mit traditionellen Kategorien kaum zu erfassen sind? Letzteres scheint der Fall zu sein. New Work und New Normal, Purpose und Ethical Leadership, alles in Verbindung zur großen Frage der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit, das sind die Schlagwörter in der breiteren Strategie- und Führungsdiskussion.

Ethik und Glück im Leadership

Gerade Ethik und der Glücksbegriff spielen für moderne Leadership-Überlegungen, insbesondere in den Generationen Y und Z, eine herausragende Rolle. Die Grundlage dafür findet sich bereits in der Antike in Aristoteles‘ fundamentaler Schrift Nikomachische Ethik. Aristoteles entwickelt in der Nikomachischen Ethik das Konzept der Eudaimonie als einem Kernbegriff der antiken Philosophie. Der Begriff geht auf das altgriechische „εὐδαιμονία“ zurück, das so viel bedeutet wie „von gutem Geist“. Gewöhnlich wird Eudaimonie einfach mit „Glück“ oder „Glückseligkeit“ übersetzt.

Aristoteles formuliert in der Nikomachischen Ethik die Eudaimonie als das für einen Menschen höchste Gut. Das Endziel ist die Erlangung des eigentlichen Guten, das an der Spitze aller Güter steht. Somit besteht die Hauptaufgabe der philosophischen Ethik darin zu bestimmen, was das höchste Gut ist. Bei Aristoteles heißt es konkret: „Jede Technik und jede Methode, desgleichen jedes Handeln und jedes Vorhaben zielt, wie es scheint, auf irgendein Gut ab; deshalb hat man das Gute treffend als das bezeichnet, worauf alles abzielt.“ (NE I 1, 1094a)

Eudaimonie als Endziel des Handelns

Damit kann Aristoteles als einer der Vorreiter der modernen Leadership-Diskussion angesehen werden: „In his works, The Nicomachean Ethics and Rhetoric, Aristotle provided us with a vivid description of what an individual should strive for in life, which many have applied in all walks of life, including leadership.“ (Nelson 2015, p. 1) Kurz gesagt: Eudaimonie, Glückseligkeit, wird um ihrer selbst willen erstrebt. Alle anderen Güter werden nur benötigt, um dieses Ziel zu erreichen. Damit ist Eudaimonie das vollkommene und selbstgenügsame Gut und das Endziel des Handelns und das „Erstrebenswerteste von allem, und zwar so, dass man ihm nichts mehr hinzufügen kann“ (NE I 5, 1097b).

Das Gutsein wird zum Maßstab des Handelns, ist der höhere Zweck und das Ziel der Existenz, sodass dies bereits den Weg zum modernen Verständnis von Purpose weist: Die Purpose-Orientierung stiftet einen übergeordneten Sinn, der nicht durch beiläufige Handlungen zu erreichen ist. Das Gute als Zweck des Lebens ist menschliche Handlungsmaxime und identitätsstiftende Kategorie. Dieses identifikatorische Potenzial hat auch das Purpose im unternehmerischen Kontext. Der Purpose-Begriff steht für den höheren Zweck einer Organisation (i.e. in der Regel ein Unternehmen), der im Sinne der wertorientierten Unternehmensführung deutlich über die Gewinnorientierung hinausgeht.

Purpose ist die Losung für die Wissensgesellschaft

Damit bewegt sich der Purpose-Begriff sehr nahe am Verständnis von Glück nach Aristoteles: Wie Eudaimonie das ultimativ erstrebenswerte Ziel des Menschen aus der Sicht des vierten vorchristlichen Jahrhunderts ist, ist Purpose die Losung für die Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts. Es ist das, was wirklich gewollt ist und zu einem höheren Gut hinweist. Das Thema „Purpose“ zeigt sich vor allem deutlich im Wandel von der Ausrichtung auf das Shareholder Value (also ein Bewertungsansatz, der den Wert eines Unternehmens aus der Sicht der Eigentümer ermittelt und de facto ausschließlich deren Interessen im Sinne von Wertsteigerungen und Renditen bedient) hin einer Stakeholder Value-Orientierung. Das Konzept besagt, dass Wirtschaftsorganisationen „nicht nur die Interessen der Anteilseigner (Shareholder), sondern aller Anspruchsgruppen, ohne deren Unterstützung das Unternehmen nicht überlebensfähig wäre berücksichtigen“ (Breuer o.J.).

Das ist entscheidend im Kontext von New Normal. Welchen Sinn und Zweck verfolgt eine Organisation, und welche Ziele erreicht sie mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen? Werden neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit genutzt, und unterwirft sich eine Organisation der Trias aus digitaler, ökonomischer und ökologischer Transformation? In Zeiten des New Normal als Ausdruck einer sich verändernden Arbeitswelt ist der Zweck einer Tätigkeit ein entscheidendes Kriterium im derzeitigen Paradigmenwechsel des wirtschaftlichen Wertesystems. Arbeit bedeutet mehr und mehr Identifikation und Motivation, Flexibilität und Unabhängigkeit, die Werteverschiebung von Geld zu Sinnstiftung und die Suche nach Möglichkeit, die Welt besser zu machen und negative Auswirkungen bisherigen Tuns abzumildern.

Leadership: Lebens- und Arbeitszeit soll einem höheren Zweck dienen

Ziel dieser fundamentalen Neuausrichtung ist, durch unternehmerisches und Führungshandeln einen weitergehenden Zweck zu erschaffen, der als übergeordnetes Bild einer Unternehmens- und Führungskultur wahrgenommen wird. Somit hat Robert Neumann dies als „Big Picture“ bezeichnet, als Beschreibung einer detailgenauen, realistischen Existenz in der Zukunft, Orientierung und Perspektive ermöglicht, das Ziele konkretisiert und operationalisiert und das vor allem den Sinn und Nutzen einer Tätigkeit erkennen lässt (Neumann 2020, S. 17).

Purpose ist letztlich als übergeordnetes Managementprinzip zu verstehen, um Arbeit, Sinn und Zweck zusammenzubringen. Es ist die Stakeholder-Orientierung schlechthin, diese drei Elemente zu verbinden, um über alle Stakeholder-Ebenen hinweg das Purpose des Unternehmens zu verankern und den nachhaltigen Wert über betriebswirtschaftliche Kennziffern hinaus zu kommunizieren und zu positionieren. Wenn Arbeit Sinnsuche und Sinnerfüllung sein kann und soll, muss die Tätigkeit eben zwangsläufig mit einem bestimmten Sinn verbunden sein – gerade im New Normal. Sonst ist die Suche end- und zwecklos. Vielmehr soll Lebens- und Arbeitszeit einem höheren Zweck dienen, der nicht intrinsisch-hedonistisch motiviert ist. Das ist die große Brücke von Aristoteles ins 21. Jahrhundert: Eudaimonie für einen und für viele zugleich ist die Aufgabe von Führungsethik und Purpose.

Das Streben nach Glück im Sinne einer Allgemeinwohlorientierung und Abkehr von einer profitkonzentrierten Systematik ist gerade bei den jüngeren Generationen Y und Z die intrinsische Motivation als Bezugsgruppe einer Organisation, ob als (potenzieller) Kunde oder als Mitarbeitender. Purpose und Führungsethik müssen sicherstellen, dass diese Ziele definierbar, kommunizierbar und umsetzbar sind. Dadurch gewinnen Organisationen Authentizität und Wirkung in einem stark disruptiven, transformatorischen Umfeld, das von weitreichenden Herausforderungen geprägt ist.

Purpose-Orientierung und aristotelische Tugendethik

Es ist möglich, nach den aristotelischen Tugendethik zu führen und die Bedürfnisse der Bezugsgruppen damit zu erklären. Das Gutsein ist Zweck und Ziel der Existenz, sodass dies den Weg zum modernen Verständnis von Purpose weist. Dadurch stiftet die Purpose-Orientierung einen übergeordneten Sinn und Nutzen, der nicht durch beiläufige oder einmalige Handlungen zu erreichen ist. Das Gute als Zweck des Lebens ist menschliche Handlungsmaxime und identitätsstiftende Kategorie. Dieses identifikatorische Potenzial hat auch das Purpose im unternehmerischen Kontext.

Führungskräfte und die, die es werden wollen, können ihre Leadership-Kompetenzen beispielsweise mit den Hochschulzertifikaten „Personalführung für Manager“ und „Personalentwicklung und Mitarbeitermotivation“ an der Allensbach Hochschule ausbilden. Die Gestaltung von Leadership in der Praxis gibt den Teilnehmer:innen verschiedene Führungsinstrumente an die Hand, mit welchen Personalführung umgesetzt werden kann. Im Rahmen der Vertiefung „PR- und Kommunikationsmanagement“ (Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.)) lernen Studierende zudem wesentliche Prinzipien der Führungskräfte- und Mitarbeiterkommunikation kennen.

Prof. Peters: Social Media als wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation

Facebook, Twitter, WhatsApp, LinkedIn und Co. sind für viele Unternehmen immer noch ein Buch mit sieben Siegeln. Social Media werden, wenn überhaupt, häufig nur lieb- und belanglos bespielt. Das sollte sich ändern, denn Reichweite und Reputation können damit sehr gut ausgebaut und gepflegt werden.

Von Prof. Dr. Patrick Peters, Professur für PR, Kommunikation und digitale Medien an der Allensbach Hochschule

Die Häme war gewaltig, als Bundeskanzlerin Angela Merkel 2013 das Internet als „Neuland“ bezeichnete. Sicherlich, eine gewisse Komik steckt dahinter. Aber so ganz unrecht hatte die scheidende deutsche Regierungschefin nicht – und das gilt noch immer! Denn vieles im Internet ist weiterhin Neuland für eine ganze Reihe von Unternehmen und Unternehmern. Das gilt vom selbstständigen Berater über den mittelgroßen Handwerker bis zum international agierenden Mittelständler.

Vor allem die Sozialen Medien sind vielfach noch ein Buch mit sieben Siegeln in der deutschen Unternehmenslandschaft. Während es in den angelsächsischen Ländern längst Standard ist, dass ein CEO seinen eigenen Twitter-Kanal unterhält, haben es hierzulande zahlreiche Unternehmen nicht einmal zu einer einfachen Facebook-Seite gebracht, von einem sinnvoll und integriert verwalteten Social Media-Portfolio einmal ganz zu schweigen. Unternehmen, die alle Kanäle bedienen und Social Media zu einer Säule in ihrer Kommunikation gemacht haben, sind äußerst selten und fallen deshalb umso mehr auf.

Vollständig digitalisierte Zielgruppen erreichen

Aktives Management, kurze Reaktionszeiten, echte Informationen, flotte Dialoge und tatsächliche Mehrwerte für die Nutzer: Das alles scheinen Fremdbegriffe für die Unternehmen zu sein, selbst die mit ausgewachsenen Kommunikationsabteilungen. Und kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige verweisen immer wieder darauf, keine Ressourcen für Social Media zu haben – und außerdem sei „das alles nichts, unsere Kunden interessiert das sowieso nicht“.

Ein Unternehmen, das sich weiterhin solchen Kanälen und Instrumenten verschließt, verliert in Zukunft an Marktdurchdringung. Es kann nur wesentlich langsamer als die Konkurrenz seine Informationen distribuieren, erreicht bestehende Zielgruppen nur über althergebrachte Tools und erschließt zumindest keine neuen, die sich selbst bereits digitalisiert haben und die sogenannte Plattformökonomie für sich entdeckt haben.

Kurzum lässt sich festhalten, dass Social Media ein integrativer Bestandteil einer jeden Kommunikationsstrategie sein sollte. In Verknüpfung mit der Öffentlichkeitsarbeit erzielt es dauerhafte Erfolge in Wahrnehmung und Reputation. Dafür bedarf es jedoch einer echten Strategie und einem tatsächlichen Commitment zur Sache. Der größte Fehler wäre es, Social Media als Pflichtübung zu verstehen, die man halbherzig ableistet. Dann nämlich „verkommt“ ein Facebook-Profil schnell zu einer langweiligen Sammlung von kurzen, uninspirierten Postings oder Links, die der Fan der Seite vermutlich schon an zehn verschiedenen Stellen zuvor wahrgenommen hat. Was das mit Social Media-Management zu tun hat? Nichts, natürlich, und es zahlt auch in keiner Weise in die Public Relations als eines der „Soft Key Assets“ eines Unternehmens ein.

Social Media-Management als Teil der PR verstehen

Social Media muss als vollwertiges PR-Instrument an- und wahrgenommen und dementsprechend behandelt werden. Betreibt ein Unternehmen klassische Medienarbeit, wird es (hoffentlich!) auch keine Pressemitteilung an die Redaktionen schicken, für die es sich schämen muss. Wer Facebook und Twitter, Google+ und Instagram, Pinterest und Xing, LinkedIn und YouTube links liegen lässt, beraubt sich selbst attraktiver Distributionskanäle für seine Unternehmens- und Produktinformationen und riskiert eine Lücke in der Reputation. Denn der gute Ruf entsteht nicht nur durch das Interview in der großen Tageszeitung, sondern auch durch einen transparenten Informationsfluss bei Facebook, relevante Tweets und gute Gruppeneinträge auf Business-Plattformen, die ja auch zu den Social Media gehören.

Und das ist auch der Kern des richtigen Social Media-Managements als Teil der PR: Es kommt auf die Inhalte an. Unternehmen sind, wollen sie Social Media erfolgreich betreiben, auf Inhalte angewiesen, und zwar qualifizierte. Katzenbilder, der Chef beim Fußball oder die poetische Begrüßung des Frühlings mögen ganz nett anzuschauen sein, aber sie besitzen keine Relevanz. Hier lohnt sich wieder der Rückgriff auf das Beispiel der Pressemitteilung: Kein Unternehmen käme auf die Idee, seine Medieninformationen an die Zielredaktionen auf Feiertagsbotschaften und völlig irrelevanten Themen wie den Freizeitvergnügungen des Managements aufzubauen (außer diese haben ökonomische und/oder gesellschaftlich-politische Relevanz). Denn das will niemand in der Zeitung lesen und hat ohnehin keinerlei Chance auf eine Veröffentlichung.

In den Sozialen Medien kommt es auf die richtige Mischung aus Entertainment und Information an

Warum sollte dann ein Social Media-Account banal und irrelevant sein, wenn ein Unternehmen den Anspruch hat, in der Öffentlichkeit grundsätzlich als hochprofessionell wahrgenommen zu werden? Weil es keine Filter wie den zuständigen Zeitungsredakteur gibt? Oder weil Social Media vielleicht doch nicht so ganz ernst genommen wird, wie es als integraler Teil sollte, und dementsprechend bei den Ressourcen gespart wird?

In den Sozialen Medien kommt es auf die richtige Mischung aus Entertainment und Information an. Es spricht nichts dagegen, den Geschäftsführer mit Bild und einem Gruß zum neuen Jahr zu zeigen. Und ebenso spricht nichts dagegen, beispielsweise in Karnevalshochburgen das jecke Treiben einmal markig zu kommentieren. Aber das dürfen nicht die einzigen beiden Einträge im ersten Quartal sein. Die Follower wollen wissen, was im Unternehmen passiert, welche Innovationen, Ideen und Konzepte entwickelt werden, was die Macher antreibt. Und sie wollen gleichzeitig immer auch über die Branche informiert werden.

Ein Beispiel: Betreibt eine Steuerkanzlei Social Media-Profile, sollte sie Corporate- und Markt-News mischen und immer wieder auf wichtige Entwicklungen in der Gesetzgebung, Fristen etc. hinweisen. So positioniert sich eine Kanzlei in den Sozialen Medien als Wissenspool, und die Viralität nimmt Fahrt auf. Wer attraktive Inhalte bereit stellt, erhält Aufmerksamkeit. Likes, Kommentare und geteilte Inhalte sorgen für mehr Bekanntheit. Die Fans eines Social Media-affinen Unternehmens übernehmen auf diese Weise die weitere Kommunikation und tragen zur Reputationssteigerung bei.

Social Media-Kommunikation im Unternehmen an verantwortlicher Stelle ansiedeln

Diese Dynamik darf kein Unternehmen unterschätzen. Die Sozialen Medien richten sich in erster Linie natürlich an die Follower als direkte Kontakte. Das dahinter liegende Potenzial der mittelbaren Kontakte ist um ein Vielfaches höher. Ein gutes, durchdachtes Posting kann Massen von Social Media-Nutzern erreichen, darunter wichtige Multiplikatoren wie Journalisten, Blogger etc. Deshalb sollte die Social Media-Kommunikation im Unternehmen auch nicht irgendwo angesiedelt sein, sondern an verantwortlicher Stelle, also entweder bei einem Spezialisten in der Kommunikationsabteilung oder einem wirklich versierten und in der digitalen Kommunikation erfahrenen Berater.

Kurzum: Die Sozialen Medien zu vernachlässigen heißt, die Unternehmenskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit nicht vollständig ernst zu nehmen. Das World Wide Web ist kein „Katzenportal“, sondern die zentrale Kommunikationsplattform der Gegenwart und (zumindest näheren) Zukunft. Und Social Media nimmt einen großen Teil innerhalb dieser Kommunikationsplattform ein. Wer das nicht strategisch durchdenkt, wird irgendwann am Markt nicht mehr mithalten können. Die Kanäle sind, zumindest mit Basisfunktionen, kostenlos für Unternehmen.

Im Rahmen der Vertiefung „PR- und Kommunikationsmanagement“ an der Allensbach Hochschule im Rahmen des Bachelor Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) lernen Studierende solche und andere Herausforderungen in der Kommunikation kennen. Sie erwerben dazu die Fähigkeiten, mit Social Media professionell umzugehen.

Online-Info-Abend Kontaktstudien

In Fernlehre – zur wissenschaflichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse – ECTS – qualitätsgesichert – geeignet für Bildungskarenz und Bildungsteilzeit – Studium auf Probe
Wir informieren ausführlich und beantworten gerne Ihre Fragen.
Donnerstag, 25.11.2021
🕕 18:00 Uhr 
📍 Whereby meeting (wir schicken Ihnen gerne den Link zu)
Vortrag:         Dr. Dr. Martin Stieger
Anmeldung: Schreiben Sie uns ein Email an vis@viennastudies.com oder buchen Sie direkt in unserem Kalender  –>  zum Kalender
Wissenswertes zum Thema Kontaktstudium: Was ist ein Kontaktstudium?
Sie absolvieren eine in sich geschlossene Ausbildung Management und Marketing in 12 Modulen. Mehr erfahren

Studium auf Probe
Wer sich nicht sicher ist, ob er/sie studieren möchte, kann mit dem Kontaktstudium beginnen und sich dieses dann auf ein Regelstudium anrechnen lassen.

Management & Marketing – Kontaktstudium in Kooperation mit der Allensbach Hochschule, Konstanz    Mehr erfahrern 

 Bildungskarenz und Bildungsteilzeit – online 

mit dem VIS Kontaktstudium Management & Marketing können Sie volle 12 Monate in Bildungskarenz oder 24 Monate in Bildungsteilzeit gehen. Mehr erfahren

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Rückfragen zu Kursen, Seminaren, Lehrgängen und weiteren Studienmöglichkeiten bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)
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Kontaktstudium Management und Marketing



 

Österreich: viele Berufe kennen neben einer Ausbildungs- eine laufende Fortbildungsverpflichtung

Das Wissen muss – insbesondere in den hoch qualifizierten Berufen – stetig erneuert und vertieft werden und schreibe ich dazu auch immer wieder kurze Blogbeiträge.

Allgemein bekannt ist die Fortbildungsverpflichtungen der Ärzte (§ 49 ÄrzteG), schon weniger bekannt, dass auch anderen Freien Berufen (z.B. Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhändern, …..) und Gewerbetreibenden wie Immobilienmaklern, Lebens- und Sozialberatern, Masseuren, …… natürlich auch Mediatoren und Supervisoren ….. die berufliche Fortbildung (selbst) auferlegt oder gesetzlich verordnet wurde.

Grundlage für die Fortbildung können dabei

Richtlinien des freiwilligen Berufsverbandes (wie bei den SupervisorInnen),
Standesregeln (wie bei den Immobilienmaklern),
eine Verordnung (wie bei den Lebens- und Sozialberatern) oder
das Gesetz (wie bei den Masseuren und Mediatoren)

sein.

Daher ist wenig verwunderlich, dass diese Fortbildungsverpflichtung für nahezu jeden Beruf völlig unterschiedlich geregelt wird.

Einige Beispiele dafür, welche Einheiten oder Stunden in wie vielen Jahren nachgewiesen werden müssen:

Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

Die aktuelle Regelung verpflichtet Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste zur Fortbildung im Umfang von mindestens 60 Stunden (á 60 Minuten) innerhalb von fünf Jahren.

Bilanzbuchhalter und Personalverrechner:

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 schreibt für die bestellten Berufsberechtigten den Nachweis jährlicher Fortbildung im Mindestausmaß von 30 Lehreinheiten für Bilanzbuchhalter und von je 15 Lehreinheiten für Buchhalter und Personalverrechner vor.
Eine Lehreinheit hat die Mindestdauer von 45 Minuten.

Hebammen:

Zur Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten und zur Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Hebammenkunde sowie der medizinischen Wissenschaft sind Personen, die zur Ausübung des Hebammenberufes berechtigt sind, verpflichtet, in Abständen von fünf Jahren Fortbildungskurse im Ausmaß von fünf Tagen zu besuchen. Der Besuch eines Fortbildungskurses ist weiters nach einer mehr als zweijährigen Berufsunterbrechung verpflichtend.

Immobilienmakler:

  • Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn Sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler nachweisen.
  • Immobilienmakler sorgen dafür, dass ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter, im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die nicht die fachliche Befähigung zum Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann erfolgreich abgeschlossen haben, binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der ON-Regel 43001 –1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die vorgesehene Zertifizierungsprüfungen ablegen. Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich fortzubilden.

Lebens- und Sozialberater:

Um eine entsprechende Berufsausübung zu gewährleisten, haben die Lebens- und Sozialberater regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen in der Mindestdauer von 16 Stunden jährlich zu besuchen und sich regelmäßig einer Einzel- und Gruppensupervision bei einer Person zu unterziehen, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 der Lebens- und SozialberaterInnen-Befähigungsnachweisverordnung, BGBl. II Nr. 221/1998, erfüllt.

Mediatoren:

Der Mediator hat sich angemessen, zumindest im Ausmaß von fünfzig Stunden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, fortzubilden und dies dem Bundesminister für Justiz alle fünf Jahre nachzuweisen.

Medizinische- und Heilmasseure:

Gemäß Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG) wird den Medizinischen- und Heilmasseuren eine Fortbildungsverpflichtung aufgetragen: Sie haben sich über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften, die für den Tätigkeitsbereich maßgeblich sind, regelmäßig fortzubilden. Das Mindestmaß der Fortbildungsverpflichtung beträgt 40 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Psychologen:

Nach absolvierter Ausbildung und Eintragung in die jeweilige Berufsliste der Klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie ist die selbständige Ausübung des psychologischen Berufes im Gesundheitswesen nach bestem Wissen und Gewissen unter besonderer Beachtung der aktuellen Entwicklung und Erkenntnisse der psychologischen sowie anderer berufsrelevanter Wissenschaften und durch Inanspruchnahme von Supervision sowie durch den regelmäßigen Besuch von in- oder auch ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu gewährleisten und hat im Ausmaß von zumindest 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren zu entsprechen.

Rechtsanwälte:

Jeder Rechtsanwalt ist in Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung verpflichtet, seine zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse zu erhalten und zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. Die Fortbildungsverpflichtung besteht im Umfang von mindestens 36 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von 3 Kalenderjahren.

Supervisoren:

Ethische Richtlinien für SupervisorInnen der ÖVS (Österreichische Vereinigung für Supervision): Eine jährliche Fortbildung von 2 bis 6 Tagen ist empfohlen (Austausch zwischen FachkollegInnen/Intervision, Fachtage, Weiterbildung in angrenzender Profession, Fachliteratur, …).

Vermögensberater:

Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ist mit 2019 die Weiterbildungsverpflichtung auf alle Tätigkeiten der Gewerblichen Vermögensberatung erweitert worden und umfasst jetzt 20 Stunden pro Jahr. Die Berufsangehörigen müssen daher gemäß § 136a Abs 6 GewO 1994 Schulungen zu den Themenbereichen Berufsrecht, Finanzierungen, Lebens- und Unfallversicherungen, Veranlagungen und Wertpapiere absolvieren.

Wertpapiervermittler (WPV)

Wertpapiervermittler sind nach § 136c GewO zur Weiterbildung verpflichtet. Die Weiterbildungspflicht beträgt 40 Stunden innerhalb von drei Jahren.

Wirtschaftstreuhänder:

Von den innerhalb von drei Jahren zu absolvierenden 120 Stunden (eine Stunde hat mindestens 45 Minuten) sind zumindest 60 Stunden in den Fachgebieten gemäß § 22 Abs. 3 und Abs. 6 WTBG 2017 zu absolvieren.

ZiviltechnikerInnen:

Das geltende ZTG legt lediglich fest, dass sich ZiviltechnikerInnen „laufend“ fortzubilden haben.

Wichtig ist, dass Sie als Angehörige/r eines qualifizierten Berufes dieser Fortbildungsverpflichtung gerecht werden und dabei auch wissen, dass Sie diese mit Hilfe des VIS-Netzwerkes auch auf höchstem Niveau absolvieren können.

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VIS Bildungsberatung:

Österreich: Fortbildungsverpflichtung für Rechtsanwälte – die neue Regelung gilt ab 01. 01. 2022

Die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes[1], wurden wie folgt geändert:

„§ 54. (1) Jeder Rechtsanwalt ist in Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung gemäß § 10 Abs 6 RAO verpflichtet, seine zur Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse zu erhalten und zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten.

(2) Die Fortbildungsverpflichtung besteht im Umfang von mindestens 36 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von 3 Kalenderjahren. Sie hat durch die Teilnahme an facheinschlägigen Fortbildungsveranstaltungen (weltweit, sowohl in Form einer Präsenzveranstaltung als auch in digitaler Form) oder durch Selbststudium zu erfolgen. Zur Erfüllung des vorgeschriebenen Umfangs kann das Selbststudium im Ausmaß von höchstens 18 Stunden herangezogen werden.

(3) Auf den Umfang der Fortbildungsmaßnahmen kann der mit facheinschlägigen Tätigkeiten als Vortragender, Prüfungskommissär, Autor von Fachbeiträgen oder Gesetzesbegutachtungen verbundene angemessene Zeitaufwand angerechnet werden. Zu Vortragstätigkeiten und zur Tätigkeit als Prüfungskommissär sind auch Vorbereitungszeiten zu zählen. Diese sind pauschal mit dem 2- fachen der Vortragszeit dieser hinzuzurechnen.

(4) Der Rechtsanwalt hat die zum Nachweis der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung notwendige Dokumentation vorzunehmen. Diese ist bei Anforderung der Rechtsanwaltskammer zu übermitteln. Die Rechtsanwaltskammer ist zur Überprüfung der Nachweise und der Dokumentation berechtigt. Zu diesem Zweck ist der Rechtsanwalt verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

(5) Die Pflicht zur Dokumentation der Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung beginnt mit dem auf die erstmalige Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte folgenden Kalenderjahr.“

Die erstmalige Pflicht zur Dokumentation gemäß § 54 Abs. 4 und der erste Durchrechnungszeitraum gemäß § 54 Abs. 2 beginnen am 1. Jänner 2022, wobei Fortbildungsmaßnahmen im Zeitraum vom 24. Juni 2021 bis zum 31. Dezember 2021 im ersten Durchrechnungszeitraum zu berücksichtigen sind.

Solch facheinschlägige Fortbildungsveranstaltungen können auch im Fernstudium unter Nutzung des vielfältigen VIS-Angebotes, z.B. über Nano-Degrees, das sind einzelne, in sich geschlossene Lehrveranstaltungen über den VIS-Campus absolviert werden.

Rückfragen, auch zu weiteren Studienmöglichkeiten bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

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Was sind Nano Degrees?

VIS Nano Degree Reihe „Wissenschaftliches Arbeiten“:


[1] RL-BA 2015, kundgemacht am 26.09.2020 auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, zuletzt geändert mit Beschluss der Vertreterversammlung am 25.09.2020, kundgemacht am 28.09.2020

Baden-Württemberg fördert Wissenschaftskarrieren in der Corona-Pandemie

 © picture alliance / dpa | Sebastian Kahnert

Aufgrund der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie stellt das Land Baden-Württemberg mehr als eine halbe Million Euro zusätzlich für den wissenschaftlichen Nachwuchs bereit. Es braucht den Scharfsinn, die Kreativität und die Tatkraft aller klugen Köpfe, damit Baden-Württemberg zukunftsfähig bleibt.

Durch die Beeinträchtigungen der Corona-Pandemie stellt das Land zusätzliche Mittel für Doktorandinnen und Doktoranden in der Landesgraduiertenförderung und für die Habilitandinnen im Margarete von Wrangell-Programm bereit. Davon profitieren knapp 60 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie dürfen nicht dazu führen, dass laufende Dissertationen oder Habilitationen nicht zu Ende geführt werden können. Deshalb verlängern wir durch zusätzliche Mittel Stipendien sowie Beschäftigungsverhältnisse und investieren so mehr als eine halbe Million Euro in die wissenschaftliche Zukunft des Landes Baden-Württemberg“, so Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Wir setzen damit in Pandemiezeiten ein wichtiges Signal, um keine wissenschaftlichen Karrieren abzuschneiden und unterstützen so die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Professorinnen und Professoren von morgen.“

Förderung von 59 Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern

Insgesamt werden 59 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus ganz Baden-Württemberg gefördert. Davon erhalten 16 geförderte Wissenschaftlerinnen im Margarete von Wrangell-Programm und 43 Geförderte in der Landesgraduiertenförderung durch die Verlängerung ihrer jeweiligen Förderung Unterstützung durch das Land.

Die Förderungen der Doktorandinnen und Doktoranden in der Landesgraduiertenförderung werden um bis zu drei Monate verlängert, die Förderungen der 16 Fellows im Margarete von Wrangell-Programm werden um bis zu sechs Monate verlängert. Davon finanziert das Land ebenfalls bis zu drei Monate und gemäß Ko-Finanzierung des Programms bis zu drei weitere Monate die beteiligte Hochschule.

Rahmen für möglichst viel Lehre in Präsenz im Wintersemester geschaffen

Damit der Studien- und Forschungsbetrieb trotz Corona-Pandemie nicht stagniert, hat das Land bislang bereits rund 83 Millionen Euro investiert.

„Mit der Corona-Verordnung Studienbetrieb und der Einführung der verlängerten Prüfungsfristen haben wir den Rahmen geschaffen, damit im Wintersemester wieder möglichst viel Lehre in Präsenz stattfinden kann. Dabei haben wir auch den wissenschaftlichen Nachwuchs im Blick, denn für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes brauchen wir den Scharfsinn, die Kreativität und die Tatkraft aller klugen Köpfe“, so Bauer.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Individuelle Förderprogramme

Österreich: Landwirtschaftsmeister/in – Einstufung im NQR – ein wohlverdientes Geburtstagsgeschenk für die ARGE MEISTER

Die ARGE Meister Österreich feiert heuer ihr 30jähriges Bestehen.

Diese bundesweit tätige Interessenvertretung vereint mehr als 33.000 geprüfte Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe:

  • Landwirtschaft
  • Ländliches Betriebs & Haushaltmanagement
  • Forstwirtschaft
  • Bienenwirtschaft
  • Gartenbau
  • Geflügelwirtschaft
  • Fischereiwirtschaft
  • Pferdewirtschaft
  • Feldgemüsebau
  • Obst & Obstverwertung
  • Weinbau& Kellerwirtschaft
  • Molkerei- & Käsereiwirtschaft
  • Forstgarten- & Forstpflegewirtschaft
  • Landwirtschaftliche Lagerhaltung
  • Biomasseproduktion & Land- und Forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Nach intensiven Vorbereitungen – und auf Grund der Österreich-eigenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Ausbildung der land- und forstwirtschaftlichen Berufe nicht gerade einfachen Rechtslage – scheint es nun endlich gelungen; die Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe werden durch die Koordinierungsstelle für den NQR Österreich im Verbund auf das NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet – sehr wünschenswert wäre, wenn das heuer noch gelänge.

In Deutschland sind die Landwirtschaftsmeister/innen und schon jahrelang dem DQR-Niveau VI zugeordnet und können damit auch ohne Matura/Abitur studieren:

Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

In Österreich wurden die Landwirtschaftlichen Fachschulen schon vor geraumer Zeit auf das NQR-Qualifikationsniveau IV eingestuft.

Die Abschlussprüfungen an den landwirtschaftlichen Fachschulen wurden dabei nicht einzeln sondern im Verbund zugeordnet, das bedeutet, dass alle mindestens dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschulen mit Abschlussprüfung auf NQR-Qualifikationsniveau IV sind.

Diese Zuordnung im Verbund möchte man nun auch für die Landwirtschaftsmeister/innen vornehmen, was den richtigen Umgang mit der Kompetenzvielfalt in Österreich darstellt.

Wir gratulieren der ARGE Meister zum 30jährigen Bestehen und freuen uns auf die längst fällige Kompetenzzuordnung der 33.000 Mitglieder.

Rückfragen, auch zu den Studienmöglichkeiten von Meistern und Meisterinnen in Österreich und Deutschland bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Hier können Sie VIS auf youtube folgen

Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Studieren auch ohne Matura/Abitur:

Studieren oder doch nicht studieren? Ein Kontaktstudium hilft Ihnen bei dieser Entscheidung:

Die in Deutschland recht geläufigen und in Österreich nahezu unbekannten Kontaktstudien können auch dafür genutzt werden, sich über die Entscheidung ein Regelstudium aufnehmen zu wollen oder nicht, klar zu werden.

Was versteht man unter einem Kontaktstudium und wie kann man dieses ausgestalten und nutzen?

Da ich an der Allensbach Hochschule in Konstanz lehre, möchte ich diese Frage an Hand des Baden-Württembergischen LHG beantworten.

Das Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG) regelt im § 31 die Weiterbildung und führt im Absatz 5 aus:

  • Das Kontaktstudium dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.
  • Die Regelungen über Studiengänge finden keine Anwendung.
  • Die Hochschulen sollen für die Teilnahme am Kontaktstudium nach erfolgreicher Ablegung einer Abschlussprüfung ein Zertifikat ausstellen.
  • Das Kontaktstudium kann privatrechtlich ausgestaltet werden.
  • Die Hochschulen regeln die Ausgestaltung des Kontaktstudiums; im Fall der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung des Kontaktstudiums erfolgt dies durch Satzung.
  • Die Hochschulen können Veranstaltungen des Kontaktstudiums auf Grund von Kooperationsvereinbarungen auch mit Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs durchführen.
  • Durch den Kooperationsvertrag ist sicherzustellen, dass der Hochschule die Aufgabe obliegt, das Lehrangebot inhaltlich und didaktisch zu entwickeln, Prüfungen abzunehmen und ein gemeinsames Zertifikat auszustellen.
  • Außerdem ist sicherzustellen, dass sich die kooperierende Einrichtung verpflichtet, die Weiterbildungsveranstaltungen in eigener Verantwortung zu organisieren, anzubieten und durchzuführen sowie der Hochschule für ihre Leistungen ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
  • Die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Rahmen solcher Kooperationsvereinbarungen gehört in der Regel nicht zu den Dienstaufgaben des Lehrpersonals der Hochschulen.

Ein Kontaktstudium stellt also akademische Weiterbildung dar und dient der wissenschaftlichen oder künstlerischen Vertiefung und Ergänzung berufspraktischer Erfahrungen.

In Kontaktstudien können keine akademischen Abschlüsse (Grade), allerdings ECTS verliehen werden, die in weiteren Lehrgängen und Regelstudien angerechnet werden können.

Kontaktstudien eignen sich sowohl für berufstätige Hochschulabsolvent/innen, als auch für – durch Berufserfahrung geeignete – Interessent/innen und bieten dadurch die Möglichkeit einer wissenschaftlich fundierten Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse.

Durch Berufserfahrung geeignete Interessent/innen können sich auch sehr gut in Kontaktstudien auf den nachfolgenden Einstieg in ein Regelstudium vorbereiten.

So kann man beispielsweise mit dem Kontaktstudium Management und Marketing, welches von VIS Vienna International Studies als Fernstudium angeboten wird, in das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre online (B.A.) der Allensbach Hochschule einsteigen und wird dieses Kontaktstudium auf den Bachelor BWL auch entsprechend angerechnet.

Dazu auch: Kontaktstudium? Was ist denn ein Kontaktstudium?

Rückfragen, Informationen und Anmeldungen – auch zu online Lehrgängen und Regelstudien – bitte einfach an: martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

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Weitere Informationen zu VIS finden sich auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

Kontaktstudium Management und Marketing:  

Über die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Rektor der Allensbach Hochschule ist der renommierte Wirtschaftspädagoge Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Trägerin der Hochschule ist die European Education Group GmbH, die von Timo Keppler geführt wird.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Ebenso ermöglicht die Allensbach Hochschule berufsbegleitende Promotionsprojekte herausragender Studierender.

Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020 und 2022 ausgezeichnet worden. Weitere Informationen unter www.allensbach-hochschule.de

Allensbach Hochschule: Rektor Martin Stieger gehört zu Deutschlands Top-Tutoren im Fernstudium

Pressemitteilung, Konstanz, 23. Oktober 2021:

Bei der Wahl zum „Tutor des Jahres“ von FernstudiumCheck.de und dem Bundesverband der Fernstudienanbieter e.V. wurde Prof. Dr. Dr. Martin Stieger von der Allensbach Hochschule auf den zehnten Platz gewählt. Vor ihm liegen nur drei Professor:innen anderer Fernhochschulen.

Seit mehr als 30 Jahren vergibt der Bundesverband der Fernstudienanbieter e.V. bereits seinen traditionsreichen Studienpreis an herausragende Absolvent:innen in Fernunterricht und Fernstudium.

Seit 2012 suchen FernstudiumCheck.de und der Bundesverband der Fernstudienanbieter e.V. zusätzlich auch den „Tutor des Jahres“ – denn der Erfolg von Absolvent:innen in Fernunterricht und Fernstudium ist laut FernstudiumCheck.de nicht selten eng an die Einsatzbereitschaft von Tutor:innen geknüpft.

Seither werden der Preisträger oder die Preisträgerin mittels eines großen Online-Votings ermittelt. Insgesamt traten in diesem Jahr 46 TutorInnen das Rennen um den Titel an, 3591 Stimmen konnten im Voting gezählt werden.

Der Rektor der Allensbach Hochschule, Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, belegt in dem diesjährigen Ranking den zehnten Platz.

Das ist ein sehr schönes Ergebnis, vor allem angesichts der Tatsache, dass nur auf Platz 4, 7 und 8 Professor:innen anderer Fernhochschulen liegen. Die übrigen Top-Ten-Platzierten sind Tutor:innen von Fortbildungsanbietern. Es freut uns, dass unser Rektor Martin Stieger unter den Hochschultutor:innen damit auf dem vierten Platz im diesjährigen Ranking liegt“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die private Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ ausgezeichnet worden.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger sagt: „Es ehrt mich, dass die Teilnehmenden mich derart auszeichnen. Exzellente Qualität und innovative Ansätze in der Lehre sind entscheidende Kriterien für ein erfolgreiches Fernstudium sind. Dazu passt auch unser zukunftsorientierter Lehransatz. Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden. Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht meine Kolleg:innen und ich jederzeit zur Verfügung, um eine konsequente Betreuung zu gewährleisten.“

Dr. Dr. Martin Stieger ist seit 2017 als Professor für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule tätig und amtiert seit Ende 2020 als Rektor der Allensbach Hochschule. Er befasst sich wissenschaftlich vor allem mit Berufsbildung im Kontext europäischer Normen, mit der Lehrerfortbildung insbesondere in der Fernlehrpädagogik und -didaktik und Projekten im schulischen, berufsrechtlichen und betrieblichen Kontext.

Als Fernhochschule mit einem innovativen und voll funktionsfähigen digitalen Lehrkonzept arbeitet die Allensbach Hochschule am Zahn der Zeit und holt damit eine Vielzahl von Praktikern direkt bei ihren Bedürfnissen ab. Dieses wichtige Ziel der berufsbegleitenden akademischen Zusatzqualifikation mit hohem praktischem Nutzwert wollen wir gemeinsam mit unseren Partner:innen in Deutschland und international ausbauen“, sagt der Politikwissenschaftler, Jurist, Betriebswirt und Pädagoge Martin Stieger.

Pressekontakt: European Education Group GmbH – Timo Keppler – Lohnerhofstraße 2, D-78467 Konstanz, Telefon: 07533 919 2399, E-Mail: timo.keppler@allensbach-hochschule.de – Internet: http://www.allensbach-hochschule.de

Über die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Rektor der Allensbach Hochschule ist der renommierte Wirtschaftspädagoge Prof. Dr. Dr. Martin Stieger, Trägerin der Hochschule ist die European Education Group GmbH, die von Timo Keppler geführt wird.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert. Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können. Bei Fragen steht ihnen jederzeit ein Tutor oder Dozent zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle. So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Ebenso ermöglicht die Allensbach Hochschule berufsbegleitende Promotionsprojekte herausragender Studierender.

Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020 und 2022 ausgezeichnet worden. Weitere Informationen unter www.allensbach-hochschule.de

Alle Ihre Fragen zur Allensbach Hochschule und den Studienangeboten können Sie mir auch direkt mailen: martin.stieger@allensbach-hochschule.de 

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Die Allensbach Hochschule:

Allensbach Hochschule – Videos:

https://www.youtube.com/channel/UCVJ44fvUHptOiQojvXTPNCw/videos

VIS – Vienna International Studies – gratuliert drei Kooperationspartnern zur Auszeichnung „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“: Allensbach Hochschule, afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg und Vitalakademie Learn@Home

Im Jahr 2020 hat das Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ zum ersten Mal die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung präsentiert.

Als einer der führenden Anbieter für Weiterbildung wurde damals die private Allensbach Hochschule in Konstanz ausgezeichnet.

Jetzt hat „Focus Business“ zum zweiten Mal das Siegel als „Top Anbieter für Weiterbildung“ an die Allensbach Hochschule vergeben.

Auch schon zum zweiten Mal unter den führenden Anbietern für Weiterbildung und damit „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ ist die afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg zu finden.

Um die schlagkräftige „Triangel der Top Weiterbildung“-Partner von Vienna international Studies komplett zu machen, darf sich auch die österreichische Vitalakademie Learn@Home über die hohe Auszeichnung freuen.

Alle drei Top-Weiterbildungs-Anbieter sind seit Jahren Kooperationspartner von VIS Vienna International Studies.

Die Allensbach Hochschule bietet neben Kontaktstudien und Zertifikatslehrgängen natürlich vor allem berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme mit mehreren Vertiefungen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die afw Wirtschaftsakademie Bad Harzburg bietet seit mehr als 60 Jahren Aus-, Fort- und Weiterbildung an und ist ein renommierter Bildungsberater für Fernstudien, Seminare, Webinare und Inhouse-Trainings.

Seit 12 Jahren bietet Learn@Home in mittlerweile 70 Ländern weltweit tausenden Lehrgangsteilnehmern Fernstudien an und ist damit zur sehr erfolgreichen Schwester der Vitalakademie Österreich herangewachsen.

VIS gratuliert den drei Kooperationspartnern zur hohen Auszeichnung „Top Anbieter für Weiterbildung 2022“ sehr herzlich und freut sich auf viele weitere gemeinsame Erfolge in der Aus-, Fort- und Weiterbildung zufriedener Kurs- und Lehrgangs-teilnehmerInnen.

Siehe dazu auch:

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

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VIS erstellt Ihnen gerne Ihren individuellen Studienplan.

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