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NeuFöG: Förderungen für Neugründer – WKO und SV helfen

Sozialversicherung:

Um die Sozialversicherungskosten kalkulierbar zu machen, gilt für Neugründer (Neuzugänge in der Wirtschaftskammer) in den ersten beiden Kalenderjahren einer Pflichtversicherung in der Krankenversicherung eine fixe Beitragsgrundlage in der Höhe von 438,05 Euro (Wert 2018) monatlich.

Die Beiträge werden nicht mehr nachbemessen!

Im dritten Jahr der Pflichtversicherung gilt für Ihre Krankenversicherung die Mindestbeitragsgrundlage als vorläufige Beitragsgrundlage. In der Pensionsversicherung gilt die Mindestbeitragsgrundlage für alle drei Jahre als vorläufige Beitragsgrundlage.

Achtung: Diese Regelungen beziehen sich immer auf Kalenderjahre.

Beispiel: Sie haben Ihre Tätigkeit im Juli eines Jahres aufgenommen. Von der fixen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung profitieren Sie 18 Monate.

(Mindest-) Beitragsgrundlage für Neugründer (monatlich):

Pensionsversicherung            654,25 Euro

Krankenversicherung             438,05 Euro

Beitrag Pensionsversicherung (vierteljährlich) 363,12 Euro

Krankenversicherungsbeitrag (vierteljährlich) 100,53 Euro

Beitrag Unfallversicherung (vierteljährlich) 28,80 Euro

Ihre Monatsbelastung für PV, KV und UV beträgt sohin EUR 164,15

informative links:

https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.586917&version=1517320485

https://www.sozialversicherung.at/portal27/esvportal/content?contentid=10007.683974&viewmode=content

Gebühren- und Steuerbefreiungen:

Gegen Vorlage des amtlichen Formulars NeuFö2 bei der in Betracht kommenden Behörde entfallen im Wesentlichen die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben, die Grunderwerbssteuer für Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, die Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und Grundbuch, die Gesellschaftsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsrechten (bis 31.12.2015) und Teile der Lohnabgaben für das Kalendermonat der Neugründung und die folgenden 35 Kalendermonate.

Der Begünstigungszeitraum für Lohnnebenkosten selbst ist mit 12 Monaten beschränkt, wobei die Frist mit dem Beschäftigungsmonat des ersten Arbeitnehmers zu laufen beginnt.

https://www.wko.at/service/steuern/neugruendungs-foerderungsgesetz-fuer-neugruender-faq.html

WKO Gründerservice:

https://www.gruenderservice.at

 

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

staatlich anerkannte Hochschule der European Education Group Deutschland GmbH

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Tel.: +49 7533 919 23 90

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