Schlagwort-Archive: Selbsterhalterstipendium

Kein Selbsterhalterstipendium in Lehrgängen der Weiterbildung – nur für Studierende in Regelstudien – Finanzierungsmöglichkeiten?

Gemäß Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 – StudFG[1]) gibt es Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – nur für ordentliche Studien und leider nicht auch für die Lehrgänge der Weiterbildung:

  • Universitätslehrgänge (§ 56 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, in der geltenden Fassung),
  • Lehrgänge zur Weiterbildung (§ 9 des Fachhochschul-Studiengesetzes – FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung) oder
  • Hochschullehrgänge (§ 39 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006)

Auch in Regelstudien gibt es Einschränkungen – Studienförderung – auch das Selbsterhalterstipendium – gibt es nur für österreichische[2] Studierende an österreichischen Hochschulen, sodass Studierende, die in ausländischen Regelstudien eingeschrieben sind, keinen Anspruch auf Studienförderung haben.

Studierende in Lehrgängen der Weiterbildung oder in ausländischen (Fern-) Studienangeboten sollten daher folgende Möglichkeiten optimieren:

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

– das Bildungsdarlehen, da können auf 15 Jahre verteilt Studiengebühren zurückgezahlt werden

– die steuerlichen Absetzbarkeit von Studiengebühren und Bildungskosten

 

Rückfragen und weitere Informationen: martin.stieger@liwest.at

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

staatlich anerkannte Hochschule der European Education Group Deutschland GmbH

Lohnerhofstrasse 2 ● D-78467 Konstanz

Tel.: +49 7533 919 23 90

Fax.: +49 7533 919 23 91

Email: martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

 

[1] Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz 1992 –StudFG) StF: BGBl. Nr. 305/1992

[2] sowie gleichgestellte Ausländer und Staatenlose – § 4 StudFG – Studierende aus dem EWR, der EU

 

P.S. Vielleicht interessant – wir versuchen in kurzen Filmen Begriffe aus der Betriebswirtschaft zu erklären

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeNeoBb9mVq_Rr3kTCvBN8pl

 

IMMO Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp