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MBA Immobilienmanagement – online

Der MBA Immobilienmanagement – ein Kooperationslehrgang des AIM Austrian Institute of Management der FH Burgenland und der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH – kann jederzeit begonnen und als Fernstudium von jedem Ort der Welt aus – einen Internetzugang vorausgesetzt – absolviert werden.

Was dieses MBA-Studium auch von zu Hause aus und das vollständig online – also ohne Präsenz – ermöglicht.

Der MBA Immobilienmanagement bildet in Fragen des Immobilienmanagements – also für die Immobilienwirtschaft – aus und wird mit einem akademischen Grad abgeschlossen.

Zugangsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Fernlehrgang MBA Immobilienmanagement erteilt die Fachhochschule Burgenland, wenn zumindest eine der nachstehenden Eignungen vorliegt:

  • Ein international anerkannter akademischer Studienabschluss einer Hochschule (zumindest einem Bachelor gleichwertig) oder
  • eine, durch die Lehrgangsleitung festzustellende, gleich zu haltende Eignung, wie
  • Hochschulreife und zumindest fünfjährige Berufspraxis oder
  • Abschluss eines Expertenlehrgangs (Universitätslehrgang, Lehrgang zur Weiterbildung einer Fachhochschule oder Lehrgang universitären Charakters) im Ausmaß von zumindest 60 ECTS – es gibt eine eigenen Expertenlehrgang Immobilienmanagement
  • oder Abschluss eines gleichwertigen Diplomlehrgangs der ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH mit einer zumindest dreijährigen Berufspraxis oder
  • positive Absolvierung einer standardisierten schriftlichen Aufnahmeprüfung, welche die Grundlagen des Lehrgangs abdeckt und ein Mindestalter von 21 Jahren.

Definition Berufspraxis:

Tatsächliche Berufserfahrung sowie auch formelle und informelle Ausbildungen, welche den Schluss zulassen, dass dadurch Prinzipien von Unternehmensführung und Organisation vermittelt und soziale Kompetenz weiterentwickelt wurden.

Die Vielseitigkeit der Bildungslandschaft erlaubt möglicherweise einen anderen Zugang zu Ihrem Fernstudium. Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir für Sie die optimale Lösung für Ihre Weiterbildung!

Zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre:

Der MBA-Lehrgang kann zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre neben Beruf und Familie absolviert werden.

Mit dem MBA-Studium kann jederzeit begonnen werden und gibt es Anrechnungsmöglichkeiten aus Vorausbildungen.

Viele Informationen finden sich auch hier

http://asasonline.com/weiterbildung/mba/fernstudium/mba-immobilienmanagement.html

Akademischer Grad – MBA

Es wird von der FH Burgenland nach österreichischem Recht der akademische Grad „Master of Business Administration“ abgekürzt „MBA“ verliehen. Dieser akademische Grad ist international führbar und für österr. Staatsbürger in öffentlichen Urkunden eintragungsfähig.

Online – Campus

Die Lehrinhalte studieren Sie auf einem Campus der austrian school of applied studies ASAS Aus und Weiterbildung GmbH. Auch die Prüfungen werden über den Campus online  abgewickelt. Wenn Sie mal reinschauen wollen in einige Lehrveranstaltungen: http://demo.asasonline.com

Inhalt:

Der MBA Immobilienmanagement umfasst 11 Module und eine Masterarbeit, ist auf 3 – 4 Semester angelegt, da die Arbeitsbelastung 90 ECTS = 2.250 Stunden beträgt.

  • Zunächst sind sechs Pflichtmodule (siehe Curriculum) im Basisstudium zu absolvieren (36 ECTS).
  • Anschließend wird in fünf weiteren Modulen im Vertiefungsstudium Immobilienmanagement  (30 ECTS) unter anderem auf die Themengebiete Rechtsgebiete des Immobilienmanagements, Immobilienverwaltung, Makler, Facility Management, Immobilienbewertung …. eingegangen.
  • Für jedes dieser insgesamt elf Module ist eine Prüfung abzulegen (die Hälfte von zu Hause aus als Seminararbeiten; die andere Hälfte mittels unserer computergestützten Prüfungslösung Securexam oder nach individueller Terminabsprache jederzeit in einem unserer Prüfungszentren in Eisenstadt oder Wels).
  • Den Abschluss des Lehrgangs bildet die Masterarbeit zum Thema Immobilienmanagement (24 ECTS).

Modulbeispiele – jedes der Module könnte auch als eigenständiger Zertifikatskurs absolviert werden:

 

Für Sie schon jetzt sicherlich sehr nützlich – kurze Filme zu relevanten Themen des Mietrechts, der Immobilienbewertung ….. unsere Immo-Wikis auf youtube:

https://www.youtube.com/playlist?list=PLw22tDtSAPeOORGqB3VjIWxb2H8Bcm3Gp

Die neue Bundesregierung fordert „erhöhte Qualifikationserfordernisse für eine Ausübung des Gewerbes der Immobilientreuhänder – mit dem MBA Immobilienmanagement werden Sie dieser Forderung sicher gerecht!

Gewerbeberechtigung mit dem MBA?

Die fachliche Qualifikation für die Tätigkeiten der Immobilienmakler und der Immobilienverwalter wird durch folgende Belege erfüllt:

  1. Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss eines facheinschlägigen Universitätslehrganges oder Fachhochschul-Studienganges und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) ….

Kosten und Anmeldung:

Die Lehrgangsgebühren betragen EUR 8.900,—.

Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit

Der MBA eignet sich vorzüglich für eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit und würden Sie zumindest 16 ECTS für ein Jahr Bildungskarenz benötigen.

ASAS Begriffs – Wiki

Vielleicht für Sie auch interessant unser BWL-Begriffs-Wiki:   in welchem wir gängige Begriffe mittels kurzer Filme erklären. Z.B. ECTS, Gesundheit, SWOT Analyse, ….

Wir würden uns freuen, Sie auf dem Weg zum gewünschten Abschluss begleiten zu dürfen und stehen für Rückfragen (zu den Inhalten, möglichen Anrechnungen, Ablauf, …) sehr gerne zur Verfügung.

Wenn Sie möchten auch persönlich, bzw. telefonisch.

Martin Stieger

 

ASAS Aus- und Weiterbildung GmbH

austrian school of applied studies

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Konsulent

Dragonerstraße 38, A-4600 Wels

Tel.: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-0, Fax: +43 (0) 72 42 / 5 58 64-66, Mobil: +43 0664 60 4 86 670

E-Mail: martin.stieger@asasonline.com, Web: http://asasonline.com

Firmenbuchnummer: 291010g

ich bin selbst seit 1988 als Immobilientreuhänder in Wels tätig

 

 

Berufsanerkennung.at in Österreich

Wer seinen im Ausland erworbene Qualifikation (Abschluss bzw. Ausbildung) bewerten oder anerkennen lassen möchte, kann das sehr schnell und relativ unkompliziert über das Anerkennungsportal

http://www.berufsanerkennung.at/

tun.

Weitere sehr hilfreiche Bewertungsmöglichkeiten:

BEWERTUNG VON SCHULABSCHLÜSSEN

Bundesministerium für Bildung

Antragstellung unter: www.asbb.at

BEWERTUNG VON HOCHSCHULABSCHLÜSSEN (UNIVERSITÄT, FACHHOCHSCHULE)

Enic Naric

Antragstellung unter: www.aais.at

Am 12. Juli 2016 ist das neue Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG)[1] für im Ausland erworbene Qualifikationen in Kraft getreten. Zentrale inhaltliche Eckpunkte des neuen Gesetzes sind folgende:

  • Bewertungsverfahren: Es werden neue Verfahren zur Bewertung von beruflichen Qualifikationen und Ausbildungen geschaffen und bestehende Bewertungsverfahren gesetzlich verankert. Eine Bewertung ist eine Beurteilung über einen ausländischen Bildungsabschluss bzw. eine ausländische Berufsqualifikation, die Arbeitgebern hilft rasch einen Überblick über Ihre Qualifikationen zu bekommen.
  • Angleichung verfahrensrechtlicher Bestimmungen für im Drittstaat erworbene Qualifikationen an EU-Standards: Sobald die Antragstelle alle notwendigen Unterlagen erhalten hat, wird das Verfahren bis zum Bescheid nicht länger als  4 Monate dauern. Wenn nicht anders geregelt, werden Nachqualifizierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für Ausbildungen aus dem Drittstaat wie für EU- und EWR-Ausbildungen vorgeschrieben.
  • Einführung neuer Verfahren: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte die auf ihrer Flucht unverschuldet Zeugnisse oder Ausbildungsnachweise verloren haben, sollen ihre Qualifikationen durch alternative Verfahren (z.B. praktische oder theoretische Prüfungen, Stichprobentests, Fachgespräch, Arbeitsproben) fest stellen lassen können. (Formale Anerkennung ohne Zeugnis oder Nachweis)
  • Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten in der Betreuung und Vermittlung des Arbeitsmarktservices: Legen Sie Anerkennungsbescheide und Bewertungsgutachten unbedingt bei der Vorsprache beim AMS vor. So gelingt es leichter einen Job zu finden, welcher Ihrer Qualifikation entspricht.

Transparenz und Service:

  • Das Online-Anerkennungsportal http://www.berufsanerkennung.at informiert Sie über Verfahren, zuständige Behörden und für Antragstellungen notwendige Dokumente, Übersetzungen, Beglaubigungen und Verfahrenskosten.
  • Beratungsstellen in ganz Österreich unterstützen Sie zu Fragen über Anerkennung und Bewertung und begleiten bei Bedarf das Verfahren.
  • Verfahren werden in Zukunft einheitlich statistisch erfasst.

Die gesamte Rechtsvorschrift für das Bundesgesetz finden Sie hier.

 

[1] Bundesgesetz über die Vereinfachung der Verfahren zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz – AuBG) StF: BGBl. I Nr. 55/2016

 

Europäische Leitlinien für die Validierung nicht formalen und informellen Lernens

Cedefop reference series 104

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2016

Die „Europäische Leitlinien für die Validierung nicht formalen und informellen Lernens“ sind am 15. April 2016 auf deutsch erschienen.

Einige Sätze daraus:

Jeden Tag bieten sich uns Gelegenheiten zum Lernen.

Nicht nur in formalen Bildungseinrichtungen, sondern auch in unserem täglichen Leben am Arbeitsplatz, zu Hause oder in der Freizeit können wir sehr wertvolle Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben.

Das lebenslange Lernen ist ein wichtiger Weg zur persönlichen Weiterentwicklung: durch seine Anerkennung können individuelle Leistungen und deren potenzieller Beitrag für die Gesellschaft einen angemessenen Stellenwert erhalten.

Dennoch sind die Einstellungen so stark von herkömmlichen Bildungsformen geprägt, dass nicht formales und informelles Lernen häufig nicht gesehen und unterbewertet wird.

In der Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens von 2012 wird diese Situation anerkannt und dafür plädiert, ein systematischeres Vorgehen bei der Validierung zu fördern und die Sichtbarkeit und den Stellenwert des Lernens außerhalb formaler Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen zu steigern.

Ein zentrales Ziel der Empfehlung von 2012 ist, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammenarbeiten, um bis 2018 nationale Regelungen für die Validierung einzuführen, die es allen Bürgern ermöglichen, ihre nicht formalen und informellen Lernerfahrungen ermitteln und dokumentieren, sowie auf Wunsch bewerten und zertifizieren zu lassen.

Eine Validierung kann vielfältige Ergebnisse haben, die von formalen Qualifikationen bis hin zu unternehmensinternen Nachweisen erworbener Kompetenzen reichen.

Alle haben jedoch eine Gemeinsamkeit: es handelt sich um Anstrengungen zur Erhöhung der Sichtbarkeit und des Werts des Lernens, das außerhalb von Schulen und Berufsbildungseinrichtungen stattfindet.

Um die grundlegenden Phasen einer Validierung zu erläutern, werden in der Empfehlung folgende vier Einzelschritte unterschieden:

  • Identifizierung,
  • Dokumentierung,
  • Bewertung und
  • Zertifizierung.

 

Die vier Einzelschritte:

  • IDENTIFIZIERUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat;
  • DOKUMENTIERUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat;
  • BEWERTUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielt hat;
  • ZERTIFIZIERUNG der Ergebnisse der Bewertung der von einer Person auf nichtformalem oder informellem Weg erzielten Lernergebnisse in Form einer Qualifikation, oder in Form von Leistungspunkten, die zu einer Qualifikation führen, oder in einer anderen geeigneten Form;“[1]

 

Diese Phasen werden je nach dem Zweck der jeweiligen Validierung unterschiedlich kombiniert und gewichtet.

Wenn eine formale Qualifikation angestrebt wird, ist die Stichhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Bewertungsphase entscheidend.

In anderen Fällen, beispielsweise in Bezug auf Freiwilligenarbeit, kann der Schwerpunkt stärker auf der Identifizierung und Dokumentierung und weniger auf der formalen Bewertung und Zertifizierung liegen.

Wahrscheinlich sind diese vier Schritte aber in allen Validierungsregelungen enthalten.

Zweck der Validierung ist ein Nachweis von Lernerfahrungen, der im Rahmen des weiteren Bildungswegs oder auf dem Arbeitsmarkt angerechnet werden kann.

Wer weiterlesen möchte: http://www.cedefop.europa.eu/de/translated-content/de

 

[1] Rat der EU, 2012, Seite 3, Nummer 1 Ziffer 2 Buchstaben a bis d.