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Über martingstieger

doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)

Vienna International Studies: zeit- und ortsunabhängig im In- und Ausland studieren und das Studium fair finanzieren

Am 23. März 2012 ins Firmenbuch eingetragen, ermöglicht Ihnen VIS Vienna International Studies seither ein internationales Studium von zu Hause aus.

Mit Hilfe von VIS Vienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familie zeit- und ortsunabhängig im Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudien auf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.

Online

VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.

Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.

VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.

VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.

VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!

Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.

Neben den Bachelor-, Master– und Promotionsstudien ermöglicht VIS auch Kontaktstudien, die der wissenschaftlichen Vertiefung berufspraktischer Kenntnisse dienen.

In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.

So das VIS–Kontaktstudium Management und Marketing, das in Kooperation mit der Allensbach Hochschule angeboten wird und vollständig auf ein nachfolgendes Bachelorstudium angerechnet werden kann.

Eine spannende Möglichkeit sich weiterzubilden, bieten auch die Zertifikatsprogramme der Allensbach Hochschule Konstanz, die Sie problemlos und kostenlos testen können.

Das Studium fair finanzieren:

Bildungsinteressierte mit Hauptwohnsitz Österreich, die unselbständig erwerbstätig sind (Beamte, Angestellte ..) haben die Möglichkeit den Fair Credit für Bildungsmaßnahmen zu nutzen:

https://www.raiffeisen.at/ooe/wels/de/privatkunden/kredit-leasing/der-faire-credit—bildung.html

Fragen zum Beitrag, zu weiteren interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Die Eintragung britischer akademischer Grade in öffentliche Urkunden (Ö/D)

Kürzlich wurde ich wieder zum Thema Eintragung britischer akademischer Grade in öffentliche Urkunden gefragt:

S.g. Hr. Stieger!

Ich bin auf Ihren Blog gestoßen und habe Ihren interessanten Artikel gelesen:

Ich selbst bin einer dieser „Betroffenen“ Österreicher. Ich habe vor dem Brexit mit dem Studium begonnen und erst nach dem Brexit abgeschlossen.

Mein Masterabschluss wurde vom Bundesministerium nicht angenommen und ist nicht in öffentliche Urkunden eintragbar.

Nachdem ich Ihren Beitrag gelesen habe, habe ich eine Mail an das Ministerium verfasst und mich erneut erkundigt. Ich habe dort auch auf die Änderung im Gesetzestext hingewiesen welche Sie erwähnt haben.

Haben Sie noch einen Tipp oder Informationen für mich wie ich nun tatsächlich zu meiner Eintragung komme? Ist diese Änderung im Gesetzestext irgendwo auch für mich zugänglich damit ich dem Ministerium etwas vorlegen kann?

Danke für Ihr Mail und auch Ihre Frage im zitierten Blog-Beitrag.
Sie haben recht, die rechtliche Lage hat sich im Jahr 2024 wieder geändert und ist die Eintragung britischer akademischer Grade in öffentliche Urkunden in Österreich wieder möglich.

Österreich:

Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 wurde im April 2024 neuerlich novelliert und dabei unter anderem (selbst von Anbietern und Absolvent*innen britischer Hochschulen) recht unbemerkt, in § 88 Abs. 1a die Wendung „einer anerkannten postsekundären Einrichtung einer anderen,“ durch die Wendung „einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen“ ersetzt.

Somit lautet der § 88 Führung akademischer Grade neu:

(1)   Personen, denen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten, auch abgekürzten, Form zu führen, wobei der akademische Grad einschließlich eines geschlechtsspezifischen Zusatzes („a“, „in“ oder „x“) geführt werden darf. Dies gilt auch für Personen, denen aufgrund von § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, mit der Maßgabe, dass lediglich einer der verliehenen akademischen Grade geführt werden darf.

(1a) Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen. Personen, denen aufgrund des § 87 Abs. 5 Z 2 mehrere akademische Grade verliehen wurden, haben das Recht, die Eintragung eines akademischen Grades in abgekürzter Form in öffentliche Urkunden zu verlangen.

(2)   „Mag.“, „Dr.“ und „Dipl.-Ing.“ („DI“) sind im Falle der Führung dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Da Groß Britannien eine ehemalige Vertragspartei .. ist, können die akademischen Grade aus GB wieder in öffentliche Urkunden eingetragen werden.

Deutschland:

KMK: Brexit – Anerkennung und Verwendung von akademischen Graden – Anerkennung von akademischen Graden aus Großbritannien in Deutschland

Der Brexit hat keine Auswirkungen auf die Anerkennung von akademischen Graden aus dem Vereinigten Königreich. Abschlüsse, die von anerkannten britischen Universitäten verliehen wurden, können in Deutschland weiterhin anerkannt werden. Ihr formeller Status ist der eines akademischen Grades aus einem Drittland.

Hintergrundinformationen

  • Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ist am 31. Januar 2020 wirksam geworden.
  • Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 wurden akademische Abschlüsse aus dem Vereinigten Königreich wie EU-Abschlüsse behandelt.
  • Die gegenseitige Anerkennung von akademischen Abschlüssen ist nicht Teil des Freihandelsabkommens „UK-EU TCA“.
  • Das Vereinigte Königreich ist weiterhin Unterzeichner des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens.

Verwendung von akademischen Abschlüssen aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland

Bachelor- und Masterabschlüsse

Jedes deutsche Bundesland hat sein eigenes Gesetz – das Landeshochschulgesetz – das die Verwendung von akademischen Graden regelt. Die Landeshochschulgesetze basieren auf dem KMK-Beschluss vom 14. April 2000, wonach ausländische akademische Grade aus Drittstaaten genau so verwendet werden können, wie sie verliehen wurden, oder in ihrer gebräuchlichen abgekürzten Form unter Angabe der verleihenden Universität. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wissenschaftsministerium Ihres Bundeslandes.

Doktorgrade

Gemäß Artikel 4 der Begünstigungsverordnung der „Richtlinien für die Regelung der Führung ausländischer akademischer Grade nach einer allgemeinen rechtlichen Genehmigung durch einheitliche gesetzliche Regelungen“ vom 14. April 2000 können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich unter bestimmten Bedingungen in Deutschland als „Dr.“ geführt werden. 

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Eine weitere Auszeichnung für die Allensbach Hochschule Konstanz

Die Allensbach Hochschule gehört im neuen Ranking von FernstudiumCheck.de zu den „Top Fernhochschulen“ Deutschlands.

Eine hohe Qualität und Reputation sind für Hochschulen wichtig. Sie zeigt, was eine Hochschule zu leisten in der Lage ist und wie Studierende diese Leistung wahrnehmen.

Die Allensbach Hochschule wird für ihre Leistungsfähigkeit daher regelmäßig ausgezeichnet und hat nun, neben einigen anderen Auszeichnungen zu Jahresbeginn, beim „FernstudiumCheck Award 2024“ die Auszeichnung „Top Fernhochschule“ erhalten.

Immer im Januar verleiht das Bewertungsportal FernstudiumCheck.de den „FernstudiumCheck Award“ an die beliebtesten Fernlehrinstitute. Um die besten Anbieter aus Sicht der Studierenden und Kursteilnehmer:innen zu ermitteln, wurden wieder mehr als 14.000 Bewertungen ausgewertet. Um im Ranking des FernstudiumCheck Awards gelistet zu werden, muss eine Fernhochschule eine Mindestanzahl von Bewertungen erhalten und dabei ein Mindestniveau an Sternen erreichen. Zusätzlich benötigen die Institute eine Weiterempfehlungsrate von mindestens 90 Prozent. Die Allensbach Hochschule liegt mit 4,85 Sternen und einer Empfehlungsquote von 100 Prozent auf Platz 7 im Ranking „Beliebteste Fernhochschulen“ 2025 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals verbessert.

Beim „Top Online Campus“ 2025 liegt die Allensbach Hochschule auf Platz 6.

„Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung, die eine ganze Reihe von Awards und positiven Rankings im Fernhochschulbereich für unsere Hochschule fortsetzen. Dass wir zu den besten Fernhochschulen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre. Es zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept trägt und wir die Bedürfnisse von Studierenden in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen, vor allem mit dem Fokus auf das volldigitalisierte berufsbegleitende Studium“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Hochschul- und Bildungsexperten halten digitale Lernmodelle für ein wesentliches Element im Bildungssektor, jetzt und in Zukunft. Digitales Lernen ermöglicht Flexibilität, Freiheit und Selbstbestimmung. Studierende können ihr Studium an der privaten Hochschule jederzeit beginnen und die Regelstudienzeit – ohne zusätzliche Gebühren – um bis zu 18 Monate verlängern.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Vorlesungen auf YouTube:

Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Baden-Württemberg: neue „KI-Champions BW“ gesucht

Auch 2025 werden beim Wettbewerb „KI-Champions BW“ wieder Unternehmen ausgezeichnet, die herausragende Anwendungen künstlicher Intelligenz in Baden-Württemberg anbieten.

Im Jahr 2025 werden wieder herausragende Lösungen künstlicher Intelligenz aus dem Land prämiert. Die Bekanntgabe der diesjährigen KI-Champions BW erfolgt im Rahmen des bundesweit einmaligen Metaverse-Events „Virtuelle Welten – Chancen im Metaverse erleben“, bestehend aus Kongress und Messe, am 8. Mai 2025 in Stuttgart.

KI als treibende Kraft für technologische Innovationen

„Künstliche Intelligenz (KI) ist nach wie vor die treibende Kraft für technologische Innovationen und ein entscheidender Hebel für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft in unserem Land. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Gestaltung einer digitalen und nachhaltigen Wirtschaft. Das enorme Potenzial an erstklassigen KI-Lösungen und KI-basierten Innovationen unserer Start-ups und etablierte Unternehmen im Land muss sichtbarer gemacht werden. Mit dem Wettbewerb ‚KI-Champions BW‘ bieten wir dafür eine Bühne“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, zum Auftakt des diesjährigen Wettbewerbs.

„Mit dem Wettbewerb wollen wir die Marke ‚KI-made in BW‘ weiter stärken und deutlich machen, wie KI bereits erfolgreich in den unterschiedlichsten Branchen eingesetzt wird und welcher Mehrwert für Unternehmen und die Gesellschaft bestehen kann – gerade auch als zentrale Basistechnologie für die Entwicklung zahlreicher Metaverse-relevanter Anwendungsfälle“, so Hoffmeister-Kraut weiter.

Die KI-Champions BW 2025 werden auf dem Metaverse-Kongress am 8. Mai 2025 in Stuttgart ausgezeichnet. Dieser wird in Kooperation mit der XR EXPO 2025, veranstaltet durch das Virtual Dimension Center (VDC) Fellbach, um einen Messebereich mit zahlreichen Ausstellern unter anderem aus Kreativwirtschaft und Industrial Metaverse ergänzt. Interessierten steht bei der ganztägigen Veranstaltung am 8. Mai die Möglichkeit offen, als Einstimmung auf die Preisverleihung eine Vielzahl an interaktiven Anwendungen an der Schnittstelle von Technologien wie Augmented Reality, digitale Zwillinge und KI kennenzulernen und sich zum individuellen Einsatz in Unternehmen beraten zu lassen.

Gradmesser für hochinnovative KI-Lösungen

Der Wettbewerb „KI-Champions BW“ ist in seinem sechsten Jahr zu einem Gradmesser für hochinnovative KI-Lösungen gewachsen. Zahlreiche Unternehmen haben sich nach der Auszeichnung sehr erfolgreich entwickelt. Beispielsweise gehörten in den vergangenen Jahren Unternehmen wie Optocycle, Neura Robotics oder Vialytics zu den Preisträgern. Der Titel „KI-Champion“ hat bei vielen Unternehmen eine Katalysator-Wirkung für deren weitere Entwicklung entfaltet.

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut sagte: „Mit vielfältigen Maßnahmen im Rahmen unserer KI-Strategie konnten wir dazu beitragen, dass es bereits heute im Südwesten eine ganze Reihe von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gibt, die führend auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz sind. Dieses ‚KI-Ökosystem‘ bezieht seine Stärke aus einer engen Verzahnung von Forschungseinrichtungen, KI-Entwicklerinnen und -Entwickler, Start-ups und einer großen Zahl von Unternehmen. Sie setzen unter anderem in den für Baden-Württemberg prägenden Leitbranchen des Fahrzeugbaus, des Maschinenbaus und Zukunftsbranchen wie der Robotik und der Luft- und Raumfahrt erfolgreich auf die Basistechnologie der KI. Hier reiht sich auch der Wettbewerb ‚KI-Champions BW‘ ein, der die erfolgreichen KI-Lösungen aus dem Land auszeichnet.“

Ab sofort können sich sowohl Start-ups als auch etablierte Unternehmen aller Branchen mit ihren KI-basierten Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen sowie Forschungseinrichtungen mit herausragenden KI-Forschungsprojekten, die bereits möglichst weit fortgeschritten und ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial oder einen wesentlichen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen versprechen, bewerben. Bis zum 14. März 2025 gibt es die Möglichkeit, sich über ein Online-Formular zu bewerben. Neben der öffentlichkeitswirksamen Bekanntgabe werden die diesjährigen Best-Practice-Beispiele auf dem Portal Wirtschaft digital Baden-Württemberg veröffentlicht.

Wettbewerb „KI-Champions BW“

Der Wettbewerb findet im Rahmen der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg statt. Er präsentiert herausragende und erfolgreiche KI-Lösungen aus Baden-Württemberg und wird zum sechsten Mal durchgeführt. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Expertenjury, die das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zusammenstellt. Weitere Informationen zum Wettbewerb, das Online-Bewerbungsformular und Informationen zu den 45 KI-Champions BW der letzten fünf Jahre finden sich auf der Webseite des KI-Champions BW.

Die ausgezeichneten Lösungen der Vorjahre sind auf dem YouTube-Kanal der Initiative Wirtschaft 4.0 Baden-Württemberg zu sehen.

Weitere Informationen zum Metaverse-Kongress am 8. Mai 2025 in Stuttgart finden sich bei CyberLand oder beim VDC Fellbach.

Allensbach Hochschule: geprüfte KI-Expertin/geprüfter KI-Experte

In Kooperation mit der baden-württembergischen Allensbach Hochschule Konstanz ermöglichen es Ihnen hochkarätige Spezialist*innen niederschwellig und alltagstauglich künftig  Künstliche Intelligenz richtig anzuwenden.
KI-RA = Künstliche Intelligenz richtig anwenden: KI-RA

  • berufsbegleitend in 4 – 6 Wochen
  • kein Vorwissen nötig
  • lebenslanger Zugang auf die Lektionen
  • 6 ECTS
  • strukturiert, Schritt für Schritt, pragmatisch lernen:
    • Modul Text: von der Simulation von Bewerbungsgesprächen bis zur Optimierung von Strategien ……
    • Modul Bild: Bildideen können selbst generiert und fotorealistische Bilder selbst erstellt werden ……
    • Modul Video: hochwertige Produkt-Videos werden von Avataren erklärt …
    • Modul Audio: Musik für die Kunden selbst produzieren, ……
  • für Privatpersonen (KIRA Campus) und Unternehmen (KIRA Business, KIRA NextGen) geeignet
  • kostenloser Testzugang

Überzeugen Sie sich selbst und sehen Sie sich an, was Sie in Kürze alles in den Anwendungen Text – Bild – Video – Audio selbst erstellen können: KI-RA ideal geeignet für jene, ….
…. die moderne Technologien anwenden,…. die mit Praxiskompetenz punkten,…. die ihre Lösungskompetenz erweitern und…. die Zukunft gestalten wollen.

Weitere Infos:

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Neue Ausgabe der „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ erschienen

Das wissenschaftliche Open Access-Journal der Allensbach Hochschule Konstanz versammelt eine Vielzahl relevanter Beiträge aus der gesamten Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftspädagogik. Die Ausgabe 2024 ist Mitte Dezember erschienen.

Die „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ (ZIF) der Allensbach Hochschule Konstanz ist Beiträgen gewidmet, die akademische Forschung mit in der Praxis gewonnen Erfahrungswerten verbinden.

Hier werden sowohl aktuelle Erkenntnisse vermittelt als auch Anregungen für weiterführende Untersuchungen geliefert. Viele der Autor:innen verfügen über langjährige Berufserfahrung außerhalb der Universitäten, wodurch der anwendungsbezogene Aspekt bei ihren Forschungen besonderes Gewicht findet.

Die neue Ausgabe der Zeitschrift für interdisziplinäre ökonomische Forschung ist Mitte Dezember erschienen und unter https://www.allensbach-hochschule.de/hochschule/zeitschrift/ kostenfrei erhältlich.

„Das wissenschaftliche Open Access-Journal ist bewusst interdisziplinär angelegt, um die vier Säulen des akademischen Diskurses zu stärken: Wissen, Forschung, Bildung und Theorie. Daher müssen alle Beiträge ökonomische oder wirtschaftspädagogische Aspekte behandeln beziehungsweise solche Erkenntnisse in andere Beobachtungen sichtbar einbinden“, sagt Prof. Dr. Sonja Keppler, Chefredakteurin der „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“.

Der Hintergrund des Ansatzes, wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen im interdisziplinären Kontext zu betrachten, lautet: „Jedes Fach verfügt über seine eigene Gemeinschaft von Expertinnen und Experten. Der Grundgedanke ist nicht neu. Schon in der Antike finden wir die interdisziplinäre Idee, wenn es um die Verbindung der einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen geht. Und viele Probleme unserer modernen Welt benötigen einen interdisziplinären Ansatz, der im Stande ist, unser aller intellektuelles Potential zu mobilisieren, und welcher uns zwingt, mit unserem kategorialen Denken zu brechen und Neuland zu betreten“, betont Sonja Keppler.

Die neue Ausgabe versammelt auf 76 Seiten eine Vielzahl relevanter Beiträge aus den gesamten Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftspädagogik sowie aus der Rechtswissenschaft.

Aufgrund des vernetzt gedachten, interdisziplinären Ansatzes kommen vielfältige Themen mit direktem Praxisbezug zur Sprache, etwa „Lehren und Lernen in der Berufsbildung 2030“, „Rechtliche Grenzen der Bepreisung von Bareinzahlungen und Barauszahlungen durch Banken“ oder auch „Krisenfrüherkennung in Unternehmen: Eine Analyse zum Stand der Umsetzung nach § 1 StaRUG“.

Autor:innen der Ausgabe 2024 der „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ sind neben Professor:innen der Allensbach Hochschule auch Wissenschaftler:innen anderer Hochschulen und Universitäten und publizistisch tätige Praktiker:innen einschlägiger Fachgebiete. Ebenso steht die Zeitschrift Studierenden offen, um Ergebnisse ihrer Abschlussarbeiten zu präsentieren.

Dem Editorial Board gehören der Zeitschrift gehören neben Sonja Keppler auch Prof. Dr. Felix Unger, Prof. Dr. Uwe M. Seidel (Ostbayrische Technische Hochschule) Prof. Dr. Holger Zinn und Prof. Dr. Patrick Peters (beide Allensbach Hochschule) an.

Das Review Committee besteht aus 17 internationalen Wissenschaftler:innen.

Die Fachzeitschrift ist in folgenden Datenbanken indexiert:

  • Deutsche Nationalbibliothek,
  • Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften,
  • EconBiz,
  • Google Scholar,
  • Leibniz-Informationszentrum für Lebenswissenschaften,
  • Max-Planck-Institute for Comparative and International Law,
  • RePEc (Research Papers in Economics) und
  • Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.

    Das wissenschaftliche Journal erscheint jedes Jahr, Artikel können ab sofort für die folgende Ausgabe im Dezember 2025 in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Abgabefrist ist der 31. August 2025.

Da es sich um eine Open Access-Zeitschrift handelt, ist bei Einreichung eines Artikels eine Submission Fee von 450 Euro zu entrichten.

Voraussetzung zur Veröffentlichung ist, dass die Beiträge neue Erkenntnisse liefern oder bestehende Erkenntnisse auf neue Art und Weise kritisch betrachten und die Kriterien wissenschaftlicher Arbeiten erfüllen.

Empirische Arbeiten müssen die verwendeten Methoden nachvollziehbar beschreiben. „So stellen wir eine fachliche Tiefe sicher, die einem wissenschaftlichen Journal angemessen ist und dementsprechend national und international anerkannt ist.“, so Prof. Dr. Patrick Peters, Mitglied des Editorial Boards.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus.

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Allensbach Hochschule – „Exzellenter Anbieter“ bei Fernstudium Direkt

Das Vergleichsportal Fernstudium Direkt hat 48 „Exzellente Anbieter“ ausgezeichnet. Die Allensbach Hochschule hat die Top-Bewertung von fünf Sternen erhalten.

Fernstudium Direkt gehört zu den führenden Vergleichsportalen für Weiterbildung und Studium im deutschsprachigen Raum und vergibt jährlich das FSD-Gütesiegel für die bestbewerteten akademischen und nicht-akademischen Bildungsanbieter auf der Plattform.

Für das aktuelle FSD-Gütesiegel 2025 wurden 8799 Bewertungen ausgewertet, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 eingegangen sind, sodass insgesamt 48 „Exzellente Anbieter“ und vier „Sehr Gute Anbieter“ 2025 gekürt worden sind.

Dabei haben Teilnehmende ihre Erfahrungen mit ihren Fernkursen und Fernstudiengängen beschrieben und das Fernstudium des Bildungsanbieters auf einer Skala von ein bis fünf Sternen in Hinblick auf drei Aspekte bewertet. Hieraus ergibt sich eine Gesamtbewertung von einem bis fünf Sterne für die Aspekte Unterricht und Konzept, Inhalt und Materialien sowie Betreuung und Organisation.

Die Allensbach Hochschule Konstanz hat in diesem Zuge das Siegel „Exzellenter Anbieter 2025“ für die Top-Bewertung von fünf Sternen erhalten, als eine von nur wenigen Hochschulen auf der Plattform.

„Wir freuen uns sehr über diese weitere Auszeichnung von Fernstudium Direkt, die eine ganze Reihe von Awards und positiven Rankings im Fernhochschulbereich für unsere Hochschule fortsetzen. Dass wir Jahr für Jahr zu den besten Fernhochschulen in Deutschland gehören, ist für uns eine große Ehre. Es zeigt uns, dass unser konsequent auf Qualität, Innovation und Praxisnähe ausgerichtetes Konzept trägt und wir die Bedürfnisse von Studierenden in der akademischen Aus- und Weiterbildung erfüllen, vor allem mit dem Fokus auf das berufsbegleitende Studium“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Hochschule.

Der Award ergänzt die Palette an vielfältigen Awards der Allensbach Hochschule. Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020, 2022, 2023, 2024 und 2025 ausgezeichnet worden.

Ebenso wurde die Allensbach Hochschule von „FernstudiumCheck“ als „Top Fernhochschule 2024“ ausgezeichnet.

Die Allensbach Hochschule belegt auch bei dem Portal im Segment „Fernhochschulen-DE“ den zweiten Platz und gehört im Ranking von FernstudiumCheck.de zu den besten Fernhochschulen Deutschlands.

Ebenso hat die Hochschule zudem die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft und beim „Deutschland-Monitor“ – Bildungsanbieter“ die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit 2023“ im Segment der Fernhochschulen erhalten und gehört zu Deutschlands Innovationschampions 2024 und 2025 von FOCUS-Business.

Unter den privaten Hochschulen in Deutschland liegt die Allensbach Hochschule Konstanz im aktuellen F.A.Z.-Institut-Ranking auf Platz 3 unter Deutschlands begehrtesten Arbeitgebern.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Allensbach Hochschule – Arbeitgeber der Zukunft

Die Privathochschule hat die Auszeichnung des Deutschen Innovationsinstituts (diind) Zusammenarbeit mit „DUP Unternehmer“ in Anerkennung ihrer Innovationskraft und Zukunftsorientierung erhalten.

Brigitte Zypries, Bundeswirtschaftsministerin a. D., bringt es auf den Punkt: Der Fachkräftemangel sei so groß wie noch nie und werde aufgrund der demografischen Entwicklung noch größer. Daher ist es für Unternehmen und Organisationen aller Art umso wichtiger, überzeugend zu kommunizieren und auf die Qualitäten als Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Das gilt auch für Hochschulen, die nicht nur wesentliche Bildungseinrichtungen sind, sondern eben immer auch Arbeitgeber, die auf zuverlässiges und fachlich qualifiziertes Personal angewiesen sind.

Die Allensbach Hochschule Konstanz hat sich seit langem als attraktiver Arbeitgeber positioniert und dafür jetzt einen weiteren Award erhalten: Die Hochschule ist in Anerkennung ihrer Innovationskraft und Zukunftsorientierung als Arbeitgeber der Zukunft ausgezeichnet worden.

Die Auszeichnung wird vom Deutschen Innovationsinstitut diind in Zusammenarbeit mit „DUP Unternehmer“ („Deutsche Unternehmer Plattform“) vergeben.

Das Deutsche Innovationsinstitut diind verbindet Wissenschaft und Wirtschaft, um Kommunikations- und Marketingentscheidern fundierte, vertrauenswürdige und qualitativ hochwertige Informationen bereitzustellen.

„Es ist klar, dass das die Anzahl der verfügbaren Mitarbeiter:innen nicht wieder steigen wird. Der demografische Wandel tut sein Übriges hinzu. Es werden einfach immer weniger Mitarbeiter:innen zur Verfügung stehen, sodass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen um die verfügbaren Beschäftigten weiter zunehmen wird. Das gilt auch für uns als Anbieterin in der akademischen Aus- und Weiterbildung“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule.

„Diese Untersuchung zeigt, wie sich die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt geändert haben und wie wichtig es für Arbeitgeber ist, ihre Attraktivität für potenzielle Bewerber zu erhöhen. Die Auszeichnung hilft dabei, die besten Arbeitgeber in Deutschland zu identifizieren und hervorzuheben“, betont er weiter.

Der Award ergänzt die Palette an vielfältigen Awards der Allensbach Hochschule. Die Allensbach Hochschule ist von „Focus Business“ als „Top Anbieter für Weiterbildung“ 2020, 2022, 2023, 2024 und 2025 ausgezeichnet worden.

Ebenso wurde die Allensbach Hochschule von „FernstudiumCheck“ als „Top Fernhochschule 2024“ ausgezeichnet und ist „Exzellenter Anbieter“ 2022, 2023, 2024 und 2025 beim Vergleichsportal „Fernstudium Direkt“.

Die Allensbach Hochschule belegt auch bei dem Portal im Segment „Fernhochschulen-DE“ den zweiten Platz und gehört im Ranking von FernstudiumCheck.de zu den besten Fernhochschulen Deutschlands.

Ebenso hat die Hochschule zudem die Auszeichnung als Arbeitgeber der Zukunft und beim „Deutschland-Monitor“ – Bildungsanbieter“ die Auszeichnung „Beste Kundenzufriedenheit 2023“ im Segment der Fernhochschulen erhalten und gehört zu Deutschlands Innovationschampions 2024 und 2025 von FOCUS-Business.

Unter den privaten Hochschulen in Deutschland liegt die Allensbach Hochschule Konstanz im aktuellen F.A.Z.-Institut-Ranking auf Platz 3 unter Deutschlands begehrtesten Arbeitgebern.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

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Soziologie

Marketing

Wissenschaftliches Arbeiten

Kommunikation

Moderation und Präsentation

Mitarbeiterführung 1

Mitarbeiterführung 2

Arbeitsmarktpolitische Grundlagen

Soziales Netzwerken

Österreich: neue Regelung für Kleinunternehmen ab 1. Jänner 2025

Wenn der Gesamtumsatz in einem Kalenderjahr die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer in Österreich. Man nennt diese Steuerbefreiung „Kleinunternehmerregelung„.

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt nun eine umfassende Reform der Kleinunternehmerregelung im Bereich der Umsatzsteuer mit sich.

Erstmals können auch Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, diese Befreiung in Anspruch nehmen.

Die Änderungen treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Für Umsätze bis 31. Dezember 2024 gilt also noch die alte Rechtslage.

Allgemeines

Wird die Kleinunternehmerregelung angewendet, muss das Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Außerdem muss das Unternehmen keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) oder Jahreserklärung abgeben. Da es sich um eine unechte Steuerbefreiung handelt, steht jedoch auch kein Vorsteuerabzug zu.

Damit die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in der EU haben.
  • Die Kleinunternehmergrenze in Höhe von 55.000 Euro (bis 31. Dezember 2024: 35.000 Euro) wurde weder im vorangegangenen noch im laufenden Kalenderjahr überschritten.

Hat das Unternehmen seinen Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland, gelten lediglich die oben genannten Voraussetzungen und die Kleinunternehmerregelung gilt antragslos ab dem ersten Umsatz. Soll die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden, muss die Option zur Steuerpflicht ausgeübt werden.

Anders als bei inländischen Unternehmen ist die Kleinunternehmerregelung bei Unternehmen mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat nur auf Antrag anwendbar und es sind zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

Ermittlung der Kleinunternehmergrenze

Die Kleinunternehmergrenze darf weder im laufenden noch im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten worden sein.

Beispiel:

Bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze sind grundsätzlich sämtliche Umsätze zu berücksichtigen, die im Kalenderjahr ausgeführt wurden. Das heißt, es sind sämtliche vom Unternehmen ausgeführten B2C und B2B Umsätze miteinzubeziehen, die im Inland steuerbar sind. Umfasst sind daher auch innergemeinschaftliche Lieferungen sowie diesen gleichgestellte Verbringungen.

Nicht miteinzubeziehen sind hingegen Umsätze, die das Unternehmen eingangsseitig empfängt, auch wenn es für diesen Umsatz die Steuer schuldet (innergemeinschaftliche Erwerbe oder Empfang von Reverse Charge Leistungen).

Anders als bei der bis 31. Dezember 2024 geltenden Kleinunternehmerregelung ist jedoch bei der Berechnung der Kleinunternehmergrenze nicht auf eine unterstellte Steuerpflicht abzustellen. Das heißt, es ist das gesamte vereinbarte Entgelt zu berücksichtigen.

Beispiel:

Nicht in die Kleinunternehmergrenze miteinzubeziehen sind folgende Umsätze:

  • Hilfsgeschäfte, einschließlich der Geschäftsveräußerung im Ganzen
  • Umsätze, die nach § 6 Abs 1 Z 8 lit d und j, Z 9 lit b und d, Z 10 bis 15, Z 17 bis 26 und Z 28 Umsatzsteuergesetz (UStG) (unecht) steuerfrei sind, z.B. Lieferung von Anlagengold, Vergütungen an Aufsichtsratsmitglieder, Umsätze von Pflege- und Tagesmüttern, Umsätze aus Heilbehandlungen als Arzt

Hinweis

Weist ein Kleinunternehmen trotz Anwendung der Steuerbefreiung Umsatzsteuer in einer Rechnung gesondert aus, so schuldet es diesen Steuerbetrag dem Finanzamt, sofern es die Rechnung nicht gegenüber seiner Leistungsempfängerin/seinem Leistungsempfänger berichtigt.

Überschreiten der Kleinunternehmergrenze

Wird die Kleinunternehmergrenze überschritten, kann die Kleinunternehmerbefreiung im darauffolgenden Kalenderjahr jedenfalls nicht mehr angewandt werden.

Im Kalenderjahr des Überschreitens kann die Kleinunternehmergrenze noch bis Ende des Jahres angewandt werden, wenn die Grenze um nicht mehr als 10 Prozent überschritten wird.

Beispiel:

Überschreitet das Unternehmen die Kleinunternehmergrenze um mehr als 10 Prozent, fällt die Befreiung für den Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, und für alle nachfolgenden Umsätze weg.

Beispiel:

Option zur Steuerpflicht

Es besteht die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen zu verzichten und hierdurch zur Steuerpflicht zu optieren. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen (steuerpflichtige Umsätze verbunden mit dem Recht auf Vorsteuerabzug). Das Unternehmen muss bei Ausübung der Option zur Steuerpflicht UVAs und eine Umsatzsteuerjahreserklärung einreichen.

Bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides kann gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklärt werden, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Diese Erklärung, die widerrufen werden kann, bindet für fünf Jahre.

Hinweis

Kleinunternehmen haben nur dann einen Anspruch auf Erteilung einer UID-Nummer, wenn sie diese für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigen. Für diese Zwecke können sie eine UID-Nummer beantragen (Formular U15).

Alte Rechtslage

Bis 31. Dezember 2024 können nur Unternehmen mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Österreich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Kleinunternehmergrenze beträgt 35.000 Euro netto, wobei eine Berechnung bei unterstellter Steuerpflicht vorzunehmen ist. Bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze kommt es zu einer rückwirkenden Steuerpflicht der Umsätze für das gesamte Kalenderjahr. Für weitere Informationen zur alten Rechtslage siehe die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR).

Ausweitung auf Unternehmen aus anderen EU-Staaten

Bisher war die Kleinunternehmerregelung auf Unternehmen beschränkt, die ihren Sitz in Österreich hatten. Zukünftig können auch Unternehmen aus anderen EU-Staaten diese Befreiung nutzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: 

  • der unionsweite Jahresumsatz übersteigt den Schwellenwert von 100.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht und,
  • die Umsätze im jeweiligen Mitgliedstaat dürfen die dort festgelegte Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten und
  • der Antrag auf Befreiung muss im Ansässigkeitsstaat gestellt werden.

Wird der unionsweite Schwellenwert von 100.000 EUR überschritten, endet die grenzüberschreitende Kleinunternehmerbefreiung ab dem Umsatz, mit dem diese Grenze überschritten wurde.

Nach Antragstellung erhält das Unternehmen eine spezielle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Suffix „-EX“ (EX-ID), was es als Kleinunternehmer ausweist.

Rechtsgrundlagen

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Die Allensbach Hochschule Konstanz und das BFI Tirol stehen für hochqualitative Aus- und Weiterbildung in Deutschland und Österreich. Jetzt bietet das BFI Tirol die Möglichkeit, den etablierten Bachelor Betriebswirtschaftslehre der Allensbach Hochschule zu erwerben.

In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt sind kontinuierliche Weiterbildung und akademische Qualifikationen entscheidende Faktoren für beruflichen Erfolg und Aufstieg. Denn: Die Anforderungen an Fach- und Führungskräfte steigen kontinuierlich. Unternehmen suchen verstärkt nach gut ausgebildeten Mitarbeitern, die nicht nur über praktisches Know-how, sondern auch über fundierte theoretische Kenntnisse verfügen. Für Menschen mit einer kaufmännischen Ausbildung kann ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium in den Wirtschaftswissenschaften eine entscheidende Rolle spielen, um ihre Karriere voranzutreiben. Ein berufsbegleitendes Bachelor-Studium in Wirtschaftswissenschaften bietet hier eine vielversprechende Lösung. Besonders Fernhochschulen, die durch ihre Flexibilität und innovative Lehrmethoden bestechen, sind für Berufstätige eine ideale Wahl.

Aus diesem Grund haben die Allensbach Hochschule Konstanz und das BFI Tirol eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an. Alle Studiengänge sind akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert und zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Das BFI Tirol ist der Spezialist für berufliche Erwachsenenbildung und gleichzeitig führend am Tiroler Bildungsmarkt. Seit der Gründung im Jahr 1966 steht das BFI Tirol für hochqualitative Aus- und Weiterbildung. Am BFI Tirol ist es auch möglich, akademische Abschlüsse über ein Fernstudium zu erwerben – und jetzt steht den Lernenden auch der Zugang zum etablierten Bachelor Betriebswirtschaftslehre und Management der Allensbach Hochschule offen. Die Kooperation erstreckt sich über die 13 verschiedenen Studienschwerpunkten im Bachelor-Studiengang.

„Ein Bachelor-Studium in Wirtschaftswissenschaften erweitert das Fachwissen und vermittelt tiefergehende Kenntnisse in Bereichen wie Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Unternehmensführung und Finanzwesen. Diese theoretischen Grundlagen ergänzen die bereits vorhandenen praktischen Erfahrungen und schaffen ein umfassendes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge und Geschäftsprozesse“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule. Studierende lernen in dem Fernstudium, wie sie komplexe ökonomische Modelle anwenden, Märkte analysieren und strategische Geschäftsentscheidungen fundiert treffen können. Darüber hinaus fördert das Studium kritisches Denken und die Fähigkeit, Probleme systematisch zu lösen, was in der dynamischen Geschäftswelt von unschätzbarem Wert ist. „Daher freuen wir uns, unsere Programme nun über unseren Partner BFI Tirol auch in Österreich anbieten zu können“, sagt Timo Keppler weiter.

Dies betont auch Othmar Tamerl, Geschäftsführer des BFI Tirol: „Die Kombination von praktischer Berufserfahrung und akademischer Weiterbildung macht Absolventinnen und Absolventen besonders attraktiv für Arbeitgebende. Ein berufsbegleitendes Studium an einer Fernhochschule wie der Allensbach Hochschule ermöglicht eine optimale Balance zwischen Arbeit, Studium und Leben. Studierende können durch moderne digitale Lernplattformen und eine Vielzahl von Online-Lehrmaterialien orts- und zeitunabhängig lernen. Durch diese Flexibilität kann die Allensbach Hochschule auf die vielfältigen Lebenssituationen der Studierenden eingehen und ermöglicht so eine hochwertige akademische Ausbildung.“

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die  Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht  (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Natürlich wird auch die akademische Weiterbildung an der Allensbach Hochschule gelebt:

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

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Österreich: 30 Jahre Fachhochschulen – FH-Rekordausbau mit 800 zusätzlichen Studienplätzen

30 Jahre Fachhochschulen: Anlässlich des diesjährigen Jubiläums stellt das BMBWF dem FH-Sektor mehr Budget zur Verfügung. Das ermöglicht einen doppelten Ausbauschritt ab dem Studienjahr 2025/26. Die Ausschreibung dafür läuft bis 30. April. 

2024 feiert der österreichische Fachhochschulsektor sein 30-jähriges Bestehen.

Was im Herbst 1994 mit zehn Fachhochschulstudiengänge mit rund 700 Studierenden in Dornbirn, Wiener Neustadt, Krems, Eisenstadt, Pinkafeld, Wels, Hagenberg und Wien gestartet, begann, umfasst heute mehr als 500 Studiengänge mit fast 60.000 Studierenden. 
Grund genug für Wissenschaftsminister Martin Polaschek im Jubiläumsjahr „eine massive Steigerung des FH-Ausbaus“ vorzunehmen. 

So werden ab dem Studienjahr 2025/26 800 zusätzliche bundesfinanzierte Fachhochschulstudienplätze zu Verfügung stehen. Das ist mehr als das Doppelte der 350 zusätzlichen Anfängerinnen- und Anfängerplätze, die im aktuellen Fachhochschulentwicklungs- und Finanzierungsplan angeführt werden und sogar um 100 Plätze mehr als in der aktuellen Ausschreibung für den FH-Ausbau 2025/26 ursprünglich vorgesehen waren.

Warum, erklärt Bundesminister Polaschek so: „Die Fachhochschulen sind eine unverzichtbare Säule unseres Hochschulsystems. Anlässlich des 30. Jubiläums ihrer Erfolgsgeschichte haben wir uns dazu entschlossen, dass wir in diesem dritten Ausbauschritt der aktuellen Planungsperiode 2023/24 bis 2025/26 Fachhochschulen in allen Bundesländern ausbauen. Daher fiel die Entscheidung, diesmal einen Rekordausbau vorzunehmen und 800 zusätzliche FH-Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze zu vergeben.“

Mit ihrer Ausrichtung auf arbeitsmarktorientierte und berufspraktische Ausbildungen auf akademischem Niveau bringen Fachhochschulen genau jene Absolventinnen und Absolventen hervor, die als Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. Das gilt einerseits für die Zukunftsfelder, die mit der digitalen und ökologischen Transformation in Zusammenhang stehen, andererseits auch für andere Fachbereiche, in denen grundsätzlich eine hohe Nachfrage am Arbeitsmarkt besteht.

Massiver Ausbau des FH-Studiums Soziale Arbeit in allen neun Bundesländern

Das erklärt, warum diesmal alle neun Fachhochschulen in Österreich, die ein Studium der Sozialen Arbeit anbieten, zusätzliche Studienplätze erhalten. Ab 2026/26 werden damit österreichweit insgesamt 239 zusätzliche FH-Plätze in diesem Bereich zur Verfügung stehen. „Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, um mehr Fachkräfte in der Sozialarbeit hervorzubringen. Wir benötigen sie in vielen Lebensbereichen, allen voran an den Schulen und in der Familienarbeit – und das in allen Regionen Österreichs“, betont Bundesminister Martin Polaschek.

Erfreulich ist es auch, dass es nun gelungen ist, ab dem Studienjahr 2025/26 das Studienangebot im Bereich Gebärdensprachdolmetsch auszubauen. „Wir richten einerseits an der FH Kärnten einen völlig neuen Bachelorstudiengang mit 30 Studienplätzen ein, andererseits kommen die 25 bestehenden Studienplätze an der FH Gesundheit Tirol dazu, deren Finanzierung der Bund übernimmt. Das soll mehr Menschen die Möglichkeit bieten, sich für den spannenden und wichtigen Beruf der Gebärdensprachdolmetscherin bzw. des Gebärdensprachdolmetschers zu entscheiden. Dies treibt aber auch die Akademisierung der Gebärdensprache voran, die wiederum wesentlich zur Inklusion und Teilhabe in unserer Gesellschaft beiträgt“, betont Minister Polaschek.

„Die zusätzlichen Studienplätze in den stark nachgefragten Disziplinen sind ein richtiger und wichtiger Schritt für den Ausbau unserer Hochschulen und für die vielen Studieninteressierten, die auf einen Studienplatz in diesen Bereichen hoffen. Die Einführung der Gebärdensprache in das Hochschulsystem ist ein zukunftsorientierter Schritt, den wir sehr begrüßen. Österreich muss in den nächsten Jahren alles daransetzen, den hohen Bedarf an akademisch-qualifizierten Fachkräften nachzukommen. Als anwendungsorientiert forschende und lehrende Hochschulen benötigen wir dafür zukunftsfähige Strukturen, die es uns ermöglichen, unseren gesamthaften Auftrag als Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auch in Zukunft qualitätsvoll zu erfüllen“, so die Präsidentin der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz (FHK) Ulrike Prommer.

FH-Ausbau: 15 neue Studienangebote und 29 Ausweitungen bestehender Studiengänge

  • Von den insgesamt 800 zusätzlichen FH-Anfängerinnen- und –Anfängerplätzen entfallen 351 auf MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik), Digitalisierung und Nachhaltigkeit, 449 betreffen andere Fachbereiche mit besonders akutem Fachkräftebedarf.
  • Alle 19 Fachhochschulen, die sich an der Ausschreibung für den FH-Ausbau 2025/26 beteiligt haben, profitieren von der Zuteilung.
  • Von den insgesamt 44 Vorhaben, die eine Finanzierungszusage bekommen, entfallen 15 auf neue Studienangebote und 29 auf die Ausweitung bestehender Studiengänge.
  • Von den 15 neuen Studienangeboten sind vier Bachelor- und elf Masterstudiengänge, darunter drei duale Bachelorstudiengänge.
  • Insgesamt wurden 121 Vorhaben für 2.642 Anfängerinnen- und Anfängerstudienplätze während der Ausschreibungsfrist von 2. bis 30. April 2024 eingereicht. 
  • Auslastung/Eingesetzte Bundesmittel: Ausgewählt wurden nicht nur solche mit bestehenden, erfolgreichen und somit stark nachgefragten Studiengängen in den Bereichen MINT, Digitalisierung, Nachhaltigkeit bzw. anderen Studiengängen mit entsprechend starker Nachfrage am Arbeitsmarkt. Berücksichtigt wurde darüber hinaus ebenso die Auslastung der entsprechenden Studiengänge sowie die Gesamtsituation der jeweiligen Fachhochschule sowie die Ausschöpfung vorhandener Finanzierungspotenziale. Dies entspricht der Zielsetzung im geltenden FH-Plan, das Monitoring der für den FH-Ausbau eingesetzten Bundesmittel zielgerichtet zu intensivieren und weiterzuentwickeln und dabei gesamthafte, bildungspolitische Zielsetzungen zu berücksichtigen.
  • Der aktuelle FH-Plan ist damit nicht nur umgesetzt, sondern gar übererfüllt: Laut aktuellem Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplan 2023/24 bis 2025/26 sollen bis 2026 insgesamt 1.050 neue bundesfinanzierte Studienplätze in den Zukunftsbereichen MINT (also in den Technik- und den Ingenieurwissenschaften sowie in der Informatik) mit Schwerpunkt auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit geschaffen werden. Die ersten 350 davon wurden im Wintersemester 2023/24 bereits umgesetzt, die nächsten 353 folgten für den Herbst 2024. Mit der aktuellen Ausschreibung wird nun auch der dritte und letzte Ausbauschritt der aktuellen Periode für das Studienjahr 2025/26 erfolgreich umgesetzt, mit dem somit 1.054 zusätzliche Aufnahmeplätze geschaffen werden.
  • Fast 450 FH-Plätze für Fachkräfte: Durch zusätzliche Mittel können weitere 449 Aufnahmeplätze in Fachbereichen mit besonderem Fachkräftebedarf geschaffen werden. In Summe werden damit in der Planungsperiode 2023/24 bis 2025/26 1.503 zusätzliche Aufnahmeplätze im FH-Sektor geschaffen.

2 Milliarden Euro für die Fachhochschulen: Von 2024 bis 2027 sind Gesamtinvestitionen für den FH-Sektor in der Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro vorgesehen. Alleine für den FH-Ausbau auf Grund des FH-Plans sowie der zusätzlichen Mittel anlässlich des 30-jährigen Jubiläums wird der Bund bis 2027 94,5 Mio. Euro zur Verfügung stellen.

Zuteilung der 800 zusätzlichen FH-Studienplätze auf Bundesländer und Fachhochschulen

BundeslandgesamtFachhochschuleZuteilung
Burgenland40FH Burgenland40
Niederösterreich159FH Krems30
FH Wr. Neustadt30
FH St. Pölten89
Fern FH10
Wien170FHW der WKW10
FH Technikum Wien70
FH bfi Wien10
FH Campus Wien80
Steiermark85FH Joanneum50
FH Campus 0235
Oberösterreich75FH Oberösterreich75
FHG Oberösterreich0
Salzburg55FH Salzburg55
Kärnten55FH Kärnten55
Tirol136MCI71
FH Kufstein25
FHG Tirol40
Vorarlberg25FH Vorarlberg25
Gesamt800 800

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