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Über martingstieger

doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)

Wie wird der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) aus den USA in Deutschland oder Österreich geführt?

Weil ich heute gefragt wurde, wie der us-amerikanische “Doctor of Ministry” in Österreich und Deutschland geführt wird, darf ich auch hier in meinem Blog darauf eingehen.

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) wird in Studien vergeben, die Fähigkeiten in anwendungsorientierter Forschung für die Arbeit im Dienste einer Kirche vermitteln.

Führung in Deutschland:

Der Doctor of Ministry aus den USA ist in Deutschland als D.Min mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen.

ANABIN stuft den D.Min. nicht auf D 1 (wissenschaftliches Doktorat) sondern auf A 5 ein:

 A5Abschlusstyp für Studiengänge mit einer typischen Normdauer von mehr als vier Jahren

Der D.Min. darf daher in Deutschland nicht als Ph.D. oder Dr. geführt werden.

Die Führung US-amerikanischer Doktorgrade hat die KMK mit Beschluss vom 15. Mai 2008 neu geregelt. 

Danach können nur Inhaber des Doktorgrades „Doctor of Philosophy“, Abkürzung: „Ph.D.“ von Universitäten der sog. Carnegie-Liste anstelle der in den USA üblichen Abkürzung die Abkürzung: „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.

Die Carnegieliste (Liste 1 und 2: Research Universities – high and very high research activity), ist unter http://classifications.carnegiefoundation.org/lookup_listings/institution.php  abrufbar.

Beispiel: Doktorgrad der Boston University in Massachusetts: Doctor of Philosophy, abgekürzt: Ph.D. oder Dr.

Wissenschaftliche Doktorgrade „Doctor of Philosophy“ aus den USA, die nicht an Universitäten der sog. Carnegie-Liste erworben wurden, sind in der abgekürzten Form als „Ph.D.“ mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen. 

Wer also den D.Min. aus den USA in Deutschland ohne Zusatz der verleihenden Hochschule oder gar als Ph.D. oder Dr. führt, begeht meiner Einschätzung nach, die unbefugte Führung eines akademischen Grades, Titels oder einer Würde und ist gemäß § 132 a Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Haft bedroht. 

Von einer unbefugten Führung ist auszugehen im Falle einer
– Gradführung ohne Berechtigung,
– Gradführung in falscher Form,
– Gradführung ohne erforderlichen Herkunftszusatz,
– Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden, Titeln und Würden zum Verwechseln ähnlich sind.

In Österreich:

Kurze Antwort:

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) ist so zu führen, wie er in der Originalurkunde verliehen wurde, eben als DMin oder D.Min., diese Führung ist auch ohne Zusatz- und ohne Herkunftsbezeichnung möglich.

Längere Antwort:

Ausländische akademische Grade können in Österreich nach denselben Regeln wie inländische österreichische akademische Grade[1] geführt werden.

Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine Institution, die als Universität oder Hochschule anerkannt ist.

Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie akademische Grade in der Theologie von päpstlichen Universitäten möglich.

Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, hängt vom Ausbildungsniveau des abgeschlossenen Studiums (Bachelor, Master, Doktor) und von der fachlichen Zuordnung (z.B. Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften) ab.

Beispiele:

Petra Mayer, BA
Boris Vuković, MSc
Peter Schneider, PhD

Mit dem Recht zur Führung der akademischen Grade sind unmittelbar keine weiteren Rechte verbunden, insbesondere keine Berufsrechte.
Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich nostrifiziert wurde, ist statt diesem der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen.

EU-Regelungen

Die österreichische Regelung ist mit dem EU-Recht konform, vor allem der Berufsqualifikationen-Richtlinie, 2005/36/EG.

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Fragen zum Beitrag, zu Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Dr., PhD, DBA, PhDr. …

PhD oder Dr. ?


[1] Inländische akademische Grade können wie folgt geführt werden:

  • im privaten Verkehr ohne Einschränkung – man kann die Grade also auf Briefköpfen, Geschäftsschildern, Visitenkarten und Ähnlichem bedenkenlos anführen.
  • im Verkehr mit Behörden, also die Verwendung in Eingaben jeder Art, vor allem darf man den akademischen Grad in den dafür vorgesehenen Feldern in Formularen anführen.
  • als Ersichtlichmachen in amtlichen Ausfertigungen und Urkunden jeder Art, allerdings nur in abgekürzter Form.

Wie ein inländischer akademischer Grad geführt werden darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Diplom- und Doktorgrade sind demnach dem Namen voranzustellen, Bachelor-, Mastergrade und „PhD“ nachzustellen, sofern nicht in Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist. Wobei es alternative Formen des akademischen Grades gibt. So kann die die deutsche bzw. englische oder – wenn vorhanden – auch die lateinische Langfassung sowie die entsprechende Abkürzung des akademischen Grades verwendet werden.

Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg vorgestellt

 © picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann

Das Kultusministerium und das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg haben den Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg vorgestellt. Der Referenzrahmen soll den Schulen künftig Orientierung bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung geben.

Um die Qualität der schulischen Bildung zu verbessern, ist es zunächst notwendig, ein gemeinsames Verständnis davon zu haben, was gute Bildung ist.

Hier setzt der neue Referenzrahmen Schulqualität BW an, der Vertreterinnen und Vertretern des Bildungswesens in Baden-Württemberg, von der Schulverwaltung bis zu den Lehrerverbänden, vorgestellt wurde.

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg hat diesen im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt und er beschreibt, was in Baden-Württemberg unter Qualität von Schule und Unterricht verstanden wird.

Der Referenzrahmen soll den Schulen künftig Orientierung bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung geben und ist ein verbindlicher Kompass für eine datengestützte Qualitätsentwicklung des Schulsystems.

Bei der Umsetzung werden die Schulen vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) unterstützt, das den Referenzrahmen auch in der Lehrerbildung künftig einsetzen wird.

Kultusministerin Theresa Schopper hebt die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen zur Qualitätsverbesserungen hervor: „Völlig unstrittig ist, dass unsere Schulen und alle im Schulbereich Verantwortlichen nicht nur in Zeiten der Pandemie Großartiges geleistet haben und leisten. Dafür gebührt ihnen unser herzlicher Dank und unsere große Anerkennung. Aber ebenso unstrittig ist, dass wir die Qualität unserer Arbeit auf allen Ebenen sichern, aber auch stets weiterentwickeln müssen.“ Dafür biete der Referenzrahmen Schulqualität BW eine wichtige Grundlage, denn „er trägt zu einem gemeinsamen Qualitätsverständnis bei“, sagt Theresa Schopper, und der Direktor des IBBW, Dr. Günter Klein, ergänzt: „Der Referenzrahmen basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und soll ein gemeinsames Dach bieten, unter dem sich alle Schularten und Schulstufen wiederfinden. Er soll deutlich machen, was wir meinen, wenn wir von Qualität in Schule und Unterricht in Baden-Württemberg sprechen.“

Verständnis und Akzeptanz sind wichtig

Bei einer Auftaktveranstaltung haben das Kultusministerium und das IBBW über den Referenzrahmen informiert und auch über die weiteren Phasen der Beteiligung, Kommunikation und Implementierung.

Der Referenzrahmen nimmt für eine schulische Qualitätsentwicklung

  • die Rahmenbedingungen der Schule,
  • die Prozesse (im Unterricht, in der Zusammenarbeit, in der Leitung und in der datengestützten Qualitätsentwicklung) sowie
  • die Ergebnisse der Schule

in den Blick.

Diese Systematik der drei Felder wird auch in anderen Instrumenten für die schulische Qualitätsentwicklung wie dem schulbezogenen Datenblatt aufgegriffen.

Wichtiger Partner beim Referenzrahmen Schulqualität ist neben dem IBBW auch das ZSL, das für die notwendige Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte durch Fortbildungen und Beratung sorgt.

Kultusministerin Theresa Schopper hat bei der Veranstaltung die Bedeutung einer breiten Beteiligung unterstrichen, um wichtige Rückmeldungen aus der Schulverwaltung, der Lehrerbildung, den Schulen, von Verbänden und weiteren am Schulleben Beteiligten einzubeziehen.

Bevor das Instrument Referenzrahmen an den Schulen eingeführt wird, soll es auf breiter Ebene diskutiert werden. „Mir ist es wichtig, dass wir Neuerungen und Maßnahmen verständlich machen und uns mit den Handelnden dazu austauschen“, sagt Theresa Schopper und fügt an: „Es geht um Verstehen, Verständnis und um Akzeptanz, damit wir künftig auf einer gemeinsamen Basis unsere Aufgabe der Weiterentwicklung angehen können.“ Daher wird auf die Vorstellung des Referenzrahmens eine Phase der Beteiligung und eine anschließende umfangreiche Kommunikations- und Implementationsphase folgen.

Im Rahmen des Koalitionsvertrags hat sich die Landesregierung zum baden-württembergischen Qualitätskonzept in der Bildung bekannt. Dort wurde explizit festgehalten, „einen verpflichtenden Referenzrahmen ‚Schulqualität BW‘ für die Schul- und Unterrichtsentwicklung [zu] entwickeln und ein[zu]führen“.

Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg: Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

„New Work“ im Handwerk: ein interessantes Forschungsprojekt unter Beteiligung des Instituts für KMU und Handwerk an der Allensbach Hochschule

Globalisierung, Digitalisierung, Klimaschutz oder Alterung der Gesellschaft – diese Megatrends wirken sich nachhaltig auf Technologien, Ökonomie und ganze Wertesysteme in einer Gesellschaft aus. Sie verändern oder verdrängen etablierte Geschäftsmodelle und sogar ganze Branchen.

Um die Auswirkungen dieser Megatrends auf die Wirtschaftsbranche Handwerk zu ermitteln, hat das Baden-Württembergische Handwerk unter der Projektsteuerung der Handwerkskammer Konstanz ein neues Studienprojekt mit dem Titel New Work: Der Einfluss von Megatrends und Geschäftsmodellinnovationen auf die Arbeit im Handwerk der Zukunft – konkretisiert am Schreinerhandwerk und mit Handlungsempfehlungen für Betriebe, Handwerksorganisation und Politik.  

Das Projekt wurde im Rahmen der Zukunftsinitiative Handwerk 2025 des Landes Baden-Württemberg mit 84.500 Euro bezuschusst.

Der Anpassungsdruck auf die Handwerksunternehmen wird immer größer.

Durch das Projekt sollte erhoben werden, wie sich die aktuellen Megatrends auf das Handwerk auswirken.

Außerdem sollten dem Handwerk konkrete Handlungsempfehlungen, Lösungsmuster und Denkanstöße an die Hand gegeben werden.

Der Wandel zeige sich bereits in vielen Teilbereichen des Handwerks, wie Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkammer, an Beispielen erläutert: Fotografen, deren Handel mit Fotoapparaten und Filmkameras durch die Konkurrenz der Smartphones zum Nischengeschäft wurde, Uhrmacher, deren klassisches Geschäftsmodell durch den wachsenden Markt der Smart Watches zunehmend in Bedrängnis gerät, Kraftfahrzeugtechniker, die sich auf die neue E-Mobilität umstellen müssen oder Schreinerbetriebe, die seit langem gegen den massiven Konkurrenzdruck der Möbelindustrie kämpfen. „Die eher kleiner strukturierten Handwerksunternehmen haben vielfach nicht die Möglichkeit, sich Expertise von außen einzukaufen, um sich für die Zukunft zu wappnen. Daher ist das New-Work-Projekt gerade für sie von großer Wichtigkeit“, so Hiltner.

Konzeptionell und wissenschaftlich geleitet wurde die Studie von Professor Dr. Jürgen Wagenmann, Leiter des Instituts für KMU und Handwerk an der Allensbach Hochschule Konstanz.

„Einige Handwerksbetriebe haben das Themenfeld Megatrends, Zukunftsstrategie und Geschäftsmodellinnovation noch gar nicht auf ihrem Radar, da sie sich momentan noch in ihrer Komfortzone wähnen. Sobald jedoch der Anpassungsdruck beginnt spürbar weh zu tun, wird es für Anpassungen in vielen Fällen zu spät sein“, so der Experte. „Es geht uns also auch um Sensibilisierung. Allerdings wird es im Detail je nach Gewerk auch unterschiedliche Zukunftsstrategien geben. Am Beispiel des Schreinerhandwerks zeigen wir im Rahmen des Projekts die Herangehensweise, was dann als Blaupause für alle anderen Gewerke dienen kann.“

Studie formuliert Denkanstöße und Handlungsempfehlungen für das Handwerk

Das Institut für KMU und Handwerk ist eine rechtlich selbständige Einrichtung an der Allensbach Hochschule Konstanz (An-Institut). Die Hochschule fördert mit diesem Institut die Forschung im KMU- und Handwerkssektor, stärkt den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaftspraxis und treibt die Internationalisierung der Hochschule voran. Zu den Aufgabenbereichen des Instituts gehören Wissenstransfer, Beratung, Forschung und Lehre. Schwerpunkte sind die Bildungsberatung in den Themen Bildung 4.0, E-Learning, duale berufliche Aus- und Weiterbildung sowie duale Hochschulbildung, ferner der Wissenstransfer mit Beratung für Unternehmen, Kammern und Verbänden aus dem KMU- und Handwerkssektor. Die meisten Projekte sind öffentlich gefördert.

Im Rahmen der Studie wurde in verschiedenen Workshops erarbeitet, welche aktuellen und zukünftigen Herausforderungen sich aus den Megatrends für Handwerksbetriebe ergeben, inwieweit sie diese meistern können und ob die gesamte Handwerksorganisation für diese Herausforderungen gut gewappnet ist. Aus den Analysen haben die Autoren um Prof. Dr. Jürgen Wagenmann Denkanstöße und Handlungsempfehlungen für die Handwerksbetriebe, die Handwerkskammern, die Handwerksorganisation allgemein und die Politik formuliert. Einige Ergebnisse im Überblick:

  • Die Megatrends werden die Arbeit im Handwerk und die handwerklichen Berufsbilder mittel- und langfristig grundlegend verändern. Diese Veränderungen bergen für die Handwerksbetriebe sowohl Bedrohungs- als auch Chancenpotenzial.
  • Die Workshops zeigten eindrücklich, dass es den Schreinermeistern nicht leichtfiel, aus der herrschenden Branchenlogik des Hier und Heute auszubrechen, über die Erfordernisse des Tagesgeschäfts hinauszublicken und das eigene Geschäftsmodell zu formulieren und kritisch zu überdenken. Das Denken in Geschäftsmodellen und diese regelmäßig im Kontext der allgemeinen Entwicklungen anzupassen, muss im Handwerk deutlich gestärkt werden.
  • Eigenmarketing, Öffentlichkeitsarbeit und Medienkompetenz sind in Teilen der heterogenen Organisationen des Handwerks noch verbesserungsfähig.
  • Der rasante technische Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung verwischen die Grenzen zwischen Handwerk, Industrie und Dienstleistung zusehends.

Die Studie umfasst 120 Seiten und ist kostenlos unter www.hwk-konstanz.de/new-work erhältlich.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Baden-Württemberg lobt Ideenwettbewerb zum Pflegeberuf aus

 © picture alliance / dpa | Jens Wolf

Das Land lobt einen Ideenwettbewerb zum Wiedereinstieg und Verbleib im Pflegeberuf mit einer Million Euro aus. Es werden spannende Vorschläge gesucht, wie Pflegerinnen und Pfleger im Job entlastet und deren Wertschätzung verbessert werden kann.

Pflegekräfte sind die unverzichtbare Stütze eines guten Gesundheitssystems. Aber wie können überlastete, ausgelaugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege gehalten und ehemalige Pflegekräfte für den Beruf zurückgewonnen werden? Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wird einen Ideenwettbewerb zum Verbleib und Wiedereinstieg in den Pflegeberuf ausloben. Eine Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Der Ministerrat hat einem entsprechenden Vorschlag von Gesundheitsminister Manne Lucha in seiner jüngsten Sitzung am 31. Mai 2022 zugestimmt.

Wertschätzung für den Pflegeberuf verbessern

„Viele Kolleginnen und Kollegen in der Pflege waren in der Pandemie derart belastet, dass sie ausgestiegen sind oder zumindest über einen Jobwechsel ernsthaft nachdenken“, sagte Minister Manne Lucha am Donnerstag, 2. Juni 2022, in Stuttgart. „Das müssen wir unbedingt verhindern, denn der Fachkräftemangel ist eines der größten Probleme in der Pflege. Zugleich gibt es in den Pflegeeinrichtungen und Kliniken sehr viele kreative Köpfe, die mit motivierenden und nachahmenswerten Konzepten und Ideen auf diesen wichtigen, verantwortungsvollen und unverzichtbaren Beruf aufmerksam machen. Das wollen wir mit diesem Wettbewerb sichtbar machen und damit zum Nachahmen anregen.“

Gesucht werden gut durchdachte, kluge und zündende Konzepte, die einen Beitrag zur Wiedergewinnung von Pflegekräften für und deren Bindung an den Beruf leisten, wie zum Beispiel verlässliche Arbeitszeitmodelle, Fortbildungsprogramme oder Maßnahmen zur Entlastung und besseren Wertschätzung der Pflegekräfte. Das Land belohnt die besten Ideen mit einem Preisgeld von bis zu 80.000 Euro.

Einsatz für eine nachhaltige Reform der Pflege

Baden-Württemberg setzt sich darüber hinaus federführend in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe für eine umfassende und nachhaltige Reform der Pflege ein. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich insbesondere mit Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger, Verbesserungen für Pflegebedürftige, die in der eigenen Häuslichkeit leben, sowie finanziellen Entlastungen für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen. „Selbstverständlich sind bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Finanzierung in der Pflege durch den Bund ganz wichtig. Aber auch jede kleine, feine Idee zur Verbesserung der Wertschätzung ist sehr willkommen – dazu dient unser Landeswettbewerb“, sagte Minister Manne Lucha.

Mit der generalistischen Pflegeausbildung wurde bereits eine attraktive, neue Pflegeausbildung geschaffen. Wichtige Bausteine zur weiteren Professionalisierung des Pflegeberufs sind die mit dem Pflegeberufegesetz eingeführten Vorbehaltsaufgaben, die ausschließlich von Pflegefachkräften ausgeführt werden dürfen, und ebenso die beabsichtigte selbstständige und eigenverantwortliche Übernahme von heilkundlichen Aufgaben. Ein weiterer Baustein für die Zukunft der Pflege ist die Akademisierung, die vom Land unterstützt wird. Hervorzuheben ist auch die im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“  vereinbarte Verpflichtung, dass alle Pflege- und Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen der Altenpflege zukünftig nach Tarif zu entlohnen sind.

Die Ausschreibung zu diesem Ideenwettbewerb, der sich an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen richtet, wird nach der Entscheidung des Ministerrats nun finalisiert und zeitnah auf der Webseite des Sozialministeriums veröffentlicht.

Siehe dazu auch:

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Baden-Württemberg: 844 neue Professorinnen und Professoren

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer heißt 844 neue Professorinnen und Professoren an den Hochschulen des Landes willkommen. Darunter sind 304 aus anderen Ländern und 158 aus dem Ausland. Der Frauenanteil ist auf rund 36 Prozent gestiegen.

Baden-Württemberg begrüßt 844 neue Professorinnen und Professoren an seinen Hochschulen. Nach der pandemiebedingten Zwangspause hatte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer für Donnerstag, 2. Juni 2022, so viele Neuberufene wie noch nie in die Liederhalle nach Stuttgart eingeladen, um sie in THE LÄND zu begrüßen. Unter den in den vergangenen zwei Jahren neu an baden-württembergische Hochschulen berufenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind 304 aus anderen Bundesländern und 158, die aus dem Ausland gewonnen wurden.

Wesentlicher Beitrag zur Innovationskraft des Landes

Erfreulicherweise weiter kontinuierlich gestiegen ist der Anteil der Professorinnen: Rund 36 Prozent der neuberufenen Professorenschaft ist weiblich. Dieser Wert steigt seit 2016 mit seinerzeit 28 Prozent kontinuierlich an. „Baden-Württemberg ist damit bei Berufungen von Professorinnen auf einem guten Weg“, sagte Theresia Bauer. „Wir werden auch weiterhin aktiv sein in der Förderung von Wissenschaftlerinnen.“ Insgesamt rund 23 Prozent aller Professuren im Land haben Frauen inne.

„Ihre Wissenschaft, ihre Forschung und ihre Lehre genießen höchste Priorität in Baden-Württemberg“, sagte Theresia Bauer anlässlich des Empfangs für die Neuberufenen. „Durch ihre Vernetzung untereinander sowie mit der internationalen Wissenschaftscommunity tragen sie ganz wesentlich zur Innovationskraft des Landes bei – und somit zu unserem wirtschaftlichen Wohlergehen.“

„Das Land ist mit mehr als 70 Hochschulen ein hochattraktives Bundesland für Forschung, Lehre und Innovation. Es freut mich, dass das Wissenschaftsland Baden-Württemberg an Strahlkraft hinzugewonnen hat“, betonte Theresia Bauer

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Science Talk > Wetterextreme das neue Normal? Welche Klimaziele wir (noch) erreichen können

13.06.22 19:00 – 13.06.22 20:30

Wollzeile 27a, 1010 Wien

Podiumsdiskussion mit

Dr.in Elke Ludewig
Leitung Sonnblick Observatorium, ZAMG – Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

Dr. Keywan Riahi
Leitung Energieprogramm des Internationalen Instituts für Systemanalyse (IIASA), Laxenburg

Univ.-Prof. Dr. Michael Wagreich
Institut für Geologie, Universität Wien

Moderation: Bernhard Gaul
Redakteur Politik und Klima, Kurier

Der Science Talk findet vor Ort in der Aula der Wissenschaften, Wollzeile 27a, 1010 Wien statt.

Sie haben auch die Möglichkeit, an der Veranstaltung online teilzunehmen.

Online Raum: http://www.science-talk.at

Um Anmeldung wird gebeten.

Es gelten die aktuell gültigen COVID-19 Bestimmungen!

HINWEIS: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie kann zu Zwecken der Dokumentation auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden.

Zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit behält sich das Ministerium zudem das Recht vor, die Aufzeichnungen über sonstige Kanäle, wie bspw. Social-Media-Plattformen, zu veröffentlichen.

Mit Ihrer Teilnahme willigen Sie dazu ein!

Österreich: der Berufsschutz (bei einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer) sollte durch die entsprechende NQR-Zuordnung (oder eine Referenz darauf) gegeben sein:

Eine aktuelle Entscheidung des OGH motiviert mich zu diesem Beitrag.

Das Versicherungsjournal berichtet unter dem Titel „OGH entschied: Notfallsanitäter auf Portiertätigkeit verweisbar?“ ausführlich eine OGH-Entscheidung 10ObS32/22m vom 29. März 2022:

Die Beurteilung der Vorinstanzen, die die Tätigkeit des Klägers als Notfallsanitäter nicht als höheren nichtkaufmännischen Dienst ansahen, hält sich im Rahmen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung.

So üben etwa auch ein Pflegehelfer (RS0084962 [T2, T4, T5, T7]), eine Kindergartenhelferin (RS0084962 [T3]), ein OP-Gehilfe (RS0084962 [T6]) oder ein Prosekturgehilfe (RS0084962 [T15]), auch wenn diese Tätigkeiten ein höheres Maß an Selbständigkeit, Denkfähigkeit, Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit erfordern und die Ausbildung bzw. das jeweilige Berufsbild gesetzlich geregelt sein sollten, keine Angestelltentätigkeit aus.

Die Ausbildung eines Notfallsanitäters reicht auch nicht an diejenige des – Angestelltentätigkeit verrichtenden (RS0084962 [T7]) – diplomierten Krankenpflegepersonals heran. Beim – in § 10 SanG beschriebenen – Tätigkeitsbereich des Klägers als Notfallsanitäter stehen vielmehr manuelle Arbeiten und den Notarzt unterstützende Tätigkeiten im Vordergrund.

Das (wenn auch eigenverantwortliche) Setzen notfallmedizinischer Maßnahmen durch den Notfallsanitäter ist nur eingeschränkt vorgesehen, wenngleich im Fall des Klägers besondere Notfallkompetenzen (§ 11 SanG) hinzukommen, nämlich das Legen von Venenzugängen oder die Intubation (auch hier jedoch nur, wenn ein Notarzt nicht vor Ort ist).

Auch wenn es sich bei der Tätigkeit um eine (für das menschliche Leben) verantwortungsvolle und sozial wertvolle Tätigkeit handelt, wie der Kläger in der Revision betont, hält sich die Beurteilung der Vorinstanzen im Rahmen der zitierten Rechtsprechung.

Dieses Erkenntnis ist für einen jahrelang als Notfallsanitäter mit einer weit über das zitierte Ausbildungserfordernis der §§ 10 und 11 SanG[1] hinausgehenden Ausbildung an der Wiener Rettungsakademie  – das wurde im Verfahren leider nicht vorgebracht – und mehr als 17jähriger Erfahrung aus hauptberuflicher Tätigkeit – ein schwerer Schlag.

Kernproblem:

Kein Vorliegen von Berufsschutz mangels einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer oder der Abschluss einer mittleren oder höheren Schulausbildung oder Hochschulausbildung sowie der Abschluss einer dem Schul- oder Lehrabschluss vergleichbaren Ausbildung.

Rechtssatz

Ein erlernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG ist ein Beruf, für den ein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes ist. Sieht man von der Berufstätigkeit jener Person ab, die durch besondere Vorschriften Dienstnehmern gleichgestellt sind (vgl § 4 Abs 3 ASVG), muss es sich um eine unselbständige Erwerbstätigkeit handeln (vgl vor allem § 1 und § 3 Abs 1 ASVG).

Ein erlernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG ist ein Beruf, für den ein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes ist. (T1); Beisatz: Ein erlernter Beruf liegt dann vor, wenn der Versicherte eine Berufsausbildung genossen und in einer den jeweils geltenden Vorschriften entsprechenden Form erfolgreich abgeschlossen hat. Es handelt sich dabei vor allem um die in der Lehrberufsliste gemäß § 7 BAG angeführten Lehrberufe. (T2)

Bei Berufstätigkeiten, denen ein standardisiertes Ausbildungsprogramm zugrunde liegt, die aber keine Lehrberufe sind, stellt der Oberste Gerichtshof in seiner Rechtsprechung auf eine vergleichbare Dauer und auf eine quantitativ vergleichbare Zahl von Unterrichtseinheiten ab. (T3)

Abzustellen ist auf die tatsächlich absolvierte Ausbildung und nicht auf die zum Zeitpunkt der Absolvierung dieser Ausbildung vorgesehene Ausbildungsdauer und damals geltende Qualifikationserfordernisse. (T5)

Der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG mit den geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten“ stellt auf das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsniveaus ab. (T9)

Der OGH stellt bei der Beurteilung einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer in der Regel auf die zeitliche Komponente ab.

Die rund 200 gewerblichen, industriellen und dienstleistungsorientierten Lehrberufe sind durch Ausbildungsordnungen geregelt.

Die Dauer der Ausbildung beträgt je nach Lehrberuf zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier Jahre.

Mit einer unter zwei Jahren Dauer liegenden Ausbildung hat man vor dem OGH schlechte Karten.

Dabei kommt es doch nicht auf die Dauer der Ausbildung, sondern vor allem auf die vom OGH und Gesetzgeber geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten“ also das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsniveaus an.

Hier sollte nun der Österreichische Qualifikationsrahmen bzw. der Europäische Qualifikationsrahmen Einzug in die Rechtsprechung finden.

Mit einem Lehrabschluss werden Kompetenzen (also qualifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten) auf NQR-Niveau IV nachgewiesen.

Der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG mit den geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten“ sollte daher für alle dem NQR zugeordneten Niveaustufen IV und höher unstrittig gegeben sein.

Das würde zum einen die in vielen Fällen längst nötige Zuordnung zum NQR-Niveau beschleunigen und zum anderen die Gerichte deutlich entlasten.

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Der Europäische Qualifikationsrahmen:


[1] Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz – SanG) StF: BGBl. I Nr. 30/2002 

Österreich: neue Qualifikationen im NQR zugeordnet – die Duale Akademie Professional wurde dabei im Verbund dem NQR-Niveau V zugeordnet

11. April 2022: Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) ordnete weitere Qualifikationen zu.

Mit der Veröffentlichung der Qualifikationen Lehrgang:

  • Pädagogische Grundlagen für Trainer/innen für Selbstverteidigung, Kampfsport und Kampfkunst (SKuK),
  • Zollfachkraft,
  • Digital Systems Professional und
  • zeritifizierte/r Berufsfotograf/in Plus (ZBF+)

wurden weitere nicht-formale Qualifikationen zum Nationalen Qualifikationsrahmen zugeordnet.

Als eines von wenigen Ländern in Europa ordnet Österreich auch Qualifikationen aus dem Aus-, Fort- oder Weiterbildungsbereich zu.

Damit wird diesen Qualifikationen zu mehr Sichtbarkeit und Verständlichkeit verholfen, ein Vergleich mit formalen Bildungsabschlüssen und deren Lernergebnissen somit erstmals möglich.

Darüber hinaus kann mit diesem Meilenstein ein weiterer Schritt Richtung Transparenz und Verständlichkeit des österreichischen Bildungssystems in Europa gemacht werden.

Weiters wurde, aus dem formalen Bildungsbereich, die Duale Akademie Professional zugeordnet.

Die Duale Akademie Professional wurde im Verbund dem NQR-Niveau V zugeordnet.

Die DA kombiniert ein mehrteiliges, zwei- bis dreijähriges Ausbildungsprogramm in einem zu absolvierenden Lehrberuf – dessen Lehrzeit um ein Jahr verkürzt ist – und einer anschließenden, mindestens einjährigen Berufspraxis.

Die Mindestdauer beträgt daher insgesamt zwischen drei und vier Jahren.

NQR IV Lehrgang: Pädagogische Grundlagen für Trainer/innen für Selbstverteidigung, Kampfsport und Kampfkunst (SKuK)

NQR IV Zollfachkraft

NQR V Digital Systems Professional

NQR V Duale Akademie Professional – Applikationsentwicklung- und Coding

NQR V Duale Akademie Professional – Großhandel

NQR VI zertifizierte/r Berufsfotograf/in Plus (ZBF+)

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Fragen zum NQR, zu damit verbundenen Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Baden-Württemberg: 50 Jahre Internationale Bodensee-Konferenz

 © picture alliance/dpa | Felix Kästle

Die Internationale Bodensee-Konferenz feiert 50-jähriges Jubiläum mit einer Sommertour in allen zehn Mitgliedsländern und -kantonen. Sie schafft seit 50 Jahren einen einzigartigen Rahmen für die grenzüberschreitende Verständigung.

Die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) feiert im Jahr 2022 ihr 50-jähriges Bestehen mit einer Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen rund um den Bodensee. Sie richtet dabei einen Blick auf ihre Vergangenheit, vor allem aber setzt sie Impulse für die Zukunft. Die übergeordnete Leitidee lautet „Begegnung und Vernetzung“ und thematische Schwerpunkte sind unter anderem Mobilität sowie Nachhaltigkeit. Herzstück der Jubiläums-Aktivitäten ist eine Sommertour mit einem Schiffscontainer, der von Mitte Mai bis Ende Juli 2022 in allen zehn Mitgliedsländern und -kantonen an elf Stationen anlegt.

„Die Internationale Bodensee-Konferenz schafft seit 50 Jahren einen einzigartigen Rahmen für die grenzüberschreitende Verständigung. Die gute Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn im Vierländereck hat Modellcharakter. Um die Bodenseeregion zu einem Kohlenstoffdioxid(CO2)-neutralen Kultur-, Natur- und Wirtschaftsstandort zu entwickeln, möchten wir auch die Impulse aus dem Jubiläumsjahr nutzen“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Die Jubiläums-Sommertour bringt die IBK und ihre Geschichte den Menschen in der Bodenseeregion und allen Interessierten nahe. Sie bietet Raum für den Ideenaustausch und zeigt auf, wie vielfältig die Verbindungen in der Grenzregion sind“, so der Staatssekretär für politische Koordinierung und Europa Florian Hassler.

Der Schiffscontainer startet seine Reise am Standort der IBK-Geschäftsstelle in Konstanz am 16. Mai 2022 und wird zum Abschluss der Tour vom 26. bis 31. Juli in Friedrichshafen Halt machen. In seinem Innern führt er eine kleine Ausstellung über die IBK mit. Die Ausstellung im Schiffscontainer stellt auf knappstem Raum die IBK, das Jubiläum, die Themen der Kommissionen sowie ausgewählte Projekte und Erfolge vor. Mit der Sommertournee geht die IBK auf die Bevölkerung in der Bodenseeregion zu und lädt sie zu Begegnung und Austausch ein. An den jeweiligen Standorten gestaltet die gastgebende Region gemeinsam mit weiteren lokalen Partnern den Aufenthalt des IBK-Containers mit einer Reihe von Veranstaltungen. Die Route und die jeweiligen Aktivitäten werden in einem digitalen Logbuch in Wort und Bild angekündigt und dokumentiert.

Standorte der Sommertour

  1. Konstanz: 16. Mai bis 20. Mai
  2. Kreuzlingen: 21. Mai bis 25. Mai
  3. Winterthur: 31. Mai bis 3. Juni
  4. St.Gallen: 7. Juni bis 12. Juni
  5. Wasserauen: 15. Juni bis 19. Juni
  6. Vaduz: 21. Juni bis 25. Juni
  7. Schaffhausen: 28. Juni bis 2. Juli
  8. Bregenz: 4. Juli bis 10. Juli
  9. Heiden: 11. Juli bis 17. Juli
  10. Lindau: 19. Juli bis 24. Juli
  11. Friedrichshafen: 26. Juli bis 31. Juli

Internationale Bodensee-Konferenz

Die Internationale Bodensee-Konferenz ist die gemeinsame Plattform der Regierungen der Länder und Kantone Baden-Württemberg, Schaffhausen, Zürich, Thurgau, Sankt Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Fürstentum Liechtenstein, Vorarlberg und Bayern. Ziel der IBK ist es, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten und zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken. Sie bildet den Kern eines breit gefächerten Netzwerkes der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Bodenseeregion.

Internationale Bodensee-Konferenz

Internationale Bodensee-Konferenz: Logbuch zur Sommertour

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Konstanz: Prof. Dr. Patrick Peters neuer Prorektor für Lehrmittelentwicklung der Allensbach Hochschule

Dr. Patrick Peters, Professor für PR, Kommunikation und digitale Medien, ist ab sofort Prorektor der Allensbach Hochschule und vor allem für Lehrmittelentwicklung und Qualitätsmanagement verantwortlich.

Die staatlich anerkannte, wirtschaftswissenschaftlich orientierte Allensbach Hochschule in Konstanz hat Prof. Dr. Patrick Peters zum neuen Prorektor berufen.

Der Hochschulrat hat dem Vorschlag am 11. Mai zugestimmt. Der Germanist und ausgebildete Journalist Peters, der auch einen MBA mit Schwerpunkt General Management hält, ist seit Oktober 2020 Professor für PR, Kommunikation und digitale Medien und unterrichtet zudem Wirtschafts- und Unternehmensethik. Er wird als Prorektor vor allem für Lehrmittelentwicklung und Qualitätsmanagement verantwortlich sein und arbeitet in der neuen Rolle eng mit Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger und Kanzler Timo Keppler zusammen.

„Wir freuen uns, dass wir mit Patrick Peters einen akademisch und unternehmerisch aktiven und gut vernetzten Wissenschaftler für das Amt des Prorektors gewonnen haben. Patrick Peters bringt profundes Wissen in seinem Fachbereich und in der Hochschulkommunikation, in der akademischen Publizistik und der Lehrmittelentwicklung mit. Das sind Kompetenzen, die für uns als wirtschaftswissenschaftlich orientierte Fernhochschule sehr wichtig sind und die unser Profil und unsere Leistungsfähigkeit für die Studierenden weiter schärfen werden“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule.

Die Allensbach Hochschule bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an. Kürzlich wurde die Hochschule vom Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ in die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung“ aufgenommen. Es ist das zweite Mal in Folge.

„Ich freue mich auf diese Herausforderung. Als Fernhochschule mit einem innovativen und langjährig etablierten digitalen Lehrkonzept arbeitet die Allensbach Hochschule am Zahn der Zeit und holt damit eine Vielzahl von Praktikerinnen und Praktikern direkt bei ihren Bedürfnissen ab. Dieses wichtige Ziel der berufsbegleitenden akademischen Zusatzqualifikation mit hohem praktischem Nutzwert möchte ich weiter im engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, der Hochschulleitung und unseren Partnern in Deutschland und international ausbauen“, sagt Patrick Peters, der auch dem Editorial Board der wissenschaftlichen Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“, die von der Allensbach Hochschule herausgegeben wird, angehört und regelmäßig als wissenschaftlicher Autor und Herausgeber in Erscheinung tritt.

Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger weist auf die besondere Bedeutung der Themenbereiche im Prorektorat hin. „Ein kontinuierliches Qualitätsmanagement und die Entwicklung eigener, immer aktueller Lehrmittel sind wichtige Komponenten einer zukunftsorientierten Aufstellung in der berufsbegleitenden akademischen Erwachsenenbildung. Beide Bereiche erhalten durch die Zuordnung zum neu geschaffenen Prorektorat nun mehr Visibilität, nachdem Patrick Peters sich bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Professorenkollegiums und der Hochschulverwaltung darum gekümmert hat.“

Patrick Peters formuliert auch weitere Handlungsfelder. „Wir werden unsere Forschungsschwerpunkte kontinuierlich weiterentwickeln und regelmäßig auch sehr aktuelle Themen in der wissenschaftlichen Betrachtung aufgreifen. Damit wollen wir den rasanten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden und eigene, wahrnehmbare Impulse in der Forschung setzen. Das wiederum kommt unseren Studierenden direkt zugute, die mit aktuellsten Materialien und Ergebnissen arbeiten können.“

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor