Die Unternehmen und Verbände in Baden-Württemberg müssten viel stärker für die berufliche Ausbildung werben, um auch in Zukunft weiter handlungsfähig zu bleiben.
Und auch die Politik müsste die Karriere mit Lehre stärker unterstützen, so die Forderung. Weil aus Sicht von IHK-Chef Wolfgang Grenke seit Jahren immer mehr Akademiker auf den Plan gerufen würden, löse das das Problem des bedarfsorientierten Fachkräftemangels in vielen Betrieben nicht.
Grenke geht davon aus, dass bis zum Jahr 2035 fast jede vierte Stelle im Land unbesetzt bleiben wird.
Wenn es nicht ausreichend Fachkräfte gebe, dann habe das gravierende Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.
Konkret könnte das zu einer massiven Abwanderung von Unternehmen führen, so die Befürchtung.
Als ein möglicher Lösungsschritt von vielen steht nun eine bessere Ausstattung der Berufsschulen im Land im Raum.
Sowohl eine bessere technische Ausstattung als auch mehr Lehrpersonal könnten dafür sorgen, dass den Unternehmen wieder mehr und besser ausgebildete Berufsanfänger zur Verfügung stehen. Umgekehrt würde sich heute jede ausgefallene Unterrichtsstunde beim Azubi bemerkbar machen. (dpa/(fw))
Quereinstieg ins Lehramt für berufliche Schulen:
Wenn Sie Berufsschullehrer/-in werden möchten, absolvieren Sie zunächst den Vorbereitungsdienst, das Referendariat.
Dieses dauert in Baden-Württemberg ca. 18 Monate und wird entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes vergütet.
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule werden in Baden-Württemberg zum Vorbereitungsdienst zugelassen, sofern sie ein betriebswirtschaftliches Erststudium mitbringen und nach Abschluss des Masterstudiums eine Mindestanzahl an ECTS in den Fächern Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Volkswirtschaftslehre (VWL) nachweisen können. Diese beiden Fächer stellen das Erstfach bzw. das Zweitfach dar.
„Die duale Berufsausbildung bietet beste Einstiegschancen, eine hohe Jobsicherheit und gute Verdienstmöglichkeiten“, betont BWIHK-Vizepräsidentin Marjoke Breuning.
Dass eine Berufsausbildung hinsichtlich des Lebenseinkommens im Vergleich zu Akademikereinkommen attraktive Verdienstmöglichkeiten bietet, zeigt auch die vom BWIHK im Jahr 2019 initiierte und vom Institut für angewandte Wirtschaftsforschung verfasste Studie zur Bildungsrendite.
Demnach haben Personen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung noch einen Meister oder Techniker-Abschluss erlangen, bis ins 60. Lebensjahr ein höheres Lebenseinkommen als akademisch Qualifizierte.
„Die Aufstiegschancen mit der Höheren Berufsbildung sind ungebrochen. Die duale Berufsausbildung bietet eine gute Basis, auf der man mit einer Weiterbildung aufbauen kann“, betont die BWIHK-Vizepräsidentin.
Und auch Kurzentschlossene haben noch die Möglichkeit eine Ausbildung in diesem Herbst anzufangen.
Allein in der IHK-Lehrstellenbörse sind im Südwesten noch über 5.500 Stellen frei.
„Die Devise heißt: Jetzt bewerben! Nicht länger warten“, so Breuning. Die Kammern im Südwesten haben auch deshalb für den „Sommer der Berufsausbildung“ ihre Aktionen landesweit intensiviert und helfen bei der Vermittlung junger Menschen.
„Eine Berufsausbildung lohnt sich nicht nur finanziell für die heutige Jugend, sondern ist auch essenziell für den Erfolg und Fortbestand der baden-württembergischen Wirtschaft“, so die BWIHK-Vizepräsidentin.
„Verachtet mir die Meister nicht, und ehrt mir ihre Kunst! Was ihnen hoch zum Lobe spricht, fiel reichlich euch zur Gunst.“
In Zeiten von Corona-Lock-Downs und Home-Office eine sehr gute Frage.
Man kann!
Das jüngst gegründete Bildungsinstitut „First Meister-Akademie GmbH“ hat es sich jedenfalls zum Ziel gesetzt, die Meister-Ausbildung in Deutschland durch ein umfassendes Kursangebot, nachgewiesene Praxisnähe und die konsequente Ausrichtung auf Online-Schulungen auf eine neue Stufe zu stellen: https://first-meister-akademie.de/
Mit einer Meisterprüfung eröffnen sich zudem viele weitere Möglichkeiten!
Schon bisher war die Meisterprüfung auf Grund des hohen Niveaus generell dem Niveau 6 des NQR zugewiesen und damit dem Bachelorabschluss gleichwertig gestellt.
Studieren mit Meisterprüfung:
Die Meisterprüfung schafft zudem die Möglichkeit auch ohne Matura/Abitur zu studieren.
„Ich interessiere mich für ein MBA-Studium und da wurde mir aus Österreich ein Programm angeboten, das mit einem MBA abschließt, wobei dieses Programm als „Professional MBA“ bezeichnet wird.
Der Zugang dazu ist sogar ohne abgeschlossenes Bachelorstudium möglich!
Ist dieser österreichische Professional MBA ein echter MBA oder hat der etwas mit dem Master Professional zu tun, den es ja seit rund einem Jahr in Deutschland auch gibt?“
Kurze Antwort:
Beim deutschen Master Professional handelt es sich um einen Fortbildungs-abschluss gem. Berufsbildungsgesetzund damit um keinen akademischen Grad; bei positivem Abschluss des österreichischen „Professional MBA“ wird jedoch ein akademischer Grad erworben, ein Mastergrad in der Weiterbildung.
an öffentlichen Universitäten gem. § 56 Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) StF: BGBl. I Nr. 120/2002 in der geltenden Fassung),
an Privatuniversitäten gem. § 3 Abs. 4 Bundesgesetz über Privatuniversitäten (Privatuniversitätengesetz – PUG) StF: BGBl. I Nr. 74/2011
Lehrgängen zur Weiterbildung
an (privaten) Fachhochschulen gem. § 9 Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz – FHStG) StF: BGBl. Nr. 340/1993
an Privathochschulen gem. § 8 Abs. 4 Bundesgesetz über Privathochschulen (Privathochschulgesetz – PrivHG) oder
Hochschullehrgängen an Pädagogischen Hochschulen gem. § 39 Bundesgesetz über die Organisation der Pädagogischen Hochschulen und ihre Studien (Hochschulgesetz 2005 – HG) StF: BGBl. I Nr. 30/2006
verliehen, deren
Zugangsbedingungen,
Umfang und
Anforderungen
mit Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entsprechender ausländischer Masterstudien vergleichbar sind.
Bis 31. 12. 2012 auch nach Abschluss von Lehrgängen universitären Charakters (§ 28 des Universitäts-Studiengesetzes – UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, in der zuletzt geltenden Fassung).
Bewertung in Österreich durch das zuständige Ministerium:
Mastergrade in der Weiterbildung sind
akademische Grade
auf der Grundlage einer abgeschlossenen spezialisierten Ausbildung (Weiterbildung)
mit starkem Berufsbezug,
für das seinerseits ein abgeschlossenes
Bachelorstudium,
Diplomstudium oder Masterstudium bzw.
eine gleichwertige Qualifikation Zulassungsvoraussetzung ist.
Berufsrechtlich können Mastergrade in der Weiterbildung in einigen Fällen fachliche Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten gewerblichen Tätigkeiten sein und führen zu einer speziellen beruflichen Qualifikation auf akademischer Basis für den privaten Arbeitsmarkt.
man kann nach Graduierung in einem MBA (Master of Business Administration) in Österreich das Gastgewerbe anmelden,
durch einen MBA wird die Unternehmerprüfung ersetzt,
mit dem MBA kann – die erforderliche Berufspraxis vorausgesetzt – um Zulassung für das reglementierte Gewerbe der Unternehmensberatung angesucht werden,
…….
nach Absolvierung facheinschlägiger MBA-Lehrgänge können auch sehr qualifizierte Berufe/reglementierte Gewerbe wie
Die Mastergrade in der Weiterbildung sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.
Bei dem Bachelor Professional handelt es sich um einen Fortbildungsabschluss. Dieser wird erlangt, indem eine Prüfung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe erfolgreich abgelegt wird.