doppelt promovierter Sozialwissenschafter; verheiratet, drei Kinder; in München geboren (1960); ich lebe und arbeite als Unternehmensberater in Wels (Oberösterreich), als Hochschullehrer in Konstanz (Baden-Württemberg) und Wien (Vienna) International Studies)
Die Allensbach Hochschule Konstanz ist von „Focus Business“ als „Leading Innovator“ ausgezeichnet worden. Damit gehört die private Hochschule zu den innovativsten Unternehmen Deutschlands und erhält eine weitere Bestätigung für ihr zukunftsweisendes digitales Bildungsmodell.
Die private Allensbach Hochschule Konstanz ist von „Focus Business“ mit dem neuen Prädikat „Leading Innovator” ausgezeichnet worden. Damit gehört die private Hochschule zu den 315 Unternehmen aus 29 Branchen in Deutschland, die im Jahr 2025 als besonders innovativ eingestuft wurden.
Grundlage ist ein mehrstufiges Bewertungsverfahren, das die fünf Bereiche Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit, Unternehmenskultur, Digitalisierung und Nachhaltigkeit berücksichtigt. „Die Auszeichnung zeigt, dass unser Modell einer vollständig digitalisierten Fernhochschule als zukunftsweisend anerkannt wird. Für uns ist die digitale Transformation kein Zusatz, sondern Kern unserer Identität – in der Lehre, in der Forschung und in der Kommunikation mit unseren Studierenden“, betont Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule.
Die Empfehlungsliste „Leading Innovator“, die früher unter dem Titel „Innovationschampions“ bekannt war, basiert auf einer Kombination aus Online-Befragungen, öffentlich zugänglichen Daten und der Analyse von Online-Bewertungen. Aus diesen drei Quellen wird für jedes Unternehmen ein Punktwert ermittelt. Nur wer mindestens sieben von fünfzehn möglichen Punkten erreicht, wird in die Liste aufgenommen.
Die Allensbach Hochschule hat diese Hürde klar gemeistert und erhält nun Sichtbarkeit in einem exklusiven Kreis von Unternehmen, die mit neuen Ideen, nachhaltigen Konzepten und digitalem Denken überzeugen.
Für die Allensbach Hochschule ist die Auszeichnung eine weitere Bestätigung ihres konsequenten Zukunftsprofils. Schon mehrfach wurde die Hochschule unter anderem als „Top Anbieter für Weiterbildung“ von „Focus Business“, als „Top Fernhochschule“ von FernstudiumCheck sowie als „Innovationschampion“ als Vorgänger-Award von „Leading Innovator“ und „Digital-Champion“ ausgezeichnet.
Mit dem Prädikat „Leading Innovator“ wird nun besonders hervorgehoben, dass die Hochschule die entscheidenden Kriterien erfüllt, um den Anforderungen einer sich dynamisch verändernden Bildungswelt gerecht zu werden. „Innovation ist für uns kein kurzfristiges Projekt, sondern Ausdruck einer Haltung. Wir wollen Studierenden nicht nur größtmögliche Flexibilität bieten, sondern ihnen auch die Gewissheit geben, dass sie mit uns einen Partner haben, der auf Nachhaltigkeit, Qualität und Werteorientierung setzt“, so Timo Keppler weiter.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Gleich zwei Gründe zur Freude: Die Allensbach Hochschule Konstanz wurde mit dem Siegel „Unternehmen der Zukunft“ ausgezeichnet und belegt im aktuellen Ranking des F.A.Z.-Instituts den Spitzenplatz unter den privaten Hochschulen als „Deutschlands begehrtester Arbeitgeber 2025“.
Siegel „Unternehmen der Zukunft“
Das renommierte Siegel „Unternehmen der Zukunft“ würdigt Organisationen, die durch Innovation, Engagement, Verantwortung und offene Kommunikation einen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil schaffen.
Die Allensbach Hochschule erhielt diese Auszeichnung von DUP Media und dem Deutschen Innovationsinstitut (diind). Für Kanzler Timo Keppler ist dies eine klare Bestätigung der strategischen Ausrichtung:
„Die Auszeichnung zeigt, dass unser Modell einer vollständig digitalisierten Fernhochschule nicht nur Studierenden maximale Flexibilität bietet, sondern auch im Markt als zukunftsweisend anerkannt wird. Die digitale Transformation ist Kern unserer Identität – in Lehre, Forschung und Kommunikation.“
Die Auswahl der Preisträger erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, das neben einer Analyse der unternehmerischen Aktivitäten auch Innovationskraft, Engagement und öffentliche Wahrnehmung berücksichtigt. Nur Unternehmen, die in allen Bereichen überzeugen, werden ausgezeichnet.
Gerade im Bildungssektor haben Qualitätssiegel eine besondere Signalwirkung: Sie schaffen Transparenz, stärken Vertrauen und bieten Orientierung. Mit dem Siegel „Unternehmen der Zukunft“ gewinnt die Allensbach Hochschule zusätzliche Sichtbarkeit und unterstreicht ihre Rolle als moderne, verlässliche und zukunftsorientierte Institution.
Bereits zuvor wurde die Hochschule mehrfach ausgezeichnet – unter anderem als „Top Anbieter für Weiterbildung“ (Focus Business), „Top Fernhochschule“ (FernstudiumCheck) sowie als „Innovationschampion“ und „Digital-Champion“.
Deutschlands begehrteste Arbeitgeber 2025
Auch als Arbeitgeber überzeugt die Allensbach Hochschule: Im aktuellen Ranking von ServiceValue und dem F.A.Z.-Institut sicherte sie sich unter den privaten Hochschulen den 1. Platz. Damit übertrifft die Hochschule ihr Ergebnis aus dem Vorjahr (Platz 3) deutlich.
Die Studie basiert auf der Auswertung von rund 28,5 Millionen Nennungen in mehreren hundert Millionen deutschsprachigen Internetquellen sowie einer ergänzenden Befragung zu Faktoren wie Arbeitsplatzsicherheit, Arbeitszeiten, Gehaltsstruktur, Weiterbildungsmöglichkeiten, Familienfreundlichkeit und Zusatzleistungen.
„Der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte wird angesichts des demografischen Wandels weiter zunehmen. Diese Auszeichnung zeigt, dass wir als Arbeitgeber attraktiv wahrgenommen werden – ein wichtiger Vorteil auch für unsere Studierenden, die wissen möchten, ob ihr Bildungsanbieter zukunftssicher aufgestellt ist.“
Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte private Hochschule des Landes Baden-Württemberg und spezialisiert auf berufsbegleitende Studiengänge in den Wirtschaftswissenschaften. Mit ihrem konsequent digitalen Fernhochschulkonzept bietet sie Berufstätigen in Deutschland und Österreich maximale Flexibilität und praxisnahe akademische Weiterbildung.
„Mit den beiden aktuellen Auszeichnungen – „Unternehmen der Zukunft“ und „Deutschlands begehrtester Arbeitgeber 2025“ – bestätigt die Allensbach Hochschule eindrucksvoll ihre Innovationskraft, Zukunftsfähigkeit und Attraktivität.
Studierende wie Mitarbeitende können sich gleichermaßen darauf verlassen, dass sie Teil einer Institution sind, die Qualität, Werteorientierung und digitale Transformation konsequent lebt.“
Weiterbildungskosten sind abzugsfähig, wenn sie in einem klaren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen.
Das bedeutet, dass die Fortbildung zur Verbesserung der beruflichen Fähigkeiten oder zur Erhaltung der beruflichen Qualifikation dienen muss.
In der Praxis sorgt das Thema dennoch immer wieder für Diskussionsbedarf.
Allgemeine Rechtslage und Judikatur zur Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten als Betriebsausgaben
Der VwGH hat in mehreren Entscheidungen dargestellt, wann Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben anerkannt werden und wann sie eindeutig beruflich veranlasst sind. Kosten für Weiterbildungen, die primär der Persönlichkeitsentwicklung oder allgemeinen Lebensführung dienen, sind hingegen nicht abzugsfähig.
Allerdings sind die Entscheidungen sehr einzelfallbezogen, sodass immer wieder Zweifelsfragen auftauchen (zB VwGH 2018/15/0043 zur steuerlichen Absetzbarkeit der Sprachreisen von Fremdsprachenlehrern). In der Praxis ist daher abzuwägen, wie diese Abgrenzung konkret aufgrund des gegebenen Sachverhaltes vorzunehmen ist.
Ausgangslage und Ergebnis einer jüngeren BFG-Entscheidung
Der vom Bundesfinanzgericht (BFG) dieser Entscheidung behandelte Sachverhalt befasste sich mit der Beschwerde einer Physiotherapeutin, die Fortbildungskosten als Betriebsausgaben geltend machen wollte (BFG, RV/3100012/2024).
Die besuchten Kurse beschäftigten sich, hauptsächlich mit Persönlichkeitsentwicklung und allgemeiner Lebenszufriedenheit. Die Abgabenbehörde argumentierte, dass solche Aufwendungen der Persönlichkeitsentwicklung zuzurechnen sind und nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, wenn sie im Rahmen der ausgeübten beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.
Dieser Zusammenhang wurde von der Abgabenbehörde im konkreten Fall verneint. Das BFG ist in seiner Entscheidung den Ausführungen der Abgabenbehörde gefolgt und hat festgestellt, dass die Kurse keinen ausreichenden Bezug zur beruflichen Tätigkeit der Physiotherapeutin hatten. Da die besuchten Seminare als nicht notwendig für die Tätigkeit als Physiotherapeutin ohne direkten beruflichen Nutzen und daher als Maßnahmen der allgemeinen Lebensführung eingestuft wurden, wurden die Kosten auch nicht als Betriebsausgaben anerkannt.
Diese Entscheidung zeigt, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Weiterbildungskosten und beruflichen Notwendigkeiten bestehen muss. Immer, wen die Weiterbildung auch privaten Zwecken dienen kann, besteht ein erhöhter Rechtfertigungsbedarf, wenn man diese Kosten steuerlich geltend machen will.
Berufstätige und lohnsteuerpflichtige Studierende können Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Studium (spezielle Zusatzkurse, Fahrtkosten, Studiengebühr) steuerlich als Werbungskosten geltend machen.
Für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt:
Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.
Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden, soweit sie im Zusammenhang mit dem ausgeübten bzw. damit artverwandten Beruf stehen. Dazu zählt auch der Besuch von berufsbildenden (höheren) Schulen und Fachhochschulen.
Auch sind Ausgaben und Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (z.B. Ausbildung einer Arbeitnehmerin aus dem Druckereibereich zur Krankenpflegerin).
Als typische Aus und Fortbildungskosten kommen insbesondere in Betracht:
Kurs- und Seminarkosten
Kosten für Lehrbehelfe
Nächtigungskosten und Fahrtkosten
Hinsichtlich der Nächtigungskosten besteht insofern eine Obergrenze, als das den Bundesbediensteten zustehende Nächtigungsgeld in der Höchststufe nicht überschritten werden darf.
Von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind:
Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, Sport, Esoterik, B-Führerschein)
Weitere Informationen: Im Internet sind unter http://www.bmf.gv.at/ unter dem Button „Findok“ und weiter „Richtlinien“ in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 ausführliche Hinweise enthalten.
Ergänzende Informationen für Privatzahler
Steuerliche Absetzbarkeit von Kurskosten für Privatzahler, die Lehrgangsgebühren selbst finanzieren:
Diese Lehrgangsgebühren stellen eine Investition in die eigene berufliche Zukunft dar. Unter bestimmten Voraussetzungen mindern diese Aufwendungen die Bemessungsgrundlage für die Steuer.
Eine Steuerersparnis ergibt sich nur für Personen, die so viel verdienen, dass sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen.
Keine Steuerersparnis ergibt sich daher z.B. bei Studenten, Hausfrauen, geringfügig Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigten oder anderen Steuerpflichtigen mit einem steuerpflichtigen Einkommen bis € 12.756,–.
Liegt der Verdienst darüber, werden je nach Höhe des Lohnes zwischen 20 % und 55 % der selbst getragenen Kurskosten über eine Steuergutschrift vom Finanzamt erstattet.
Damit die Teilnahmegebühren steuerlich absetzbar sind, müssen sie entweder für Fort- und Weiterbildung im ausgeübten Beruf, für eine Ausbildung zur Ausübung eines neuen Berufes oder für eine Umschulung für einen Einstieg in eine neue Tätigkeit anfallen.
Andere Kursbeiträge, vor allem für aus überwiegend privater Motivation besuchte Veranstaltungen, sind nicht absetzbar.
Fort- und Weiterbildung
Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung dienen der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf. Derartige Kurse werden besucht, um im jeweils ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben bzw. um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte sind zum Beispiel Aufwendungen eines Finanzbeamten für einen Buchhalterlehrgang Fortbildungskosten. Ebenso können die Aufwendungen eines kaufmännischen Angestellten für den Lehrgang „Fachakademie Handel“ Fortbildungskosten sein. Auch sind Kosten zur Erlangung des Werkmeisterstatus Fortbildungskosten, da die Berufsstellung eines Werkmeisters gegenüber der Gehilfentätigkeit keinen neuen Beruf darstellt.
Ausbildung
Eine Abzugsfähigkeit von Kosten für Ausbildungen, durch welche Kenntnisse erlangt werden, die eine neue Berufsausübung ermöglichen, ist nur dann gegeben, wenn ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt. Maßgebend ist das derzeitige Dienstverhältnis oder die konkrete betriebliche Tätigkeit.
Von einer verwandten Tätigkeit ist auszugehen, wenn die Tätigkeiten üblicherweise gemeinsam am Markt angeboten werden (z.B. Friseurin und Kosmetikerin, Dachdecker und Spengler) oder die Tätigkeiten in großem Umfang gleiche Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern (z.B. Fleischhauer und Koch, Elektrotechniker und EDV-Techniker). Eine wechselseitige Anrechnung von Ausbildungszeiten ist ein Hinweis für das Vorliegen von verwandten Tätigkeiten. Ein Indiz ist auch, wenn die durch den Kursbesuch erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können.
Umschulung
Durch Umschulungsmaßnahmen, wird der Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglicht, die mit dem bisherigen Beruf nicht verwandt ist. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn der Steuerpflichtige eine Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Der Umfang der Maßnahme muss derart umfassend sein, dass ein Berufsumstieg möglich ist, wie z.B. die Ausbildung eines Druckereiarbeiters zum Krankenpfleger. Der Besuch einzelner Kurse oder Kursmodule für eine nicht verwandte berufliche Tätigkeit reicht nicht aus (z.B. der Besuch eines einzelnen Krankenpflegekurses, der keinen Berufseinstieg ermöglicht). Aufwendungen für solche Kursmodule sind nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten – wie oberhalb geschildert – darstellen.
Privat veranlasste Kurse
Zu diesen von der Finanzverwaltung als privat veranlasst angesehenen Kursen gehören Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die der privaten Lebensführung dienen. Dazu zählen z.B. Persönlichkeitsseminare ohne direkten Bezug zum Beruf oder zur selbstständig ausgeübten Tätigkeit, Esoterikseminare, allgemeine Sportkurse und ähnliches. Aufwendungen dafür sind nicht steuerlich absetzbar, und zwar auch dann nicht, wenn die erworbenen Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können.
Akademische Weiterbildung – im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden und studieren:
Mit Hilfe von VISVienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familiezeit- und ortsunabhängigim Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Mit der Südwissen-Geschäftsstelle an der Universität Freiburg wird die wissenschaftliche Weiterbildung in Baden-Württemberg weiterentwickelt. Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft profitieren von gebündelter Expertise und neuen Bildungsformaten.
Die Geschäftsstelle des Netzwerks Südwissen an der Universität Freiburg hat am 1. Juli 2025 offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Sie geht auf die landesweite Kooperationsvereinbarung aller 48 staatlichen Hochschulen zurück – darunter auch die drei Akademien für Darstellende Kunst, Pop und Film.
Die Geschäftsstelle koordiniert das starke Netzwerk der weiterbildenden Hochschulen des Landes, betreibt die Plattform suedwissen.de und verantwortet deren strategische Vermarktung. Vier regionale Weiterbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren unterstützen den Austausch zwischen Hochschulen, Unternehmen und gesellschaftlichen Akteuren. Begleitet wird die Arbeit durch einen Beirat, der sich aus Hochschulvertretungen und Personen aus Wirtschaft und Gesellschaft zusammensetzt. Olschowski sagte: „Der technologische Fortschritt verändert unsere Arbeitswelt in rasantem Tempo. Dekarbonisierung, Künstliche Intelligenz und neue Arbeitsmodelle fordern Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen heraus. Diese Dynamik erfordert kontinuierliche Weiterbildung.“
Bereits jetzt steuert Südwissen innovative Weiterbildungsprojekte, wie ein neuartiges Modulangebot für die Luft- und Raumfahrtbranche, das gemeinsam von mehreren Hochschulen entwickelt wird.
Europäische Förderung begleitet den Ausbau
Flankierend zu der Arbeit von Südwissen werden zwischen 2025 und 2028 zehn Entwicklungsvorhaben an zwölf Hochschulen durch eine Förderung des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt, um neue, bedarfsgerechte und kleinteilige Weiterbildungsangebote zu entwickeln. Der inhaltliche Fokus liegt auf Future Skills und Themen zur Unterstützung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Transformation, darunter Künstliche Intelligenz, Cyber Security, Virtual Reality, Wasserstofftechnologien, Nachhaltigkeit, 3D-Druck und Materialkunde.
Weiterbildungsoffensive des Landes
Die Geschäftsstelle Südwissen baut auf den Erfolgen des Projekts Hochschulweiterbildung@BW (2021 bis 2024) auf, das im Rahmen der ressortübergreifenden Weiterbildungsoffensive des Landes mit mehr als 13 Millionen Euro gefördert wurde. Im Rahmen des Projekts wurde die Plattform suedwissen.de eingerichtet, die derzeit mehr als 1.000 Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung in Baden-Württemberg erfasst und Buchungen für Interessierte ermöglicht. Ein Netzwerk aus Regional- und Fachvernetzungen setzte neue Impulse für den Austausch mit Wirtschaft und Gesellschaft und die bedarfsorientierte Angebotsentwicklung. Insgesamt wurden 270 Netzwerkveranstaltungen und fast 2.000 Unternehmensgespräche realisiert. Darüber hinaus entwickelte EVALAG ein Qualitätssiegel für die wissenschaftliche Weiterbildung mit entsprechendem Zertifizierungsverfahren, welches bereits 28 Mal an Hochschulen im Land vergeben werden konnte.
Das Projekt Südwissen wurde durch Professor Dr. Matthias Alke (Universität Tübingen) wissenschaftlich begleitet. Der Abschlussbericht hebt insbesondere die Professionalisierung und Institutionalisierung sowie die Digitalisierung der Angebote als zentrale Fortschritte hervor.
Hochschulzertifikate können Sie ebenfalls im Fernstudium absolvieren, d.h. online, ohne Präsenzveranstaltungen und ohne Präsenzpflicht.
Ein Start ist jederzeit möglich. Nach Bestehen der Modulprüfung (i.d.R. Einsendeaufgabe oder Online-Klausur) erhalten Sie ECTS und einen entsprechenden Leistungsnachweis mit Zertifikat.
Wählen Sie Ihre Weiterbildung aus den folgenden Kategorien:
Wichtig zu wissen: Für die Zulassung zu einem Hochschulzertifikat ist i.d.R. keine Hochschulzugangsberechtigung und kein Erststudium erforderlich. Details finden Sie bei den einzelnen Weiterbildungsangeboten.
Zusatzmodule: z.B. zur Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für ein Masterstudium auch zur Anerkennung an anderen Hochschulen, finden Sie in den jeweiligen Kategorien. Grundsätzlich können alle Module aus den Studiengängen als Zusatzmodule belegt werden (Ausnahme: Abschlussarbeiten). Wir bieten Ihnen diese Module gerne auf Anfrage an!
Anmeldung: Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular sowie eine Ausweiskopie per Email zu oder laden Sie diese über das Bewerberportal hoch. Das Anmeldeformular können Sie über das Kontaktformular anfordern oder nach Registrierung im Bewerberportal herunterladen.
Testen Sie Ihr Zertifikatsprogramm zwei Wochen lang kostenlos!
Im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden:
Mit Hilfe von VISVienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familiezeit- und ortsunabhängigim Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
Baden-Württemberg bleibt mit großem Abstand forschungsstärkstes Bundesland. Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang haben die Ausgaben für Forschung und Entwicklung das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie sogar leicht übertroffen.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zeigte sich sehr erfreut darüber, dass Baden-Württemberg mit großem Abstand seine Spitzenstellung bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiterhin behaupten konnte. „Die aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes für 2023 belegen, dass mehr als ein Viertel der Ausgaben, die bundesweit in Forschung und Entwicklung (FuE) investiert werden, auf Baden-Württemberg entfallen. Dies ist umso erfreulicher, da nach den bisherigen Erfahrungen etwa 80 Prozent der FuE-Ausgaben aus der Wirtschaft kommen.“
Baden-Württemberg übertrifft nationale Zielmarke
Bemerkenswert sei zudem, dass die in Baden-Württemberg von Unternehmen, Hochschulen und öffentlich geförderten Einrichtungen aufgewendeten FuE-Ausgaben im Jahr 2023 wieder einen Anteil von 5,7 Prozent am Bruttoinlandsprodukt erreicht hätten.
Dieser Spitzenwert sei das Markenzeichen von Baden-Württemberg. Damit übertreffe Baden-Württemberg bereits jetzt die nationale Zielmarke von 3,5 Prozent, die sich die Bundesregierung für 2023 gesetzt habe und das europäische Ziel von drei Prozent.
Ländervergleich
Ausgaben für Forschung und Entwicklung
Kein anderes Bundesland investiert so viel Geld in Forschung und Entwicklung wie Baden-Württemberg.
„Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang hat dieser Wert damit das Niveau vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie sogar leicht übertroffen. Das ist ein großartiges Ergebnis, auf das wir als Land stolz sein können. Es zeigt einmal mehr: Baden-Württemberg ist nach wie vor der Innovationsmotor Deutschlands“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Bedeutung der Förderprogramme des Wirtschaftsministeriums
Gleichzeitig betonte die Ministerin, dass man sich auf diesem Spitzenplatz nicht ausruhen dürfe: „Entscheidend ist, dass aus exzellenter Forschung wirtschaftlicher Erfolg wird. Angesichts der gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen nachlassenden Innovationsdynamik sind weiterhin große Anstrengungen erforderlich, um den Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft zu beschleunigen“, so die Wirtschaftsministerin.
mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.
Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus.
Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:
9 Universitäten
23 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
6 Pädagogische Hochschulen,
25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
zwei Hochschulen des Bundes sowie
acht Kunst- und Musikhochschulen und
drei Akademien für Film, darstellende Kunst und Pop
Weitere Informationen über Studiengänge der Universitäten und Hochschulen finden Sie auf dem Online-Portal www.studieren-in-bw.de.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Die deutschlandweit meisten Advanced Grants des Europäischen Forschungsrats gehen nach Baden-Württemberg. Die Förderung für erfahrene Forschende ist mit jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro dotiert
In einem hochkompetitiven Verfahren haben sich bereits etablierte und auf ihrem Forschungsgebiet führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durchgesetzt. Für ihre anspruchsvollen Forschungsprojekte werden die Grantees mit bis zu 2,5 Millionen Euro über fünf Jahre gefördert. Dazu kommen eventuell Mittel für die Forschungsinfrastruktur oder andere Aufwendungen.
Das Förderinstrument ERC Advanced Grant ist mit insgesamt 721 Millionen Euro ausgestattet. International renommierte Gutachterinnen und Gutachter haben 281 Anträge für ERC Advanced Grants aus über 2.500 Einreichungen ausgewählt. Antragsberechtigt sind erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer Forschungseinrichtung in der Europäischen Union oder in einem assoziierten Land arbeiten. Ausgewählte Forschende können zusätzliche Mittel über die Proof of Concept-Ausschreibungen des ERC einwerben.
mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.
Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus.
Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:
9 Universitäten
23 staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
6 Pädagogische Hochschulen,
25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
zwei Hochschulen des Bundes sowie
acht Kunst- und Musikhochschulen und
drei Akademien für Film, darstellende Kunst und Pop
Weitere Informationen über Studiengänge der Universitäten und Hochschulen finden Sie auf dem Online-Portal www.studieren-in-bw.de.
Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.
Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.
Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.
Mit Hilfe eines neuen (kostenlosen) Tools – dem Studycheck von Next Level Education – soll ein maßgeschneiderter Überblick über passende Studiengänge auf allen Ebenen der Bologna-Architektur und aus verschiedenen Ländern Europas gegeben werden.
Im Fernstudium auch in Paris, London, Sofia, Malta .. weiterbilden:
Mit Hilfe von VISVienna International Studies können Studierende neben Beruf und Familiezeit- und ortsunabhängigim Ausland studieren, ECTS-Punkte und Erfahrungen sammeln und sogar akademische Abschlüsse in Regelstudienauf allen Bologna-Stufen: Bachelor, Master, Magister, Doktor/PhD oder in der akademischen Weiterbildung erreichen.
VIS ermöglicht auch Studien, die ohne Matura/Abitur aufgenommen werden können.
Viele ausländische Regel- und Weiterbildungsstudien können auch in deutscher Sprache absolviert werden.
VIS bietet in Kooperation mit in- und ausländischen Partnern von der beruflichen Weiterqualifizierung bis zum Doktorat in Fernlehre eine Vielzahl von Studienprogrammen an.
VIS kann dadurch für jede/n Interessierte/n einen individuellen Bildungsplan erstellen, der auch neben Beruf und Familie erfolgreich absolviert werden kann.
VIS ermöglicht alle Regelstudien und die akademische Weiterbildung im Fernstudium!
Das bedeutet, dass Sie Aus- und Weiterbildung auf akademischem Niveau mit hoher Praxisrelevanz neben Beruf und Familie online – also von jedem Ort der Welt aus und völlig zeitunabhängig – absolvieren können.
In diesen Weiterbildungsangeboten werden ECTS erworben, die im Anschluss in weiteren Lehrgängen der Weiterbildung oder natürlich auch in Regelstudien für Anrechnungen genutzt werden können.
„Wie darf ich einen PhDr aus der Slowakei führen?“
Der Titel „PhDr.“ („doktor filozofie“) wird in der Slowakei nach einem sogenannten Rigorosum verliehen, das auf einem abgeschlossenen Masterstudium basiert.
Im Rahmen des Bologna-Systems entspricht der PhDr. der zweiten Stufe (Master-Ebene) und nicht der dritten Stufe (Promotion).
In Deutschland darf der PhDr.-Titel grundsätzlich in der Originalform geführt werden, jedoch nicht als „Dr.“ abgekürzt werden.
Die Führung ohne Herkunftszusatz ist in der Regel zulässig, sofern der Titel von einer anerkannten Hochschule eines EU-Mitgliedstaates verliehen wurde.
Auf Grund einer Nachfrage dann noch:
Richtig ja, das deutsch-slowakische Abkommen von 2004 sah ursprünglich vor, dass beim PhDr.-Titel ein Herkunftszusatz erforderlich ist. Jedoch haben sich die Regelungen seitdem weiterentwickelt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in späteren Beschlüssen klargestellt, dass akademische Grade aus EU-Mitgliedstaaten in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden dürfen, sofern sie ordnungsgemäß verliehen wurden.
Eine weitere Nachfrage:
„Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass es in der Slowakei auch den „Dr.sc“ gibt.“
Die slowakischen und tschechischen Berufsdoktorate dürfen nicht in der Form Dr. verliehen werden.
Der Dr.SC oder Dr.Sc. aus der Slowakei steht sogar noch über dem PhD oder Dr. und erfordert eine außergewöhnliche wissenschaftliche Leistung.
Hier die slowakischen Doktorgrade im internationalen Vergleich – Doktorgrade in der Slowakei:
Grad
Slowakei
Internationale Entsprechung
Beschreibung
PhD.
Philosophiae doctor
PhD (USA, UK, DE: Dr. phil./Dr. rer. nat.)
Standard-Doktorgrad nach Promotion (meist 3–4 Jahre Forschung und Dissertation)
CSc.
Candidatus scientiarum (veraltet)
Früher DDR, UdSSR: ähnlich PhD
Früherer Doktorgrad; wird nicht mehr vergeben, bleibt aber anerkannt
Dr.Sc.
Doctor scientiarum
Doctor of Science (DSc, Russland, Tschechien)
Höchststufiger Grad; verlangt außerordentliche Forschung und Veröffentlichung
JUDr., PhDr., RNDr.
Berufsdoktorate (kleine Doktorate)
keine wirkliche int. Vergleichbarkeit
Zusatztitel nach Magisterabschluss; weniger forschungsintensiv
„Ist es in Österreich erlaubt, einen ausländischen PhD-Titel als „Dr.“ zu führen?“
Kurze Antwort: der PhD darf nur als PhD geführt werden und in öffentliche Urkunden wird er auch nur als PhD eingetragen, das wiederum nur, wenn aus der EU oder Groß Britannien.
Begründung:
Das (österreichische) Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG) regelt im § 88 die Führung akademischer Grade.
Auf dieser Grundlage dürfen Personen, denen ein akademischer Grad von einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung verliehen wurde, diesen in der in der Verleihungsurkunde festgelegten Form führen. Dies bedeutet, dass ein in Österreich verliehener „PhD“ nur in der Originalform geführt werden darf, üblicherweise nachgestellt, z. B. „Max Mustermann, PhD“.
Es ist nicht zulässig, einen PhD-Titel eigenmächtig in „Dr.“ umzuwandeln.
Personen, denen von einer inländischen postsekundären Bildungseinrichtung, einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung einer anderen, auch ehemaligen Vertragspartei des EU-Beitrittsvertrages oder einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein akademischer Grad verliehen wurde, haben das Recht, die Eintragung dieses akademischen Grades in abgekürzter Form einschließlich des geschlechtsspezifischen Zusatzes gemäß Abs. 1 in öffentliche Urkunden zu verlangen.
In Deutschland ist die Rechtslage anders:
Beschlüsse der Kultusministerkonferenz – Rechtsgrundlage
Vereinbarung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland über begünstigende Regelungen gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen vom 14.04.2000“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i. d. F. vom 26.06.2015)
Auf der Grundlage von Ziffer 4 des Beschlusses vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ verständigen sich die Länder auf folgende begünstigende Ausnahmen von den in Ziffer 1 – 3 des oben angegebenen Beschlusses getroffenen Regelungen:
Hochschulgrade aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)1 oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Hochschulgrade des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden.
Inhaber von in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworbenen Doktorgraden, die in den in Ziff. 1 bezeichneten Staaten oder Institutionen erworben wurden, können anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung gem. Ziffer 1 des Beschlusses vom 14.04.2000 wahlweise die Abkürzung „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.Dies gilt nicht für Doktorgrade, die ohne Promotionsstudien und -verfahren vergeben werden (so genannte Berufsdoktorate) und für Doktorgrade, die nach den rechtlichen Regelungen des Herkunftslandes nicht der dritten Ebene der Bologna-Klassifikation der Studienabschlüsse zugeordnet sind. Die gleichzeitige Führung beider Abkürzungen ist nicht zulässig.
Im Wintersemester 2023/24 waren – laut jüngst veröffentlichten Daten der Statistik Austria – bereits über 16.600 Personen als ordentliche Studierende eingeschrieben (mit den außerordentlichen und Weiterbildungsstudien waren es mehr als 21.000).
Das sind 600 mehr als noch im Studienjahr davor, was u.a. an einer Neugründung liegt.
Insgesamt sind die Privatunis mit nur fünf Prozent aller Studierenden aber weiterhin ein Nischenphänomen.
Zum Vergleich: an der Universität Wien studierten im Jahr 2023/2024 rund 80.000 ordentliche Studierende. An den Universitäten Graz und Innsbruck waren es jeweils rund 27.000 Immatrikulierte.
In Deutschland betrug die Anzahl der Studierenden an privaten Hochschulen im Jahr 2023/2024 ca. 372.900 was etwa 13 % der Studierenden insgesamt ausmachte.
Der Privatuni-Gründungsboom der frühen 2000er-Jahre ist zwar abgeebbt, es kamen aber auch danach weiterhin neue Standorte hinzu.
Seit Kurzem gibt es mit den Privathochschulen außerdem einen neuen Hochschultyp, zuletzt wurden das Haydn-Konservatorium in Eisenstadt und im Jahr davor das Vorarlberger Landeskonservatorium als Privathochschulen akkreditiert.
Dieses Phänomen ist nicht neu, auch bei den Privatunis ließen sich zum Teil schon früher bereits bestehende Institutionen als Hochschulen akkreditieren.
Geschaffen wurde der Hochschultyp Privatuniversität im Jahr 2000, erste offiziell akkreditierte Privatuni war die Katholisch-Theologische Hochschule Linz 2001.
Bis 2005 kamen zehn weitere Institutionen dazu, einige Einrichtungen haben allerdings im Lauf der Jahre wieder geschlossen.
Thematische Schwerpunkte der privaten Hochschulen sind dabei Sozial-und Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Medizin, Theologie, Philosophie sowie Kunst und Musik (vor allem durch die Umwandlung vieler Landes-Konservatorien in Privathochschulen bzw. Privatunis).
Derzeit 17 Privatunis und zwei Privathochschulen
Die größte heimische Privatuni ist die Sigmund Freud Universität, wo neben Psychologie und Psychotherapiewissenschaften mittlerweile auch Medizin und Rechtswissenschaften belegt werden können.
Im aktuellen Studienjahr gibt es laut Liste des Wissenschaftsministeriums insgesamt 17 Privatunis und zwei Privathochschulen.
Parallel zur Zunahme der Institutionen ist auch die Zahl der Studierenden rasant gestiegen.
Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich diese laut der unidata-Datenbank des Wissenschaftsministeriums fast verdoppelt, 2004 gab es überhaupt erst 1.200 Privatuni-Studierende.
Frauen stellen schon seit Langem die Mehrheit der Privatuni-Studierenden, mit über 50 Prozent Einschreibungen aus anderen Ländern als Österreich sind die Privatunis außerdem deutlich internationaler als andere Hochschultypen.
Wirklich „privat“ sind Privatuniversitäten in Österreich übrigens im Regelfall nicht.
Hinter der überwiegenden Mehrheit der Einrichtungen stehen Bundesländer, Städte, Kammern, die Kirche oder sogar öffentliche Unis.
Nur für den Bund gilt grundsätzlich ein Finanzierungsverbot für Privatunis.
Die Privatunis dürfen als einziger Hochschultyp auch frei über die Höhe der Studiengebühren entscheiden. Die Spanne reicht dabei von 450 Euro pro Semester an der Anton Bruckner Privatuni bis hin zu fast 14.200 Euro pro Semester etwa für Zahnmedizin an der DPU Danube Private University Krems.
Übersicht Privathochschulen (2) und Privatuniversitäten (17):