BREXIT: Auswirkungen auf die Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse und die Gradführung in Deutschland

anabin – das deutsche Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen – stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.

Zur Frage der Auswirkung des Brexit auf die Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse und die Gradführung in Deutschland fasst anabin zusammen:

1.  Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse

Hintergrundinformationen:

·         Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wurde am 31.01.2020 wirksam.

·         Die Übergangsfrist galt bis zum 31.12.2020, während derer Abschlüsse aus dem VK als EU-Abschlüsse behandelt wurden.

·         Die gegenseitige Anerkennung von Hochschulabschlüssen ist nicht Bestandteil des Im Freihandelsabkommen „UK-EU TCA“.

·         Das Vereinigtes Königreich bleibt Signatarstaat der Lissabon-Konvention

Der Brexit hat keine Auswirkung auf die Anerkennung von Hochschulabschlüssen aus dem Vereinigten Königreich.

Abschlüsse von anerkannten britischen Hochschulen können weiterhin in Deutschland anerkannt werden.

Es handelt sich jetzt formal um Abschlüsse aus einem Drittstaat.

2. Gradführung: Bachelor und Master

Geregelt ist die Führung ausländischer Hochschulgrade durch die jeweiligen Landeshochschulgesetze.

Grundlage der Regelungen ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.04.2000 „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“, nachdem Hochschulgrade aus Drittstaaten in Deutschland in ihrer Originalform bzw. allgemein üblichen Abkürzung unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden dürfen.

Für Fragen der Gradführung zuständig sind die jeweiligen Wissenschaftsministerien der Länder.

3.  Gradführung: Promotion

Gemäß den Begünstigenden Regelungen gemäß Ziffer 4 der ‚Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen‘ vom 14.4.2000 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i.d.F. vom 24.05.2019) können Doktorgrade aus dem Vereinigten Königreich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in der Form „Dr.“ geführt werden.

Für Fragen der Gradführung zuständig sind die jeweiligen Wissenschaftsministerien der Länder.

Was gilt in Österreich?

Weitere Informationen, Rückfragen und Anmeldungen zu Studien- und Lehrgängen bitte an: vis@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Hochschule Allensbach in Konstanz, ist dort auch Rektor und leitet VIS – Vienna International Studies

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Infos zu VIS finden Sie auch auf der Website und einem VIDEO Nutzen Sie Ihre Zeit zu Hause für ein Fernstudium

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2 Gedanken zu „BREXIT: Auswirkungen auf die Anerkennung britischer Hochschulabschlüsse und die Gradführung in Deutschland

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