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Gut essen und trinken in Baden-Württemberg

Foto: DEHOGA

Der neue Genussführer weist auch 2022 den Weg zu über 310 Betrieben in Baden-Württemberg, die regionale Küche mit regionalen Zutaten anbieten.

Auch wenn die Allensbach Hochschule Konstanz ihre Studienangebot online verfügbar macht und damit ein zeit- und ortsunabhängiges Studium anbietet, freuen sich die Studierenden und Lehrenden über Baden Württemberg als Genießerland.

Diese Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg wollen wir Ihnen daher nicht vorenthalten:

„Baden-Württemberg ist das Genießerland mit einem unverwechselbaren kulinarischen Profil. Die regional ausgerichtete Gastronomie, wie die „Schmeck den Süden“-Gastronomen, sind seit über 25 Jahren wichtige Botschafter des Genießerlandes Baden-Württemberg. Sie tragen mit einer regional profilierten und nachvollziehbaren Küche zum Aufbau und zur Stärkung regionaler Lieferbeziehungen in den Wertschöpfungsketten sowie zum Erhalt der Kulturlandschaft bei“, sagte Minister Peter Hauk anlässlich der Präsentation des Genussführers 2022 der „Schmeck den Süden“-Gastronomen im Brauhaus Schönbuch in Stuttgart.

Regionaler Genuss liege im Trend. Baden-Württemberg könne mit über 310 „Schmeck den Süden“-Gastronomen und 66 „Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“-Betrieben mit einem authentischen, regionalen und transparenten Angebot in Verbindung mit einem Qualitätssicherungssystem aufwarten. „Diese Betriebe sind im Genussführer 2022 zu finden und über einen QR-Code abrufbar“, sagte Minister Hauk.

Die Kooperation der „Schmeck den Süden“-Gastronomen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg und der MBW Marketinggesellschaft mbH ins Leben gerufen. Gemeinsam wird die heimische Gastronomie, insbesondere die ländliche Gastronomie, im Umgang mit regionalen Produkten unterstützt.

Kategorisierung in drei „Löwen“

Die „Schmeck den Süden“-Betriebe nutzen diese Marketingkooperation als Basis für ihr regionales Angebot und als Bestandteil zur Qualitätssicherung. Sie müssen mindestens drei regionale Gerichte anbieten und deren Produktherkunft dokumentieren. Die Tiefe und Breite ihres regionalen Angebots wird klassifiziert und in drei Kategorien, die drei Löwen, eingeteilt:

  • ein Löwe: Mindestens drei Gerichte sind regional geprüft
  • zwei Löwen: Mindestens sechs Gerichte sind regional geprüft
  • drei Löwen: 90 Prozent des Angebots ist regional geprüft, Auszeichnung nach „Haus der Baden-Württemberger Weine“ und zertifiziert nach „ServiceQualität Deutschland“.

Der Restaurantführer weist über 310 Gastronomiebetriebe aus, die sich dieser „Schmeck den Süden“-Kooperation angeschlossen und sich dazu bereit erklärt haben, sich an vorgegebene Regeln, einschließlich des Dokumentations- und Qualitätssicherungssystems, zu halten. Nur klassifiziert und entsprechend kontrolliert darf sich eine Gaststätte als „Schmeck den Süden“-Gastronomiebetrieb präsentieren.

Im Jahr 2017 ist es gelungen, das erfolgreiche Projekt aus der Gastronomie unter dem Namen „Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“ in den weiter an Bedeutung gewinnende Gemeinschaftsverpflegungssektor zu übertragen und bei über 60 Unternehmen und Einrichtungen zu etablieren.

„Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“

„Schmeck den Süden – Genuss außer Haus“ ist ein gemeinschaftliches Projekt von der DEHOGA Tourismus Baden-Württemberg GmbH und der MBW Marketinggesellschaft mbH, gefördert durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

In dem Programm steht die verbindliche Verwendung von nachvollziehbaren regionalen Produkten im Vordergrund, die vor allem bei Fleisch und Fleischerzeugnissen gemäß den Qualitätsprogrammen des Landes (Biozeichen Baden-Württemberg und Qualitätszeichen Baden-Württemberg) erzeugt wurden. Das Konzept ermöglicht eine modulare und schrittweise Umsetzung. Es können sowohl einzelne Komponenten als auch Aktionsgerichte aus regionalen beziehungsweise bioregionalen Zutaten sein. Je nachdem wie viele Komponenten und Aktionsgerichte pro Woche angeboten werden, wird der Betrieb mit einem oder zwei „Löwen“ ausgezeichnet. Die teilnehmenden Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung werden jährlich neutral kontrolliert. Die Anzahl der teilnehmenden Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung hat sich von 2019 mit 20 Betrieben auf 45 Betriebe im Jahr 2020 mehr als verdoppelt. Aktuell nehmen 66 Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung teil (Stand Januar 2022).

Genussbotschafter Baden-Württemberg

Als Genussbotschafter Baden-Württemberg werden Persönlichkeiten, Unternehmen und im Einzelfall auch Zusammenschlüsse von Akteuren gewählt. In der Regel kommen diese aus den Bereichen Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln, Medien, Gastronomie und Tourismus sowie aus Aus- und Fortbildungseinrichtungen in Baden-Württemberg. Seit 2008 werden pro Jahr in der Regel zwei Preisträgerinnen beziehungsweise Preisträger gewählt und seit 2012 auf dem Genussgipfel des Landes öffentlich ausgezeichnet. Insgesamt wurde der Preis bereits 43 Mal vergeben.

Die „Schmeck den Süden“-Gastronomen stellen seit mehr als 25 Jahre eine einzigartige Kooperation mit beharrlichem und vorbildlichem Engagement für einen nachvollziehbaren, regionalen Genuss und für eine verlässliche Zusammenarbeit mit regionalen Erzeugern dar. Daher wurde diese Kooperation im Jahr 2021 als „Genussbotschafter Baden-Württemberg“ ausgezeichnet.

Genussführer 2022 als PDF

DEHOGA Baden-Württemberg: Genussführer 2022 bestellen

Infos zur Allensbach Hochschule, Konstanz:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus.

Weitere Informationen unter: www.allensbach-hochschule.de 

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 

hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik an der Allensbach Hochschule in Konstanz und ist dort seit Jahresbeginn 2021 auch als Rektor tätig.

Prof. Rösler: atypische Kreditsicherheiten – Sicherheitenwert im Bankgeschäft

Atypische Kreditsicherheiten oder Ersatzsicherheiten werden auch als unechte Sicherheiten oder flapsig als „letter to have a warm feeling“ bezeichnet. Dies liegt daran, dass es sich meist – aber nicht immer – um bloße Verpflichtungserklärungen des Kreditnehmers handelt. Der Kreditnehmer ist ohnehin bereits verpflichtet, die Kreditvaluta nebst Zinsen zurückzuzahlen. Wenn er sich daran nicht hält, ist die Frage berechtigt, ob er sich an die Verpflichtung aus weiteren Erklärungen hält. Auch stellt sich die Frage, was die Bank davon hat, wenn sie neben dem Rückzahlungsanspruch aus dem Kreditvertrag einen weiteren Anspruch, im Zweifel auf Schadensersatz, gegen den Kreditnehmer hat.

Im Folgenden wird eine kleine Auswahl dieser atypischen Kreditsicherheiten vorgestellt, die in verschiedensten Varianten vorkommen. Der Artikel schätzt deren Wert als Kreditsicherheit ein.

Von Prof. Dr. Patrick Rösler, Professor für Bankrecht an der Allensbach Hochschule

Patronatserklärung als Kreditsicherheit

Unternehmen übernehmen Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften. Entscheidend ist die Differenzierung zwischen weicher und harter Patronatserklärung.

Bei der weichen Patronatserklärung fehlt dem Patron der Rechtsbindungswille für eine verpflichtende Erklärung, die am Ende Zahlungen auslösen kann. Er erklärt z.B. unverbindlich, dass er beabsichtigt, die Tochter in dieser oder jener Weise zu steuern oder dass es seine Geschäftsprinzipien gebieten, dies oder jenes zu tun. Das hat für die Bank als Kreditsicherheit praktisch keinen Wert.

Nur bei der harten Patronatserklärung hat die Bank aber wirklich einen Sicherheitenwert. Dabei gibt der Patron eine Ausstattungsverpflichtung ab. Darin verpflichtet er sich gegenüber der Bank (externe Patronatserklärung), die Tochter finanziell so auszustatten, dass sie ihren Verpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Nur damit begründet sich ein Recht der Bank, Leistung des Patrons an die Tochtergesellschaft zu fordern. Ein Recht auf Direktleistung an die Bank direkt aus der Patronatserklärung besteht jedoch nicht.

In der Praxis wird meist erst dann aus der Patronatserklärung vorgegangen und im Zweifel geklagt, wenn die Tochtergesellschaft insolvent ist. Dann besteht aus dem unechten Vertrag zu Gunsten Dritter ein Schadensersatzanspruch der Bank gegen die Patronin, die ihre Ausstattungsverpflichtung verletzt hat.

Bei einer internen Patronatserklärung besteht lediglich ein Anspruch der Tochter gegen die Muttergesellschaft, die Bank kann daraus direkt keine Ansprüche herleiten. Dies kann erst der Insolvenzverwalter, der in der Insolvenz der Tochter deren Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen kann (unter den Gerichten und Juristen umstritten, teilweise wird auch vertreten, die Ansprüche gingen in der Insolvenz unter). 

Organschaftserklärung als Kreditsicherheit

Mit der Organschaftsverpflichtung oder dem Organschaftsrevers verpflichtet sich eine Muttergesellschaft, welche einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit ihrer Tochtergesellschaft geschlossen hat, über diesen Vertrag hinaus für Verbindlichkeiten der Tochter aufzukommen bzw. den Vertrag nicht aufzuheben oder zu kündigen, solange die Bank Ansprüche gegen die Tochtergesellschaft hat. Damit sichert sich die Bank über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hinaus für ihr Darlehen an die Tochter ab.

Negativ-/Positiverklärung als Kreditsicherheit

……..

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag von Prof. Patrick Rösler.

Atypische Kreditsicherheiten: Zusammenfassung

Atypische Kreditsicherheiten sind meist Verpflichtungserklärungen des Kreditnehmers, aber auch von Dritten. Nur in Ausnahmefällen wie einer harten, externen Patronatserklärung können diese wie herkömmliche Sicherheiten bewertet werden. Financial Covenants sind eher Kreditnehmerüberwachungsinstrumente denn Kreditsicherheiten, obwohl sie meist so heißen.

Wenn Sie solche spannenden Instrumente wie atypische Kreditsicherheiten in der Wirtschaft interessieren, sollten Sie sich mit dem BWL-Bachelor mit Schwerpunkt „Banking“ an der Allensbach Hochschule beschäftigen.

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule – im Jahr 2021 ein „exzellenter Anbieter“

Die Allensbach Hochschule Konstanz darf sich freuen!

fernstudium-direkt.de das Vergleichs- und Bewertungsportal rund um Fernstudien, Online-Studien und berufsbegleitende (Online-)Weiterbildung konnte der Allensbach Hochschule das Siegel „exzellenter Anbieter“ verleihen.

Damit wird die Allensbach Hochschule für durchschnittlich fünf Sterne bei den Bewertungen im Jahr 2021 ausgezeichnet.

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur  ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Prof. Stark zum Prämiensparen in Deutschland: Das Tauziehen geht weiter

Von Prof. Dr. Gunnar Stark, Professur für Finanzen an der Allensbach Hochschule

Im ganzen Land streiten Sparer für eine höhere Verzinsung ihrer Prämiensparverträge, seit der billig ermessene Zinssatz als unrechtens gilt. 

Unser Blog nimmt sich des Themas ein zweites Mal an: Zur zivil- und bankaufsichtsrechtlichen Perspektive sei an den Beitrag https://www.allensbach-hochschule.de/banking-tauziehen-um-praemiensparvertraege/ erinnert.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Sache hinsichtlich der Zinssatzbestimmung an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.

In diesem Kontext sei folgend auf die finanzwirtschaftlichen Aspekte verwiesen.

  • Worum geht es?
  • Worüber wird gestritten?
  • Welches Problem ist zu lösen?
  • Wie wurde es – bisher – gelöst?
  • Ist die bisherige Lösung gut?

Zu allen diese Fragen können Sie hier Antworten finden.

Die Analyse – welche den Rahmen des oben angegebenen Blogs sprengen würde – lesen Sie in der jüngsten Ausgabe der „Zeitschrift für interdisziplinäre ökonomische Forschung“: Finanzwirtschaftliche Analyse der Rechtsprechung zu Prämiensparverträgen, 2021, S. 53 – 60.

Eine journalistische Kurzfassung hat die Börsen-Zeitung in ihrer Printausgabe vom 06.01.2022, Nr. 3, S. 2 als Gastbeitrag „Zinsirrtümer im Prämiensparstreit“ veröffentlicht, dessen leicht modifizierte Onlineversion frei zugänglich ist.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Prof. Rösler: Stichtag 1. Januar 2022 – Das BGB wird für digitale Produkte fit gemacht!

Eine der größten Reformen des Schuldrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch nach der grundlegenden Schuldrechtsmodernisierung vor rund 20 Jahren hat der Gesetzgeber mit speziellen Regeln für digitale Produkte zum 1.1.2022 eingeführt. Dabei hat er zwei Bereiche neu geregelt. Zum einem gibt es nun für Verbraucherverträge über digitale Produkte Sonderregelungen in §§ 327 ff. BGB, zum anderen hat der Gesetzgeber das Mängelgewährleistungsrecht im wirtschaftlich wichtigsten Vertragstyp, dem Kaufvertrag, neu geregelt und fit für digitale Produkte gemacht.

Von Prof. Dr. Patrick Rösler, Professor für Bankrecht an der Allensbach Hochschule

Verbraucherverträge über digitale Produkte

Die Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (kurz: DIDRL – (EU) 2019/770) hat zu den Regelungen über Verbraucherverträge über digitale Produkte in §§ 327 ff. BGB geführt. Diese gelten seit 1.1.2022 und ergänzen die existieren den Vertragstypen des BGB.

Die Normen befassen sich mit einer dahin völlig neuen Materie, der Normierung von Verbraucherverträgen über digitale Inhalte (Beispiele: Computerprogramme, Audiodateien, Videospiele) und digitale Dienstleistungen (Beispiele: Cloud-Computing, Streamingdienste). Diese gelten nur im Verhältnis zu Verbrauchern.

Das neue Recht definiert den Mangelbegriff für die Gewährleistung durch subjektive und objektive Anforderungen sowie Integrationsanforderungen. Bemerkenswert ist die Aktualisierungspflicht des Unternehmers: Demnach hat der Unternehmer funktionserhaltende Aktualisierungen und Sicherheitsupdates bereitzustellen. Und dies über einen „maßgeblichen Zeitraum“, der als unbestimmter Rechtsbegriff also vor allem von den Gerichten noch ausgefüllt werden muss. Für die Beurteilung, wie lange dieser Zeitraum dauert, wird auf Kriterien wie Kaufpreis, Werbeaussagen, Materialien etc. abgestellt. Bei Abo-Verpflichtungen läuft der Zeitraum auf jeden Fall so lange, wie das Abo läuft.

Lesen Sie hier weiter:

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Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

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Österreich: geprüften Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe; Pflegeassistent/in, Pflegefachassistent/in und diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in nun dem NKS zugeordnet!

Die 33.000 geprüften Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe können sich freuen. Sie wurden am 28. 12. 2021 durch die Koordinierungsstelle für den NQR Österreich im Verbund auf das NQR-Qualifikationsniveau VI zugeordnet.

Eine herzliche Gratulation den geprüften Meisterinnen und Meister und der ARGE Meister, die sich hier sehr verdient gemacht hat.

Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) ordnete am 28. 12. 2021 noch weitere Qualifikationen aus dem formalen Bildungsbereich zu.

Hierbei handelt es sich um sehr wichtige Qualifikationen aus dem Gesundheitsbereich:

Mit dem NQR-Qualifikationsniveau VI kann man auch ohne Matura studieren:

In Deutschland sind die Landwirtschaftsmeister/innen schon jahrelang dem DQR-Niveau VI zugeordnet und können damit auch ohne Matura/Abitur studieren:

Mit ihrem Fortbildungsabschluss erhalten Meister/innen (z. B. Handwerksmeister/innen, Geprüfte Meister/innen, Geprüfte Industriemeister/innen, Landwirtschaftsmeister/innen) auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 bzw. nach Maßgabe der landesgesetzlichen Regelungen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Somit steht z.B. das Bachelorstudium BWL der Allensbach Hochschule, das als Online-Studium in Fernlehre neben Beruf und Familie und mit 11 Studienschwerpunkten absolviert werden kann, allen geprüften Meisterinnen und Meister aller 15 land- und forstwirtschaftlichen Berufe aus Österreich offen.

Für diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger ist das Bachelorstudium Betriebswirtschaftslehre allenfalls mit dem Schwerpunkt „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ interessant.

In Österreich können dem NQR-Qualifikationsniveau VI Zugeordnete derzeit auch ohne Matura einen Masterlehrgang in der Weiterbildung (z.B. MBA oder MSc) absolvieren.

Fragen zum NQR, zu damit verbundenen Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

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Ohne Matura studieren:

Mit der Meisterprüfung studieren:

50 Jahre: Should Trees Have Standing?

Stone, Christopher D. Should Trees Have Standing? Cover of the third edition (2010)

Wer die Jahresrückblicke 2021 mit all den Naturkatastrophen sieht und lesen muss, dass diese – so eine Studie der britischen Hilfsorganisation Christian Aid – im Jahr 2021 Schäden in Höhe von mindestens 150 Milliarden Euro verursachten, kann nur für dringend nötige Maßnahmen im Kleinen wie im Großen plädieren und muss seinen eigenen Beitrag dazu leisten:

  • Reduktion der Treibhausgas-Emissionen,
  • Schaffung eines Klima-Fonds, in den reiche Länder einzahlen und aus dessen Mitteln von Katastrophen betroffenen Menschen in ärmeren Ländern geholfen werden kann,
  • Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien,
  • Klimaschutz durch uns alle im Alltag
  • ……

Unsere Umwelt braucht dringend unseren tagtäglichen Beitrag, darüber hinaus aber auch ihren Anwalt!

Es gibt dieses Um- und Weiterdenken – und damit zumindest einen Lichtblick – auch in rechtlicher Hinsicht schon seit Jahrzehnten!

So ist das Jahr 2022 ist in dreifacher Hinsicht ein besonderes Jahr für die österreichische Institution „Umweltanwaltschaft“.

Zum ersten wird das Buch „Should Trees Have Standing?von Christopher D. Stone – also die Frage, ob die Natur Parteistellung in Verfahren (wie Menschen oder Unternehmen) haben kann – 50 Jahre alt.

Zum zweiten feierte die erste Naturschutzanwaltschaft in Österreich ihr vierzigjähriges Jubiläum. Der Vorarlberger „Landschaftsschutzanwalt“ wurde schon 1982 eingerichtet.

Zum dritten verfügen 20 Jahre nach der Beschlussfassung im Burgenland (Juli 2002) eine Umweltanwaltschaft einzurichten alle neun österreichischen Bundesländer über Organe, die speziell zur Wahrung der Interessen des Naturschutzes oder des Umweltschutzes eingerichtet sind und diese im Wege der Parteistellung in Verwaltungsverfahren geltend machen (können).

Das 1972 veröffentlichte Werk Stones löste eine weltweite Debatte über die grundlegende Natur von Rechtsansprüchen aus, die bis zum Obersten Gerichtshof der USA reichte.

50 Jahre danach sind der Klimawandel, der Schutz der Regenwälder und der Ozeane aktueller denn je.

In fast allen Rechtssystemen wird die Natur, also Wälder, Berge, Flüsse, ….. als Eigentum behandelt, im Gegensatz zur Rechtspersönlichkeit, die Menschen und Unternehmen verliehen wird.

Doch das notwendige Umdenken hat – langsam aber sicher – eingesetzt, im Jahr 2018, hat beispielsweise der Oberste Gerichtshof von Kolumbien den Teil des Amazonas-Regenwaldes in Kolumbien als „Rechtssubjekt“ anerkannt.

Von einem ähnlichen Schritt in Brasilien wird man hoffentlich träumen dürfen.

Ja, wir können von Erfolgen für den Klimaschutz träumen, müssen darüber hinaus aber auch unsere eigenen Beiträge leisten.

Wie? Das diskutieren wir u.a. in der kommenden Lehrveranstaltung Unternehmensethik an der Allensbach Hochschule und haben uns als Hochschule selbst schon dezidiert international anerkannten Nachhaltigkeitszielen unterworfen und uns dabei der vollständigen Nutzung von Ökostrom verschrieben.

Darüber hinaus unterstützt die Allensbach Hochschule das VTA-Institut für Gesundheit und Umwelt bei Lehr- und Forschungstätigkeiten.

Tragen wir bitte im Jahr 2022 – 50 Jahre nach dem wichtigen Buch: Should Trees Have Standing?alle ein wenig mehr zum nötigen Klima- und Umweltschutz bei.

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

Arbeiten für unsere Gesundheit und Umwelt

Vier von zehn Leibniz-Preisen gehen nach Baden-Württemberg

 © picture alliance/dpa | Uwe Anspach

Der wichtigste Forschungsförderpreis in Deutschland geht zu einem großen Teil nach Baden-Württemberg: Vier der zehn Leibniz-Preise 2022 erhalten Forscherinnen und Forscher der Universitäten in Karlsruhe, Konstanz, Heidelberg und Tübingen. Die Preise mit je 2,5 Millionen Euro dotiert.

Der wichtigste Forschungsförderpreis in Deutschland geht zu einem großen Teil nach Baden-Württemberg: Vier der zehn Leibniz-Preise 2022 erhalten Forscherinnen und Forscher der Universitäten in Karlsruhe, Konstanz, Heidelberg und Tübingen, wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mitteilte.

Beweis für großartige Forschungsexzellenz im Land

Dazu sagte Baden-Württembergs Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Theresia Bauer: „Der Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis 2022 ist einmal mehr ein Beweis für die großartige Forschungsexzellenz in unserem Land. Die Auszeichnung ist für die vier Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine große Anerkennung ihrer Arbeit und eröffnet ihnen weitere Forschungsspielräume. Baden-Württemberg steht für exzellente Forschungsbedingungen. Dafür wollen wir auch in Zukunft sorgen.“

Mit dem Leibniz-Programm werden Forscherinnen und Forscher für ihre außergewöhnlichen wissenschaftlichen Leistungen ausgezeichnet. Jeder Preis ist mit einer Summe von 2,5 Millionen Euro dotiert und kann im Zeitraum der nächsten sieben Jahre abgerufen werden. Insgesamt gab es laut DFG in diesem Jahr 134 Vorschläge, aus denen die fünf Preisträgerinnen und fünf Preisträger vom zuständigen Auswahlausschuss ausgewählt wurden.

Die Preisträger 2022 aus dem Land

Folgende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Baden-Württemberg haben für das Jahr 2022 den „Förderpreis im Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm“ der DFG erhalten:

Auszeichnung für herausragende wissenschaftliche Leistungen

Beim Gottfried Wilhelm Leibniz-Programm werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für herausragende wissenschaftliche Leistungen ausgezeichnet. Ziel des Programms ist es, die Arbeitsbedingungen exzellenter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu verbessern und ihre Forschungsmöglichkeiten zu erweitern. Unter anderem sollen die Forscherinnen und Forscher von administrativem Arbeitsaufwand entlastet werden. Zudem soll ihnen die Beschäftigung besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler erleichtert werden. Zu diesem Zweck kann ihnen für einen Zeitraum von sieben Jahren eine individuelle Preissumme von bis zu 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.

Deutsche Forschungsgesellschaft: Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis

Fragen zu diesem Beitrag oder auch zu spannenden Fernlehrgängen und Online-Studienangeboten (Promotionsprogramm, MBA-Studiengänge …… bitte an martin.stieger@viennastudies.com  

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ)

interessante Wiki auf Youtube:

Prof. Stark: Die Kapitalanlagen der Lebensversicherer in der Nullzinsphase

Von Prof. Dr. Gunnar Stark, Professur für Finanzen an der Allensbach Hochschule

Kapitalanlagen tätigen Unternehmen praktisch aller Versicherungszweige aus den ihnen zufließenden Versicherungsbeiträgen. Gleichwohl spielen Kapitalanlagen in der Versicherungsproduktion eine unterschiedlich starke Rolle. Während Schadenversicherungen mit ihrer geringeren Quote an Versicherungsfällen maßgeblich vom Risikoausgleich innerhalb des Versicherungskollektivs abhängen und weniger von der Verzinsung ihrer Anlagen, prägen die Kapitalanlagen geradezu den Versicherungszweig der Lebensversicherung.

Deren prominentestes Produkt erhebt gar den Versicherungsfall zum Regelfall: die gemischte Versicherung auf den Todes- oder Erlebensfall. Die Qualität der Versicherungsleistung hängt hier weniger vom Versichertenkollektiv (über die Zahl der Todesfälle), hingegen entscheidend von der Rentabilität der mit den Versicherungsprämien über Jahrzehnte hinweg begründeten Kapitalanlagen ab, welche die Höhe der Erlebensfallzahlungen determinieren.

Jeder Altvertrag verursacht einen ökonomischen Verlust

Die Geschäftsgrundlage der Lebensversicherer hat sich ohne deren Verschulden existenziell verändert. In früheren Zinszeiten war es ein recht einfaches Geschäft: Auch in schlichte Bundesanleihen investiert konnten die Gelder der Versicherten Überschüsse über den Rechnungszins hinaus erwirtschaften, weil die Anleiherendite den garantierten Zinsfuß um mehrere Prozentpunkte überschritt. Heute ist es andersherum: Jeder Altvertrag verursacht – gemessen am gegenwärtigen Zinsniveau – einen ökonomischen Verlust.

Bedingt durch ihre langen Vertragsdauern und eine zumeist hohe Wachstumsrate im Neugeschäft, erfahren Lebensversicherer praktisch niemals ein Geschäftsjahr, womöglich kaum einmal einen einzigen Geschäftstag, an dem sie an ihre (alten) Kunden mehr an Versicherungsleistungen zu zahlen hätten als sie von (bestehenden bzw. neuen) Kunden an Versicherungsprämien empfangen.  Mit anderen Worten: Das Lebensversicherungsunternehmen ist ein steter Nettozahlungsempfänger, dessen Verpflichtungen gegenüber künftigen Versichertengenerationen freilich ständig zunehmen.

Jährliche Nettoverzinsung immer noch mehr als vier Prozent

Umso wichtiger ist der Blick auf Vermögen und Verpflichtungen, welche nach gesetzlichen Regeln geschäftsjährlich in der Bilanz wertmäßig abgebildet werden, während die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Bild der ertraglichen Situation auch der Kapitalanlagen liefern soll. Aus diesen beiden – Bilanz und GuV – wiederum wird eine viel beachtete Größe gewonnen, welcher nachgesagt wird, die Rentabilität der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen – gleich welchen Zweigs – nachzuzeichnen: die jährliche Nettoverzinsung, bei vielen Versicherungsunternehmen trotz Nullzinsphase immer noch mit mehr als vier Prozent ausgewiesen.

Dabei erzeugt die Nullzinsphase für die Träger klassischer Kapitallebensversicherungen mit (garantierten) Rechnungszinssätzen von bis zu 4% eine in doppelter Hinsicht verlustträchtige Position:

  • Zum einen unterliegt das für die Versicherten über die Jahre aufgebaute Deckungskapital weiter dem hohen Zinsanspruch.
  • Zum anderen sind auch alle künftigen Sparbeiträge, die ein Versicherungsnehmer unter einem hochverzinslichen Altvertrag erst noch entrichten wird, bis zum letzten Tag der Versicherungsdauer mit wenigstens ebenjenem Zinssatz zu vergüten.

Vereinfachtes Beispiel: Ein im Jahre 2000 unter dem Rechnungszinssatz von 4% abgeschlossener Vertrag ende (voraussichtlich) im Jahr 2030. Sein aktuelles Deckungskapital betrage 50.000, die Jahresprämie 1.000 Euro. Somit sind in Höhe des bestehenden Deckungskapitals bereits 2.000 Euro jährlich zu erwirtschaften, was mit früher erworbenen Festzinsanleihen, z.B. der 4% Kuponanleihe von 2005 bis 2037 der Bundesrepublik Deutschland, immerhin möglich ist. Mit den jährlich hinzukommenden Prämien müssen jedoch neue Investitionen getätigt werden, die risikoarm freilich keine 4% abwerfen – es sei denn, dem wäre durch Zinstermingeschäfte zu rechter Zeit vorgebeugt worden.

Verluste sind programmiert

Hinzu kommt der Zinseszins. Kurzum, in solcher Lage sind Verluste programmiert, die zu kompensieren ökonomisch kaum, buchhalterisch jedoch einfach möglich ist: durch Hebung stiller Reserven, insbesondere jener Bewertungsreserven, die festverzinslichen Anleihen innewohnen, solange ihre Restlaufzeit noch wesentlich ist. Hierzu bedarf es lediglich eines Anleiheverkaufes.

Beispiel: Ein Lebensversicherer hält seine gesamte Kapitalanlage von 100 Millionen Euro in der 2,5 Prozent Bundesanleihe mit Laufzeit bis 2044, gekauft im Emissionsjahr 2012 zum Kurs von – und eben damit in den Büchern – 100 Prozent.

Das bringt 2,5 Millionen Zinsertrag und somit eine Nettoverzinsung seiner Kapitalanlage von 2,5 %. Für eine sichere Sache aktuell eine ansehnliche Rentabilität. Aber: Etliche Konkurrenten zeigen höhere Nettoverzinsungen und – noch schlimmer – viele Kunden haben Anspruch auf mehr. Daher greift unser Lebensversicherer 2021 zu einer besonderen Maßnahme: einem dosierten Verkauf von drei Millionen nominal seiner 2,5 Prozent Bund 12/44 zum Börsenkurs von 160 Prozent (Zahlen gerundet). Der Kurs ist so hoch, weil neu emittierte Bundesanleihen keine Verzinsung mehr bieten, verzinsliche Altanleihen daher an Wert gewonnen haben. Damit entsteht ein Veräußerungserlös von 4,8 Millionen Euro.

Erlös muss zwangsläufig wieder in eine neue Anlage fließen

Dieses Geld braucht der Lebensversicherer eigentlich nicht, weil ihm wie den meisten deutschen Lebensversicherern dank langer Vertragsdauern und reichlich Neugeschäft aus dem laufenden Betrieb ohnedies ein Zahlungsüberschuss entsteht. Somit muss der Erlös zwangsläufig wieder in eine neue Anlage fließen. Worin liegt dann der Sinn des Verkaufs? Einzig in seiner Wirkung im Rechenwerk. Der Buchgewinn von 1,8 Millionen (4,8 Millionen Veräußerungserlös minus drei Millionen Buchwert) erhöht den buchhalterischen Unternehmensgewinn um ebendiesen Betrag und die Nettoverzinsung beträgt statt 2,5 Prozent damit 4,3 Prozent.

Ökonomisch entsteht in dem Moment des Anleiheverkaufs freilich kein Gewinn, sondern nur ein Tausch von Anleihekurswert in Zahlungsmittel bzw. die Umwandlung künftiger Zinserträge (hier 24 mal 75.000 Euro) – die späteren Geschäftsjahren fehlen werden – in gegenwärtigen Kursgewinn (einmal 1,8 Mio. Euro). Weil das Lebensversicherungsunternehmen für den Veräußerungserlös keine andere Verwendung hat, fließt dieser allerdings zwangsläufig wieder zu den Kapitalanlagen, z.B. durch Kauf einer Bundesanleihe, vielleicht gar erneut der 2,5% Bund 12/44 – diesmal aber zum Kurs von 160 %. Insoweit wäre finanzwirtschaftlich wieder alles beim Alten, doch hinterlässt der Zirkel solcher Transaktion im Rechenwerk eine erwünschte Spur: höheres Jahresergebnis und höhere Nettoverzinsung.

Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen

Diese Spur ist auch nachvollziehbar, erscheint solcher Kursgewinn in der Gewinn- und Verlustrechnung doch in der Position „Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen“ (allerdings nur summarisch). Dies gilt jedoch nicht, wenn der Versicherer die Anleihe nicht direkt, sondern in einem Spezialfonds hält – einem Investmentvehikel mit wenigen Anlegern, oft nur einem einzigen institutionellen Investor, der somit auch die Fondsausschüttung autonom bestimmen kann.

Würde der Versicherer aus dem Beispiel also die nämliche Bundesanleihe innerhalb eines Fonds halten, wüsste man aus seiner Rechnungslegung nur: Das Vermögen besteht in einem Spezialfonds von 100 Millionen Buchwert und 160 Millionen Marktwert, aus dem Ausschüttungen von 4,3 Millionen geflossen sind. Jedoch bleibt verborgen, wie der Fonds diese 4,3 Millionen erwirtschaftet hat: durch Zinserträge, Kursgewinne, vielleicht auch gar nicht (in dieser Höhe), denn eine Ausschüttung lässt sich auch ertragslos, sogar bei Verlusten aus vorhandener Liquidität durchaus leisten.

Die unten zitierten Studien betrachten diese Zusammenhänge theoretisch sowie im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse empirisch und schließen:

  1. Die Nettoverzinsung beruht zufolge ihrer Bilanzverbundenheit neben laufenden (Zins-) Erträgen häufig auf der Hebung stiller Reserven durch Verkauf älterer Anleihen hinreichend langer Restlaufzeit. Daher ist diese Kennzahl im herrschenden Zinsumfeld vor allem ein Abbild vergangener Zinszeiten, das dank der mit ihm einhergehenden Kursgewinne festverzinslicher Wertpapiere in der Buchwertwelt der Nettoverzinsung nahezu beliebig gesteuert werden kann durch entsprechend dosierte Verkäufe aus dem Anleihenportfolio.
  2. Betreiben Versicherungsunternehmen ihre Kapitalanlagen zu einem großen Teil innerhalb von Fonds, so entzieht sich die wahre Quelle ihrer vermeintlichen Kapitalrentabilität dem Blick der Öffentlichkeit weitgehend. Eine hohe Nettoverzinsung könnte dann in so wesensverschiedenen Ursachen wie der Realisierung von Kursgewinnen, Überparikäufen oder Handelsgewinnen begründet sein.
  3. Die Lebensversicherer erleiden in der Nullzinsphase zufolge früher gegebener Zinsversprechen jährlich Milliardenverluste. Diese werden durch Gewinnvorverlagerung zulasten künftiger Periodengewinne buchhalterisch kompensiert.
  4. Die mangelhafte Kapitaltransparenz der Spezialfonds erschwert die Interpretation des Bildes. Der Gesetzgeber könnte eine bilanzielle Konsolidierung von Fonds verordnen, um die bei einigen Lebensversicherern verloren gegangene Kapitaltransparenz wiederherzustellen.

Im Studiengang Master Finance (M.A.) der Allensbach Hochschule lernen Sie mehr zu solchen wesentlichen finanzwirtschaftlichen Themen.

Literatur

  • Stark, Gunnar: Nettoverzinsung der Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen – die überhöhte Unbekannte?, in: Corporate Finance, 12. Jg., 2021, S. 168-173.
  • Stark, Gunnar: Jahresabschlussanalyse deutscher Lebensversicherer in der Nullzinsphase, in: Zeitschrift für Versicherungswesen, 72. Jg., 2021, S. 444-447 (Teil I) und 518-521 (Teil II).
  • Stark, Gunnar: Wenn die Bilanz ein Zerrbild zeigt, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 266 vom 15. 11. 2021, S. 18.

Vorsorgewohnungen meint ohne Sorgen vorsorgen?!

Grundbuch statt Sparbuch“ ist zum geflügelten Slogan geworden und da um die klammen Kassen des Staates immer mehr Menschen Bescheid wissen wird die private Pensionsvorsorge immer breiter diskutiert und immer mehr Menschen wenden sich an einen Immobilienmakler, oft mit der Frage nach einer Vorsorgewohnung.

Die Vorsorgewohnung ist nichts anderes als eine aus Eigen- und Fremdmitteln finanzierte Eigentumswohnung, die langfristig vermietet wird.

Mit den Mieteinnahmen (nach Steuer) sollen die Rückzahlungen des Darlehens finanziert werden, so dass spätestens bei Pensionsantritt eine schuldenfreie Immobilie vorhanden ist und die späteren Mieteinnahmen oder der (verrentete) Verkaufserlös zur Pensionsaufbesserung verwendet werden können.

Der Ertrag bei Vorsorgewohnungen ergibt sich durch die Kombination aus

  • Mieteinnahmen,
  • Wertsteigerung und
  • Nutzung steuerlicher Vorteile.

Bedeutend dabei ist vor allem die Qualität und Lage der Objekte.

Drei der wichtigsten  Kriterien sind

1. Lage,

2. Lage und

3. Lage: Infrastruktur, öffentliche Verkehrsmittel (ganz wichtig in Universitätsstädten), Einkaufsmöglichkeiten oder Schulen……..

Zudem muss die Wohnung einen durchdachten Grundriss aufweisen, Balkon oder Terrasse sind bei Mietern ebenfalls stark gefragt.

Ihr Immobilienmakler ist Experte in allen diesen Fragen und daher auch Ihr erster Ansprechpartner wenn es darum geht, auch mit Vorsorgewohnungen sorgenfrei vorsorgen zu können.

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Fragen zu Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Martin G. Stieger

Professor an der Allensbach Hochschule, Konstanz und Lehrender im Bachelorstudium BWL (Vertiefung Bau- und Immobilienmanagement)

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