Archiv der Kategorie: Bildung

Wie wird der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) aus den USA in Deutschland oder Österreich geführt?

Weil ich heute gefragt wurde, wie der us-amerikanische “Doctor of Ministry” in Österreich und Deutschland geführt wird, darf ich auch hier in meinem Blog darauf eingehen.

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) wird in Studien vergeben, die Fähigkeiten in anwendungsorientierter Forschung für die Arbeit im Dienste einer Kirche vermitteln.

Führung in Deutschland:

Der Doctor of Ministry aus den USA ist in Deutschland als D.Min mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen.

ANABIN stuft den D.Min. nicht auf D 1 (wissenschaftliches Doktorat) sondern auf A 5 ein:

 A5Abschlusstyp für Studiengänge mit einer typischen Normdauer von mehr als vier Jahren

Der D.Min. darf daher in Deutschland nicht als Ph.D. oder Dr. geführt werden.

Die Führung US-amerikanischer Doktorgrade hat die KMK mit Beschluss vom 15. Mai 2008 neu geregelt. 

Danach können nur Inhaber des Doktorgrades „Doctor of Philosophy“, Abkürzung: „Ph.D.“ von Universitäten der sog. Carnegie-Liste anstelle der in den USA üblichen Abkürzung die Abkürzung: „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung führen.

Die Carnegieliste (Liste 1 und 2: Research Universities – high and very high research activity), ist unter http://classifications.carnegiefoundation.org/lookup_listings/institution.php  abrufbar.

Beispiel: Doktorgrad der Boston University in Massachusetts: Doctor of Philosophy, abgekürzt: Ph.D. oder Dr.

Wissenschaftliche Doktorgrade „Doctor of Philosophy“ aus den USA, die nicht an Universitäten der sog. Carnegie-Liste erworben wurden, sind in der abgekürzten Form als „Ph.D.“ mit Zusatz der verleihenden Hochschule zu führen. 

Wer also den D.Min. aus den USA in Deutschland ohne Zusatz der verleihenden Hochschule oder gar als Ph.D. oder Dr. führt, begeht meiner Einschätzung nach, die unbefugte Führung eines akademischen Grades, Titels oder einer Würde und ist gemäß § 132 a Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Haft bedroht. 

Von einer unbefugten Führung ist auszugehen im Falle einer
– Gradführung ohne Berechtigung,
– Gradführung in falscher Form,
– Gradführung ohne erforderlichen Herkunftszusatz,
– Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden, Titeln und Würden zum Verwechseln ähnlich sind.

In Österreich:

Kurze Antwort:

Der Doctor of Ministry (DMin, D.Min.) ist so zu führen, wie er in der Originalurkunde verliehen wurde, eben als DMin oder D.Min., diese Führung ist auch ohne Zusatz- und ohne Herkunftsbezeichnung möglich.

Längere Antwort:

Ausländische akademische Grade können in Österreich nach denselben Regeln wie inländische österreichische akademische Grade[1] geführt werden.

Wesentliche Voraussetzung für die Führbarkeit eines ausländischen akademischen Grades ist die Verleihung durch eine Institution, die als Universität oder Hochschule anerkannt ist.

Die Eintragung in Urkunden ist jedoch nur für akademische Grade aus EU- und EWR-Staaten, der Schweiz sowie akademische Grade in der Theologie von päpstlichen Universitäten möglich.

Die Form, in der ein ausländischer akademischer Grad geführt werden darf, hängt vom Ausbildungsniveau des abgeschlossenen Studiums (Bachelor, Master, Doktor) und von der fachlichen Zuordnung (z.B. Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften) ab.

Beispiele:

Petra Mayer, BA
Boris Vuković, MSc
Peter Schneider, PhD

Mit dem Recht zur Führung der akademischen Grade sind unmittelbar keine weiteren Rechte verbunden, insbesondere keine Berufsrechte.
Wenn ein ausländischer akademischer Grad in Österreich nostrifiziert wurde, ist statt diesem der entsprechende österreichische akademische Grad zu führen.

EU-Regelungen

Die österreichische Regelung ist mit dem EU-Recht konform, vor allem der Berufsqualifikationen-Richtlinie, 2005/36/EG.

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Fragen zum Beitrag, zu Studienberechtigungen und -möglichkeiten, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor, arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet

Dr., PhD, DBA, PhDr. …

PhD oder Dr. ?


[1] Inländische akademische Grade können wie folgt geführt werden:

  • im privaten Verkehr ohne Einschränkung – man kann die Grade also auf Briefköpfen, Geschäftsschildern, Visitenkarten und Ähnlichem bedenkenlos anführen.
  • im Verkehr mit Behörden, also die Verwendung in Eingaben jeder Art, vor allem darf man den akademischen Grad in den dafür vorgesehenen Feldern in Formularen anführen.
  • als Ersichtlichmachen in amtlichen Ausfertigungen und Urkunden jeder Art, allerdings nur in abgekürzter Form.

Wie ein inländischer akademischer Grad geführt werden darf, ist gesetzlich vorgeschrieben. Diplom- und Doktorgrade sind demnach dem Namen voranzustellen, Bachelor-, Mastergrade und „PhD“ nachzustellen, sofern nicht in Formularen eine andere Abfragestruktur vorgegeben ist. Wobei es alternative Formen des akademischen Grades gibt. So kann die die deutsche bzw. englische oder – wenn vorhanden – auch die lateinische Langfassung sowie die entsprechende Abkürzung des akademischen Grades verwendet werden.

Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg vorgestellt

 © picture alliance / dpa | Franziska Kraufmann

Das Kultusministerium und das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg haben den Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg vorgestellt. Der Referenzrahmen soll den Schulen künftig Orientierung bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung geben.

Um die Qualität der schulischen Bildung zu verbessern, ist es zunächst notwendig, ein gemeinsames Verständnis davon zu haben, was gute Bildung ist.

Hier setzt der neue Referenzrahmen Schulqualität BW an, der Vertreterinnen und Vertretern des Bildungswesens in Baden-Württemberg, von der Schulverwaltung bis zu den Lehrerverbänden, vorgestellt wurde.

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg hat diesen im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt und er beschreibt, was in Baden-Württemberg unter Qualität von Schule und Unterricht verstanden wird.

Der Referenzrahmen soll den Schulen künftig Orientierung bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung geben und ist ein verbindlicher Kompass für eine datengestützte Qualitätsentwicklung des Schulsystems.

Bei der Umsetzung werden die Schulen vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) unterstützt, das den Referenzrahmen auch in der Lehrerbildung künftig einsetzen wird.

Kultusministerin Theresa Schopper hebt die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen zur Qualitätsverbesserungen hervor: „Völlig unstrittig ist, dass unsere Schulen und alle im Schulbereich Verantwortlichen nicht nur in Zeiten der Pandemie Großartiges geleistet haben und leisten. Dafür gebührt ihnen unser herzlicher Dank und unsere große Anerkennung. Aber ebenso unstrittig ist, dass wir die Qualität unserer Arbeit auf allen Ebenen sichern, aber auch stets weiterentwickeln müssen.“ Dafür biete der Referenzrahmen Schulqualität BW eine wichtige Grundlage, denn „er trägt zu einem gemeinsamen Qualitätsverständnis bei“, sagt Theresa Schopper, und der Direktor des IBBW, Dr. Günter Klein, ergänzt: „Der Referenzrahmen basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und soll ein gemeinsames Dach bieten, unter dem sich alle Schularten und Schulstufen wiederfinden. Er soll deutlich machen, was wir meinen, wenn wir von Qualität in Schule und Unterricht in Baden-Württemberg sprechen.“

Verständnis und Akzeptanz sind wichtig

Bei einer Auftaktveranstaltung haben das Kultusministerium und das IBBW über den Referenzrahmen informiert und auch über die weiteren Phasen der Beteiligung, Kommunikation und Implementierung.

Der Referenzrahmen nimmt für eine schulische Qualitätsentwicklung

  • die Rahmenbedingungen der Schule,
  • die Prozesse (im Unterricht, in der Zusammenarbeit, in der Leitung und in der datengestützten Qualitätsentwicklung) sowie
  • die Ergebnisse der Schule

in den Blick.

Diese Systematik der drei Felder wird auch in anderen Instrumenten für die schulische Qualitätsentwicklung wie dem schulbezogenen Datenblatt aufgegriffen.

Wichtiger Partner beim Referenzrahmen Schulqualität ist neben dem IBBW auch das ZSL, das für die notwendige Unterstützung der Schulen und Lehrkräfte durch Fortbildungen und Beratung sorgt.

Kultusministerin Theresa Schopper hat bei der Veranstaltung die Bedeutung einer breiten Beteiligung unterstrichen, um wichtige Rückmeldungen aus der Schulverwaltung, der Lehrerbildung, den Schulen, von Verbänden und weiteren am Schulleben Beteiligten einzubeziehen.

Bevor das Instrument Referenzrahmen an den Schulen eingeführt wird, soll es auf breiter Ebene diskutiert werden. „Mir ist es wichtig, dass wir Neuerungen und Maßnahmen verständlich machen und uns mit den Handelnden dazu austauschen“, sagt Theresa Schopper und fügt an: „Es geht um Verstehen, Verständnis und um Akzeptanz, damit wir künftig auf einer gemeinsamen Basis unsere Aufgabe der Weiterentwicklung angehen können.“ Daher wird auf die Vorstellung des Referenzrahmens eine Phase der Beteiligung und eine anschließende umfangreiche Kommunikations- und Implementationsphase folgen.

Im Rahmen des Koalitionsvertrags hat sich die Landesregierung zum baden-württembergischen Qualitätskonzept in der Bildung bekannt. Dort wurde explizit festgehalten, „einen verpflichtenden Referenzrahmen ‚Schulqualität BW‘ für die Schul- und Unterrichtsentwicklung [zu] entwickeln und ein[zu]führen“.

Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg: Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg

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Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

„New Work“ im Handwerk: ein interessantes Forschungsprojekt unter Beteiligung des Instituts für KMU und Handwerk an der Allensbach Hochschule

Globalisierung, Digitalisierung, Klimaschutz oder Alterung der Gesellschaft – diese Megatrends wirken sich nachhaltig auf Technologien, Ökonomie und ganze Wertesysteme in einer Gesellschaft aus. Sie verändern oder verdrängen etablierte Geschäftsmodelle und sogar ganze Branchen.

Um die Auswirkungen dieser Megatrends auf die Wirtschaftsbranche Handwerk zu ermitteln, hat das Baden-Württembergische Handwerk unter der Projektsteuerung der Handwerkskammer Konstanz ein neues Studienprojekt mit dem Titel New Work: Der Einfluss von Megatrends und Geschäftsmodellinnovationen auf die Arbeit im Handwerk der Zukunft – konkretisiert am Schreinerhandwerk und mit Handlungsempfehlungen für Betriebe, Handwerksorganisation und Politik.  

Das Projekt wurde im Rahmen der Zukunftsinitiative Handwerk 2025 des Landes Baden-Württemberg mit 84.500 Euro bezuschusst.

Der Anpassungsdruck auf die Handwerksunternehmen wird immer größer.

Durch das Projekt sollte erhoben werden, wie sich die aktuellen Megatrends auf das Handwerk auswirken.

Außerdem sollten dem Handwerk konkrete Handlungsempfehlungen, Lösungsmuster und Denkanstöße an die Hand gegeben werden.

Der Wandel zeige sich bereits in vielen Teilbereichen des Handwerks, wie Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkammer, an Beispielen erläutert: Fotografen, deren Handel mit Fotoapparaten und Filmkameras durch die Konkurrenz der Smartphones zum Nischengeschäft wurde, Uhrmacher, deren klassisches Geschäftsmodell durch den wachsenden Markt der Smart Watches zunehmend in Bedrängnis gerät, Kraftfahrzeugtechniker, die sich auf die neue E-Mobilität umstellen müssen oder Schreinerbetriebe, die seit langem gegen den massiven Konkurrenzdruck der Möbelindustrie kämpfen. „Die eher kleiner strukturierten Handwerksunternehmen haben vielfach nicht die Möglichkeit, sich Expertise von außen einzukaufen, um sich für die Zukunft zu wappnen. Daher ist das New-Work-Projekt gerade für sie von großer Wichtigkeit“, so Hiltner.

Konzeptionell und wissenschaftlich geleitet wurde die Studie von Professor Dr. Jürgen Wagenmann, Leiter des Instituts für KMU und Handwerk an der Allensbach Hochschule Konstanz.

„Einige Handwerksbetriebe haben das Themenfeld Megatrends, Zukunftsstrategie und Geschäftsmodellinnovation noch gar nicht auf ihrem Radar, da sie sich momentan noch in ihrer Komfortzone wähnen. Sobald jedoch der Anpassungsdruck beginnt spürbar weh zu tun, wird es für Anpassungen in vielen Fällen zu spät sein“, so der Experte. „Es geht uns also auch um Sensibilisierung. Allerdings wird es im Detail je nach Gewerk auch unterschiedliche Zukunftsstrategien geben. Am Beispiel des Schreinerhandwerks zeigen wir im Rahmen des Projekts die Herangehensweise, was dann als Blaupause für alle anderen Gewerke dienen kann.“

Studie formuliert Denkanstöße und Handlungsempfehlungen für das Handwerk

Das Institut für KMU und Handwerk ist eine rechtlich selbständige Einrichtung an der Allensbach Hochschule Konstanz (An-Institut). Die Hochschule fördert mit diesem Institut die Forschung im KMU- und Handwerkssektor, stärkt den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaftspraxis und treibt die Internationalisierung der Hochschule voran. Zu den Aufgabenbereichen des Instituts gehören Wissenstransfer, Beratung, Forschung und Lehre. Schwerpunkte sind die Bildungsberatung in den Themen Bildung 4.0, E-Learning, duale berufliche Aus- und Weiterbildung sowie duale Hochschulbildung, ferner der Wissenstransfer mit Beratung für Unternehmen, Kammern und Verbänden aus dem KMU- und Handwerkssektor. Die meisten Projekte sind öffentlich gefördert.

Im Rahmen der Studie wurde in verschiedenen Workshops erarbeitet, welche aktuellen und zukünftigen Herausforderungen sich aus den Megatrends für Handwerksbetriebe ergeben, inwieweit sie diese meistern können und ob die gesamte Handwerksorganisation für diese Herausforderungen gut gewappnet ist. Aus den Analysen haben die Autoren um Prof. Dr. Jürgen Wagenmann Denkanstöße und Handlungsempfehlungen für die Handwerksbetriebe, die Handwerkskammern, die Handwerksorganisation allgemein und die Politik formuliert. Einige Ergebnisse im Überblick:

  • Die Megatrends werden die Arbeit im Handwerk und die handwerklichen Berufsbilder mittel- und langfristig grundlegend verändern. Diese Veränderungen bergen für die Handwerksbetriebe sowohl Bedrohungs- als auch Chancenpotenzial.
  • Die Workshops zeigten eindrücklich, dass es den Schreinermeistern nicht leichtfiel, aus der herrschenden Branchenlogik des Hier und Heute auszubrechen, über die Erfordernisse des Tagesgeschäfts hinauszublicken und das eigene Geschäftsmodell zu formulieren und kritisch zu überdenken. Das Denken in Geschäftsmodellen und diese regelmäßig im Kontext der allgemeinen Entwicklungen anzupassen, muss im Handwerk deutlich gestärkt werden.
  • Eigenmarketing, Öffentlichkeitsarbeit und Medienkompetenz sind in Teilen der heterogenen Organisationen des Handwerks noch verbesserungsfähig.
  • Der rasante technische Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung verwischen die Grenzen zwischen Handwerk, Industrie und Dienstleistung zusehends.

Die Studie umfasst 120 Seiten und ist kostenlos unter www.hwk-konstanz.de/new-work erhältlich.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Baden-Württemberg: 844 neue Professorinnen und Professoren

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer heißt 844 neue Professorinnen und Professoren an den Hochschulen des Landes willkommen. Darunter sind 304 aus anderen Ländern und 158 aus dem Ausland. Der Frauenanteil ist auf rund 36 Prozent gestiegen.

Baden-Württemberg begrüßt 844 neue Professorinnen und Professoren an seinen Hochschulen. Nach der pandemiebedingten Zwangspause hatte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer für Donnerstag, 2. Juni 2022, so viele Neuberufene wie noch nie in die Liederhalle nach Stuttgart eingeladen, um sie in THE LÄND zu begrüßen. Unter den in den vergangenen zwei Jahren neu an baden-württembergische Hochschulen berufenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sind 304 aus anderen Bundesländern und 158, die aus dem Ausland gewonnen wurden.

Wesentlicher Beitrag zur Innovationskraft des Landes

Erfreulicherweise weiter kontinuierlich gestiegen ist der Anteil der Professorinnen: Rund 36 Prozent der neuberufenen Professorenschaft ist weiblich. Dieser Wert steigt seit 2016 mit seinerzeit 28 Prozent kontinuierlich an. „Baden-Württemberg ist damit bei Berufungen von Professorinnen auf einem guten Weg“, sagte Theresia Bauer. „Wir werden auch weiterhin aktiv sein in der Förderung von Wissenschaftlerinnen.“ Insgesamt rund 23 Prozent aller Professuren im Land haben Frauen inne.

„Ihre Wissenschaft, ihre Forschung und ihre Lehre genießen höchste Priorität in Baden-Württemberg“, sagte Theresia Bauer anlässlich des Empfangs für die Neuberufenen. „Durch ihre Vernetzung untereinander sowie mit der internationalen Wissenschaftscommunity tragen sie ganz wesentlich zur Innovationskraft des Landes bei – und somit zu unserem wirtschaftlichen Wohlergehen.“

„Das Land ist mit mehr als 70 Hochschulen ein hochattraktives Bundesland für Forschung, Lehre und Innovation. Es freut mich, dass das Wissenschaftsland Baden-Württemberg an Strahlkraft hinzugewonnen hat“, betonte Theresia Bauer

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Science Talk > Wetterextreme das neue Normal? Welche Klimaziele wir (noch) erreichen können

13.06.22 19:00 – 13.06.22 20:30

Wollzeile 27a, 1010 Wien

Podiumsdiskussion mit

Dr.in Elke Ludewig
Leitung Sonnblick Observatorium, ZAMG – Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik

Dr. Keywan Riahi
Leitung Energieprogramm des Internationalen Instituts für Systemanalyse (IIASA), Laxenburg

Univ.-Prof. Dr. Michael Wagreich
Institut für Geologie, Universität Wien

Moderation: Bernhard Gaul
Redakteur Politik und Klima, Kurier

Der Science Talk findet vor Ort in der Aula der Wissenschaften, Wollzeile 27a, 1010 Wien statt.

Sie haben auch die Möglichkeit, an der Veranstaltung online teilzunehmen.

Online Raum: http://www.science-talk.at

Um Anmeldung wird gebeten.

Es gelten die aktuell gültigen COVID-19 Bestimmungen!

HINWEIS: Die Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie kann zu Zwecken der Dokumentation auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht werden.

Zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit behält sich das Ministerium zudem das Recht vor, die Aufzeichnungen über sonstige Kanäle, wie bspw. Social-Media-Plattformen, zu veröffentlichen.

Mit Ihrer Teilnahme willigen Sie dazu ein!

Österreich: der Berufsschutz (bei einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer) sollte durch die entsprechende NQR-Zuordnung (oder eine Referenz darauf) gegeben sein:

Eine aktuelle Entscheidung des OGH motiviert mich zu diesem Beitrag.

Das Versicherungsjournal berichtet unter dem Titel „OGH entschied: Notfallsanitäter auf Portiertätigkeit verweisbar?“ ausführlich eine OGH-Entscheidung 10ObS32/22m vom 29. März 2022:

Die Beurteilung der Vorinstanzen, die die Tätigkeit des Klägers als Notfallsanitäter nicht als höheren nichtkaufmännischen Dienst ansahen, hält sich im Rahmen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung.

So üben etwa auch ein Pflegehelfer (RS0084962 [T2, T4, T5, T7]), eine Kindergartenhelferin (RS0084962 [T3]), ein OP-Gehilfe (RS0084962 [T6]) oder ein Prosekturgehilfe (RS0084962 [T15]), auch wenn diese Tätigkeiten ein höheres Maß an Selbständigkeit, Denkfähigkeit, Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit erfordern und die Ausbildung bzw. das jeweilige Berufsbild gesetzlich geregelt sein sollten, keine Angestelltentätigkeit aus.

Die Ausbildung eines Notfallsanitäters reicht auch nicht an diejenige des – Angestelltentätigkeit verrichtenden (RS0084962 [T7]) – diplomierten Krankenpflegepersonals heran. Beim – in § 10 SanG beschriebenen – Tätigkeitsbereich des Klägers als Notfallsanitäter stehen vielmehr manuelle Arbeiten und den Notarzt unterstützende Tätigkeiten im Vordergrund.

Das (wenn auch eigenverantwortliche) Setzen notfallmedizinischer Maßnahmen durch den Notfallsanitäter ist nur eingeschränkt vorgesehen, wenngleich im Fall des Klägers besondere Notfallkompetenzen (§ 11 SanG) hinzukommen, nämlich das Legen von Venenzugängen oder die Intubation (auch hier jedoch nur, wenn ein Notarzt nicht vor Ort ist).

Auch wenn es sich bei der Tätigkeit um eine (für das menschliche Leben) verantwortungsvolle und sozial wertvolle Tätigkeit handelt, wie der Kläger in der Revision betont, hält sich die Beurteilung der Vorinstanzen im Rahmen der zitierten Rechtsprechung.

Dieses Erkenntnis ist für einen jahrelang als Notfallsanitäter mit einer weit über das zitierte Ausbildungserfordernis der §§ 10 und 11 SanG[1] hinausgehenden Ausbildung an der Wiener Rettungsakademie  – das wurde im Verfahren leider nicht vorgebracht – und mehr als 17jähriger Erfahrung aus hauptberuflicher Tätigkeit – ein schwerer Schlag.

Kernproblem:

Kein Vorliegen von Berufsschutz mangels einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer oder der Abschluss einer mittleren oder höheren Schulausbildung oder Hochschulausbildung sowie der Abschluss einer dem Schul- oder Lehrabschluss vergleichbaren Ausbildung.

Rechtssatz

Ein erlernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG ist ein Beruf, für den ein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes ist. Sieht man von der Berufstätigkeit jener Person ab, die durch besondere Vorschriften Dienstnehmern gleichgestellt sind (vgl § 4 Abs 3 ASVG), muss es sich um eine unselbständige Erwerbstätigkeit handeln (vgl vor allem § 1 und § 3 Abs 1 ASVG).

Ein erlernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG ist ein Beruf, für den ein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes ist. (T1); Beisatz: Ein erlernter Beruf liegt dann vor, wenn der Versicherte eine Berufsausbildung genossen und in einer den jeweils geltenden Vorschriften entsprechenden Form erfolgreich abgeschlossen hat. Es handelt sich dabei vor allem um die in der Lehrberufsliste gemäß § 7 BAG angeführten Lehrberufe. (T2)

Bei Berufstätigkeiten, denen ein standardisiertes Ausbildungsprogramm zugrunde liegt, die aber keine Lehrberufe sind, stellt der Oberste Gerichtshof in seiner Rechtsprechung auf eine vergleichbare Dauer und auf eine quantitativ vergleichbare Zahl von Unterrichtseinheiten ab. (T3)

Abzustellen ist auf die tatsächlich absolvierte Ausbildung und nicht auf die zum Zeitpunkt der Absolvierung dieser Ausbildung vorgesehene Ausbildungsdauer und damals geltende Qualifikationserfordernisse. (T5)

Der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG mit den geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten“ stellt auf das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsniveaus ab. (T9)

Der OGH stellt bei der Beurteilung einer mit einem Lehrberuf vergleichbaren Ausbildungsdauer in der Regel auf die zeitliche Komponente ab.

Die rund 200 gewerblichen, industriellen und dienstleistungsorientierten Lehrberufe sind durch Ausbildungsordnungen geregelt.

Die Dauer der Ausbildung beträgt je nach Lehrberuf zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier Jahre.

Mit einer unter zwei Jahren Dauer liegenden Ausbildung hat man vor dem OGH schlechte Karten.

Dabei kommt es doch nicht auf die Dauer der Ausbildung, sondern vor allem auf die vom OGH und Gesetzgeber geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten“ also das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsniveaus an.

Hier sollte nun der Österreichische Qualifikationsrahmen bzw. der Europäische Qualifikationsrahmen Einzug in die Rechtsprechung finden.

Mit einem Lehrabschluss werden Kompetenzen (also qualifizierte Kenntnisse und Fähigkeiten) auf NQR-Niveau IV nachgewiesen.

Der Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG mit den geforderten „qualifizierten Kenntnisse und Fähigkeiten“ sollte daher für alle dem NQR zugeordneten Niveaustufen IV und höher unstrittig gegeben sein.

Das würde zum einen die in vielen Fällen längst nötige Zuordnung zum NQR-Niveau beschleunigen und zum anderen die Gerichte deutlich entlasten.

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Der Europäische Qualifikationsrahmen:


[1] Bundesgesetz über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter (Sanitätergesetz – SanG) StF: BGBl. I Nr. 30/2002 

Österreich: neue Qualifikationen im NQR zugeordnet – die Duale Akademie Professional wurde dabei im Verbund dem NQR-Niveau V zugeordnet

11. April 2022: Die NQR-Koordinierungsstelle (NKS) ordnete weitere Qualifikationen zu.

Mit der Veröffentlichung der Qualifikationen Lehrgang:

  • Pädagogische Grundlagen für Trainer/innen für Selbstverteidigung, Kampfsport und Kampfkunst (SKuK),
  • Zollfachkraft,
  • Digital Systems Professional und
  • zeritifizierte/r Berufsfotograf/in Plus (ZBF+)

wurden weitere nicht-formale Qualifikationen zum Nationalen Qualifikationsrahmen zugeordnet.

Als eines von wenigen Ländern in Europa ordnet Österreich auch Qualifikationen aus dem Aus-, Fort- oder Weiterbildungsbereich zu.

Damit wird diesen Qualifikationen zu mehr Sichtbarkeit und Verständlichkeit verholfen, ein Vergleich mit formalen Bildungsabschlüssen und deren Lernergebnissen somit erstmals möglich.

Darüber hinaus kann mit diesem Meilenstein ein weiterer Schritt Richtung Transparenz und Verständlichkeit des österreichischen Bildungssystems in Europa gemacht werden.

Weiters wurde, aus dem formalen Bildungsbereich, die Duale Akademie Professional zugeordnet.

Die Duale Akademie Professional wurde im Verbund dem NQR-Niveau V zugeordnet.

Die DA kombiniert ein mehrteiliges, zwei- bis dreijähriges Ausbildungsprogramm in einem zu absolvierenden Lehrberuf – dessen Lehrzeit um ein Jahr verkürzt ist – und einer anschließenden, mindestens einjährigen Berufspraxis.

Die Mindestdauer beträgt daher insgesamt zwischen drei und vier Jahren.

NQR IV Lehrgang: Pädagogische Grundlagen für Trainer/innen für Selbstverteidigung, Kampfsport und Kampfkunst (SKuK)

NQR IV Zollfachkraft

NQR V Digital Systems Professional

NQR V Duale Akademie Professional – Applikationsentwicklung- und Coding

NQR V Duale Akademie Professional – Großhandel

NQR VI zertifizierte/r Berufsfotograf/in Plus (ZBF+)

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Konstanz: Prof. Dr. Patrick Peters neuer Prorektor für Lehrmittelentwicklung der Allensbach Hochschule

Dr. Patrick Peters, Professor für PR, Kommunikation und digitale Medien, ist ab sofort Prorektor der Allensbach Hochschule und vor allem für Lehrmittelentwicklung und Qualitätsmanagement verantwortlich.

Die staatlich anerkannte, wirtschaftswissenschaftlich orientierte Allensbach Hochschule in Konstanz hat Prof. Dr. Patrick Peters zum neuen Prorektor berufen.

Der Hochschulrat hat dem Vorschlag am 11. Mai zugestimmt. Der Germanist und ausgebildete Journalist Peters, der auch einen MBA mit Schwerpunkt General Management hält, ist seit Oktober 2020 Professor für PR, Kommunikation und digitale Medien und unterrichtet zudem Wirtschafts- und Unternehmensethik. Er wird als Prorektor vor allem für Lehrmittelentwicklung und Qualitätsmanagement verantwortlich sein und arbeitet in der neuen Rolle eng mit Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger und Kanzler Timo Keppler zusammen.

„Wir freuen uns, dass wir mit Patrick Peters einen akademisch und unternehmerisch aktiven und gut vernetzten Wissenschaftler für das Amt des Prorektors gewonnen haben. Patrick Peters bringt profundes Wissen in seinem Fachbereich und in der Hochschulkommunikation, in der akademischen Publizistik und der Lehrmittelentwicklung mit. Das sind Kompetenzen, die für uns als wirtschaftswissenschaftlich orientierte Fernhochschule sehr wichtig sind und die unser Profil und unsere Leistungsfähigkeit für die Studierenden weiter schärfen werden“, sagt Timo Keppler, Kanzler der Allensbach Hochschule.

Die Allensbach Hochschule bietet verschiedene berufsbegleitende Bachelor- und Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an. Kürzlich wurde die Hochschule vom Wirtschaftsmagazin „Focus Business“ in die Liste der „Top Anbieter für Weiterbildung“ aufgenommen. Es ist das zweite Mal in Folge.

„Ich freue mich auf diese Herausforderung. Als Fernhochschule mit einem innovativen und langjährig etablierten digitalen Lehrkonzept arbeitet die Allensbach Hochschule am Zahn der Zeit und holt damit eine Vielzahl von Praktikerinnen und Praktikern direkt bei ihren Bedürfnissen ab. Dieses wichtige Ziel der berufsbegleitenden akademischen Zusatzqualifikation mit hohem praktischem Nutzwert möchte ich weiter im engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen, der Hochschulleitung und unseren Partnern in Deutschland und international ausbauen“, sagt Patrick Peters, der auch dem Editorial Board der wissenschaftlichen Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“, die von der Allensbach Hochschule herausgegeben wird, angehört und regelmäßig als wissenschaftlicher Autor und Herausgeber in Erscheinung tritt.

Rektor Prof. Dr. Dr. Martin Stieger weist auf die besondere Bedeutung der Themenbereiche im Prorektorat hin. „Ein kontinuierliches Qualitätsmanagement und die Entwicklung eigener, immer aktueller Lehrmittel sind wichtige Komponenten einer zukunftsorientierten Aufstellung in der berufsbegleitenden akademischen Erwachsenenbildung. Beide Bereiche erhalten durch die Zuordnung zum neu geschaffenen Prorektorat nun mehr Visibilität, nachdem Patrick Peters sich bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Professorenkollegiums und der Hochschulverwaltung darum gekümmert hat.“

Patrick Peters formuliert auch weitere Handlungsfelder. „Wir werden unsere Forschungsschwerpunkte kontinuierlich weiterentwickeln und regelmäßig auch sehr aktuelle Themen in der wissenschaftlichen Betrachtung aufgreifen. Damit wollen wir den rasanten Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden und eigene, wahrnehmbare Impulse in der Forschung setzen. Das wiederum kommt unseren Studierenden direkt zugute, die mit aktuellsten Materialien und Ergebnissen arbeiten können.“

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor

Gendern – ja/nein – wie? – Geschlechtergerechte Sprache in wissenschaftlichen Arbeiten

Vienna International Studies hat dazu ein kurzes Wiki auf YouTube gestellt:

In wissenschaftlichen Arbeiten soll eine geschlechtergerechte Sprache verwendet werden.

Das heißt in Bezug auf Personenbezeichnungen die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und darüber hinaus aller Geschlechter.

Sehr hilfreiche Quellen:

Leitfaden für eine diskriminierungssensible Sprache in Wort und Bild“ der FH Burgenland

Criado-Perez, Caroline – Unsichtbare Frauen: wie eine von Daten beherrschte Welt die Hälfte der Bevölkerung ignoriert

Studien, die zeigen, dass das generische Maskulinum überwiegend als (rein) männlich interpretiert wird:

  • Hegarty, Peter and Buechel, Carmen (2006), ‘Androcentric Reporting of Gender Differences’, APA Journals: 1965–2004 Review of General Psychology, 10:4, 377–89
  • Vainapel, Sigal, Shamir, Opher Y., Tenenbaum, Yulie and Gilam, Gadi (2015), ‘The Dark Side of Gendered Language: The Masculine-Generic Form as a Cause for Self-Report Bias’, Psychological Assessment Issue, 27:4, 1513–19
  • Sczesny, Sabine, Formanowicz, Magda, and Moser, Franziska (2016), ‘Can Gender-Fair Language Reduce Gender Stereotyping and Discrimination?’, Frontiers in Psychology, 7, 1–11
  • Horvath, Lisa Kristina and Sczesny, Sabine (2016), ‘Reducing women’s lack of fit with leadership positions? Effects of the wording of job advertisements’, European Journal of Work and Organizational Psychology, 25:2, 316–28
  • Stout, Jane G. and Dasgupta, Nilanjana (2011), ‘When He Doesn’t Mean You: Gender-Exclusive Language as Ostracism’, Personality and Social Psychology Bulletin, 36:6, 757–69
  • Vervecken, Dries, Hannover, Bettina and Wolter, Ilka (2013), ‘Changing (S) expectations: How gender fair job descriptions impact children’s perceptions and interest regarding traditionally male occupations’, Journal of Vocational Behavior, 82:3, 208–20
  • Prewitt-Freilino, J. L., Caswell, T. A. and Laakso, E. K. (2012), ‘The Gendering of Language: A Comparison of Gender Equality in Countries with Gendered, Natural Gender, and Genderless Languages’, Sex Roles, 66: 3–4, 268–81
  • Gygax, Pascal, Gabriel, Ute, Sarrasin, Oriane, Oakhill, Jane and Garnham, Alan (2008), ‘Generically intended, but specifically interpreted: When beauticians, musicians, and mechanics are all men’, Language and Cognitive Processes, 23:3, 464–85
  • Stahlberg, D., Sczesny, S. and Braun, F. (2001), ‘Name your favorite musician: effects of masculine generics and of their alternatives in German’, Journal of Language and Social Psychology, 20, 464–69

Fragen zum Beitrag, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz (ist dort auch Rektor), arbeitet für VIS – Vienna International Studies , die Österreichische Plattform für gesundheitsbezogene Berufe (OGB), das IHM Institut für Heath Management sowie als Unternehmensberater und Wirtschaftsmediator in Wels (OÖ) und ist als sachverständige Person der NKS-Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich gelistet.

Baden-Württemberg bundesweiter Spitzenreiter bei europäischer Forschungsförderung

Foto:  © picture-alliance/dpa | Peter Förster

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Baden-Württemberg haben knapp 28,5 Millionen Euro Fördermittel des Europäischen Forschungsrats eingeworben. Das Fördergeld ermöglicht exzellente Forschungsprojekte im Land und stärkt das Forschungspotential sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Baden-Württemberg belegt bei der aktuellen Ausschreibung der Advanced Grants des Europäischen Forschungsrates (ERC) den ersten Platz zusammen mit Bayern und erhält Auszeichnungen in allen drei Wissenschaftsbereichen Lebenswissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie Sozial- und Geisteswissenschaften. Insgesamt konnten die Forschenden an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Land knapp 28,5 Millionen Euro einwerben. „Das hervorragende Abschneiden zeigt einmal mehr die Vielfalt der baden-württembergischen Forschungslandschaft und die enorme Innovationskraft“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

„Ich gratuliere unseren Forschenden und unseren neuen Grantees zu dieser prestigeträchtigen Auszeichnung und zu ihren zukunftsweisenden und überragenden Ergebnissen. Dieser Erfolg belegt die Forschungsstärke Baden-Württembergs und die exzellenten Rahmenbedingungen für unsere Hochschulen. Durch die Förderung können herausragende wissenschaftliche Projekte im Land umgesetzt werden, die das Forschungspotential weiter stärken und so die internationale Wettbewerbsfähigkeit ausbauen“, so Bauer weiter.

Die ausgezeichneten Hochschulen und Projekte

Die ERC-Advanced Grants für Baden-Württemberg gehen nach Heidelberg, Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen und Ulm.

European Research Council

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council – ERC) ist eine von der Europäischen Kommission eingerichtete Institution zur Finanzierung von grundlagenorientierter Forschung. Er existiert seit 2007 unter mehreren Rahmenprogrammen der Europäischen Union (EU) für Forschung und Innovation.

Von 2021 bis 2027 wird der ERC über das aktuelle EU-Rahmenprogramm „Horizont Europa“ finanziert. Gefördert werden Forschende aller Disziplinen. Je nach Karrierestand ist eine Bewerbung in den folgenden vier Förderlinien möglich:

  • Starting Grants für Forschende in einem Zeitfenster von zwei bis sieben Jahren nach Promotion, mit bis zu 1,5 Millionen Euro über maximal fünf Jahre
  • Consolidator Grants für Forschende in einem Zeitfenster von sieben bis zwölf Jahren nach Promotion, mit bis zu zwei Millionen Euro über maximal fünf Jahre
  • Advanced Grants für erfahrene exzellente Forschende mit bis zu 2,5 Millionen Euro über maximal fünf Jahre
  • Synergy Grants für Gruppen von zwei bis vier Forschenden und ihren Teams mit bis zu zehn Millionen Euro über maximal sechs Jahre

Forschende, die bereits einen ERC Grant eingeworben haben und die aus dem Projekt entstandenen Ideen in Innovationen überführen möchten, können zusätzliche Mittel über die Proof of Concept-Ausschreibungen des ERC einwerben.

European Research Counsil: Advanced Grants (englisch)

Kein anderes deutsches Bundesland bietet eine solche Vielfalt an Hochschulen:

Baden-Württemberg bietet mit seiner differenzierten Hochschullandschaft eine Fülle von Studienmöglichkeiten.

Die Studierenden haben die Wahl zwischen

  • Universitäten,
  • Pädagogischen Hochschulen,
  • Kunst- und Musikhochschulen,
  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie der
  • Dualen Hochschule

mit jeweils unterschiedlichen Fächerprofilen und Studienzielen.

Forschung und Lehre an den Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) und Pädagogischen Hochschulen haben hohe Qualität und z.T. internationalen Rang.
Allein vier der elf Exzellenzuniversitäten in Deutschland befinden sich in Baden-Württemberg. Die Kunst- und Musikhochschulen des Landes genießen hohes Ansehen und üben große Anziehungskraft auf Talente aus der ganzen Welt aus. 

Baden-Württemberg beheimatet so viele staatliche Hochschulen wie kein anderes Land in der Bundesrepublik und hat zugleich mit sechs verschiedenen Hochschularten das am stärksten ausdifferenzierte Hochschulsystem, um passgenau den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft entsprechen zu können:

  • 9 Landesuniversitäten,
  • 21 Hochschulen für angewandte Wissenschaften,
  • die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit 9 Standorten,
  • 6 Pädagogische Hochschulen,
  • 5 Musik- und 3 Kunsthochschulen,
  • 25 staatlich anerkannte private und kirchliche Hochschulen,
  • zwei Hochschulen des Bundes sowie
  • die Akademie für Darstellende Kunst,
  • die Filmakademie und
  • die Popakademie.

Die Allensbach Hochschule:

Die Allensbach Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule des Bundeslandes Baden-Württemberg und bietet verschiedene berufsbegleitende  Bachelor-  und  Masterprogramme im Bereich der Wirtschaftswissenschaften an.

Die Studiengänge der Allensbach Hochschule sind durch die Akkreditierungsagentur ZEvA akkreditiert und als Fernstudiengänge konzipiert.

Alle Studiengänge sind zusätzlich von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Die Allensbach Hochschule hat sich voll der Digitalisierung verschrieben und setzt bei ihren Programmen auf vollständig online-basierte Vorlesungen, die in geschützten Räumen stattfinden und aufgezeichnet werden.

Das digitale Lernen wird durch didaktisch hochwertig aufbereitete Studienmaterialien unterstützt, welche die Studierenden in ihrem eigenen Lerntempo bearbeiten können.

Bei Fragen steht jederzeit ein/e Tutor/in oder Dozent/in zur Verfügung.

Neben der Lehre spielt die Forschung an der Allensbach Hochschule eine wichtige Rolle.

So richtet die Hochschule beispielsweise jährlich das Bodensee-Forum zu den Themen Krise, Sanierung und Turnaround aus und gibt die wissenschaftliche Fachzeitschrift „Zeitschrift für Interdisziplinäre Ökonomische Forschung“ heraus. Auch im Jahr 2021 wurden wieder interessante Beiträge eingereicht, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthalten und einen Beitrag zur aktuellen ökonomischen Forschung leisten.

Fragen zum Beitrag, interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@allensbach-hochschule.de

Prof. Dr. Dr. Martin Stieger 
hält eine Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik, lehrt an der Allensbach Hochschule in Konstanz, ist dort auch Rektor