Fragen zum Beitrag und zu Möglichkeiten die es jetzt schon gibt, zu interessanten Studienangeboten und Lehrgängen bitte an martin.stieger@viennastudies.com
Immobilienmakler werden sich im angemessenen Umfang beruflich fortbilden auch wenn sie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung als Immobilienmakler nachweisen.
Immobilienmakler sorgen dafür, dass ihre ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Mitarbeiter, im Unternehmen mittätigen Gesellschafter und alle sonst von ihnen ständig mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die nicht die fachliche Befähigung zum Immobilienmakler selbst erbringen oder die Lehre zur/zum Immobilienkauffrau/mann erfolgreich abgeschlossen haben, binnen 18 Monaten ab Tätigkeitsbeginn als Gesellschafter und/ oder mit der Immobilienvermittlung betraute Person, eine berufliche Ausbildung durch Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen, die den Ausbildungskriterien der ON-Regel 43001 – 1 (Maklerassistent) entsprechen, beginnen, absolvieren und die vorgesehene Zertifizierungsprüfungen[2] ablegen.
Immobilienmakler werden ihre mittätigen, mit der Vermittlungstätigkeit betrauten Personen, die diese Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, dazu anhalten, sich im angemessenen Umfang beruflich fortzubilden.
Immobilienmakler-Assistent
Das Zertifikat “Immobilienmakler-Assistent gemäß ONR 43001-1” ist ein Nachweis für die Qualifikation eines Immobilienmakler-Assistenten.
Wer kann sich zertifizieren lassen?
Natürliche Personen mit einer absolvierten Ausbildung zum “Immobilienmakler-Assistent” im Ausmaß von mindestens 60 Stunden basierend auf den Inhalten der ONR 43001-1.
Ausbildung & Zertifizierung:
Die Ausbildung und Vorbereitung auf die Zertifizierung erfolgt mittels dem VIS-Nano Degree „Immobilienmakler-Assistenz“.
Die theoretischen und praktischen Lehrinhalte für das Zertifikat “Immobilienmakler-Assistent gemäß ONR 43001-1, einem Nachweis für die Qualifikation von Immobilienmakler-Assistenten, wird
Online,
Online Plus (online und Webinare on demand) und
bei Bedarf im blended learning Format, d.h. in einer Abfolge von Theorie (über Fernlehre) und Praxis (in Präsenzvorträgen)
Erfolgreiche Kundengespräche, Immobilienfinanzierung (Finanzierungsmethoden, Nebenkosten, Bonitätsprüfung, Förderungen), Immobilienmarketing (Marketinginstrumente, Objektaufbereitung und -präsentation, Kundenbindung), Social Media, Praxisbeispiele
Zeit- und ortsungebunden?
Der Lehrgang ( = die theoretischen und praktischen Lehrinhalte für das Zertifikat “Immobilienmakler-Assistent gemäß ONR 43001-1, einem Nachweis für die Qualifikation von Immobilienmakler-Assistenten) kann in der Variante
Online
völlig zeit- und ortsungebunden neben Beruf und Familie über den VIS-Campus absolviert werden.
Die LehrgangsteilnehmerInnen können in der Variante
Online Plus = Online und Webinare on demand
zu jedem Modul ein ergänzendes und speziell abgestimmtes Webinar buchen und in der Variante
Blended Learning
bietet VIS bei Bedarf zu jedem Modul ein ergänzendes und speziell abgestimmtes Präsenzseminar an.
Die Präsenzerfordernisse werden so gestaltet, dass sie neben einem selbständigen und daher kundenorientierten Beruf und Familie absolviert werden können, die Fernlehrinhalte sind ohnehin orts- und zeitunabhängig abrufbar.
Zertifizierung
Mit dem VIS-Ausbildungsnachweis (einem eigenen Zertifikat) wird ein Antrag auf Zertifizierung[3] bei Austrian Standards gestellt
Ablegung einer schriftlichen Prüfung
Ausstellung des Zertifikats
Alle 2 Jahre Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Fachwissens im Ausmaß von 16 Stunden
Das Zertifikat ist für 5 Jahre gültig,
Rezertifizierung (mdl. Gespräch und Nachweis der Weiterbildung)
Prüfungs- und Zertifikatsgebühr: EUR 395,00 (exkl. USt.)
Austrian Standards (früher: Österreichisches Normungsinstitut) bietet dafür allmonatlich Prüfungstermine an:
Prüfungstermine 2020
Austrian Standards, Heinestraße 38, 1020 Wien (immer donnerstags ab 08:30)
20.02.2020
19.03.2020
23.04.2020
14.05.2020
25.06.2020
23.07.2020
27.08.2020
24.09.2020
22.10.2020
19.11.2020
10.12.2020
„ON Certified Person“
Zertifizierte Maklerassistenten sind berechtigt, die Bezeichnung „ON Certified Person“ zu führen und dies durch ein entsprechendes Logo zu kommunizieren.
Für die Benutzung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen des Zertifizierungssystems ON Certified Person.