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Österreich: NQR-Koordinierungsstelle ordnet erste Qualifikationen aus dem Gesundheitsbereich zu

Die Klinische Psychologie und die Gesundheitspsychologie wurden auf Niveau VIII zugeordnet.

Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie sind postgraduelle Ausbildungen und setzen ein Psychologiestudium voraus.

Die Klinische Psychologie umfasst die Untersuchung, Auslegung und Prognose des menschlichen Erlebens und Verhaltens sowie die klinisch-psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen.

Die Gesundheitspsychologie entwickelt gesundheitsfördernde Maßnahmen und Projekte im Zusammenhang mit der Förderung und Erhaltung von Gesundheit einzelner Personen und Gruppen.

Die Koordinierungsstelle für den NQR in Österreich (NKS) ist die zentrale Verwaltungs-, Koordinations- und Informationsstelle zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) in Österreich.

Bislang waren die Lehre, BMS, BHS, die Meisterabschlussprüfung, der Ingenieur-Neu sowie die akademischen Qualifikationen Bachelor, Master und PhD einem Niveau zugeordnet.

Neben der

auf Niveau VIII wurden auch die Militärunteroffiziersausbildung und die landwirtschaftlichen Fachschulen dem Niveau IV zugeordnet.

Unteroffiziersausbildung des österreichischen Bundesheeres:

Das Aufgabengebiet einer Berufsunteroffizierin oder eines Berufsunteroffiziers ist sehr vielseitig und herausfordernd, verlangt hohe Eigenständigkeit bei der Ausbildung und Führung einer Gruppe von bis zu zwölf Personen im Dienstbetrieb und im militärischen Einsatz.

Die landwirtschaftlichen Fachschulen sind berufsbildende mittlere Schulen, die in der Verantwortung der Bundesländer stehen.

Exemplarisch werden folgende Fachrichtungen im NQR-Register veröffentlicht:

• Fachrichtung Landwirtschaft
• Fachrichtung ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement
• Fachrichtung Pferdewirtschaft
• Fachrichtung Weinbau
• Fachrichtung Gartenbau
• Fachrichtung Obstbau

Allgemeine Informationen zu den nationalen NQR-Entwicklungen sowie Qualifikationen, die bereits einem Niveau zugeordnet sind, finden Sie auf www.qualifikationsregister.at.

Rückfragen:

Prof. Dr. Dr. Martin G. Stieger

Professur für Berufsbildung und Wirtschaftspädagogik

Allensbach Hochschule

Web: http://www.allensbach-hochschule.de

Für Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Praktiker .. für hoffentlich viele Menschen interessant, das ASAS BWL-Begriffs-Wiki  in welchem  gängige Begriffe aus der Betriebswirtschaft mittels kurzer Filme erklärt werden:

IMMO-Wiki:

ASAS erklärt in einem eigenen IMMO-Wiki – bislang 24 Filme – wichtige Begriffe aus der Immobilienwirtschaft.

Sind HTL-Ingenieure nach der Aufwertung (Änderungen im Ingenieurgesetz) nun Bachelor? Nein!

Das Bundesgesetz über die Standesbezeichnung „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2006 – IngG 2006) BGBl. I Nr. 120/2006 wurde mit Beschluss des Nationalrates vom 12. Oktober 2016 geändert und aus der Standesbezeichnung „Ingenieur“ nunmehr die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“:

Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017)[1]

Die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ dienen nun laut Gesetz dem Nachweis, dass die Inhaberin oder der Inhaber komplexe berufliche Tätigkeiten bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des NQR-Qualifikationsniveaus 6 in seinem/ihrem jeweiligen technischen oder land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereich durchgeführt hat.

Ziel ist die Aufwertung der Qualifikation der österreichischen Ingenieure und Ingenieurinnen durch Zuordnung zu einem Qualifikationsniveau des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) und Herstellung besserer (internationaler) Vergleichbarkeit mit anderen Qualifikationen.

Sowohl für die Qualifikationsträger als auch die österreichischen Unternehmen sollen sich dabei insbesondere folgende Vorteile ergeben:

  • Unterstützung von Bewerbungen am (europäischen) Arbeitsmarkt,
  • Unterstützung bei der Darstellung des Qualifikationsniveaus von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Rahmen internationaler Ausschreibungen,
  • Aufwertung berufspraktischer Qualifikationen, insb. im europäischen Kontext,
  • Schaffung eines Instruments zur Validierung informellen Lernens (auch als österreichisches „best practice“ zur Ratsempfehlung 2012/C 398/01).

Nicht zuletzt wegen einer ein wenig missverständlichen Presseaussendung[2] ist nun der Eindruck entstanden, Ingenieure würden künftig hin dem akademischen Grad Bachelor gleich gestellt sein.

Schon am 26. Jänner 2016 hat der Ministerrat den „Nationalen Qualifikationsrahmen“ (NQR) beschlossen und damit österreichische berufliche Abschlüsse (wie den Lehrabschluss, die Meisterprüfung oder den HTL-Ing.) leichter EU-weit vergleichbar gemacht.

Ziel des Nationalen Qualifikationsrahmens ist es, ein Übersetzungsinstrument zwischen den verschiedenen Qualifikationssystemen und deren Niveaus für alle Bereiche der Bildung in Österreich zu schaffen.

Die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen wird dadurch wesentlich erleichtert und so wird z.B. die Meisterprüfung dem akademischen Grad Bachelor künftig gleichwertig gehalten.

Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichartigkeit!

Die Gleichwertigkeit der Abschlüsse Meister und bezieht sich dabei auf eine generelle, alle beruflich verwendbaren Qualifikationen umfassende Stufen-Hierarchie, ähnlich einer Güteklasse.

Diese Skala dient dazu, in Österreich und europaweit ein einheitliches Signal für die Wertigkeit von berufsqualifizierenden und akademischen Abschlüssen zu geben.

Dieses im Wesentlichen an der Komplexität des erlangten Wissens- und Fertigkeitsumfangs ausgerichtete Ranking ist nicht mit einer „Gleichartigkeit“ oder gar mit einer von AbsolventInnen frei wählbaren Führung beider Qualifikationen zu verwechseln.

Das Ingenieurgesetz 2017 soll mit 01. Mai 2017 in Kraft treten und dann sind der „Ingenieure“ bzw. die „Ingenieurin“ mit ihrem beruflichen Bildungsabschluss einem Bachelorstudium als akademischem Bildungsabschluss auf dem NQR-Qualifikationsniveau 6 in Fragen des Kompetenzniveaus gleichwertig eingestuft oder wie das Gesetz es formuliert: dass die

„Inhaberin oder der Inhaber komplexe berufliche Tätigkeiten bzw. Projektleitungen unter Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Deskriptoren des NQR-Qualifikationsniveaus 6 in seinem/ihrem jeweiligen technischen oder land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsbereich durchgeführt hat.“

 

NQR-Qualifikationsniveaus[3] 

§ 3  (1) Qualifikationen sind einem von acht aufeinander aufbauenden NQR-Qualifikationsniveaus zuzuordnen. Die NQR-Qualifikationsniveaus werden gemäß Anhang II der Empfehlung zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen definiert (Anhang 1).

(2) Qualifikationen auf den NQR-Qualifikationsniveaus 6 bis 8 sind entweder nach Maßgabe des Abs. 1 oder auf Basis der Deskriptoren des Qualifikationsrahmens für den europäischen Hochschulraum (Anhang 2, Dublin-Deskriptoren) zuzuordnen. Demnach sind Bachelorstudien dem NQR-Qualifikationsniveau 6, Masterstudien und Diplomstudien dem NQR-Qualifikationsniveau 7 und Doktorats- und PhD-Studien dem NQR-Qualifikationsniveau 8 zugeordnet.

 

 

 

 

[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BNR/BNR_00373/fname_565719.pdf

[2] http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161012_OTS0262/nationalrat-beschliesst-aufwertung-des-ingenieurtitels

[3] Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz) StF: BGBl. I Nr. 14/2016

NQR-Gesetz beschlossen – es tritt Mitte März in Kraft

Nach dem Ministerrat vom 26. Jänner 2016 hat heute – 24. Februar 2016 – auch der Nationalrat – mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS – das NQR-Gesetz beschlossen.

http://martinstiegerblog.com/2016/01/31/was-lange-waehrt-wird-endlich-gut-auch-oesterreich-hat-nun-den-nationalen-qualifikationsrahmen-beschlossen/

Die EU wollte die Empfehlungen aus dem Jahr 2008 bereits 2010 EU-weit umgesetzt wissen – in Österreich ist es nun – beginnend mit Mitte März – endlich so weit.

Kern dieses „Bundesgesetzes zum Nationalen Qualifikationsrahmen“, das am 15. März 2016 in Kraft treten wird, ist die Definition von Strukturen und Prozessen der Zuordnung von Bildungsabschlüssen („Qualifikationen“) zu acht Qualifikationsniveaus.

Der für Österreich neue Ansatz besteht darin, dass Abschlüsse aus allen Bildungsbereichen und auch sogenannte nicht-formale Qualifikationen einem einheitlichen Rahmen zugeordnet werden.

Dies eröffnet die Chance auf eine neue und  ganzheitliche Perspektive auf Bildungsabschlüsse jenseits institutioneller Zuschreibungen.

Das ibw – Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft hat dazu eine interessante Zusammenfassung erstellt und werden in dieser vor dem Hintergrund der Besonderheiten des österreichischen Bildungssystems die bisherigen NQR-Entwicklungen beschrieben und ein Fächermodell zur Visualisierung des österreichischen Qualifikationsrahmens vorgestellt:

http://www.ibw.at/images/aktuell/oesterreichische_qualifikationsrahmen.pdf